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   BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00   

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https://dejure.org/2001,430
BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00 (https://dejure.org/2001,430)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - VIII ZR 263/00 (https://dejure.org/2001,430)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - VIII ZR 263/00 (https://dejure.org/2001,430)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Zuständigkeit deutscher Gerichte - Aufrechnung - EuGH - Bestimmtheitsgrundsatz - Prozessaufrechnung - Mehrheit von Forderungen

  • Judicialis

    EuGVÜ Art. 2; ; EuGVÜ Art. 6 Nr. 3; ; ZPO § 33; ; ZPO § 253 Abs. 2

  • cisg-online.org PDF
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Internationale Zuständigkeit nach dem EuGVÜ bei Prozeßaufrechnung und bei Widerklage (Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ); Bestimmtheitsgrundsatz bei Prozeßaufrechnung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Aufrechnung im Prozeß und internationale Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGVÜ Art. 2, 6 Nr. 3; ZPO §§ 33 253 Abs. 2
    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß; Wahrung des Bestimmtheitsgrundsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozessaufrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessaufrechnung; Widerklage; internationale Zuständigkeit; Erfüllungsort

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Internationale Zuständigkeit nach dem EuGVÜ bei Prozeßaufrechnung und bei Widerklage (Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ); Bestimmtheitsgrundsatz bei Prozeßaufrechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 120
  • NJW 2002, 2182
  • ZIP 2002, 821
  • MDR 2002, 410
  • WM 2002, 102
  • BB 2002, 14
  • BB 2002, 146
  • JR 2002, 501
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.07.1995 - C-341/93

    Danværn Production / Schuhfabriken Otterbeck

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über eine im Prozeß erklärte Aufrechnung nach dem Urteil des EuGH vom 13. Juli 1995 (Rs C - 341/93 = NJW 1996, 42).

    Es hat offengelassen, ob es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 1995 (NJW 1996, 42), das für die Geltendmachung einer Forderung als Verteidigungsmittel die Zuständigkeitsbestimmung des Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ für unanwendbar hält und insoweit auf das nationale Recht verweist, für die Entscheidung über eine Prozeßaufrechnung nach deutschem Verfahrensrecht noch einer internationalen Zuständigkeit bedürfe und wie dieses Erfordernis gegebenenfalls zu begründen sei.

    Sie ist, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 1995 (C-341/93, NJW 1996, 42) überholt.

  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für die Entscheidung über eine im Prozeß erklärte Aufrechnung die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte erforderlich, so daß eine Aufrechnung mit bestrittenen, inkonnexen Gegenforderungen unzulässig ist, mit einer konnexen Gegenforderung aber in entsprechender Anwendung des § 33 ZPO geltend gemacht werden kann (vgl. Senatsurteil vom 12. Mai 1993 - VIII ZR 110/92, NJW 1993, 2753 unter B II m.w.Nachw.; MünchKommZPO-Peters, ZPO, 2. Aufl., § 145 Rdnr. 37).

    Aus dem Grundgedanken der für die Widerklage geltenden Vorschrift des § 33 ZPO ist herzuleiten, daß eine internationale Zuständigkeit für die aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung stets dann gegeben ist, wenn der Gegenanspruch - anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall (Urteil vom 12. Mai 1993 aaO unter III 2 b) - mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln in Zusammenhang steht.

  • BGH, 23.01.1970 - V ZR 2/67

    Besitzschutzklage und petitorische Widerklage

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
    Ein solcher Zusammenhang liegt nach herrschender Meinung dann vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung besteht, wobei dieser Begriff weit auszulegen ist (BGHZ 53, 166, 168).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99

    Widerspruch des Geschäftsführers einer GmbH gegen einen Mahnbescheid

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
    Obwohl die Beklagte in ihrer Berufungsbegründung dies nicht ausdrücklich erklärt hat, läßt sich bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Berufungsanträge sowie des Vorbringens der Beklagten und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wohlwollenden Auslegung von Prozeßerklärungen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512 = NJW 2000, 3216 unter II 1 m.w.Nachw.) auch hinreichend deutlich erkennen, daß der Hilfsantrag nur für den Fall gestellt sein sollte, daß die Klage auf Grund der Aufrechnung abgewiesen werden würde; diese Abhängigkeit von einer innerprozessualen Bedingung ist unschädlich.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis der Klägerin, sondern auf einer Sachprüfung (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00
    Zwar hat der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten durch seine Bemerkung in der Berufungsverhandlung, er wolle und könne nicht angeben, mit welcher Rechnungsforderung er aufrechne, dies alles wieder in Frage gestellt; dennoch war die Beklagte nicht gehindert, noch in der Revisionsinstanz die gebotene Klarstellung erneut vorzunehmen (BGHZ 11, 192, 195; Musielak/Foerste aaO, § 253 Rdnr. 28).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Eine solche Zuordnung kann aber auch stillschweigend erfolgen, etwa durch Angabe einer bestimmten Reihenfolge und/oder durch Rückgriff auf die Anrechnungsbestimmungen der § 366 Abs. 2, § 367 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 124, 164, 167 f.; vom 23. November 2000 - IX ZR 155/00, NJW-RR 2001, 1335 unter II 2 c; vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, BGHZ 149, 120, 124 [zur Bestimmtheit einer Prozessaufrechnung]; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 229/09, aaO [zur Individualisierung eines Mahnbescheids]; Musielak/Voit/Foerste, aaO; Junglas, ZMR 2008, 673, 675 f.; derselbe, ZMR 2014, 89, 92 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg, ZMR 2010, 753, 754; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. Juli 1997 - 8 Sa 624/96, juris Rn. 17).

    (3) Eine solche (Teil-)Umstellung ihres Klagebegehrens (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, aaO) war der Klägerin auch noch im Berufungsverfahren möglich.

    Auf den Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung eine reine Klarstellung eines bereits zuvor hinreichend bestimmten Klagebegehrens noch in der Revisionsinstanz nachgeholt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1953 - III ZR 66/52, BGHZ 11, 192, 195 f.; vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, aaO), kommt es angesichts der vorstehenden Ausführungen nicht an.

  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Stützung des Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen

    Ein solcher Zusammenhang liegt dann vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung besteht, wobei dieser Begriff weit auszulegen ist (BGH, Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, BGHZ 149, 120, 127, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 84/17

    Anwendung des § 366 Abs. 2 BGB bei der Bestimmung des Klagebegehrens und bei der

    Eine solche Zuordnung kann aber auch stillschweigend erfolgen, etwa durch Angabe einer bestimmten Reihenfolge und/oder durch Rückgriff auf die Anrechnungsbestimmungen der § 366 Abs. 2, § 367 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteile vom 18. November 1993 - IX ZR 244/92, BGHZ 124, 164, 167 f.; vom 23. November 2000 - IX ZR 155/00, NJW-RR 2001, 1335 unter II 2 c; vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, BGHZ 149, 120, 124 [zur Bestimmtheit einer Prozessaufrechnung]; vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 229/09, aaO [zur Individualisierung eines Mahnbescheids]; Musielak/Voit/Foerste, aaO; Junglas, ZMR 2008, 673, 675 f.; derselbe, ZMR 2014, 89, 92 ff.; vgl. auch OLG Brandenburg, ZMR 2010, 753, 754; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3. Juli 1997 - 8 Sa 624/96, juris Rn. 17).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO, der auch für die Prozeßaufrechnung gilt (BGHZ 149, 120, 124), ist gewahrt.
  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 123/07

    Voraussetzungen der materiellrechtlichen Wirksamkeit einer Hilfsaufrechnung im

    Eine solche Änderung oder nachträgliche Bestimmung der Tilgungsreihenfolge ist auch in der Berufungsinstanz - abgesehen von den in den §§ 530, 531 ZPO geregelten Verspätungsfolgen - grundsätzlich möglich (vgl. BGHZ 149, 120, 124) .

    Nach § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB bestimmt sich die Tilgungsreihenfolge mehrerer zur Aufrechnung gestellter Forderungen, wenn der Aufrechnungsgegner der vom Aufrechnenden insoweit getroffenen Bestimmung unverzüglich widerspricht, nach § 366 Abs. 2 BGB; dies gilt - entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung - auch für den Fall der Prozessaufrechnung (zur Anwendbarkeit des § 366 Abs. 2 BGB in den Fällen des § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB: BGHZ 149, 120, 124) .

  • BGH, 08.05.2018 - XI ZR 538/17

    Statthaftigkeit der Aufrechnung als neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel in

    Trotz der missverständlichen Ausführungen des Beklagten in der Berufungsbegründung, er rechne "aus Kostengründen ausdrücklich unbedingt auf", hätte das Berufungsgericht bei der gebotenen Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wohlwollenden Auslegung von Prozesserklärungen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, BGHZ 149, 120, 123 f. mwN) die Aufrechnung als - im Zweifel anzunehmende - Hilfsaufrechnung behandeln müssen.

    Zutreffend ist das Berufungsgericht zwar davon ausgegangen, dass auch für die Prozessaufrechnung der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 ZPO gilt (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, BGHZ 149, 120, 124).

  • BGH, 10.07.2006 - II ZR 238/04

    Aufrechnung gegen Verlustausgleichsanspruch nicht generell unzulässig

    Zugunsten des Klägers entscheidungsreif ist die Sache nicht deshalb, weil die Beklagte gemäß ihrer vorgelegten Gesamtabrechnung die Aufrechnung mit einer - die Gegenforderungen der Gemeinschuldnerin übersteigenden - Vielzahl von Forderungen erklärt hat, ohne die wechselseitige Reihenfolge ausdrücklich anzugeben (vgl. zu diesem prozessualen Bestimmtheitserfordernis BGH, Urt. v. 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, NJW 2002, 2182; Thomas/Putzo, ZPO 27. Aufl. § 145 Rdn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 17 U 20/02

    Zur Frage der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine von einem

    Diese Rechtsprechung ist jedoch durch das Urteil des EuGH vom 13. Juli 1995 (NJW 1996, 42 ff) überholt und wird auch vom BGH nicht aufrecht erhalten (vgl. BGH NJW 2002, 2182, 2183).

    Denn die Vorschrift des § 6 Nr. 3 EuGVÜ gilt nur für die Widerklage und ist nicht für den Fall heranzuziehen, dass ein Beklagter eine Forderung gegenüber dem Kläger als bloßes Verteidigungsmittel in das Verfahren einführt; in diesem Fall ist die Frage der internationalen Zuständigkeit vielmehr nach nationalem Recht zu beantworten (vgl. EuGH, a.a.O.; BGH NJW 2002, 2182, 2183).

    Der BGH hat die Streitfrage indes bislang ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH NJW 2002, 2182, 2184 m.w.Nachw. zum Meinungsstand).

    Aus dem Grundgedanken der für die Widerklage geltenden Vorschrift des § 33 ZPO ist herzuleiten, dass eine internationale Zuständigkeit für die aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung stets dann gegeben ist, wenn der Gegenanspruch mit dem in der Klage geltend gemachten Anspruch oder mit den gegen ihn vorgebrachten Verteidigungsmitteln im Zusammenhang steht (vgl. BGH NJW 1993, 2753, 2754; BGH NJW 2002, 2182, 2184).

    Ein solcher Zusammenhang liegt dann vor, wenn zwischen den beiderseitigen Ansprüchen eine rechtliche Verbindung besteht, wobei dieser Begriff weit auszulegen ist (vgl. BGHZ 53, 166, 168; BGH NJW 2002, 2182, 2184; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 33 ZPO, Rdn. 15).

    Dies ist beispielsweise bei Verträgen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehung anzunehmen (vgl. BGH NJW 2002, 2182, 2184 m.w.Nachw.; Musielak/Smid, ZPO, 2. Aufl., § 33 ZPO, Rdn. 2; Busse, MDR 2001, 729, 730).

    Ob der Begriff des für die Anwendung des Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ erforderlichen Zusammenhangs enger einzugrenzen ist als im Anwendungsbereich des § 33 ZPO (vgl. dazu die Hinweise im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2001, NJW 2002, 2182, 2184), kann hier dahinstehen.

    Angesichts der einem Rahmenvertrag vergleichbaren engen rechtlichen Beziehungen der Parteien sowie des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen sämtlichen Forderungen aus den im Rahmen der ständigen Geschäftsbeziehung der Parteien erfolgten Einzellieferungen ist auch das Merkmal der Konnexität i.S.d. Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ zu bejahen (vgl. BGH NJW 2002, 2182, 2184).

  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 266/13

    Kaufpreisklage aus einem internationalen Warenkaufvertrag: Bestimmung des

    Fehle es an dieser Zuständigkeit, stehe einer Aufrechnung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Mai 1993 - VIII ZR 110/92; offen gelassen im Urteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00) ein zwingendes prozessuales Hindernis jedenfalls dann entgegen, wenn es - wie hier - um bestrittene und inkonnexe Gegenforderungen gehe, für deren selbstständige Geltendmachung die Gerichte im Heimatstaat der Klägerin international zuständig seien und auf deren Berücksichtigung die Klägerin sich nicht rügelos eingelassen habe.

    Denn diese Entscheidung sei mit einer im Schrifttum verbreitet vertretenen Auffassung so zu verstehen, dass in Fällen, in denen der Rechtsstreit - wie hier - dem Anwendungsbereich der EuGVVO unterfalle, die Frage der internationalen Entscheidungszuständigkeit abschließend in der Verordnung geregelt sei und dass es deshalb für die Entscheidung über eine im Prozess zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung allein auf die Voraussetzungen des dafür berufenen nationalen materiellen Rechts ankomme (zum Meinungsstand Senatsurteil vom 7. November 2001 - VIII ZR 263/00, BGHZ 149, 120, 126 f.; ferner etwa Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., Rn. 868a ff.; Staudinger/Hausmann, BGB, Neubearb.

    b) Der Senat hat in seinem Urteil vom 7. November 2001 (VIII ZR 263/00, aaO) offen gelassen, ob angesichts der genannten Entscheidung des Gerichtshofs an der bisherigen Senatsrechtsprechung festgehalten werden kann, wonach im Geltungsbereich der EuGVÜ zu einer Entscheidung über die Aufrechnung mit bestrittenen, inkonnexen Gegenforderungen auch hinsichtlich der Gegenforderungen eine aus dem deutschen internationalen Prozessrecht abgeleitete internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben sein muss.

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Zwar wurde in der Literatur zur Zeit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auch die Gegenauffassung vertreten, die Richtlinie verbiete es, den Familienzuschlag nur Verheirateten unter Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu gewähren (Powietzka, BB 2002, S. 146 ; Stüber, NJW 2003, S. 2721 ; in dieselbe Richtung - ohne sich ausdrücklich zum Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG zu äußern - auch I. Schmidt, in: Kothe u.a. (Hrsg.), Festschrift für Hellmut Wissmann, 2005, S. 80 ).
  • BGH, 17.07.2015 - V ZR 84/14

    VermG § 3 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe b, Satz 4, § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 17 U 22/03
  • OLG Köln, 12.05.2016 - 8 U 44/15

    Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für die Inanspruchnahme der

  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 352/13

    Kaufpreisklage nach internationalem Warenkauf: Wirkungen einer

  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 88/12

    Vollstreckungsgegenklage: Internationale Zuständigkeit bei Aufrechnungseinwand

  • OLG Karlsruhe, 15.08.2012 - 8 W 48/12

    Prozessaufrechnung: Internationale Zuständigkeit des Prozessgerichts als

  • OLG München, 25.06.2018 - 17 U 2168/15

    Bayerische Landesbank gegen HETA (vormals Hypo Alpe Adria) ist unterbrochen.

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

  • OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15

    Haftung des GmbH-Geschäftsführer: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

  • LAG Düsseldorf, 05.12.2002 - 11 Sa 933/02

    Anspruch auf Ortszuschlag nach Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT);

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in

  • OLG Brandenburg, 19.07.2016 - 2 U 8/15

    Amtshaftung: Anspruch eines Restitutionsberechtigten gegen den

  • OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06

    Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit;

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2334/06

    Beamtenrecht: Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2526/06

    Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gewährung eines Familienzuschlags an

  • BGH, 21.05.2019 - XI ZR 95/18

    Begründen einer unberechtigten Zurückweisung eines Widerrufs hinsichtlich

  • OLG Köln, 23.11.2023 - 18 U 73/23

    Genussrechtsbeteiligung an österreichischer Gesellschaft; ordentliche Kündigung

  • OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 5 U 108/04

    Kaufpreisklage aus Internationalem Warenkaufvertrag: Voraussetzungen einer

  • OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 188/21

    Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf

  • OLG München, 17.04.2008 - 23 U 4589/07

    Örtliche und internationale Zuständigkeit: Bestimmung des Erfüllungsortes bei

  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2014 - 16 U 117/13

    Ausschluss eines Gesellschafters aus einer BGB -Gesellschaft

  • OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 189/21

    Zulässigkeit und Begründetheit der Klage gegen eine englische Limited auf

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 2 Sa 114/17

    Einzelfallentscheidung - Aufrechnung mit nicht substantiiert dargelegten

  • OLG Köln, 01.12.2020 - 9 U 18/20

    Anforderungen an die Begründung einer Prämienerhöhung in der privaten

  • AG Trier, 11.03.2005 - 32 C 641/04

    Internationale Zuständigkeit für eine Widerklage; Grundsätze zur Bestimmung der

  • OLG Köln, 27.10.2020 - 9 U 283/19

    Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

  • OLG Jena, 19.12.2013 - 1 U 84/07

    Entgangener Gewinn wird nur bei Darstellung der konkreten Umsatzentwicklung

  • OLG Naumburg, 02.09.2003 - 11 U 91/02

    Zulässigkeit von Erstattungsansprüchen bei Erhaltungs- und

  • LG Wuppertal, 24.04.2015 - 4 O 130/14
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/04

    Geltendmachung von Gewährleitungsansprüchen in Gestalt von

  • OLG Köln, 30.09.2013 - 7 U 49/13

    Fälligkeit der Werklohnforderung bei einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln;

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 557/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen;

  • OLG Köln, 02.12.2003 - 24 U 40/03

    Gerichtsstandsvereinbarung in einem Unternehmenskaufvertrag

  • OLG Köln, 01.12.2020 - 9 U 21/20
  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 546/04

    Sonderkündigungsrecht des Erstehers hinsichtlich des Mietvertrages im Rahmen

  • LAG Thüringen, 18.11.2015 - 6 Sa 311/14

    Ausschlussfrist - Handlungsgehilfe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.11.2014 - 4 Sa 237/14

    Klage auf Zahlung von Prämien und Spesen - Aufrechnung

  • OLG Köln, 02.03.2023 - 18 U 2/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen eine

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 548/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Möglichkeit des

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 555/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Eigentumserwerb

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 559/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen;

  • OLG Brandenburg, 19.07.2006 - 7 U 205/05

    Kein Bestreiten eines Vertragsschlusses bei Vorliegen eines eklaratorischen

  • OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 100/07

    Internationale Zuständigkeit: Prozessaufrechnung mit bestrittenen und inkonnexen

  • LAG Thüringen, 08.03.2022 - 1 Sa 80/21

    Außerordentliche Kündigung - Zeugniserteilung - Urlaubsabgeltung

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 554/04
  • LG Cottbus, 23.12.2020 - 3 O 169/19
  • OLG Köln, 04.05.2005 - 11 U 167/05

    Abrechnung nach Kündigung: Verrechnung von Mängelansprüchen

  • LG Berlin, 06.04.2005 - 11 O 143/02

    Mängel in der Planungsleistung als Kündigungsgrund

  • LG Karlsruhe, 04.01.2005 - 8 O 664/02

    Bereicherungsausgleich bei Leistungen auf einen unwirksamen Werkvertrag

  • OLG Koblenz, 07.01.2009 - 1 U 584/08
  • AG Aachen, 25.04.2002 - 12 UR II 218/01

    Tragungspflicht der Bewirtschaftungskosten durch die Wohnungseigentümer;

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