Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 31.01.1995

Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95   

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https://dejure.org/1995,3380
OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95 (https://dejure.org/1995,3380)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.02.1995 - 19 W 2/95 (https://dejure.org/1995,3380)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Februar 1995 - 19 W 2/95 (https://dejure.org/1995,3380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 123; BGB § 143; BGB § 164 ff.; BGB § 404; BGB § 782; BGB § 812
    Kondizierung eines Schuldanerkenntnisses eines Sammelbestellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 123 143 164 ff. 404 782 812
    Kondizierung eines Schuldanerkenntnisses eines Sammelbestellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sammelbesteller; Versandhaus; Außendienstmitarbeiter; Schuldanerkenntnis; Lieferung an Mitbesteller; Kondiktion; Verbindlichkeit; Forderung aus Lieferung; Anerkenntnis; Arglistige Täuschung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anfechtung, Schuldanerkenntnis, Kondiktion

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 42
  • VersR 1996, 376
  • BB 1995, 1208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.11.1990 - 11 U 135/90

    Sammelbesteller - § 164 BGB, Offenheitsgrundsatz beim Vertretungsgeschäft

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95
    Dabei ist unerheblich, wenn die Mitbesteller zunächst nicht benannt werden, denn ein Handeln als Vertreter ist im Einverständnis mit der Gegenseite auch möglich, wenn der Vertretene nicht benannt wird; es reicht, daß er bestimmbar ist (vgl. zum Sammelbesteller als Vertreter: OLG Köln, NJW-RR 1991, 918 ; Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl., § 164 Rn 18; Palandt-Heinrichs, BGB , 54. Aufl.,§ 164 Rn.7).
  • OLG Hamm, 28.09.1993 - 7 U 110/92

    Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Täuschung bei Vertragsabschluß

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95
    Dieser in der Rechtsprechung fast einhellig vertretenen Auffassung schließt sich der Senat an, wenngleich OLG Hamm (NJW-RR 1995, 205 f.) erkannt hat: Nach Ablauf der Jahresfrist des § 124 BGB kommt ein Anspruch auf Befreiung von den Vertragspflichten wegen einer Täuschung bei Vertragsschluß aus culpa in contrahendo nicht in Betracht (gegen BGH NJW 1992, 1196 ff.).
  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95
    Dem durch schuldhafte Täuschung zustandegekommenen Vertrag kann der Getäuschte einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, der gemäß § 249 BGB auf Rückabwicklung des Vertrages geht ( BGH NJW 1985, 1769 ; NJW 1993, 2107 ).
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95
    Dem durch schuldhafte Täuschung zustandegekommenen Vertrag kann der Getäuschte einen Schadensersatzanspruch entgegenhalten, der gemäß § 249 BGB auf Rückabwicklung des Vertrages geht ( BGH NJW 1985, 1769 ; NJW 1993, 2107 ).
  • BGH, 31.01.1962 - VIII ZR 120/60
    Auszug aus OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95
    Der Anspruch der Beklagten, den durch Täuschung zustandegekommenen Vertrag, rückgängig zu machen, besteht neben dem Recht auf Anfechtung nach § 123 BGB (vgl. BGH NJW 1962, 1196, 1198; Palandt-Heinrichs, aaO., § 123 Rn. 28).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7093
OLG Frankfurt, 31.01.1995 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1995,7093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.1995 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1995,7093)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 1995 - 5 U 46/92 (https://dejure.org/1995,7093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Stillschweigende Rechtswahl der Vertragsparteien durch Zugrundelegung des deutschen Rechts bei Ausführungen in einem Rechtsstreit und den erkennbaren Wunsch einer Entscheidung nach der deutschen Rechtsordnung; Ansprüche aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 328 675
    Anwendung der Grundsätze über Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter können im Überweisungsverkehr

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 1179
  • BB 1995, 1208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Diese Rechtsprechung ist von zahlreichen Instanzgerichten übernommen (vgl. OLG Jena WM 1994, 2153, 2156; LG Dortmund WM 1985, 886, 887) und auf den Überweisungsverkehr übertragen worden (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575, 576 f.; OLG Frankfurt WM 1984, 726, 727 und 1995, 1179, 1180; OLG München WM 1988, 373 f.; OLG Oldenburg WM 1998, 711, 712; LG Augsburg WM 1988, 1085, 1086; LG Köln WM 1993, 895, 896 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05

    Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung

    Letztlich braucht dies aber nicht vertieft zu werden, weil jedenfalls der - von der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bereits vertretenen - Auffassung, dass eine Schutzwirkung zugunsten Dritter auch im Rahmen des allgemeinen Überweisungsverkehrs grundsätzlich anzuerkennen ist, zu folgen ist (vgl. OLG Düsseldorf WM 1982, 575 und WM 1987, 1008; OLG Frankfurt WM 1984, 726, BB 1995, 1208 und WM 1999, 1208, 1210; OLG München WM 1988, 373; Canaris aaO, Rn 21 ff.; MüKo-Gottwald, BGB, 4. Aufl., § 328 Rn 144 ff.).

    Darüber hinaus steht ihm ein unmittelbarer Schadensersatzanspruch gegen die Empfängerbank aus dem Giroverhältnis der beiden letztbeteiligten Banken zu, wenn diese ihren Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat (OLG Frankfurt BB 1995, 1208; Canaris aaO, Rn 25 und 395).

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