Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.10.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1997 - C-24/95   

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https://dejure.org/1997,115
EuGH, 20.03.1997 - C-24/95 (https://dejure.org/1997,115)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1997 - C-24/95 (https://dejure.org/1997,115)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1997 - C-24/95 (https://dejure.org/1997,115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 93
    Staatliche Beihilfen - Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe - Anwendung des nationalen Rechts - Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Artikels 93 des Vertrages gewährte Beihilfe - Rechtssicherheit - Mögliches berechtigtes Vertrauen der Empfänger - ...

  • EU-Kommission

    Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückforderung von Beihilfen

  • opinioiuris.de

    Alcan

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 92; ; EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3; ; EG-Vertrag Art. 177

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Rheinland-Pfalz./. Alcan Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Subventionen und nationales Verfahrensrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 92; EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3
    Staatliche Beihilfen - Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe - Anwendung des nationalen Rechts - Unter Verstoß gegen die Verfahrensvorschriften des Artikels 93 des Vertrages gewährte Beihilfe - Rechtssicherheit - Mögliches berechtigtes Vertrauen der Empfänger - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    STAATLICHE BEIHILFEN

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderung rechtswidriger Beihilfe nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts unter Abwägung der widerstreitenden Interessen; Zwingende Vorschrift des Überwachens staatlicher Beihilfe; Wegfall der Bereicherung mangels Bösgläubigkeit

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Einwand des Vertrauensschutzes bei Rückforderung rechtswidrig gewährter Beihilfen

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Alcan-Entscheidung

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Vertrauensschutz bei der Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte als neuer Prüfstein für das "Kooperationsverhältnis" zwischen EuGH und BVerfG (Dominik Hanf; ZaöRV 59 [1999], 51)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 47
  • NVwZ 1998, 45
  • EuZW 1997, 276
  • WM 1997, 1072
  • DVBl 1997, 951
  • BB 1997, 433
  • DB 1997, 1322
  • DÖV 1998, 287
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    Das Bundesverwaltungsgericht verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1983 in den Rechtssachen 205/82 bis 215/82 (Deutsche Milchkontor u. a., Slg. 1983, 2633), wonach im Bereich der Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Beihilfen zum einen das nationale Recht so anzuwenden sei, daß die Rückforderung rechtswidrig gewährter Beträge nicht praktisch unmöglich werde, und zum anderen das Gemeinschaftsinteresse in vollem Umfang zu berücksichtigen sei.

    Die Anwendung der im Urteil Deutsche Milchkontor u. a. aufgestellten Grundsätze könnte jedoch zu einer anderen Beurteilung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht führen.

    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).

    29 Das Land, die deutsche und die österreichische Regierung sowie die Kommission vertreten die Auffassung, daß die Berücksichtigung der Gemeinschaftsinteressen, wie sie im vorerwähnten Urteil Deutsche Milchkontor u. a. verlangt werde, Vorrang vor der Anwendung einer solchen Frist haben müsse.

    46 Sie ist ausserdem der Ansicht, aus dem vorerwähnten Urteil Deutsche Milchkontor u. a. gehe hervor, daß der Einwand des Wegfalls der Bereicherung, der sich aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ergebe, auch dem Gemeinschaftsrecht angehöre und daher beachtet werden müsse.

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    Wurde die Beihilfe entgegen Artikel 93 Absatz 3 bereits gewährt, so kann diese Entscheidung in Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung ergehen, die Beihilfe zurückzufordern (vgl. Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 24, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 78).

    Einem sorgfältigen Gewerbetreibenden ist es regelmässig möglich, sich zu vergewissern, daß dieses Verfahren eingehalten wurde (vgl. Urteile vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnrn. 13 und 14, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 51).

  • EuGH, 02.02.1989 - 94/87

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    14 Der Gerichtshof stellte im Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 94/87 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 175) fest, daß die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verstossen hatte, indem sie der Entscheidung 86/60 nicht nachgekommen war.

    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    Wurde die Beihilfe entgegen Artikel 93 Absatz 3 bereits gewährt, so kann diese Entscheidung in Form einer an die nationalen Behörden gerichteten Anordnung ergehen, die Beihilfe zurückzufordern (vgl. Urteile vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 24, und vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92, C-279/92 und C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 78).
  • EuGH, 04.04.1995 - C-348/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    23 Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehene Beihilfe aufzuheben, dient zur Wiederherstellung der früheren Lage (vgl. u. a. Urteil vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-348/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-673, Randnr. 26).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    Einem sorgfältigen Gewerbetreibenden ist es regelmässig möglich, sich zu vergewissern, daß dieses Verfahren eingehalten wurde (vgl. Urteile vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnrn. 13 und 14, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95, Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-0000, Randnr. 51).
  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
    24 Die Rückforderung der Beihilfe findet grundsätzlich nach Maßgabe des einschlägigen nationalen Rechts statt; jedoch darf dessen Anwendung die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 61, und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 12; ebenso vorerwähntes Urteil Deutsche Milchkontor u. a. für die Rückforderung von Gemeinschaftsbeihilfen).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-627/18

    Nelson Antunes da Cunha

    Zwar geht es beim Urteil Alcan Deutschland(43) nicht um eine Verjährungsvorschrift im eigentlichen Sinne, sondern um eine Präklusionsregelung(44).

    Genauer gesagt, hat der Gerichtshof entschieden, dass es, was die Fälle betrifft, in denen die Anordnungen zur Rückzahlung rechtswidriger Beihilfen bei nationalen Gerichten angefochten werden, Sache des betroffenen Mitgliedstaats ist, gemäß dem Erfordernis einer effektiven Einziehung der mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarenden Beihilfen "jede nationale Entscheidung anzufechten, die der Entscheidung der Kommission ihre Wirkung nimmt, insbesondere ... aufgrund der Anwendung von Verjährungsvorschriften (vgl. entsprechend Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland, C-24/95, ..., [Rn.] 34 und 38)"(48).

    Wiewohl es im Urteil Alcan Deutschland(49) um eine Einzelbeihilfe ging, sollten die Erwägungen des Gerichtshofs in diesem Urteil meines Erachtens auch für Beihilfen im Rahmen einer Beihilferegelung gelten.

    37 Vgl. insbesondere Urteile vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland (C-5/89, EU:C:1990:320, Rn. 13 und 14), und vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 25).

    39 Urteil vom 20. März 1997 (C-24/95, EU:C:1997:163).

    40 Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 24 bis 26).

    41 Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163).

    42 Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 38).

    43 Urteil vom 20. März 1997 (C-24/95, EU:C:1997:163).

    44 Ich weise darauf hin, dass die nationale Präklusionsregelung in der Rechtssache Alcan Deutschland (Urteil vom 20. März 1997, C-24/95, EU:C:1997:163) für die Behörden eine Frist für die Rücknahme von Verwaltungsakten festlegte.

    45 Urteil vom 20. März 1997 (C-24/95, EU:C:1997:163).

    47 Urteil vom 20. März 1997 (C-24/95, EU:C:1997:163).

    49 Urteil vom 20. März 1997 (C-24/95, EU:C:1997:163).

    51 Urteil vom 20. März 1997 (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 33).

    52 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 34).

    53 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 36).

    55 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 37).

    58 Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1996:433).

    59 Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1996:433, Nr. 26).

    60 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 37).

    62 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 35).

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 136/09

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Denn die beihilfegewährenden Stellen können möglicherweise erst durch ein rechtskräftiges Urteil zur Rückforderung angehalten werden (vgl. EuGH, Urteil vom 20. März 1997 - C-24/95, Slg. 1997, I-1591 = NJW 1998, 47 Rn. 37 - Alcan).

    Diese Situation unterscheidet sich maßgeblich von dem Fall, in dem ein Wirtschaftsteilnehmer nicht weiß, ob die zuständige Behörde Rückforderung verlangen wird, und in dem die Rechtssicherheit verlangt, dass diese Ungewissheit nach Ablauf einer bestimmten Frist beendet wird (vgl. EuGH, NJW 1998, 47 Rn. 35 - Alcan).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 3 C 15.97

    Rücknahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Subventionsbewilligung; Rückforderung

    Mit Urteil vom 20. März 1997 - Rs C-24/95 - hat der Europäische Gerichtshof wie folgt entschieden:.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.1996 - 8 U 63/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10464
OLG Hamm, 23.10.1996 - 8 U 63/96 (https://dejure.org/1996,10464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.1996 - 8 U 63/96 (https://dejure.org/1996,10464)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 8 U 63/96 (https://dejure.org/1996,10464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1997, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Osnabrück, 07.09.2001 - 15 O 208/01

    Überweisung eines Betrags auf das Konto einer Vor-GmbH als schuldtilgende Zahlung

    Nach Auffassung der Kammer ist keine wirksame Einzahlung auf die Stammeinlage gegeben, wenn die Gesellschaft die gezahlte Summe dem Gesellschafter als Kredit wieder zur Verfügung stellt oder wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter die Mittel zur Erbringung der Einlage zuvor zur Verfügung gestellt hatte (OLG Hamm in BB 1997, 433, 434 [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96] ; Scholz-Winter, GmbH-Gesetz, 8. Aufl., Anm. 31/32; Baumbach-Hueck, GmbH-Gesetz, 17. Aufl., Anm. 9 zu § 19).

    Insoweit teilt die Kammer die von dem OLG Hamm in BB 1997, 433, 434 [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96] vertretene Rechtsauffassung.

  • OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1227/03

    Anspruch auf Einzahlung des mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH

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  • OLG Dresden, 10.03.2004 - 18 U 1314/03

    Anspruch auf Erfüllung einerübernommenen Einlageverpflichtung; Leistung der

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  • OLG Köln, 09.03.1998 - 12 U 182/97

    Erbringung der Stammeinlage an die

    Anders als in der den Parteien bekannten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.10.1996 - 8 U 63/96 - (= GmbHR 1997, 213), die nach Nichtannahme der Revision durch Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 12.1.1998 - II ZR 8/97 - rechtskräftig ist und auf die verwiesen wird, kann im vorliegenden Fall zwar festgestellt werden, daß die Gemeinschuldnerin über das Zentralkonto verfügungsbefugt war.
  • OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 25 U 171/01
    Dies wird nach allgemeiner Auffassung bejaht, wenn die Zahlung an einen sogenannten Strohmann, der mit dem Gesellschafter über ein Treuhandverhältnis verbunden ist (BGHZ 110, 47, 66), zur Tilgung von Verbindlichkeiten des Gesellschafters gegenüber dem Dritten (Hachenburg-Ulmer, a.a.O., § 5 Rdn. 150) oder aber an eine von dem Einlageschuldner beherrschte dritte Gesellschaft (Baumbach/Hueck-Fastrich, a.a.O., § 19 Rdn. 30; OLG Hamm BB 1997, 433, 434; BGHZ 125, 140, 144) erfolgt.
  • OLG Oldenburg, 31.01.2002 - 1 U 115/01

    Erfüllung der Bareinlageverpflichtung gem. § 19 Abs. 1 und 2 ; Gesetz über die

    Der Zahlungsvorgang vom 17./18. Januar 1991 hat deshalb die Einlageschuld des Beklagten nicht tilgen können, weil angesichts der in geringem zeitlichen Abstand erfolgten Hin und Herüberweisung nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Einlagebetrag dem Beklagten selbst als Geschäftsführer zur endgültigen und freien Verfügung gestanden hat (vgl. dazu BGH GmbHR 2001, 1114, 1115; BGH GmbHR 1996, 283; BGHZ 125, 141, 143; Senatsurteil vom 23. September 1999 NZG 2000, 316; OLG Schleswig BB 2000, 2014; OLG Hamm, BB 1997, 433, 434; OLG Hamm GmbHR 1992, 749, 750; ScholzWinter, GmbHG, 9. Aufl., § 5 RdNr. 78; Baumbach/HueckFastrich, a.a.O. RdNr. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Osnabrück, 03.03.1999 - 16 O 113/98

    Anspruch auf Zahlung der Stammeinlage einer GmbH; Umfang der Rechte eines

    In einem solchen Fall liegt eine sog. verdeckte Sacheinlage vor, denn die Gesellschaft hat anstelle der geschuldeten Barmittel tatsächlich nur eine Forderung erhalten (OLG Hamm, BB 1997, 433 [OLG Hamm 23.10.1996 - 8 U 63/96] ).
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