Weitere Entscheidung unten: LAG Thüringen, 22.09.1998

Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98   

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BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,396)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,396)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97, 7 AZR 93/98 (https://dejure.org/1999,396)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beschäftigungsförderungsgesetz in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; KSchG § 7
    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Klagefrist - Befristetes Arbeitsverhältnis - Fiktionswirkung

  • Judicialis

    Beschäftigungsförderungsgesetz in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG auf Altfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anwendung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG auf Altfälle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anwendung der Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG auf Altfälle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 348
  • NJW 1999, 2836
  • NJW 1999, 2837
  • MDR 1999, 874
  • NZA 1999, 671
  • BB 1999, 1608
  • BB 1999, 322
  • DB 1999, 233
  • DB 1999, 967
  • JR 2000, 396
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 22.10.1997 - 8 Sa 92/97

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristete Anstellung als

    Auszug aus BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. Oktober 1997 - 8 Sa 92/97 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    aa) Das Landesarbeitsgericht hat mit Recht auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - (BAGE 90, 348) und vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - (BAGE 109, 110) verwiesen.

    (1) In der Entscheidung vom 20. Januar 1999 (- 7 AZR 715/97 - aaO) ging es darum, ob die im Arbeitsvertrag vereinbarte Befristung bis zum 3. August 1996 gem. § 7 KSchG iVm. § 1 Abs. 5 BeschFG als wirksam galt, weil die Klägerin ihre Klage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des § 1 Abs. 5 BeschFG in der Fassung vom 25. September 1996 (BGBl. I S. 1476), der am 1. Oktober 1996 in Kraft trat, erhoben hatte, sondern ihre Klage erst am 8. November 1996 beim Arbeitsgericht eingegangen war.

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    § 1 Abs. 5 BeschFG gilt für alle Befristungen, nicht nur für solche nach dem BeschFG, und zwar unabhängig davon, ob sie vor oder nach Inkrafttreten der Regelung von § 1 Abs. 5 BeschFG am 1. Oktober 1996 vereinbart wurden (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 21 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 1 zu II 1, 2 der Gründe; KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG 1996 Rn 171, 178; ErfK/Müller-Glöge § 1 BeschFG Rn 69, 70).

    Bei Arbeitsverhältnissen, die gemäß der vereinbarten Befristung bis einschließlich 30. September 1996 enden sollten, endete die Frist mit Ablauf des 21. Oktober 1996 (BAG 20. Januar 1999 aaO zu II 3 der Gründe; KR-Lipke aaO Rn. 178; ErfK/Müller-Glöge aaO Rn 70).

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Die Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG gilt auch bei Arbeitsverträgen, die nicht nach den Bestimmungen des BeschFG befristet sind (BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 715/97 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 21, zu II 1 der Gründe).

    Die Vorschrift findet ferner auch auf die vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge Anwendung, bei denen das vereinbarte Fristende vor dem 1. Oktober 1996 lag, aber erst nach diesem Zeitpunkt zur gerichtlichen Überprüfung gestellt wurde (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 2 der Gründe).

    Die Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG trat folglich mit Ablauf des 21. Oktober 1996 ein (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 3 der Gründe).

    Da die Klagefrist des § 1 Abs. 5 Satz 1 BeschFG für alle Klagen gilt, mit denen die Unwirksamkeit einer Befristung geltend gemacht wird (BAG 20. Januar 1999 aaO, zu II 1 b der Gründe), werden mit ihrer Versäumung alle Voraussetzungen einer rechtswirksamen Befristung fingiert (KR-Lipke 5. Aufl. § 1 BeschFG 1996 Rn. 171).

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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 22.09.1998 - 5 Sa 78/97   

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LAG Thüringen, 22.09.1998 - 5 Sa 78/97 (https://dejure.org/1998,9704)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 22.09.1998 - 5 Sa 78/97 (https://dejure.org/1998,9704)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 22. September 1998 - 5 Sa 78/97 (https://dejure.org/1998,9704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit der Befristungsabrede in einem Honorarvertrag als Voraussetzung einer Aufwandsentschädigung aus Arbeitsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1999, 322
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.07.2000 - 5 AZR 888/98

    Arbeitnehmerstatus: beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen beschäftigten

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 22. September 1998 - 5 Sa 78/97 - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.
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