Rechtsprechung
   BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95   

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BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 (https://dejure.org/1996,206)
BAG, Entscheidung vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 (https://dejure.org/1996,206)
BAG, Entscheidung vom 02. April 1996 - 1 ABR 47/95 (https://dejure.org/1996,206)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 7, Nr. 6; GewO § ... 120a; EG-Bildschirmrichtlinie Art. 7, 8 und 9; EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz Art. 11, 16; EGV Art. 177 Abs. 3, 189 Abs. 3; ArbGG § 92 Abs. 1, § 72 Abs. 2 Nr. 1
    Bildschirmarbeit: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich Regelungen zur Unterbrechung der Bildschirmarbeit - Richtlinienkonforme Auslegung innerstaatlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 349
  • MDR 1996, 1156
  • EuZW 1997, 160
  • NZA 1996, 998
  • BB 1996, 1620
  • BB 1996, 959
  • BB 1997, 1259
  • DB 1996, 1725
  • DB 1996, 786
  • JR 1997, 352
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Solcherart auf einzelne Regelungsgegenstände bezogene Feststellungsanträge sind zulässig (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 3 der Gründe).

    Die Literatur ist dem fast einhellig gefolgt (vgl. BAGE 44, 285, 290 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B I der Gründe; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 76 Rz 93; Kreutz, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 76 Rz 94, jeweils m.w.N.).

    aa) Die vom Gesamtbetriebsrat in diesem Zusammenhang angeführten "Sicherheitsregeln für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich" (ZH l/618) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und auch keine Unfallverhütungsvorschriften (Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1983, BAGE 44, 285 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage bisher ausdrücklich offengelassen (BAGE 44, 285, 299 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 a der Gründe).

    (1) Allerdings ist der Senat in seinem bereits zitierten Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 300 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C II 2 b der Gründe) davon ausgegangen, daß Arbeitsunterbrechungen nicht zum Regelungsgegenstand von § 120 a GewO gehörten.

    aa) In seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 ist der Senat davon ausgegangen, daß derartige Untersuchungen nicht zum Regelungsgegenstand des § 120 a GewO gehörten (BAGE 44, 285, 306 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 1 der Gründe; insoweit zustimmend Richardi, Anm. zu AP, aaO, unter III 4).

    c) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. Dezember 1983 (BAGE 44, 285, 306 ff. = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu C IV 2 bis 4 der Gründe) im einzelnen ausgeführt hat, ergibt sich auch aus anderen arbeitsschutzrechtlichen Rahmenvorschriften keine Verpflichtung des Arbeitgebers, Bildschirmarbeitnehmern die hier streitigen Untersuchungen anzubieten.

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Sie müssen sich vielmehr so behandeln lassen, als seien die Vorschriften einer Richtlinie, die hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und Rechtsfolgen hinreichend bestimmt sind, ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden (EuGH Urteil vom 26. Februar 1986 - Rs 152/84 - Marshall - Slg. 1986, 737, 749; Urteil vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3356).

    Für Privatunternehmen wie die Arbeitgeberin entspricht es ständiger Rechtsprechung des EuGH, daß im Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern eine unmittelbare Anwendung von Vorschriften einer Richtlinie nicht in Betracht kommt (EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-106 /89 - Marleasing - Slg. 1990 I, 4156, 4158; vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3355 f.).

    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muß ein nationales Gericht die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 Abs. 3 EGV zu genügen (EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-106/89 - Marleasing - Slg. 1990 I, 4156, 4159; vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3357).

    Sie umfaßt alles einschlägige nationale Recht, selbst wenn es älter ist als die Richtlinie (z.B. EuGH Urteil vom 14. Juli 1994, aaO, zu einer im entscheidungserheblichen Zeitraum noch nicht umgesetzten Richtlinie).

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Dieser Grundsatz wird allgemein akzeptiert (z. B. BAGE 61, 209, 216 = AP Nr. 5 zu § 611 a BGB, zu A VI 2 der Gründe; BAGE 71, 195, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu B II 3 c aa der Gründe).
  • EuGH, 10.04.1984 - 79/83

    Harz / Deutsche Tradax

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10. April 1984 - Rs 79/83 - Harz - AP Nr. 2 zu § 611 a BGB) können auch Richtlinienvorschriften, die für eine unmittelbare Anwendung nicht in Betracht kommen, als Grundlage für die gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung nationalen Rechts dienen.
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Dieser Grundsatz wird allgemein akzeptiert (z. B. BAGE 61, 209, 216 = AP Nr. 5 zu § 611 a BGB, zu A VI 2 der Gründe; BAGE 71, 195, 205 f. = AP Nr. 1 zu § 612 BGB Diskriminierung, zu B II 3 c aa der Gründe).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Er folgt aus dem Vorrang des Gemeinschaftsrechts vor dem nationalen Recht und ist insoweit mit deutschem Verfassungsrecht vereinbar (vgl. BVerfGE 75, 223, 240).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Er hat bereits nach § 80 Abs. 2 BetrVG gegen den Arbeitgeber entsprechende Unterrichtungsansprüche (vgl. BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Die Vorlagepflicht besteht indessen nicht, soweit der EuGH über eine Auslegungsfrage bereits entschieden hat, oder wenn die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", z.B. EuGH Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 - C. I. L. F. I. T. - Slg. 1982, 3415, 3430 f.).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    (2) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muß ein nationales Gericht die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Art. 189 Abs. 3 EGV zu genügen (EuGH Urteil vom 13. November 1990 - Rs C-106/89 - Marleasing - Slg. 1990 I, 4156, 4159; vom 14. Juli 1994 - Rs C-91/92 - Faccini Dori - Slg. 1994 I, 3347, 3357).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 125/84

    Vergleich - Revision

    Auszug aus BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
    Allerdings ist eine Rechtsbeschwerde in vollem Umfang statthaft, wenn ihre Zulassung zu Unrecht auf einen Teil des Verfahrensgegenstands beschränkt worden ist (BAGE 47, 355, 357 f. = AP Nr. 8 zu § 17 BetrAVG, zu A der Gründe).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

  • BAG, 25.07.1989 - 1 ABR 48/88

    Verwerfungsbeschluss:

  • EuGH, 27.09.1989 - 130/88

    Van de Bijl / Staatssecretaris van Economische Zaken

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

  • BAG, 28.03.2017 - 1 ABR 25/15

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz - Einigungsstelle - Vorliegen einer

    Entsprechend ist bereits in den Senatsentscheidungen zum ehemaligen § 120a GewO (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139) erkannt worden, dass die für die Mitbestimmung vorausgesetzte ausfüllungsbedürftige Rahmenvorschrift selbst das Mitbestimmungsrecht insoweit "einschränke", als sie eine "konkrete Gesundheitsgefahr" verlange.
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 621/01

    Fragerecht - Schwangerschaft - Anfechtung

    Ein nationales Gericht muß die Auslegung innerstaatlichen Rechts soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einschlägiger Richtlinien ausrichten, um das mit ihnen verfolgte Ziel zu erreichen (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

    Allerdings kann das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nicht so umfassend sein, dass für andere auf den Gesundheitsschutz bezogene Vorschriften des Gesetzes, zB § 88 Nr. 1 und § 91 BetrVG kein nennenswerter Anwendungsbereich mehr verbleibt (vgl. dazu BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 359 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeit Nr. 1, zu B II 2 b aa (2) der Gründe; 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - BAGE 89, 139, 149 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitssicherheit Nr. 3, zu B I 2 der Gründe).

    Daher hat der Senat zum ehemaligen § 120a GewO (vgl. dazu BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - aaO) und zu § 2 Abs. 1 VBG 1 (vgl. dazu BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 68/97 - aaO) darauf hingewiesen, dass die Mitbestimmung bei Regelungen, die auf diese weiten Generalklauseln gestützt sind, eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr voraussetzt.

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Rechtsprechung
   BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95   

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https://dejure.org/1995,481
BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 (https://dejure.org/1995,481)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 (https://dejure.org/1995,481)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 (https://dejure.org/1995,481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats für den Abschluß einer Konzernbetriebsvereinbarung über den Austausch von Mitarbeiterdaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 36
  • NZA 1996 D. 945
  • NZA 1996, 945
  • BB 1996, 1620
  • BB 1996, 164
  • BB 1996, 2686
  • DB 1996, 1985
  • DB 1996, 48
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Nach ständiger Rechtsprechung ist im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nur antragsbefugt, wer nach materiellem Recht im konkreten Falle durch die begehrte Entscheidung in seiner eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird bzw. dies zumindest behauptet (vgl. z. B. BAGE 31, 58 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 81 Rz 52 f.).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    b) Überträgt man demnach die zu § 50 Abs. 1 BetrVG in ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Urteil vom 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP Nr. 102 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 2 b aa der Gründe, m. w. N.) entwickelten Grundsätze auf den Konzernbetriebsrat, so ergibt sich, daß der Begriff des "Nichtregelnkönnens" nicht eine objektive Unmöglichkeit der Regelung durch die einzelnen Betriebsräte bzw. die Gesamtbetriebsräte voraussetzt.
  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Eine Zuständigkeit des einzelnen Betriebsrats und eine solche des Konzernbetriebsrats zur Regelung derselben Angelegenheit schließen sich gegenseitig aus (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BAG Beschluß vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74 - AP Nr. 2 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 24. Februar 1987 - 1 ABR 73/84 - AP Nr. 28 zu § 80 BetrVG 1972) rechtfertigt jedoch die allgemeine Überwachungsaufgabe des Betriebsrats kein Beschlußverfahren, in dem von den allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen abgesehen werden könnte.
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95
    Zu diesen Gesetzen zählt auch das Bundesdatenschutzgesetz, soweit es auf die Arbeitnehmer des Betriebs anwendbar ist (vgl. z. B. BAG Beschluß vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972; Kraft, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 80 Rz 14, m. w. N.).
  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Der Arbeitgeber ist nicht befugt, sich gegenüber dem Überwachungsrecht des Betriebsrats auf Grundrechte von Arbeitnehmern zu berufen (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 82, 36) .
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 2/13

    Ladung zu einer Betriebsratssitzung - Rechtsfolgen der unterbliebenen Mitteilung

    Denn in allen Fällen ist die BV-Torkontrolle eine Rechtsvorschrift iSd. § 4 Abs. 1 BDSG, die sowohl die automatisierte als auch die nicht automatisierte Erhebung, Nutzung oder Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern der Arbeitgeberinnen sowie der in ihrem Gemeinschaftsbetrieb eingesetzten Leiharbeitnehmer erlaubt (vgl. BAG 20. Dezember 1995 - 7 ABR 8/95 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 82, 36; 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 80, 366; Gola/Schomerus BDSG 11. Aufl. § 4 Rn. 7; ErfK/Franzen § 4 BDSG Rn. 3) .
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Rechtsprechung
   BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1773
BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 (https://dejure.org/1996,1773)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 (https://dejure.org/1996,1773)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 4 AZR 775/94 (https://dejure.org/1996,1773)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialarbeiters in der Tätigkeit eines Sachbearbeiters in der Heimaufsicht - Bedeutung einer vertraglichen Bezugnahme auf eine bestimmte Vergütungsgruppe - Maßstab für die Beurteilung der die Gesamtarbeitszeit ausfüllenden ...

  • archive.org
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in Heimaufsicht

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 1620
  • NZA-RR 1997, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Die Tarifvertragsparteien fordern hier eine erhebliche Heraushebung ausdrücklich, so daß - ausgehend von der Basis der Anforderungen der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 15 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Sie trägt unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 vor, eine Heraushebung durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung könne sich danach insbesondere aus der Bedeutung der Tätigkeit für dritte Personen und andere Mitarbeiter ergeben.

    Das hat der Senat im einzelnen in dem Urteil vom 29. Januar 1986, aaO, aber auch in dem Urteil vom 16. April 1986, aaO, begründet.

    Der Senat hat in dem genannten Urteil vom 29. Januar 1986, aaO, ausgeführt (zu 10e a.E. der Gründe), daß mit den bloßen Auswirkungen der Tätigkeit eines Angestellten besondere Verantwortung im Sinne der Anforderungen der Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 8 der Vergütungsgruppen für technische Angestellte im Teil I der Anlage 1a zum BAT nicht begründet werden kann, weil insoweit nur die Bedeutung des Aufgabengebietes (Vergütungsgruppe III Fallgruppe 2, aaO) betroffen ist.

    Auch mag den Ausführungen des Senats im Urteil vom 29. Januar 1986, aaO (zu 10e der Gründe), entnommen werden können, daß an Aufsichtsfunktionen gedacht ist.

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Sie trägt unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - BAGE 51, 356 = AP Nr. 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975 vor, eine Heraushebung durch das Maß der mit der Tätigkeit verbundenen Verantwortung könne sich danach insbesondere aus der Bedeutung der Tätigkeit für dritte Personen und andere Mitarbeiter ergeben.

    Das hat der Senat im einzelnen in dem Urteil vom 29. Januar 1986, aaO, aber auch in dem Urteil vom 16. April 1986, aaO, begründet.

    Das hat der Senat in seiner Entscheidung vom 16. April 1986, aaO, bestätigt.

    Es ist richtig, daß der Senat in dem von der Revision genannten Urteil vom 16. April 1986, aaO, zu 5a a.E. der Gründe ausgeführt hat, daß im Sinne der bisherigen Senatsrechtsprechung daran festzuhalten ist, daß Mitverantwortung ausreichend und die Unterstellung eines Angestellten unter Vorgesetzte unschädlich sein können und damit der Annahme der besonderen Verantwortung nicht schlechthin entgegenstehen.

  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Dieses Tätigkeitsmerkmal erfüllen beispielsweise Angestellte, die entweder große Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern leiten oder besonders schwierige Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit bearbeiten (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1970 - 4 AZR 106/69 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).

    Der Kläger bearbeitet im Rahmen der Heimaufsicht keine besonders schwierigen Grundsatzfragen bei der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für nachgeordnete Bereiche oder die Allgemeinheit im Sinne des Senatsurteils vom 21. Januar 1970, aaO. Das folgt für den Kläger schon daraus, daß dem Kläger nicht die Fachaufsicht für den gesamten Regierungsbezirk B... obliegt, sondern lediglich die Fachaufsicht für mehrere Jugendamtsbezirke.

    Im übrigen setzt das Tätigkeitsmerkmal nicht voraus, daß der Angestellte einen quantitativ besonders großen Arbeitsbereich hat (Senatsurteil vom 21. Januar 1970, aaO).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Bei der Anwendung eines solchen Rechtsbegriffs durch das Berufungsgericht kann der Senat nur prüfen, ob der Begriff als solcher verkannt worden ist oder ob bei der Subsumtion Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt worden sind (Senatsurteil vom 8. November 1967 - 4 AZR 9/67 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT; Senatsurteil vom 26. Januar 1972 - 4 AZR 104/71 - AP Nr. 48 zu §§ 22, 23 BAT; Senatsurteil vom 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - BAGE 25, 268 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT; vgl. BAGE 51, 283, 293 [BAG 19.03.1986 - 4 AZR 642/84] = AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 377/90
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Bei diesem Arbeitsvertrag und bei seiner Änderung handelt es sich um formularmäßige Verträge, so daß der Senat sie selbständig auslegen kann (BAGE 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG, zu 2a der Gründe; Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

    Auf die Merkmale des Oberbegriffs allein kommt es nur an, wenn es um eine Tätigkeit geht, die in den Tätigkeitsbeispielen nicht aufgeführt ist, aber auch hier sind nach dem Willen der Tarifvertragsparteien bei der Auslegung der Merkmale des Oberbegriffs die Tätigkeitsbeispiele wiederum als Maßstab für die Bewertung heranzuziehen (Senatsurteil vom 29. April 1981, aaO).

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Das Merkmal der schwierigen Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 16 der Vergütungsgruppe IVb für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 5 durch konkrete Beispiele erläutert (Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter zur Protokollerklärung Nr. 12 zu den Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst der Anlage 1a zum BAT/VKA).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 90 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Dieser Verweisung kommt nur die Bedeutung zu, festzulegen, welche Vergütungsgruppe die Parteien einmal als zutreffend angesehen haben (Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4 = ZTR 1991, 199; Senatsurteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 377/90 -, n.v.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Senatsurteil vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk und Senatsurteil vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - EzA § 3 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 4).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 7 (4) Sa 706/92
    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Der Kläger meint nun, ihm sei mit der ihm übertragenen Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen die "Bearbeitung besonderers schwieriger Grundsatzfragen mit der Lösung von Fragen mit richtungweisender Bedeutung für die nachgeordneten Bereiche und die Allgemeinheit anvertraut", und bezieht sich insoweit auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 1993 - 7 (4) Sa 706/92 - EzBAT §§ 22, 23 BAT F. 1 Sozialdienst Vergütungsgruppe III Nr. 2 = ZTR 1993, 468 f. Dem ist jedenfalls für den Kläger nicht zu folgen.
  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 244/79

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung durch Arbeitgeber - Auszuübende

    Auszug aus BAG, 06.03.1996 - 4 AZR 775/94
    Die Tarifvertragsparteien fordern hier eine erhebliche Heraushebung ausdrücklich, so daß - ausgehend von der Basis der Anforderungen der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 15 - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

  • BAG, 08.11.1967 - 4 AZR 9/67

    Prüfung von Merkmalen - Gründliche Fachkenntnisse - Umfassende Fachkenntnisse -

  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 12.08.1981 - 4 AZR 15/79

    Arbeitsvorgang - Bestimmung der tariflichen Mindestvergütung - Angestellte des

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

  • BAG, 03.06.1981 - 4 AZR 1118/78

    Technische Angestellte - Technische Ausbildung - Technische Fachkenntnisse -

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

  • BAG, 29.09.1971 - 4 AZR 383/70

    Kasse - Abtrennung von Buchführungsgeschäften - Zeitbücher - Kassengeschäfte -

  • LAG Niedersachsen, 05.07.1994 - 16 (6) Sa 612/93

    Höhergruppierung in eine andere Vergütungsgruppe ; Grundeingruppierung für

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Bei der Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen bildet nicht jeder einzelne Antrag einen eigenen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Anträgen oder Widersprüchen füllt diesen Rechtsbegriff aus (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 28. September 1983 - 4 AZR 93/81 - 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 47).

    Dies gilt jedoch nur, wenn die unterschiedlich wertigen Arbeitsleistungen von vorne herein - sei es aufgrund der Schwierigkeit oder anderer Umstände - auseinander gehalten werden können und von einander zu trennen sind (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO; 16. April 1986 - 4 AZR 595/04 - zu 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Dies hat der Senat bereits für die Heimaufsicht über Kindertageseinrichtungen entschieden (Urteil vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Der Senat hat denn auch in seiner bereits mehrfach angeführten Entscheidung vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) für die Tätigkeit des in der Heimaufsicht über Kindertagesstätten tätigen Sozialarbeiters, der ähnliche Aufgaben wie der Kläger hat, die Anforderungen des Eingruppierungsmerkmals der VergGr.

    15 BAT - eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung und damit eine besonders weitreichende hohe Verantwortung zu fordern ist (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1981 - 4 AZR 244/79 - BAGE 36, 392 = AP Nr. 54 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO).

    5.5 Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) entschieden, daß die Tätigkeit eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht über Kindertagesstätten nicht den Anforderungen der VergGr.

    Von dem der Entscheidung vom 6. März 1996 (- 4 AZR 775/94 - aaO) zugrunde liegenden Fall unterscheidet sich die Stellung des Klägers dieses Rechtsstreits insofern, als er seit dem 1. September 1994 für alle Heime für behinderte Volljährige in R zuständig ist, während die Aufsichtstätigkeit des Klägers des der Entscheidung vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zugrunde liegenden Falles auf Teilgebiete des Landes Niedersachsen begrenzt war.

    Auch quantitativ ragt der Verantwortungsrahmen des Klägers dieses Rechtsstreits jedoch nicht über denjenigen des Klägers des Rechtsstreits - 4 AZR 775/94 - heraus: Jener übte die Fachaufsicht über 175 Einrichtungen mit 9.126 genehmigten Plätzen, die mit 8.667 Kindern besetzt waren, aus (Urteil des Senats vom 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO, zu Ziff. II 5 d der Gründe), der Kläger ist seit dem 1. September 1994 zuständig für 115 Heime mit knapp 8.000 Plätzen sowie für 24 teilstationäre nicht dem Heimgesetz unterliegende Tagesförderstätten für seinerzeit gut 500 erwachsene Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen.

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (st. Rspr., BAG 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14; 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 14.11.2012 - 12 Sa 1456/12

    Eingruppierung einer Sachgebietsleiterin Fachberatung für Kindertagesstätten;

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht z.B. bei einem Sachgebietsleiter des Kinder- und Jugendnotdienstes angenommen (BAG 20.06.2001 - 4 AZR 288/00, ZTR 2002, 178 Rn. 33), allerdings für einen Sozialarbeiter, dem u.a. die Durchführung der Aufsicht über die Kindertagesstätten, die Beratung der Jugendämter, die fachliche Prüfung von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Baus von Kindertagesstätten und die Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten betreffend die Kindertagesstätten oblag, offen gelassen (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94, AP Nr. 23 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Rn. 30).

    Eine lediglich pauschale Überprüfung ist ausreichend, wenn der hierfür maßgebliche Sachverhalt unstreitig ist und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Angestellten ein Tätigkeitsmerkmal der entsprechenden Vergütungsgruppe als erfüllt ansieht (BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 48; BAG 26.01.2005 - 4 AZR 6/04, ZTR 2005, 640 Rn. 49 m.w.N.).

    Sie muss sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabenkreises sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 45).

    (8)Entgegen der Ansicht der Klägerin vermögen die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Belange des Dienstherren oder die Allgemeinheit oder die Lebensverhältnisse Dritter die begehrte Eingruppierung nicht zu begründen (vgl. zu diesem Merkmal BAG 06.03.1996 a.a.O. Rn. 58).

    Für den Leiter des Sachgebiets Kinder- und Jugendnotdienst der Stadt Dresden hat das Bundesarbeitsgericht auf die herausgehobene Bedeutung der Leitungsfunktion im innerdienstlichen Betrieb, in der besonderen Bedeutung seiner Tätigkeit für die Allgemeinheit gerade in der Großstadt Dresden und in der nicht unerheblichen Tragweite der hoheitlichen Maßnahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VII, die in das Grundrecht aus Art. 6 GG eingreift, abgestellt, aber nur die besondere Bedeutung (jetzt Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 5) und nicht das herausgehobene Maß an Verantwortung (jetzt Entgeltgruppe S 18 Fallgruppe 2) angenommen (BAG 06.03.1996 a.a.O.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.02.2007 - 6 Sa 279/05

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin in der Kindertagesstättenaufsicht

    Von einer "schwierigen Tätigkeit" kann gesprochen werden, wenn sich die Tätigkeit aus der Normal- bzw. Grundtätigkeit heraushebt (BAG 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 - BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23).

    16 BAT erfüllt sind (BAG 22.11.1977 - 4 AZR 395/76 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 2; 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 183; 06.03.1996 - 4 AZR 775/94 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 12.05.2004 - 4 AZR 371/03 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 301).

    Dem 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts ist zuzustimmen, wenn er in seiner Entscheidung vom 06.03.1996 (a. a. O) ausführt, dass den Aufgaben der Einrichtungsaufsicht nur der Mitarbeiter gerecht werden kann, der über ein breites Fachwissen verfügt das sich über viele Bereiche erstreckt.

    Es ist nicht zu erkennen, dass der Klägerin wesentlich andere Tätigkeiten übertragen worden sind, als dem Kläger des vom Bundesarbeitsgericht am 06.08.1996 entschiedenen Rechtsstreits (4 AZR 775/94 a. a. O.).

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Dies würde dem allgemeinen Verständnis von Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern entsprechen, bei denen grundsätzlich nicht jeder einzelne Fall ein Arbeitsvorgang ist, sondern erst die Befassung mit allen Fällen diesen Rechtsbegriff ausfüllt (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe; 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 21. August 2013 - 4 AZR 968/11 - Rn. 14; 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 der Gründe) .
  • BAG, 17.05.2017 - 4 AZR 798/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin mit staatlicher Anerkennung

    bb) Bei der Bearbeitung von Fällen durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bildet regelmäßig nicht jeder einzelne Fall einen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Fällen füllt diesen Rechtsbegriff aus (vgl. BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe) .
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Bei der Bearbeitung von Anträgen und Widersprüchen bildet nicht jeder einzelne Antrag einen eigenen Arbeitsvorgang, sondern erst die Befassung mit allen Anträgen oder Widersprüchen füllt diesen Rechtsbegriff aus (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - zu II 3 b der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 23; 28. September 1983 - 4 AZR 93/81 - 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 47).

    Dies gilt jedoch nur, wenn die unterschiedlich wertigen Arbeitsleistungen von vorne herein - sei es aufgrund der Schwierigkeit oder anderer Umstände - auseinander gehalten werden können und von einander zu trennen sind (BAG 6. März 1996 - 4 AZR 775/94 - aaO; 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 - zu 1 der Gründe, aaO).

  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 727/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im Sozialpsychiatrischen

  • LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97

    Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher

  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 371/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 49/13

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 968/11

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • LAG Köln, 04.02.1999 - 10 Sa 839/98

    Eingruppierung; Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst; Sachgebietsleiterin

  • LAG Hamburg, 27.06.2012 - H 6 Sa 102/11

    Eingruppierung eines Gewässerwartes der Freien und Hansestadt Hamburg

  • LAG Hamburg, 27.10.2004 - 5 Sa 39/04

    Sozialarbeiter und Eingruppierung

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 934/11

    Eingruppierung einer Bezirkssozialarbeiterin

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

  • ArbG Herne, 26.11.2019 - 3 Ca 2634/18
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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94   

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BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94 (https://dejure.org/1996,825)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 4 AZR 967/94 (https://dejure.org/1996,825)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 (https://dejure.org/1996,825)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 252
  • BB 1996, 1620
  • NZA-RR 1997, 72
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Dementsprechend sind alle im Rahmen der Fürsorge für den genannten Personenkreis zu erledigenden Tätigkeiten zu einem Arbeitsvorgang zusammenzufassen (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin (FH) ", 5. Aufl. 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA) ", 2. Aufl. 1994, S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (z. B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO).

    Die Tätigkeit muß sich hinsichtlich der Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Diejenigen Tatsachen, die den rechtlichen Schluß auf das Vorliegen des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zulassen, hat der Kläger darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen (z. B. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP Nr. 173 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 3 b der Gründe).

    Vielmehr muß er Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP, aaO).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    So unterstützt er den Heimbewohner beispielsweise bei der Geltendmachung von Rentenansprüchen, der Wohnungssuche, der Suche nach einem Arbeitsplatz, bei Arztbesuchen, der Schuldenregulierung usw. Dementsprechend hat der Senat beispielsweise entschieden, daß Sozialarbeiter in einem Heim für Nichtseßhafte regelmäßig in Vergütungsgruppe IV b BAT eingruppiert sind (Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Die Tätigkeit muß sich hinsichtlich der Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 3 deutlich wahrnehmbar herausheben (vgl. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin (FH) ", 5. Aufl. 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Bd. 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA) ", 2. Aufl. 1994, S. 4 und 8 ff.).

    Auch Sozialarbeiter, die im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen" für Jugendliche und junge Erwachsene sorgen, erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe IV a Fallgruppen 15, 16 BAT/VKA (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (z.B. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 593/93

    Eingruppierung eines als Vereinsbetreuer (§ 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB ) tätigen

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Auch in vergleichbaren Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern hat der Senat regelmäßig die fürsorgerische Tätigkeit für einen bestimmten Personenkreis als einheitlichen Arbeitsvorgang angesehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230 = AP Nr. 143 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu einem Sozialarbeiter im Sachgebiet "Sozialdienst für Nichtseßhafte und Haftentlassene" der Abteilung "Gefährdetenhilfe"; Senatsurteil vom 6. Februar 1991 - 4 AZR 343/90 - ZTR 1991, 379, zu einer Sozialarbeiterin im Sachgebiet "Erziehungsbeistandsschaften" in der Familientherapie; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO, zu einem für die "Organisation von therapeutischen Wohngemeinschaften und deren Beratung" zuständigen Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband, zu einem als Vereinsbetreuer tätigen Sozialpädagogen).

    Zu dem Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen gehören auch die Tätigkeiten eines Behördenbetreuers nach dem Betreuungsgesetz vom 12. September 1990 (vgl. Senatsurteil vom 21. Juli 1994 - 4 AZR 593/93 - AP Nr. 5 zu § 12 AVR Caritasverband; Deinert, Handbuch der Betreuungsbehörde, 1993, S. 84; Jaeger, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV), 1992, 245, 249; Jesse/Rothbrust, ZTR 1995, 54, 58 f.).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 427/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Klägers als unstreitig ansehen und der Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Mit den Beispielen sind Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben worden (z. B. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 26.11.1969 - 4 AZR 528/68

    Einzelvertragliche Vereinbarung - Tariflich normierte Voraussetzungen -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Entscheidend für den tariflichen Anspruch ist vielmehr, ob sie mit ihrer auszuübenden Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt oder nicht (vgl. BAG Urteile vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 -, vom 5. März 1969 - 4 AZR 273/68 -, vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 -, vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 -, vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - und vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 2, 5, 8, 9, 10 und 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 31.03.1971 - 4 AZR 200/70

    Rechtsanwalt - Prozeßführung - Legitimierter Vertreter - Gewerkschaft -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94
    Entscheidend für den tariflichen Anspruch ist vielmehr, ob sie mit ihrer auszuübenden Tätigkeit die tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfüllt oder nicht (vgl. BAG Urteile vom 28. August 1968 - 4 AZR 464/67 -, vom 5. März 1969 - 4 AZR 273/68 -, vom 26. November 1969 - 4 AZR 528/68 -, vom 10. Dezember 1969 - 4 AZR 46/69 -, vom 31. März 1971 - 4 AZR 200/70 - und vom 10. September 1975 - 4 AZR 485/74 - AP Nr. 2, 5, 8, 9, 10 und 12 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

  • BAG, 05.03.1969 - 4 AZR 273/68

    Beginn der Bewährungszeit - Förmliche Eingruppierung - Überwiegend auszuübende

  • BAG, 28.08.1968 - 4 AZR 464/67

    Bewährungsaufstieg - Erfüllung eines gekennzeichneten Tätigkeitsmerkmals -

  • BAG, 10.12.1969 - 4 AZR 46/69

    Aufrücken eines Angestellten - Bewährungsaufstieg - Tätigkeitsmerkmal mit

  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 343/90
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 382/92

    Heilpädagogische Gruppe in Behindertenwerkstatt

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 383/92

    Arbeitserzieher in Trainingsgruppe einer Behindertenwerkstatt

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 04.05.1988 - 4 AZR 728/87

    Voraussetzungen einer tarifgerechten Eingruppierung - Anspruch auf Vergütung aus

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Sie haben damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die dort angeführten Tätigkeiten die tarifliche Anforderung der schwierigen Tätigkeit erfüllen (vgl. hierzu BAG 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 82, 252; 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230) .

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 308/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Erstellung von Wohngeldbescheiden, nicht die Erstellung von Wohngeldbescheiden in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. dazu BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252, 258; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272, 279).
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Sie haben damit ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die dort angeführten Tätigkeiten die tarifliche Anforderung der schwierigen Tätigkeit erfüllen (vgl. hierzu BAG 8. September 1999 - 4 AZR 609/98 - BAGE 92, 266; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 b der Gründe, BAGE 82, 252; 4. Mai 1988 - 4 AZR 728/87 - BAGE 58, 230) .

    Nachfolgend sind weitere inhaltlich erhebliche Einschränkungen erfolgt, allerdings unter Beibehaltung des früheren Obersatzes ("Tätigkeiten mit unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit können nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden"; zB BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 264/10 - Rn. 36, BAGE 140, 311; 19. Mai 2010 - 4 AZR 912/08 -; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208; 5. November 2003 - 4 AZR 689/02 - zu 1 d bb (1) der Gründe, BAGE 108, 245; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 252) .

    Der Senat hat bei Tätigkeiten, deren Schwierigkeitsgrad sich erst im Laufe der Bearbeitung herausstellt, unabhängig von der tariflichen Wertigkeit einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (BAG 21. August 2013 - 4 AZR 933/11 - Rn. 18, BAGE 146, 22; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 29; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) und dabei betont, dass ein Arbeitsvorgang durchaus Tätigkeiten verschiedener Anforderungen in sich vereinen kann (BAG 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 82, 272; 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - aaO) .

  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Dabei verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Angestellte die Tatsachen darlegen muß, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (vgl. Senat 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252; 1. August 2001 - 4 AZR 298/00 - ZTR 2002, 178).
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 90/18

    Eingruppierung - Entgeltgruppe S 14 Anhang B der Anlage 33 AVRCaritas -

    Die Tätigkeit eines typischen Vereinsbetreuers (§ 1897 Abs. 2 BGB) , der - wie der Kläger ausweislich seiner Stellenbeschreibung - mit allen Aufgabenkreisen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung (Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, sozialrechtliche Angelegenheiten, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, sonstige Wirkungskreise entsprechend gerichtlicher Bestellung) betraut ist und in dessen Arbeitsalltag nur gelegentlich eine Unterbringung gemäß § 1906 BGB anfällt (zum Tätigkeitszuschnitt eines Vereinsbetreuers vgl. auch BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - zu II 3 c bb der Gründe, BAGE 82, 252) , unterfällt nach dem Willen der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht der Entgeltgruppe S 14 Anhang B Anlage 33 AVR.
  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Der Tatsachenvortrag muß erkennen lassen, warum sich eine bestimmte Tätigkeit im Vergleich zur Grundtätigkeit heraushebt (Senatsurteile vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 -, aaO; vom 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 298/00

    Eingruppierung: Leiter Außenstelle eines Jugendamtes

    Der Angestellte muß Tatsachen darlegen, die einen wertenden Vergleich mit den nicht herausgehobenen Tätigkeiten ermöglichen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zB 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252).
  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 309/08

    Eingruppierung einer Wohngeldsachbearbeiterin - Bestimmung von Arbeitsvorgängen -

    Das Arbeitsergebnis der Tätigkeit der Klägerin ist die Erstellung von Wohngeldbescheiden, nicht die Erstellung von Wohngeldbescheiden in schwierigen oder in einfachen Fällen (vgl. dazu BAG 20. März 1996 - 4 AZR 967/94 - BAGE 82, 252, 258; 20. März 1996 - 4 AZR 1052/94 - BAGE 82, 272, 279).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Wird kein dort aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann bei der Beurteilung von den Maßstäben der aufgeführten Beispiele auszugehen ist (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 967/94; KAG Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).
  • KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
    Da eine pauschale Überprüfung diesbezüglich keine Zweifel begründet, kann von der EGr S 11b ausgegangen werden und es sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden EGr S 12 zu prüfen (vgl. dazu BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. der Gründe).

    16 a) Den Beispielen a) bis d) in der Anmerkung 11 ist gemeinsam, dass der Sozialarbeiter mit Personen umzugehen hat, die regelmäßig vielgestaltige oder umfangreiche soziale Probleme mitbringen (vgl. BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. b) der Gründe).

    Trifft eines der Tätigkeitsbeispiele der Anmerkung 11 zu, ist auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. b) der Gründe).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.07.1997 - 5 Sa 143/97

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialpädagogen; Tarifrechtliche Einstufung

  • LAG Köln, 14.12.2004 - 9 (4) Sa 1068/04

    Eingruppierung, Leiterin Bauverwaltungsamt

  • LAG Hamm, 01.09.2016 - 8 Sa 129/16

    Eingruppierung; Sozialarbeiter; Betreuungstätigkeit; AVR DW-EKD

  • LAG Hamm, 12.08.1998 - 18 Sa 1262/97

    Streitigkeit über die zutreffende tarifliche Eingruppierung; Anstellung im

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 10 Sa 502/07

    Sozialarbeit in einem sozialtherapeutischen Wohnheim für Suchtkranke, schwierige

  • LAG Köln, 27.08.1998 - 10 Sa 1052/97

    Streit um die Eingruppierung einer Arbeitnehmerin (Sozialarbeiterin) in die

  • LAG Hessen, 03.12.1996 - 9 Sa 521/96

    Eingruppierung: Sozialarbeiter - Betreuung von Asylbewerbern; Ausschlussfrist:

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 2 Sa 382/07

    Tarifauslegung - Eingruppierung - Sachbearbeiterin - Darlegungs- und Beweislast -

  • LAG Hessen, 08.02.2013 - 14 Sa 555/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für das Mahn- und Klagewesen nach dem RTV

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.06.2012 - AS 7/12

    Eingruppierung; Ersetzung der Zustimmung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 19.12.2000 - 9 Sa 611/00

    Tarifliche Eingruppierung nach BAT; Tätigkeitsmerkmal "besondere Schwierigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 4 Sa 81/04

    Eingruppierung: Begriff des Arbeitsvorgangs; Aufteilbarkeit und einheitlich

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.1998 - 3 Sa 389/96

    Tarifvertragliche Eingruppierung einer Sprachlehrerin für das Fach Englisch bzw.

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 21/12

    Einstellung; Zustimmungsersetzung

  • LAG Hessen, 03.09.1996 - 9 Sa 2273/95

    Eingruppierung; Dipl -Sozialarbeiter als Therapeut im Suchtkrankenhaus;

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Rechtsprechung
   BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,578
BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95 (https://dejure.org/1996,578)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 3 AZR 242/95 (https://dejure.org/1996,578)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 (https://dejure.org/1996,578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

  • Der Betrieb

    Fortbestehen der Ansprüche auf Zusatzversorgung nach der "Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben" des Ministerrats der DDR vom 9.3.1954 (AO 54)?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 203
  • NZA 1996, 978
  • NJ 1996, 497
  • BB 1996, 1620
  • DB 1996, 2343
  • DB 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.06.1995 - 9 AZR 351/94

    Vorruhestand im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Dort ist nach Anl. II Kap. VIII Sachgeb. E Abschn. III Nr. 5 mit Wirksamwerden des Beitritts an die Stelle des bis dahin zahlungspflichtigen Arbeitgebers die Bundesanstalt für Arbeit getreten (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 27. Juni 1995 - 9 AZR 351/94 - AP Nr. 3 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe).
  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann ein Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Zahlung eines vorbehaltslos zugesagten Ruhegeldes wegen seiner wirtschaftlichen Notlage verweigern, wenn und solange bei ungekürzter Weiterzahlung der Bestand des Unternehmens gefährdet ist (BAGE 24, 63, 71 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAGE 58, 167, 172 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu II der Gründe; BAGE 72, 329, 336 = AP Nr. 18 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu B I der Gründe).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Hiernach kann die Erfüllung einer vertraglich übernommenen Verpflichtung nicht verlangt werden, wenn bei Abschluß des Vertrages erkennbar gewordene und nicht beanstandete Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände weggefallen sind, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAGE 65, 290, 301 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu II 2 a der Gründe; BGHZ 25, 390, 392; 89, 226, 231).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Aufgrund dieser eindeutigen Bestimmung im Einigungsvertrag ist es auch ausgeschlossen, über Art. 8 des Einigungsvertrages, die allgemeine Vorschrift zur Überleitung von Bundesrecht, die Rechtsgrundsätze zur Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften auf die Anordnung 54 anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. März 1972 (- 3 AZR 278/71 - BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) rechtsfortbildend entwickelt hatte und die dann modifiziert in das Betriebsrentengesetz aufgenommen wurden.
  • BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93

    Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß es sich bei den Zusatzrenten nach der Anordnung 54 zwar um eine besondere Form betrieblicher Versorgungsleistungen handelt, die in einem anderen Wirtschaftssystem begründet wurden und für deren Verständnis das Betriebsrentenrecht der Bundesrepublik Deutschland nicht ohne weiteres zugrunde gelegt werden kann (vgl. BAG Beschluß vom 29. April 1994 - 3 AZB 18/93 (A) - AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979, zu B II 3 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 106/98

    Anordnung 54 und Abfindungsvereinbarung

    Im Frühjahr 1996 erhielt der Kläger aus der Presse Kenntnis vom Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 -).

    Der Vergleich der Parteien ist durch das Urteil des Senats vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII) nach § 779 Abs. 1 BGB nicht unwirksam geworden.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.09.1997 - 9 Sa 434/97

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf die Zahlung einer Zusatzrente

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 805/09

    Betriebliche Altersversorgung früherer Arbeitnehmer der Deutschen Reichsbahn

    Die Parteien des Einigungsvertrages haben den betrieblichen Charakter der Versorgungsleistungen hier trotz der Einordnung in das Sachgebiet "Gesetzliche Rentenversicherung" unterstrichen, indem sie den Regelungsbereich der Rechtsetzung der Tarifvertragsparteien unterworfen haben (vgl. zum Ganzen BAG 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - zu II der Gründe, AP Einigungsvertrag Anlage II Kap VIII Nr. 6 = EzA BGB § 242 Ruhegeld-DDR Nr. 2; 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - zu II 2 der Gründe, BAGE 82, 203) .
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1619
BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95 (https://dejure.org/1996,1619)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1996 - 10 AZR 721/95 (https://dejure.org/1996,1619)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 (https://dejure.org/1996,1619)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung - Baubetrieb im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes - Auskunftsanspruch der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes - Klageeinreichung unter Verwendung eines Formulars

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Grabenlose Verlegung von Versorgungsleitungen als bauliche Leistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 209
  • BB 1996, 1620
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 10.05.1990 - IX ZR 246/89

    Berücksichtigung der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Die nach der Verkündung des Berufungsurteils eingetretene Verjährung der Beitragsansprüche für den Zeitraum Dezember 1990 bis einschließlich November 1991 ist auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen (BGH Urteil vom 10. Mai 1990 - X ZR 246/89 - NJW 1990, 2754).
  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Beitragsansprüche der ZVK verjähren nach § 197 BGB in vier Jahren (BAG Urteile vom 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB; vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 660/94

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ferner darauf hingewiesen, daß die Erhebung einer Auskunftsklage nicht geeignet ist, die Verjährung des Beitragsanspruchs zu unterbrechen (BAG Urteil vom 30. April 1971 - 3 AZR 198/70 - AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953; Versäumnisurteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.06.1994 - 10 AZR 656/93

    Verlegung von PVC-Bahnen in Schwimmbädern, Garagen und auf Balkonen ;

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 22. Juni 1994 (- 10 AZR 656/93 -, n.v.) nicht entgegen.
  • BAG, 30.04.1971 - 3 AZR 198/70

    Verjährung von Provisionsansprüchen

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht ferner darauf hingewiesen, daß die Erhebung einer Auskunftsklage nicht geeignet ist, die Verjährung des Beitragsanspruchs zu unterbrechen (BAG Urteil vom 30. April 1971 - 3 AZR 198/70 - AP Nr. 15 zu § 9 ArbGG 1953; Versäumnisurteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 660/94 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70

    Zusatzversorgungskasse - Beitragsanspruch

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Beitragsansprüche der ZVK verjähren nach § 197 BGB in vier Jahren (BAG Urteile vom 26. Mai 1971 - 4 AZR 249/70 - BAGE 23, 356 = AP Nr. 3 zu § 197 BGB; vom 16. Juni 1982 - 4 AZR 862/79 - AP Nr. 41 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 535/91

    Betrieb des Rohrleitungsbaus - Allgemeinverbindlicherklärung des

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 22. September 1993 (- 10 AZR 535/91 - AP Nr. 168 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) ausgeführt, daß der Begriff "Rohrleitungsbau" sowohl die bloße Rohrverlegung als auch die dazugehörigen Erdarbeiten erfaßt; auch das Verlegen oder Montieren der Rohre ohne vorherigen Aushub eines Grabens fällt danach unter den betrieblichen Geltungsbereich des § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV.
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79

    Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Für diese Verpflichtung haftet die Beklagte zu 2) als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft zwar nicht als Gesamtschuldnerin, jedoch wie ein Gesamtschuldner (BAG Urteile vom 9. September 1981 - 4 AZR 48/79 - BAGE 36, 183 = AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 163/79 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 67/94

    Baugewerbe - Kabelleitungstiefbauarbeiten

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BAG Urteil vom 24. August 1994 - 10 AZR 67/94 - AP Nr. 182 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZR 48/79

    Kommanditgesellschaft - Haftung - Gesamtschuldner - Verurteilung

    Auszug aus BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 721/95
    Für diese Verpflichtung haftet die Beklagte zu 2) als persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft zwar nicht als Gesamtschuldnerin, jedoch wie ein Gesamtschuldner (BAG Urteile vom 9. September 1981 - 4 AZR 48/79 - BAGE 36, 183 = AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 163/79 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 07.04.1993 - 10 AZR 618/90

    Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks - Bodenbeschichtung

  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1759/94

    Tarifgeltung: VTV/Bau; Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im

  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 479/90

    Geltungsbereich des BRTV-Bau; Leitender Angestellter

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 744/95

    Tarifgeltung: VTV/Bau; Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im

  • BAG, 18.05.1994 - 10 AZR 646/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Arbeitszeit des Arbeitgebers

  • BAG, 24.08.1994 - 10 AZR 980/93

    Auflösungsvertrag - Eigenkündigung mit abgekürzter Frist - Kündigungserklärung -

  • BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 67/84
  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1850/94
  • BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 845/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    a) Zu den Rohrleitungsbauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehört das Verlegen und Montieren von Rohren, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (zB grabenlose Verlegung: Senat 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - zu II b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 194 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 80) .

    Dabei kann es sich beispielsweise um Fuhrleistungen, die Vorbereitung der Baustelle oder Blech-, Schlosser- und Installationsarbeiten handeln, soweit sie die Reparatur und Vorbereitung der Arbeitsgeräte betreffen (vgl. BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - aaO) .

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09

    Baugewerbe - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion

    Soweit die Arbeiten in den von der Beklagten zuvor gebohrten senkrechten Rohrschächten ausgeführt werden, handelt es sich um Rohrleitungstiefbauarbeiten, während die Arbeiten an der Oberfläche und bis zu den Hausanschlüssen Rohrleitungsbauarbeiten sein können, ohne dass es darauf ankäme, ob die Beklagte dabei in Schächten oder oberirdisch arbeitete (vgl. BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 194 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 80).
  • BAG, 08.12.2021 - 10 AZR 362/19

    Baubetrieb - Gebäudehebungen - Zusammenhangstätigkeiten - Sozialkassenverfahren -

    Reparaturen an Arbeitsmitteln können ebenfalls den Zusammenhangstätigkeiten zuzurechnen sein (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 845/09 - Rn. 25; 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - zu II b der Gründe) .

    Der betriebliche Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes kann beispielweise eröffnet sein, wenn im Betrieb mit 25 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit eine bauliche Tätigkeit ausgeübt wird und sie gemeinsam mit der zugerechneten Zusammenhangstätigkeit arbeitszeitlich überwiegt (BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - zu II b der Gründe) .

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Der Betrieb der Beklagten ist daher insgesamt als Baubetrieb anzusehen (BAG Urteil vom 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - AP Nr. 194 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 710/09

    Bauliche Leistungen - Rohrleitungsbau

    a) Zu den Rohrleitungsbauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehört das Verlegen und Montieren von Rohren, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (zB grabenlose Verlegung: Senat 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - zu II b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 194 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 80) .

    Dabei kann es sich beispielsweise um Fuhrleistungen, die Vorbereitung der Baustelle oder Blech-, Schlosser- und Installationsarbeiten handeln, soweit sie die Reparatur und Vorbereitung der Arbeitsgeräte betreffen (vgl. Senat 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - zu II b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 13.03.1996 - 10 AZR 744/95

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaser- oder Schreinerhandwerks

    Wie der Senat am selben Tag in dem Verfahren zwischen denselben Parteien mit dem Aktenzeichen - 10 AZR 721/95 - entschieden und im einzelnen begründet hat, stellen die von der Beklagten zu 1) arbeitszeitlich überwiegend durchgeführten Tätigkeiten bauliche Leistungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV dar.

    Weiter hat der Senat angenommen, daß unter Hinzurechnung derjenigen Tätigkeiten, die zur sachgerechten Ausführung der baulichen Leistung "Rohrleitungsbau" notwendig sind, und daher mit dieser Tätigkeit im Zusammenhang stehen, im Betrieb der Beklagten zu 1) arbeitszeitlich überwiegend bauliche Tätigkeiten durchgeführt werden (vgl. Urteil vom 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 325/08

    Einschränkung der AVE des VTV

    Zu den Rohrleitungsbauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV gehört das Verlegen bzw. Montieren von Rohren, wobei nicht maßgeblich ist, in welchem Verfahren diese Arbeiten durchgeführt werden (BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 194 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 80).
  • BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 27/99 R

    Umlage zur produktiven Winterbauförderung - Arbeitgeber des Baugewerbes -

    Unerheblich ist im Rahmen des § 75 Abs. 1 AFG, in welchem technischen Verfahren die Klägerin diese Leistungen ausführt (BAG NZA 1997, 209 f mwN).

    Zu Feststellungen, daß der Betrieb überwiegend Bauleistungen erbringe (§ 75 Abs. 1 Nr. 2 AFG), bestand kein Anlaß, denn es handelt sich nicht um einen Mischbetrieb, so daß sich die Frage nicht stellt, ob die überwiegende Ausführung von Bauleistungen den Betrieb als Baubetrieb kennzeichnet (vgl dazu BAG NZA 1997, 209 f).

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Für diese Verpflichtung haftet die jetzige alleinige Beklagte als damalige persönlich haftende Gesellschafterin der GmbH & Co. zwar nicht als Gesamtschuldnerin, jedoch wie ein Gesamtschuldner (BAG Urteile vom 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - AP Nr. 194 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 9. September 1981 - 4 AZR 48/79 - BAGE 36, 183 = AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 8. Oktober 1981 - 6 AZR 163/79 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).
  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17

    Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ;

    Dass mit einer Formularbegründung gearbeitet wird, die erkennbar für eine Vielzahl von - hier zum Teil nicht einschlägigen Fällen - konzipiert worden ist, schadet nicht (vgl. BAG 13. März 1996 - 10 AZR 721/95 - NZA 1997, 209) .
  • LAG Hessen, 09.07.2014 - 18 Sa 290/13

    Hemmung wegen Vergleichsverhandlungen - Verjährung

  • LSG Bayern, 27.11.1998 - L 8 AL 164/97

    Zum Anspruch auf Förderung für die produktive Winterbauförderung von Arbeitgebern

  • LAG Hessen, 27.05.2022 - 10 Sa 1222/21

    Bauleistungen eines Betriebs des Baugewerbes; Abgrenzung der Bauleistungen von

  • LAG Hessen, 18.04.2012 - 18 Sa 837/11

    Sozialkassenverfahren

  • LAG Hessen, 16.11.1998 - 16 Sa 29/98
  • LAG Hessen, 27.09.2019 - 10 Sa 177/19
  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 2054/95

    Klage der tarifvertraglich bestimmten Einzugsstelle für die Beiträge der

  • LAG Hessen, 08.12.2003 - 16 Sa 707/02

    Fehlende Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes im Arbeitsprozess; Durchsetzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2015 - 18 Sa 208/14

    Installation von Leckwarnsystemen

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Rechtsprechung
   BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,576
BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94 (https://dejure.org/1995,576)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 3 AZR 952/94 (https://dejure.org/1995,576)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 3 AZR 952/94 (https://dejure.org/1995,576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 47
  • BB 1996, 1620
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben Tarifverträge daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Grundgesetz oder zwingendes Gesetzesrecht verstoßen (vgl. u.a. BAGE 41, 163, 168 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - DB 1995, 2020 f. = NZA 1996, 48, 50 = ZTR 1995, 503 f. = EzA § 1 BetrAVG Gleichbehandlung Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B II 2 a der Gründe).

    Auch die Tarifvertragsparteien müssen sich an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO; BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94
    b) Soweit für die Vergangenheit eine Leistungsklage möglich ist, besteht jedenfalls dann ein berechtigtes Interesse an einer Feststellung des geltend gemachten Anspruchs, wenn sie im Einzelfall zu einer prozeßwirtschaftlich sinnvollen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führt (vgl. u.a. BAG Urteil vom 27. November 1986 - 8 AZR 163/84 - AP Nr. 13 zu § 50 BAT, zu I 1 der Gründe; BAGE 67, 35, 40 = AP Nr. 4 zu § 4 BPersVG, zu A der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 499/94 -, n.v., zu A III 2 c bb der Gründe).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94
    Auch die Tarifvertragsparteien müssen sich an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (vgl. u.a. BVerfGE 21, 362, 372 = AP Nr. 9 zu § 1542 RVO; BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B I 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, aaO).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Gegenüber Klagen nach § 257 ZPO ist ein Feststellungsantrag nicht subsidiär (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 98, 76) ; die klagende Partei kann zwischen einer Feststellungsklage und einer Klage auf zukünftige Leistung frei wählen (vgl. BAG 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - zu A 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1) .
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Gegenüber Klagen nach § 257 ZPO ist ein Feststellungsantrag aber nicht subsidiär; der Kläger kann zwischen beiden Klagearten frei wählen (BAG 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1, zu A 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Die Möglichkeit einer Klage auf zukünftige Leistung steht einer Feststellungsklage aber nicht entgegen; insofern ist die Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage nicht subsidiär (BAG 28. Februar 1962 - 4 AZR 352/60 - BAGE 12, 294, zu II der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu I 2 der Gründe; 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1, zu A 2 a der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,678
BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94 (https://dejure.org/1996,678)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 4 AZR 906/94 (https://dejure.org/1996,678)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 (https://dejure.org/1996,678)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung - Angestellte im Sozialdienst und Erziehungsdienst mit staatlicher Anerkennung - Berücksichtigung der Zeit einer Bewährung in früherem Arbeitsverhältnis derselben Arbeitsvertragsparteien - Auslegung des ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1161
  • BB 1996, 1620
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    2.2.2.5 Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268 = AP Nr. 4 zu § 20 BMT-G II und vom 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - AP Nr. 32 zu § 23 a BAT ergeben sich entgegen ihrer Auffassung keine Argumente, die dafür sprechen, daß nicht nur die während der Dauer des über den Stichtag mit demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zurückgelegte Zeit einer Bewährung für die Eingruppierung in ein am 1. Januar 1991 neu eingeführtes Eingruppierungsmerkmal zu berücksichtigen ist, sondern auch diejenige in einem früheren Arbeitsverhältnis derselben Arbeitsvertragsparteien zurückgelegte.

    Beide Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob im Falle einer Tarifänderung Sachverhalte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens derselben liegen - im Falle der Entscheidung vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - handelte es sich um die für die Eingruppierung bedeutsame Zeit einer Tätigkeit, in derjenigen vom 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - um eine Kinderbetreuungszeit -, von den geänderten Tarifbestimmungen erfaßt werden, in denen dies nicht ausdrücklich bestimmt war.

    Die Übergangsvorschrift des § 6 Nr. 2 regelt ausdrücklich - in den von ihr gezogenen Grenzen - die Maßgeblichkeit der vor dem 1. Januar 1991 zurückgelegten Zeit einer Tätigkeit oder einer Bewährung für den Vergütungsanspruch des Angestellten ab Inkrafttreten der Tarifänderung (Fall der sog. unechten Rückwirkung, vgl. dazu z. B. das Urteil des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - aaO, unter B II 3 c der Gründe).

    Diese Frage stellte sich weder in dem der Entscheidung vom 20. September 1993 - 4 AZR 693/92 - noch in dem derjenigen vom 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - zugrundeliegenden Fall.

  • BAG, 09.03.1994 - 4 AZR 228/93

    Unterbrechung der Bewährungszeit

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    2.2.2.5 Aus den von der Klägerin angeführten Entscheidungen des Senats vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268 = AP Nr. 4 zu § 20 BMT-G II und vom 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - AP Nr. 32 zu § 23 a BAT ergeben sich entgegen ihrer Auffassung keine Argumente, die dafür sprechen, daß nicht nur die während der Dauer des über den Stichtag mit demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zurückgelegte Zeit einer Bewährung für die Eingruppierung in ein am 1. Januar 1991 neu eingeführtes Eingruppierungsmerkmal zu berücksichtigen ist, sondern auch diejenige in einem früheren Arbeitsverhältnis derselben Arbeitsvertragsparteien zurückgelegte.

    Beide Entscheidungen befassen sich mit der Frage, ob im Falle einer Tarifänderung Sachverhalte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens derselben liegen - im Falle der Entscheidung vom 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - handelte es sich um die für die Eingruppierung bedeutsame Zeit einer Tätigkeit, in derjenigen vom 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - um eine Kinderbetreuungszeit -, von den geänderten Tarifbestimmungen erfaßt werden, in denen dies nicht ausdrücklich bestimmt war.

    Diese Frage stellte sich weder in dem der Entscheidung vom 20. September 1993 - 4 AZR 693/92 - noch in dem derjenigen vom 9. März 1994 - 4 AZR 228/93 - zugrundeliegenden Fall.

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 225/94

    Bewährungsaufstieg und verschlechternder Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Sie haben noch keine Anwartschaft als aufschiebend bedingten Anspruch auf eine höhere Vergütung erworben (Urteil des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 225/94 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Rückwirkung).
  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Eine solche hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bisher bei einer Unterbrechung von 2 Monaten (Urteil vom 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit), von 2 2/3 Monaten (Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und von vier Monaten (Urteil vom 18. Januar 1979 - 2 AZR 254/77 - Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit) angenommen.
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Dies ergibt sich daraus, daß die im Verhältnis zur Hauptschuld akzessorische Zinsforderung auch in prozessualer Beziehung das rechtliche Schicksal der Hauptforderung teilen soll (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Sie haben nur zu prüfen, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (Urteil des Senats vom 5. Dezember 1990 - 4 AZR 285/90 - AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Die Klage ist zulässig, denn es handelt sich um eine der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen und zulässigen Eingruppierungsfeststellungsklagen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., XV. Buch (Das Tarifrecht), § 198 III 2 b, S. 1488 f.).
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Finanzielle und finanzpolitische Erwägungen rechtfertigen abgrenzende, differenzierende Regelungen (Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 165/93 - ZTR 1994, 462, 463).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94
    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 42, 86, 89 = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., XV. Buch (Das Tarifrecht), § 198 III 2 b, S. 1488 f.).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77

    Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang -

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 245/95

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Es handelt sich um eine der im Bereich des öffentlichen Dienstes üblichen und zulässigen Eingruppierungsfeststellungsklagen (BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23a BAT).

    Der Feststellungsantrag ist auch zulässig, soweit er Zinsforderungen beinhaltet (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT; BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP, aaO).

    Ferner ist abzustellen auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, denn dieser gibt Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, auch kann nur auf diese Weise der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 60, 219, 223 f. = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 20. März 1996, aaO, jeweils m.w.N.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 198 III 3, S. 1653 ff.).

    Zudem spricht für das hier vertretene Auslegungsergebnis der Vergleich mit den oben beispielhaft genannten Regelungen, bei denen für ganz unterschiedliche Rechtsfolgen ebenfalls auf der Tatbestandsseite nur auf die Dauer des aktuellen Arbeitsverhältnisses abgestellt wird, hingegen frühere Arbeitsverhältnisse derselben Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (vgl. zum Ganzen auch: BAG Urteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23a BAT).

  • LAG Bremen, 05.11.2002 - 1 Sa 98/02

    Geltendmachung von Ansprüchen auf tarifliche Besitzstandszulagen ;

    Nach Meinung des Berufungsgerichts kann deshalb die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen im öffentlichen Dienst - auch hinsichtlich der zurückliegenden Zeiträume - entsprechend angewendet werden, zumal nach der Erklärung der Beklagten in dem mündlichen Termin vor dem Arbeitsgericht davon ausgegangen werden kann, dass ein Urteil auf Feststellung geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien gänzlich zu bereinigen (vgl. BAG Urteil v. 20.03.1996 Az: 4 AZR 906/94 AP Nr. 36 zu § 23 a BAT; BAG Urteil v. 21.11.2000 Az: 3 AZR 305/99; BAG Urteil v. 26.07.2001 Az: 8 AZR 759/00 BB 2002, 49).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (vgl. BAG Urteil v. 16.11.2000 Az: 6 AZR 338/99 ZTR 2001, 313 m.w.N.; BAG Urteil v. 20.03.1996 Az: 4 AZR 906/94 AP Nr. 36 zu § 23 a BAT; BAG Urteil v. 06.10.1993 Az: 10 AZR 477/92; BAG Urteil v. 18.10.2000 Az: 10 AZR 503/99 NZA 2001, 508).

    Ob eine Zusammenrechnung der Arbeitsverhältnisse erfolgen kann, richtet sich nach der jeweiligen Norm (vgl. BAG Urteil v. 20.03.1996 Az: 4 AZR 906/94 AP Nr. 36 zu § 23 a BAT).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    In zeitlicher Hinsicht bestimmt der Einleitungssatz des § 5, der Bestandsschutz wie auch die Anrechnung von Zeiten vor dem 1. Januar 1991 gelten nur "für die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses", nämlich für die Dauer desjenigen Arbeitsverhältnisses, welches über den Jahreswechsel 1990/1991 zu demselben Arbeitgeber fortbestanden hat, hingegen - wie sich aus dem Umkehrschluß ergibt - weder für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse derselben Arbeitsvertragsparteien (Senatsurteil vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - AP Nr. 38 zu § 23 a BAT) noch für frühere oder spätere Arbeitsverhältnisse anderer Arbeitsvertragsparteien, auch nicht mit anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes (Senatsurteil vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP Nr. 36 zu § 23 a BAT, zur wortgleichen Übergangsregelung in § 6 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a zum BAT/VKA vom 24. April 1991).

    Wie der Senat bereits in den zuvor zitierten Entscheidungen ausgeführt hat, folgt aus der Beschränkung der Übergangsregelung auf die "Dauer" des ("dieses") über den Jahreswechsel 1990/1991 mit demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses zunächst, daß die Übergangsvorschrift nicht eingreift bei Angestellten, die ihr Arbeitsverhältnis nach dem 1. Januar 1991 beendet haben oder beenden und - ggf. nach einer Unterbrechung - ein neues Arbeitsverhältnis bei demselben oder bei einem anderen vom BAT erfaßten Arbeitgeber neu begründet haben oder begründen (Senatsurteile vom 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - aaO, m.w.N.; vom 23. Oktober 1996 - 4 AZR 245/95 - aaO).

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Rechtsprechung
   BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1655
BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94 (https://dejure.org/1996,1655)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94 (https://dejure.org/1996,1655)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 (https://dejure.org/1996,1655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Urlaubsvergütung nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag

  • Der Betrieb

    BAT § 36 Abs. 1, § 37 Abs. 3, § 47 Abs. 2 i.d.F. des 66. ÄndTV; § 2 Abs. 1 des Zuwendungstarifvertrags; i.d.F. des ÄndTV Nr. 5; GG Art. 3 Abs. 1
    Urlaubsvergütung nach Beendigung des Erziehungsurlaubs - Rechnerische Benachteiligung gegenüber neueingestellten Mitarbeitern (hier: § 47 Abs. 2 BAT)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 230
  • NZA 1996, 1218
  • BB 1996, 1620
  • DB 1996, 2502
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.03.1992 - 1 BvR 1010/87

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung der

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien sich dafür entschieden haben, bei der Berechnung des Tagesdurchschnitts nach § 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT für den Angestellten, der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt, alle vollen Monate einzubeziehen, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden, zumal § 47 Abs. 2 BAT keine willkürliche Regelung enthält (BVerfG Kammerbeschluß vom 6. März 1993 - 1 BvR 1010/87 - ZTR 1992, 247 LS [zum Urteil des BAG vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 7 zu § 47 BAT]).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender sonstiger einleuchtender Grund sich nicht finden läßt (Senatsurteil vom 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 19/85

    Anspruch eines vom Grundwehrdienst zurückgekehrten Angestellten auf die Zulage

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Wenn die Tarifvertragsparteien sich dafür entschieden haben, bei der Berechnung des Tagesdurchschnitts nach § 47 Abs. 2 Unterabs. 2 BAT für den Angestellten, der aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrt, alle vollen Monate einzubeziehen, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden, zumal § 47 Abs. 2 BAT keine willkürliche Regelung enthält (BVerfG Kammerbeschluß vom 6. März 1993 - 1 BvR 1010/87 - ZTR 1992, 247 LS [zum Urteil des BAG vom 7. April 1987 - 8 AZR 19/85 - AP Nr. 7 zu § 47 BAT]).
  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94
    Er geht nicht weiter als eine wirksame, abschließende Tarifregelung (siehe dazu Pfarr, Anm. zum Urteil des BAG vom 18. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 - in AR-Blattei ES 1560 Nr. 32).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung vgl. zB Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Eine Tarifnorm ist dann unwirksam, wenn sie für gleiche Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender sonstiger einleuchtender Grund sich nicht finden lässt (Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 82, 230).
  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. zB Senat 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 291/02

    Arbeitnehmerähnliche Beschäftigung - Beendigungsmitteilung

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Tarifnorm jedenfalls dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden lässt (19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • BAG, 26.11.2003 - 4 AZR 693/02

    Cockpitpersonal - Mehrflugstundenvergütung und Erziehungsurlaub

    Gleiches ist gleich und Ungleiches seiner Eigenart nach verschieden zu behandeln, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam ist, dass ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitssinn orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint (ständige Rechtsprechung, zB BAG 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230, 237 = AP BAT § 47 Nr. 20).
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 563/01

    Schadenersatzanspruch bei nichtgewährtem Urlaub; Urlaubs- übertragungszeitraum

    Eine Tarifnorm ist nur dann unwirksam, wenn sie für vergleichbare Sachverhalte unterschiedliche Regelungen enthält und ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender einleuchtender Differenzierungsgrund nicht finden läßt (BAG 19. März 1996 - 9 AZR 1051/94 - BAGE 82, 230).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1125/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

    (a) Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 a.a.O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996, 9 AZR 1051/94, BAGE 82, 230) .
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2001 - 18 Sa 1266/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz wird inhaltlich bestimmt durch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BAG, Urteil vom 17.11.1998 - 1 AZR 147/98, a. a. O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94, AP Nr. 20 zu § 47 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 04.03.2009 - 2 Sa 1587/08

    Zeitzuschlag; Umwandlung von Zeitzuschlägen in Zeit; Faktorisierung

    Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (st. Rspr., z.B. BAG 16.08.2005 - 9 AZR 378/04 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8; BAG 19.03.1996 - 9 AZR 1051/94 - AP BAT § 47 Nr. 20).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 692/11

    Anspruch auf Übergangsversorgung; Verstoß gegen das Verbot der

    (a) Der Gleichheitssatz wird durch eine Tarifnorm verletzt, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtung hätten beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG, Urteil vom 16.08.2005 a.a.O.; BAG, Urteil vom 19.03.1996, 9 AZR 1051/94 , BAGE 82, 230).
  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1452/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • LAG Köln, 08.05.2012 - 12 Sa 1453/11

    Mittelbare Benachteiligung durch stichtagsbezogene Beschränkung der Erweiterung

  • LAG Niedersachsen, 30.06.2009 - 3 Sa 1658/08

    Überstundenentgelt für Besatzungen von Fährschiffen; Anspruchsverfall aufgrund

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2002 - 18 (16) Sa 1473/01

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Prinzip der Bestenauslese

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 60/14

    Mittelbare Altersdiskriminierung

  • LAG Köln, 15.05.2014 - 6 Sa 59/14

    Übergangsversorgung; Stichtag; Regelungsspielraum

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Rechtsprechung
   BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2170
BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 (https://dejure.org/1995,2170)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 (https://dejure.org/1995,2170)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 (https://dejure.org/1995,2170)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifzuständigkeit - ÖTV - Unternehmen der Entsorgungswirtschaft - Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft - Festgelegter Zuständigkeitsbereich in der Satzung der Gewerkschaft - Bestimmung des hauptsächlichen Betriebszwecks durch Auslegung - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    ArbGG § 97; TVG § 2
    Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft

  • Der Betrieb

    TVG § 2; ArbGG § 97
    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Unternehmen im Bereich der Vernichtung von Datenträgern - Zuständigkeit auch bei Verwertung der zerstückelten Datenträger durch Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 1042
  • BB 1996, 1620
  • DB 1997, 682
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.07.1990 - 1 ABR 46/89

    Tarifzuständigkeit der ÖTV für Tauchereigewerbe

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
    Das schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich in der Satzung zu ändern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 -, vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 2, 4, 5, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Antragstellerin begehrt die Feststellung ihrer Zuständigkeit nicht in bezug auf einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Sachverhalt (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung Senatsbeschluß vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
    Das schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich in der Satzung zu ändern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 -, vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 2, 4, 5, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69

    Beschlußverfahren - Erledigung der Hauptsache - Rechtsschutzinteresse - Sachliche

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
    Das schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich in der Satzung zu ändern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 -, vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 2, 4, 5, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 80/89

    Tarifzuständigkeit: Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
    Diese Frage kann im Verfahren nach § 97 ArbGG geklärt werden (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 4 AZR 80/89 - AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
    Die Auslegung einer Satzung ist uneingeschränkt revisibel; die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung kann also auch in dritter Instanz in vollem Umfang nachgeprüft werden (vgl. schon Senatsbeschluß vom 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - BAGE 16, 329 = AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; Wiedemann/Stumpf, aaO, § 2 Rz 41; allgemein zur Auslegung einer Satzung Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 25 Rz 4, m.w.N.).
  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87

    Tarifzuständigkeit für gemischtes Unternehmen

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95
    Das schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich in der Satzung zu ändern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschluß vom 17. Februar 1970 - 1 ABR 14/69 -, vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, vom 22. November 1988 - 1 ABR 6/87 - und vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 2, 4, 5, 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Sie richtet sich grundsätzlich nach dem in der Satzung des Verbandes festgelegten Organisationsbereich (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3, zu II A 2 a der Gründe; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - BAGE 84, 166, zu B III 1 der Gründe; 12. November 1996 - 1 ABR 33/96 - BAGE 84, 314, zu D 1 a der Gründe).

    aa) Gewerkschaften können grundsätzlich ihren satzungsmäßigen Zuständigkeitsbereich ändern, wenn ihnen dies zweckmäßig oder notwendig erscheint (BAG 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179, zu B IV 3 der Gründe; 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3, zu II A 2 a der Gründe; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 -BAGE 84, 166, zu B III 1 der Gründe mwN).

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisions- und Rechtsbeschwerdegericht uneingeschränkt überprüfbar (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - zu II A 2 c (1) der Gründe mwN, AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3).

    Für die Entscheidung über einen gegenwarts- und zukunftsbezogenen Antrag auf Feststellung der Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung kommt es auf die Satzung im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - zu II A 2 b der Gründe, AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

    Diese Autonomie schließt auch das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich des Verbandes zu ändern, wenn das zweckmäßig erscheint (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8 = EzA TVG § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 3, mwN; 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - aaO).

    Bei der Auslegung der Satzung ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers abzustellen (BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - aaO).

  • LAG Hamburg, 23.01.2008 - 4 TaBV 4/05

    Streit zwischen ver.di und der "DHV - die Berufsgewerkschaft" (ehemals Deutscher

    (1) Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Fähigkeit eines an sich tariffähigen Verbands, Tarifverträge mit einem bestimmten Geltungsbereich abzuschließen (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Verbandssatzung festgelegten Organisationsbereich (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 27.09.2005 - 1 ABR 41/04 - AP Nr. 18 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 29.06.2004 - 1 ABR 14/03 - AP Nr. 10 zu § 97 ArbGG 1979; 25.09.1996 - 1 ABR 4/96 - AP Nr. 10 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Aus allem folgt, dass die Tarifzuständigkeit als ein für die Wirksamkeit von Tarifverträgen wesentliches Merkmal klar und eindeutig in der Satzung geregelt sein muss (vgl. zu allem (vgl. zu allem Wiedemann/Oetker, a.a.O., § 2 Rz 72, 73; Löwisch/Rieble, a.a.O., § 2 Rz 93; Däubler/Peter, a.a.O., § 2 Rz 166; vgl. bereits Wiedemann, "Zur Tarifzuständigkeit", RdA 1975, 78; BAG 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit).

    Auszugehen ist von den Anschauungen der beteiligten Berufskreise (BAG 18.07.2006 - 1 ABR 36/05 - AP Nr. 19 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit mit weiterer Rspr.; 12.12.1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; Wiedemann/Oetker, a.a.O., § 2 Rz 89).

  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Die Satzungsautonomie schließt das Recht ein, den Zuständigkeitsbereich zu ändern, wenn das dem Verband zweckmäßig erscheint (ständige Senatsrechtsprechung vgl. zuletzt nur Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 8 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit; Senatsbeschluß vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 46/89 - AP Nr. 7 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit - beide m. w. N.).
  • BAG, 12.11.1996 - 1 ABR 33/96

    Keine Doppelzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften

    Gegen diese Annahme bestehen Bedenken, weil die Regelung in Nr. 29 der Satzung der IG Medien nicht für eine eigenständige, sondern nur für eine abgeleitete Tariffähigkeit des Landesbezirks spricht (vgl. im übrigen auch Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 -, NZA 1996, 1042).
  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. -

    vgl. BAG Beschluss vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 - 1 ABR 37/83 - BAGE 50, 179 bis 202; BAG Beschluss vom 24. Juli 1990 - 1 ABR 92/89 - juris; BAG Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 27/95 - AP Nr. 5 zu § 2 TVG Tarifzuständigkeit = EzA § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 3; BAG Urteil vom 19. Februar 2003 - 4 AZR 708/01 - NZA 2004, 64; BAG Beschluss vom 18. Juli 2006 - 1 ABR 36/05 - BAGE 119, 103 - 121 (Rz. 26); BAG Beschluss vom 10. Februar 2009 - 1 ABR 36/08 - EzA § 2 TVG Nr. 12 Tarifzuständigkeit (Rz. 30) m.w.N.).
  • LAG Hessen, 11.03.2004 - 9 TaBV 174/03
    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers (BAG Besohl, vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - BAGE 93, 83 = AP § 2 TVG Tarifzuständigkeit Nr. 2; BAG Besohl vom 12. Dez. 1995 - 1 ABR 27/95 - AP § 2 Tarifzuständigkeit Nr. 8).
  • LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15

    Sind für einen Betrieb zwei DGB-Gewerkschaften nach ihren jeweiligen Satzungen

    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Dez. 1995 - 1 ABR 27/95 - Juris).
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