Rechtsprechung
   BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93   

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https://dejure.org/1994,1984
BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
BAG, Entscheidung vom 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
BAG, Entscheidung vom 09. März 1994 - 4 AZR 270/93 (https://dejure.org/1994,1984)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Rationalisierungsentschädigung - Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - Begriff der Maßnahme und der Änderungen von Arbeitstechniken, Arbeits- und Produktionsabläufen - Abrenzung von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rationalisierungsentschädigung bei Teil-Betriebsaufgabe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; Tarifvertrag zur Abwendung sozialer Härten bei Rationalisierungsmaßnahmen in der Druckindustrie vom 6.7.1984 §§ 3, 8
    Rationalisierungstarifvertrag in der Druckindustrie: Kein Anspruch auf Entschädigung bei Entlassung aufgrund Nutzung allgemeiner technischer Entwicklungen (hier: Schließung der Satzabteilung wegen Herstellung des Fotosatzes durch Kunden mittels DTP)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 38
  • BB 1994, 1711
  • DB 1994, 2241
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.03.1975 - 4 AZR 248/74

    Interessenausgleich: Voraussetzungen für die Anwendung des Tarifvertrages zur

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Das entspricht der Senatsrechtsprechung zum gleichlautenden Tarifvertrag in der Fassung vom 2. Oktober 1969, nach dem die Stillegung von Produktionsabschnitten und die Vergabe des Druckes an andere Unternehmen die Änderung von Produktionsabläufen durch organisatorische Maßnahmen bewirkt (BAG Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des Tarifvertrages durch die Verwendung des Wortes "und" (BAG Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP, aaO) bedarf es für eine technische Entwicklung im Sinne des § 3 Rationalisierungsschutzvertrag (i.d.F. vom 2. Oktober 1969) des Vollzugs einer konkreten technischen Maßnahme im Rahmen der allgemeinen technischen Gesamtentwicklung im betreffenden Betrieb oder Unternehmen, was insbesondere z. B. bei der Einführung neuer Maschinen oder Fabrikationsmethoden der Fall ist.

  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG Urteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88

    Dauerhafter Umsatzrückgang

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Eine Kündigung wegen Auftrags mangels, durch den die Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, beruht demgegenüber nach der kündigungsrechtlichen Terminologie auf außerbetrieblichen Umständen (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 270/93
    Eine Kündigung wegen Auftrags mangels, durch den die Beschäftigungsmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, beruht demgegenüber nach der kündigungsrechtlichen Terminologie auf außerbetrieblichen Umständen (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Da die Tarifvertragsparteien die Begriffe Arbeitstechniken und Arbeits- und Produktionsabläufe mittels Komma getrennt haben, handelt es sich insoweit um eine alternative Aufzählung, so dass es genügt, wenn eines der Tatbestandsmerkmale gegeben ist (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Graphisches Gewerbe Nr. 4 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 25, zu II 2 a der Gründe).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des Tarifvertrages durch die Verwendung des Wortes "und" (Senat 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 -aaO, zu II 2 b der Gründe; ebenso zum gleich lautenden Tarifvertrag in der Fassung vom 2. Oktober 1969: Senat 12. März 1975 - 4 AZR 248/74 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Graphisches Gewerbe Nr. 3 = EzA TVG § 4 Graphisches Gewerbe Nr. 1).

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 269/95

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl; Beförderungsanspruch

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO, zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2001 - 21 Sa 111/00

    Auslegung des § 3 des Tarifvertrages zur Abwendung sozialer Härten bei

    Sie verteidigt zum Teil das arbeitsgerichtliche Urteil und verweist im übrigen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.1994 - 4 AZR 270/93 = AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge Graphisches Gewerbe.

    Die hierfür anzulegenden Auslegungsmaßstäbe und ein richtungsweisendes Auslegungsergebnis hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 270/93 - (AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe; BB 1994, 1711 bis 1713; DB 1994, 2241 bis 2242; NZA 1995, 38 bis 40) aufgezeigt.

    Die Kammer hat dem Fall, in dem es um die Auslegung eines bundesweit geltenden Tarifvertrages geht, grundsätzliche Bedeutung beigemessen, nachdem der zu beurteilende Lebenssachverhalt nicht unwesentlich von dem im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.03.1994 - Aktenzeichen 4 AZR 270/93 - abweicht.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1012/94

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 87/95
    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 88/95

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Soziale Rechtfertigung - Einer

    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • LAG Hessen, 04.02.1999 - 3 Sa 2437/97

    Zahlung einer tariflichen Vorhandwerkerzulage

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  • ArbG Cottbus, 05.03.1996 - 1 Ca 1443/95

    Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 (TV

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  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 458/95
    Rationalisierungsmaßnahmen gehören nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, a.a.O., zu II 1 a der Gründe, siehe ferner BAG Urteil vom 9. März 1994 - 4 AZR 270/93 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Graphisches Gewerbe) zu den innerbetrieblichen Umständen, aus denen sich die betrieblichen Erfordernisse für eine Kündigung ergeben können.
  • ArbG Bonn, 09.02.2017 - 3 Ca 2158/16

    § 11 1.1 BRTV Bau eröffnet die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( vgl. BAG, 09.03.1994, 4 AZR 270/93; juris ).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3817
LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93 (https://dejure.org/1993,3817)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93 (https://dejure.org/1993,3817)
LAG Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 1993 - 5 TaBV 99/93 (https://dejure.org/1993,3817)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates; Einholung der Krankenberichte von Arbeitnehmern in formalisierter Weise durch den Arbeitgeber; Verwertung von Erklärungen über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht; Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Krankenberichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1711
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 1/92

    Antragsbefugnis des Betriebsrats für Individualansprüche im Beschlussverfahren -

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
    Das bedeutet aber nicht, dass er anstelle der Arbeitnehmer diese Rechte für sich einfordern kann (vgl. BAG, AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 72; BAG, Beschluss vom 24.02.1987 - 1 ABR 73/84 -, AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 72; BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 -, NZA 1992, 1089 f.).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
    Damit handelt es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit (vgl. BAG, Beschluss vom 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 -, AP 26 zu § 80 BetrVG 72).
  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
    Auch wenn der Arbeitgeber Erkenntnisse, die er unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats gewonnen hat, individualrechtlich nicht verwerten darf, da solche Maßrahmen individualrechtlich unwirksam sind (Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung, BAG, Urteil vom 20.08.1991 - 1 AZR 326/90 -, EzA § 878 BetrVG 72 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 29), begründet dies kein eigenes Recht des Betriebsrats, diese individualrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
  • LAG Hessen, 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Regelung von Krankengesprächen

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
    Der Einwand, das Zusammenleben der Arbeitnehmer werde durch zeitweilig abwesende Arbeitnehmer nicht beeinflusst (so LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.1992 - 4 TaBV 137/91 -, NZA 1993, 237 ), greift zu kurz.
  • LAG Hamburg, 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91

    Betriebsvereinbarung: Verbot der Befragung von Arbeitnehmern auf ihren

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
    Soweit das LAG Hamburg (Beschluss vom 10.07.1991 - 8 TaBV 3/91 -, LAGE § 87 BetrVG 72 - Betriebliche Ordnung Nr. 8) ebenfalls durch Krankengespräche die betriebliche Ordnung betroffen sieht, ist ihm zuzustimmen (abzulehnen daher die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 16.10.1990 - 6 BV 23/90 -, LAGE § 878 BetrVG 72 - Betriebliche Ordnung - Nr. 9).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

    Auszug aus LAG Hessen, 07.12.1993 - 5 TaBV 99/93
    Das bedeutet aber nicht, dass er anstelle der Arbeitnehmer diese Rechte für sich einfordern kann (vgl. BAG, AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 72; BAG, Beschluss vom 24.02.1987 - 1 ABR 73/84 -, AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 72; BAG, Beschluss vom 05.05.1992 - 1 ABR 1/92 -, NZA 1992, 1089 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 09.02.1994 - 3 Sa 1376/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4961
LAG Hamm, 09.02.1994 - 3 Sa 1376/93 (https://dejure.org/1994,4961)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.02.1994 - 3 Sa 1376/93 (https://dejure.org/1994,4961)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 3 Sa 1376/93 (https://dejure.org/1994,4961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Betriebsrat: Nachrücken eines erkrankten Ersatzmitglieds

  • Der Betrieb

    BetrVG § 25 Abs. 1 Satz 1
    Automatisches Nachrücken eines langandauernd erkrankten Ersatzmitglieds in den Betriebsrat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzmitglied; Dauererkrankung; Betriebsrat; Arbeitsunfähigkeit; Nachrücken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1711
  • DB 1995, 2432
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 30.03.2006 - 4 TaBV 209/05

    Besonderer Kündigungsschutz - Ersatzmitglied des Betriebsrates -

    Während Nachrücker nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auch dann dauerhaft in den Betriebsrat einrücken, wenn sie längerfristig arbeitsunfähig erkrankt sind (vgl. LAG Hamm Urteil vom 9. Febr. 1994 - 3 Sa 1376/93 - LAGE § 25 BetrVG 1972 Nr. 3), ist dies bei der Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Betriebsratsmitglieds nach § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG anders zu sehen.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3131
VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94 (https://dejure.org/1994,3131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.06.1994 - TL 864/94 (https://dejure.org/1994,3131)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - TL 864/94 (https://dejure.org/1994,3131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren - vorläufige Feststellungen; Mitbestimmung des Personalrates bei der Privatisierung - Umwandlung eines Eigenbetriebes in eine GmbH

  • Der Betrieb

    HPVG 1992 §§ 71 Abs. 4, 73a, 81 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, 111 Absätze 2 und 3; ArbGG § 85 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 944
    Mitbestimmungspflichtigkeit der Umwandlung bisher als Eigenbetrieb geführter Stadtwerke in GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 277
  • NVwZ-RR 1994, 522
  • NZA 1994, 903
  • BB 1994, 1711
  • DB 1994, 1628
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
    Wie durch das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 30. April 1986 - P.St. 1023 - (Staatsanzeiger Seite 1089) bestätigt worden sei, könne eine Beteiligung des Personalrats im Rahmen des § 81 Abs. 1 HPVG nur dann in Betracht kommen, wenn es sich um eine Maßnahme handele, die die Dienststelle betreffe und für die sie regelungsbefugt sei.
  • VGH Hessen, 17.03.1994 - TL 2868/93

    Eilantrag einer Personalvertretung wegen Verletzung ihres Mitwirkungsrechts bei

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
    Es sind keine Gründe ersichtlich, die es verhindert haben, ehrenamtliche Richter zur Entscheidung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung heranzuziehen (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 17. März 1994 - TL 2868/93 - Seiten 9 und 10 des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.1994 - TL 864/94
    Der Senat hat dazu in seinem den Verfahrensbeteiligten bekannten Beschluß vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, entschieden, daß effektiver Rechtsschutz in dringenden Fällen im Rahmen des - objektiven - personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahrens, das nicht der Verfolgung von Individualansprüchen, sondern unter anderem der Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten und von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen dient, durch die dazu gesetzlich vorgesehenen einstweiligen Verfügungen (§ 85 Abs. 2 ArbGG) in der Weise zu gewähren ist, daß keine Handlungspflichten verfügt, sondern vorläufige Feststellungen getroffen werden.
  • VGH Hessen, 26.11.2008 - 1 B 1870/08

    Beamtenauswahl; Konkurrenz mit angestelltem Bewerber; probeweise Übertragung

    Ebenso greift der Bewerbungsverfahrensanspruch auch bei Auswahlentscheidungen zwischen beamteten Bediensteten in Konkurrenz zu Angestellten oder von außen kommenden Bewerbern; auch hier hat der beteiligte Beamte Anspruch darauf, dass die Auswahlentscheidung nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird und den chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt ebenso gewährleistet wie bei internen Auswahlentscheidungen zwischen Beamten desselben Dienstherrn (so schon Hess. VGH, Beschlüsse vom 20.04.1993 - 1 TG 709/93 - ZBR 1993, 82 sowie vom 27.01.1994 - 1 TG 2485/93 - IÖD 1994, 196 = NVwZ-RR 1994, 522; aus jüngster Zeit auch Hess. VGH, Beschluss vom 28.02.2008 - 1 TG 2484/07 -).
  • VGH Hessen, 10.06.2005 - 22 TH 1496/05

    Personalinformationssystem; Beteiligungszuständigkeit; Personalrat

    (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - PersR 1994, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2005 - PL 15 S 434/05

    Vorsitzendenentscheidung in personalvertretungsrechtlichem Beschwerdeverfahren;

    Dem entspricht es auch, dass nach § 53 Abs. 1 ArbGG bei Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung der Vorsitzende allein entscheidet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.05.1990, BayVBl 1991, 118; Fischer/Goeres, GKÖD, Bd. V, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Anhang 7 zu § 83 RdNr. 105; Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl., 2004, § 83 RdNr. 123; Hessischer VGH, Beschluss vom 01.06.1994, ESVGH 44, 277 = PersR 1994, 431).
  • LAG Hessen, 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18

    1. Ein lediglich im Wege der Antragsänderung gestellter, neuer, bisher nicht

    Der Personalrat kann sich das Bestehen eines Beteiligungsrechts durch eine feststellende einstweilige Verfügung bestätigen lassen (Hessischer VGH 1. Juni 1994 -TL 864/94- Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg 29. März 2012 -62 PV 1.12- Rn. 21; Korinth, L 9).
  • VGH Hessen, 12.06.2012 - 22 A 2170/11

    Personalratsbeteiligung bei Neubau einer bereits bestehenden Schule

    1992, 67 ff., 11. Juni 1992 - HPV TL 175/90 - Seite 9 des amtlichen Umdrucks, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 ff. = juris, Rdnr. 30; Hohmann, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 83 HPVG).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 4.06

    Außerordentliche Beschwerde in Landespersonalvertretungssachen wegen greifbarer

    Während § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG in der Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht teilweise so verstanden wird, dass er in Eilverfahren stets die volle Spruchkörperbesetzung vorschreibt (so OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 21. November 2001 - 6 B 272/01.PVL - LKV 2003, 103; ähnlich bereits VGH Kassel, Beschluss vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - PersR 1994, 431; s.a. BAG, Beschluss vom 28. August 1991 - 7 ABR 72/90 - BAGE 68, 232), halten andere Oberverwaltungsgerichte § 944 ZPO unbeschadet der in § 85 Abs. 2 Satz 2 ArbGG getroffenen Regelung für anwendbar (OVG Münster, Beschluss vom 5. April 1995 - 1 B 580/95.PVL - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Juni 2003 - 18 MP 7/03 - PersR 2003, 423).
  • VGH Hessen, 25.04.1997 - 21 TK 4849/96

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Versetzung auf Antrag des Beschäftigten

    Der im Beschwerdeverfahren geänderte Antrag auf eine vorläufige Feststellung ist nach der Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs zulässig (vgl. Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - HPV TL 2246/91 - ESVGH 42, 216, und vom 1. Juni 1994 - TL 864/94 - ESVGH 44, 277 = NVwZ-RR 1994, 522 = PersR 1994, 431).
  • VGH Hessen, 26.01.1995 - TL 2312/94

    Keine Mitbestimmung des Personalrates nach PersVG HE § 81 Abs 1 bei der

    In derartigen Fällen hat der Dienststellenleiter, der bei Vorliegen eines Mitbestimmungstatbestandes die Mitbestimmungsrechte des Personalrates als dessen Gesprächspartner wahren muß, die Einwände des Personalrats gegen eine Entscheidung dem für die Maßnahme zuständigen Organ zur Kenntnis zu geben und umgekehrt den Personalrat über dessen Vorstellungen zu informieren (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 1. Juni 1994 - TL 864/94 - S. 11).
  • VG Göttingen, 26.02.2007 - 6 B 2/07

    Anordnung; Beteiligungsrecht; Dienstortwechsel; Dienststelle;

    Vielmehr muss als Verfügungsgrund eine vorläufige Regelung in der Weise unabweisbar notwendig erscheinen, dass dem Personalrat ohne sie für die von ihm wahrzunehmenden Belange unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 -, PersR 1992, 25; OVG Bremen, Beschluss vom 28.05.1991 - PV B 3/91 -, PersR 1991, 472; HessVGH, Beschluss vom 01.06.1994 - TL 864/94 -, IÖD 1994, 202).
  • VG Göttingen, 21.02.2001 - 7 B 7001/01

    Abordnung einer Verwaltungsfachangestellten; Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Vielmehr muss als Verfügungsgrund eine vorläufige Regelung in der Weise unabweisbar notwendig erscheinen, dass dem Personalrat ohne sie für die von ihm wahrzunehmenden Belange unzumutbare Nachteile drohen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.08.1991 - 17 M 8357/91 -, PersR 1992, 25; OVG Bremen; Beschluss vom 28.05.1991 - PV B 3/91 -, PersR 1991, 472; HessVGH, Beschluss vom 01.06.1994 - TL 864/94 -, IÖD 1994, 202), was z.B. nicht der Fall ist, wenn die Personalvertretung es selbst in der Hand hätte, das Beteiligungsverfahren gemäß § 70 Abs. 1 NPersVG weiter voranzutreiben (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 12.11.193 - 12 M 2/93 -, LS in ZfPR 1995, 21; Dembowski/Ladwig/Sellmann, NPersVG, Stand: 11/00, § 83 Rn 108).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 02.12.1993 - 12 Ta BV 75/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10809
LAG Hessen, 02.12.1993 - 12 Ta BV 75/93 (https://dejure.org/1993,10809)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.12.1993 - 12 Ta BV 75/93 (https://dejure.org/1993,10809)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - 12 Ta BV 75/93 (https://dejure.org/1993,10809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Sachmittel des Betriebsrats: Voraussetzungen für Überlassung eines zweiten BetrVG-Kommentars

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1711
  • DB 1994, 1044
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 12.01.1994 - 3 TaBV 117/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13073
LAG Hamm, 12.01.1994 - 3 TaBV 117/93 (https://dejure.org/1994,13073)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12.01.1994 - 3 TaBV 117/93 (https://dejure.org/1994,13073)
LAG Hamm, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 3 TaBV 117/93 (https://dejure.org/1994,13073)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Ersatzbetriebsratsmitglied; Ersatzmitglied; Schulungsanspruch; Vertretung; Schulung; Freistellung; Bildungsveranstaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 1711
 
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