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   LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 Ta BV 11/93   

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https://dejure.org/1994,3577
LAG Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 15 Ta BV 11/93 (https://dejure.org/1994,3577)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1994 - 15 Ta BV 11/93 (https://dejure.org/1994,3577)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - 15 Ta BV 11/93 (https://dejure.org/1994,3577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats; Umfang des Unterrichtungsanspruches eines Betriebsrates; Überwachungsaufgabe des Betriebsrates; Überwachung der Durchführung einer Betriebsvereinbarung durch den Betriebsrat; Gleitzeitkontoauszug als Kontollinstrument

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsrat: Zuverfügungstellung von EDV-Ausdrucken über verfallene Gleitzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2
    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1352
  • DB 1995, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 2 TaBV 2/01

    Betriebsvereinbarung über gleitende Arbeitszeit - Verfall von Arbeitszeitguthaben

    Ein Beschlussverfahren bezüglich der Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen wurde zugunsten des Betriebsrats entschieden (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.1994, 15 TaBV 11/93, BB 1994, 1352).
  • ArbG Stuttgart, 23.07.2001 - 6 BV 167/00

    Mitbestimmung bei Nutzung von Arbeitszeitkonten

    Ein Beschlussverfahren hinsichtlich der Vorlage von Gleitzeitkontoauszügen, die die Arbeitgeberin in Vollzug einer Betriebsvereinbarung erstellt und als Kontrollinstrument verwendete, wurde im Sinne des Betriebsrats entschieden (LAG Baden-Württemberg vom 21.02.1994 -- 15 Ta BV 11/93, BB 1994, 1352 bis 1353).

    Im Ergebnis bleiben die am 01.10.1999 vereinbarten Rechte des Betriebsrats auf Einsichtnahme in die Zeiterfassungsprotokolle sowie die jährliche Information über die durchschnittlichen Gleitzeitsalden zum Ende des Ausgleichszeitraums hinter dem gerichtlich bereits zuvor erstrittenen Anspruch auf Vorlage von Gleitzeitkontenauszügen auf Verlangen zurück (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 21.2.1994 -- 15 TaBV 11/93).

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