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   OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01   

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https://dejure.org/2002,9462
OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01 (https://dejure.org/2002,9462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.04.2002 - 24 U 109/01 (https://dejure.org/2002,9462)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. April 2002 - 24 U 109/01 (https://dejure.org/2002,9462)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AÜG § 1; BGB § 138 Abs. 1 § 535 § 675
    Rechtsnatur eines sog. "slot-times"-Vertrages für eine Arztpraxis

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 17 O 369/00
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.02.1993 - 7 AZR 167/92

    Überlassung von Flugzeugen mit Bedienungspersonal

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Arbeitnehmerüberlassung liegt deshalb dann nicht vor, wenn der Vertragsarbeitgeber zur Erfüllung eines mit dem Dritten eingegangenen Dienst- oder Werkvertrags sich eigener Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen bedient (BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)), wenn der Vertragsarbeitgeber dem Dritten Maschinen oder Geräte einschließlich des Bedienungspersonals überlässt (BAGE 39, 146, 151f.; BAG MDR 1994, 284) oder wenn der Vertragsarbeitgeber eigenes Personal im Betrieb eines Dritten im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit einsetzt (BAG MDR 2001, 636).

    Der Beklagte hatte gegenüber diesem Personalsegment strukturell deshalb auch ebensowenig wie die übrigen Praxisbetreiber ein Direktionsrecht, das charakteristischerweise die Arbeitnehmerüberlassung indiziert (vgl. LAG Köln MDR 1995, 393; vgl. auch BAG MDR 1994, 284).

    Dieses Leistungssegment ist vergleichbar mit den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen der Überlassung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal (BAGE 39, 146, 151f.) und der Überlassung von Fluggerät mit Bedienungspersonal (MDR 1994, 284).

  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Gemäß § 1 Abs. 1 S. 5 MV und der Vertragspraxis (vgl. zur Bedeutung dieses Merkmals BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)) vermittelt die Klägerin dem Beklagten kein Personal, sondern setzt eigenes Personal im Praxisbetrieb des Beklagten ein.

    Arbeitnehmerüberlassung liegt deshalb dann nicht vor, wenn der Vertragsarbeitgeber zur Erfüllung eines mit dem Dritten eingegangenen Dienst- oder Werkvertrags sich eigener Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen bedient (BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)), wenn der Vertragsarbeitgeber dem Dritten Maschinen oder Geräte einschließlich des Bedienungspersonals überlässt (BAGE 39, 146, 151f.; BAG MDR 1994, 284) oder wenn der Vertragsarbeitgeber eigenes Personal im Betrieb eines Dritten im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit einsetzt (BAG MDR 2001, 636).

    Die Leistung erbrachte die Klägerin selbst, die sich typischerweise dabei des eigenen Personals als Erfüllungsgehilfen bediente (vgl. dazu BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)).

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Arbeitnehmerüberlassung liegt deshalb dann nicht vor, wenn der Vertragsarbeitgeber zur Erfüllung eines mit dem Dritten eingegangenen Dienst- oder Werkvertrags sich eigener Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen bedient (BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)), wenn der Vertragsarbeitgeber dem Dritten Maschinen oder Geräte einschließlich des Bedienungspersonals überlässt (BAGE 39, 146, 151f.; BAG MDR 1994, 284) oder wenn der Vertragsarbeitgeber eigenes Personal im Betrieb eines Dritten im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit einsetzt (BAG MDR 2001, 636).

    Dieses Leistungssegment ist vergleichbar mit den vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fällen der Überlassung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal (BAGE 39, 146, 151f.) und der Überlassung von Fluggerät mit Bedienungspersonal (MDR 1994, 284).

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    In objektiver Hinsicht erfordern beide Tatbestände ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (ständige höchstrichterliche Respr. z. B. BGH NJW 1995, 1019 zum Leasingvertrag; NJW 1999, 3187 [= WM 1999, 527] und NJW 2002, 55 [= GuT 2002, 9] jeweils zum Pachtvertrag).

    Deshalb hat es der Bundesgerichtshof auch abgelehnt, eine Vergleichswertung auf der Grundlage einer an der Ertragskraft orientierten Pachtwertfindung (so genannte EOP-Methode) zuzulassen (BGH NJW 1999, 3187 [= WM 1999, 527] und 2002, 55 [= GuT 2002, 9]).

  • BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97

    Bewertung einer Gaststättenpacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    In objektiver Hinsicht erfordern beide Tatbestände ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (ständige höchstrichterliche Respr. z. B. BGH NJW 1995, 1019 zum Leasingvertrag; NJW 1999, 3187 [= WM 1999, 527] und NJW 2002, 55 [= GuT 2002, 9] jeweils zum Pachtvertrag).

    Deshalb hat es der Bundesgerichtshof auch abgelehnt, eine Vergleichswertung auf der Grundlage einer an der Ertragskraft orientierten Pachtwertfindung (so genannte EOP-Methode) zuzulassen (BGH NJW 1999, 3187 [= WM 1999, 527] und 2002, 55 [= GuT 2002, 9]).

  • BGH, 14.04.1981 - 1 StR 676/80

    Steuerhinterziehung durch illegale Arbeitnehmerüberlassung - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Von ihr kann nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, den Arbeitnehmer vor Willkür zu schützen (vgl. dazu BGH MDR 1981, 685), nur dann die Rede sein, wenn sich die Tätigkeit des Vertragsarbeitgebers (Verleiher) darauf beschränkt, den Arbeitnehmer einem Dritten (Entleiher) zur Förderung von dessen Betriebszwecken zu überlassen.
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    In objektiver Hinsicht erfordern beide Tatbestände ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (ständige höchstrichterliche Respr. z. B. BGH NJW 1995, 1019 zum Leasingvertrag; NJW 1999, 3187 [= WM 1999, 527] und NJW 2002, 55 [= GuT 2002, 9] jeweils zum Pachtvertrag).
  • BAG, 25.10.2000 - 7 AZR 487/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Arbeitnehmerüberlassung liegt deshalb dann nicht vor, wenn der Vertragsarbeitgeber zur Erfüllung eines mit dem Dritten eingegangenen Dienst- oder Werkvertrags sich eigener Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen bedient (BAG AP Nr. 8 zu § 10 AÜG = MDR 1991, 1179 (LS)), wenn der Vertragsarbeitgeber dem Dritten Maschinen oder Geräte einschließlich des Bedienungspersonals überlässt (BAGE 39, 146, 151f.; BAG MDR 1994, 284) oder wenn der Vertragsarbeitgeber eigenes Personal im Betrieb eines Dritten im Rahmen einer unternehmerischen Zusammenarbeit einsetzt (BAG MDR 2001, 636).
  • LAG Köln, 21.10.1994 - 10 TaBV 45/94

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Überstunden und Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Der Beklagte hatte gegenüber diesem Personalsegment strukturell deshalb auch ebensowenig wie die übrigen Praxisbetreiber ein Direktionsrecht, das charakteristischerweise die Arbeitnehmerüberlassung indiziert (vgl. LAG Köln MDR 1995, 393; vgl. auch BAG MDR 1994, 284).
  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 109/01
    Ob eine solche Bereicherung vorliegt, richtet sich nicht nach dem Investitionsaufwand, sondern danach, ob die Investitionen die Mietsache und die Qualität des Funktionspersonals so verbessert haben, dass die Klägerin das auch künftig nutzen kann (vgl. dazu BGH ZMR 1999, 93, 94 und DWW 2001, 152, 154 [= WM 2000, 598]).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80

    Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des

  • BGH, 15.03.2000 - XII ZR 81/97

    Schaden eines Mieters nach fristloser Kündigung

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 TaBV 60/02

    Betriebsratswahl, wahlberechtigte Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer

    Arbeitnehmerüberlassung liegt deshalb dann nicht vor, wenn sich der Vertragsarbeitgeber zur Erfüllung eines mit dem Dritten eingegangenen Dienst- oder Werkvertrags eigener Arbeitnehmer als Erfüllungsgehilfen bedient (vgl. BAG 08.07.1998 - 10 AZR 274/97 - NZA 1999, 493, 495; BGH 25.06.2002 - X ZR 83/00 - NZA 2002, 1086, 1087; OLG Düsseldorf 30.04.2002 - 24 U 109/01 - BB 2002, 2339, 2340).
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