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   BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99   

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BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 (https://dejure.org/2000,639)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 (https://dejure.org/2000,639)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 (https://dejure.org/2000,639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BeschFG § 1 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 3; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG § 1 Abs. 1, 3, 5; KSchG § 7
    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BeschFG § 1 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5; KSchG § 7
    I. Kein Verzicht auf Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Befristung durch vorbehaltlosen Abschluss eines Folgevertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 264
  • BB 2000, 2368
  • BB 2000, 2638
  • DB 2001, 871
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).

    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).

    Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 920/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    Die Klägerin bedarf der Feststellung, der vorangegangene Vertrag habe nicht aufgrund der Befristung geendet, um dies gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alt. BeschFG gegenüber der im letzten Vertrag vereinbarten, auf § 1 BeschFG gestützten Befristung geltend machen zu können (vgl. BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu B II 2 a aa der Gründe; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).

    Ein vorhergehender unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B II 2 a aa der Gründe mwN; BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 920/98 - zVv., zu B V 1 a der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.1998 - 9 Sa 121/97

    Unwirksamkeit einer Befristung des Arbeitsvertrages nach § 1 BeschFG n.F.; Fehlen

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    7 AZR 43/99 9 Sa 121/97.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Oktober 1998 - 9 Sa 121/97 - wird mit folgenden Maßgaben zurückgewiesen:.

  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 790/95

    Befristung von Arbeitsverhältnissen wegen eines vorübergehenden Mehrbedarfs an

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    In die Wartezeit sind jedoch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, wenn zu diesen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht (BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 2 der Gründe mwN; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - zVv., zu B I der Gründe).

    Die Beklagte hat nicht hinreichend dargetan, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 5. Juli 1996 sei aufgrund greifbarer Tatsachen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten gewesen, daß für eine Beschäftigung der Klägerin über den 31. Dezember 1996 hinaus kein Bedarf bestehe (vgl. zum Erfordernis einer entsprechenden Prognose etwa BAG 12. September 1996 - 7 AZR 790/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 182, zu II 3 a und b sowie 4 der Gründe).

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    Durch den vorbehaltlosen Abschluß eines Folgevertrags stellen die Arbeitsvertragsparteien ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Senatsrechtsprechung seit 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 ).

    Zwar stellen die Arbeitsvertragsparteien durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97, zu II der Gründe; BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 03.05.1979 - 2 AZR 679/77

    Ausgleichsquittung - Kündigungsschutzklage - Aufhebungsvertrag - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    Soll gleichwohl bereits vor Ablauf dieser Frist vertraglich auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung verzichtet werden, so muß dies in der vertraglichen Vereinbarung unmißverständlich zum Ausdruck kommen (vgl. zum Verzicht auf Kündigungsschutz etwa BAG 3. Mai 1979 - 2 AZR 679/77 - BAGE 32, 6 = AP KSchG 1969 § 4 Nr. 6, zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 15.02.1995 - 7 AZR 680/94

    Betriebsübergang - Befristeter Arbeitsvertrag bei einer

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 43/99
    Zwar stellen die Arbeitsvertragsparteien durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (st. Senatsrechtsprechung seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97, zu II der Gründe; BAG 15. Februar 1995 - 7 AZR 680/94 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 166 = EzA BGB § 620 Nr. 130, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 200/00

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung)

    Denn zum einen haben die Parteien durch den vor Klageerhebung vorbehaltlos geschlossenen Folgevertrag vom 28. Januar 1999 ihre Vertragsbeziehungen auf eine neue Grundlage gestellt und zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. hierzu zuletzt BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - BB 2000, 2638 ff., zu B I 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 05.05.2004 - 7 AZR 629/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Personalratsbeteiligung

    Denn für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts kommt es auf die Rechtslage im Zeitpunkt seines Abschlusses an (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 4 der Gründe; 15. Januar 2003 - 7 AZR 535/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 AZR 654/03

    Befristung - Vertretung

    Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2004 - 5 Sa 1393/03

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehend bestehender

    Das hierfür erforderliche Feststellungsinteresse, das ohne weiteres aus der bei Versäumung der Klagefrist nach § 17 Satz 2 TzBfG i. v. m. § 7 KSchG eintretenden Fiktion der Wirksamkeit der Befristung folgt, ist nicht dadurch entfallen, dass die Parteien am 20.08.2003 vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen haben (BAG 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - AP Nr. 26 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 1 BeschFG 1984 Nr. 18 unter A der Gründe; offengelassen LAG Niedersachsen 12.01.2004 - 5 Sa 130/03 E - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter I. 1. der Gründe).

    Die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR 191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1985 - 7 AZR 680/94 -AP Nr. 166 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe; 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a.a.O. unter B. I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR/205/01 - EzA SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe).

    Ein grundsätzlich anderes Ergebnis folgt auch nicht aus dem Urteil des BAG vom 26.07.2000 (7 AZR 43/99 a.a.O. unter B I. 1. der Gründe).

  • LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1130/03

    Konsequenz eines ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrages auf ein

    Die Rechtsprechung des BAG zum sog. Anschlussverbot nach dem BeschFG ist nicht ohne weiteres auf befristete Folgeverträge nach dem TzBfG zu übertragen (verl. z. B. 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 unter B. 1. der Gründe).

    Es kann dahinstehen, ob dieses Feststellungsinteresse dadurch entfallen ist, dass die Parteien am 20.08.2003 vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag geschlossen und ihre arbeitsvertraglichen Beziehungen damit auf eine neue Grundlage gestellt haben (für den Fall eines möglichen Verstoßes gegen das Anschlussverbot nach § 1 Absatz 3 Satz 1, 1. Alt. BeschFG verneinend BAG 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - AP Nr. 26 zu § 1 BeschFG 1985 = EzA § 1 BeschFG 1985 Nr. 18 unter A der Gründe).

    Denn die Arbeitsvertragsparteien stellen ihre Vertragsbeziehungen durch einen ohne Vorbehalt geschlossenen Folgevertrag regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage und heben zugleich konkludent ein etwa befristetes früheres Arbeitsverhältnis auf (ständige Rechtsprechung des BAG seit 08.04.1985 - 7 AZR191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 76 unter II. der Gründe; vgl. ferner 15.02.1995 - 7 AZR 680/94 - AP Nr. 166 zu § 620 BGB befristeter Arbeitsvertrag = EzA § 620 BGB Nr. 130 unter I. 1. der Gründe; 26.07.2000 - 7 AZR 43/99 - a. a. O. unter B I. 1. der Gründe; 05.06.2002 - 7 AZR 205/01 - EzA - SD 2002, Nr. 21, 9 bis 10 unter I. 1. der Gründe).

    Ein grundsätzlich anderes Ergebnis folgt nicht aus dem Urteil des BAG vom 6.07.2000 (7 AZR 43/99 - a. a. O. unter B I. 1. der Gründe).

  • LAG Hamm, 22.05.2003 - 11 Sa 1735/02

    Befristung im öffentlichen Dienst

    Die Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens folgt bereits daraus, dass bei Versäumung der Klagefrist nach §§ 17 TzBfG, 7 KSchG die Wirksamkeit der Befristung fingiert wird (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264 zur Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG 1996).

    Ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung des vorausgegangenen Vertrages ist nur anzunehmen, wenn ein solcher unmissverständlich in der vertraglichen Vereinbarung zum Ausdruck kommt (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264).

    Zwar ist nach der Rspr. des BAG regelmäßig davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien bei einem ohne Vorbehalt abgeschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage stellen und zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis aufheben (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264; BAG 11.12.1985 AP Nr. 100 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02

    Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund

    Die Zulässigkeit eines solchen Feststellungsbegehrens folgt bereits daraus, dass bei Versäumung der Klagefrist nach §§ 17 TzBfG, 7 KSchG die Wirksamkeit der Befristung fingiert wird (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264 - zur Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG 1996 - ).

    Wird ein weiterer befristeter Arbeitsvertrag vor Ablauf der Klagefrist hinsichtlich der vorausgehenden derzeit noch aktuellen Befristung abgeschlossen, so ist darin nur dann ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Befristung des vorausgegangenen Vertrages zu sehen, wenn ein solcher unmissverständlich in der vertraglichen Vereinbarung zum Ausdruck kommt (BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264).

    Zwar ist nach der Rspr. des BAG davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien bei einem ohne Vorbehalt abgeschlossenen Folgevertrag ihre Vertragsbeziehungen regelmäßig auf eine neue Rechtsgrundlage stellen und zugleich konkludent ein etwa unbefristetes früheres Arbeitsverhältnis aufheben (BAG 04.06.2003 7 AZR 523/02; BAG 26.07.2000 NZA 2001, 264; BAG 11.12.1985 AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag unter Aufgabe der bis dahin anderslautenden Rspr. BAP AP Nr. 54, 60, 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

  • BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 346/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 537/99

    Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 535/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 205/01

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 122/01

    Rücknahme einer Entfristungsklage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03

    Befristeter Arbeitsvertrag zur mittelbaren Vertretung

  • LAG Hamm, 12.12.2001 - 18 (5) Sa 1081/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, Direktionsrecht,

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 13/01

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 642/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem TzBfG

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 (5) Sa 1920/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1081/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 161/00

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG 1996

  • BAG, 15.08.2001 - 7 AZR 219/00

    Befristung nach dem BeschFG

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00

    Voraussetzungen einer höheren tariflichen BAT-Eingruppierung ; Dauerhafte

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 11/01

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst;

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 476/02

    Befristungsrecht - Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags; Anwendung des

  • LAG Hamm, 09.05.2001 - 18 Sa 1461/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Bremen, 08.05.2001 - 1 Sa 231/00

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung; Verstoss von Tarifverträgen gegen

  • LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1652/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Direktionsrecht des

  • LAG Hamm, 21.03.2001 - 18 Sa 1651/00

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit; Tarifliche

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1653/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00

    Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen

  • LAG Sachsen, 04.08.2005 - 6 Sa 975/04
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2004 - 5 Sa 1174/03

    Wirksamkeit von zwei aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen; Frist

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2001 - 12 Sa 1595/00

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Frist der Befristungsklage

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.07.2012 - 5 Sa 474/11

    Arbeitnehmerüberlassung, fehlende Erlaubnis, Arbeitsverhältnis, fingiertes,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - 14 Sa 1741/09

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 115/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

  • LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01

    Anspruch auf höherer Eingruppierung nach dauerhafter Vertretungstätigkeit und

  • BAG, 15.01.2003 - 7 AZR 453/02

    Verlängerung einer Befristung nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete

  • ArbG Bochum, 25.05.2005 - 5 Ca 2275/04
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 19 Sa 906/07

    Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung - Altersdiskriminierung - befristetes

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