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   BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97   

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BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 (https://dejure.org/1998,665)
BAG, Entscheidung vom 11.11.1998 - 7 ABR 57/97 (https://dejure.org/1998,665)
BAG, Entscheidung vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 (https://dejure.org/1998,665)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 2; ; ArbGG § 83 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 83 Abs. 1; BetrVG § 40 Abs. 2
    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 2; ArbGG § 83 Abs. 1
    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines PC nebst Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 945
  • NZA 1999, 946
  • BB 1999, 1506
  • BB 1999, 1923
  • DB 2000, 150
  • JR 2000, 308
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.01.1995 - 7 ABR 37/94

    Fachliteratur für den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 46 und 57 zu § 40 BetrVG 1972) bestimmt sich die Erforderlichkeit des Umfangs der vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Sachmittel unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Inhalt und Umfang der vom Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben anhand der konkreten betrieblichen Verhältnisse.

    So fehlt in seiner Entscheidung jeder Hinweis auf den Beurteilungsspielraum, den das Betriebsverfassungsgesetz nach ständiger Rechtsprechung des Senats dem Betriebsrat einräumt, wenn es um Fragen der Erforderlichkeit von Sachmitteln geht (vgl. z.B. Senatsbeschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972, und insbesondere den bereits angeführten Senatsbeschluß vom 11. März 1998, zu B I 1 der Gründe).

    Bei sonstigen Sachmitteln ist vom Auswahlrecht des Betriebsrats auszugehen, wie es der Senat etwa bei dem Anspruch des Betriebsrats auf Fachliteratur betont hat (BAG Beschluß vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972).

  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
    Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972.

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere BAG Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - 7 ABR 37/94 - und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 46 und 57 zu § 40 BetrVG 1972) bestimmt sich die Erforderlichkeit des Umfangs der vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellenden Sachmittel unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Inhalt und Umfang der vom Betriebsrat wahrzunehmenden Aufgaben anhand der konkreten betrieblichen Verhältnisse.

  • BAG, 17.10.1990 - 7 ABR 69/89

    Protokollführung im Wirtschaftsausschuß

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
    Das liegt auch deshalb nahe, weil das Landesarbeitsgericht einen Rechtssatz des Senats vom Bestimmungsrecht des Arbeitgebers (Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - und vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 69/89 - BAGE 72, 274 = AP Nr. 37 zu § 40 BetrVG 1972 und BAGE 66, 120 = AP Nr. 8 zu § 108 BetrVG 1972) angeführt hat, den der Senat zu Fragen des Auswahlrechts bei der Zurverfügungstellung von Büropersonal und zur innerbetrieblichen Nutzung von Informationsmöglichkeiten entwickelt hat.
  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

    Auszug aus BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
    Das liegt auch deshalb nahe, weil das Landesarbeitsgericht einen Rechtssatz des Senats vom Bestimmungsrecht des Arbeitgebers (Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - und vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 69/89 - BAGE 72, 274 = AP Nr. 37 zu § 40 BetrVG 1972 und BAGE 66, 120 = AP Nr. 8 zu § 108 BetrVG 1972) angeführt hat, den der Senat zu Fragen des Auswahlrechts bei der Zurverfügungstellung von Büropersonal und zur innerbetrieblichen Nutzung von Informationsmöglichkeiten entwickelt hat.
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 40 Abs. 2 BetrVG in der vor dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung, in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich genannt war (vgl. etwa BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 -BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 2 der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8, zu B I 2 der Gründe).

    Aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit wird daher ein Sachmittel erst dann erforderlich, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 1 a der Gründe).

    Der Betriebsrat macht zwar zu Recht geltend, dass im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die gerichtliche Bewertung des Vorbringens eines Beteiligten als nicht ausreichender Sachvortrag nur statthaft ist, wenn das Landesarbeitsgericht den Beteiligten auf seine Einschätzung hingewiesen und zur Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter richterlicher Fragestellungen aufgefordert hat (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 4 c der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 3 der Gründe; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87, zu B II 3 a der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 2 der Gründe).
  • BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97

    PC für den Betriebsrat

    Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972.

    Dieser Grundsatz gilt auch, wenn der Betriebsrat vom Arbeitgeber einen PC nebst Zubehör als Arbeitsmittel verlangt (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Es spricht auch nichts dafür, daß unabhängig von der Betriebsgröße und den betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Verhältnissen die sachgerechte Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsrats die Verfügbarkeit moderner Bürotechnik zu unabdingbaren Voraussetzungen hat und deshalb jedem Betriebsrat einen PC nebst Zubehör von Gesetzes wegen vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist (BAG Beschluß vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - aaO, zu B 1 b der Gründe, m.w.N.).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ob die verlangte technische Ausstattung mit einem PC nebst Zubehör der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgabenstellungen dienen soll und der Betriebsrat seine Entscheidung nach pflichtgemäßen Ermessen getroffen hat (BAG Beschluß vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu beachten haben, daß die Verweisung auf die Mitbenutzung eines Rechners, der geeignet ist, Daten zu speichern und anderen Mitbenutzern zugänglich zu machen, den Anspruch aus § 40 Abs. 2 BetrVG nicht erfüllt und deshalb die Erforderlichkeit des geforderten Sachmittels nicht ausschließt (BAG Beschluß vom 11. November 1998, aaO).

    Mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, kann der Betriebsrat nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müßte (BAG Beschlüsse vom 11. März 1998, aaO, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; vom 11. November 1998, aaO, zu B 1 a der Gründe).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 12/03

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 2 der Gründe).
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 40 Abs. 2 BetrVG in der vor dem 28. Juli 2001 geltenden Fassung, in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausdrücklich genannt war (vgl. etwa BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 87).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 2 der Gründe; 1. Dezember 2004 - 7 ABR 18/04 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 82 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 8, zu B I 2 der Gründe).

    Aus Gründen der Effektivität der Betriebsratsarbeit wird daher ein Sachmittel erst dann erforderlich, wenn ohne seinen Einsatz die Wahrnehmung anderer Rechte und Pflichten des Betriebsrats vernachlässigt werden müsste (BAG 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 -BAGE 88, 188 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 = EzA BetrVG § 40 Nr. 81, zu B I 3 d und B II 3 a der Gründe; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64, zu B 1 a der Gründe).

    In seinem Beschluss vom 11.11.1998 (7 ABR 57/97, AP Nr. 64 zu § 40 BetrVG 1972 = NZA 1999, 945 f.) hat das Bundesarbeitsgericht noch darauf hingewiesen, dass zwar mit der Größe des Betriebes und der Anzahl der Beschäftigten regelmäßig die Arbeitsbelastung des Betriebsrates steige; dies aber lediglich die Darlegung von Tatsachen für die Erforderlichkeit der Nutzung erleichtere, ohne dass aber auf diese verzichtet werden könne.

  • BAG, 01.12.2004 - 7 ABR 18/04

    Nutzung des Intranet durch Betriebsrat

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64 = NZA 1999, 945, zu B 2 der Gründe).
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG Beschlüsse vom 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt worden sind, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG st. Rspr., zuletzt Beschluß vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - aaO).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Bei seiner Entscheidung, welche Hilfsmittel er benötigt, hat der Betriebsrat die berechtigten Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben und die Interessen des Arbeitgebers, insbesondere dessen Interesse an der Begrenzung seiner Kostenbelastung, angemessen zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zu B 2 der Gründe; 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - zu B III 2 a der Gründe, aaO) .
  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

    Aus diesem Grund kann der Betriebsrat mit dem Argument, mittels eines PC ließe sich die laufende Geschäftsführung (Schreibarbeiten, Archivieren) effizienter gestalten, nur gehört werden, wenn er ohne den Einsatz dieses Sachmittels andere Rechte und Pflichten vernachlässigen müsste (BAG, Beschluss vom 11.03.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 57 - unter B. I. 3. d) d.G.; BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64 - unter B. 1. a) d.G.; BAG, Beschluss vom 12.05.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65 - unter B. III. 5. d.G.; LAG Köln, Beschluss vom 29.04.2002 - NZA-RR 2003, 372; a.A.: Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 131 m.w.N.).

    Erforderlichkeit im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG verlangt aber mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (BAG, Beschluss vom 11.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64; LAG Köln, Beschluss vom 27.09.2001 - NZA-RR 2002, 251; LAG Hamm, Beschluss vom 15.07.2005 - NZA-RR 2005, 638; Hunold, NZA 2004, 370, 371).

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 33/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Erforderlichkeit eines PC nebst Zubehör

  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 2/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats Internetanschluss Erforderlichkeit

  • LAG Sachsen, 10.10.2023 - 2 TaBVGa 2/23

    Bereitstellung von 10 Simultandolmetschern für Betriebsversammlungen?

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 8 TaBV 65/06

    Erforderlichkeit von Kommunikations- und Informationstechnik für

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.10.2002 - 1 TaBV 16/02

    Internetzugang für Betriebsrat

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 111/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 19.01.2007 - 10 TaBV 62/06

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; SchulungskostenErforderlichkeit der

  • BAG, 25.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Internetanschlusses für

  • LAG Düsseldorf, 23.08.2005 - 12 TaBV 23/05

    Sachmittelanspruch des Betriebsrats

  • ArbG Bonn, 06.10.2022 - 3 BV 116/21

    Globalantrag, agiles Arbeiten, Mitbestimmungsrecht, Gruppenarbeit,

  • LAG München, 21.05.2008 - 3 TaBV 19/08

    E-Mail-Verzeichnis für den Gesamtbetriebsrat

  • LAG Köln, 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01

    Internetanschluss für Betriebsrat

  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

  • LAG Köln, 16.05.2003 - 11 TaBV 61/02

    Rechtskraft im Beschlussverfahren, Änderung der gesetzlichen Grundlagen;

  • LAG Hessen, 07.02.2008 - 9 TaBV 247/07

    Zur Erforderlichkeit eines PC als Sachmittel des Betriebsrats

  • LAG Düsseldorf, 21.11.2002 - 5 (10) TaBV 46/02

    Sachmittel des Betriebsrats, Erforderlichkeit der Benutzung eines PC´s

  • LAG Baden-Württemberg, 02.10.2014 - 11 TaBV 6/13

    Nutzung eines gemeinschaftsweiten Intranets durch den Europäischen Betriebsrat

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2003 - 2 TaBV 40/03

    Eigene Homepage für Betriebsrat im Intranet

  • LAG Hessen, 13.03.2008 - 9 TaBV 165/07
  • ArbG Wiesbaden, 21.12.1999 - 8 BV 29/99

    Anspruch auf Zurverfügungstellung eines Betriebsratsbüros auf dem

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.07.2001 - 3 TaBV 11/01

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung eines Faxgerätes für den

  • LAG Baden-Württemberg, 16.10.2002 - 12 TaBV 45/01

    Personalcomputer für Flächenbetriebsrat des Einzelhandels; geplante Nutzung der

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.1999 - 9 BV 315/98

    Notwendigkeit der Zurverfügungstellung eines PCs/einer Bürokraft für Betriebsrat

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