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   LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01   

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https://dejure.org/2001,3398
LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01 (https://dejure.org/2001,3398)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31.10.2001 - 4 Ta 76/01 (https://dejure.org/2001,3398)
LAG Bremen, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 4 Ta 76/01 (https://dejure.org/2001,3398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Beschwerdefrist ; Verwendung der richtigen Empfängernummer im Telefaxverkehr kommt der Adressierung eines Schriftsatzes gleich ; Organisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts; Sicherstellung der Kontrolle des ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 567 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 3; ; KSchG § 5 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 78

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5; ZPO § 85 Abs. 2 §§ 234 294 577 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: fehlendes Verschulden bei falscher Angabe der Faxnummer im offiziellen Telefonbuch; Fristwahrung: Absendung eines Telefax von einem Drittgerät; Glaubhaftmachung: unbeglaubigte Kopien; - Kündigungsschutzklage: Erhalt der Kündigung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 110
  • NZA 2002, 580
  • BB 2002, 892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1997 - XII ZB 124/97

    Anforderungen an die Schriftform einer Berufungsbegründung; Übermittlung einer

    Auszug aus LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Rechtsmittel durch Telekopie dann nicht wirksam eingelegt wird, wenn die zur Entgegennahme der Rechtsmittelerklärung zuständige Stelle nicht über ein Empfangsgerät verfügt, die Telekopie vielmehr einer privaten Stelle zugeht und von dieser durch Boten der zuständigen Stelle überbracht wird (vgl. BHG NJW 1981 S. 1618 (1619) und NJW 1998 S. 762 (763)).

    Auch der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung NJW 1998 S. 762 (763) zugelassen, dass eine Rechtsmittelschrift von einem sich nicht in seinem Büro befindlichen Rechtsanwalt der Kanzlei von einem dritten Ort aus zugefaxt wird und von den Mitarbeitern der Kanzlei an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird.

  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 13/80

    Telekopie

    Auszug aus LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein Rechtsmittel durch Telekopie dann nicht wirksam eingelegt wird, wenn die zur Entgegennahme der Rechtsmittelerklärung zuständige Stelle nicht über ein Empfangsgerät verfügt, die Telekopie vielmehr einer privaten Stelle zugeht und von dieser durch Boten der zuständigen Stelle überbracht wird (vgl. BHG NJW 1981 S. 1618 (1619) und NJW 1998 S. 762 (763)).

    In dem vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH NJW 1981 S. 1618 (1619) entschiedenen Fall trug der Telekopieantrag, der übermittelt wurde, das Datum vom 20.03.1978, wurde aber bereits am 16.03.1978 durch den Boten einer Zweigniederlassung, an die er von der Hauptniederlassung gefaxt worden war, dem Empfänger überbracht.

  • OLG Köln, 06.01.1983 - 25 UF 194/82
    Auszug aus LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01
    Dazu reicht die Vorlage unbeglaubigter Kopien von Schriftstücken aus (vgl. OLG Köln FamRZ 1983 S. 709; BGH-RR 87 S. 900; Thomas-Putzo, ZPO 22. Aufl. § 294 Rdz. 2; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 59 Aufl. § 294 Rdz. 6).
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Bremen, 31.10.2001 - 4 Ta 76/01
    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 25.01.2001 - Az.: 8 AZR 525/00 - darauf hingewiesen, dass die Verwendung der richtigen Empfängernummer im Telefaxverkehr der Adressierung eines Schriftsatzes gleich kommt.
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Bei der Beurteilung der Frage des Verschuldens ist demnach der konkret betroffene Arbeitnehmer in seiner ganz individuellen Situation und nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu beurteilen, wobei ein subjektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. KR-Friederich, a.a.O. Rdz. 11; Berkowsky, NZA 1979 S. 352 (354); Kittner-Däubler-Zwanziger, KSchG 5. Aufl. § 5 Rdz. 4; LAG Bremen Beschluss vom 31. Oktober 2001, Az: 4 Ta 76/01 = BB 2002, 892 und vom 23.07.1999 Az.: 4 Ta 48/99).
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