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Rechtsprechung
   BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96   

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BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 (https://dejure.org/1997,206)
BAG, Entscheidung vom 29.10.1997 - 5 AZR 508/96 (https://dejure.org/1997,206)
BAG, Entscheidung vom 29. Oktober 1997 - 5 AZR 508/96 (https://dejure.org/1997,206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org
  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; BGB § 611 Persönlichkeitsrecht; ; Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Heimliches Mithörenlassen von Telefongesprächen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch heimliches Mithörenlassen von Telefongesprächen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1, 2; BGB § 611; Europäische Menschenrechtskonvention Art. 6 Abs. 1
    Heimliches Mithörenlassen eines Telefongesprächs als Persönlichkeitsrechtsverletzung - Beweisverwertungsverbot im Prozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 31
  • NJW 1998, 1331
  • MDR 1998, 421
  • NZA 1998, 307
  • BB 1998, 431
  • DB 1998, 371
  • afp 1998, 125
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Es umfaßt grundsätzlich auch das Recht am gesprochenen Wort, d.h. die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob es allein dem Gesprächspartner oder auch Dritten oder sogar der Öffentlichkeit zugänglich sein soll, ferner ob es auf Tonträger aufgenommen werden darf (BVerfGE 34, 238, 245 = AP Nr. 20 zu Art. 2 GG; BVerfGE 54, 148, 154; BAGE 41, 37 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO; BAGE 80, 366 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BGHZ 27, 284, 286).

    Nach allgemeiner Auffassung bedarf es zur Konkretisierung des Persönlichkeitsrechts stets einer Güter- und Interessenabwägung (BAGE 41, 37, 42 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO; BAGE 45, 111, 117 f. = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 2. Juni 1982 (- 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO) dahingestellt sein lassen, ob die vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 21. Oktober 1963 und 17. Februar 1982 (aaO) aufgestellten Grundsätze auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzuwenden sind.

    Hätten die Gerichte auch unzulässig erlangte Beweismittel zu beachten, so bliebe der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des heimlich abgehörten Gesprächspartners im wesentlichen ohne rechtlichen Schutz (BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO).

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Weiter hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 4. Dezember 1990 (- XI ZR 310/89 - NJW 1991, 1180) entschieden, daß die Zeugenvernehmung des Dritten und die Verwertung seiner Aussage unzulässig sind, wenn jemand ein Gespräch unter vier Augen ohne Wissen seines Gesprächspartners von einem Dritten belauschen läßt, um sich ein Beweismittel zu beschaffen und eine Güterabwägung im Einzelfall ergibt, daß dem verletzten Persönlichkeitsrecht des Belauschten der Vorrang gegenüber dem Interesse des anderen an der Beweisführung gebührt.

    In der Rechtsprechung ist auch darauf abgestellt worden, ob der Anspruchsteller darauf angewiesen war, das Gespräch gerade heimlich mithören zu lassen, um seine Ansprüche nachweisen zu können (BGH Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89 - NJW 1991, 1180).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Es umfaßt grundsätzlich auch das Recht am gesprochenen Wort, d.h. die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob es allein dem Gesprächspartner oder auch Dritten oder sogar der Öffentlichkeit zugänglich sein soll, ferner ob es auf Tonträger aufgenommen werden darf (BVerfGE 34, 238, 245 = AP Nr. 20 zu Art. 2 GG; BVerfGE 54, 148, 154; BAGE 41, 37 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO; BAGE 80, 366 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung; BGHZ 27, 284, 286).

    Der Senat setzt sich mit dieser Auffassung nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 1995 (- 1 ABR 4/95 - BAGE 80, 366 = AP Nr. 29 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung).

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 19. Dezember 1991 (- 1 BvR 382/85 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = NJW 1992, 815) zu Recht entschieden hat, sind Telefongespräche, die der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber von seinem Dienstapparat aus führt, nicht von vornherein aus dem Schutz durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht ausgenommen.

    In der gerichtlichen Verwertung von Kenntnissen und Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, liegt regelmäßig ein erneuter Eingriff in das durch Art. 1, 2 GG geschützte Persönlichkeitsrecht (BVerfG Beschluß vom 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = NJW 1992, 815, zu II 2 a cc der Gründe).

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Auch der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 27. Oktober 1993 (NJW 1995, 1413) anerkannte Grundsatz der Waffengleichheit gebiete die Vernehmung des Zeugen.

    Eine Verpflichtung, den Zeugen O gerichtlich zu vernehmen, ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27. Oktober 1993 (- 37/1992/382 /460 - Dombo Beheer B.V./Niederlande - nichtamtliche deutsche Übersetzung NJW 1995, 1413).

  • BGH, 17.02.1982 - VIII ZR 29/81

    Zulässigkeit des Mithörens von Telefongesprächen durch Dritte

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 21. Oktober 1963 (- AnwSt(R) 2/63 (EGH für Rechtsanwälte) - NJW 1964, 165) und vom 17. Februar 1982 (- VIII ZR 29/81 - AP Nr. 2 zu § 284 ZPO) entschieden, daß das Mithören eines Telefongesprächs mit geschäftlichem Inhalt über eine Mithöreinrichtung ohne Wissen des Gesprächspartners im Geschäfts- und Wirtschaftsleben grundsätzlich noch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächsteilnehmers darstellt, und zwar gleichgültig, ob das Gespräch von einem geschäftlichen oder privaten Anschluß aus geführt wird.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 2. Juni 1982 (- 2 AZR 1237/79 - BAGE 41, 37 = AP Nr. 3 zu § 284 ZPO) dahingestellt sein lassen, ob die vom Bundesgerichtshof in den Urteilen vom 21. Oktober 1963 und 17. Februar 1982 (aaO) aufgestellten Grundsätze auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzuwenden sind.

  • ArbG Berlin, 23.11.1988 - 6 Ca 335/88

    Vernehmung eines unbemerkt einem Telefongespräch mithörenden Dritten als Zeuge

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    148; LAG Berlin Urteil vom 15. Februar 1982 - 9 Sa 108/81 - AP Nr. 1 zu § 284 ZPO; ArbG Berlin Urteil vom 23. November 1988 - 6 Ca 335/88 - DB 1989, 885 = NJW-RR 1989, 861; LAG Hamm Urteil vom 1. September 1995 - 10 Sa 1909/94 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 7; wohl auch LAG Berlin Urteil vom 15. Februar 1988 - 9 Sa 114/87 - DB 1988, 1024 = LAGE § 371 ZPO Nr. 1; LAG Köln Urteil vom 27. August 1992 - 5 Sa 394/92 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 3; vgl. auch LAG Köln Urteil vom 30. August 1996 - 12 Sa 639/96 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = BB 1997, 496; gegen ein Verwertungsverbot LAG Frankfurt Urteil vom 31. Oktober 1979 - 8 Sa 111/79 - AR-Blattei, D, Arbeitsgerichtsbarkeit VII, Entsch.
  • LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 13/93

    Rückzahlung einer Ausbildungsbeihilfe - Ausschlußgründe / Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    149; LAG Köln Urteil vom 30. September 1992 - 2 Sa 351/92 - LAGE § 284 ZPO Nr. 1; LAG Köln Urteil vom 26. Februar 1993 - 13 Sa 807/92 - NZA 1994, 48; LAG Bremen Urteil vom 25. Februar 1994 - 4 Sa 13/93 - LAGE § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 9).
  • LAG Köln, 27.08.1992 - 5 Sa 394/92

    Fristlose Kündigung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmer;

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    148; LAG Berlin Urteil vom 15. Februar 1982 - 9 Sa 108/81 - AP Nr. 1 zu § 284 ZPO; ArbG Berlin Urteil vom 23. November 1988 - 6 Ca 335/88 - DB 1989, 885 = NJW-RR 1989, 861; LAG Hamm Urteil vom 1. September 1995 - 10 Sa 1909/94 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 7; wohl auch LAG Berlin Urteil vom 15. Februar 1988 - 9 Sa 114/87 - DB 1988, 1024 = LAGE § 371 ZPO Nr. 1; LAG Köln Urteil vom 27. August 1992 - 5 Sa 394/92 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 3; vgl. auch LAG Köln Urteil vom 30. August 1996 - 12 Sa 639/96 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = BB 1997, 496; gegen ein Verwertungsverbot LAG Frankfurt Urteil vom 31. Oktober 1979 - 8 Sa 111/79 - AR-Blattei, D, Arbeitsgerichtsbarkeit VII, Entsch.
  • BGH, 21.10.1963 - AnwSt (R) 2/63

    Strafe bei Verletzung der Standespflichten eines Rechtsanwalts - Begründung eines

    Auszug aus BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 508/96
    Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen vom 21. Oktober 1963 (- AnwSt(R) 2/63 (EGH für Rechtsanwälte) - NJW 1964, 165) und vom 17. Februar 1982 (- VIII ZR 29/81 - AP Nr. 2 zu § 284 ZPO) entschieden, daß das Mithören eines Telefongesprächs mit geschäftlichem Inhalt über eine Mithöreinrichtung ohne Wissen des Gesprächspartners im Geschäfts- und Wirtschaftsleben grundsätzlich noch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Gesprächsteilnehmers darstellt, und zwar gleichgültig, ob das Gespräch von einem geschäftlichen oder privaten Anschluß aus geführt wird.
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

  • LAG Köln, 30.09.1992 - 2 Sa 351/92

    Beweismittel; Vernehmung zur Sache; Mithöranlage; Telefonat; Verwertbarkeit;

  • LAG Köln, 24.05.1996 - 4 Sa 242/96

    Arbeitsverhältnis: Persönlichkeitsrecht der Vertragsparteien - Mithörenlassen von

  • LAG Hamm, 01.09.1995 - 10 Sa 1909/94

    Verwertungsverbot eines über Zimmersprechanlage mitgehörten Telefonats im

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

  • LAG Berlin, 15.02.1982 - 9 Sa 108/81

    Zum Verwertungsverbot einer Zeugenaussage bei mitgehörtem Telephongespräch

  • LAG Berlin, 15.02.1988 - 9 Sa 114/87

    Beweismittel; Zivilprozess; Tonbandaufnahme; Augenscheinsbeweis

  • LAG Köln, 30.08.1996 - 12 Sa 639/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Beweisverwertungsverbot von mit

  • LAG Köln, 26.02.1993 - 13 Sa 807/92

    Beweisaufnahme; Beweismittel; Zeugenvernahme; Zeuge; Telefonat

  • LAG Berlin, 19.02.1974 - 4 Sa 94/73
  • LAG Hessen, 13.09.1979 - 9 Sa 82/79
  • LAG Hessen, 31.10.1979 - 8 Sa 111/79
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Höhe der Ausbildungsvergütung bei Mindestempfehlungen der Rechtsan waltskammer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 111 Abs. 2 S. 3 ArbGG, 10, 18 BBiG
    Höhe der Ausbildungsvergütung bei Mindestempfehlungen der Rechtsan waltskammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung einer Ausbildungsvergütung bei nachträglichem Beschluss der Rechtsanwaltskammer zur Erhöhung der Ausbildungsvergütung; Mindestempfehlungen der zuständigen Rechtsanwaltskammer hinsichtlich einer angemessenen Ausbildungsvergütung als objektivierter Maßstab; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klagefrist nach unzureichender Rechtsmittelbelehrung im Schlichtungsausschuss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 431
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    - 2 AZR 441/88 - NZA 1990, 395).

    - 2 AZR 441/88 - NZA 1990, 395).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    - 5 AZR 258/94 - NZA 1996, 698 = AP Nr. 6 zu § 10 BBiG m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 50.80

    Berusständische Kammer - Rechtsanwaltskammer - Mindestansätze für die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Dies gilt ungeachtet dessen, daß eine berufsständische Kammer nicht berechtigt ist, Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung verbindlich festzusetzen und etwa die Eintragung eines Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse von der Anerkennung der von ihr festgelegten oder zukünftig beschlossenen Mindestsätze abhängig zu machen (BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80 - NJW 1981, 2209; BVerwG 22.01.1990 - 1 B 190/89 -).
  • BVerwG, 22.01.1990 - 1 B 190.89

    Unverschuldete Verhinderung des Klägers zur Einhaltung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Dies gilt ungeachtet dessen, daß eine berufsständische Kammer nicht berechtigt ist, Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung verbindlich festzusetzen und etwa die Eintragung eines Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse von der Anerkennung der von ihr festgelegten oder zukünftig beschlossenen Mindestsätze abhängig zu machen (BVerwG 26.03.1981 - 5 C 50/80 - NJW 1981, 2209; BVerwG 22.01.1990 - 1 B 190/89 -).
  • BAG, 15.05.1984 - 1 AZR 535/80
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Ebenso wie ein ohne unterschriebene Rechtsmittelbelehrung zugestelltes Urteil die Rechtsmittelfrist in Lauf setzt (§ 9 Abs. 5 S. 3 ArbGG 1979), gilt entsprechendes für die Klageerhebungsfrist aus § 111 Abs. 2 S. 3 ArbGG (vgl. zu einem ohne unterschriebene Rechtsmittelbelehrung zugestellten Urteil BAG 15.05.1984 - 1 AZR 535/80 - n. v.).
  • Drs-Bund, 30.05.1969 - BT-Drs V/4260
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Sie soll zum einen dem Auszubildenden zur Durchführung der Berufsausbildung eine finanzielle Hilfe leisten, zum anderen die Heranbildung eines ausreichenden Nachwuchses an qualifizierten Fachkräften gewährleisten und schließlich eine Entlohnung darstellen (schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit, BT-Drucks. V/4260 S. 9; BAG 11.10.1995.
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 776/77

    Berufsausbildungsverhältnis - Klageerhebung beim Arbeitsgericht - Ausschuß -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Eine nach Fristablauf erhobene Klage ist unzulässig, weil es sich bei der Frist des § 111 Abs. 2 S. 3 ArbGG um eine prozessuale Ausschlußfrist handelt (BAG 09.10.1979 - 6 AZR 776/77 - AP Nr. 3 zu § 111 ArbGG 1953; BAG 13.04.1989.
  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 609/88

    Arbeitsgerichtsverfahren: Schlichtungsverhandlung nach BbiG als

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 15.08.1997 - 9 Sa 532/97
    Hierbei handelt es sich um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung für die Klage, so daß die vor Anrufung des Ausschusses erhobene Klage unzulässig ist (vgl. nur BAG 13.04.1989 - 2 AZR 609/88 - n. v.; BAG 13.04.1989.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97   

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https://dejure.org/1997,4825
LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 (https://dejure.org/1997,4825)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 (https://dejure.org/1997,4825)
LAG Berlin, Entscheidung vom 15. August 1997 - 6 Sa 51/97 (https://dejure.org/1997,4825)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 705; ZPO § 62 Abs. 1
    Kündigungsschutzklage gegen Gesellschafter des bürgerlichen Rechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigungsschutzklage; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 293
  • BB 1998, 431
  • NZA-RR 1998, 279
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.05.1972 - 1 AZR 99/72

    Anwaltssozietät - Eigene Vertretung - Tod eines Anwalts - Unterbrechung des

    Auszug aus LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
    Vielmehr kann der Bestand eines Arbeitsverhältnisses allen daran auf Arbeitgeberseite Beteiligten gegenüber nur einheitlich festgestellt werden, die mithin als notwendige Streitgenossen i.S.d. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO auch gemeinsam verklagt werden müssen (vgl. BAG, Beschluß vom 12.5.1972 - 1 AZR 99/72 - BAGE 24, 262 = AP § 246 ZPO Nr. 1).
  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92

    Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks (LAK) - Eintragung einer

    Auszug aus LAG Berlin, 15.08.1997 - 6 Sa 51/97
    Dementsprechend haftet als Arbeitgeber auch, wer sich einem anderem gegen Entgelt bloß als Konzessionsträger zur Verfügung gestellt hat, um diesem die Eintragung seines Betriebs in die Handwerksrolle zu ermöglichen (BAG, Urteil vom 2.2.1994 - 10 AZR 673/92 - AP § 705 BGB Nr. 8 zu II 3 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 Sa 1569/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen (BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (14) Sa 1838/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen (BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.1998 - 11 (12) Sa 1851/97

    Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten

    Wäre sie bereits damals der Auffassung gewesen, daß ein Arbeitsverhältnis auch zu den Beklagten zu 2., 3. und 5. bestanden und dieses mit demjenigen zur Beklagten zu 1. ein einheitliches Arbeitsverhältnis gebildet hätte, hätte sie auch die Beklagten zu 2., 3. und 5. als notwendige Streitgenossen i. S. v. § 62 Abs. 1 Alt. 1 ZPO gemeinsam verklagen müssen, da die Kündigungsvoraussetzungen grundsätzlich im Verhältnis zu jedem der Beteiligten gegeben sein müssen und außerdem ein einheitliches Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG nur einheitlich aufgelöst werden kann (BAG v. 27.03.1981 - 7 AZR 523/78 - a. a. O.; vgl. auch LAG Berlin v. 15.08.1997 - 6 Sa 51/97 - LAGE § 4 KSchG Nr. 37).
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