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   OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97   

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OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97 (https://dejure.org/1997,1998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1997 - 4 U 99/97 (https://dejure.org/1997,1998)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1997 - 4 U 99/97 (https://dejure.org/1997,1998)
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Gelsengrün

§ 1 UWG, kommunaler Gartenbaubetrieb in Privatrechtsform verstößt gegen § 107 GO NW

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Privatwirtschaftliche Tätigkeit einer Gemeinde

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unzulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung einer Gemeinde

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzanmerkung)

    Gelsengrün - Revision von BGH nicht angenommen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Können Gemeinden in Konkurrenz zu privaten Dritten erwerbswirtschaftlich tätig werden? (IBR 1998, 81)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3504
  • NVwZ 1999, 107 (Ls.)
  • DVBl 1998, 792
  • BB 1999, 493
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 41/93

    "Sterbegeldversicherung"; Wettbewerbswidrigkeit eines Sterbegeldangebots durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dieser Grundsatz der freien Entscheidung über das "ob" einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand, also auch der Gemeinden, erfährt aber eine Ausnahme, wenn gesetzliche Vorschriften die entsprechende Betätigung gerade zum Schutz der privaten Mitbewerber verbieten (BGH WRP 1995, 475 - Sterbegeldversicherung; von Gamm, Wettbewerbsrecht 5. Aufl. Kapitel 1 Rdnr. 33).
  • BGH, 11.07.1991 - I ZR 23/90

    Kachelofenbauer II - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Ein solcher Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG kann auch schon darin liegen, daß eine wettbewerbliche Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, wenn dem Verletzer der Marktzutritt, so wie er von ihm gesucht wird, von Gesetzes wegen verboten ist, etwa dann, wenn der Marktzutritt von besonderen Voraussetzungen abhängig ist (BGH GRUR 1989, 432; 1992, 123 - Kachelofenbauer I und II).
  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dabei müssen es die privaten Mitbewerber zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn sich die öffentliche Hand dazu entschließt, erwerbswirtschaftlich tätig zu werden, also in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1; 1974, 733 - Schilderverkauf; BVerwGE 39, 329).
  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dabei müssen es die privaten Mitbewerber zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn sich die öffentliche Hand dazu entschließt, erwerbswirtschaftlich tätig zu werden, also in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1; 1974, 733 - Schilderverkauf; BVerwGE 39, 329).
  • BGH, 12.02.1965 - Ib ZR 42/63

    Gemeindliche Unterhaltung einer Eiserzeugungsanlage im Rahmen des städtischen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Die Vorschrift dient auch dem Schutze der Mitbewerber (BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; OLG Düsseldorf WRP 1997, 42; Piper, GRUR 1986, 574, 579 a.E.).
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 18/87

    Kachelofenbauer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Ein solcher Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG kann auch schon darin liegen, daß eine wettbewerbliche Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, wenn dem Verletzer der Marktzutritt, so wie er von ihm gesucht wird, von Gesetzes wegen verboten ist, etwa dann, wenn der Marktzutritt von besonderen Voraussetzungen abhängig ist (BGH GRUR 1989, 432; 1992, 123 - Kachelofenbauer I und II).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1985 - 4 A 2214/84

    Sauna; Saunaanlage; Saunabetrieb; Gemeinde; Wirtschaftlicher Betrieb;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des OVG NW (DÖV 1986, 339) entgegen.
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Dabei müssen es die privaten Mitbewerber zwar grundsätzlich hinnehmen, wenn sich die öffentliche Hand dazu entschließt, erwerbswirtschaftlich tätig zu werden, also in Konkurrenz zu privaten Anbietern zu treten (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1; 1974, 733 - Schilderverkauf; BVerwGE 39, 329).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 2 U 65/96

    Angebot von Nachhilfeunterricht in Volkshochschulen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97
    Die Vorschrift dient auch dem Schutze der Mitbewerber (BGH GRUR 1965, 373 - Blockeis II; OLG Düsseldorf WRP 1997, 42; Piper, GRUR 1986, 574, 579 a.E.).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Diese Rechtsprechung zu § 1 UWG i. V. m. der die Zulässigkeit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden regelnden NRW-Norm (inzwischen § 107 GO NRW, in den Jahren 1997/98 nach wie vor mit dem Element des "Erfordernisses" eines "dringenden" öffentlichen Zwecks) hat der BGH noch im Jahre 1998 aufrecht erhalten, als er durch Beschluss vom 8.10.1998 (I ZR 284/97) die Revision gegen das unter dem Schlagwort "Gelsengrün" bekannt gewordene Urteil des OLG Hamm vom 23.9.1997 (NJW 1998, 3504 f.) nicht annahm.
  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Die Kommunen dürfen sich den rechtfertigenden Zweck auch nicht selbst verschaffen, indem sie ihre Einrichtungen gezielt so dimensionieren, dass sie auf privatwirtschaftliche Zusatzeinnahmen angewiesen sind (vgl. OLG München vom 20.4.2000 NVwZ 2000, 835/836; OLG Hamm vom 23.9.1997 NJW 1998, 3504/3505).
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 152/00

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde

    Hier ist der Gesetzesverstoß regelmäßig auch als wettbewerbswidrig zu beurteilen (BGH, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung -, für § 30 I SGB IV bejaht in WRP 1995, 475, 479 - Sterbegeldversicherung -, Nichtannahme der Revision gegen bejahende Entscheidung bzgl. § 107 I GO a.F. des OLG Hamm, NJW 1998, 3504, 3504 - Gelsengrün -, OLG München, Urteil vom 20.04.2000 - 6 U 4072/99 - Elektroinstallation - aus der Literatur Badura, DÖV 1998, 818, 822; Beckmann/David, DVBl. 1998, 1041, 1046; Cosson, DVBl. 1999, 891, 892; Hübschle, GewArch 2000, 186, 188; Otting, DÖV 1999, 549, 550; Schoch, DÖV 1993, 377, 380; Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff.).
  • OLG Celle, 12.02.2001 - 13 Verg 2/01

    Vergabeverfahren: Beteiligung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens eines

    Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die NGO nur verlangt, dass der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 NGO), während die NWGO in der Fassung, die den zitierten Entscheidungen des OLG Düsseldorf (2 U 65/96, NJW-RR 96, 1470) und des OLG Hamm (4 U 99/97, NJW 98, 3504) zugrunde lag, einen dringenden öffentlichen Zweck erforderte (§ 107 Abs. 1 Nr. 1 NWGO a.F.) Weiter ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Gebietskörperschaften generell verpflichtet sind, das gemeinsame Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern.

    So kann (entgegen OLG Hamm NJW 98, 3504, 3505) auch eine gegenwärtige Überkapazität von kommunalen Einrichtungen privatwirtschaftliche Betätigung rechtfertigen, weil der öffentliche Zweck es nicht nur rechtfertigen kann, Kapazitäten im Hinblick auf denkbare Entwicklungen nicht nur am gegenwärtigen Bedarf zu orientieren, sondern darüber hinaus begründen kann, Kapazitäten an einer denkbaren Kooperation mit anderen auszurichten.

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Zwar hat der Senat - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, GRUR 1965, 373, 374 f - Blockeis II, GRUR 1973, 655, 657 - Möbelauszeichnung) folgend - die Auffassung vertreten, daß § 107 GO auch dem Schutz der privaten Wirtschaft gegen eine unzulässige privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinden dient, so daß eine Nichtbeachtung dieser Bestimmung gleichzeitig als sittenwidrig i.S. des § 1 UWG gewertet werden kann (NJW-RR 1997, 1470, 1471 = WRP 1997, 42, 43 - Nachhilfeunterricht; ebenso OLG Hamm NJW 1998, 3504; zustimmend Weidemann, Verwaltungsarchiv 1999, 533, 545 ff; vgl. auch den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 21. September 1999, VK -12/99-L, S. 13 ff); hieran hält der Senat trotz der in der Literatur erhobenen Kritik auch für § 107 GO in der Fassung des 1. ModernG NRW vom 15. Juni 1999 (GV Bl. NW Nr. 27 vom 13. Juli 1999) fest, zumal die Gesetzesbegründung (Drucksache 12/3730, Bes. Teil, Ziff. 2.1.1 zu Art. 1, S. 105) durchaus die wettbewerbsrechtlichen Untersagungsentscheidungen der Zivilgerichte gegen Kommunen billigt.
  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 9 N 05.3240

    Erweiterungsflächen für Stadtgärtnerei in Bebauungsplan

    Nur ausnahmsweise könnte etwas anderes gelten, wenn die Stadtgärtnerei der Antragsgegnerin losgelöst von ihren öffentlichen Aufgaben auch oder sogar in erster Linie auf dem Markt wie ein normaler Gartenbaubetrieb in Konkurrenz zu anderen privaten Gartenbaubetrieben erwerbswirtschaftlich aufträte, indem sie ihre gärtnerischen Leistungen für Dritte anbietet und durchführt (vgl. hierzu OLG Hamm vom 23.9.1997 JZ 1998, 576 mit Anm. Müller, S. 578; vgl. auch Söfker, a.a.O., RdNr. 129 -gewerbliche Friedhofsgärtnerei - ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

    § 1 UWG gilt zwar grundsätzlich auch im Verhältnis der öffentlichen Hand zu ihren privaten Mitbewerbern (OLG Hamm, Urt. v. 23.09.1997 - 4 U 99/97 -, GewArch 1998, 197 = JZ 1998, 576 = ZKF 1998, 137 = DVBl. 1998, 792 = NJW 1998, 3504 = NWVBl. 1998, 456 = BB 1999, 493).
  • VG München, 22.10.2009 - M 10 K 09.1380

    Kreisumlage; Landkreisaufgaben; kommunale Wirtschaftstätigkeit; Grundsätze der

    Eine Aufgabe muss sich vielmehr "von außen" aus einem Bedürfnis der Landkreisgemeinschaft heraus ergeben (vgl. Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 23.9.1997, Az.: 4 U 99/97 = DVBl 1998, 792, juris-Dok. Rn. 38).
  • VK Rheinland-Pfalz, 05.10.2001 - VK 9/01

    Auftrag "Busverkehrsleistungen im Stadtgebiet von ###"

    Ein solcher Sittenverstoß kann schon darin begründet sein, dass eine wettbewerbliche Tätigkeit überhaupt aufgenommen wird, bei der dem Wettbewerbsteilnehmer von Gesetzes wegen der Marktzutritt in der von ihm gewünschten Form untersagt wird (OLG Hamm, Gelsengrün, NJW 1998, S. 3504 unter Bezug auf BGH, NVwZ-RR 1989).
  • LG München I, 19.05.1999 - 1 HKO 3922/99
    Entsprechend hat in letzter Zeit das OLG Hamm der Unterlassungsklage eines Verbandes von Gartenbaubetrieben gegen die Stadt G. stattgegeben, die ihr städtisches Grünflächenamt in eine eigenbetriebsähnliche, ins Handelsregister eingetragene Firma umgewandelt hatte, die neben der Pflege der öffentlichen Grünanlagen auch Aufträge von Privatpersonen zur Erledigung gärtnerischer Arbeiten annahm (OLG Hamm, GewArch 98, 197, JZ 98, 576 - Gelsengrün. Anmerkung: abgedruckt in NST-N 1998, 50).
  • LG Offenburg, 03.12.1999 - 5 O 183/98

    Ausführung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten durch einen Gemeindebetrieb;

  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/00

    Marktauftritt der Düsseldorfer Stadtwerke-Tochter Innovatio verstößt gegen § 107

  • LG Trier, 25.05.2000 - 7 HKO 228/99
  • LG Düsseldorf, 26.07.2000 - 34 O 15/20

    Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Gebäudemanagements ; Unzulässige

  • VK Düsseldorf, 21.09.1999 - VK-12/99

    Vergabe vom Leistungen zum Einsammeln und Befördern von Abfällen im Stadtgebiet;

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2214
OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.10.1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Oktober 1998 - 2 Wx 29/98 (https://dejure.org/1998,2214)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 6 Abs. 2
    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1637
  • VersR 2000, 61
  • BB 1999, 493
  • NZG 1999, 269
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Köln, 16.03.1981 - 87 T 14/81
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Das Registergericht muß prüfen, ob dem ausländischen Geschäftsführer die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Inland möglich ist (vgl. LG Köln GmbHR 1983, 48; GmbHR 1984, 157).

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ergibt sich aus ihr vielmehr, daß derjenige, der vorhersehbar seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nicht nachkommen kann, grundsätzlich nicht als solcher bestellt werden darf, weil sonst einem gesetzwidrigen Tätigwerden Vorschub geleistet würde (vgl. LG Köln, GmbHR 1983, 48).

  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 113/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Ungeachtet der heutigen Möglichkeiten der Kommunikation über Staatengrenzen hinweg ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers ausschließlich vom Ausland aus nicht sichergestellt (vgl. Scholz, a.a.O., § 6 Rn. 18; Lutter/Hommelhoff a.a.O.; zweifelnd Mankowski, Anm. zu LG Köln, EWiR §.6 GmbHG 1/95; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf, GmbHR 1978, 110; LG Braunschweig, DB 1983, 706; LG Hildesheim a.a.O.).

    Die weiterhin zu der Frage der Bestellung von Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Inland lebender Ausländer bestellt werden kann, wenn seine Aufenthaltsgenehmigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausschließt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Celle, DB 1977, 993; KG MittRhNotK 1997, 32, 34).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1977 - 3 W 147/77
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Ungeachtet der heutigen Möglichkeiten der Kommunikation über Staatengrenzen hinweg ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben eines Geschäftsführers ausschließlich vom Ausland aus nicht sichergestellt (vgl. Scholz, a.a.O., § 6 Rn. 18; Lutter/Hommelhoff a.a.O.; zweifelnd Mankowski, Anm. zu LG Köln, EWiR §.6 GmbHG 1/95; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Düsseldorf, GmbHR 1978, 110; LG Braunschweig, DB 1983, 706; LG Hildesheim a.a.O.).

    Die Frage, ob ein im Ausland wohnender Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden kann, ist Gegenstand der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in GmbHR 1978, 110, 111 gewesen.

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Die Vorschrift verpflichtet außerdem das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2515, 2523 m.w.N.).
  • LG Köln, 06.01.1995 - 87 T 38/94

    Bestellung eines Ausländers zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Grundsätzlich können Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen ( vgl. LG Köln, NJW-RR 1995, 553, 554; LG Hildesheim, GmbHR 1995, 655, 656; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl, § 6 Rn. 91 Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 6 Rn. 14, Scholz, GmbHG , 8. Aufl., § 6 Rn. 16; Roth/Altmeppen, GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 9 Rittner/Schmidt-Leithoff in Rowedder u.a., GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Ulmer in Hachenburg, GmbHG , 7. Aufl., § 6 Rn. 7).
  • BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • LG Hildesheim, 07.06.1995 - 11 T 6/95
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Grundsätzlich können Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH auch dann bestellt werden, wenn sie im Ausland wohnen ( vgl. LG Köln, NJW-RR 1995, 553, 554; LG Hildesheim, GmbHR 1995, 655, 656; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl, § 6 Rn. 91 Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 6 Rn. 14, Scholz, GmbHG , 8. Aufl., § 6 Rn. 16; Roth/Altmeppen, GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 9 Rittner/Schmidt-Leithoff in Rowedder u.a., GmbHG , 3. Aufl., § 6 Rn. 8; Ulmer in Hachenburg, GmbHG , 7. Aufl., § 6 Rn. 7).
  • OLG Celle, 01.10.1976 - 9 Wx 5/76

    Keine Eintragung einer GmbH, deren maßgebliche Gesellschafter keiner

    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Die weiterhin zu der Frage der Bestellung von Ausländern zu GmbH-Geschäftsführern veröffentlichte obergerichtliche Rechtsprechung befaßt sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein im Inland lebender Ausländer bestellt werden kann, wenn seine Aufenthaltsgenehmigung eine selbständige Erwerbstätigkeit ausschließt (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1595; OLG Celle, DB 1977, 993; KG MittRhNotK 1997, 32, 34).
  • LG Köln, 07.10.1983 - 87 T 16/83
    Auszug aus OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98
    Das Registergericht muß prüfen, ob dem ausländischen Geschäftsführer die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben im Inland möglich ist (vgl. LG Köln GmbHR 1983, 48; GmbHR 1984, 157).
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 2 Wx 13/01

    Neubesstellung des Geschäftsführers; Eröffnung des Insovenzverfahrens - keine

    Für das weitere Verfahren wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Senates (Rpfleger 1999, 130; OLGR 1999, 108 = NJW-RR 1999, 1637) und anderer Obergerichte (vgl. z.B.: OLG Hamm, FGPrax 1999, 233; OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 354; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 354 f.) zwar grundsätzlich auch Ausländer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden können, wenn sie im Ausland wohnen; bei der Bestellung eines Ausländers aus einem Nicht-EG-Staat muß allerdings sichergestellt sein, daß er seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Geschäftsführer nachkommen kann.
  • OLG Celle, 02.05.2007 - 9 W 26/07

    Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen eines Geschäftsführers; Tatsächliche

    Vielmehr ergibt sich aus anderen Vorschriften dieses Gesetzes, dass der Geschäftsführer über die in § 6 genannten Voraussetzungen - insbesondere die Fähigkeit, rechtlich handeln zu können - hinaus in der Lage sein muss, seine Funktion auch tatsächlich ständig im Interesse der Gesellschaft auszuüben und die mit ihr verbundenen Pflichten zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1981, 2125, 2126; OLG Köln NZG 1999, 269; OLG Hamm DNotZ 2000, 235, 237; OLG Zweibrücken NZG 2001, 857, a. A. OLG Dresden GmbHR 2005, 537; LG Rostock NJW-RR 2004, 398; jetzt auch Lutter/Hommelhoff/Kleindiek, a. a. O., § 6 Rdnr. 14 a).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2010 - 20 W 370/10

    Eintragung eines ausländischen Geschäftsführers

    Die Argumente der Gegenauffassung (unter anderen OLG Celle, Beschluss vom 02.05.2007, Az. 9 W 26/07, mwN; OLG Köln, Beschluss vom 26.10.1998, Az. 2 Wx 29/98, zitiert jeweils nach juris; Schneider in Scholz, GmbHG, 10.Aufl. § 6, Rn. 19) vermögen nicht zu überzeugen.
  • OLG Frankfurt, 22.02.2001 - 20 W 376/00

    Ausländer als GmbH-Geschäftsführer

    So hat insbesondere das OLG Köln in seinem Beschluss vom 26. Oktober 1998 (NJW-RR 1999, 1637, 1638) ausgeführt, das Registergericht sei befugt, von dem Geschäftsführer den Nachweis zu verlangen, dass er eine Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt im Inland habe oder zumindest jederzeit erhalten könne, wenn Anhaltspunkte für die Annahme bestünden, er könne seine gesetzlichen Aufgaben wegen fehlender Einreisemöglichkeiten nicht erfüllen.
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 2 U 1433/02

    Keine erhöhten persönlichen Anforderungen an die Bestellung eines

    bb) Der Senat vermag auch in der Systematik des GmbH-Gesetzes keine hinreichende normative Verankerung dafür zu erkennen, dass zum Geschäftsführer nicht bestellt werden könne, wer in Folge seiner Staatsangehörigkeit seinen gesetzlichen Pflichten nicht ohne Weiteres werde nachkommen können (so aber: OLG Zweibrücken GmbHR 2001, 435 [436]; OLG Köln GmbHR 1999, 182 [183]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 [1638]; OLG Hamm ZIP 1999, 1919 [1920]; vgl. zu § 76 Abs. 3 AktG: Hüffer, AktG, 5. Aufl. § 77 Rn. 25).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2005 - 8 W 164/04

    GmbH: Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer

    Von Teilen der Rechtsprechung und Literatur wird aber darüber hinaus als zwingend angesehen, dass ein Geschäftsführer, der die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, das nicht der EU angehört und der außerhalb der EU wohnt, jederzeit in der Lage sein müsse, in die Bundesrepublik einzureisen, weil sonst eine ordnungsgemäße Erfüllung der Geschäftsführerpflichten nicht gesichert sei (OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 1689; OLG Hamm GmbHR 1999, 1089; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637; LG Düsseldorf Rpfleger 2002, 366;Michalski/Heyder, GmbH, § 6 Rn 30; Scholz/ Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 6 RN 18a).
  • LG Gießen, 05.07.2000 - 6 T 5/00

    Eintragung neuer Geschäftsführer einer GmbH; Bestellung eines Ausländers, der

    Die Kammer schließt sich zunächst der vom Amtsgericht in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung an, dass Ausländer, die nicht Bürger einer der EG-Staaten sind, zu Geschäftsführern einer GmbH nur bestellt werden können, wenn sie die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und es ihnen erlaubt ist, jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen (vgl. OLG Hamm NGZ 1999, 1004 [1005]; OLG Köln NJW-RR 1999, 1637 f.; LG Köln GmbHR 1983, 48 [LG Köln 16.03.1981 - 87 T 14/81] und Scholz/Schneider, GmbHG, 8 Aufl., § 6 RN.
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