Rechtsprechung
BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestätigung eines unverbindlichen Börsentermingeschäfts; Rechtsverbindliche Erklärung; Erlangung der Termingeschäftsfähigkeit ; Eintragung im Handelsregister; Befriedigung aus verpfändeter Festgeldeinlage
- Judicialis
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 141 Abs. 1; BörsG § 53
Bestätigung eines unverbindlichen Börsentermingeschäfts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Börsenrecht - Bestätigung eines unverbindlichen Börsentermingeschäfts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Nicht termingeschäftsfähige Vor-GmbH: Bestätigung eines unverbindlichen Börsentermingeschäfts nur bei Feststellung eines Bestätigungswillens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 141 Abs. 1; BörsG § 53 a. F.
Keine nachträgliche Wirksamkeit von Termingeschäften durch spätere Bestätigung bei fehlendem Bewusstsein der Unwirksamkeit des früheren Geschäfts
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Bestätigung unverbindlicher Börsentermingeschäfte
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 769
- ZIP 2003, 660
- MDR 2003, 703
- WM 2003, 676
- BB 2003, 812
- DB 2003, 1671
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.04.1998 - XI ZR 273/97
Bestätigung eines zunächst unverbindlichen Börsentermingeschäfts
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
a) Die tatrichterliche Würdigung von den Parteien abgegebener Erklärungen als Bestätigung ist in der Revisionsinstanz nur beschränkt überprüfbar (Senat, Urteil vom 21. April 1998 - XI ZR 273/97, WM 1998, 1278, 1279).b) aa) Eine Bestätigung setzt einen Bestätigungswillen und damit das Bewußtsein der Unverbindlichkeit des früheren Geschäfts voraus (Senat, Urteil vom 21. April 1998 aaO).
- BGH, 03.02.1998 - XI ZR 33/97
Begriff der Leistung; Erfüllung unklagbarer Verbindlichkeiten durch Auflösung …
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
Ausreichend ist eine nachträgliche ausdrückliche, in dem Bewußtsein getroffene Verrechnungsvereinbarung, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestehenden Börsentermingeschäften aufzugeben (Senat, Urteile vom 3. Februar 1998 - XI ZR 33/97, WM 1998, 545, 546 f. und vom 13. Oktober 1998 - XI ZR 26/98, WM 1998, 2331, 2333 f.). - BGH, 25.06.2002 - XI ZR 218/01
Ansprüche des nichtbörsentermingeschäftsfähigen Mitinhaber eines …
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch gemäß §§ 667, 675 Abs. 1 BGB (vgl. Senat, Urteile vom 25. Juni 2002 - XI ZR 218/01, WM 2002, 1683, 1685 und vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01, WM 2002, 2195, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) auf Gutschrift der von ihrem Konto zu Unrecht abgebuchten 200.000 DM.
- BGH, 24.09.2002 - XI ZR 420/01
Unwiderruflichkeit einer Kreditkartenzahlung
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch gemäß §§ 667, 675 Abs. 1 BGB (vgl. Senat, Urteile vom 25. Juni 2002 - XI ZR 218/01, WM 2002, 1683, 1685 und vom 24. September 2002 - XI ZR 420/01, WM 2002, 2195, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) auf Gutschrift der von ihrem Konto zu Unrecht abgebuchten 200.000 DM. - BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88
Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
cc) Dahinstehen kann ferner, ob eine Bestätigung trotz fehlenden Bewußtseins der Unwirksamkeit des früheren Geschäfts vorliegt, wenn der Erklärende sorgfaltswidrig verkennt, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Bestätigung aufzufassen ist, und wenn der Empfänger sie tatsächlich so auffaßt (vgl. für Willenserklärungen trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins: BGHZ 91, 324, 330; 109, 171, 177). - BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
cc) Dahinstehen kann ferner, ob eine Bestätigung trotz fehlenden Bewußtseins der Unwirksamkeit des früheren Geschäfts vorliegt, wenn der Erklärende sorgfaltswidrig verkennt, daß seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Bestätigung aufzufassen ist, und wenn der Empfänger sie tatsächlich so auffaßt (vgl. für Willenserklärungen trotz fehlenden Erklärungsbewußtseins: BGHZ 91, 324, 330; 109, 171, 177). - BGH, 13.10.1998 - XI ZR 26/98
Begriff des Börsentermingeschäfts; Erlangung der Börsentermingeschäftsfähigkeit
Auszug aus BGH, 11.02.2003 - XI ZR 130/02
Ausreichend ist eine nachträgliche ausdrückliche, in dem Bewußtsein getroffene Verrechnungsvereinbarung, dadurch eigene Vermögenspositionen zur Tilgung von Verbindlichkeiten aus bestehenden Börsentermingeschäften aufzugeben (Senat, Urteile vom 3. Februar 1998 - XI ZR 33/97, WM 1998, 545, 546 f. und vom 13. Oktober 1998 - XI ZR 26/98, WM 1998, 2331, 2333 f.).
- BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 163/05
Unwirksamkeit zweier für sich genommen unbedenklicher Formularklauseln; …
Auch die Annahme einer Bestätigung i.S.d. § 141 BGB scheidet aus; denn eine Bestätigung setzt einen Bestätigungswillen und damit das Bewusstsein von der Unverbindlichkeit des früheren Geschäfts voraus (BGH, Urteile vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704 = WM 1999, 2513 unter III 2 b aa, und vom 11. Februar 2003 - XI ZR 130/02, WM 2003, 676 = NJW-RR 2003, 769 unter II 3 b aa). - OLG Dresden, 14.05.2020 - 8 U 538/19
1. Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 613 Abs. 2 ZPO hat nur zu erfolgen, …
Da die Klägerin einen Hilfsantrag auf Gutschrift gestellt hat, kommt es nicht darauf an, ob sonst ihr Zahlungsantrag als Minus einen Antrag auf Gutschrift enthalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2003, XI ZR 130/02, Rn. 22).Somit kann die Klägerin auf ihren Hilfsantrag nur die Gutschrift der Zinsen in Höhe von 3.596,32 EUR in ihrem Sparvermögen mit Wirkung zum Jahresende 2019 verlangen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Februar 2003 - XI ZR 130/02).
7.3 Der Klägerin wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bereits im Jahr 2013 hinsichtlich der Zinsen für das Jahr 2012, im Jahr 2014 hinsichtlich der Zinsen für das Jahr 2013 und im Jahr 2015 hinsichtlich der Zinsen für das Jahr 2014 eine Klage auf Gutschrift möglich gewesen (BGH, Urt. v. 11.02.2003, XI ZR 130/02).
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 245/01
"GEDIOS Corporation"; Anforderungen an die Betätigung einer US-amerikanischen …
Es bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung (vgl. Art. 100 Abs. 2 GG), ob einer in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten Gesellschaft in Deutschland die Anerkennung nach Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Handelsvertrages zu versagen ist, wenn sie zu den Vereinigten Staaten über das formale Band der Gründung hinaus über keine tatsächlichen, effektiven Beziehungen ("genuine link") verfügt und ihre geschäftlichen Aktivitäten allein in der Bundesrepublik Deutschland entfaltet (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1124, 1125;… OLG Naumburg, Urt. v. 19.12.1995 - 7 U 146/95, S. 6 ff., zit. nach juris;… MünchKomm.BGB/Kindler aaO IntGesR Rdn. 250; ders. in BB 2003, 812; Ebenroth/Bippus, NJW 1988, 2137 f.; Ebenroth/Kemner/Willburger, ZIP 1995, 972 ff.; Hohloch, JuS 1995, 1037, 1038; Bausback, DNotZ 1996, 254, 258; Mankowski, EWiR 2003, 661, 662; vgl. auch BGH ZIP 2004, 1549, 1550 m.w.N.).
- OLG Hamm, 20.09.2005 - 28 U 39/05
Formnichtigkeit eines Honorarversprechens
Voraussetzung dafür - neben der zu wahrenden Form - wäre insbesondere grundsätzlich ein Bestätigungswille, der wiederum regelmäßig voraussetzt, dass die Parteien die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts kennen oder zumindest Zweifel an der Rechtsbeständigkeit des Vertrages haben (BGHZ 11, 60; 129, 377; NJW-RR 2003, 769;… Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 141 Rn. 6). - OLG Rostock, 30.04.2009 - 3 W 34/09
Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens
Bei einer solchen Sachlage kann zur Bemessung des Gegenstandswertes der vom Sachverständigen kalkulierte Aufwand nicht herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.07.2003, I-21 W 35/03, 21 W 35/03, NJW-RR 2003, 769). - OLG Brandenburg, 18.04.2006 - Kart U 4/05
Kartellrecht: Bestätigung einer nichtigen Kartellvereinbarung
Die Bestätigung nach § 141 BGB setzt einen Bestätigungswillen und damit das Bewußtsein der Unverbindlichkeit des früheren Geschäfts voraus (BGH, NJW-RR 2003, 769). - LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20 Zudem setzt auch die Bestätigung den Willen, das Rechtsgeschäft zu bestätigen, und damit das Bewusstsein der Unverbindlichkeit des früheren Geschäfts voraus (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 769 m.w.N.;… Busche , in: MüKo-BGB, 9. Aufl. 2021, § 141, Rn. 14).