Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 Ta BV 8/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3348
LAG Schleswig-Holstein, 14.10.1993 - 4 Ta BV 8/93 (https://dejure.org/1993,3348)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.10.1993 - 4 Ta BV 8/93 (https://dejure.org/1993,3348)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 4 Ta BV 8/93 (https://dejure.org/1993,3348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertfestsetzung; Anwaltlicher Gebührenwert bei Bestellung einer Einigungsstelle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO §§ 10, 8; ArbGG § 98; BetrVG § 76
    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 291
  • DB 1993, 2392
  • AnwBl 1994, 246
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Die 3. und die 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein haben in mehreren Beschlüssen die Auffassung vertreten, die geringe Bedeutung einer Entscheidung nach § 76 BetrVG und das summarische Verfahren nach § 98 ArbGG rechtfertigten eine deutliche Herabsetzung des Streitwerts unter den Regelwert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO dergestalt, dass beim Streit um die Anzahl der Beisitzer ein Sechstel dieses Wertes, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Sechstel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle abermals ein Sechstel, insgesamt also höchstens drei Sechstel des so genannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen sei (Beschluss vom 31. August 1998 - 3 Ta 57 b/98 - AR-Blattei ES 160.13 Nr. 211; Beschluss vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 19; Beschluss vom 14. Oktober 1993 - 3 TaBV 8/93 - AnwBl. 1994, 246 f.; Beschluss vom 29. September 1995 - 4 Ta 105/95 - NZA-RR 1995, 307).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/95

    Anwaltliche Tätigkeit; Beschlußverfahren; Bestellung einer Einigungsstelle;

    Hiernach ergibt sich, daß eine deutliche Herabsetzung unter den Regelwert dergestalt geboten sei, daß beim Streit um die Anzahl der Beisitzer 1/8 von 8.000 DM, beim Streit um die Person des Vorsitzenden ein weiteres Achtel und beim Streit um die Zuständigkeit der Einigungsstelle 2/8 von 8.000 DM, insgesamt höchstens 4/8 des sogenannten Regelwerts als anwaltlicher Gebührenwert festzusetzen seien (vgl. zur früheren Regelung: LAG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 14.10.1993 - 4 TaBV 8/93 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.09.1995 - 4 Ta 105/94

    Festsetzung eines anwaltlichen Gebührenwertes für die Bewertung der anwaltlichen

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Rechtsprechung
   LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2240
LAG München, 01.09.1993 - 3 Ta 67/93 (https://dejure.org/1993,2240)
LAG München, Entscheidung vom 01.09.1993 - 3 Ta 67/93 (https://dejure.org/1993,2240)
LAG München, Entscheidung vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 (https://dejure.org/1993,2240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2; ArbGG § 98 Abs. 1; BetrVG § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3.
    Gegenstandswert für die Bestimmung des Vorsitzenden und der Zahl der Beisitzer einer Einigungsstelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausgangswert; Anknüpfungswert; Beschlußverfahren; Einigungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert: Besetzung der Einigungsstelle

Papierfundstellen

  • BB 1994, 291
  • DB 1993, 2604
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Einigungsstellenbesetzungsverfahren, hier

    Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG (früher: § 8 Abs. 2 BRAGO) festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 10.10.2005 - 10 TaBV 102/05

    Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer

    Zutreffend ist zwar, dass gelegentlich auch anlässlich der Festsetzung des Gegenstandswertes in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit abgehoben wird (LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Hamburg, Beschluss vom 17.12.1996 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 37; LAG Köln, Beschluss vom 20.10.1997 - NZA-RR 1998, 275).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2005 - 1 Ta 69/05

    Streitwert, Einigungsstelle

    Andere Landesarbeitsgerichte gehen von dem Ausgangswert aus, wollen aber im Einzelfall eine Erhöhung dieses Wertes (so LAG Hamm, Beschl. vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Köln, Beschl. vom 05.08.1999 - 11 (8) Ta 55/99 -) oder aber in Fällen ohne besondere Schwierigkeit wegen des summarischen Charakters des Verfahrens eine Herabsetzung des Ausgangswertes zulassen (Sächs. LAG, Beschl. vom 20.12.1999 - 4 Ta 321/99 - LAG München, Beschl. vom 01.09.1993 b- 3 Ta 67/93).
  • LAG Hamm, 09.06.2008 - 10 Ta 279/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - ; LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - ; LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - ; LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - ; LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07 - m. w. N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgericht geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamburg, 09.03.2005 - 3 Ta 28/04

    Gegenstandswert für Streit um Person des Vorsitzenden und Anzahl der Beisitzer

    Das Landesarbeitsgericht München hat in einem Beschluss vom 01. September 1993 - 3 Ta 67/93 - (DB 1993, 2604) unter Bezugnahme auf den Beschluss der 4. Kammer des LAG Schleswig-Holstein vom 09. März 1993 - 4 Ta 13/93 (a.a.O.) entschieden, wegen der im Vergleich mit sonstigen Beschlussverfahren gewöhnlich eher geringen Bedeutung von Verfahren nach § 98 ArbGG komme als Gegenstandswert für ein solches Beschlussverfahren, auch wenn die Beteiligten über die Zuständigkeit der Einigungsstelle streiten, grundsätzlich kein höherer, eher ein geringerer Wert als der Ausgangswert des § 8 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BRAGO in Betracht.
  • LAG Hamburg, 23.06.2008 - 5 Ta 14/08

    Wertfestsetzung beim Streit um die Zuständigkeit einer Einigungsstelle

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2005 - 5 Ta 16/05 - n.v.; Beschluss vom 16.11.2005 - 3 TaBV 6/05 - LAGE § 23 RVG Nr. 4; Beschluss vom 09.03.2005 - 3 Ta 28/04 - n.v. Juris), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von EUR 4.000,00 zu bewerten.
  • LAG Hamm, 16.05.2008 - 10 Ta 261/08

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren; Einigungsstellenbesetzung; Streit um

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 ,Ta 609/07 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, 04.09.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52; LAG Sachsen, 16.07.2007 - 4 Ta 136/07), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 18.10.2006 - 10 Ta 643/06

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Zahl

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (BAG, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 27.11.2000 - 9 TaBV 60/00 - LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 -), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Köln, 03.06.2009 - 4 Ta 167/09

    Streitwert für Verfahren nach § 98 ArbGG

    Nach ganz herrschender Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln vom 22.09.2008 - 7 Ta 188/08 - NRWE; LAG Hamm vom 09.06.2008 - 10 Ta 279/08 - JURIS, mit zahlreichen weiteren; LAG Baden-Württemberg vom 04.12.1979 - BB 1980, 321 - LAG München vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604 - LAG Niedersachsen vom 30.04.1999 LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Sachsen vom 16.07.2007 - 4 Ta 136/07 -) ist bei dem Verfahren nach § 98 ArbGG über die Einrichtung einer betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle regelmäßig der heute in § 23 Abs. 3 RVG normierte Ausgangswert von 4.000,00 EUR anzusetzen.
  • LAG Hamm, 05.11.2007 - 10 Ta 609/07

    Gegenstandswert in Beschlussverfahren Einigungsstellenbesetzungsverfahren Streit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts (LAG Hamm, Beschluss vom 26.09.1985 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 TaBV 6/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 12.09.2001 - 10 TaBV 81/01 - LAG Hamm, Beschluss vom 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02 - LAG Hamm, Beschluss vom 27.06.2005 - 10 TaBV 83/05 - m.w.N.), die auch von der überwiegenden Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte geteilt wird (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.1979 - BB 1980, 321; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.1990 - DB 1991, 184; LAG München, Beschluss vom 01.09.1993 - DB 1993, 2604; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.1999 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 40; LAG Köln, Beschluss vom 05.08.1999 - NZA-RR 2001, 52), ist das Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach § 98 ArbGG regelmäßig mit dem in § 23 Abs. 3 RVG festgelegten Ausgangswert von 4.000,00 EUR zu bewerten.
  • LAG Hamm, 02.02.2009 - 10 Ta 801/08

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanträge des Betriebsrats;

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.12.2005 - 2 Ta 235/05

    Wertfestsetzung, Gegenstandswert, Beschwerde, Beschlussverfahren,

  • LAG Hamm, 11.03.2002 - 10 TaBV 12/02

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren; Einrichtung einer Einigungsstelle;

  • LAG München, 07.12.1995 - 3 Ta 10/95

    Streitwert: nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten - Beschlussverfahren wegen

  • LAG Thüringen, 21.01.1997 - 8 Ta 137/96

    Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens auf Erteilung der Zustimmung zu einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.1994 - 6 Ta 120/93

    Bemessung des Gegenstandswertes im Falle der Einsetzung einer Einigungsstelle

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 20.10.1993 - 2 Ta 7/93 (Kost)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2667
LAG Berlin, 20.10.1993 - 2 Ta 7/93 (Kost) (https://dejure.org/1993,2667)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20.10.1993 - 2 Ta 7/93 (Kost) (https://dejure.org/1993,2667)
LAG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 2 Ta 7/93 (Kost) (https://dejure.org/1993,2667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe bei außergerichtlichem Vergleich; Festsetzung einer Gebühr für einen beigeordneten Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Prozeßvergleich; Außergerichtlicher Vergleich; Beiordnung; Rechtsanwalt; Vergleichsgebühr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAO § 37 Abs. 2 § 121
    Prozesskostenhilfe: Vergleichsgebühr bei außergerichtlichem Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 288 (Ls.)
  • BB 1994, 291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.02.1994 - 3 Ta 148/93

    Anspruch eines Rechtanwalts für außergerichtlichen Vergleich im Wege der

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  • LAG Thüringen, 30.04.1997 - 8 Ta 17/97

    Vergleichsgebühr für PKH-Anwalt bei Mitwirkung an außergerichtlichen Vergleich

    Während in der ordentlichen Gerichtsbarkeit trotz des Beschlusses des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 21.10.1987 - IV a ZR 170/86 - Rechtspfleger 87, 510 = NJW 88, 494) der Streit über die Zuerkennung einer außergerichtlichen Vergleichsgebühr an den PKH-Anwalt mit unverminderter Heftigkeit weitergeht (vgl. einerseits dafür OLG Düsseldorf Beschluss vom 26.03.1992 - 10 W 79/91 - Rechtspfleger 92, 449, LG Göttingen Beschluss vom 15.06.1992 - 5 T 55/92 - Rechtspfleger 93, 86 - andererseits dagegen OLG Bamberg Beschluss vom 27.02.1991 - 2 WF 4/91 - Juristisches Büro 91, 820, OLG Koblenz Beschluss vom 01.06.1995 - 15 WF 342/95 - Rechtspfleger 96, 32; vgl. Hansens BRAGO 8. Aufl. § 122 Rz. 15 mit eingehenden Nachweisen), scheint sich in der Arbeitsgerichtsbarkeit allmählich eine einhellige Meinung dahingehend gebildet zu haben, dass dem im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt eine solche Vergleichsgebühr in aller Regel zusteht (vgl. LAG Nürnberg Beschluss vom 11.10.1989 - 6 Ta 91/89 - LAGE § 121 BRAGO Entscheidung 3, LAG Düsseldorf Beschluss vom 18.04.1991 - 7 Ta 59/91 - LAGE a. a. O. Entscheidung 4, LAG Berlin Beschluss vom 21.01.1993 - 2 Ta 7/93 - NZA 94, 288, LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 15.09.1993 - 10 Ta 195/93 - NZA 94, 144, LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 01.02.1994 - 3 Ta 148/93 - Arbeit und Recht 94, 34; anderer Auffassung allerdings noch LAG Köln Beschluss vom 02.06.1987 - 8 Ta 67/87 - LAGE a. a. O. Entscheidung 1).
  • LAG Köln, 19.01.1998 - 6 Ta 378/97

    Anspruch des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf

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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5552
LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 (https://dejure.org/1993,5552)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 (https://dejure.org/1993,5552)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. November 1993 - 8 TaBV 126/93 (https://dejure.org/1993,5552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlußverfahren; Auflösung des Betriebsrates; Streitwert

Papierfundstellen

  • BB 1994, 291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 20.11.1984 - 6 Sa 1061/84

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; Anpassungsregelung;

    Auszug aus LAG Hamm, 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93
    Es trifft wohl zu, daß die Beschwerdekammer das Betriebsratsausschlußverfahren im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Verfahrensaufwand und Verfahrensergebnis im Rahmen des § 8 Abs. 2 BRAGO seit dem Beschluß vom 01.03.1980, EzA § 8 BRAGO Nr. 2 unter analoger Heranziehung des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG mit dem Vierteljahreseinkommen des betroffenen Betriebsratsmitglieds bewertet (ebenso LAG Bremen vom 15.08.1984, DB 1985, 396; im wesentlichen auch LAG Baden-Württemberg vom 17.07.1980, BB 1980, 1695).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.2005 - 11 Ta 40/05

    Wertfestsetzung: Gegenstandswert bei Auflösung des Betriebsrats

    Zutreffend geht das Arbeitsgericht davon aus, dass es sich bei dem Hauptantrag um einen nichtvermögensrechtlichen Gegenstand i.S.v. § 23 Abs. 3 RVG handelt (so auch LAG Köln Beschl. vom 20.10.1997 - 12 Ta 263/97 -, NZA-RR 1998, 275, LAG Hamm Beschl. vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/03 -, BB 1994, 291; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - Anfechtung einer Betriebsratswahl).

    Demgegenüber vertritt das LAG Hamm (8 TaBV 126/93, aaO.) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5- fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen; der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe.

  • LAG Sachsen, 18.12.2006 - 4 Ta 232/06

    Gegenstandswert

    Während das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 20.10.1997 (12 Ta 263/97, NZA-RR 1998, 275) davon ausgeht, dass sich der Regelstreitwert für jedes Betriebsratsmitglied um ein Viertel erhöht, vertritt das Landesarbeitsgericht Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen, der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe, ist nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 30.03.1992 - 9 Ta 40/92 - und vom 15.06.2005 - 11 Ta 40/05 - unter Hinweis auf LAG Berlin, Beschluss vom 17.12.1991 - 1 Ta 50/91 -), der die Beschwerdekammer (vgl. Beschluss vom 25.08.2006 - 4 Ta 110/06 -) folgt, bei einer Betriebsratswahlanfechtung, die von den Rechtsfolgen mit dem vorliegenden Streitgegenstand (Mandatsverlust) vergleichbar ist, bei einem Betriebsrat mit einem Mitglied regelmäßig einen Streitwert in Höhe des 1, 5-fachen des Regelwerts gerechtfertigt.
  • LAG Sachsen, 24.01.2007 - 4 Ta 269/06

    Gegenstandswert für Wahlanfechtung bei dreizehnköpfigem Betriebsrat

    Demgegenüber vertritt das LAG Hamm (Beschluss vom 18.11.1993 - 8 TaBV 126/93 - BB 1994, 291) die Auffassung, es sei zunächst das 1, 5-fache des Regelstreitwerts zugrunde zu legen; der sich für jedes Betriebsratsmitglied sodann um 1/4 erhöhe.
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