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   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99   

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https://dejure.org/1999,257
BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 (https://dejure.org/1999,257)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 87 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; ZPO § 256

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 87 Abs. 2; HGB § 92 Abs. 1; HGB § 92 Abs. 2; HGB § 92 a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4; ZPO § 256
    Kriterien für Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1, § 86 Abs. 1, Abs. 2, § 87 Abs. 2, § 92 Abs. 1, Abs. 2, § 92a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4
    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters (Einfirmenvertreters): Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - R+V 2 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Einfirmenvertreter, Berichtspflicht, Sollvorgabe, Zielvorgabe

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Handelsrecht, Arbeitsrecht, Selbständiger Einfirmenvertreter oder Arbeitnehmer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 112
  • ZIP 2000, 808
  • NZA 2000, 534
  • VersR 2000, 1496
  • BB 2000, 1469
  • BB 2000, 884
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1162
  • DB 2000, 878
  • DB 2000, 879
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 23.10.1998 - 12 (2) Sa 779/98

    Statusklage eines Versicherungsvertreters; Differenzierung zwischen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 12 (2) Sa 779/98 -.

    5 AZR 3/99 12 (2) Sa 779/98.

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-) Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966, aaO).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77

    Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Aus ihr lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129; BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 247/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 102, mwN).
  • BAG, 19.06.1963 - 5 AZR 314/62

    Subdirektor - Bezirksdirektion mehrerer Versicherungsgesellschaften -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Im übrigen wird die Freiheit zur "Gestaltung der Tätigkeit" iSd. § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB durch die Festlegung eines geographischen Bereichs, innerhalb dessen die betreffende Tätigkeit entfaltet werden soll, nicht berührt (vgl. auch BAG 19. Juni 1963 - 5 AZR 314/62 - AP HGB § 92 Nr. 1; BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1986 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
    Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    Im bestehenden Vertragsverhältnis - wie im vorliegenden Fall - hat der Beschäftigte jederzeit ein rechtliches Interesse daran, dass seine Rechtsstellung als Arbeitnehmer alsbald festgestellt wird (vgl. BAG, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zitiert nach juris, dort Rn. 45 m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 01.02.2017 - 56 Ca 5356/15

    Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern - freie Mitarbeiterin einer

    Dabei kann auch die Feststellung begehrt werden, seit wann der geltend gemachte Status besteht, da von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Folgen, die ein Feststellungsinteresse begründen, abhängig sind (vgl. BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99, Rn. 45, juris).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).

    Für den Beklagten als Versicherungsvertreter gilt nichts anderes (vgl. ausf. Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 93, 112).

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14

    Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts,

    Jedenfalls dann, wenn sich die gegenwärtigen tatsächlichen Umstände seit Vertragsbeginn nicht geändert haben, bedarf es auch keines gesonderten Feststellungsinteresses für einen bis dahin zurückreichenden Klageantrag (BAG, Urt. v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 - Juris, Rn 45).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebiets ist deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar (vgl. BAG 17. Mai 1978 - 5 AZR 580/77 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 28 = EzA § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 18; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - aaO).

    Das Landesarbeitsgericht hat auch zutreffend angenommen, daß der Kläger keinem generellen Verbot jeglicher anderweitiger Erwerbstätigkeit unterlag, weshalb dahinstehen kann, ob ein solches Verbot überhaupt für den Status eines im Versicherungsaußendienst Beschäftigten Bedeutung hat (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - aaO; - 5 AZR 770/98 - aaO).

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

    Die Befugnis des Auftraggebers, das Arbeitsgebiet des Handelsvertreters aus wichtigen organisatorischen Gründen zu ändern, sei in Handelsvertreterverträgen üblich; allenfalls die rechtliche Wirksamkeit einer solchen Klausel sei im Einzelfall zweifelhaft, zur Statusbestimmung könne diese Regelung wenig beitragen (BAG-Urteil 5 AZR 3/99, NZA 2000, 534, 537).

    Auch die Anzeigepflichten bei Krankheit (§ 6 DV) und rechtzeitig vor Urlaubsantritt (§ 5 DV) widersprächen der Stellung eines selbständigen Handelsvertreters nicht; es sei vielmehr Ausdruck eines legitimen Interesses des Vertragspartners, über eine urlaubsbedingte Abwesenheit des Handelsvertreters rechtzeitig informiert zu werden (BAG-Urteil 5 AZR 3/99, NZA 2000, 534, 539).

    Denn die Frage, wie die von den Vertragsparteien getroffenen Abreden rechtlich zu qualifizieren sind, entzieht sich deren Belieben (BAG-Urteil vom 15. Dezember 1999 5 AZR 3/99, DB 2000, 879, HFR 2001, 71; vgl. allerdings zur Indizwirkung einer einverständlichen Vertragsqualifikation "in Grenzfällen" BFH-Urteil vom 13. April 1967 IV 194/64, BFHE 88, 333, BStBl III 1967, 398).

    Maßgeblich ist vielmehr der wirkliche Geschäftsinhalt, wie er sich aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und aus deren tatsächlicher Durchführung ergibt (BAG-Urteil in DB 2000, 879, HFR 2001, 71).

    Dass die B-SPAR ein berechtigtes Interesse daran hatte, sich auf eine urlaubsbedingte Abwesenheit des Klägers rechtzeitig einstellen zu können, liegt auf der Hand (vgl. BAG-Urteil in DB 2000, 879 unter II.3.a ).

    Handelsvertreter (und damit auch Bausparkassenvertreter) ist nämlich auch, wer ständig damit betraut ist, für die Erweiterung der Umsätze des Unternehmers zu wirken (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH-Urteile vom 24. Juni 1971 VII ZR 223/69, BGHZ 56, 290 [293] und vom 22. Juni 1972 VII ZR 36/71, BGHZ 59, 87 [91]; BFH-Urteile in BFHE 187, 56, BStBl II 1999, 253 , in BFH/NV 1998, 1004 und in BFHE 189, 192 , BStBl II 1999, 686 ; BAG-Urteile vom 15. Dezember 1999 5 AZR 566/98, DB 2000, 723 , HFR 2001, 75 und in DB 2000, 879, HFR 2001, 71).

    Im Übrigen stellen selbständige Handelsvertreter auch nach dem neuem Sozialrecht keine Schein-Selbständigen dar, weil sie in § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB IV n. F. von der Anwendung der Regelung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. BAG-Urteil in DB 2000, 879, HFR 2001, 71, unter II. 2.).

    Die Zuweisung eines örtlichen Aufgabengebiets ist im Handelsvertreterrecht typisch (BAG-Urteil in DB 2000, 879 unter II. 1. b. aa.).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Im übrigen wäre auch dies mit dem Status als selbständige Handelsvertreterin vereinbar (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies kann im Streitfall dahinstehen (zur Problematik vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, wird die grundsätzliche Freiheit zur eigenständigen Festlegung der Urlaubszeiten nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Dienstnehmer dem Dienstberechtigten urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten mitzuteilen hat.

    Vertragliche Pflichten, die nicht die geschuldete Tätigkeit, sondern das sonstige Verhalten betreffen, sind zur Abgrenzung regelmäßig nicht geeignet (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines

    Unabhängig davon ergibt sich aus § 46 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass der Gesetzgeber die Beschränkung auf einen Bezirk erkennbar auch bei Selbständigen für zulässig gehalten hat und die Zuweisung eines bestimmten Arbeitsgebietes deshalb schon von Gesetzes wegen mit dem Status eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar wäre (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Eine Produktschulung ist auch für selbständige Handelsvertreter durchaus üblich und konkretisiert die in § 86a Abs. 1 und Abs. 2 HGB geregelte Verpflichtung des Unternehmers, dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Nachrichten zu geben (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Ein solches Wettbewerbsverbot folgt zudem unmittelbar aus der Interessenwahrnehmungspflicht des § 86 Abs. 1 HGB und steht der Selbständigkeit des Versicherungsvertreters nicht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    Die Verpflichtung, entsprechende Tätigkeitsunterbrechungen dem Unternehmer mitzuteilen, ergibt sich aus § 86 Abs. 2 HGB und greift nicht in die Selbständigkeit des Klägers ein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.02.2003 - L 4 KR 3/01; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04

    Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

  • LAG Hamm, 27.01.2010 - 5 Sa 627/09

    Feststellungsklage zum Arbeitsverhältnis eines Lehrers in Justizvollzugsanstalt

  • ArbG Karlsruhe, 25.04.2007 - 9 Ca 444/06

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Telefonbuchverlag, Adressbuchverlag,

  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 782/98

    Feststellungsinteresse für vergangenheitsbezogene Statusklage

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

  • LAG München, 14.07.2005 - 4 Sa 114/05

    Kein Arbeitnehmerstatus des Versicherungsvertreters und Inhabers einer

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • SG Duisburg, 07.10.2019 - S 10 BA 76/19
  • BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 364/01

    Vergangenheitsbezogene Statusbeurteilung

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 27/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.2006 - 5 Sa 142/05

    Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 582/09

    Arbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter, Umfang der

  • LAG Hessen, 26.09.2007 - 10 Sa 1600/05

    Statusklage - Abgrenzung freie Mitarbeit und Arbeitnehmer - Kündigung wegen

  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge -

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07

    Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit von Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit

  • LAG Hamm, 11.01.2007 - 17 Sa 1631/06

    Zur Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten im Rahmen der außerbetrieblichen

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 11 Ta 57/07

    Rückzahlung von Provisionsvorschüssen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2007 - 11 Ta 142/07

    Rechtsweg - Skippervertrag

  • LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00

    Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2001 - 10 Sa 1155/00

    Feststellung einer Arbeitnehmereigenschaft eines Volkshochschuldozenten

  • OLG Hamburg, 14.04.2004 - 13 U 76/03

    Ausschließliche Gerichtsstandklauseln in Handelsvertreterverträgen; Vermutung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

  • LAG München, 11.06.2010 - 5 Sa 587/09

    Rbeitnehmereigenschaft nicht programmgestaltender Mitarbeiter

  • LAG Baden-Württemberg, 15.11.2000 - 17 Sa 13/00

    Arbeitnehmereigenschaft einer Fuhrunternehmerin die mit dem LkW des Auftraggebers

  • LAG Hamm, 13.03.2002 - 4 Ta 124/02

    Nichtbestehen des Kündigungsschutzes wegen Nichterfüllung der Wartezeit;

  • OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01

    Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger

  • ArbG Nürnberg, 09.05.2023 - 10 Ca 5020/22

    Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und

  • OLG Celle, 04.06.2007 - 11 U 293/06

    Rechtsweg für Ansprüche gegen einen Handelsvertreter

  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

  • ArbG Köln, 20.11.2019 - 3 Ca 3309/19
  • LAG Hamm, 18.07.2001 - 2 Sa 1836/00

    Indikatoren einer persönlichen Abhängigkeit; Kriterien für eine Unterscheidung

  • LAG Niedersachsen, 26.06.2000 - 10 Ta 210/00

    Wirksamkeit einer Kündigung und Anspruch auf Entgeltzahlung; Definition des

  • LAG Brandenburg, 03.12.1999 - 4 Sa 644/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung;

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

  • SG Hildesheim, 30.11.2006 - S 9 R 517/05
  • LG Köln, 15.07.2016 - 17 O 177/13

    - OVB 20 -, Kontokorrentklage auf Rückzahlung unverdienter Provisionsvorschüsse

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Rechtsprechung
   BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2046
BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99 (A) (https://dejure.org/2000,2046)
BAG, Entscheidung vom 27.06.2000 - 1 ABR 32/99 (A) (https://dejure.org/2000,2046)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) (https://dejure.org/2000,2046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 234; ; Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994 Art. 4; ; Richtlinie 94/45/EG vom 22. September 1994 Art. 11; ; EBRG § 5; ; EBRG § 8 ff.

  • rechtsportal.de

    Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auskunftsanspruch

  • Der Betrieb

    EG-Vertrag Art. 234; Richtlinie 94/45/EG des Rats über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitn... ehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen vom 22. 9. 1994 Art. 4, Art. 11; EBRG § 5, §§ 8 ff.
    Auskunftspflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrats - Auslegung der EG-Richtlinie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrats

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Bildung eines Europäischen Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 150
  • NZA 2000, 1330
  • BB 2000, 1469
  • BB 2001, 414
  • DB 2000, 1424
  • DB 2001, 50
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    Sie waren noch nicht Gegenstand der Auslegung durch den EuGH, ihre Beantwortung ist auch nicht offenkundig (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982, 3415, 3430, 3431 Rn. 21; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 225/98 - (A) - AP HRG § 57 b Nr. 25).

    Das ist unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr untereinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu beurteilen (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., aaO Rn. 16, 21).

  • LAG Hamburg, 30.06.1999 - 8 TaBV 4/99

    Zum Umfang der Auskunftspflicht der zentralen Leitung - § 5 EBRG

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    1 ABR 32/99 (A) 8 TaBV 4/99 Hamburg.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    Davon wäre nur auszugehen, wenn der Senat überzeugt wäre, daß auch für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und den EuGH die gleiche Gewißheit besteht (BAG 22. Juni 1993 - 1 AZR 590/92 - BAGE 73, 269).
  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 225/98

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer polnischen Lektorin -

    Auszug aus BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 32/99
    Sie waren noch nicht Gegenstand der Auslegung durch den EuGH, ihre Beantwortung ist auch nicht offenkundig (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982, 3415, 3430, 3431 Rn. 21; BAG 22. März 2000 - 7 AZR 225/98 - (A) - AP HRG § 57 b Nr. 25).
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Von einer Anrufung kann es nur absehen, soweit der EuGH über die Auslegungsfrage bereits entschieden hat, oder wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - RS 283/81 C.I.L.F.I.T. - Slg. 1982 S 3415, 3430 ff.; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150; 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 693/06

    Betriebsübergang: Bodenpersonal einer Fluglinie auf einem Großflughafen -

    Die Vorlagepflicht des Bundesarbeitsgerichts als letztinstanzliches Gericht nach Art. 234 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 EG besteht nicht, wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415, 3430 f. = AP EWG-Vertrag Art. 177 Nr. 11; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150, 152 = AP EWG-Richtlinie Nr. 94/45 Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 94/45 Nr. 1; 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 364 = AP BetrVG 1972 § 87 Gesundheitsschutz Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 87 Bildschirmarbeit Nr. 1).
  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 7/03

    Nachteilsausgleich - Informationspflicht nach § 118 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 111 S.

    Von einer Anrufung kann es aber absehen, wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, dass für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150, 155, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 29.06.2004 - 1 ABR 32/99

    Auskunftsanspruch nach § 5 Abs. 1 EBRG gegen fingierte zentrale Leitung

    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. Juni 2000 (- 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150) das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung darüber angerufen, ob die EBR-RL in Fällen wie dem vorliegenden eine Verpflichtung der in der Gemeinschaft tätigen Unternehmen verlangt, dem als zentrale Leitung geltenden Unternehmen die Auskünfte mit dem Inhalt von § 5 Abs. 1 EBRG zu erteilen, und ob diese Pflicht ggf. auch die Bezeichnungen und Anschriften der bei der Bildung des besonderen Verhandlungsgremiums oder der Errichtung des Europäischen Betriebsrats zu beteiligenden Arbeitnehmervertretungen umfasst.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 904/08

    Altersgrenze für Flugingenieure - Aussetzung der Verhandlung

    In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift ist die Verhandlung auch bis zur Erledigung eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 EG (jetzt: Art. 267 AEUV) auszusetzen (BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - AP EWG-Richtlinie 94/45 Nr. 1 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 94/45 Nr. 1).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 AZR 421/01

    Anrechenbarkeit - Sozialplananspruch - Nachteilsausgleich - Abfindung - Ausgleich

    Von einer Anrufung kann es nur absehen, soweit der EuGH über die Auslegungsfrage bereits entschieden hat, oder wenn die zutreffende Anwendung des Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist, daß für ernsthafte Zweifel kein Raum besteht (EuGH 6. Oktober 1982 - RS 283/81 C .I.LF.I.T. - Slg. 1982 S 3415, 3430 ff.; BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 32/99 (A) - BAGE 95, 150; 2. April 1994 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349).
  • ArbG Stuttgart, 04.05.2007 - 10 BV 42/05

    Feststellungsklage: Fortgeltung einer geschlossenen Vereinbarungen;

    Es handelt sich vielmehr um einen vorgelagerten Anspruch (vgl. auch BAG v. 27.06.2000, NZA 2000, 1330).
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