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   BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01   

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BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 (https://dejure.org/2003,79)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 (https://dejure.org/2003,79)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 1 BvR 487/01 (https://dejure.org/2003,79)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit der Gebührenermäßigung für die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet: durch Veränderung anwaltlicher Rahmenbedingungen keine sachliche Rechtfertigung mehr für die Ungleichbehandlung von Anwälten mit Sitz in den ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung der nach der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte zu berechnenden Gebühren für die berufliche Tätigkeit von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz in den neuen Ländern - Verfassungsbeschwerde gegen die gesetzliche Regelung über den Gebührenabschlag für ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Gebühren - zur Verfassungswidrigkeit einer Ermäßigung der nach der BRAGO zu berechnenden Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz in den neuen Bundesländern

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 3 GG; Art. 12 GG
    Gebühren - Verfassungswidrigkeit einer Ermäßigung der nach der BRAGO zu berechnenden Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz in den neuen Bundesländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung der gesetzlichen Gebühren von Rechtsanwälten in den neuen Bundesländern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte nicht mehr verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebührenabschlag Ost für Rechtsanwälte nicht mehr verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Honoraranspruch - Gebührenabschlag Ostfür Rechtsanwälte nicht mehr verfassungsgemäß- Auswirkungen auch für Zahnärzte?

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    Ostabschlag (EVAnl. I Kap. III Sachgeb. A Abschnitt III Nr. 26 lit. a S. 1

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelle Rechtsprechung - Gebührenabschlag-Ost ist zum Teil verfassungswidrig

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Gebühren - zur Verfassungswidrigkeit einer Ermäßigung der nach der BRAGO zu berechnenden Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz in den neuen Bundesländern

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Art. 3 GG; Art. 12 GG
    Gebühren - Verfassungswidrigkeit einer Ermäßigung der nach der BRAGO zu berechnenden Gebühren für die Tätigkeit von Rechtsanwälten mit Kanzleisitz in den neuen Bundesländern

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 107, 133
  • NJW 2003, 737
  • MDR 2003, 353
  • NVwZ 2003, 595 (Ls.)
  • NJ 2003, 136
  • FamRZ 2003, 293
  • DVBl 2003, 391
  • BB 2003, 496
  • AnwBl 2003, 175
  • Rpfleger 2003, 211
 
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Wird zitiert von ... (153)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Das dient dem Zweck, im Verhältnis zwischen Rechtsuchenden und Rechtsanwälten klare und vorhersehbare Abrechnungsbedingungen zu schaffen, darüber hinaus aber auch im Verhältnis zu Dritten für die Zeit nach Beendigung eines Rechtsstreits für eine praktikable Abwicklung von Erstattungspflichten zu sorgen (vgl. näher BVerfGE 83, 1 ).

    Die Pauschalierung hat freilich zur Folge, dass der jeweilige Gebührenanspruch im Einzelfall nicht jeweils dem Wert und dem Umfang der anwaltlichen Leistung entspricht; bei seiner Mischkalkulation kann der Rechtsanwalt aber die Vorteile eines geschlossenen Regelungssystems nutzen (vgl. BVerfGE 83, 1 ).

    Das bedeutet nicht, dass die Festsetzung von Gebühren nicht auch von sozialpolitischen Erwägungen getragen sein kann (vgl. BVerfGE 83, 1 ).

    Auch die für das Verfahren vor den Sozialgerichten in § 116 Abs. 1 BRAGO festgelegten Betragsrahmengebühren sind aus sozialpolitischen Gründen begrenzt (vgl. BVerfGE 83, 1 ).

    Darüber hinaus wird sozialen Bedürfnissen im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor allem durch eine Kürzung des Streitwerts, die automatisch zu geringeren Gebührensätzen führt (vgl. etwa § 12 Abs. 2 Satz 1 GKG und dazu BVerfGE 80, 103), und durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe Rechnung getragen, für die in § 123 in Verbindung mit § 121 BRAGO bei Vergütung aus der Staatskasse abgesenkte Gebührensätze bestimmt worden sind (vgl. BVerfGE 83, 1 ).

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 2011/94

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Das traf auf dem Gebiet zivilrechtlicher Streitigkeiten als dem wichtigsten Betätigungsfeld anwaltlicher Berufsausübung anfänglich vor allem wegen der unterschiedlichen Ausgestaltung der Regelungen über die Postulationsfähigkeit von Rechtsanwälten im Anwaltsprozess und über die berufsrechtliche Lokalisierung dieses Berufsstandes zu (vgl. dazu und zum Folgenden BVerfGE 93, 362 ).

    Diese Regelung ist durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 17. Dezember 1999 (BGBl I S. 2448) zum 1. Januar 2000 bundesweit in Kraft gesetzt worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die übergangsweise Einführung der beschränkten Postulationsfähigkeit in Zivilprozessen vor den Land- und den Familiengerichten der neuen Länder, wie sie sich aus dem Zusammenspiel des Rechtspflege-Anpassungsgesetzes mit dem Gesetz vom 2. September 1994 ergeben hätte, durch Beschluss vom 5. Dezember 1995 (BVerfGE 93, 362) für nichtig erklärt hatte.

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Der Gesetzgeber muss bei der Ausgestaltung der jeweiligen Gebührenordnung für die anwaltliche Tätigkeit auch die Berufsfreiheit des Rechtsanwalts beachten (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Das Entgelt, das der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber verlangen darf, muss deshalb so bemessen sein, dass er aus seinem Gebührenaufkommen nach einer Mischkalkulation sowohl seinen Kostenaufwand als auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 85, 337 ).

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Das Entgelt, das der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber verlangen darf, muss deshalb so bemessen sein, dass er aus seinem Gebührenaufkommen nach einer Mischkalkulation sowohl seinen Kostenaufwand als auch seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 85, 337 ).

    Darüber hinaus wird sozialen Bedürfnissen im Rahmen gerichtlicher Verfahren vor allem durch eine Kürzung des Streitwerts, die automatisch zu geringeren Gebührensätzen führt (vgl. etwa § 12 Abs. 2 Satz 1 GKG und dazu BVerfGE 80, 103), und durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe Rechnung getragen, für die in § 123 in Verbindung mit § 121 BRAGO bei Vergütung aus der Staatskasse abgesenkte Gebührensätze bestimmt worden sind (vgl. BVerfGE 83, 1 ).

  • BVerfG, 22.10.1997 - 1 BvR 1178/97

    Verfassungsmäßigkeit des "Gebührenabschlags Ost"

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Auch sei die Rechtsanwaltstätigkeit mit der Tätigkeit von Richtern, Beamten und Beschäftigten der Industrie, auf welche die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 22. Oktober 1997 (NJW 1998, S. 1700) hingewiesen habe, viel weniger vergleichbar als mit der Tätigkeit anderer freier Berufe, die - wie etwa diejenigen der Architekten und Ingenieure - keine Abschläge mehr hinnehmen müssten.

    aa) Allerdings durfte der Bundesgesetzgeber, als er im Jahre 1990 die Gebührenermäßigung für die Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet beschloss, berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der dort niedergelassenen Rechtsanwälte und die wirtschaftliche Situation der dort ansässigen Rechtsuchenden andere waren als die der Rechtsanwälte und Rechtsuchenden im alten Bundesgebiet (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1993, S. 529; 3. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1994, S. 93; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 1700).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Zwar hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, grundsätzlich zur Folge, dass die betroffenen Normen nicht mehr angewendet werden dürfen (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 100, 104 ).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Dem trägt das Bundesverfassungsgericht regelmäßig in der Weise Rechnung, dass es die gleichheitswidrige Norm nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt (vgl. BVerfGE 104, 74 ).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Er verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ; 104, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Er verletzt aber das Gleichheitsgrundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 102, 41 ; 104, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
    Dabei sind dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der jeweiligen Rege-lung umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, etwa auf die durch Art. 12 Abs. 1 GG garantierte Freiheit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerfGE 62, 256 ), nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 92, 53 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvR 230/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten aus den neuen Bundesländern

  • BVerfG, 09.09.1992 - 1 BvR 1130/92

    Verfassungsmäßigkeit der Verminderung der Rechtsanwaltsgebühren um 20 % in den

  • BVerfG, 22.09.1993 - 1 BvR 394/93

    Verfassungsmäßigkeit der Gebührenbegrenzung für Rechtsnwälte im Beitrittsgebiet

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 WF 532/00

    Voraussetzungen der Gebührenermäßigung für Rechtsanwälte im Beitrittsgebiet

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    c) Neben den Zwecken des Vorteilsausgleichs und der Kostendeckung können auch Zwecke der Verhaltenslenkung sowie soziale Zwecke die Bemessung einer Vorzugslast rechtfertigen (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 107, 133 ; 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Die Weiteranwendung bis zur Neuregelung ist erforderlich, um für die Übergangszeit einen Zustand der Rechtsunsicherheit, der insbesondere die Regelung der lebzeitigen Vermögensnachfolge während dieser Zeit erschweren könnte, zu vermeiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 92, 53 ; 107, 133 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,128
BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02 (https://dejure.org/2002,128)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2002 - V ZB 40/02 (https://dejure.org/2002,128)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2002 - V ZB 40/02 (https://dejure.org/2002,128)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) - Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Anspruch auf Zahlung einer Geldrente - Grundstücksübertragung mit Wohnrechtsgewährung - Annahme ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßkostenhilfe, Rechtsbeschwerde bei -

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 114

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 2 § 114
    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe: Rechtsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1126
  • MDR 2003, 477
  • FamRZ 2003, 671
  • WM 2003, 1827
  • BB 2003, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.09.2001 - V ZR 14/01

    Auslegung einer Verpflichtung zur umfassenden Pflege im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Dem Absicherungsinteresse des Übergebenden entspricht es, daß ihm im Umfang der ersparten Aufwendungen ein Anspruch auf Beteiligung an den Pflegekosten zusteht, wenn der Pflegeverpflichtete seine Pflegeverpflichtung nicht mehr selbst erfüllen kann, weil der Übergebende in einem Maße pflegbedürftig wird, daß er professionelle Pflege braucht (Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599; OLG Koblenz, MittBayNK 1999, 284).

    Der Umfang der ersparten Aufwendung richtet sich nach dem Inhalt der ursprünglich bestehenden Pflicht zu Wart und Pflege (Senatsurt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599).

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 293/01

    Abweichung des Tatrichters von der Aussage eines sachverständigen Zeugen;

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats wird eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege- und Versorgungsverpflichtung zu einem Altenteils- oder Leibgedingvertrag (Senatsurt. v. 3. April 1981, V ZR 55/80, NJW 1981, 2568, 2569; v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78, v. 28. Januar 2000, V ZR 252/98, WM 2000, 586; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der verstorbenen Ehefrau des Antragsgegners war indessen nur ein Hausgrundstück übertragen worden, das keine eine Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01) darstellt.

  • BGH, 19.10.1988 - VIII ZR 22/88

    Schadensersatzansprüche bei Veräußerung eines vermieteten Hauses

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats wird eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege- und Versorgungsverpflichtung zu einem Altenteils- oder Leibgedingvertrag (Senatsurt. v. 3. April 1981, V ZR 55/80, NJW 1981, 2568, 2569; v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78, v. 28. Januar 2000, V ZR 252/98, WM 2000, 586; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der verstorbenen Ehefrau des Antragsgegners war indessen nur ein Hausgrundstück übertragen worden, das keine eine Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01) darstellt.

  • BGH, 28.10.1988 - V ZR 60/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines Leibgedingsvertrages

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats wird eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege- und Versorgungsverpflichtung zu einem Altenteils- oder Leibgedingvertrag (Senatsurt. v. 3. April 1981, V ZR 55/80, NJW 1981, 2568, 2569; v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78, v. 28. Januar 2000, V ZR 252/98, WM 2000, 586; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der verstorbenen Ehefrau des Antragsgegners war indessen nur ein Hausgrundstück übertragen worden, das keine eine Existenz - wenigstens teilweise - begründende Wirtschaftseinheit (Senatsurt. v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01) darstellt.

  • OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01

    Vaterschaftsanfechtung durch die Mutter; Zulässigkeit ; Heterologe Insemination;

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Deshalb ist die Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung zu bejahen und Prozeßkostenhilfe, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, zu gewähren, wenn ein Rechtsmittel zugelassen werden müßte, weil die durch die Rechtsverfolgung aufgeworfenen Rechtsfragen einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (OLG Karlsruhe, IPRax 1988, 176; OLG Köln, MDR 2000, 601; OLG Celle, FamRZ 2001, 700, 701).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 12/57

    Abänderung von Altenteilsleistungen

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind solche Pflichten grundsätzlich nicht höchstpersönlicher Natur (BGHZ 25, 293, 299).
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98

    Begriff des Altenteilsvertrages; Verzug mit aufgrund eines gegenseitigen

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats wird eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Wohnrechtsgewährung mit Pflege- und Versorgungsverpflichtung zu einem Altenteils- oder Leibgedingvertrag (Senatsurt. v. 3. April 1981, V ZR 55/80, NJW 1981, 2568, 2569; v. 28. Oktober 1988, V ZR 60/87, NJW 1989, 451, 452; v. 23. September 1994, V ZR 113/93, NJW-RR 1995, 77, 78, v. 28. Januar 2000, V ZR 252/98, WM 2000, 586; u. v. 25. Oktober 2002, V ZR 293/01, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Das Prozeßkostenhilfeverfahren hat aber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990, 2 BvR 94/88 u. a., NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, MDR 1997, 1147, 1148; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 114 Rdn. 100; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 114 Rdn. 104; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rdn. 20; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 114 Rdn. 21).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 14 WF 11/00

    Erfolgsaussicht einer Klage, gestützt auf die ständige Rechtsprechung des BGH

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Deshalb ist die Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung zu bejahen und Prozeßkostenhilfe, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, zu gewähren, wenn ein Rechtsmittel zugelassen werden müßte, weil die durch die Rechtsverfolgung aufgeworfenen Rechtsfragen einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (OLG Karlsruhe, IPRax 1988, 176; OLG Köln, MDR 2000, 601; OLG Celle, FamRZ 2001, 700, 701).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02
    Das Prozeßkostenhilfeverfahren hat aber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 13. März 1990, 2 BvR 94/88 u. a., NJW 1991, 413, 414; BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, MDR 1997, 1147, 1148; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 114 Rdn. 100; MünchKomm-ZPO/Wax, 2. Aufl., § 114 Rdn. 104; Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl., § 114 Rdn. 20; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 114 Rdn. 21).
  • BGH, 31.10.1969 - V ZR 138/66

    Unpfändbarkeit von Altenteilsbezügen

  • BGH, 03.04.1981 - V ZR 55/80

    Grundstücksüberlassung - Leibgedingevertrag

  • BGH, 23.09.1994 - V ZR 113/93

    Störungen bei der Abwicklung eines Übergabevertrages

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1987 - 16 WF 76/87

    Versorgungsausgleich zwischen ausländischen Ehepartnern; Scheidung

  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 163/06

    Rechtsfolgen der Verhinderung des Wohnungsberechtigten an der Ausübung des

    Er kann aus demselben Grund auch nicht ergänzend ausgelegt werden, um einen Geldanspruch der Mutter gegen den Beklagten zu begründen (vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung bei dem durch einen Heimaufenthalt bedingten Wegfall von Versorgungsverpflichtungen, die auf dem übergebenen Grundstück zu erfüllen sind, Senat, Urt. v. 21. September 2001, V ZR 14/01, WM 2002, 598, 599; Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, WM 2003, 1827, 1828; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578).
  • BGH, 29.01.2010 - V ZR 132/09

    Pflegeleistung als Gegenleistung für die Übertragung eines Grundstücks:

    a) Allerdings ist eine ergänzende Vertragsauslegung geboten, wenn die Beteiligten eines Übergabevertrages bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, der Übergeber könne im Alter zu Hause gepflegt werden, und deshalb keine Regelung für den Fall seines Umzugs in ein Senioren- oder Pflegeheim getroffen haben (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127; Beschl. v. 23. Januar 2003, V ZB 48/02, NJW-RR 2003, 577, 578; Urt. v. 9. Januar 2009, V ZR 168/07, NJW 2009, 1348 [für ein Wohnrecht] sowie Krüger, ZNotP 2010, 2).

    Sollen die Verpflichtungen des Übernehmers, wie hier, zu der Alterssicherung des Übergebers beitragen oder diese umfassend gewährleisten, entspricht es dessen Absicherungsinteresse, dass ihm im Umfang der ersparten Aufwendungen ein Anspruch auf Beteiligung an den Pflegekosten zusteht, wenn er in einem Maße pflegebedürftig wird, dass er professionelle Pflege braucht und der Übernehmer seine Pflegeverpflichtung deshalb nicht mehr selbst erfüllen kann (vgl. Senat, Beschl. v. 21. November 2002, V ZB 40/02, NJW 2003, 1126, 1127).

    Abweichendes ergibt sich, anders als die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (RNotZ 2005, 485 sowie Urt. v. 5. April 2004, I-9 U 180/03, juris Rdn. 46 ff.) meint, nicht aus der Entscheidung des Senats vom 21. November 2002 (V ZB 40/02, NJW 2003, 1126).

  • OLG München, 15.01.2015 - 29 W 2554/14

    Voraussetzung eines schlüssigen Sachvortrages

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1126).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2536
BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02 (https://dejure.org/2002,2536)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2002 - VIII ZR 65/02 (https://dejure.org/2002,2536)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2002 - VIII ZR 65/02 (https://dejure.org/2002,2536)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (PVV) wegen eines Widerspruchs gegen eine berechtigte Kündigung - Schadensersatzanspruch eines Gekündigten aus positiver Vertragsverletzung - Kostentragungspflicht aus einem Tankstellenvertrag - Kosten für Instandhaltung und ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Vertragsverletzung, Widerspruch gegen Kündigung keine positive -

  • Judicialis

    BGB § 276 a.F. H b

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 (a.F.)
    Haftung einer Vertragspartei für den Widerspruch gegen die berechtigte Kündigung des Vertrages

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Widerspruch gegen berechtigte Kündigung: Vertragsverletzung?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Schadensersatzpflicht bei Widerspruch gegen Vertragskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unberechtigter Widerspruch gegen wirksame Kündigung keine Pflichtverletzung, positive Vertragsverletzung, unberechtigte Kündigung, wichtiger Grund, Investitionskosten, Kosten des HV

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 416
  • MDR 2003, 376
  • WM 2003, 1724
  • BB 2003, 496
  • DB 2003, 990
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02
    Der Senat kann die Auslegung des Berufungsgerichts unbeschränkt nachprüfen, da davon auszugehen ist, daß die bundesweit tätige Beklagte das dem Tankstellenvertrag der Parteien zugrundeliegende Vertragsformular auch bundesweit einsetzt (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 2001 - VIII ZR 208/00, WM 2001, 2008 unter II 2 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82

    Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses

    Auszug aus BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unberechtigte Kündigung eines Vertrages einen Schadensersatzanspruch des Gekündigten aus positiver Vertragsverletzung begründen kann (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 89, 296, 301 f. zum Mietvertrag und zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, WM 2001, 2010 unter II zum Handelsvertretervertrag, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 65/02
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die unberechtigte Kündigung eines Vertrages einen Schadensersatzanspruch des Gekündigten aus positiver Vertragsverletzung begründen kann (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 89, 296, 301 f. zum Mietvertrag und zuletzt Senatsurteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, WM 2001, 2010 unter II zum Handelsvertretervertrag, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 52/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Erstattung vorgerichtlicher

    Es fehlt insoweit bereits an einem rechtlich geschützten Interesse des Anspruchstellers (vgl. BGH NJW-RR 2003, 416 Rn. 15, 17, 18).
  • OLG Celle, 13.01.2021 - 3 U 47/20

    Anforderungen an die Widerrufsinformation beim Abschluss eines

    Eine solche Verpflichtung war weder vertraglich vereinbart, noch ergibt sie sich aus dem Gesetz (vgl. zur Verpflichtung, eine Kündigung zu bestätigen, BGH, Urteil vom 20. November 2002 - VIII ZR 65/02, Rn. 17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 17 U 81/16

    Verbraucherdarlehensvertrags: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Widerruf

    Es fehlt insoweit bereits an einem rechtlich geschützten Interesse des Anspruchstellers (vgl. BGH NJW-RR 2003, 416 Rn. 15, 17, 18; so wohl auch BGH, Urteile vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15 - juris Rn. 34 f. mwN und vom 14.03.2017 - XI ZR 442/16 - juris Rn. 30).
  • BGH, 19.09.2017 - XI ZR 523/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Klageantrag auf Zustimmung zur

    Die unberechtigte Zurückweisung eines Widerrufs begründet ebenfalls keine Pflichtverletzung, auf die ein Schadensersatzverlangen gestützt werden könnte (für den Widerspruch gegen eine berechtigte Vertragskündigung bereits BGH, Urteil vom 20. November 2002 - VIII ZR 65/02, WM 2003, 1724, 1725 f.).
  • OLG Dresden, 28.10.2004 - U XV 1284/04

    Landpacht; Kündigung; Eigenbedarf; Grundstückserwerb

    Ein derartiger Verzicht ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2002, VIII ZR 65/02, NJW-RR 2003, 416).
  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 10256/03

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Notwendigkeit der Aushändigung eines

    Die Vertragsverletzung besteht darin, dass der Kläger entgegen der Weisung der Beklagten deren PC für private Zwecke genutzt hat (zu diesem Kündigungsgrund Arbeitsgericht Wesel, U. v. 21.03.2000 - 5 Ca 4021/00, NJW 2001, 2490; Arbeitsgericht Frankfurt am Main, U. v. 02.01.2002 -2 Ca 5340/01, NZA 2002, 1093; Beckschulze/Henkel, DB 2001, 1491, 1496 f.; Beckschulze, DB 2003, 2377 [BGH 20.11.2002 - VIII ZR 65/02]; Kramer, a. a; O., 461).

    Im Fall ausdrücklich untersagter privater Nutzung gehören die vom Arbeitnehmer auf dem beruflichen PC gespeicherten privaten Daten nicht zu seiner Privatsphäre (Arbeitsgericht Frankfurt, a.a.O.; Grosjean, DB 2003, 2650, 2652 [BGH 20.11.2002 - VIII ZR 65/02]; Beckschulze, a.a.O., 2782 f.).

  • LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17

    Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit

    Ein derartiger Anspruch besteht bereits deshalb nicht, da die Wirksamkeit des Widerrufs als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung nicht von der Zustimmung oder sonstigen Mitwirkung der Beklagten abhängig ist, sodass ein Widerspruch keine Vertragsverletzung darstellen kann (BGH, Urteil vom 20. November 2002 - VIII ZR 65/02 -, juris [Rn 17] zur Kündigung).
  • OLG Stuttgart, 02.05.2017 - 6 U 282/16

    Aufrechnung gegenseitiger Forderungen nach Widerruf eines

    Dessen bedürfe es auch nicht; die Vertragsparteien können ihren Streit gerichtlich entscheiden lassen (BGH v. 20.11.2002 - VIII ZR 65/02 Rn. 17 zur Kündigung).
  • LG Saarbrücken, 22.07.2016 - 1 O 94/16
    Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Verbrauchers, zu dessen Wirksamkeit es der Annahme der anderen Vertragspartei nicht bedarf (BGH, Urteil vom 20. November 2002 - VIII ZR 65/02 -, juris [Rn 17] zur Kündigung).
  • LG Saarbrücken, 24.06.2016 - 1 O 24/16
    Denn diese Äußerung einer Rechtsauffassung stellt jedenfalls deswegen keine Verletzung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses dar, weil die Zurückweisung des Widerrufs für dessen Wirksamkeit ohne rechtliche Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 20.11.2002, VIII ZR 65/02, Rdn. 16 ff nach juris; OLG Frankfurt, a.a.O., Rdn. 78 nach juris).
  • LG Bonn, 29.12.2015 - 3 O 446/14

    Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete

  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von

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