Rechtsprechung
   LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98   

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LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 (https://dejure.org/1999,2575)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 (https://dejure.org/1999,2575)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 14 Sa 1157/98 (https://dejure.org/1999,2575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine bestimmte Schlussformulierung im Arbeitszeugnis; Schlussformulierung als notwendiger Bestandteil eines Arbeitszeugnisses oder Höflichkeitsformel

  • archive.org

    Zeugnis mit Schlußformulierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 630
    Arbeitszeugnis: Fehlen einer Schlußformulierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 404
  • BB 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Bremen, 11.02.1992 - 4a Ca 4168/91
    Auszug aus LAG Hessen, 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98
    Zur Frage, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, sogenannte Schlussformulierungen über das Bedauern des Ausscheidens und über das Bedanken für die geleistete Arbeit zu verwenden, bestehende in Literatur und Rechtsprechung unterschiedliche Auffassungen (vgl. bejahend: Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 11. Aufl., S. 89; LAG Köln, EzA Nr. 11 zu § 630 BGB ; verneinend: Schmid, DB 1988, S. 2253; Arbeitsgericht Bremen, NZA 1992, S. 800; Staudinger, 13. Aufl., § 630 BGB Rdn. 49).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    9 AZR 44/00 14 Sa 1157/98.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 1999 - 14 Sa 1157/98 - aufgehoben, soweit es die Beklagten auf die Anschlußberufung der Klägerin verurteilt und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 10. Februar 1998 - 4 Ca 248/97 - zurückgewiesen hat.

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

    Das Weglassen solcher Formeln kann dementsprechend als Distanzierung und Brüskierung des beurteilten Mitarbeiters aufgefasst werden (Kammer 21.05.2008, Juris Rn. 29 mwN.; vgl. zum Ganzen: Hessisches LAG 17.06.1999 - 14 Sa 1157/98 - BB 2000, 155 = Juris Rn. 46 f., LAG Köln 29.02.2008 - 4 Sa 1315/07 - Juris Rn. 22, LAG Niedersachsen 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06 - Juris Rn. 29, 118, LAG Hamm 12.07.1994 - 4 Sa 564/94 - LAGE Nr. 26 zu § 630 BGB, ErfK/Müller-Glöge, § 109 GewO Rn. 46, MüKo-BGB/Henssler, 5. Aufl., § 630 BGB Rn. 45, Küttner/Reinecke, Personalbuch 2010, Rn. 34, HWK/ Gäntgen, § 109 GewO Rn. 28, Stück, MDR 2006, 795, Kokemoor, jurisPR-ArbR 16/2009 Anm. 3, Fuchs BeckOK BGB § 630 Rn. 7a).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.1999 - 5 Sa 540/99   

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https://dejure.org/1999,9926
LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.1999 - 5 Sa 540/99 (https://dejure.org/1999,9926)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.06.1999 - 5 Sa 540/99 (https://dejure.org/1999,9926)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Juni 1999 - 5 Sa 540/99 (https://dejure.org/1999,9926)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 260
  • BB 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG München, 03.12.2008 - 10 Sa 645/07

    Auskunftsanspruch bei Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers -

    Es liegt nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber, der von Unkorrektheiten seines Arbeitnehmers erfährt, diesen von einer in der Ermittlungstätigkeit erfahrenen Person überwachen und überführen lässt (vgl. BAG vom 17.09.1998 - AP Nr. 113 zu § 611 BGB "Haftung des Arbeitnehmers"; LAG RheinlandPfalz NZA 2000, 260).
  • LAG Hessen, 12.02.2008 - 13 Sa 1120/07

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz für Detektivkosten

    Zu erstatten sind jedenfalls Prozessvorbereitungskosten, soweit die entsprechenden Aufwendungen mit einem konkreten bevorstehenden Rechtsstreit in Beziehung stehen und seiner Vorbereitung dienen sollen (GK-ArbGG-Wenzel, § 12 a Randziffer 28; Frölich, NZA 1996, 464; BAG vom 17. September 1998, NZA 1998, 1334; BAG vom 3. Dezember 1985, BB 1987, 689; LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Juni 1999, NZA 2000, 260; LAG Düsseldorf vom 13. Juli 1989, JurBüro 1989, 1702; LAG Berlin vom 20. Januar 2001, NZA RR 2002, 98; anderer Ansicht für Detektivkosten zur Vorbereitung einer Kündigungsschutzklage LAG Düsseldorf vom 19. August 2003, LAGE Nr. 2 zu § 91 ZPO 2002; Hessisches LAG vom 23. Oktober 1998, NZA RR 1999, 322).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 2 Ta 260/04

    Rechtsweg

    aa) Es entspricht ständiger obergerichtlicher und höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Detektivkosten (und vergleichbare Aufwendungen) des Arbeitgebers zur Aufklärung eines erheblichen Vertragsverstoßes des Arbeitnehmers bei dessen schuldhafter Vertragsverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB bzw., bei gleichzeitiger Verwirklichung eines Straftatbestandes, nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Normen des StGB zu ersetzen sind (BAG, 03.12.1985, BB 1987, 689; 17.09.1998, NZA 1998, 1334; LAG Düsseldorf, 04.04.1995, NZA 1995, 808; LAG Nürnberg, 12.09.1994, NZA 1995, 808; LAG Hamburg, 07.11.1985, NZA-RR 1996, 226; LAG Hessen, 23.10.1998, NZA-RR 1999, 322; LAG Rheinland-Pfalz, 15.06.1996, NZA 2000, 260; LAG Hamm, 05.04.2000, MDR 2000, 1255).
  • LAG München, 03.11.2000 - 10 Sa 1037/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - anderweitige Tätigkeit trotz

    Denn ein solcher Anspruch könnte unabhängig von den Bedenken des Arbeitsgerichts zur Höhe bereits dem Grunde nach aus positiver Vertragsverletzung des Arbeitsvertrages oder aus unerlaubter Handlung (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 263 StGB ) nur bestehen, wenn die Klägerin durch den Einsatz der Detektive einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt worden wäre (vgl. BAG vom 17.9.1998 -- AP Nr. 113 zu § 611 BGB "Haftung des Arbeitnehmers"; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.6.1999 -- BB 2000, 155 ).
  • LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
    Voraussetzung ist nur, dass durch dessen Tätigwerden der Arbeitnehmer einer Manipulation überführt wird (BAG 03.12.1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689; BAG 17.09.1998 - 8 AZR 5/97 - EzA § 249 BGB Nr. 23; LAG Rheinland-Pfalz 15.06.1999 - 5 Sa 540/99 - NZA 2000, 260, 261; ArbG Berlin 21.11.2000 - 1 Ca 15886/00 - NZA-RR 2001, 527, 530; vgl. auch LAG Berlin 20.09.2001 - 17 Ta 6117/01 (Kost) - LAGE § 91 ZPO Nr. 31; LAG Düsseldorf 19.08.2003, LAGE § 91 a ZPO 2002 Nr. 2; LAG Hamm 07.11.1995 - 6 Sa 187/95 - DB 1996, 278 f.).
  • LAG München, 06.10.2000 - 10 Sa 1037/93

    Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf Bezahlung von Detektivkosten

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  • LAG Hamm, 05.04.2000 - 10 Sa 2239/99

    Verstoß gegen das vertragliche Konkurrenzverbot durch einen gewerblichen

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 24.06.1999 - 3 Sa 1278/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8982
LAG Hessen, 24.06.1999 - 3 Sa 1278/98 (https://dejure.org/1999,8982)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.06.1999 - 3 Sa 1278/98 (https://dejure.org/1999,8982)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 3 Sa 1278/98 (https://dejure.org/1999,8982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 in der vom 1. 10. 1996 bis 31. 12. 1998 gelt. Fassung
    Grob fehlerhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 5 KSchG a. F.: Außerachtlassung oder schwerwiegende Vernachlässigung einzelner sozialer Grunddaten - Handhabung einer Punktwerttabelle mit grob ungerechten Einzelergebnissen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 155
  • DB 1999, 2575
  • NZA-RR 2000, 74
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 748/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

    a) Soweit der Kläger unter Berufung auf eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (24. Juni 1999 - 3 Sa 1278/98 - NZA-RR 2000, 74) mit der Revision geltend macht, in der Altersgruppe ab 55 habe die Beklagte nach § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI den Umstand der Verrentung nicht berücksichtigen dürfen und darin liege ein grober Auswahlfehler, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 749/07

    Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung

    c) Soweit der Kläger unter Berufung auf eine Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (24. Juni 1999 - 3 Sa 1278/98 - NZA-RR 2000, 74) mit der Revision geltend macht, in der Altersgruppe ab 55 habe die Beklagte nach § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI den Umstand der Verrentung nicht berücksichtigen dürfen und darin liege ein grober Auswahlfehler, kann dem nicht gefolgt werden.
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