Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996

Rechtsprechung
   BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung - Weihnachtsgratifikation

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gratifikationsanspruch aus betrieblicher Übung - Abänderung oder Aufhebung durch Vereinbarung

  • betriebsraete.de
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

  • Betriebs-Berater

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

  • Betriebs-Berater

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gratifikation, Prämie

Verfahrensgang

  • ArbG Elmshorn, 24.05.1995 - 2d Ca 2503/94
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.1995 - 2 Sa 581/95
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 212
  • BB 1996, 2308
  • BB 1996, 2465
  • BB 1997, 1049
  • DB 1996, 2547
  • NZA 1996, 1323



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96  

    Darf das Weihnachtsgeld einfach gestrichen werden?

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, daß er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, m.w.N.).

    a) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. August 1996 (aaO) ausgeführt hat, kann eine Vertragspartei, die in ein bestehendes Vertragsverhältnis einschränkende Bedingungen einführen will, nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Empfängers auf das Angebot der Vertragsänderung als Annahme desselben werten.

    Unter Beachtung dieser Grundsätze kann alleine die widerspruchslose Entgegennahme der Weihnachtsgratifikation durch den Kläger im Jahre 1978 nach der erstmaligen Bekanntmachung des Freiwilligkeitsvorbehaltes durch die Beklagte nicht als stillschweigende Annahme des Änderungsangebotes durch den Kläger betrachtet werden (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1996, aaO).

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98  

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Dieser Anspruch ist Inhalt des Arbeitsvertrages geworden und kann daher vom Arbeitgeber nur mittels einer Änderungskündigung oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigt oder geändert werden (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00  

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung bei wiederholten Leistungen auch durch eine geänderte betriebliche Übung aufgehoben werden (BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - aaO; 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144; 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - aaO).

    Nur unter besonderen Umständen kann ausnahmsweise ein Schweigen als Annahme zu werten sein, nämlich dann, wenn der Erklärende nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der Besonderheiten des Einzelfalls annehmen darf, der andere Vertragsteil werde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er ihr nicht zustimmen wolle (BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - aaO).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 3 TaBV 37/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • ArbG Ludwigshafen, 29.03.1995 - 8 BV 8/95
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.02.1996 - 3 TaBV 37/95

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1996, 2456
  • BB 1996, 2465
  • NZA-RR 1998, 23 (Ls.)



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Wird zitiert von ...  

  • ArbG Frankfurt/Main, 17.02.1999 - 2 BV 454/98  

    Zu den Ansprüche des Betriebsrats auf Sachausstattung durch den Arbeitgeber

    Ohne konkrete Notwendigkeit kann er jedoch nicht verlangen, dass ihm die gleiche technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird, über die der Arbeitgeber verfügt (BAG, NZA 1998, 953 [unter B I 3c]; LAG Rheinland-Pfalz, BB 1996, 2465 L).

    Dies ist vom Betriebsrat hinzunehmen, solange vertrauliche Korrespondenz auf zumutbare Weise durch andere Kommunikationsmittel möglich ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, BB 1996, 2465 L und LAG Rheinland-Pfalz, NZA-RR 1998, 403).

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