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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94   

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https://dejure.org/1995,890
BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94 (https://dejure.org/1995,890)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1995 - II ZR 164/94 (https://dejure.org/1995,890)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1995 - II ZR 164/94 (https://dejure.org/1995,890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kommanditgesellschaft - Gebäudewert - Jahresbilanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 242 Abs. 1
    Aktivierung des Wertes von Gebäuden in der Jahresbilanz einer KG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 458
  • NJW-RR 1996, 545 (Ls.)
  • ZIP 1996, 70
  • MDR 1996, 268
  • WM 1996, 113
  • BB 1996, 155
  • DB 1996, 268
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.11.1970 - I 133/64

    Mietkaufvertrag - Anrechnung der Mietzahlungen - Ausübung der Kaufoption -

    Auszug aus BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94
    Umstritten ist lediglich, ob darüber hinaus auch die Berechtigung des Bilanzierenden zur Verwertung des Vermögensgegenstandes insbesondere durch Veräußerung und Belastung zur Annahme wirtschaftlichen Eigentums erforderlich ist (so insbes. Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO. Rdn. 56 u. die dort genannten; ebenso - ganz auf die Verwertungsbefugnis für eigene Rechnung abstellend - Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh aaO. Rdn. 8; a.A. Scholz/Crezelius aaO. u. die dort unter Fn. 237 aufgeführten Autoren; siehe auch für das Steuerrecht BFH BStBl. II 1971, 133, 135 re. Sp.; weitere Nachweise bei Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO.).
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94
    Trotz im einzelnen unterschiedlicher Formulierung des "wirtschaftlichen Eigentums" besteht darüber auch im einschlägigen Schrifttum weitgehend Einigkeit (vgl. Scholz/Crezelius aaO. Rdn. 122/123 m.w.N.; Großfeld aaO. Rz. 108 ff.; Knobbe-Keuck aaO. § 4 III 1; Hachenburg/Goerdeler/Müller aaO. Rdn. 55/56; in gleichem Sinne auch für das Steuerrecht die Rspr. d. BFH, vgl. Urt. v. 12. September 1991 - III R 233/90, NJW 1992, 2047 [betreffend Miet-Kaufvertrag] und die dort zitierte Rspr.; ausführliche Nachweise zur Rspr. des BGH [wenn auch mit kritischer, von der h.M. abweichenden Tendenz] bei Körner/Weiken, BB 1992, 1033, 1035; siehe ferner Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1985 I 576/577 [Mietereinbauten] nach BdF-Schreiben v. 15. Januar 1976 BStBl. I 1976, 66).
  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus BGH, 06.11.1995 - II ZR 164/94
    Bei dieser Auslegung wäre der damit geänderte Mietvertrag wegen des Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 566 BGB nach Ablauf eines Jahres seit der Änderung jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündbar (vgl. nur BGHZ 99, 54).
  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Gegenstand des wirtschaftlichen Eigentums ist es, dass gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine rechtlich abgesicherte Position besteht, die es ermöglicht, diesen dauerhaft dergestalt von einer Einwirkung auf das Wirtschaftsgut auszuschließen, dass seinem Herausgabeanspruch bei typischem Verlauf zumindest tatsächlich keine nennenswerte praktische Bedeutung zukommt (Brandis, in FS Gosch, Seite 37, 44; Hennrichs in Tipke/Lang, Steuerrecht, § 9 Rn. 146, unter Hinweis auf BGH vom 6. November 1995 - II ZR 164/94, NJW 1996, 458).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98

    Zurechnung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

    Es ist allgemein anerkannt, dass Bestandteil des Vermögens des Kaufmanns nicht nur die ihm zivilrechtlich gehörenden Vermögensgegenstände, sondern auch solche sind, die zivilrechtlich zwar einer anderen Person gehören, die aber nach der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zu dem zivilrechtlichen Rechtsinhaber und nach den tatsächlichen Verhältnissen wirtschaftlich Bestandteil seines Vermögens sind --sog. wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. August 1988 I R 157/84, BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21, mit umfassenden Literaturnachweisen; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. November 1995 II ZR 164/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 458, 459).

    cc) Der BGH hat in dem Urteil in NJW 1996, 458 einer KG das von ihr auf einem Grundstück ihres Kommanditisten errichtete Gebäude nicht unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums zugerechnet.

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Sowohl handelsrechtlich (vgl. § 242 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs --HGB--; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 6. November 1995 II ZR 164/94, Betriebs-Berater - BB 1996, 155) als auch steuerrechtlich (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977; BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, 183; vom 10. März 1988 IV R 226/85, BFHE 153, 318, BStBl II 1988, 832, 834, jeweils zum wirtschaftlichen Eigentum an GmbH-Anteilen; vom 14. November 1974 IV R 3/70, BFHE 114, 22, BStBl II 1975, 281, 283) entscheidet über die Zugehörigkeit eines Wirtschaftsguts zum Vermögen des Steuerpflichtigen nicht ausschließlich die zivilrechtliche Zuständigkeit, sondern die wirtschaftliche Zurechenbarkeit.
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Ist nach der allein für die Beurteilung wirtschaftlichen Eigentums maßgebenden voraussichtlichen Dauer des Nutzungsverhältnisses bei normalem, der gewählten Gestaltung entsprechenden Verlauf der Dinge (z.B. BFH in BFHE 124, 259, BStBl II 1978, 280; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 52, m.w. Rechtsprechungsnachweisen; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1995 II ZR 164/94, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 458, 459) das Gebäude wirtschaftlich verbraucht, stehen Substanz und Ertrag des Gebäudes dem Nutzenden zu und der Eigentümer ist auf eine nur formale Eigentümerstellung beschränkt.
  • BFH, 15.10.1996 - VIII R 44/94

    1. Zur Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten in der Bilanz des Mieters 2.

    Das ist aber bereits dann der Fall, wenn der Vermögensgegenstand wirtschaftlich zu diesem Vermögen zu rechnen ist (zur "wirtschaftlichen Vermögenszugehörigkeit" als Aktivierungsvoraussetzung vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. November 1995 II ZR 164/94, Betriebs-Berater - BB - 1996, 155; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmung, 5. Aufl., § 246 HGB Tz. 145, 196; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., S. 68 f.; Schmidt/Weber-Grellet, a. a. O., § 5 Rdnr. 151 f., m. w. N.).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    bb) Der BGH hat im Urteil vom 6. November 1995 II ZR 164/94 (NJW 1996, 458, 459) für die Entscheidung, ob einem Kaufmann ein Gebäude auf fremdem Grund nach § 242 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist, geprüft, ob der Bauende ein rechtlich gesichertes Nutzungsrecht oder einen Entschädigungsanspruch bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat.

    cc) Auch der XI. Senat des BFH hat im Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 77/96 (BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) unter Bezugnahme auf die Urteile in BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 und in NJW 1996, 458 für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei Mietereinbauten und sonstigen Bauten auf fremdem Grund als maßgebend angesehen, dass der Bauende die Kosten des Baus getragen hat, den Bau nutzt und bei Beendigung der Nutzung einen Entschädigungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer hat.

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 55/16

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 21.12.2017 IV R 56/16 - Wirtschaftliches

    Es ist allgemein anerkannt, dass Bestandteil des Vermögens des Kaufmanns nicht nur die ihm zivilrechtlich gehörenden Vermögensgegenstände, sondern auch solche sind, die zivilrechtlich zwar einer anderen Person gehören, die aber nach der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zu dem zivilrechtlichen Rechtsinhaber und nach den tatsächlichen Verhältnissen wirtschaftlich Bestandteil seines Vermögens sind (sog. wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit; z.B. BFH-Urteil vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, unter 1., m.w.N.; BGH-Urteil vom 6. November 1995 II ZR 164/94).

    Er entschied, dass "wirtschaftliches Eigentum" in Betracht komme, "wenn das bilanzierende Unternehmen gegenüber dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer eine auch rechtlich abgesicherte Position hat, die es ihm ermöglicht, diesen dauerhaft ... von der Einwirkung auf die betreffenden Vermögensgegenstände auszuschließen ..." (BGH-Urteil vom 6. November 1995 II ZR 164/94).

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 28/95

    Aktivierung des Pachterneuerungsanspruchs

    Zwar knüpft die bilanzrechtliche Zurechnung eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsguts an die wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit an; das kann eine Zurechnung beim Nutzungsberechtigten zur Folge haben, wenn dieser in der Lage ist, den Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von einer Einwirkung auf den Vermögensgegenstand wirtschaftlich auszuschließen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. November 1995 II ZR 164/94, BB 1996, 155; Urteile des BFH vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774, m.w.N., und vom 15. Oktober 1996 VIII R 44/94, BFHE 182, 344, BStBl II 1997, 533, m.w.N.); es wird deshalb im Schrifttum auch für die Verpachtung eines Unternehmens mit Pachterneuerungsverpflichtung die Ansicht vertreten, daß der Pächter wirtschaftlicher Eigentümer der Pachtgegenstände werde und deshalb die Befugnis zur Vornahme von AfA ihm zustehe (vgl. z.B. Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 5 EStG Anm. 1463; Blümich/Brandis, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 7 Rdnr. 154; Körner/Weiken, BB 1992, 1033, 1041 f.; Rabe, BB 1987, 439, 443).
  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 6. November 1995 II ZR 164/94 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1996, 70) entschieden habe, könne ein Kaufmann einen Vermögensgegenstand, der zivilrechtlich einem anderen gehöre, nur dann bilanzieren, wenn Substanz und Ertrag des Vermögensgegenstandes vollständig und auf Dauer dem bilanzierenden Unternehmen und nicht dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer zuzuordnen seien.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    bb) Der BGH hat im Urteil vom 6. November 1995 II ZR 164/94 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1996, 458, 459) für die Entscheidung, ob einem Kaufmann ein Gebäude auf fremdem Grund nach § 242 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Eigentums zuzurechnen ist, geprüft, ob der Bauende ein rechtlich gesichertes Nutzungsrecht oder einen Entschädigungsanspruch bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat.

    cc) Auch der XI. Senat des BFH hat im Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 77/96 (BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) unter Bezugnahme auf die Urteile in BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 und in NJW 1996, 458 für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums bei Mietereinbauten und sonstigen Bauten auf fremdem Grund darauf abgestellt, dass der Bauende die Kosten des Baus getragen hat, den Bau nutzt und bei Beendigung der Nutzung einen Entschädigungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer hat.

  • BFH, 21.12.2017 - IV R 56/16

    Wirtschaftliches Eigentum an Leasingobjekten im Rahmen von

  • FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 22/10

    Körperschaftsteuer: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

  • BFH, 25.04.2006 - X R 57/04

    Rückgängigmachung einer Privatentnahme nicht möglich

  • BFH, 18.07.2001 - X R 16/99

    Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher

  • BFH, 18.07.2001 - X R 111/96

    Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten -

  • FG Köln, 11.05.2005 - 4 K 6414/02

    Entschädigungsanspruch bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses nach §§ 951 , 812

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 63/95

    Zurechnung von Mieteraufbauten beim Vermieter oder Mieter?

  • FG Saarland, 23.08.2007 - 1 V 1253/07

    Betriebsvermögen und Ansparrücklage

  • KG, 15.01.2003 - 24 W 129/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Durchsetzbarkeit eines Verbots der

  • FG München, 31.03.1998 - 16 K 3543/97

    Entnahme von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

  • FG Baden-Württemberg, 09.10.2003 - 10 K 386/97

    Abgrenzung zwischen Mitunternehmerschaft und stiller Gesellschaft;

  • KG, 26.06.2012 - 4 U 92/10

    Einlagensicherung: Ausweisung von im Wege eines Kommissionsgeschäfts begründeten

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 47/99

    Panorama-Personenaufzug keine Betriebsvorrichtung; Klagebefugnis nach § 48 Abs. 1

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2000 - 9 V 85/00

    Rückbeziehung der 10%-Grenze bei GmbH-Beteiligung?

  • LG Essen, 28.03.2018 - 8 O 1/15

    Auskunftsanspruch über den Konzerngewinn durch Vorlage einer mit einem

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Rechtsprechung
   OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95   

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https://dejure.org/1995,6350
OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95 (https://dejure.org/1995,6350)
OLG München, Entscheidung vom 26.09.1995 - 25 U 2202/95 (https://dejure.org/1995,6350)
OLG München, Entscheidung vom 26. September 1995 - 25 U 2202/95 (https://dejure.org/1995,6350)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters innerhalb der EG

  • rechtsportal.de

    Ausschlusses eines Ausgleichsanspruchs durch § 92c HGB bei einem im Rahmen sogenannter Korrespondenzdienstleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vertragsstatut des HVV, Ausschluss des AA des HV mit Tätigkeit in der EU nach altem Recht, teilweise Rechtswahl, Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit, Unabdingbarkeitsgrundsatz

Verfahrensgang

  • LG München I - 2 HKO 3597/94
  • OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95

Papierfundstellen

  • BB 1996, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.05.1966 - VII ZR 268/64

    Altersversorgung und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95
    Zudem wurde durch die Gründung des Einkaufsverbandes die als vertragsfremder Umstand gleichwohl im Rahmen der Billigkeit berücksichtigt werden kann, (BGHZ 45, 268/273), die Konkurrenzsituation für die Beklagte insoweit verschärft, als hierdurch ihre Preiskalkulation ins Wanken geraten kann.
  • RG, 20.12.1922 - I 18/22

    Aufrechnung; Währungsumrechnung

    Auszug aus OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95
    Zwar sind beide Geldforderungen in verschiedenen Währungen geschuldet, so daß an sich Ungleichartigkeit gegeben ist (vgl. hierzu RGZ 106, 99; Palandt/Heinrichs, § 387 Rn. 8; Gruber, MDR 1992, 121).
  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Auszug aus OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95
    die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen ( EuGH , NJW 1994, 1271 Tz. 14; EuGH Njw 1981, 513 Tz. 9; Weber, EWG 1995, 292/293).
  • BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

    Entscheidung über einen Antrag auf Parteivernehmung

    Auszug aus OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95
    Eine Vernehmung des Geschäftsführers der Beklagten von Amts wegen gem. § 448 ZPO scheidet aus, weil dies voraussetzt, daß für die zu beweisende Tatsache noch kein voller Beweis geführt ist, wohl aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit auch ohne Beweisaufnahme auf Grund der Lebenserfahrung besteht (BGHZ 110, 363/366; Thomas/Putzo, § 4418 Rn. 2).
  • BGH, 19.11.1970 - VII ZR 47/69

    Berücksichtigung einer langen Vertragsdauer bei Bemessung des Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95
    Der ausländische Handelsvertreter wird so der sozialen Schutzfunktion des Ausgleichsanspruchs beraubt (vgl. hierzu BGHZ 55, 45/54).
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG München, 26.09.1995 - 25 U 2202/95
    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des EGMR vom 27.10.1993 (NJW 1995, 1413).
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 235/96

    Haftungsausfüllende Kausalität einer anwaltlichen Pflichtverletzung

    Das vom Berufungsgericht weiter angeführte Urteil des OLG München (RIW 1996, 155) konnte von Rechtsanwalt Dr. M. schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil es erst vom 26. September 1995 stammt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 6 U 250/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12003
OLG Düsseldorf, 08.12.1994 - 6 U 250/92 (https://dejure.org/1994,12003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.1994 - 6 U 250/92 (https://dejure.org/1994,12003)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 1994 - 6 U 250/92 (https://dejure.org/1994,12003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de

    Anwendbares Recht bei Einrichtung eines Sparkontos bei einer deutschen Bank durch ausländischen Staatsangehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1996, 155
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