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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1779
BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99 (https://dejure.org/2001,1779)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2001 - X ZR 227/99 (https://dejure.org/2001,1779)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - X ZR 227/99 (https://dejure.org/2001,1779)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfinder - Anmelder - Patentanmeldung - Rechte aus einer Patentanmeldung - Europäische Patentanmeldung - Erfindung - Doppelerfindung - Anspruch auf Abtretung - Trennanmeldung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abtretung der Rechte aus einer europäischen Patentanmeldung

  • Judicialis

    PatG 1981 § 8 Satz 1; ; IntPatÜG Artikel II § 5 Abs. 1; ; EPÜ Artikel 60

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schleppfahrzeug; Klage auf Abtretung der Rechte aus einer europäischen Patentanmeldung bei Doppelerfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Erfinder muss lediglich Kenntnisvermittlung darlegen und beweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 823
  • GRUR 2002, 53 (Ls.)
  • BB 2001, 943
  • DB 2001, 2497
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei einer Klage auf Abtretung der Rechte aus einer deutschen Patentanmeldung nicht zu prüfen ist, ob die betreffende Erfindung patentfähig ist (Urt. v. 6.3.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694 f. unter II 4 C - Spinnturbine I; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16 unter A I - Gummielastische Masse).

    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.3.1977 - X ZB 5/75, GRUR 1977, 594, 595 f. unter 23 - Geneigte Nadeln; Urt. v. 6.3.1979, aaO, GRUR 1979, 692, 694 unter III 4 a - Spinnturbine I).

  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99
    Die pauschale Erklärung, der Anmelder sei als hervorragender Fachmann in der Lage gewesen, den nicht allzu fernliegenden Erfindungsgedanken ebenfalls aufzufinden, reicht hierzu grundsätzlich nicht aus (BGHZ 72, 236, 244 f. - Aufwärmvorrichtung).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99
    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß bei einer Klage auf Abtretung der Rechte aus einer deutschen Patentanmeldung nicht zu prüfen ist, ob die betreffende Erfindung patentfähig ist (Urt. v. 6.3.1979 - X ZR 60/77, GRUR 1979, 692, 694 f. unter II 4 C - Spinnturbine I; Urt. v. 17.1.1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16 unter A I - Gummielastische Masse).
  • BGH, 01.03.1977 - X ZB 5/75

    Geneigte Nadeln

    Auszug aus BGH, 15.05.2001 - X ZR 227/99
    Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 1.3.1977 - X ZB 5/75, GRUR 1977, 594, 595 f. unter 23 - Geneigte Nadeln; Urt. v. 6.3.1979, aaO, GRUR 1979, 692, 694 unter III 4 a - Spinnturbine I).
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 53/08

    Atemgasdrucksteuerung

    c) aa) Wie beim Abtretungsanspruch aus § 8 PatG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug) gehört die Schutzfähigkeit der betreffenden Erfindung auch nicht zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des Anspruchs aus § 63 Abs. 2 Satz 1 PatG.
  • BGH, 18.05.2010 - X ZR 79/07

    Steuervorrichtung

    Denn danach steht den Rechten des Erfinders aus § 8 PatG bzw. Art. 11 § 5 IntPatÜG der Mangel der Schutzfähigkeit grundsätzlich nicht entgegen (Sen.Urt. v. 15.5.2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug m.w.N.).
  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 43/08

    Schweißheizung

    Denn nicht nur im Vindikationsprozess, in dem diese Prüfung nach der Rechtsprechung des Senats nicht erfolgt (BGH, Urteil vom 15. Mai 2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug), sondern auch im Einspruchsverfahren wegen widerrechtlicher Entnahme geht es allein um die materielle Zuordnung der Anmeldung bzw. des auf die Anmeldung erteilten Schutzrechts (vgl. Rogge, aaO, § 21 Rn. 23).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 214/02

    Rechte des Erfinders gegenüber dem bösgläubigen Patentinhaber

    Die dem zugrunde liegende Beurteilung der Beweislastverteilung entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 15.05.2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 824 - Schleppfahrzeug).
  • BGH, 24.07.2007 - X ZB 17/05

    Angussvorrichtung für Spritzgießwerkzeuge

    2001, 389 Ls. und die angefochtene Entscheidung) und der Senat bereits wiederholt für den Abtretungsanspruch nach § 8 PatG entschieden hat (vgl. Sen.Urt. v. 15.5.2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug, m.w.N.) - hierauf nicht ankommt, bedarf deshalb im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung, wird als nicht liquide Rechtsfrage für das Patentgericht aber auf Grund der kontroversen Beurteilung bei sich bietender Gelegenheit schon unter dem Gesichtspunkt, dass § 100 Abs. 2 PatG den Grundsatz des gesetzlichen Richters verwirklicht (vgl. Kraßer, Patentrecht, 4. Aufl. 2004, S. 459; Benkard/Rogge aaO § 100 PatG Rdn. 14; Busse/Keukenschrijver aaO § 100 PatG Rdn. 12; zur Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften BVerfGE 82, 159, 192; BGH, Beschl. v. 2.10.2002 - I ZB 27/00, GRUR 2003, 546 - TURBO-TABS), Grundlage für die Zulassung der Rechtsbeschwerde sein müssen, wenn sich die Frage in entscheidungserheblicher Weise in einem der Rechtsbeschwerde zugänglichen Verfahren stellt.
  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 149/18

    Patentrechtsschutz: Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung im

    Im Vindikationsprozess geht die Beweislast für das Vorliegen einer Doppelerfindung nur dann vom grundsätzlich beweisbelasteten Kläger auf den Beklagten über, wenn der Kläger im Besitz des streitigen Erfindungsgedankens war und vor der Einreichung der Anmeldung zwischen den Parteien mündliche oder schriftliche Erörterungen über die Auswertung der Erfindung unter aktiver Beteiligung des Beklagten im Sinne eines Dialogs stattgefunden haben (Fortführung von BGH, Urt. v. 15. Mai 2001 - X ZR 227/99, GRUR 2001, 823 - Schleppfahrzeug und BGH, Urt. v. 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, GRUR 1979, 145 - Aufwärmvorrichtung).(Rn.168).

    Sind beide Voraussetzungen erfüllt, so hat der Beklagte die Umstände, aus denen die behauptete Doppelerfindung hergeleitet werden soll, eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 2001, 823 (825) - Schleppfahrzeug ) und gegebenenfalls auch zu beweisen (BGH GRUR 1979, 145 (148) - Aufwärmvorrichtung ).

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
    Als Berechtigter im Sinne von Art. 60 Abs. 1 EPÜ kann er nach Art. 11 § 5 IntPatÜG nach erfolgter Patenterteilung die Übertragung des Patentes verlangen, wobei dies dann nicht nur für die ausländischen Teile dieses "Bündelpatentes" gilt, sondern aus den im angefochtenen Urteil unter Ziffer II. 1. genannten Gründen auch für den deutschen Teil (vgl. auch BGH, GRUR 2001, 823 ff).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 283/10

    Panikschloss

    Erfinder ist derjenige, der die technische Lehre zum Handeln aufgefunden hat, der sie "geschaffen" (BGH GRUR 1994, 104 - Akteneinsicht III; 1978, 583, 585 - Motorkettensäge) oder entwickelt hat (BGH GRUR 2001, 823, 824 - Schleppfahrzeug).

    Erfinder ist nicht schon derjenige, der - unter Berücksichtigung eines hypothetischen Geschehensablaufs - in der Lage gewesen ist, eine technische Lehre zu entwickeln (BGH GRUR 2001, 823, 824 re.Sp. - Schleppfahrzeug).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

    Dafür genügt es jedoch, wenn er darlegt und beweist, dass er dem Anmelder vor der Anmeldung Kenntnis vom Gegenstand der Erfindung vermittelt hat; danach ist es Sache des Patentanmelders, die von ihm behauptete Doppelerfindung eingehend zu substantiieren (BGH GRUR 1979, 145, 147 - Aufwärmvorrichtung; GRUR 2001, 823 - Schleppfahrzeug).
  • OLG Frankfurt, 26.11.2020 - 6 U 79/19

    Zur Erforderlichkeit von substandtiierten Darlegungen zu Erfindungsbesitz und

    Eine sekundäre Darlegungslast des Beklagten hinsichtlich einer Doppelerfindung ergibt sich (erst), wenn neben dem Erfindungsbesitz des Klägers ein Austausch der Partei über die Erfindung und eine im Anschluss hieran erfolgende Anmeldung des Beklagten feststehen (BGH GRUR 2001, 823, 825 - Schleppfahrzeug; Haedicke/Timmann-Pansch, Handbuch des Patentrechts, 2. Auflage, § 10 Rn 247 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2008 - 6 U 80/01

    Patentrechtlicher Übertragungsanspruch: (Mit-)Erfindung der Herstellung einer

  • LG Düsseldorf, 22.10.2013 - 4a O 68/12

    Medizinische Einrichtung (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - 2 U 78/02

    Vindikationsanspruch gegen nichtberechtigten Patentinhaber

  • LG München I, 10.09.2020 - 7 O 14659/18

    Voraussetzungen der Patentvindikation

  • LG Frankfurt/Main, 22.10.2014 - 6 O 214/14
  • LG Düsseldorf, 30.04.2002 - 4a O 95/01

    Reibbelagmischung

  • BPatG, 26.11.2015 - 2 Ni 6/15

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "(keine) Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens

  • LG Düsseldorf, 30.07.2013 - 4a O 27/12
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11

    Rapssaatenschälung

  • LG Düsseldorf, 22.09.2011 - 4a O 167/10

    Sattelaufliegerkupplung

  • LG Düsseldorf, 12.05.2022 - 4a O 37/20

    Messrolle

  • LG Düsseldorf, 03.11.2009 - 4b O 255/07

    Getränketransporter (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2001 - 2 U 114/99

    Leichtflüssigkeitsabscheider

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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5524
LAG Thüringen, 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000 (https://dejure.org/2000,5524)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000 (https://dejure.org/2000,5524)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 23. Dezember 2000 - 5 Ta 58/2000 (https://dejure.org/2000,5524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung eines auf ordnungsgemäße Ausfüllung und Herausgabe von Arbeitspapieren gerichteten Titels; Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung; Erteilung der Vollstreckungsklausel; Entscheidung über den Zwangsvollstreckungsantrag vor Klauselerteilung; ...

  • Judicialis

    ZPO § 887; ; ZPO § 888

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 883 887 888 Abs. 1
    Zwangsvollstreckung: ordnungsgemäße Ausfüllung und Herausgabe von Arbeitspapieren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 943
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Hessen, 13.08.2002 - 16 Ta 321/02

    Zwangsvollstreckung; Arbeitspapiere

    Insoweit kann dahinstehen, ob eine derartige »doppelte« Verpflichtung einheitlich nach § 888 ZPO vollstreckt werden kann (vgl. LAG Hamburg 29.01.1996 NZA-RR 1996, 422; LAG Thüringen 12.12.2000 BB 2001, 943; LAG Schleswig-Holstein 19.07.2001 - 4 Ta 98/01 -[juris]) oder ob in einem derartigen Fall regelmäßig zunächst die Zwangsvollstreckung nach § 883 ZPO durchzuführen und erst nach erfolgreicher Zwangsvollstreckung eine Vollstreckung nach § 888 ZPO möglich ist (vgl. LAG Berlin 07.01.1998 LAGE § 888 ZPO Nr. 40; LAG Düsseldorf 22.10.1984 JurBüro 1985, 1430; Zöller/Stöber ZPO 23. Aufl. 2002 § 888 Rz3; Brill AR-Blattei D Arbeitspapiere III B III).

    Das ergibt sich aus § 891 S. 3 ZPO und entspricht st. Rspr. der erkennenden Beschwerdekammer (vgl. Kammerbeschluss v. 15.06.1993 - 16 Ta 146/93; ebenso: LAG Berlin 18. Februar 1999 LAGE § 888 ZPO Nr. 44; a.A. LAG Thüringen 22. Dezember 2000 BB 2001, 943).

  • LAG Hamm, 08.08.2012 - 7 Ta 173/12

    Zwangsgeld zur Erfüllung im Vergleichswege eingegangener Verpflichtung;

    c) Auch die Zwangsvollstreckung wegen Erteilung von Lohnsteuerbescheinigungen über den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.01.2011 erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO, weil es um die Mitteilung der tatsächlich erfolgten Abrechnung geht (vgl. LAG Nürnberg 09.06.2011 - 7 Ta 15/11, juris; LAG Berlin-Brandenburg 04.04.2011 - 17 Ta 429/11, juris; LAG Thüringen 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 8 Ta 157/11

    Vollstreckung eines Titels auf Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und einer

    Sowohl die Erteilung der Lohnsteuerbescheinigung als auch die Erteilung der Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III stellen unvertretbare Handlungen dar, die gemäß § 888 ZPO zu vollstrecken sind (vgl. LAG Nürnberg v. 09.06.2011 - 7 Ta 15/11 -, Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg v. 04.04.2011 - 17 Ta 429/11 -, Landesarbeitsgericht Thüringen v. 23.12.2000 - 5 Ta 58/2000 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2005 - 2 Ta 87/05

    Vollstreckung der Herausgabe und Ausfüllung von Arbeitspapieren

    Es mag vorliegend dahingestellt bleiben, ob im Rahmen eines allgemein praktizierten Arbeitsverhältnisses der Herausgabeanspruch zusammen mit dem Anspruch auf ordnungsgemäße Ausfüllung der Arbeitspapiere als eine Einheit anzusehen ist und insgesamt nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. hierzu LAG Thüringen BB 2001, 943; LAG Hamm DB 1983, 2257) oder generell der Herausgabeanspruch vorweg gesondert nach § 883 ZPO zu vollstrecken ist (so LAG Berlin DB 1998, 684; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Auflage, § 888 Rz. 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - 17 Ta 429/11

    Zwangsvollstreckung - ordnungsgemäße Ausfertigung und Herausgabe der

    Sie ist daher als unvertretbare Handlung i.S.d. § 888 ZPO anzusehen und durch Festsetzen eines Zwangsgeldes, ersatzweise Zwangshaft zu vollstrecken (LAG Thüringen, Beschluss vom 23. Dezember 2000 - 5 Ta 58/2000 - BB 2001, 943).
  • FG München, 09.06.2004 - 1 K 1234/04

    Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Klagen des Arbeitnehmers

    Diese Rechtsauffassung wird auch von anderen Gerichten für Arbeitssachen geteilt (vgl. Entscheidungen des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 20. November 1979 1 Ca 322/79, juris Nr. KARE 146890302; des LAG Hamm vom 24. Februar 2000 4 Sa 1609/99, juris Nr. KARE 600001863; und des Thüringer LAG vom 23. Dezember 2000 5 Ta 58/2000, juris Nr. KARE 600002997).
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2004 - 16 Ta 553/04

    Ein Zeugnisanspruch kann nach § 888 ZPO vollstreckt werden

    Die Ansicht des Arbeitsgerichts im Zurückweisungs-Beschluss vom 13.08.2004, wonach die Gläubigerin zunächst eine Herausgabevollstreckung über den Gerichtsvollzieher nach § 883 ZPO betreiben müsse, wird vom Beschwerdegericht nicht geteilt: Nach der seit dem Beschluss der Beschwerdekammer vom 30.01.1991 - 7 Ta 372/90 - geänderten Rechtsprechung, mit der die im Beschluss vom 15.02.1990 - 7 Ta 33/90 - noch vertretene Auffassung aufgegeben worden ist, braucht der Gläubiger bei einer Verpflichtung des Schuldners, Arbeitspapiere des Klägers/Gläubigers auszufüllen bzw. ein Zeugnis zu erteilen und an ihn herauszugeben, nicht zunächst die Herausgabevollstreckung nach § 883 ZPO zu betreiben (ebenso LAG Thüringen vom 23.12.2000 - 5 Ta 58/00 - BB 2001, 943).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 20.06.2001 - 44 O 144/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24378
LG Essen, 20.06.2001 - 44 O 144/00 (https://dejure.org/2001,24378)
LG Essen, Entscheidung vom 20.06.2001 - 44 O 144/00 (https://dejure.org/2001,24378)
LG Essen, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 44 O 144/00 (https://dejure.org/2001,24378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de

    Vereinbarung eines Erfolgshonorars für Steuerberatungstätigkeit nach ausländischem Recht auch bei nachträglicher deutscher Rechtswahl rechtens

  • unalex.eu

    Art. 3 EVÜ
    Nachträgliche Rechtswahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 943
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Steuerberaters

    Auszug aus LG Essen, 20.06.2001 - 44 O 144/00
    Für Steuerberater gilt die Verjährungsregelung des § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB (vgl.: BGH, 21.11.1996 - IX ZR 159/95 - NJW 1997, 516; Heinrichs in Palandt, BGB-Kommentar 60. Aufl. § 196 Rn. 29).
  • OLG Hamm, 26.01.2000 - 25 U 105/99
    Auszug aus LG Essen, 20.06.2001 - 44 O 144/00
    Die dagegen gerichtete Berufung wies das Oberlandesgericht Hamm im Verfahren 25 U 105/99 mit Urteil vom 26.01.2000 zurück.
  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

    Auszug aus LG Essen, 20.06.2001 - 44 O 144/00
    Durch die am 12.03.1997 bei Gericht eingereichte und alsbald zugestellte Teilklage wurde die Verjährungsfrist gem. § 209 Abs. 1 BGB nur insoweit mit der Wirkung des § 217 BGB unterbrochen, als Honoraransprüche mit der Klageschrift vom 10.03.1997 geltend gemacht worden sind (vgl.: BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98 - NJW 1999, 2110).
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