Rechtsprechung
   KG, 15.04.1993 - 22 U 2960/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11402
KG, 15.04.1993 - 22 U 2960/92 (https://dejure.org/1993,11402)
KG, Entscheidung vom 15.04.1993 - 22 U 2960/92 (https://dejure.org/1993,11402)
KG, Entscheidung vom 15. April 1993 - 22 U 2960/92 (https://dejure.org/1993,11402)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11402) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1994, 818
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 55/03

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Preisgefahr eines Kfz-Leasinggebers

    Die Revision kann sich für ihre Ansicht zwar auf die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung berufen, der die Literatur gefolgt ist (OLG Düsseldorf, ZIP 1983, 1092 f., 1093; OLG Hamburg, MDR 1999, 420; MünchKomm/Habersack, BGB, 3. Aufl., Leasing Rdnrn. 65 und 120; Reinking, Autoleasing, 3. Aufl., S. 45; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 767; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 5. Aufl., Rdnr. 930; Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Aufl., § 9 Rdnr. L 40; anderer Ansicht KG, BB 1994, 818, 819).
  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Es mag zutreffen, daß in Einzelfällen angesichts des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitung bei der Betreuung laufender Verträge einerseits und des Verwaltungsaufwandes, den eine vom Leasingnehmer veranlaßte Kündigung des Leasingvertrages durch den Leasinggeber verursacht, andererseits eine echte Ersparnis möglicherweise nicht festzustellen ist (vgl. hierzu Kammergericht BB 1994, 818, 819).
  • OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96

    Anwendung der Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes; Überwiegende private

    Es mag zutreffen, daß in Einzelfällen angesichts des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitung bei der Betreuung laufender Verträge einerseits und des Verwaltungsaufwandes, den eine vom Leasingnehmer veranlaßte Kündigung des Leasingvertrages durch die Leasinggeber andererseits verursacht, eine echte Ersparnis möglicherweise nicht festzustellen ist (vgl. hierzu Kammergericht BB 1994, 818, 819).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht