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   BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00   

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BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 (https://dejure.org/2000,1531)
BAG, Entscheidung vom 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 (https://dejure.org/2000,1531)
BAG, Entscheidung vom 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 (https://dejure.org/2000,1531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130
    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130
    Anforderungen an Unterschrift in bestimmenden Schriftsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • RA Kotz (Entscheidungsanmerkung)

    Lesbare Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 316
  • NZA 2000, 1248
  • BB 2000, 2476
  • DB 2000, 2616
  • JR 2001, 396
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2000 - 12 Sa 1550/99

    Unterschriften in Berufungseinlegungs- und Berufungsbegründungsschrift als

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00
    5 AZB 17/00 12 Sa 1550/99.

    Auf die Revisionsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. März 2000 - 12 Sa 1550/99 - aufgehoben.

  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00
    In Anbetracht der Variationsbreite, die selbst Unterschriften ein und derselben Person aufweisen, ist insoweit ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist (BGH 29. Oktober 1986 - IV a ZB 13/86 - NJW 1987, 1333, 1334).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00
    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (ständige Rechtsprechung; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 mwN).
  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 864/06

    Kündigung - Klagefrist

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - ZTR 2004, 364, zu A der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11, zu II 1 der Gründe; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380, zu II 1 der Gründe mwN).
  • LAG Niedersachsen, 17.01.2019 - 7 Sa 490/18

    Arbeitsordnung; Arbeitsunfähigkeit; Behinderung; Benachteiligung; betriebliche

    Es ist von individuellem Gepräge und hat charakteristische Merkmale, welche die Identität dessen, von dem es stammt, ausreichend kennzeichnen (vgl. BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - Rn. 4) .

    Die Anordnung der Buchstaben und deren Verbindung sind als Ausdruck einer in Teilen verstümmelten Schrift, nicht aber eines Handzeichens zu verstehen (vgl. BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - Rn. 4) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 518/14

    Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM

    Das genügt, wenn - wie hier - die Autorenschaft gesichert ist (vgl. BAG 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 - NZA 2000, 1248).
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

    aa) Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (st. Rspr., vgl. BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - zu II 1 der Gründe; 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 25) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 5 Sa 378/14

    Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers - Anspruch auf Versetzung an einen anderen

    Das genügt, wenn - wie hier - die Autorenschaft gesichert ist (vgl. BAG 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 - NZA 2000, 1248).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

    Sie enthält einen individuellen Schriftzug, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (zu diesen Anforderungen BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21

    Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. §

    Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (BAG 30.08.2000 - 5 AZB 17/00 - zu II 1 der Gründe; 25.04.2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 25).
  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15

    Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot

    " (a.) Welche Anforderungen insofern zu stellen sind, ergibt sich nach langjähriger Judikatur sowohl der Gerichte für Arbeitssachen als auch der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit namentlich aus den Zwecken des Unterschriftsgebots im jeweiligen normativen Kontext 89 S. dazu statt vieler etwa BGH 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Was unter einer 'Unterschrift' zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch und dem Zweck der Formvorschrift"; ebenso BAG 30.8.2000 - 5 AZB 17/00 - AP § 130 ZPO Nr. 17 = EzA § 519 ZPO Nr. 11 = NZA 2000, 1248 = BB 2000, 2476 [II.1.

    S. dazu statt vieler etwa BGH 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Was unter einer 'Unterschrift' zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch und dem Zweck der Formvorschrift"; ebenso BAG 30.8.2000 - 5 AZB 17/00 - AP § 130 ZPO Nr. 17 = EzA § 519 ZPO Nr. 11 = NZA 2000, 1248 = BB 2000, 2476 [II.1.

    89) S. dazu statt vieler etwa BGH 22.10.1993 - V ZR 112/92 - NJW 1994, 55 = MDR 1994, 91 = BB 1994, 539 ["Juris"-Rn. 5]: "Was unter einer 'Unterschrift' zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch und dem Zweck der Formvorschrift"; ebenso BAG 30.8.2000 - 5 AZB 17/00 - AP § 130 ZPO Nr. 17 = EzA § 519 ZPO Nr. 11 = NZA 2000, 1248 = BB 2000, 2476 [II.1.

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 233/19

    Massenentlassungsanzeige iSd. der Richtlinie 98/59/EG und damit iSv. § 17 Abs. 1

    Eine Unterschrift setzt einen individuellen Schriftzug voraus, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (st. Rspr., vgl. BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 19; BAGE 151, 66; 25. April 2007 - 10 AZR 246/06 - Rn. 25; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - zu II 1 der Gründe) .

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung darstellt, beurteilt sich dabei nach dem äußeren Erscheinungsbild (vgl. BAG 13. Februar 2008 - 2 AZR 864/06 - aaO; 28. Januar 2004 - 5 AZR 32/03 - zu A der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - zu II 1 der Gründe; BGH 10. Juli 1997 - IX ZR 24/97 - zu II 1 der Gründe) .

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2012 - 24 U 166/11

    Berechnung, Vergütung, Unterschriftsleistung

    Ob ein Schriftzug eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (NJW 1994, 55; NJW 1996, 3164; NJW 1997, 3380, 3381; NJW 2001, 316; NJW-RR 2007, 351; BAG, NZA 2008, 521; Staudinger/Hertel, a.a.O., § 126 Rdnr. 143).
  • KG, 05.06.2008 - 8 U 213/07

    Anspruchsverjährung: Wirkung des Verjährungsverzichts; Hemmung der Verjährung bei

  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 30 U 121/05

    Gesetzliche Schriftform für langfristige Zeitmietverträge

  • LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageerhebung - Form - Unterschrift

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2010 - 8 Sa 1204/09

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin im öffentlichen Personennahverkehr;

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 32/03

    Überstundenvergütung angestellter Lehrer

  • LAG Berlin, 21.05.2003 - 3 Ta 942/03

    Anforderungen an eine Unterschrift hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage;

  • LAG Berlin, 12.10.2001 - 6 Sa 1727/01

    Berufung: Form - Unterschrift - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LAG Hamm, 02.03.2011 - 6 Sa 1731/10

    Erforderlichkeit der Unterschrift unter eine Klageschrift; Wirksamkeit einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 Sa 955/09

    Unzulässige Zurückverweisung bei unschlüssiger Klage

  • LAG Berlin, 30.01.2002 - 13 Sa 1900/01

    Fristwahrung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Versäumung der

  • LAG Hamm, 10.12.2009 - 6 Ta 541/09
  • LAG Hessen, 04.07.2001 - 1 Sa 120/01

    Einzelfall einer Berufung, die wegen unzulänglicher Unterzeichnung als unzulässig

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.02.2004 - 2 Ta 27/04

    Säumnis, Verhandlungstermin, Vollmacht, Unterschrift, Anforderung

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2003 - 2 Sa 118/03

    Berufungsschrift, Unterschrift, Lesbarkeit, Schriftzug, individueller, Namenszug,

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