Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 06.12.2002

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03   

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OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03 (https://dejure.org/2003,595)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.03.2003 - 3 W 21/03 (https://dejure.org/2003,595)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. März 2003 - 3 W 21/03 (https://dejure.org/2003,595)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB IntGesR; EGV Art. 43, 46, 48; HGB §§ 13d Abs. 1 und 2, 13e, 13g
    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Eintragung ins Handelsregister bei rechtsfähiger Anerkennung in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages; Beschränkt haftende Kapitalgesellschaft enlischen Rechts (limited); Fehlende Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bei statuarischem Sitz im Ausland; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 46; ; EGV Art. 48; ; HGB § 13 d Abs. 1; ; HGB § 13 d Abs. 2; ; HGB § 13 e; ; HGB § 13 g

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländische Gesellschaft: Eintragung ins Handelsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Die GmbH allgemein - Der ausländische GmbH-Geschäftsführer - Die ausländische Gesellschaft mit Deutschlandabezug - Die deutsche GmbH mit Auslandsbezug - Die GmbH light

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB IntGesR; EGV Art. 43, 46, 48; HGB §§ 13d Abs. 1 und 2, 13e, 13g
    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft trotz tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Eintragungsfähigkeit der Zweigniederlassung einer britischen Kapitalgesellschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Niederlassungsfreiheit; Folgen des "Überseering"-Urteils des EuGH; Anerkennung der Rechts- und Prozessfähigkeit ausländischer Gesellschaften als ausländische juristische Person; gemeinschaftsrechtlicher Begriff der Zweigniederlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Import EU-ausländischer Gesellschaftsformen geht weiter! (IBR 2003, 388)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 849
  • MDR 2003, 1363 (Ls.)
  • FGPrax 2003, 135
  • WM 2003, 1329
  • BB 2003, 542
  • BB 2003, 864
  • DB 2003, 1264
  • NZG 2003, 537
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 26.08.1998 - 3Z BR 78/98

    Eintragung einer Zweigniederlassung einer nach englichem Recht begründeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages wirksam gegründet und dort als rechtsfähig anerkannt ist (hier: limited nach englischem Recht), kann die Eintragung ins Handelsregister auch dann grundsätzlich nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft von Beginn an in Deutschland liegt (Abweichung von BayObLGZ 1998, 195).

    b) Im Ausgangspunkt ist richtig, dass eine Registereintragung das rechtliche Bestehen, also die Rechtsfähigkeit, der betreffenden ausländischen Gesellschaft voraussetzt (BayObLGZ 1998, 195, 197 = NJW-RR 1999, 401).

    Mit seiner Entscheidung setzt sich der Senat in Widerspruch zu dem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 26. August 1998 - 3 ZBR-78/98 - (BayObLGZ 1998, 195 = NJW-RR 1999, 401).

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Er hat mit Urteil vom 13. März 2003 (VII ZR 370/98, bislang unveröffentlicht; zitiert nach Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 32/2003 und ZIP aktuell Nr. 71, Heft 12/2003) entschieden, dass eine Gesellschaft, die unter dem Schutz der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit steht, berechtigt ist, ihre Rechte in jedem Mitgliedstaat geltend zu machen, wenn sie nach der Rechtsordnung des Staates, in dem sie gegründet worden ist und in dem sie nach einer Verlegung ihres Verwaltungssitzes in einen anderen Mitgliedstaat weiterhin ihren satzungsmäßigen Sitz hat, hinsichtlich des geltend gemachten Rechts rechtsfähig ist.

    Diese Entscheidung ist jedoch durch das mittlerweile ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. März 2003 (VII ZR 370/98) zumindest für Gesellschaften aus den Mitgliedstaaten der EU überholt.

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2002 - 3 Wx 111/02

    Die Rechtsfähigkeit und Eintragungsfähigkeit einer juristischen Person beurteilt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • OLG Naumburg, 06.12.2002 - 7 Wx 3/02

    Verweigerung der Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited nach englischem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dieser setzt, wie dem Centros-Urteil des EuGH zu entnehmen ist, das Bestehen einer Hauptniederlassung nicht voraus (vgl. dort Rdnrn. 14, 17, 21, 29; ebenso bereits EuGH, Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 "Seegers", Rdnr. 16, abgedruckt in NJW 1987, 571, 572; siehe auch Stellungnahme des Generalanwalts Alber in der Sache Inspire Art, dort Rdnrn. 99, 103; Leible/Hoffmann, BB 2003, 543, 544).
  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Nachdem der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde in Übereinstimmung mit der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erkennt, wäre eine Vorlage nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1986, 253, 259: Keidel/Kuntze/Winkler/Meyer-Holz, FG, 15. Aufl., § 28 Rdnr. 21 m. w. N.).
  • OLG Celle, 10.12.2002 - 9 W 168/01

    Unterbrechung und Aussetzung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 7/02

    Grundbuchfähigkeit einer in EG-Staat rechtswirksam gegründeten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Dem Eintragungsantrag der betroffenen Gesellschaft wird danach voraussichtlich zu entsprechen sein (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2002 - 3 Wx 111/02 - OLG Naumburg, Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 7 Wx 3/02 - OLG Celle, Beschluss vom 10. Dezember 2002 -9 W 168/01 - vgl. weiter auch BayObLG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 ZBR 7/02 -, abgedruckt in ZflR 2003, 200, betreffend die - bejahte - Grundbuchfähigkeit einer im EU-Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland; Leible/Hoffmann, BB 2003, aaO; Meilicke, DB 1999, 627).
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98

    BGH läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Auf Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2000 (DB 2000, 1114) hat der Europäische Gerichtshof seine "Centros-Rechtsprechung" in dem Urteil "Überseering" vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-208/00 (abgedruckt in NJW 2002, 3614 = ZIP 2002, 2037 = WM 2002, 2372 = BB 2002, 2402 = DNotZ 2003, 139) dahin fortentwickelt, dass es gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates gegründeten und dort satzungsgemäß ansässigen Gesellschaft im Anschluss an die Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes im Aufnahmemitgliedstaat die Rechts- und Parteifähigkeit abgesprochen wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03
    Auch für den hier zu entscheidenden Fall der Eintragung einer Zweigniederlassung kann im Ergebnis nichts anderes gelten (vgl. insoweit EuGH Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 30. Januar 2003 in der Rechtssache C-167/01, "Inspire Art Ltd.", dort insbesondere Rdnrn. 76, 99, 103, abgedruckt in DB 2003, 377 ff).
  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

  • LG Frankenthal, 06.12.2002 - 1 HKT 9/02

    Eintragung englischer Gesellschaft in deutsches Handelsregister; Sitztheorie;

  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 7/06

    Verweigerung der Eintragung einer Zweigniederlassung einer englischen Private

    Ein Rechtsmissbrauch der Niederlassungsfreiheit wird von weiten Teilen des Schrifttums und der obergerichtlichen Rechtsprechung dann angenommen, wenn - wie hier - ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer (Schein-)Auslandsgesellschaft und deren Zweigniederlassung bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit im Inland dennoch nachgehen zu können (vgl. KG, GmbHR 2004, 116, 119; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht § 7 Rdn. 51; Kindler aaO Rdn. 558; Klose-Mokroß aaO S. 1015; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Lutter/Bayer in Lutter/Hommelhoff aaO § 12 Rdn. 22; Wachter aaO S. 130); dem entspricht es, dass auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinen zur Niederlassungsfreiheit ergangenen Urteilen regelmäßig betont hat, dass sich eine Gesellschaft im Falle des Missbrauchs nicht auf die Niederlassungsfreiheit berufen könne (vgl. Urt. v. 30. September 2003, ZIP 2003, 1885 - Inspire Art; v. 9. März 1999, ZIP 1999, 438 - Centros).
  • OLG Jena, 09.03.2006 - 6 W 693/05

    Niederlassungsfreiheit; Zweigniederlassung; Gewerbeverbot

    b) Handelt es sich um eine Gesellschaft aus einem anderen Mitgliedstaat des EG-Vertrages, so sind die §§ 13 d ff HGB europarechtskonform im Lichte der Grundfreiheiten des EG-Vertrages sowie der hier einschlägigen 11. (Zweigniederlassungs-)Richtlinie auszulegen und anzuwenden (vgl. OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849).

    Vielmehr umfasst der Begriff der Zweigniederlassung nach der Rechtsprechung des EuGH auch solche Niederlassungen, bei denen es sich faktisch um die Hauptniederlassung handelt (das belegen die Sachverhalte von EuGH, NJW 1999, 2027 [Centros] und EuGH, NJW 2003, 3331 [Inspire Art]; Senat, Beschl. v. 09.09.2005, 6 W 302/05; OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 850; Lieder, DZWIR 2005, 399, 401 m.w.N.; ausf. Wachter ZNotP 2005, 122, 124; vgl. noch Lutter/Bayer, aaO., § 12 Rn. 15 a.E.).

    (3) Weitergehend nehmen Lutter/Bayer (aaO., § 12 Rn. 22 a.E.) in einer solchen Konstellation sogar einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit an und wollen einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die ihren tatsächlichen (Verwaltungs-)Sitz im Inland hat (sog. Scheinauslandsgesellschaft), unter Hinweis auf EuGH NJW 1999, 2027, 2028 (Centros) und EuGH, NJW 2003, 3331, 3334 (Inspire Art) die Anerkennung verweigern (ebenso tendenziell und obiter OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849, 851; KG, GmbHR 2004, 116, 119; vgl. auch Knapp, DNotZ 2003, 85, 89; Rehberg in Eidenmüller, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, § 7 Rn. 51; zweifelnd allerdings Wachter, ZNotP 2005, 122, 130 f.).

  • KG, 18.11.2003 - 1 W 444/02

    Eintragung der Zweigniederlassung einer im EG-Ausland gegründeten

    Diese besagt, dass sich nach internationalem Privatrecht die Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft nach dem Recht desjenigen Staates beurteilen, in dem sich der tatsächliche Sitz der Hauptverwaltung, d.h. ihr effektiver Verwaltungssitz befindet (vgl. Senat a.a.O.; BGH ZIP 2002, 1763; BayObLGZ 1998, 195 und 2002, 413; OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849 m.w.N.).

    Dieser für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts sind inzwischen der Bundesgerichtshof (vgl. BGH v. 13.3.2003 - Überseering BV - = GmbHR 2003, 527 u.a.), das Bayrische Oberlandesgericht (vgl. in einer Grundbuchsache BayObLGZ 2002, 413) und mehrere Oberlandesgerichte gefolgt (vgl. OLG Celle GmbHR 2003, 532; OLG Düsseldorf v. 6.11.02, Bl. 134 d. A.; OLG Naumburg GmbHR 2003, 533; OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn sich die Gesellschafter mittels der Errichtung der Gesellschaft ihren Verpflichtungen gegenüber inländischen privaten oder öffentlichen Gläubigern entziehen wollen (vgl. EuGH - Centros - Tz. 24 und 38; EuGH - Inspire Art - Tz. 136), oder ein Inländer, dem ein bestimmtes Gewerbe untersagt ist, sich einer Scheinauslandsgesellschaft bedienen will, um der ihm untersagten Tätigkeit gleichwohl nachzugehen (vgl. OLG Zweibrücken ZIP 2003, 849/851; s.a. die Fallgestaltung, die dem Beschluss des AG Hamburg GmbHR 2003, 957 zugrunde lag).

  • OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 20 W 425/07

    Handelsregister: Erzwingen einer Anmeldung bei Übernahme der Stellung als

    Zwar hat die bereits zitierte Rechtsprechung des EuGH zur Umsetzung der in Art. 43 und 48 EGV garantierten Niederlassungsfreiheit zur Folge, dass die inländische Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft mit deren effektiven Verwaltungssitz im Inland zusammenfallen kann (vgl. OLG Zweibrücken NZG 2003, 537 und OLG München GmbHR 2006, 600).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2005 - 3 W 170/05

    Vereinsregister: Vollständige Verlagerung des statuarischen Sitzes eines nach

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 1999 (NJW 1999, 2027 - Centros), vom 5. November 2002 (NJW 2002, 3614 - Überseering) und vom 30. September 2003 (NJW 2003, 3331 - Inspire Art) oder aus dem Beschluss des Senats vom 26. März 2003 (3 W 21/03, veröffentlicht u. a. in OLGR Zweibrücken 2003, 247 und FGPrax 2003, 135).
  • OLG Dresden, 07.02.2006 - Ss OWi 955/05

    Keine Umgehung einer Gewerbeuntersagung gegen Geschäftsführer durch Gründung

    Eine solche missbräuchliche Berufung auf Gemeinschaftsrecht liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Inländer, dem aufgrund einer gemeinschaftskonformen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung untersagt ist, ein bestimmtes Gewerbe zu führen, sich des Vehikels einer ausländischen Gesellschaft bedienen will, um die ihm untersagte Tätigkeit trotzdem im Inland auszuüben (OLG Zweibrücken, ZIP 2003, 849, 851; Knapp, DNotZ 2003, 85, 89 m.w.N.).
  • AG Saarbrücken, 25.02.2005 - 106 IN 3/05

    Insolvenzverfahren über das Vermögen einer englischen Limited; Ausschließliche

    Dies verstößt auch nicht gegen den deutschen ordre public, da nach ständiger Rechtsprechung des EuGH insbesondere der im Rahmen des Rechtsmissbrauchs der Gesellschaftsform angesprochene Gläubigerschutz als Schutz wirtschaftlicher Interessen nicht unter die Begriffe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fällt (Centros, Rdn. 32, 34; OLG Zweibrücken vom 26.3.2003, MDR 2003, 1363 ff.).
  • AG Duisburg, 14.10.2003 - 63 IN 48/03

    Anerkennung der Rechtsfähigkeit einer nach einer europäischen Rechtsordnung

    Dies gilt selbst dann, wenn der effektive Sitz niemals im Gründungsstaat gelegen hat (EuGH, Urteil vom 30.09.2003 - C-167/01, Inspire Art Ltd., RdNr. 95 - 105, 138f.; BayObLG NZG 2003, 290 = ZIP 2003, 398; OLG Zweibrücken NZG 2003, 537 = ZIP 2003, 849).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 06.12.2002 - 1 HK.T 9/02, 1 HK T 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12576
LG Frankenthal, 06.12.2002 - 1 HK.T 9/02, 1 HK T 9/02 (https://dejure.org/2002,12576)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06.12.2002 - 1 HK.T 9/02, 1 HK T 9/02 (https://dejure.org/2002,12576)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 1 HK.T 9/02, 1 HK T 9/02 (https://dejure.org/2002,12576)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eintragung englischer Gesellschaft in deutsches Handelsregister; Sitztheorie; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit; Zwingende Gründe des Gemeinwohls; Eintragung einer so genannten "Limited" ins Handelsregister; Zweigniederlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 762
  • NJW 2005, 320 (Ls.)
  • BB 2003, 542
  • NZG 2003, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    In der sie zurückweisenden Entscheidung vom 6. Dezember 2002, veröffentlicht in NJW 2003, 762 und BB 2003, 542, wird ausgeführt: Zwar sei die Gesellschaft im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 5. November 2002 in der Rechtssache "Überseering" in Deutschland als rechts- und parteifähig anzuerkennen.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02

    Zivilrechtsstreit: Zwischenfeststellungsklage über Rechts- oder Parteifähigkeit

    Ein Mitgliedsstaat ist also verpflichtet, zu akzeptieren, dass eine EG-Auslandsgesellschaft das Recht genießt, ihren Gesellschaftsstatus beizubehalten, auch wenn sich ihr faktischer Sitz von Anfang an im Inland befand (Leible/H., RIW 2002, 925, 928, 930, 931 unter 2. b), zweifel drozt IPRax 2003, 117, 127 f., anderer Ansicht LG Frankenthal, BB 2003, 542 f., Kindler, IPRax 2003, 41 f.).
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