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   FG Bremen, 09.05.1996 - 395063K 1   

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https://dejure.org/1996,21789
FG Bremen, 09.05.1996 - 395063K 1 (https://dejure.org/1996,21789)
FG Bremen, Entscheidung vom 09.05.1996 - 395063K 1 (https://dejure.org/1996,21789)
FG Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 395063K 1 (https://dejure.org/1996,21789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher künstlerischer Tätigkeit bezüglich der Mitwirkung an Fernseh-Werbespots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1998, 1618
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Sachsen, 06.03.2006 - 3 K 370/04

    Freibetrag für "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" eines nebenberuflich an

    Eine künstlerische Leistung liegt allerdings dann nicht mehr vor, wenn der Steuerpflichtige sich an ins Einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum mehr für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (BFH, Urteile vom 11. Juli 1991 und vom 15. Oktober 1998 a.a.O., vgl. auch FG Bremen, Urteil vom 9. Mai 1996, BB 1998, 1618: dort war die schauspielerische Leistung innerhalb eines Werbespots als künstlerische Leistung bejaht worden, da der Vortragende nicht nur den Text herunterlesen sollte, sondern noch erheblicher Raum für Komik und subtilen Witz in Wort, Mimik und Gestik vorhanden war und genutzt wurde).
  • FG Düsseldorf, 21.03.2023 - 10 K 306/17

    Einkommensteuer: Abgrenzung von Einkünften aus künstlerischer Tätigkeit und

    Insoweit unterscheidet sich die Situation des Klägers auch von dem vom Finanzgericht Bremen entschiedenen Fall des sog. "Melitta-Manns" (FG Bremen, Urteil vom 9.5.1996, 395063 K1, Betriebs-Berater 1998, 1618).
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