Rechtsprechung
BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsversammlung - Kosten der Betriebsratsarbeit
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von Betriebsratskosten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 2 Abs. 1, § 23 Abs. 3, §§ 37, 40, 43 Abs. 2, § 74 Abs. 2 Satz 1, § 78 Satz 1
Umfang und Grenzen des Rechts des Arbeitgebers zur Bekanntgabe der Betriebsratskosten auf einer Betriebsversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Gegen Behinderung der Betriebsratsarbeit
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 24.08.1993 - 4 BV 6/93
- LAG Baden-Württemberg, 08.06.1994 - 2 TaBV 4/93
- BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
Papierfundstellen
- BAGE 80, 296
- NJW 1996, 1231 (Ls.)
- MDR 1996, 502
- NZA 1996, 332
- BB 1995, 1593
- BB 1996, 328
- DB 1995, 1516
- DB 1996, 431
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf …
Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
Heranzuziehen sind auch das tatsächliche Vorbringen des Antragstellers und der Anlaß der Antragstellung (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1992 - 1 ABR 17/92 - AP Nr. 61 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu A I 2 b der Gründe).Das verletzt nicht § 308 ZPO (BAG Beschluß vom 27. Oktober 1992, aaO; BAG Beschluß vom 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 99/88
Telefon für Betriebsvertretung bei NATO-Streitkräften
Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
Er erfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - ArbuR 1991, 188; BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, jeweils m.w.N. ). - BVerwG, 28.07.1989 - 6 P 1.88
Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Telefongespräche von Mitarbeitern
Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
Er erfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 1. August 1990 - 7 ABR 99/88 - ArbuR 1991, 188; BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1989 - 6 P 1/88 - NVwZ 1990, 71, jeweils m.w.N. ). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
Ob diesem Unterlassungsbegehren in dieser globalen Form stattgegeben werden kann, berührt nicht die Zulässigkeit des Antrags, sondern ist eine Frage der Begründetheit (BAG Beschluß vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II A der Gründe). - BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen
- BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 53/03
Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds zu Personalgespräch
Dies setzt voraus, dass sich der Antrag insoweit auf voneinander zu trennende und klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht (vgl. BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 300 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 25 = EzA BetrVG 1972 § 43 Nr. 3, zu B II 3 der Gründe;… GK-ArbGG/Dörner § 81 Rn. 38). - BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Etwas anderes gilt nur, wenn sich der Antrag auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht und der begründete Teil schon dem Antrag selbst als Teilziel des Verfahrens zu entnehmen ist (BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, zu B II 2 der Gründe; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, zu B II 3 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 37/98 -, zu B I 2 a der Gründe). - BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97
Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit
Fortführung der Senatsrechtsprechung zur Bekanntgabe von Betriebsratskosten; Beschluß vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972.Er umfaßt jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe).
Sie müssen nach Art und Inhalt erkennen lassen, daß der Arbeitgeber von Gesetzes wegen für die Kosten der Betriebsratsarbeit einzustehen und diese Kosten nur zu tragen hat, soweit sie für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und im Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit des Betriebs nicht unverhältnismäßig sind (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995, aaO).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2015 - 2 TaBVGa 5/15
Unterlassungsverfügung wegen Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP Nr. 27 zu § 23 BetrVG 1972 = DB 1997, 2440; BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972) Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich. - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01
Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen
Soweit die Verwendung des Begriffs "Abweichung" zu Unklarheiten führen könnte, lassen sie sich anhand der zur Auslegung des Antrags heranzuziehenden Antragsbegründung (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 299) ausräumen. - BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …
Die Antragsbegründung, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bestimmung des Antragsinhalts heranzuziehen ist (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 298), verdeutlicht das Anliegen des Betriebsrats. - BAG, 13.05.1997 - 1 ABR 2/97
Ab- und Rückmeldung von Betriebsratsmitgliedern
So geht auch das Bundesarbeitsgericht bisher ohne weiteres davon aus, daß der Arbeitgeber die durch die betriebsverfassungsrechtliche Amtsausübung verursachten Kosten gesondert feststellen kann (vgl. zur Bekanntgabe dieser Kosten in der Betriebsversammlung BAG Beschluß vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972). - LAG Hessen, 07.12.2015 - 16 TaBV 140/15
Begriff der Behinderung i.S. von § 78 S. 1 BetrVG
Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (Bundesarbeitsgericht 19. Juli 1995 -7 ABR 60/94- Rn. 24).Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (Bundesarbeitsgericht 19. Juli 1995 -7 ABR 60/94- Rn. 24).
- BAG, 07.04.2004 - 7 ABR 35/03
Schwerbehindertenvertretung - Heranziehung - Vertretung
Eine Behinderung in diesem Sinne ist jede unzulässige Erschwerung, Störung oder Verhinderung der Amtsausübung (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296 = AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 25 = EzA BetrVG 1972 § 43 Nr. 2, zu B II 5 der Gründe; 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 23 Nr. 38, zu B 1 der Gründe, jeweils zur inhaltsgleichen Bestimmung in § 78 BetrVG). - BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 33/00
Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage von Mitarbeiterversammlungen des …
Ob dem Antrag mit diesem globalen Inhalt stattgegeben werden kann, ist eine Frage der Begründetheit (vgl. BAG 6. Dezember 1994 - 1 ABR 30/94 - BAGE 78, 379, 381; 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 298).Ihm kann hinsichtlich der mitbestimmungspflichtigen Fälle auch nicht teilweise stattgegeben werden, da er sich insoweit nicht auf voneinander zu trennende und gegeneinander klar abgrenzbare Sachverhalte bezieht (BAG 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 300).
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 P 13.00
Initiativrecht des Personalrats; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
- BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00
Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im …
- ArbG Stralsund, 14.12.2004 - 5 BV 1/04
Anspruch auf Unterlassung wertender Äußerungen über das Verhalten von Mitgliedern …
- LAG Niedersachsen, 06.04.2004 - 1 TaBV 64/03
Anspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeber auf Unterlassung von sachlich …
- LAG Hessen, 24.04.2007 - 4 TaBV 24/07
Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern …
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der …
- LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02
Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der …
- BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 8.04
Stellvertretender Schulleiter; Befugnis zur selbständigen Entscheidung in …
- BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 37/98
Betriebsrat: Anspruch auf Duldung des Zugangs eines beauftragten Rechtsanwalts …
- LAG Köln, 29.11.1996 - 11 TaBV 42/96
Betriebsrat: Grundsätze der Zusammenarbeit - Unterlassungsanspruch
- ArbG Dortmund, 17.06.2015 - 8 BV 83/14
Streit über die Zuweisung eines Raumes für die Betriebsratsarbeit, Streit über …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2018 - 9 TaBV 157/18
Anspruch des Betriebsrats auf Sachmittel zwecks Information von Aufsichtsrat und …
- LAG Hessen, 16.01.2007 - 4 TaBV 203/06
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Eingliederung eines Leiharbeitnehmers
- LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 202/05
Schulungskosten des Betriebsrats; Erforderlichkeit der Schulung über …
- LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 Sa 2053/04
Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11
Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds - …
- LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 Sa 2149/04
Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit …
- LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08
Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber …
- LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im …
- LAG Hessen, 13.02.2007 - 4 TaBV 200/06
Keine Versetzung beim Auslandseinsatz von bisher im Inland an wechselnden …
- LAG Nürnberg, 14.11.2022 - 1 TaBVGa 4/22
Behinderung - Betriebsratstätigkeit - Untersagung - Verfügungsgrund
- LAG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 18 TaBV 6/08
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.2011 - 13 TaBV 4/11
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 32/22
Informations- und Kommunikationstechnik für Betriebsratsmitglieder; Anspruch des …
- ArbG München, 14.02.2019 - 32 BV 287/18
Verpflichtung der Arbeitgeberin, mit dem Betriebsrat und mit der Belegschaft auf …
- LAG Hessen, 02.06.2009 - 4 TaBV 219/08
Fehlende Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen - grober Verstoß iSd § 23 …
- LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02
Versetzung des Arbeitnehmers
- LAG Berlin, 11.03.2003 - 3 TaBV 1959/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Versetzung eines Arbeitnehmers; …
- ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
- ArbG Düsseldorf, 07.08.2002 - 4 Ga 69/02
Vorliegen einer Überschreitung des Direktionsrechts gegenüber einem angestellten …
- ArbG Berlin, 08.04.2005 - 28 BV 2554/05
"Verursachungsgerechte Kostenzuordnung" nicht freigestellter …
- ArbG Siegburg, 10.09.2020 - 5 Ca 1957/19
- KAG Paderborn, 18.04.2007 - II/07
Behinderung von MAV Mitgliedern bei der Amtsausübung; Gebot der vertrauensvollen …
- ArbG München, 19.11.1996 - 19 BV 126/96
Anspruch des Betriebsrates auf Verwendung des " Bürokommunikationssystems …
Rechtsprechung
BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des familienrechtlichen Begriffs des Getrenntlebens auf eine betriebliche Altersvorsorgeregelung - Vereinbarkeit einer Getrenntlebendklausel in der Rentenordnung mit dem Schutz von Ehe und ...
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1; GG Art. 3; GG Art. 6; BGB § 1566 f.
Getrenntlebendklausel in betrieblicher Versorgungsordnung - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- Der Betrieb
BetrAVG § 1, GG Art. 3, Art. 6; BGB § 1566 f.
Betriebliche Altersversorgung: Wirksamkeit von Getrenntlebendklauseln - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.04.1993 - 2 Ca 8421/92
- LAG Köln, 04.02.1994 - 4 Sa 1043/93
- BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Papierfundstellen
- ZIP 1995, 1439
- NZA 1995, 1032
- FamRZ 1995, 1139
- VersR 1996, 353
- BB 1995, 1593
- DB 1995, 1666
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 06.09.1979 - 3 AZR 358/78
Versorgungszusage - Zusage - Zahlung einer Witwenrente - Härtefall - …
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Eine solche Regelung ist auch dann rechtswirksam, wenn sie nicht mit einer ausdrücklichen Härteklausel verbunden ist (im Anschluß an das Senatsurteil vom 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt).Jedenfalls verlangt der Schutz von Ehe und Familie nicht, eine Ehe, in der die Partner die eheliche Gemeinschaft auf Dauer aufgegeben haben, ebenso zu behandeln, wie eine dem überkommenen Bild der Ehe entsprechende Lebensgemeinschaft (BAG Urteil vom 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt, mit zustimmender Anmerkung von Beitzke; bestätigt durch BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183a zu § 242 BGB Ruhegehalt).
In seinem Urteil vom 6. September 1979 (aaO, zu 1a und 2b der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, Zweck einer Getrenntlebendklausel sei es, Ansprüche auf Witwenrente in den Fällen auszuschließen, in denen nur eine reine Versorgungsehe geführt worden sei und das Eheband nur der Form nach aus wirtschaftlichen Gründen noch bestanden habe.
In seinem Urteil vom 6. September 1979 (aaO) hatte der Senat eine Getrenntlebendklausel zu würdigen, die mit einer Härteregelung verbunden war.
Dabei dürfen allerdings nicht die rechtlich zulässigen Versorgungsgrundsätze nachträglich mit Hilfe von Härteregelungen korrigiert werden (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1979, aaO, zu 3 der Gründe; Höfer/Reiners/Wüst, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, ART Rz 498 f., 666; Dieterich/Rühle, Das Arbeitsrecht der betrieblichen Direktzusagen, in H-BetrAV, S. 31).
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 6. September 1979 (aaO, zu 2b der Gründe) darauf hingewiesen, daß seit 1976 nicht einmal mehr im Scheidungsprozeß zwischen den Eheleuten geklärt werden muß, warum eine Ehe gescheitert ist.
- BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90
Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht …
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Die vom Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes mitumfaßte Hinterbliebenenversorgung geht auch dann nicht in den Versorgungsausgleich ein, wenn sie zusammen mit einer Alters- und Invaliditätsversorgung versprochen wurde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Mai 1991 - 2 UF 207/89 - FamRZ 1991, 1066; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165;… Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1587a Rz 109;… MünchKomm-BGB-Rühmann, 3. Aufl., § 1587a Rz 287; a.A. OLG München, Beschluß vom 27. September 1991 - 4 UF 30/90 - FamRZ 1992, 186). - BVerfG, 29.02.1980 - 1 BvR 1231/79
Verfassungsmäßigkeit der Getrenntlebensklausel in einer betrieblichen …
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Jedenfalls verlangt der Schutz von Ehe und Familie nicht, eine Ehe, in der die Partner die eheliche Gemeinschaft auf Dauer aufgegeben haben, ebenso zu behandeln, wie eine dem überkommenen Bild der Ehe entsprechende Lebensgemeinschaft (BAG Urteil vom 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP Nr. 183 zu § 242 BGB Ruhegehalt, mit zustimmender Anmerkung von Beitzke; bestätigt durch BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183a zu § 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Dabei hat der Senat weiter darauf hingewiesen, daß eine solche Härteregelung auch dann greifen muß, wenn die Versorgungszusage selbst eine entsprechende Härteklausel nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. BAGE 67, 385, 397/398 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 3 der Gründe; BAGE 36, 327, 337 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe). - OLG München, 27.09.1991 - 4 UF 30/90
Bewertung von Renten; Bewertungsvorschriften; Auffangtatbestand; Berufsständische …
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Die vom Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes mitumfaßte Hinterbliebenenversorgung geht auch dann nicht in den Versorgungsausgleich ein, wenn sie zusammen mit einer Alters- und Invaliditätsversorgung versprochen wurde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Mai 1991 - 2 UF 207/89 - FamRZ 1991, 1066; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165;… Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1587a Rz 109;… MünchKomm-BGB-Rühmann, 3. Aufl., § 1587a Rz 287; a.A. OLG München, Beschluß vom 27. September 1991 - 4 UF 30/90 - FamRZ 1992, 186). - OLG Karlsruhe, 02.05.1991 - 2 UF 207/89
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Die vom Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes mitumfaßte Hinterbliebenenversorgung geht auch dann nicht in den Versorgungsausgleich ein, wenn sie zusammen mit einer Alters- und Invaliditätsversorgung versprochen wurde (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 2. Mai 1991 - 2 UF 207/89 - FamRZ 1991, 1066; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 77/90 - FamRZ 1992, 165;… Palandt-Diederichsen, BGB, 52. Aufl., § 1587a Rz 109;… MünchKomm-BGB-Rühmann, 3. Aufl., § 1587a Rz 287; a.A. OLG München, Beschluß vom 27. September 1991 - 4 UF 30/90 - FamRZ 1992, 186). - BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86
Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des …
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Dem Interesse des Arbeitnehmers an einer angemessenen Versorgung seiner Familienangehörigen steht das finanzielle Interesse des Arbeitgebers, der eine betriebliche Versorgung ohne Begünstigung der Hinterbliebenen versprechen kann (Senatsurteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung), an einer Begrenzung der Versorgungslasten gegenüber. - BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
Abbau einer Überversorgung
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Dabei hat der Senat weiter darauf hingewiesen, daß eine solche Härteregelung auch dann greifen muß, wenn die Versorgungszusage selbst eine entsprechende Härteklausel nicht ausdrücklich vorsieht (vgl. BAGE 67, 385, 397/398 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 3 der Gründe; BAGE 36, 327, 337 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe). - LAG Köln, 04.02.1994 - 4 Sa 1043/93
Witwenversorgung; Versorgungsanspruch; Witwe; Härteklausel; Betriebliche Rente
Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 4. Februar 1994 - 4 Sa 1043/93 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16
Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel
Ein Arbeitnehmer, dem von seinem Arbeitgeber eine Hinterbliebenenversorgung zugesagt ist, muss nicht seinerseits für eine finanzielle Absicherung seiner möglichen Hinterbliebenen Vorsorge treffen (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - zu II 3 der Gründe) . - BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01
Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung
Dabei ging es um Bestimmungen, nach denen die Witwe eines früheren Arbeitnehmers dann keinen Anspruch auf betriebliche Versorgungsleistungen haben sollte, wenn sie mehr als 25 Jahre jünger als ihr verstorbener Ehemann war (BAG 18. Juli 1972 - 3 AZR 472/71 - BAGE 24, 370; 9. November 1978 - 3 AZR 784/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 179 mit zustimmender Anmerkung Brox = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 76; dazu BVerfG 11. September 1979 - 1 BvR 92/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 182) sowie um Klauseln, nach denen ein Getrenntleben der Eheleute im Zeitpunkt des Todes des früheren Arbeitnehmers anspruchsschädlich sein soll (BAG 6. September 1979 - 3 AZR 358/78 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 183 mit zustimmender Anmerkung Beitzke = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 81; dazu BVerfG 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 183 a; BAG 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4).Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28. März 1995 (- 3 AZR 343/94 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4) im Einzelnen dargelegt, daß es sich bei dem, was früher unter einer Härteklausel verstanden worden ist, in aller Regel um eine - geschriebene oder ungeschriebene - teleologische, am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierte Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen in Versorgungssystemen handelt.
- BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96
Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel
Sie ist stets stillschweigend mitzulesen (BAG Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 4 a der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …
Letztlich kommt es darauf an, ob dem Arbeitnehmer bezogen auf die begünstigte Person bei typisierender Betrachtung ein Versorgungsinteresse unterstellt werden kann (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - zu II 3 der Gründe, AP BetrAVG 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4). - FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch …
Insbesondere steht es dem Arbeitgeber im Rahmen der Vertragsfreiheit frei, welche Personen er in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufnehmen oder gezielt aus ihm ausschließen will, z. B. über Spätehen-, Getrenntlebend- oder Wiederverheiratungsklauseln (BAG vom 28. März 1995 3 AZR 343/94, Der Betrieb -DB- 1995, 1666, Getrenntlebendklausel; vom 26. August 1997 3 AZR 235/96, DB 1998, 1114, Spätehenklausel; vom 19. Dezember 2000 3 AZR 186/00, DB 2001, 2303, Spätehenklausel; vom 19. Februar 2002 3 AZR 99/01, Neue Juristische Wochenschrift -NJW- 2002, 2339 Beschränkung auf Begünstigte ab 50 Jahren, Privatrechtliche Gestaltungsfreiheit, s. insb.Entscheidend ist damit vor allem die privatrechtliche Ausgestaltung der Versorgungszusage (BAG vom 18. November 2008 3 AZR 277/07, DB 2009, 294; vom 28. März 1995 3 AZR 343/94, DB 1995, 1666).
- BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung
Eine solche Regelung kann nicht auf dem Weg über eine konkrete Billigkeitskontrolle korrigiert werden (BAG Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 4 a der Gründe, m.w.N.). - LAG Düsseldorf, 19.05.2005 - 5 Sa 509/05
Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdifferenzklausel
2.3.1 Nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. hierzu: Urteil vom 28.03.1995 - 3 AZR 343/94 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung; siehe auch: BAG…, Urteil vom 19.02.2002, a. a. O.) handelt es sich bei dem, was früher unter einer Härteklausel verstanden wurde, in aller Regel um eine teleologische, am Sinn und Zweck der Versorgungsordnung selbst orientierte Reduktion von einschränkenden Anspruchsvoraussetzungen im Versorgungssystem. - LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10
Hinterbliebenenversorgung
Es gehe aber nicht an, die rechtlich zulässigen Versorgungsgrundsätze nachträglich mit Hilfe von Härteregelungen zu korrigieren (BAG v. 28.3. 1995 - 3 AZR 343/94, NZA 1995, 1032, unter Rz. 30 [juris]). - BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe
Es ist sachgerecht, bei der Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung darauf abzustellen, wie nahe oder fern die Hinterbliebenen dem verstorbenen Arbeitnehmer stehen und wie eng die Bindungen sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183a zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.1996 - 6 Sa 267/96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06
Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz …
- LAG Düsseldorf, 15.09.1999 - 12 Sa 970/99
Witwenrente und "Haupternährer"-Klausel
Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Anhörung des Betriebsrates; Kündigung mit längerer gesetzlicher Kündigungsfrist anstelle einer dem Betriebsrat mitgeteilten kürzeren tariflichen Kündigungsfrist
- rechtsportal.de
BetrVG § 102
Betriebsrat: Anhörung - Mitteilung von Kündigungsfristen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 14.07.1994 - Ca 262/94
- LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94
Papierfundstellen
- BB 1995, 1593
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89
Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in einer späteren Entscheidung die Angabe der Kündigungsfrist als zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats gehörend gewertet (Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 -).Das Bundesarbeitsgericht hat in jener Entscheidung das damit begründet, dass sonst durch den Betriebsrat nicht habe festgestellt werden können, bei welchen Arbeitnehmern die Änderungskündigung jenes Rechtsstreits den Weihnachtsgeldanspruch 1988 überhaupt noch habe erfassen können; habe der Betriebsrat aber nicht gewusst, wann und in welchem Umfang die angestrebte Weihnachtsgeldreduzierung, also mit welchem Einspareffekt überhaupt, "greifen" könne, so sei ein dringendes betriebliches Erfordernis der für 1988 geplanten Maßnahme durch den Betriebsrat nicht zu beurteilen (BAG, Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 - auf S. 14 unter 2.2b, cc) der Entscheidungsgründe).
Diese Mitteilung von den, den Tarifvertrag entsprechenden Fristen - wie sich aus der Bekanntgabe des beabsichtigten Beendigungstermins ergibt - entspricht den Anforderungen der Entscheidungen des BAG vom 29.01.1986 (NZA 1987, 32 ff.), der Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 - und der Entscheidung des BAG vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 - (NZA 1991, 392 ).
Der Beendigungszeitpunkt ist regelmäßig unerheblich, ausgenommen es handele sich um einen für die Entscheidungsfindung des Betriebsrats ausnahmsweise von erheblicher Bedeutung vorliegenden, wie im Falle der betriebsbedingten Änderungskündigung im Zusammenhang mit einem Weihnachtsgeld (BAG, Urteil vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 -).
- BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94
Demgemäss hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass die Unterrichtung des Betriebs- bzw. Personalrats von einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG bzw. § 72 BPersVG nicht allein deshalb fehlerhaft ist, weil der Arbeitgeber eine unrichtige Kündigungsfrist oder einen unrichtigen Endtermin angegeben hat, zu dem die Kündigung wirksam werden kann (BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 -, NZA 1987, 32 ff.).Diese Mitteilung von den, den Tarifvertrag entsprechenden Fristen - wie sich aus der Bekanntgabe des beabsichtigten Beendigungstermins ergibt - entspricht den Anforderungen der Entscheidungen des BAG vom 29.01.1986 (NZA 1987, 32 ff.), der Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 - und der Entscheidung des BAG vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 - (NZA 1991, 392 ).
- BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 576/89
Mitbestimmung bei Versetzung eines angestellten Lehrers
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94
Diese Mitteilung von den, den Tarifvertrag entsprechenden Fristen - wie sich aus der Bekanntgabe des beabsichtigten Beendigungstermins ergibt - entspricht den Anforderungen der Entscheidungen des BAG vom 29.01.1986 (NZA 1987, 32 ff.), der Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 - und der Entscheidung des BAG vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 - (NZA 1991, 392 ). - LAG Niedersachsen, 01.07.1986 - 6 Sa 122/86
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94
Die Unrichtigkeit diesbezüglicher Angaben führt, darin folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, nicht zur Unwirksamkeit des Anhörungsverfahrens nach § 102 Abs. 1 BetrVG , denn aufgrund dieser Vorschriften braucht der Arbeitgeber dem Betriebsrat nur seine subjektiven Vorstellungen hinsichtlich der beabsichtigten Kündigungsmaßnahme mitzuteilen; entsprechen diese Vorstellungen nicht der objektiven Rechtslage, so mag die Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt wirken, zur Fehlerhaftigkeit des Anhörungsverfahrens führt die Unrichtigkeit jedoch nicht (BAG, NZA 1987, 33).
Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.1994 - 2 TaBV 33/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsratsmitglied; Schulungsmaßnahme; Ende der Amtszeit
- soliserv.de (Leitsatz, ZIP-Datei)
§ 37 Abs. 6 BetrVG; § 40 BetrVG
Schulungsmaßnahme auch vor Ende der Amtszeit erlaubtTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen
Papierfundstellen
- BB 1995, 1593
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.11.1994 - 2 TaBV 33/94
Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88 , NZA 1990, 149) kann die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsmaßnahme zur Vermittlung von Grundkenntnissen auch dann erforderlich sein, wenn sie kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet.