Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95   

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https://dejure.org/1995,3710
OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95 (https://dejure.org/1995,3710)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.07.1995 - 3 U 63/95 (https://dejure.org/1995,3710)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Juli 1995 - 3 U 63/95 (https://dejure.org/1995,3710)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1996, 497
  • BB 1996, 659
  • DB 1995, 2260
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Auf den Hinweis des Senats durch Verfügung vom 18. April 1995, wonach das im Termin vom 11. April 1995 noch nicht zugängliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1995 (Az. VIII ZR 82/94) für die Entscheidung eine Rolle spielen könnte, hat lediglich die Klägerin Stellung genommen, die sich durch dieses Urteil in ihrer Rechtsauffassung bestätigt sieht.

    Die Übertragbarkeit der vom Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen entwickelte Rechtsprechung spielt daher vorliegend keine Rolle (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 1659 ; 1995, 1019; von Westphalen, Der Leasingvertrag, 4. Aufl., Rand 362).

    Beim Kaufmann - auch beim Minderkaufmann - gilt diese Vermutung jedoch nicht (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1068; NJW 1995, 1019 ).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 256/88

    Wann ist ein Grundstückskauf sittenwidrig?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Bei hohen Beträgen kann ein grobes Mißverhältnis auch unter dieser Grenze anzunehmen sein (vgl. BGH NJW-RR 1990, 950 ; 1991, 589; NJW 1992, 899 ).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß er das Ausmaß der durch den Erwerb der Anlage eingegangenen Belastungen verkannt hätte und daß er durch sie in eine schwierige wirtschaftliche Lage gebracht worden wäre (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1990, 950 ).

  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund durchgesetzter Wandelung entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß diese rückwirkend die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages wegfallen läßt mit der Folge, daß die beiderseits erbrachten Leistungen über Bereicherungsrecht abzuwickeln sind (vgl. BGH WM 1985, 573 ; NJW 1990, 314 sowie die Darstellung bei von Westphalen, a.a.O., Rand 480 ff.).

    Wenn aber entsprechend der BGH-Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, Geschäftsgrundlage für den Leasingvertrag der wirksam bleibende Kaufvertrag über die geleaste Ware ist, kann es keinen Unterschied machen, ob die Geschäftsgrundlage - wie bei der Wandelung - rückwirkend (aber "von Anfang an" so BGH WM 1985, 573 ) wegfällt oder nie bestanden hat (so auch für den Fall der anfänglichen Unmöglichkeit von Westphalen, a.a.O., Rand 412).

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgrund durchgesetzter Wandelung entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß diese rückwirkend die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages wegfallen läßt mit der Folge, daß die beiderseits erbrachten Leistungen über Bereicherungsrecht abzuwickeln sind (vgl. BGH WM 1985, 573 ; NJW 1990, 314 sowie die Darstellung bei von Westphalen, a.a.O., Rand 480 ff.).

    Eine der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1990, 314 ) vergleichbare Fallgestaltung ist nicht gegeben.

  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Bei hohen Beträgen kann ein grobes Mißverhältnis auch unter dieser Grenze anzunehmen sein (vgl. BGH NJW-RR 1990, 950 ; 1991, 589; NJW 1992, 899 ).
  • OLG Frankfurt, 30.11.1989 - 6 U 150/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Beim Kaufmann - auch beim Minderkaufmann - gilt diese Vermutung jedoch nicht (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1068; NJW 1995, 1019 ).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 102/84

    Haftung des Leasinggebers für unterlassene Hinweise des Lieferanten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Ausnahmen von dem aufgezeigten Regelfall sind zwar denkbar (vgl. BGH NJW 1985, 2258 ).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 30/87

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Die Übertragbarkeit der vom Bundesgerichtshof zur Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen entwickelte Rechtsprechung spielt daher vorliegend keine Rolle (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 1659 ; 1995, 1019; von Westphalen, Der Leasingvertrag, 4. Aufl., Rand 362).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 171/89

    Sittenwidrigkeit - Grundstückskauf - Auffälliges Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 63/95
    Bei hohen Beträgen kann ein grobes Mißverhältnis auch unter dieser Grenze anzunehmen sein (vgl. BGH NJW-RR 1990, 950 ; 1991, 589; NJW 1992, 899 ).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01

    Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage

    In der Rechtsprechung hat das OLG Nürnberg im Falle eines wegen Sittenwidrigkeit nichtigen Kaufvertrags die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags mit folgender Begründung als entfallen angesehen: "Wenn aber entsprechend der BGH-Rechtsprechung Geschäftsgrundlage für den Leasingvertrag der wirksam bleibende Kaufvertrag über die geleaste Ware ist, kann es keinen Unterschied machen, ob die Geschäftsgrundlage wie bei der Wandlung rückwirkend wegfällt oder nie bestanden hat" (BB 1996, 659, 660).
  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    Bei einem Kaufmann oder Freiberufler greift diese Vermutung nicht ein; vielmehr muss er die zur Bejahung der Sittenwidrigkeit erforderlichen, über das auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung hinausgehenden Umstände darlegen und beweisen (vgl. BGH, NJW 1991, 1810, 1811; NJW 1995, 1019, 1022; OLG Nürnberg, WM 1996, 497, 500).
  • OLG Naumburg, 27.03.2001 - 9 U 211/00

    Gewerbliche Miete - nicht fristgemäße Abrechnung der Betriebskosten - Rückzahlung

    Bei einem Kaufmann oder Freiberufler greift diese Vermutung nicht ein; vielmehr muss dieser die zur Bejahung der Sittenwidrigkeit erforderlichen, über das auffällige Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung hinausgehenden besonderen Umstände darlegen und beweisen (vgl. BGH, NJW 1991, 1810, 1811; NJW 1995, 1019, 1022; OLG Nürnberg, WM 1996, 497, 500).
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