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   OLG Stuttgart, 22.08.1997 - 2 U 121/97   

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https://dejure.org/1997,8093
OLG Stuttgart, 22.08.1997 - 2 U 121/97 (https://dejure.org/1997,8093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.08.1997 - 2 U 121/97 (https://dejure.org/1997,8093)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. August 1997 - 2 U 121/97 (https://dejure.org/1997,8093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefonwerbung, wettbewerbswidriger Telefonanruf zur Vorbereitung eines Vertreterbesuchs, Unzulässige Einverständniserklärung durch AGB-Klausel in Bankvertrag, Bank als Akquisiteur für Versicherung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriger Telefonanruf eines Bankangestellten

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 631
  • BB 1997, 2181
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Das Berufungsgericht hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt (OLG Stuttgart BB 1997, 2181 = WM 1998, 2054 = WuB V B § 1 UWG 1.99).
  • OLG Hamburg, 13.11.2006 - 5 W 162/06

    Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützende Normen als Marktverhaltensregelungen und

    Als gemäß § 307 BGB unzulässige Klausel, die sich auch am Markt , und zwar zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher - nämlich bei der Kundenakquise - auswirken könnte und daher möglicherweise über § 4 Nr. 11 UWG verboten werden könnte, sei beispielhaft auf den bei Ulmer/Brandner/Hensen (AGB-Recht, 10.Aufl., § 1 UKlaG Rn.2) genannten Fall hingewiesen, dass eine Bank sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sparkontovertrags das Einverständnis des Kunden geben lässt, ihn zwecks Verabredung von Besuchsterminen zum Abschluss von Versicherungsverträgen anrufen zu dürfen (nach OLG Stuttgart BB 97, 2181).
  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 81/07

    Vertrieb indizierter Medien wettbewerbswidrig

    Als gemäß § 307 BGB unzulässige Klausel, die sich auch am Markt, und zwar zu Lasten der Mitbewerber und Verbraucher - nämlich bei der Kundenaquise - auswirken könnte und daher möglicherweise über § 4 Nr. 11 UWG verboten werden könnte, sei beispielhaft auf den bei Ulmer/Brandner/Hensen (AGB-Recht, 10.Aufl., § 1 UKlaG Rn.2) genannten Fall hingewiesen, dass eine Bank sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sparkontovertrags das Einverständnis des Kunden geben lässt, ihn zwecks Verabredung von Besuchsterminen zum Abschluss von Versicherungsverträgen anrufen zu dürfen (nach OLG Stuttgart BB 97, 2181).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 U 175/13

    Wettbewerbsverstoß: Verantwortlichkeit eines Versicherungsmaklerpools für

    Unterlässt er dies, handelt er auf eigenes Risiko (zu mehrstufigen Beziehungen s. BGHZ 28, 1, 12 f. - Buchgemeinschaft II: OLG Stuttgart, WM 1998, 2054; Köhler, a.a.O., Rn. 2.43 zu § 8).
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