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   BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98   

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BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 (https://dejure.org/1999,20)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 AZR 456/98 (https://dejure.org/1999,20)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 (https://dejure.org/1999,20)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; TVG § ... 1 Abs. 2; ; TVG § 3 Abs. 2; ; TVG § 4 Abs. 5; ; BetrVG § 102; ; MTV für gewerbliche Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West vom 3. März 1980 Anhang C II Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche Besetzungsklausel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; TVG § ... 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 5; MTV für gewerbliche Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin-West vom 3. 3. 1980 Anhang C II Nr. 3
    Betriebsbedingte Kündigung bei quantitativer Besetzungsregelung im Tarifvertrag - Abgestufte Darlegungslast hinsichtlich der Dauerhaftigkeit der Stellenreduzierung (Anknüpfung an jüngere BAG-Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Unternehmerentscheidung bei der betriebsbedingten Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 79
  • ZIP 1999, 1724
  • MDR 1999, 1390
  • NZA 1999, 1157
  • BB 1999, 2090
  • BB 2000, 413
  • DB 1999, 2117
 
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Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    Diese kann sich jedoch anläßlich einer betriebsbedingten Kündigung, die auf die unternehmerische Maßnahme zur dauerhaften Stellenreduzierung zurückgeführt wird, im Wege der Reflexwirkung darauf berufen, die Unternehmerentscheidung sei im Sinne der bisherigen Rechtsprechung zur betriebsbedingten Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG (u.a. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, wenn die Weiterbeschäftigung der Hilfskraft die jeweilige Fachkraft vor einer physischen oder psychischen Überlastung schützt.

    Von den Arbeitsgerichten voll nachzuprüfen ist, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt; eine solche unternehmerische Entscheidung ist selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

    Grundsätzlich ist nicht nachzuprüfen, ob der für den Arbeitgeber maßgebende Anlaß die getroffene organisatorische Maßnahme erforderlich gemacht hat und ob sie geeignet ist, den mit ihr verfolgten (wirtschaftlichen) Zweck zu erreichen (Senatsurteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262, 270 f. = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 2 a und b der Gründe).

    Die Beklagte hat sich nach ihrem Vortrag nicht in der Weise selbst gebunden, daß sie die Personaleinschränkung nicht einschneidender als nach dem Umsatzrückgang (proportional) erforderlich hätte durchführen wollen (Senatsurteil vom 30. April 1987, aaO).

    Vielmehr kann dann, wenn die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluß ohne nähere Konkretisierung nicht voneinander getrennt werden können, die vom Senat bisher angenommene Vermutung (vgl. u.a. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 -, aaO, zu III 2 c der Gründe und vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 -, aaO, zu II 2 a der Gründe), die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht von vornherein greifen.

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    Zur abgestuften Darlegungslast betreffend die Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Stellenreduzierung (vgl. auch insoweit Parallelurteile vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 und 2 AZR 141/99 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Unternehmerentscheidung ist hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen, damit das Gericht überhaupt prüfen kann, ob sie - im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung - nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - auch zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Deshalb sind wegen der Nähe zum bloßen Kündigungsentschluß, dessen Durchsetzung wegen § 1 Abs. 2 KSchG nicht bloß auf Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist, die Anforderungen an den gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG vom Arbeitgeber zu erbringenden Tatsachenvortrag, der die Kündigung bedingen soll, nicht zu niedrig anzusetzen, wie der Senat in dem bereits erwähnten, parallel gelagerten Rechtsstreit vom selben Tag entschieden hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    Bei Kündigungen aus innerbetrieblichen Gründen muß der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG Urteil vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Vielmehr kann dann, wenn die Organisationsentscheidung des Arbeitgebers und sein Kündigungsentschluß ohne nähere Konkretisierung nicht voneinander getrennt werden können, die vom Senat bisher angenommene Vermutung (vgl. u.a. Senatsurteile vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 -, aaO, zu III 2 c der Gründe und vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 -, aaO, zu II 2 a der Gründe), die Unternehmerentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht von vornherein greifen.

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 und vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Von den Arbeitsgerichten voll nachzuprüfen ist, ob eine derartige unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt; eine solche unternehmerische Entscheidung ist selbst nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    b) Der dem Betriebsrat angehörende Arbeitnehmer L. scheidet bereits auf der ersten Stufe der Prüfung aus dem auswahlrelevanten Personenkreis aus (vgl. Senatsurteil vom 8. August 1985 - 2 AZR 464/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu A III 2 c cc der Gründe).

    Wenn zu ihren Ungunsten berücksichtigt wird, daß sie, weil ihr Ehemann berufstätig ist, nur zwei Unterhaltslasten, der Kläger dagegen drei aufweist (zu diesem kontrovers diskutierten Problem KR-Etzel, aaO, § 1 KSchG Rz 689 und 690, m.w.N.), führt das dennoch nicht zu einer Fehlgewichtung, die einer ausreichenden Berücksichtigung der drei Pflichtgesichtspunkte zuwiderliefe (so schon Senatsurteil vom 8. August 1985, aaO, zu III 2 c cc der Gründe).

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 und vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z. B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z. B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6, aaO sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • LAG Berlin, 03.04.1998 - 2 Sa 1/98

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung; Beschäftigung als

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 2 Sa 1/98 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 3. April 1998 - 2 Sa 1/98 - aufgehoben.

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    Der Vortrag des Arbeitgebers muß erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlaß das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAGE 31, 157 = AP Nr. 6, aaO sowie Senatsurteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (BAGE 16, 134, 136 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung und BAGE 21, 248, 255 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.12.1997 - 2 AZR 709/96

    Änderungskündigung im Zusammenhang mit der Umsetzung einer tarifvertraglich nicht

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
    d) Diese Auffassung steht schließlich nicht in Widerspruch zu der Senatsentscheidung vom 18. Dezember 1997 (- 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327, 335 f. = AP Nr. 46 zu § 2 KSchG 1969, zu II 2 der Gründe), wo die Durchsetzung der einer Änderungskündigung zugrunde liegenden unternehmerischen Entscheidung, Samstagsarbeit einzuführen, gegen eine betriebsverfassungsrechtliche Norm verstieß.
  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 17.06.1997 - 1 ABR 3/97

    Betriebsnorm und tarifliche Arbeitszeitverkürzung

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

  • BAG, 13.09.1983 - 1 ABR 69/81

    Tarifvertrag Textsysteme

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 19/90

    Wirksamkeit von qualitativen Besetzungsregeln

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Passt der Arbeitgeber im Fall eines Auftragsverlustes oder eines reduzierten Auftragsbestands die Anzahl der benötigten Arbeitnehmer unmittelbar an die verbliebene Arbeitsmenge an, kann sich daraus ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung ergeben, wenn der Arbeitsanfall - dauerhaft - so zurückgegangen ist, dass zukünftig für einen oder mehrere Arbeitnehmer kein Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung mehr besteht (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79) .
  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Da ansonsten der Kündigungsschutz der Arbeitnehmer leerlaufen würde, hat der Zweite Senat die Unternehmerentscheidung nicht nur auf Mißbrauch, sondern auch auf ihre Vereinbarkeit mit gesetzlichen und tariflichen Vorgaben überprüft (vgl. zum ganzen BAG 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 124, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; zur Überprüfung von Beendigungs- und Änderungskündigungen auf den Verstoß gegen Rechtsnormen vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79, hinsichtlich der Beendigungskündigung und 18. Dezember 1997 - 2 AZR 709/96 - BAGE 87, 327 hinsichtlich der Änderungskündigung jeweils für die Rechtsnormen eines Tarifvertrags).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Die Kündigung muß wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein (s. etwa BAG 17. Juni 1999 -2AZR 141/99 -BAGE 92, 71; - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61 und - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98   

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BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 (https://dejure.org/1999,978)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 (https://dejure.org/1999,978)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 611, 242; BetrVG § 102 Abs. 5; GG Art. 1, 2
    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

  • Der Betrieb

    BetrVG § 102 Abs. 5; BGB §§ 611, 242; GG Art. 1, 2
    Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG: Abhängigkeit von wirksamem Betriebsratswiderspruch gegen die ausgesprochene Kündigung (hier: Erfordernis der Konkretisierung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 236
  • NZA 1999, 1154
  • BB 1999, 2090
  • DB 1999, 2012
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    b) Die geltend gemachten Ansprüche ergeben sich aber auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (so die Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und vom 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 7 und 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Daran fehlt es hier (vgl. die ähnliche Fallkonstellation im Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung, zu C II 1 der Gründe).

    Da die Urteilsformel insoweit nicht ausreicht, sind Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen (Senatsurteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung, zu B II 3 b der Gründe).

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit -

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG gegen eine ordentliche Kündigung reicht es zur Begründung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG nicht aus, wenn der Betriebsrat nur allgemein auf eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens verweist; dem Betriebsrat ist vielmehr ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen, d.h. der Arbeitsplatz, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer eingesetzt werden kann, ist in bestimmbarer Weise anzugeben (im Anschluß an BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35).

    Der Senat hat auch bereits entschieden (Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35, zu IV 3 der Gründe), ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, daß irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb vorhanden sei, reiche nicht aus; dem Betriebsrat sei ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen.

  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 989/77

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers - Dauer des

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Es bleibt offen, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist geltend gemacht werden muß (a.A. BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Wegen des im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Zusammenhangs zwischen rechtzeitiger Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) und Weiterbeschäftigung ab Auslauf der Kündigungsfrist wird in der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß das Weiterbeschäftigungsverlangen - wenn das Gesetz auch keine Ausschlußfrist vorsieht - jedenfalls spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist gestellt werden sollte (vgl. LAG Hamm Urteil vom 28. April 1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976, 1917; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 102 Rz 58; KR-Etzel, 5. Aufl., § 102 BetrVG Rz 209; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 160; Matthes, Festschrift für Gnade, S. 225, 228 f.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 210; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 172; MünchArbR/Wank, § 118 Rz 20 f.; Weber, SAE 1979, 191; a.A.: BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung mit Anm. Grunsky; GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., § 102 Rz 165; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 107 a; Gussone, AuR 1994, 245, 250; DKK-Kittner, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 261).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 9 Sa 106/96

    Annahmeverzug nach Widerspruch des Betriebsrates und gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg - 9 Sa 106/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Juni 1999 - 9 Sa 106/96 - wird zurückgewiesen, soweit die Parteien die Hauptsache nicht übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Die Auslegung dieser Stellungnahme des Betriebsrats unterliegt als sog. atypische Willenserklärung nur einer beschränkten Auslegung (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP Nr. 69 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Das Berufungsgericht hat daraus den zutreffenden Schluß gezogen, daß nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage eine Rückabwicklung eventueller Weiterbeschäftigung nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zu erfolgen habe (so BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, vgl. ferner BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 297/90 - BAGE 69, 324 = AP Nr. 9, aaO), was dazu führe, daß der Arbeitgeber nach Ablehnung der Weiterbeschäftigung keine Vergütung nach den Grundsätzen des Annahmeverzuges zu zahlen habe.
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Aus dem Begriff "weiterbeschäftigen", wie er auch in § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG verwendet wird, ergibt sich nach der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP Nr. 76 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b bb der Gründe), daß damit regelmäßig eine Beschäftigung im unmittelbaren Anschluß an die auslaufende Kündigungsfrist gemeint ist; diese Beschäftigung soll in § 102 Abs. 5 BetrVG durch einen entsprechenden Anspruch gesichert werden, damit einerseits der Arbeitnehmer dem Betrieb nicht entfremdet wird und andererseits der Arbeitgeber alsbald disponieren kann (vgl. dazu u.a. in den Gesetzesmaterialien: Diskussion im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, 6. Wahlperiode, 64. Sitzung, S. 80/81, nebst Anlagen 25 und 26 und 55 - Begründung des Änderungsvorschlages der CDU/CSU-Fraktion - siehe ferner BT-Drucks. VI/1806, S. 9 und 40 sowie BT-Drucks. VI/2729, S. 31).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    b) Die geltend gemachten Ansprüche ergeben sich aber auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (so die Senatsrechtsprechung, vgl. Urteile vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und vom 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 7 und 9 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).
  • LAG Hamm, 28.04.1976 - 1 Sa 311/76
    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Wegen des im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Zusammenhangs zwischen rechtzeitiger Erhebung der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) und Weiterbeschäftigung ab Auslauf der Kündigungsfrist wird in der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß das Weiterbeschäftigungsverlangen - wenn das Gesetz auch keine Ausschlußfrist vorsieht - jedenfalls spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist gestellt werden sollte (vgl. LAG Hamm Urteil vom 28. April 1976 - 1 Sa 311/76 - DB 1976, 1917; Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 19. Aufl., § 102 Rz 58; KR-Etzel, 5. Aufl., § 102 BetrVG Rz 209; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 160; Matthes, Festschrift für Gnade, S. 225, 228 f.; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 210; Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz 172; MünchArbR/Wank, § 118 Rz 20 f.; Weber, SAE 1979, 191; a.A.: BAG Urteil vom 31. August 1978 - 3 AZR 989/77 - AP Nr. 1 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung mit Anm. Grunsky; GK-BetrVG/Kraft, 6. Aufl., § 102 Rz 165; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 107 a; Gussone, AuR 1994, 245, 250; DKK-Kittner, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 261).
  • BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98
    Das Berufungsgericht hat daraus den zutreffenden Schluß gezogen, daß nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage eine Rückabwicklung eventueller Weiterbeschäftigung nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts zu erfolgen habe (so BAG Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, vgl. ferner BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 5 AZR 297/90 - BAGE 69, 324 = AP Nr. 9, aaO), was dazu führe, daß der Arbeitgeber nach Ablehnung der Weiterbeschäftigung keine Vergütung nach den Grundsätzen des Annahmeverzuges zu zahlen habe.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Kündigungsfrist ist rechtzeitig erfolgt (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

    Der geltend gemachte Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, wie es durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (ständige Senatsrechtsprechung BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 - und 7. März 1996 - 2 AZR 432/95 - AP aaO Nr. 7 und 9 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 61 und EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Soweit der Senat in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (aaO) erwogen hat, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen nicht jedenfalls "spätestens bei Auslauf der Kündigungsfrist" gestellt werden sollte (ebenso etwa Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 19. Aufl. § 102 Rz 58 "noch innerhalb der Kündigungsfrist"), soll mit dieser Auslegung des § 102 Abs. 5 BetrVG nur verhindert werden, daß eine der "Weiterbeschäftigung" widersprechende Beschäftigungslücke entsteht.

    a) Die Auslegung des Widerspruchs des Betriebsrats unterliegt als sog. atypische Willenserklärung nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 und 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 87).

    Nach der Senatsrechtsprechung (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO und 24. März 1988 - 2 AZR 680/87 - RzK I 5 i Nr. 35) ist jedoch dem Betriebsrat ein Mindestmaß an konkreter Argumentation abzuverlangen; ein rein spekulativer Widerspruch etwa in dem Sinne, es sei im Betrieb irgendeine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit vorhanden, reicht nicht aus.

    Wenn § 102 Abs. 5 BetrVG einen Weiterbeschäftigungsanspruch nur bei einem ordnungsgemäßen Widerspruch entstehen läßt, so bedeutet dies gleichzeitig, daß der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht mit jeder den gesetzlichen Widerspruchsgründen nicht entsprechenden Begründung in das einstweilige Verfügungsverfahren nach § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG zwingen kann (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - aaO).

  • LAG Hessen, 13.07.2016 - 18 Sa 1498/15

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auf Verlangen der New Yorker

    Es ist streitig, ob ein Arbeitnehmer noch innerhalb der Kündigungsfrist oder zumindest mit Klageerhebung ausdrücklich seine Weiterbeschäftigung verlangen muss (BAG Urteil vom 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - NZA 2000, 1055, Rz. 23; BAG Urteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154, Rz. 22 f.; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 28 Aufl., § 102 Rz. 106; ErfK-Kania, 16. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 34).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 305/02

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Annahmeverzug

    Der Anspruch ergibt sich auch nicht aus einem kraft Gesetzes fortbestehenden Arbeitsverhältnis, das durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch unter den Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG - auch ohne tatsächliche Beschäftigung - hätte begründet werden können (dazu BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).

    Daher kann offen bleiben, ob das Weiterbeschäftigungsverlangen des Klägers rechtzeitig erfolgt ist (vgl. dazu BAG 17. Juni 1999 - 2 ARZ 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

    Vielmehr hätte die Personalvertretung insofern einen anderen freien Arbeitsplatz näher umschreiben müssen (vgl. Senat 17. Juni 1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10; 11. Mai 2000 - 2 AZR 54/99 - zu II 3 c der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11).
  • LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06

    Krankheitsbedingte Kündigung

    (1) Für einen ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung i.S. von § 102 Abs. 3 BetrVG ist es zwar nicht erforderlich, dass der Betriebsrat im Widerspruchsverfahren Tatsachen angibt, die schlüssig einen Widerspruchsgrund ergeben (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99, AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

    Hierbei muss der Arbeitsplatz in bestimmbarer Weise angegeben und der Bereich bezeichnet werden, in dem der Arbeitnehmer anderweitig beschäftigt werden kann (BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98, AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; BAG, Urteil vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99, AP Nr. 13 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung).

  • LAG Hamm, 28.02.2002 - 16 Sa 1202/01

    Ordnungsmäßigkeit des Widerspruchs des Betriebsrates

    Durch den ordnungsgemäßen Widerspruch des Betriebsrates ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 31.08.2000 kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis begründet worden, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch ohne tatsächliche Beschäftigung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges Vergütungsansprüche auslösen kann (vgl. BAG vom 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 11; vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 10; vom 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - EzA § 102 BetrVG Beschäftigungspflicht Nr. 9).

    Für dieses tatsächliche Interesse ist die rechtliche Grundlage, auf der eine Weiterbeschäftigung gegebenenfalls realisiert werden konnte, von untergeordneter Bedeutung (vgl. auch BAG vom 17.06.1999, aaO. unter 2 aa).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.06.2011 - 15 Sa 735/11

    Anhörung des Betriebsrats - mangelnde Vorlage einer Vollmachtsurkunde -

    Insoweit fehlt ebenfalls eine hinreichend konkrete Angabe des Arbeitsplatzes, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt werden könnte (BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 132/11

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

    Soweit der Betriebsrat eine anderweitige Beschäftigung des Klägers reklamiert, erfüllt seine Erklärung in dem Widerspruchsschreiben nicht die Anforderungen an die hinreichend konkrete Angabe des Arbeitsplatzes, auf dem der zu kündigende Arbeitnehmer beschäftigt werden könnte (vgl. BAG, Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - NZA 1999, 1154).
  • LAG Nürnberg, 18.09.2007 - 4 Sa 586/07

    Kündigung - Weiterbeschäftigungsanspruch - betriebsverfassungsrechtlicher -

    Der Weiterbeschäftigungsanspruch des § 102 Abs. 5 BetrVG bewirkt, dass das gekündigte bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes über den Entlassungstermin hinaus fortzusetzen ist und zwar auflösend bedingt bis zur rechtskräftigen Abweisung der Kündigungsschutzklage (so BAG vom 09.07.2003 - 5 AZR 305/02 - BAGE 107, 66-71; vom17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; vom 12.09.1985 - 2 AZR 324/84 - AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 Weiterbeschäftigung; LAG München vom 08.10.2003 - 5 Sa 946/03 - in Juris; Richardi-Thüsing, BetrVG, 10. Aufl., § 102 Rz. 225; KR-Etzel, 8. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 215; jeweils m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch,

    Dabei wird nicht übersehen, dass es für eine Begründung ausreichend ist, wenn diese es möglich erscheinen lässt, dass mit der gegebenen Begründung ein gesetzlicher Widerspruchstatbestand geltend gemacht wird (ErfK/Kania, 10. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 15; BAG 17.06.1999 ­ 2 AZR 608/98 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11).

    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren (BAG 17.06.1999 a. a. O.; BAG 11.05.2000 ­ 2 AZR 54/99 ­ AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13).

  • LAG München, 03.06.2005 - 3 Sa 328/05

    Weiterbeschäftigungsanspruch, betriebsverfassungsrechtlicher

  • LAG Hessen, 15.02.2013 - 14 SaGa 1700/12

    Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch - Entbindungsantrag -

  • LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14

    Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte

  • LAG Hamburg, 29.08.2002 - 7 Sa 11/02

    Betriebsübergreifende Sozialauswahl bei Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes ;

  • LAG Nürnberg, 17.08.2004 - 6 Sa 439/04

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 BetrVG;

  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines

  • LAG Hessen, 10.09.2021 - 8 SaGa 770/21

    Verschiedenheit von allgemeinem und betriebsverfassungsrechtlichem Anspruch auf

  • LAG Köln, 08.12.2004 - 7 Sa 310/04

    Beamtin, Deutsche Bahn, Bundeseisenbahnvermögen, privatrechtliches

  • LAG Köln, 26.11.2012 - 5 SaGa 14/12

    Sicherung des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs im

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/10

    Sonderliquidationsverfahren nach griechischem Recht - Einstellung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 569/06

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers: Unzumutbare wirtschaftliche Belastung des

  • ArbG Aachen, 13.02.2020 - 3 Ca 2694/19

    Betriebliches Eingliederungsmanagement, Krankheitsbedingte Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.04.2019 - 3 SaGa 417/19

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Anforderungen für einen ordnungsgemäßen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2011 - 8 Sa 2653/11

    Zurückweisung der Anhörung gem. § 102 BetrVG wegen fehlender Originalvollmacht

  • ArbG Bocholt, 11.10.2019 - 2 Ca 361/19

    Einzelfallentscheidung zu den Voraussetzungen einer wirksamen

  • LAG München, 22.02.2006 - 10 Sa 1118/05

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Erledigung der Hauptsache

  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1672/10

    Grundsätze bei Betriebs- und Betriebsteilstilllegungen -

  • BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 585/99

    Weiterbeschäftigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.11.1999 - 4 Sa 514/99

    Weiterbeschäftigungsanspruch i.S. von § 102 Abs. 5 BetrVG - Voraussetzungen

  • LAG Köln, 28.08.2015 - 4 SaGa 14/15

    Anforderungen an den Widerspruchs des Betriebsrats nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • LAG Köln, 23.03.2011 - 4 Ta 58/11

    Widerspruch des Betriebsrats

  • ArbG Kiel, 17.04.2018 - 1 Ga 5c/18

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht - einstweilige Verfügung -

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Rechtsprechung
   BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3869
BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98 (https://dejure.org/1999,3869)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1999 - 3 AZR 71/98 (https://dejure.org/1999,3869)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 3 AZR 71/98 (https://dejure.org/1999,3869)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BGB § 2; ; BGB § ... 106; ; BGB § 113 Abs. 1; ; BGB § 113 Abs. 2; ; TVG § 1 Tarifverträge/ Ersatzkassen; ; Ersatzkassentarifvertrag § 37 Abs. 2 Anlage 7; ; Ersatzkassentarifvertrag § 37 Abs. 2 Anlage 7 a; ; ZPO § 561

  • rechtsportal.de

    Umfang einer Ermächtigung nach § 113 Abs. 1 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 34
  • BB 1999, 2090
  • BB 2000, 567
  • JR 2000, 176
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 12.11.1997 - 18 Sa 73/97

    Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit einer Minderjährigen für die Wahl einer

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 18 Sa 73/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 12. November 1997 - 18 Sa 73/97 - wird zurückgewiesen.

  • LAG Berlin, 28.03.1963 - 4 Sa 51/62
    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    Der Minderjährige wird lediglich in die Lage versetzt, die Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die mit der Eingehung, Abwicklung und Beendigung eines derartigen Arbeitsverhältnisses üblicherweise verbunden sind (vgl. RAGE 1, 355, 356; LAG Düsseldorf, Urteil vom 13. April 1960 - 6 Sa 38/60 - BB 1960, 905; LAG Berlin, Urteil vom 28. März 1963 - 4 Sa 51/62 - AP Nr. 1 zu § 113 BGB; MünchKomm-Gitter, BGB, 3. Aufl., § 113 Rz 10 a; ErfK-Preis, § 113 BGB Rz 7 f.; Brill BB 1975, 284, 287).
  • BAG, 19.07.1974 - 5 AZR 517/73

    Minderjähriger - Arbeit in einem Nachtlokal - Verbot der Eltern - Resignieren -

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    Dafür wäre eine entsprechende Erklärung gegenüber der minderjährigen Klägerin erforderlich gewesen (vgl. u. a. BAG Urteil vom 19. Juli 1974 - 5 AZR 517/73 - AP Nr. 6 zu § 113 BGB, zu 1 b und c der Gründe; MünchKomm-Gitter, BGB, 3. Aufl., § 113 Rz 24; Soergel/Hefermehl, BGB, 12. Aufl., § 113 Rz 3 und 8; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 113 Rz 7 und 21; a. A. Feller FamRZ 1961, 420 ff.).
  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    Unerheblich ist es, daß der unstreitige Sachverhalt nicht im Tatbestand, sondern in den Entscheidungsgründen aufgeführt ist (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BAG Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 349 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 14.06.1967 - 4 AZR 282/66

    Erledigung der Hauptsache - Widerspruch der verklagten Partei - Unbegründete

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    Unerheblich ist es, daß der unstreitige Sachverhalt nicht im Tatbestand, sondern in den Entscheidungsgründen aufgeführt ist (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BAG Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 349 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    Unerheblich ist es, daß der unstreitige Sachverhalt nicht im Tatbestand, sondern in den Entscheidungsgründen aufgeführt ist (ständige Rechtsprechung vgl. u. a. BAG Urteil vom 14. Juni 1967 - 4 AZR 282/66 - BAGE 19, 342, 349 = AP Nr. 13 zu § 91 a ZPO; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 3 a der Gründe; Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Auszug aus BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 71/98
    § 113 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich nach allgemeiner Ansicht jedenfalls auf die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. u. a. BAG Urteil vom 20. April 1964 - 5 AZR 278/63 - BAGE 15, 335, 343 = AP Nr. 1 zu § 90 a HGB, zu II 3 c und d der Gründe; Palandt/Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 113 Rz 3; Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 113 Rz 5; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., S. 174; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 32 II 3 c).
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Rechtsprechung
   BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1983
BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 (https://dejure.org/1999,1983)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 (https://dejure.org/1999,1983)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 13/98 (https://dejure.org/1999,1983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds

  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB § 615; ; RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14. September 1993 § 6

  • rechtsportal.de

    Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds

  • Der Betrieb

    BGB §§ 323, 615; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- und Fertigteilindustrie und dem Betonsteinhandwerk (Betonsteingewerbe) Nordwestdeutschland vom 14. 9. 1993 (RTV) § 6
    Witterungsbedingter Arbeitsausfall eines Betriebsratsmitglieds: Keine Freistellung des Arbeitgebers von der Lohnzahlungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1166
  • BB 1999, 2090
  • BB 1999, 2194
  • DB 1999, 2169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 301/80

    Betriebsrisiko bei höherer Gewalt

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98
    Das Landesarbeitsgericht hat verkannt, daß nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine solche tarifliche Abbedingung mit hinreichender Deutlichkeit hätte normiert werden müssen (vgl. BAG Urteile vom 4. Juli 1958 - 1 AZR 559/57 - AP Nr. 5 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94 = AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

    Er wird daher nach dieser Rechtsprechung von der Entgeltzahlungspflicht nicht frei, auch wenn er ohne eigenes Verschulden wegen zu niedriger Temperaturen den Betrieb unterbrechen muß (vgl. BAG Urteil vom 9. März 1983 - 4 AZR 301/80 - BAGE 42, 94 = AP Nr. 31 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

  • LAG Niedersachsen, 13.10.1997 - 5 Sa 2066/96

    Kündigung eines Betriebsrates aus Witterungsgründen im Betonbaugewerbe;

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 5 Sa 2066/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Oktober 1997 - 5 Sa 2066/96 - aufgehoben.

  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 506/71

    Betriebsstockung - Strumpffabrik - Betriebsrisiko

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 13/98
    b) Der Entgeltanspruch des Klägers ist auch bei Anwendung der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Betriebsrisikolehre (BAG Urteile vom 8. Februar 1957 - 1 AZR 338/55 - BAGE 3, 346, 348 = AP Nr. 2 zu § 615 BGB Betriebsrisiko und vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446, 448 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko sowie BAG Beschluß vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - BAGE 34, 331 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) begründet.

    Die Gesetzeslücke sei so zu füllen, daß als Inhaber des Direktionsrechts der Arbeitgeber stets das Betriebsrisiko zu tragen habe (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1972 - 2 AZR 506/71 - BAGE 24, 446 = AP Nr. 28 zu § 615 BGB Betriebsrisiko).

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

    Arbeitnehmer hat keinen Vergütungsanspruch während einer Geschäftsschließung

    b) Nach dieser ursprünglichen Konzeption der Norm weist § 615 Satz 1 BGB dem Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Substratsgefahr zu, also die Gefahr, die vom Arbeitnehmer angebotene Arbeitsleistung wegen einer Störung des Arbeitssubstrats nicht annehmen zu können, gleichwohl aber die vereinbarte Vergütung zahlen zu müssen (Canaris FS Prölss 2009 S. 21, 34; Fischinger/Hengstberger NZA 2020, 559, 560; MüKoBGB/Henssler 8. Aufl. § 615 Rn. 107; HWK/Krause 9. Aufl. § 615 BGB Rn. 9; Schaub ArbR-HdB/Linck 19. Aufl. § 101 Rn. 4; Staudinger/Richardi/Fischinger [2019] BGB § 615 Rn. 19 ff.; MHdB ArbR/Tillmanns 5. Aufl. § 76 Rn. 4, 81; Picker JZ 1979, 285, 292; ders. JZ 1985, 693, 698 ff.; auf das entsprechende Schrifttum hinweisend, aber ohne eigene Stellungnahme BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 13/98 - zu I 2 c der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 05.06.2003 - 11 Sa 1464/02

    Begriff des Risikos des Arbeitsausfalls in § 615 Satz 3 BGB i. d. F. von Art. 1

    Die Bestimmung des § 615 Satz 1 BGB ist nämlich abänderbar, was sich bereits aus § 619 BGB ergibt (BAG 06.02.1964 - 5 AZR 93/63 - EzA § 615 BGB Nr. 6; BAG 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 - EzA § 615 BGB Nr. 94).
  • LAG Hessen, 06.03.2001 - 9 Sa 1246/00

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auch wenn man der Lehre vom Betriebsrisiko nicht folgt, haftet der Arbeitgeber für diesen Fall der sogenannten Annahmeunmöglichkeit (BAG, Urt. v. 18.05.1999 - 9 AZR 13/98 - NZA 1999, 1166, 1167 f.).
  • LAG München, 30.11.2011 - 5 Sa 989/11

    Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in einem eine Tageszeitung produzierenden

    § 615 BGB regelt - im Sinne einer Risikozuweisung - alle Fälle der Annahmeunmöglichkeit, gleichgültig ob der Arbeitgeber nicht Willens oder nicht fähig ist, die Leistung anzunehmen (str., wie hier MüKoBGB/Henssler, § 615 Rn. 8; MüArbR/Boewer, § 69 Rn. 1; ErfKom/Preis, § 615 BGB Rn. 7; - vgl. auch BAG vom 18.05.1999 - 9 AZR 13/98, NZA 1999, S. 1166).
  • LAG Hessen, 06.03.2001 - 2 Sa 1246/00

    Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; Wahl des Arbeitsplatzes

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  • LAG Berlin, 05.12.2000 - 3 Sa 1073/00

    Urlaub: Urlaubsanspruch - Erfüllung - Geltendmachung - tarifliche Ausschlussfrist

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  • LAG Hamm, 22.02.2001 - 16 Sa 1328/00

    Zahlungsansprüche unter dem Gesichtspunkt zu viel geleisteter Arbeitsvergütung ;

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Rechtsprechung
   BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2908
BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98 (https://dejure.org/1999,2908)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 AZR 682/98 (https://dejure.org/1999,2908)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 (https://dejure.org/1999,2908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1350
  • BB 1999, 2090
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Mit der in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten Verpflichtung, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist(Anschluß an BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319).

    Ihre regelmäßige Vereinbarung kann deshalb angenommen werden (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

    Sowohl § 44 AVR Diakonie wie auch § 22 AVR Caritas eröffnen ein Wahlrecht zwischen der kirchlichen Schlichtung und dem staatlichen Gericht (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319; Scheffer/Mayer, AVR Diakonie, 21. Ergänzungslieferung, § 44 Anm. 3; Schilberg, Rechtsschutz und Arbeitsrecht in der evangelischen Kirche, S. 97).

  • LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98

    Aushändigung der Durchschriften von Honorarrechnungen und Abrechnungsunterlagen ;

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Sa 157/98 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juli 1998 - 7 Sa 157/98 - aufgehoben.

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Mit der in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten Verpflichtung, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist(Anschluß an BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319).

    Sowohl § 44 AVR Diakonie wie auch § 22 AVR Caritas eröffnen ein Wahlrecht zwischen der kirchlichen Schlichtung und dem staatlichen Gericht (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319; Scheffer/Mayer, AVR Diakonie, 21. Ergänzungslieferung, § 44 Anm. 3; Schilberg, Rechtsschutz und Arbeitsrecht in der evangelischen Kirche, S. 97).

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Hätten die Parteien eine derart weitgehende Beschränkung des Klagerechts vereinbaren wollen, hätte dies ausdrücklich bestimmt werden müssen (zu den Anforderungen vgl. BGH Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Ist das Berufungsurteil auf mehrere, voneinander unabhängigen selbständig tragenden Erwägungen gestützt, muß sich die Revisionsbegründung auf jede dieser Erwägungen beziehen, wobei sich der Mindestgehalt der Revisionsbegründung nach dem Gehalt der Urteilsbegründung bestimmt (BAG Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 AZR 35/96 - AP Nr. 14 zu § 779 BGB).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Das erfordert grundsätzlich, daß sich die Revisionsbegründung mit dem Inhalt des angefochtenen Urteils auseinandersetzt (BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147 = AP Nr. 21 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97

    Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i. S. des

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes des Beklagten das Interesse des Arbeitnehmers an einer sachlichen Prüfung des Klagebegehrens derart überwiegen, daß ihm nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf den Rechtsstreit materiell einzulassen (vgl. BAG Urteil vom 27. Oktober 1998 - 9 AZR 726/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Dabei kann offen bleiben, ob durch eine Vertragsklausel, wonach bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist, eine prozessual beachtliche Einrede begründet wird, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit (zunächst) ausgeschlossen ist (ablehnend BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - AP ArbGG 1979 § 4 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 4 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Entscheidend ist auch nicht, ob die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzurufen ist (vgl. BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - zu III 2 d der Gründe) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Dabei kann offen bleiben, ob durch eine Vertragsklausel, wonach bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist, eine prozessual beachtliche Einrede begründet wird, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit (zunächst) ausgeschlossen ist (ablehnend BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - AP ArbGG 1979 § 4 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 4 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei

    Hierdurch wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist (BAG Urteil v. 18.05.1999, 9 AZR 682/98 AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Dabei kann offen bleiben, ob durch eine Vertragsklausel, wonach bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist, eine prozessual beachtliche Einrede begründet wird, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit (zunächst) ausgeschlossen ist (ablehnend BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - AP ArbGG 1979 § 4 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 4 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 8 A 11021/13

    Schlichtungsvereinbarung in einem städtebaulichen Vertrag - Verjährungsfrist

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - betraf eine andere Fallgestaltung, bei der die parallele Anrufung des Arbeitsgerichts ausdrücklich zugelassen war (vgl. NZA 1999, 1350 und juris, Rn. 42).
  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99

    Nebentätigkeit: tariflicher Ausschluss von Nebentätigkeiten für

    Damit erfüllt der Antrag das Bestimmtheitserfordernis gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG v. 18.5.1999 -- 9 AZR 682/98; BAG v. 17.2.1998 -- AP Nr. 26 zu § 618 BGB ).
  • VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 6 K 14.00992

    Feststellungsklage zulässig.

    Eine Schlichtungsabrede hindere aber nicht die Klageerhebung vor staatlichen Gerichten (dazu werde auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.5.1999 - 9 AZR 682/98 - hingewiesen).
  • LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Auf die Frage ob eine ggf. vereinbarte Verpflichtung, vor der Einschaltung staatlicher Gerichte eine innerkirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, eine prozesshindernde Einrede begründet ( BAG, Urteil vom 18.05.1999 -9 AZR 682/98 - AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979, unter III:; vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, unter I 1.), kommt es deshalb nicht an.
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Rechtsprechung
   BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2018
BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97 (https://dejure.org/1999,2018)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 6 AZR 512/97 (https://dejure.org/1999,2018)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 6 AZR 512/97 (https://dejure.org/1999,2018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27. März 1975 des Landes Nordrhein-Westfalen § 4 Nr. 7; ; Ver... ordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27. März 1975 des Landes Nordrhein-Westfalen § 10; ; Arzneimittelgesetz § 2 Abs. 1; ; Arzneimittelgesetz § 2 Abs. 2; ; SGB V § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; RVO § 182 Abs. 1 Nr. 1 b; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

  • Der Betrieb

    Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27. 3. 1975 des Landes Nordrhein-Westfalen § 4 Nr. 7, 10; Arz... neimittelgesetz (AMG) § 2 Abs. 1 und 2; SGB V § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; RVO § 182 Abs. 1 Nr. 1 b; GG Art. 3 Abs. 1
    Beihilfe für antiallergene Mittel: Maßgeblichkeit des Arzneimittelbegriffs des Arzneimittelgesetzes (Beihilfeverordnung NRW)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 630 (Ls.)
  • NZA 1999, 1228
  • BB 1999, 2090
  • DB 1999, 2220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Gleichzeitig wird in der Bescheinigung "in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichts (AZ 1 RK 18/94) ... die Übernahme der damit anfallenden Incasing-Kosten (Spezialummantelungen für Bettmatratzen, Kopfkissen und Bezüge) beantragt".

    bb) Dagegen kommt es nach Ansicht des Bundessozialgerichts für den krankenversicherungsrechtlichen Begriff des Arzneimittels bei der Auslegung von § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V ("Die Krankenbehandlung umfaßt ... 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln") wie auch bei Auslegung der Vorgängerbestimmung von § 182 Abs. 1 Nr. 1 b RVO nicht entscheidend darauf an, ob das in Frage stehende Mittel zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sei (BSG 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 11) oder ob es eine unmittelbare Heilwirkung habe (BSG 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

    Es genüge, wenn das Mittel in bezug auf eine bestimmte Gesundheitsstörung schädigende Einflüsse vom Körper abhalte und somit die konkrete Erkrankung zwar nur mittelbar, aber doch gezielt bekämpfe (Urteil vom 10. Mai 1995, aaO).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    "Dies hat das Bundessozialgericht auf die gegenüber dem Beihilferecht anders lautenden und anders aufgebauten, insbesondere erheblich weniger differenzierten Vorschriften des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gestützt (...) Soweit sich danach eine unterschiedliche Behandlung der Kosten der hier streitigen Mittel im beamtenrechtlichen Beihilferecht einerseits und im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits ergibt, sind dagegen angesichts der grundsätzlichen Unterschiede beider Sicherungssysteme keine Bedenken aus übergeordnetem Recht zu erheben (vgl. BVerwGE 60, 212, 222 f.).".

    Letztere ist ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liegt als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger (BVerwG 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133, 134; BVerwG 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 1984, 963, 964; BVerwG 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212, 222 f.).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 (- 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133), betreffend die Beihilfefähigkeit eines Hausstaubmilbenvernichtungsmittels "Acarosan" sowie eines Mittels zum Testen der Belastung textiler Gegenstände mit Hausstaubmilben und deren Ausscheidungen "Acarex-Test", hat das Bundesverwaltungsgericht die mit der vom erkennenden Senat auszulegenden weitgehend gleichlautende Bestimmung des § 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO Rheinland-Pfalz ausgelegt.

    Letztere ist ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liegt als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger (BVerwG 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133, 134; BVerwG 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 1984, 963, 964; BVerwG 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212, 222 f.).

  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 521/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 1997 - 11 Sa 521/97 - wird zurückgewiesen.

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    bb) Dagegen kommt es nach Ansicht des Bundessozialgerichts für den krankenversicherungsrechtlichen Begriff des Arzneimittels bei der Auslegung von § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V ("Die Krankenbehandlung umfaßt ... 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln") wie auch bei Auslegung der Vorgängerbestimmung von § 182 Abs. 1 Nr. 1 b RVO nicht entscheidend darauf an, ob das in Frage stehende Mittel zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sei (BSG 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 11) oder ob es eine unmittelbare Heilwirkung habe (BSG 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

    Zu dem vom Bundessozialgericht in einem Urteil vom 21. November 1991 (aaO) gefundenen gegenteiligen Ergebnis führt das Bundesverwaltungsgericht aus (aaO, S. 134):.

  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89

    Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Dabei kommt es auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstandes an, nicht darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (BVerwG 14. März 1991 - 2 C 23.89 - ZBR 1991, 350).
  • BVerwG, 26.07.1984 - 2 B 132.83

    Beihilfe - Beamte - Bemessung - Höhe - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Letztere ist ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liegt als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger (BVerwG 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133, 134; BVerwG 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 1984, 963, 964; BVerwG 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212, 222 f.).
  • OVG Hamburg, 17.06.1994 - Bf I 17/93

    Vernichtung von Hausstaubmilben; Arzneimittel; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Demgegenüber soll die Beihilfe dem Beihilfeberechtigten bei Belastungen aufgrund unverschuldeter, durch die Regelalimentation nicht abgedeckter Notfälle einen amtsangemessenen Lebensunterhalt sichern, ohne daß der Gestaltungsspielraum des Dienstherrn darauf einzuengen wäre, daß ein Ausgleich jeglicher aus Anlaß von Krankheit entstandener Aufwendungen gewährleistet sein müßte (vgl. auch Hamburgisches OVG 17. Juni 1994 - Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245, 246, mwN).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11758/01

    Keine Beihilfe für antiallergene Bettbezüge

    Mittel, die bei einer allergischen Erkrankung die räumliche Umgebung von krankheitsauslösenden Faktoren befreien, zählen nicht dazu (BVerwG, Beschluss vom 9. September 2001 - 2 B 72/00 -, Buchholz 270 § 5 Bhv Nr. 13; BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, - 6 AZR 512/97 -, NZA 1999, S. 1228; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juli 2000 - 12 A 2498/99 -, RiA 2001, S. 296; VG Trier, Urteil vom 26. April 2001 - 1 K 1043/00.TR - VG Arnsberg, Urteil vom 31. Januar 1997 - 2 K 1878/96 -, ZBR 1999, S. 106; a. A.: VG Frankfurt, Urteil vom 16. März 2001 - 9 E 2369/00 -, NVwZ-RR 2001, 526: jeweils zu antiallergenen Bettzwischenbezügen; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 2 A 11791/94.OVG -, IÖD 1994, S. 81: jeweils zu Mitteln zur Bekämpfung von Hausstaubmilben).

    Die weiter gefasste Begrifflichkeit im Bereich des AMG beruht auf der gesetzgeberischen Absicht, der Verkehrssicherheit und dem Verbraucherschutz möglichst weitgehend Rechnung zu tragen (BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Die Entscheidung des BSG beruht auf den Besonderheiten des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung und ist auf das beamtenrechtliche Beihilferecht nicht übertragbar (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996, a.a.0. und vom 18. Juni 1980 - 6 C 19/97, DÖV 1981, S. 101; BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Sie werden weder auf den Körper aufgelegt noch in irgendeiner Weise mit diesem verbunden (BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Sie ist auch nicht erforderlich, weil die Beihilfevorschriften es nicht gebieten, neben der amtsangemessenen Besoldung oder Versorgung dem Beamten umfassend für jede durch Krankheit bedingte Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung Beihilfe zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 14. Mär 1991 - 2 C 23 /98 -, DÖD 1991, S.350; BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass die Bezüge: dazu dienen, Matratze, Bettdecke und Kopfkissen für Allergiker nutzbar zu machen (BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.) und in funktionalem Zusammenhang mit weiteren Gegenständen verwendet werden, die allein der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen sind (OVG Nordrhein-Westfalen, 21. Juli 2000, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03

    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung antiallergener

    Unter (beihilfefähigen) Arzneimitteln können grundsätzlich nur solche Mittel verstanden werden, die durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Wirkungen erzeugen (BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, aaO; BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NZA 1999, 1228 = NVwZ-RR 2000, 630).

    Die Bezüge werden nämlich nicht wie etwa Wundverbände auf den Körper aufgelegt oder mit ihm in bestimmter Weise verbunden (BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NVwZ-RR 2000, 630 = NZA 1999, 1228; OVG NRW, Urt. v. 21.7.2000 - 12 A 2489/99 -).

  • BVerwG, 09.01.2001 - 2 B 72.00

    Beihilfefähigkeit antiallergener Bettbezüge

    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25. Februar 1999 - 6 AZR 512/97 - (NZA 1999, 1228 ff.) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats die Beihilfefähigkeit von antiallergenen Bettbezügen verneint.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2000 - 12 A 2489/99

    Zur Beihilfefähigkeit - hier: verneint für Antiallergene Bettzwischenbezüge

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 5/95 - DÖD 1997, 133 sowie Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 25. Februar 1999 - 6 AZR 512/97 - NZA 1999, 1228.
  • VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01

    Beihilfefähigkeit antiallergener Zwischenbettbezüge grundsätzlich

    Es wird lediglich auf eine andere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1999 verwiesen (- 6 A ZR 512/97 - NZA 1999, 1228 ff.).
  • VG Stuttgart, 03.08.2009 - 12 K 409/09

    Beihilfefähigkeit der V.A.C.-Therapie bzw. VAC-Therapie

    Dabei können Verbände bzw. Verbandmaterialien unterschiedlicher Art sein (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.1999 - 6 AZR 512/97 -, Juris).
  • SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03

    Krankenversicherung

    Dies führt dazu, dass orthopädische Matratzen im Beihilferecht dem Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; HessVGH, a.a.0.; München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
  • LAG Hamm, 26.05.2000 - 5 Sa 1674/99
    Diese eindeutige Rechtsprechung wird nochmals durch die Anerkennung der Leistungsdifferenzierung zwischen der sozialen Krankenversicherung und der Beamten gewährten Beihilfe in dem Urteil des BAG vom 25.02.1999 ( 6 AZR 512/97 = AP Nr. 1 zu § 4 BeihilfeVO NRW = NZA 1999, 12281230 m. w. N. aus der Rsp. des BVerwG) bestätigt, in dem a.E. der Gründe ausgeführt wird, die Krankenversicherung sei ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liege als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger.
  • SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02

    Krankenversicherung

    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übliche Abgrenzung zwischen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und Heil- bzw. Hilfsmitteln auch im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfe vorgenommen wird, was dazu führt, dass Bandscheibenmatratzen den Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; VGH München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
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