Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 19.01.1998

Rechtsprechung
   BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96   

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https://dejure.org/1998,1165
BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96 (https://dejure.org/1998,1165)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 3 AZR 800/96 (https://dejure.org/1998,1165)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 (https://dejure.org/1998,1165)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrAVG § 3; ; BGB § 134; ; KSchG § 9; ; KSchG 10

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 3; BGB § 134; KSchG § 9; KSchG § 10
    Keine Verrechnung von Renten mit einer Abfindung nach KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 3; BGB § 134; KSchG § 9, § 10
    Verrechnung von Renten mit einer Abfindung nach KSchG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 3; BGB § 134; KSchG §§ 9, 10
    Betriebliche Altersversorgung: Abfindung von unverfallbaren Versorgungsanwartschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Anrechung auf Arbeitnehmerabfindung, Abfindungsvergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 212
  • MDR 1998, 972
  • NZA 1998, 1280
  • VersR 1999, 82
  • BB 1998, 1423
  • DB 1998, 1340
  • JR 1998, 396
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.1996 - 15 Sa 63/96

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung;

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 15 Sa 63/96 -.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 1996 - 15 Sa 63/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 499/80

    Versorgungsregelung - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwarschaft - Vorzeitige

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96
    Abfindungsvereinbarungen, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind nichtig (BAG Urteil vom 22. März 1983 - 3 AZR 499/80 - BAGE 44, 29 = AP Nr. 1 zu § 3 BetrAVG).
  • BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 590/73

    Zusage einer Altersversorgung - Ausscheiden nach langjähriger

    Auszug aus BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 800/96
    Vor Inkrafttreten des BetrAVG konnten Anwartschaften abgefunden werden, die aufgrund der Rechtsprechung unverfallbar waren (vgl. BAG Urteil vom 24. Oktober 1974 - 3 AZR 590/73 - BAGE 26, 333 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unverfallbarkeit; vgl. insoweit zustimmend auch Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., § 3 Rz 10).
  • OLG Stuttgart, 17.12.2008 - 14 U 34/08

    Betriebliche Altersversorgung: (Un-)Anwendbarkeit des Abfindungsverbots bei

    Das betriebsrentenrechtliche Abfindungsverbot soll sicherstellen, dass dem Versorgungsberechtigten die zugesagte Betriebsrente bei Eintritt des Versicherungsfalles auch tatsächlich zur Verfügung steht (BAGE 88, 212, 214).
  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZR 57/02

    Formularmäßige Vereinbarung des Verzichts auf Treuegeld des Handelsvertreters

    Das betriebsrentenrechtliche Abfindungsverbot soll sicherstellen, daß dem Versorgungsberechtigten die zugesagte Betriebsrente bei Eintritt des Versicherungsfalles auch tatsächlich zur Verfügung steht (BAGE 88, 212, 214; BAG AP Nr. 12 zu § 3 BetrAVG).
  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

    1.a) Unter den sachlichen Geltungsbereich des § 3 BetrAVG fallen auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verrechnung künftiger Rentenansprüche mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 - BAGE 88, 212, 214 f.; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - AP BetrAVG § 3 Nr. 9 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 6, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 7/00

    Betriebsrentenrechtliches Abfindungsverbot - Verrechnung

    aa) Der Senat hält daran fest, daß unter den sachlichen Geltungsbereich des § 3 BetrAVG auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verrechnung künftiger Rentenansprüche mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes fallen (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 - BAGE 88, 212, 214 f.; 21. März 2000 - 3 AZR 127/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 127/99

    Anwendungsbereich des betriebsrentenrechtlichen Abfindungsverbots

    Unter den sachlichen Geltungsbereich des § 3 BetrAVG fallen auch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verrechnung künftiger Rentenansprüche mit einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 - BAGE 88, 212, 214 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 03.02.1999 - 17 Sa 25/98

    Betriebliche Altersversorgung: Aufrechenbarkeit gegen Betriebsrente mit Abfindung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jedoch der Fall, dass dem versorgungsberechtigten Arbeitnehmer eine Abfindung nur dann verbleiben soll, wenn bestimmte Versorgungsfälle nicht eintreten, dem Fall, dass die Abfindung unmittelbar für eine unverfallbare Anwartschaft gezahlt wird, gemessen am Zweck des Gesetzes, gleichzustellen (BAG, Urteil v. 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 - DB 1998, 1340 ).

    Für den Fall, dass die Rentenanwartschaft erst nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers zu einem Rentenanspruch erstarkt, hat das Bundesarbeitsgericht die Kapitalisierung in Form einer bei Ausscheiden gezahlten Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes untersagt (BAG, Urteil v. 24. März 1998, a. a. O.).

  • LAG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 Sa 919/99

    Betriebliche Altersversorgung: Nichtigkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf

    Mit Schreiben vom 29.09.1998 (Bl. 18 d.A.) wies der damalige Kläger auf seine Erwerbsunfähigkeitsrente ab 01.06.1998 hin und begehrte die Zahlung einer betrieblichen Invalidenpension "aufgrund des im Juni 1998 veröffentlichten Bundesarbeitsgerichts-Urteils Az.: 3 AZR 800/96".

    Das Arbeitsgericht ist zu Recht und mit zutreffenden Gründen davon ausgegangen, dass § 3 BetrAVG i.V.m. der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 22.03.1983 -- 3 AZR 499/80 --; BAG vom 24.03.1998 -- 3 AZR 800/96 --) der Wirksamkeit des im Vertrag vom 29.05.1997 vereinbarten Ausschlusses eines Anspruchs auf betriebliche Invalidenpension entgegensteht, ein Verstoß gegen Treu und Glauben nicht vorliegt und dem damaligen Kläger daher eine (monatliche) Invalidenpension zusteht.

  • LAG Köln, 22.10.1999 - 11 Sa 685/99

    Altersversorgung; Abfindung; Gehaltsausgleich

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  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 22/00

    Betriebsrentenhöhe - Ausschluß von Auslandsdienstzeiten

    Das sich aus § 3 BetrAVG ergebende Abfindungsverbot umfaßt alle Vertragsgestaltungen, die wirtschaftlich als Abfindung von Versorgungsanwartschaften anzusehen sind (vgl. BAG 24. März 1998 - 3 AZR 800/96 - BAGE 88, 212, 214 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.1998 - 4 TaBV 12/98

    Wirksamkeit der Kündigungen von Betriebsvereinbarungen durch den Arbeitgeber;

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  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZR 57/01
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 19.01.1998 - 11 Sa 1740/97   

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https://dejure.org/1998,4481
LAG Niedersachsen, 19.01.1998 - 11 Sa 1740/97 (https://dejure.org/1998,4481)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.1998 - 11 Sa 1740/97 (https://dejure.org/1998,4481)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - 11 Sa 1740/97 (https://dejure.org/1998,4481)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 EFZG; § 3 Abs. 3 EFZG; § 8 Abs. 1 EFZG
    Anspruch auf Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit; Kündigigung in Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit; Kündigigung in Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung

  • rechtsportal.de

    EFZG § 3 Abs. 1, Abs. 3 § 8 Abs. 1
    Entgeltfortzahlung: Kündigung aus Anlaß der Erkrankung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses

  • Der Betrieb

    EFZG §§ 3, 8
    Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung am 4. Tag nach Arbeitsbeginn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1423
  • DB 1998, 1238
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 476/98

    Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG und Dauer der Entgeltfortzahlung im

    Ferner wird vertreten, durch § 3 Abs. 3 EFZG werde die Entstehung des Anspruchs in der Weise gehemmt, daß er nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit zwar entstehe, aber auf den Sechs-Wochen-Zeitraum des § 3 Abs. 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb der Wartezeit anzurechnen seien (LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 1998 - 11 Sa 1740/97 - BB 1998, 1423 (Lse.); Giesen, RdA 1997, 193, 194; Preis, NJW 1996, 3369, 3374).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 1998 - 11 Sa 1740/97 - teilweise aufgehoben.
  • ArbG Frankfurt/Main, 03.08.1998 - 2 Ca 5023/98

    Lohnfortzahlung bei Krankheit - Voller Anspruch nach vier Wochen

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