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   BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96   

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https://dejure.org/1997,1067
BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96 (https://dejure.org/1997,1067)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1997 - V ZR 27/96 (https://dejure.org/1997,1067)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - V ZR 27/96 (https://dejure.org/1997,1067)
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Spitzboden

Wohnungsverkauf, fehlendes Sondernutzungsrecht, Rechtsmangel, §§ 440, 325 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 435 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434
    Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens eines Hobbyraums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf einer Eigentumswohnung mit Hobbyraum (IBR 1997, 346)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1778
  • MDR 1997, 538
  • DNotZ 1998, 51
  • WM 1997, 1064
  • BB 1997, 962
  • DB 1997, 1511
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Diese bestimmt vielmehr in § 3 (letzter Satz) ausdrücklich, daß alles das, was sich außerhalb der Sondereigentumsräume befindet, Gemeinschaftseigentum ist (vgl. § 1 Abs. 5 WEG; BGHZ 109, 179, 184; Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, N 1995, 2851, 2853 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Das ist im Hinblick auf § 10 Abs. 2 WEG unbedenklich, wenn das verkaufte Wohnungseigentum - wie hier - bereits im Grundbuch gebildet ist (BGH, Urt. v. 23. Februar 1979, V ZR 99/77, NJW 1979, 1495).
  • BGH, 13.02.1989 - II ZR 179/88

    Anspruch eines Geschäftsführers auf Zahlung eines Altersgeldes - Fehlerhaftigkeit

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Die einseitige Vorstellung einer Vertragspartei ist für die Bestimmung des Vertragsinhalts nur dann von Bedeutung, wenn der Erklärungsempfänger den wirklichen Willen des Erklärenden erkennt und in Kenntnis dessen Willens den Vertrag schließt (BGH, Urt. v. 13. Februar 1989, II ZR 179/88, BGHR BGB § 133 - Wille 6 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Diese bestimmt vielmehr in § 3 (letzter Satz) ausdrücklich, daß alles das, was sich außerhalb der Sondereigentumsräume befindet, Gemeinschaftseigentum ist (vgl. § 1 Abs. 5 WEG; BGHZ 109, 179, 184; Urt. v. 30. Juni 1995, V ZR 118/94, N 1995, 2851, 2853 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92

    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Diese Angaben beinhalten eine hinreichend genaue Bezeichnung der Kaufsache (vgl. BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 241/92, N 1994, 1347).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Es berücksichtigt nicht hinreichend den Wortlaut dieser Erklärung der Beklagten und verletzt den Grundsatz einer möglichst nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (BGH, Urt. v. 7. Juni 1991, V ZR 175/90, NJW 1991, 2488, 2489).
  • LG Essen, 02.02.1988 - 13 S 355/87
    Auszug aus BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96
    Haben die Beklagten erklärt, zur Wohnung gehöre ein Hobbyraum, ist das verkaufte Wohnungseigentum im Hinblick darauf, daß an diesem Raum weder Sondereigentum noch ein (Sonder)Nutzungsrecht (vgl. § 15 Abs. 1 WEG; BayObLG, WuM 1989, 262; Weitnauer/Lüke, WEG 8. Aufl. § 15 Rdn. 25 ff) besteht, mit einem Rechtsmangel (§§ 434, 437 BGB) behaftet, der nicht vom vereinbarten Gewährleistungsausschluß erfaßt ist und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch begründet (§§ 440 Abs. 1, 325 BGB).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Der Kläger kann nach § 440 Abs. 1 i.V.m. § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senatsurt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, WM 1997, 1064) bei objektiv fehlendem Interesse an der teilweisen Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des gesamten Kaufvertrages verlangen.
  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer

    Eine Vormerkung darf nämlich nur unter der Voraussetzung in das Grundbuch eingetragen werden, dass sich der zu sichernde Anspruch gegen denjenigen richtet, dessen Grundstück oder Grundstücksrecht von der Vormerkung betroffen wird; der Schuldner des Anspruchs muss also bei der Eintragung der Vormerkung Eigentümer des von der Vormerkung betroffenen Grundstücks oder Inhaber des von ihr betroffenen Grundstücksrechts sein (Senat, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - V ZR 27/96, BGHZ 134, 182, 188).
  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Der von den Klägern geltend gemachte Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung findet daher seine Grundlage in §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 26. September 2003, V ZR 217/02, NJW 2004, 364) oder §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. (vgl. Senat, Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, NJW 1997, 1778).

    d) Nach den bisher getroffenen Feststellungen kommt ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 325 BGB a.F. für den Fall anfänglichen Unvermögens in Betracht (vgl. BGHZ 110, 196, 200) wie auch - falls Unmöglichkeit nicht festzustellen, Verzug gegeben und eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung erfolgt oder entbehrlich ist - ein Schadensersatzanspruch aus §§ 440 Abs. 1, 326 BGB a.F. Es ist davon auszugehen, daß der Beklagte bereits bei Abschluß des Kaufvertrages mit den Klägern außer Stande war, ihnen das Eigentum an der Wohnung Nr. 11 zu verschaffen (vgl. Senat, Urt. v. 5. Februar 1999, V ZR 353/97, NJW 1999, 1702, 1703; auch Urt. v. 28. Februar 1997, V ZR 27/96, aaO).

  • OLG Hamm, 30.07.2019 - 24 U 6/18

    Rückabwicklung eines notariellen Kaufvertrags nach erklärtem Rücktritt

    Indes würde damit der Beklagten nicht nur die tatsächliche Möglichkeit, sondern auch das Recht zur alleinigen Nutzung des Teils des Balkonumlaufs verwehrt, auf dem nunmehr die Mauer aufsteht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - V ZR 27/96 - NJW 1997, 1778; Zimmer, in: Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 6. Aufl. 2019, § 1 WEG Rn. 23; Rapp, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2018, § 1 WEG Rn. 79).
  • OLG Karlsruhe, 27.12.2002 - 17 U 91/02

    Kaufrechtliche Gewährleistung: Fehlen eines zugesagten Alleinnutzungsrechts an

    Vielmehr begründet das Fehlen einer ausschließlichen Nutzungsberechtigung an diesen Parkplätzen eine Rechtsmängelhaftung gem. §§ 434, 437 BGB a. F., falls die Beklagte sich durch entsprechende Erklärung vertraglich verpflichtet haben sollte, der Klägerin auch ein dingliches oder wenigstens schuldrechtliches Sondernutzungsrecht (vgl. § 15 Abs. 1 WEG) an 50 Pkw-Stellplätzen zu verschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1778 f.).

    Wird - wie hier - nicht nur die Einschränkung einer tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit, sondern die unterbliebene Einräumung eines Nutzungsrechts gerügt, so wird damit nicht das Vorliegen eines Sachmangels, sondern eines Rechtsmangels geltend gemacht (vgl. BGH, NJW 1997, 1778 f.; vgl. ferner BGH, NJW 2000, 803 f.).

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01

    Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung

    Das fehlende Sondereigentum an einem Teil der als zur Eigentumswohnung gehörend verkauften Räume stellt einen Rechtsmangel nach § 434 BGB dar (BGH, NJW 1997, 1778, 1779).
  • OLG Naumburg, 27.10.1998 - 11 U 148/98

    Wohnungseigentumskauf: Unmöglichkeit der Vertragserfüllung - Rückabwicklung

    Hat die Klägerin ihrer Eigentumsverschaffungspflicht danach nicht genügt, liegt ein Fall der teilweisen Nichterfüllung und nicht, wie das Landgericht gemeint hat (so aber auch BGH NJW 1997, 1778, 1779; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 348; Jauernig/Vollkommer, § 434, Rdn. 4), ein Rechtsmangel vor.
  • BGH, 18.06.2003 - V ZR 30/03

    Streitwert bei Widerklage

    Die durch die Sache aufgeworfenen Rechtsfragen hat der Senat durch sein Urteil vom 28. Februar 1997 (V ZR 27/96, NJW 1997, 1778) erschöpfend behandelt.
  • OLG Koblenz, 09.10.1997 - 5 U 239/97

    Notar als Erfüllungsgehilfe für lastenfreie Eigentumsumschreibung

    Hatten die Beklagten sich demnach rechtlich wirksam verpflichtet, den Klägern auch das Sondernutzungsrecht an der 12 qm großen Fläche vor deren Reihenhaus zu verschaffen, ist das verkaufte Wohnungseigentum im Hinblick darauf, daß an dieser Fläche ein Sondernutzungsrecht der Kläger nicht eingeräumt wurde, mit einem Rechtsmangel (§§ 434, 437 BGB) behaftet (vgl. BGH NJW 1997, 1778, 1779).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94   

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https://dejure.org/1996,1400
BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94 (https://dejure.org/1996,1400)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1996 - I ZR 138/94 (https://dejure.org/1996,1400)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1996 - I ZR 138/94 (https://dejure.org/1996,1400)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der in einem Werbeprospekt enthaltene kleingedruckte Hinweis "Irrtümer sind vorbehalten" ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Irrtümer vorbehalten"

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1780
  • MDR 1997, 675
  • GRUR 1997, 472
  • WM 1997, 934
  • BB 1997, 962
  • DB 1997, 1327
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 201/92

    Editorial - Ausnutzung unzulässiger Kundenwerbung; Irreführung/sonst

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    c) Das Landgericht hat überdies ungeprüft gelassen, ob der beanstandete Hinweis für die Kaufentscheidung eines nicht unbeachtlichen Teils des Verkehrs überhaupt von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 201/92, GRUR 1995, 125, 126 = WRP 1995, 183 - Editorial I m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine unrichtige oder fehlende Belehrung der Kunden über die ihnen zustehenden Rechte gegen § 1 UWG, wenn eine solche - etwa nach dem Verbraucherkreditgesetz oder dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften - gesetzlich vorgeschrieben ist (BGHZ 121, 52, 54 - Widerrufsbelehrung; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    Vielmehr muß der gegenläufige Grundsatz berücksichtigt werden, daß derjenige, der einen Vertrag schließt, sich selbst darüber zu vergewissern hat, ob dieser für ihn von Vorteil ist oder nicht (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1988 - VIII ZR 224/87, NJW 1989, 763, 764).
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats verstößt eine unrichtige oder fehlende Belehrung der Kunden über die ihnen zustehenden Rechte gegen § 1 UWG, wenn eine solche - etwa nach dem Verbraucherkreditgesetz oder dem Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften - gesetzlich vorgeschrieben ist (BGHZ 121, 52, 54 - Widerrufsbelehrung; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    Diese Annahme ist zwar im Verfahren der Sprungrevision nur in den durch § 566 a Abs. 3 Satz 2 ZPO gezogenen engen Grenzen revisionsrechtlich nachprüfbar, insbesondere ob die aus den getroffenen Feststellungen gezogenen Schlußfolgerungen mit Denkgesetzen und Erfahrungssätzen vereinbar sind (vgl. dazu BGHZ 106, 101, 104 ff. - Dresdner Stollen I; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 566 a Rdn. 17).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus BGH, 07.11.1996 - I ZR 138/94
    Der Senat sieht keine Anhaltspunkte, die zu Zweifeln am Prozeßführungsrecht der Klägerin Anlaß geben könnten (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122 = WRP 1995, 104 - Laienwerbung für Augenoptiker).
  • BGH, 04.02.2009 - VIII ZR 32/08

    Von einem Verbraucherverband beanstandete Hinweise im Katalog eines

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof den Kataloghinweis "Irrtümer sind vorbehalten" wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung auch bereits in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht für unbedenklich gehalten (BGH, Urteil vom 7. November 1996 - I ZR 138/94, NJW 1997, 1780, unter II 2).

    Die beanstandeten Hinweise vermitteln aus der Sicht des Kunden nicht den Eindruck, als sollten sie selbst Inhalt eines später zustande kommenden Vertrages werden und die Beklagte etwa im Falle von Irrtümern dazu berechtigen, zum Nachteil des Kunden vom ursprünglichen Vertragsinhalt abzuweichen und diesen einseitig abzuändern (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1996, aaO, unter II 2 b, zum Hinweis "Irrtümer sind vorbehalten").

  • OLG Hamm, 29.11.2007 - 17 U 91/07

    Prospekthinweise AGB

    Der Bundesgerichtshof hat sich in einer früheren Entscheidung (NJW 1997, 1780) mit einem ähnlich gelagerten Fall aus wettbewerbsrechtlicher Sicht befasst.
  • LG Dortmund, 16.03.2016 - 10 O 81/15

    Anforderungen an die Lesbarkeit der Angaben im Impressum

    Der BGH (GRUR 1997, 472) habe die vertikale Ausrichtung eines Hinweises "gänzlich unbeanstandet gelassen".

    Demgegenüber vermag der Hinweis der Beklagten auf ein späteres Urteil des Bundesgerichtshofes (GRUR 1997, 472) nicht zu überzeugen, weil es in jenem Fall auf die hier interessierende Fragestellung im Ergebnis überhaupt nicht ankam und sie auch dort nicht erörtert wurde.

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2002 - 6 U 218/01

    Formularmäßige Vereinbarung von Entgelten in den AGB eines Mobilfunkanbieters

    Die von der Beklagten zitierte BGH-Entscheidung (BB 1997, 962 f. = Bl. 58 f. GA) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • LG Düsseldorf, 11.07.2001 - 12 O 506/00

    Inhaltskontrolle nach dem Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBG);

    Das von der Beklagten insoweit zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH BB 1997, 962) ist nicht einschlägig, da es sich lediglich auf die Wettbewerbsrechtliche Relevanz .
  • OLG Stuttgart, 30.01.1998 - 2 U 193/97

    Einhaltung der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HWiG);

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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1997 - I ZR 226/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2160
BGH, 23.01.1997 - I ZR 226/94 (https://dejure.org/1997,2160)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1997 - I ZR 226/94 (https://dejure.org/1997,2160)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - I ZR 226/94 (https://dejure.org/1997,2160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit des Abdrucks unbestellter Anzeigen in einer Zeitung - Vortäuschung einer größeren Leistungsfähigkeit der Zeitung als Werbemedium gegenüber möglichen Anzeigenkunden - Erhebliche, über die üblicher Werbegeschenke hinausgehe Anlockwirkung durch den ...

  • werbung-schenken.de

    Füllanzeigen

    UWG § 3
    Irreführung/Leistungsfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1370
  • MDR 1997, 475
  • GRUR 1997, 380
  • WM 1997, 923
  • BB 1997, 962
  • afp 1997, 631
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.1973 - I ZR 129/72

    Veröffentlichung eines ganzseitigen Anzeigenkollektivs von

    Auszug aus BGH, 23.01.1997 - I ZR 226/94
    Ein mit unbestellten und unbezahlten Anzeigen aufgefüllter Anzeigenteil kann in einem solchen Fall auch geeignet sein, Gewerbetreibende bei der Auswahl des Werbeträgers für ihre Anzeigen zu beeinflussen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.11.1973 - I ZR 129/72, S. 5 f. - unveröffentlicht; vgl. auch OLG Frankfurt am Main GRUR 1988, 847, 848; Großkomm/Lindacher, § 3 UWG Rdn. 802; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 3 UWG Rdn. 166, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 127/95

    D-Netz-Handtelefon - Irreführung/Vorratsmenge

    Eine nach § 3 UWG verbotene Irreführung des Verkehrs liegt jedoch nicht vor, wenn es an der wettbewerbsrechtlichen Relevanz der festgestellten Fehlvorstellungen der Verbraucher fehlt und auch schützenswerte Interessen der Mitbewerber und Verbraucher nicht verletzt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.5.1991 - I ZR 204/89, GRUR 1991, 852, 855 = WRP 1993, 95 - Aquavit; Urt. v. 15.2.1996 - I ZR 9/94, GRUR 1996, 910, 914 = WRP 1996, 729 - Der meistverkaufte Europas; Urt. v. 23.1.1997 - I ZR 226/94, GRUR 1997, 380, 381 = WRP 1997, 437 - Füllanzeigen).
  • KG, 14.09.2018 - 5 U 75/18

    Füllanzeigen - Keine Irreführung bei versehentlichem Abdruck eines unbezahlten

    Allerdings ist ausgeschlossen, dass der unbestellte Abdruck einer Anzeige auch dann noch geeignet ist, ihre Entscheidung für die Zeitung als Werbeträger zu beeinflussen, wenn etwa in einem Einzelfall eine kleinere Anzeige eines vergleichsweise wenig bedeutenden Unternehmens nicht aufgrund eines Auftrags, sondern ausnahmsweise - und nur versehentlich - ohne Auftrag und Bezahlung abgedruckt wird (vgl. BGH GRUR 1997, 380, 381 - Füllanzeigen).
  • OLG Hamburg, 10.10.2001 - 5 U 73/01

    Unlauterer Wettbewerb; Wiederkauf; Werbung; Anzeige; Anzeigenschaltung; Termin;

    (2) Diese Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Füllanzeigen" (BGH GRUR 1997, 380 ff - Füllanzeigen) für das unentgeltliche Auffüllen von Anzeigenraum in Zeitungen mit tatsächlich von dem Werbenden nicht bestellten Anzeigen aufgestellt hat, haben nach Auffassung des Senats auch bei der hier vorliegenden Sachverhaltsgestaltung entsprechende Anwendung zu finden.
  • LG Berlin, 24.04.2018 - 16 O 29/18

    Das perfekte Geschenk - Platzierung unbezahlter Füllinserate in Anzeigenblock

    Dazu zitiert sie auszugsweise die Entscheidung BGH, Urteil vom 23.01.1997 - I ZR 226/94 -, in der es u. a. heißt:.
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   OLG Hamm, 26.06.1997 - 1 U 1/96   

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OLG Hamm, 26.06.1997 - 1 U 1/96 (https://dejure.org/1997,17710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung eines jugoslawischen Schiedsspruchs

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1044 ZPO a.F.; Art. II Abs. 2 UNÜ, Art. IV UNÜ, Art. V Abs. 1 lit b UNÜ, Art. V Abs. 2 lit b UNÜ
    Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - formelle Antragserfordernisse Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung; - rechtliches Gehör; - ordre public; - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 1997, 962
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.11.1994 - 29 U 70/92
    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1997 - 1 U 1/96
    Art. 11 Abs. 2 UNÜ begnügt sich mit einfacher Schriftlichkeit und verlangt keine separate Urkunde für die Schiedsklausel (vgl. hierzu auch OLG Hamm, RIW 1995, 681).
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