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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99   

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https://dejure.org/2000,8900
LAG Hessen, 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 (https://dejure.org/2000,8900)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 (https://dejure.org/2000,8900)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 9 Sa 2072/99 (https://dejure.org/2000,8900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung nach Aktenlage nach vorhergehender Güteverhandlung; Arbeitsgerichtliche Güteverhandlung als mündliche Verhandlung im Sinne des § 251 Absatz 2 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Tarifliche Lohneingruppierung bei Flughafenmitarbeitern im Bodenverkehrsdienst; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 517
  • BB 2001, 1205
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • ArbG Stuttgart, 07.03.2017 - 25 Ca 5337/16

    Flucht in die Säumnis - richterlicher Hinweis - Befangenheit - Entscheidung nach

    In der Rechtsprechung und im Schrifttum ist sehr umstritten, ob im arbeitsgerichtlichen Verfahren bereits im ersten Kammertermin eine Entscheidung nach Aktenlage ergehen kann ( dafür : ArbG Stuttgart 05.12.2013 - 5 Ca 5903/13 - mwN; LAG Berlin 03.02.1997 - 9 Sa 133/96 - Hessisches LAG 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 - ArbG Köln 08.03.2013 - 2 Ca 4314/12 - und 02.09.2011 - 2 Ca 2969/11 - Schwab/Weth-Korinth, 4. Aufl. § 59 ArbGG Rn. 53; Natter/Gross-Rieker ArbGG § 55 ArbGG Rn. 9; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011, Anm. 6; dagegen : Hessisches LAG 10.11.2015 - 15 Sa 476/15 - LAG Hamm 04.03.2011 - 18 Sa 907/19 - Hessisches LAG 05.11.2010 - 3 Sa 602/10 - LAG Bremen 25.06.2003 - 2 Sa 67/03 - GMP-Germelmann ArbGG 8. Aufl. § 55 Rn. 17; ErfK/Koch 16. Aufl.§ 55 ArbGG Rn. 4).
  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 18 Sa 683/11

    Zurückverweisung des Rechtsstreits bei unzulässiger Entscheidung nach Aktenlage;

    in: Bader/Creutzfeld/Friedrich, 5. Aufl. 2008, § 55 ArbGG Randnr. 9; Germelmann, 7. Aufl. 2009, § 55 ArbGG Randnr. 17; Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, 1993, E 639; Helml, in: Hauck/Helml/Biebl, 4. Auflage 2011, § 59 ArbGG Randnr. 32; Kloppenburg/Ziemann, in: Düwell/Lipke, 2. Aufl. 2005, § 59 ArbGG Randnr. 32; Koch, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 55 ArbGG Randnr. 4; Lakies, Arbeitsgerichtsgesetz Basiskommentar, 2010, § 59 ArbGG Randnr. 29; Schütz, in: GK-ArbGG, Stand März 2008, § 59 ArbGG Randnr. 51; a. A. LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/96, LAGE Nr. 1 zu § 251a ZPO; LAG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517; Berscheid/Korinth in Schwab/Weth, 2. Aufl. 2008, § 59 ArbGG Randnr. 53; Friedrich, in: Bader/Creutzfeld/Friedrich, § 68 ArbGG Randnr. 2; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011, Anm. 6; Lepke, DB 1997, 1564 ff. m. w. N.; für die Zulässigkeit eines Urteils nach Lage der Akten bei Säumnis beider Parteien Germelmann, § 55 ArbGG Randnr. 18; Rieker, in: Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz Handkommentar, 2010, § 55 ArbGG Randnr. 9).
  • ArbG Köln, 24.07.2018 - 8 Ca 2481/18

    Urteil nach Lage der Akten, Güteverhandlung

    B. LAG Köln, Urteil vom 12.10.2017, 7 Sa 68/17, juris; LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000, 9 Sa 2072/99; ArbG Köln, Urteil vom 02.09.2011, 2 Ca 2969/11, juris, m. w. N., in der Literatur z. B. Germelmann u. a., ArbGG, 9. Auflage 2017, § 59, Rn 21; Lepke, DB 1997, S. 1564 ff.; a. A. zuletzt - allerdings ohne Auseinandersetzung mit dem abweichenden Wortlaut in § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG einerseits und § 278 Abs. 2 Satz 1 ZPO andererseits: LAG Köln, Urteil vom 10.04.2018, 4 Sa 1024/16).
  • LAG Köln, 10.04.2018 - 4 Sa 1024/16

    Erlass eines Urteils nach Lage der Akten nach Durchführung lediglich eines

                  In früheren Entscheidungen wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass auch im ersten Kammertermin ein Urteil nach Aktenlage gemäß §§ 251a, 331a ZPO ergehen könne, wenn eine Güteverhandlung stattgefunden habe, in der die Sach- und Rechtslage erörtert worden sei (LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/96 - juris (nur Leitsatz); LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 -, Rn. 25, juris; so auch Germelmann/Matthes/Prütting, 9. Aufl. 2017, § 59 ArbGG Rn. 21; Gravenhorst, jurisPR-ArbR 31/2011 Anm. 6).
  • ArbG Herne, 29.03.2011 - 3 Ca 3804/09

    Entscheidung nach Lage der Akten; Ausschlussfrist; Verletzung des

    § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO ist im arbeitsgerichtlichen Verfahren auch nur gem. § 46 Abs. 2 ArbGG "entsprechend" anzuwenden, somit unter Berücksichtigung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensablaufs (LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000, 9 Sa 2072/99, juris; Arbeitsgericht Ulm, Urteil vom 20.02.2009, 6 Ca 33/08, juris).
  • ArbG Ulm, 20.02.2009 - 6 Ca 33/08

    Entscheidung nach Lage der Akten - Nichtverhandeln im Kammertermin

    Die Frage, ob als mündliche Verhandlung i. S. von § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO eine arbeitsgerichtliche Güteverhandlung genügt, ist umstritten (vgl. LAG Hessen Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99 m.w.N.; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Auflage, § 5 n. 18), aber jedenfalls dann zu bejahen, wenn gem. § 54 Abs. 4 ArbGG nach erfolgloser Güteverhandlung ein besonderer Termin zur streitigen Verhandlung anberaumt worden ist.

    § 251 a Abs. 2 S. 1 ZPO unterscheidet zwar naturgemäß für den ordentlichen Zivilprozess nicht zwischen verschiedenen Arten von mündlicher Verhandlung, ist aber im arbeitsgerichtlichen Verfahren nur "entsprechend" anzuwenden, § 46 Abs. 2 ArbGG , also unter Berücksichtigung der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrensablaufs (vgl. LAG Hessen Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99).

  • LAG Hamm, 04.03.2011 - 18 Sa 907/10

    Zurückverweisung des Kündigungsrechtsstreits bei unzulässigem Urteil nach

    Die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin ist keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO, so dass ein Urteil nach Lage der Akten nicht ergehen darf (LAG Bremen, Urteil vom 25.06.2009 - 2 Sa 67/03, juris; Creutzfeld in Bader/Creutzfeld/Friedrich, 5. Aufl. 2008, § 55 ArbGG Randnr. 9; Germelmann, 7. Aufl. 2009, § 55 ArbGG Randnr. 17; Gift/Baur, Das Urteilsverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen, 1993, E 639; Helml in Hauck/Helml/Biebl, 4. Auflage 2011, § 59 ArbGG Randnr. 32; Kloppenburg/Ziemann in Düwell/Lipke, 2. Aufl. 2005, § 59 ArbGG Randnr. 32; Koch in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 11. Aufl. 2011, § 55 ArbGG Randnr. 4; Lakies, Arbeitsgerichtsgesetz Basiskommentar, 2010, § 59 ArbGG Randnr. 29; Schütz in GK-ArbGG, Stand März 2008, § 59 ArbGG Randnr. 51; a. A. LAG Berlin, Urteil vom 03.02.1997 - 9 Sa 133/96, LAGE Nr. 1 zu § 251a ZPO; LAG Frankfurt a. M., Urteil vom 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517; Berscheid/Korinth in Schwab/Weth, 2. Aufl. 2008, § 59 ArbGG Randnr. 53; Friedrich in Bader/Creutzfeld/Friedrich, § 68 ArbGG Randnr. 2; Lepke, DB 1997, 1564 ff. m.w.N.; für die Zulässigkeit eines Urteils nach Lage der Akten bei Säumnis beider Parteien Germelmann, § 55 ArbGG Randnr. 18; Rieker in Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz Handkommentar, 2010, § 55 ArbGG Randnr. 9).
  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

    Es wird zwar teilweise die Ansicht vertreten, dass im arbeitsgerichtlichen Verfahren im ersten Kammertermin ein Urteil nach Aktenlage gemäß §§ 251 a, 331 a ZPO gefällt werden kann, wenn eine Güteverhandlung stattgefunden hat, in der die Sach- und Rechtslage erörtert worden ist (so: LAG Berlin, Urteil v. 03.02.1997 - 9 Sa 133/96, LAGE § 251 a ZPO Nr. 1; LAG Hessen, Urteil v. 31.10.2000 - 9 Sa 2072/99, MDR 2001, 517; Korinth in Schwab/Weth, 3. Aufl. 2011, § 59 ArbGG Rdnr.53; Lepke DB 1997, 1564 ff.).
  • LAG Bremen, 25.06.2003 - 2 Sa 67/03

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

    Die vom Arbeitsgericht zitierte Auffassung Lepkes und hessischer Arbeitsgerichte (Lepke, DB 1997, 1564 ff.; LAG Frankfurt, BB 2001, 1205; LAG Berlin, LAGE Nr. 1 zu § 251 a ZPO) lässt sich nach der Entscheidung des BAG nicht mehr aufrechterhalten.
  • LAG Hessen, 10.11.2015 - 15 Sa 476/15

    Voraussetzung einer Entscheidung nach Lage der Akten ist, dass zuvor in einem

    Ob die Erörterung der Parteien im Gütetermin als ein "Verhandeln" in diesem Sinne aufgefasst werden kann, ist streitig (LAG Hessen 31. Oktober 2000 - 9 Sa 2072/99 - MDR 2001, 517; Germelmann, in G/M/P/M-G, ArbGG, 7. Aufl., § 55 Rz. 18; Korinth/Nause, in Schwab/Weth, ArbGG, 4. Aufl., § 54 Rz. 38; Musielak/Stadler, ZPO, 10. Aufl., § 251a Rz. 2).
  • LAG Hessen, 05.11.2010 - 3 Sa 602/10

    Auszahlung einer Abfindung - Entscheidung nach Aktenlage - Ersatz eines

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2021 - 17 Sa 66/20

    Urteil nach Aktenlage - fehlender Sachantrag - Keine Zurückverweisung an das

  • ArbG Düsseldorf, 17.09.2020 - 12 Ca 2521/20

    Erlass eines Urteils nach Aktenlage - Voraussetzungen

  • ArbG Köln, 08.03.2013 - 2 Ca 4314/12

    Entscheidung nach Lage der Akten; Aktenlage; mündliche Verhandlung; Säumnis

  • ArbG Herford, 19.05.2010 - 2 Ca 1712/09

    Entscheidung nach Lage der Akten im ersten Kammertermin möglich; zum

  • ArbG Köln, 21.02.2018 - 9 Ca 5912/17
  • ArbG Köln, 02.09.2011 - 2 Ca 2969/11

    Aktenlageentscheidung; mündliche Verhandlung

  • ArbG Celle, 30.12.2008 - 2 Ca 195/08

    Bewerbung muss ernsthaft sein, damit eine Benachteiligung im Rechtssinne

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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10062
LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 (https://dejure.org/2000,10062)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 (https://dejure.org/2000,10062)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Juli 2000 - 5 Ta 799/99 (https://dejure.org/2000,10062)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 KSchG; § 5 KSchG; § 278 BGB; § 85 Abs. 2 ZPO
    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 5 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Ehrenamtlicher Beauftragter einer Fachgewerkschaft als Prozessbevollmächtigter eines gekündigten Arbeitnehmers; Rechtsschutzstelle der ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage gemäß § 5 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Ehrenamtlicher Beauftragter einer Fachgewerkschaft als Prozessbevollmächtigter eines gekündigten Arbeitnehmers; Rechtsschutzstelle der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 40
  • BB 2001, 1205
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hamm, 21.12.1995 - 5 Ta 602/94

    Arbeitsgerichtliches Verfahren: Zurechnung des Verschuldens des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).

    Riebles Konstruktion, wonach der Arbeitnehmer mit der Wahrung der Klagefrist eine Obliegenheit gegenüber sich selbst erfülle, ist vom LAG Hamm im Beschluss vom 21.12.95 (- 5 Ta 602/94 - § 5 KSchG Rn. 73) überzeugend widerlegt worden.

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    In der Anrechnung eines Fremdverschuldens bei einem selbst nicht säumigen Arbeitnehmer liegt deshalb nach zutreffender Auffassung eine unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu den Gerichten (Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 KSchG Rn. 5; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke a.a.O., S. 613 ff. unter Hinweis auf BVerfGE 81, 123, 129) [BVerfG 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88] .
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Deshalb wird von ihm unter anderem verlangt, dass er sich nach der Möglichkeit einer Gegenwehr gegen die ihm unberechtigt erscheinende Kündigung auch dann erkundigt, wenn ihm die Klagefrist unbekannt ist (BAG 26.08.93 - 2 AZR 376/93 -NZA 94, 281).
  • RG, 03.11.1938 - IV 135/38

    1. Schließt nach § 1594 Abs. 3 in Verb. mit § 203 Abs. 2 BGB. ein Verschulden des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Auch aus § 278 BGB lässt sich nicht der Grundsatz ableiten, jeder Vertreter habe für ein Verschulden seines Bevollmächtigten oder sonstigen Vertreters in jedwedem Rechtszusammenhang einzutreten, wovon das LAG Hamm (a.a.O.) unter Bezugnahme auf das Reichsgericht (RGZ 158, 357, 360) ausgegangen ist.
  • BVerwG, 05.05.1999 - 4 B 35.99
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Das Argument, es gehe nicht an, zwischen der Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters, des Erfüllungsgehilfen im Rahmen des materiellen Rechts nach § 278 BGB und der Zurechnung nach §§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO einen Freiraum zu schaffen, in dem ein Vertreterverschulden nicht zugerechnet werde (Löwisch § 1 KSchG Rn. 5), entspricht zwar der zutreffenden allgemeinen Erwägung, dass jeder, der sich am Rechtsverkehr beteiligt, für Personen einzustehen hat, die erkennbar sein Vertrauen genießen (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht 05.05.1999 - 4 B 35/99 - NVwZ 2000, 65).
  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85

    Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Nach der wohl überwiegend vertretenen Auffassung wird zwar die Zurechnung eines Verschuldens des Prozessbevollmächtigten vor Klageerhebung über § 85 Abs. 2 ZPO mit der Begründung bejaht, die 3-Wochen-Frist sei jedenfalls auch als prozessuale Frist zu verstehen (vgl. BAG 26.06.1986 AP Nr. 17 zu § 4 KSchG 1969).
  • LAG Bremen, 23.07.1999 - 4 Ta 48/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch die Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Dazu zählen neben Rechtsanwälten die Rechtsschutzstellen der Gewerkschaften (vgl. LAG Bremen 23.07.99 - 4 Ta 48/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 96).
  • LAG Berlin, 28.08.1978 - 9 Ta 7/78
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Das LAG Berlin (28.08.78 - 9 Ta 7/78 - BB 1979, 167 f.) hat eine analoge Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO damit begründet, der Norm liege der Gedanke zugrunde, dass eine Partei, die ihren Rechtsstreit durch einen Vertreter führen lasse, in jeder Weise so zu behandeln sei, als wenn sie den Prozess selbst geführt habe.
  • LAG Hamm, 27.01.1994 - 8 Ta 274/93

    Nachträgliche Klagezulassung; Klagefrist; Fristversäumnis; Verschulden eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).
  • LAG Hamburg, 03.06.1985 - 1 Ta 5/85

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigunsschutzklage; Versäumen der Klagefrist

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.07.2000 - 5 Ta 799/99
    Denn im Anschluss an die Rechtsprechung des LAG Hamm ist eine Zurechnung schuldhafter Fristversäumung von zur Klageerhebung beauftragten Rechtsanwälten bzw. Rechtssekretären nach § 85 Abs. 2 ZPO generell (und nicht nur für die Einschaltung eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsbeauftragten) abzulehnen (vgl. LAG Hamm 04.11.1996 NZA - RR 1997, 209; 21.12.1995 - 5 Ta 602/94 - LAGE § 5 KSchG Nr. 73 = NZA - RR 1996, 388; LAG Hamm 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 mit ablehnender Anmerkung von Rieble; LAG Hamburg 03.06.1985 - 1 Ta 5/85 - LAGE § 5 KSchG Nr. 19; Erfurter Kommentar/Ascheid § 5 Rn. 5; Berkowsky, NZA 1997 352, 355; KR-Friedrich § 5 KSchG Nr. 70 m.w.N.; Kiel/Koch, die betriebsbedingte Kündigung, S. 30 Rn. 77; Vollkommer, Festschrift Stahlhacke, 1995, 599, 616; Zöller/Vollkommer § 85 ZPO Rn. 11; offengelassen LAG Niedersachsen 18.08.1993 - 16 (6) Ta 32/93).
  • LAG Hamm, 28.10.1971 - 8 Ta 54/71
  • BSG, 25.10.1978 - 1 RA 13/78

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld bei Einkommen eines plichtversicherten

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    ... In der Auseinandersetzung sind 'scharfe', ja ideologisch gefärbte Töne nicht zu überhören, wie der gegenüber h.M. erhobene Vorwurf der Befangenheit in 'überkommenen Denkgewohnheiten' im Sinne einer überholten Begriffsjurisprudenz"; kennzeichnend (und sehr lesenwert) auch LAG Niedersachsen 27.7.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98 = MDR 2001, 40 [Leitsatz 2.]: "Da sich in der seit geraumer Zeit kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden zwischen sowie teilweise auch innerhalb der Landesarbeitsgerichte keine einheitliche Rechtsauffassung abzeichnet, ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, in diesem 'unendlichen Streit' für Rechtsklarheit zu sorgen".S. hierzu statt vieler etwa die Beobachtungen schon bei Wolfgang Grunsky , (Fn. 67) [1.]: "tiefgreifende Meinungsverschiedenheit", "Verschärfung des Tons"; Max Vollkommer , in: Friedhelm Farthmann/Peter Hanau/Udo Isenhardt/Ulrich Preis , Festschrift für Eugen Stahlhacke (1995), S. 599, 601: "Die Vertreter der verschiedenen Standpunkte stehen sich inzwischen in 'Lagern' schroff gegenüber.

    ... In der Auseinandersetzung sind 'scharfe', ja ideologisch gefärbte Töne nicht zu überhören, wie der gegenüber h.M. erhobene Vorwurf der Befangenheit in 'überkommenen Denkgewohnheiten' im Sinne einer überholten Begriffsjurisprudenz"; kennzeichnend (und sehr lesenwert) auch LAG Niedersachsen 27.7.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98 = MDR 2001, 40 [Leitsatz 2.]: "Da sich in der seit geraumer Zeit kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden zwischen sowie teilweise auch innerhalb der Landesarbeitsgerichte keine einheitliche Rechtsauffassung abzeichnet, ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, in diesem 'unendlichen Streit' für Rechtsklarheit zu sorgen".

    ... In der Auseinandersetzung sind 'scharfe', ja ideologisch gefärbte Töne nicht zu überhören, wie der gegenüber h.M. erhobene Vorwurf der Befangenheit in 'überkommenen Denkgewohnheiten' im Sinne einer überholten Begriffsjurisprudenz"; kennzeichnend (und sehr lesenwert) auch LAG Niedersachsen 27.7.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98 = MDR 2001, 40 [Leitsatz 2.]: "Da sich in der seit geraumer Zeit kontrovers geführten Rechtsdiskussion zur Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO bei verspäteter Klageerhebung durch Vertreterverschulden zwischen sowie teilweise auch innerhalb der Landesarbeitsgerichte keine einheitliche Rechtsauffassung abzeichnet, ergeht der dringende Appell an den Gesetzgeber, in diesem 'unendlichen Streit' für Rechtsklarheit zu sorgen".

  • LAG Hamburg, 18.05.2005 - 4 Ta 27/04

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Auch nach erneuter Prüfung ist ohne Differenzierung hinsichtlich der Frage, ob der Gewerkschaftsbeauftragte ehrenamtlich tätig geworden ist oder nicht (so gleichfalls und zu Recht auch LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98 m. w. H. auf die Rechtsprechung) daran festzuhalten, dass § 85 Abs. 2 ZPO auf die Klagefrist des § 4 KSchG nicht, auch nicht entsprechend anzuwenden ist.

    Das angerufene Beschwerdegericht sieht trotz der nicht unerheblichen Zahl abweichender Meinungen in Literatur und Rechtsprechung wiederum keinen Anlass, von den eben dargestellten Grundsätzen abzuweichen, zumal seine Auffassung durch neuerlich hinzugetretene Entscheidungen weiterer Landesarbeitsgerichte bestätigt wird: (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE 5 KSchG Nr. 98; Hess. LAG 10.09.2002 - 15 Ta 98/02 - EzA-SD 2003, Nr. 2, 21 - und 02.12.2002 - 15 Ta 254/02).

    Dass die D. GmbH alsdann mit der Durchführung der Klage beauftragt wurde, liegt innerhalb der gewerkschaftlichen Organisationssphäre und entzieht sich den Einflussmöglichkeiten des Klägers (LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98).

  • LAG Niedersachsen, 13.07.2005 - 10 Ta 409/05

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Zurechnung des Verschuldens

    b) Die Verschuldenszurechnung scheitert auch nicht daran, dass im Zeitpunkt des Verschuldens des früheren Bevollmächtigten der Klägerin mangels Klageinreichung noch kein Prozessrechtsverhältnis bestand (a.A. LAG Niedersachsen, 27.07.2000, 5 Ta 799/99, LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG ).

    Gerade in diesem Verfahren hat die Arbeitsgerichtsbarkeit selbst den Gesetzgeber wiederholt aufgefordert, für Rechtsklarheit zu sorgen (vgl. nur LAG Niedersachsen, 27.07.2000, 5 Ta 799/99, LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG, Leitsatz 2).

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2003 - 5 Ta 507/02

    Voraussetzungen einer nachträglichen Zulassung einer verspätet erhobenen

    Ein Vertreterverschulden bei der Versäumung der Klagefrist kann ihm über § 85 Abs. 2 ZPO nicht zugerechnet werden, solange kein Prozessrechtsverhältnis begründet ist (Bestätigung von LAG Niedersachsen 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98).

    Im Beschluss vom 27.07.2000 (5 Ta 799/99 - LAGE § 5 KSchG Nr. 98), auf dessen ausführliche rechtliche Erwägungen Bezug genommen wird, ist das Gericht davon ausgegangen, dass die unmittelbare Anwendung des § 85 Abs. 2 ZPO ein Prozessrechtsverhältnis voraussetzt, an dem es vor Klageerhebung gerade fehlt.

  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Neben dem LAG Hamm und dem LAG Hamburg hat in neuerer Zeit auch die 5. Kammer des LAG Niedersachsen die Zurechnung von Anwaltsverschulden abgelehnt (Beschluss des LAG Niedersachsen vom 27. Juli 2000 - 5 Ta 799/99 - = LAGE § 5 KSchG Nr. 98).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 18 Ta 9/02

    Keine Zulassung verspäteter Kündigungsschutzklage bei Verschulden des

    Die gegenteilige Auffassung vertritt insbesondere in ständiger Rechtsprechung das LAG Hamburg (zum Beispiel 24.01.1997 - 4 Ta 29/96 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 85) und das LAG Hamm (zum Beispiel Beschluß vom 27.02.1996 - 5 Ta 106/95 - AP Nr. 10 zu § 5 KSchG 1969; siehe auch LAG Niedersachsen, Beschluß vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 -, LAGE § 5 KSchG Nr. 98; KR-Friedrich, 6. Auflage, § KSchG Randziffer 70 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Köln, 28.12.2004 - 11 Ta 285/04
    Hierfür spricht sich Rieble in seiner Anmerkung zum Beschluss des LAG Hamm vom 27.01.1994 - 8 Ta 274/93 - (in LAGE Nr. 65 zu § 5 KSchG) aus, während die gegenteilige Ansicht beispielsweise durch das LAG Niedersachsen (Beschluss vom 27.07.2000 - 5 Ta 799/99 - in LAGE Nr. 98 zu § 5 KSchG) oder Friedrich in KR, 7. Auflage, § 5 KSchG, Rz. 69 a vertreten wird.
  • LAG Hessen, 10.09.2002 - 15 Ta 98/02

    Anspruch auf nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechnung des

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  • LAG Berlin, 08.01.2002 - 6 Ta 2245/01

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten bei Versäumung der

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