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   BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04   

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BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 (https://dejure.org/2004,774)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 (https://dejure.org/2004,774)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 (https://dejure.org/2004,774)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten mit Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG); Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Zulässigkeit subjektiver Zulassungsbeschränkungen; Sicherung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze für Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pilot will unbedingt weiterfliegen - Bundesverfassungsgericht billigt Altersgrenze im Tarifvertrag

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Tarifvertragliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von Piloten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 4, 219
  • MDR 2005, 341
  • BB 2005, 1231
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Auch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen sind schon entwickelt (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ; 103, 172 ).

    b) Eine Altersgrenze ist eine subjektive Zulassungsbeschränkung (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    Zu dem angestrebten Zweck dürfen sie nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten (vgl. nur BVerfGE 64, 72 ).

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer wird (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    bb) Solche Altersgrenzenregelungen genügen auch den Anforderungen, die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    Die Tarifvertragsparteien können - ebenso wie dies der Gesetzgeber dürfte - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Auch die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen sind schon entwickelt (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ; 103, 172 ).

    b) Eine Altersgrenze ist eine subjektive Zulassungsbeschränkung (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit mit zunehmendem Alter größer wird (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    bb) Solche Altersgrenzenregelungen genügen auch den Anforderungen, die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

    Die Tarifvertragsparteien können - ebenso wie dies der Gesetzgeber dürfte - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freie Wahl des Arbeitsplatzes und schützt auch das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (vgl. BVerfGE 97, 169 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 ; 97, 169 ).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Dieser Schutz erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dadurch, dass solche Altersgrenzenregelungen als Befristungsvereinbarungen anzusehen sind, die nur rechtswirksam sind, wenn sie auf einem sachlichen Grund beruhen, dessen Vorliegen gerichtlich kontrolliert werden kann (vgl. BAGE 88, 118 ; 102, 65 ).

    Tarifvertragliche Altersgrenzenregelungen werden vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam verworfen, wenn ein sachlicher Grund für die Altersgrenze tatsächlich nicht erkennbar ist (vgl. zur Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren für das Kabinenpersonal-"Stewardessen" BAGE 102, 65 ).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Die Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

    Insofern obliegt dem Staat aber eine aus dem Grundrecht folgende Schutzpflicht (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Die Tarifvertragsparteien sind - im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 103, 293 ) - nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung dieses Zieles vorzusehen.
  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    Die Tarifvertragsparteien sind - im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG eingeräumten Gestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 94, 268 ; 103, 293 ) - nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung dieses Zieles vorzusehen.
  • BAG, 21.07.2004 - 7 AZR 589/03

    Altersgrenze für Flugzeugführer

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04
    a) das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 -,.
  • LAG Hessen, 02.07.2003 - 8 Sa 157/03
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05

    Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei

    aa) Mit der Festsetzung der Altersgrenze unterstellt der Gesetzgeber in hohem Maße generalisierend und pauschalierend durch unwiderlegliche Vermutung, dass der Angehörige einer bestimmten Beamtengruppe ohne Rücksicht auf seine individuelle Leistungsfähigkeit den dienstlichen Anforderungen nicht mehr genügt, die ihm in dem übertragenen abstrakten Funktionsamt abverlangt werden, und deshalb in den Ruhestand tritt (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juni 1959 - 1 BvR 71/57 - BVerfGE 9, 338, vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 - BVerfGE 71, 255 , vom 16. Juni 1959 - 1 BvR 71/57 - BVerfGE 9, 338 und vom 4. Mai 1983 - 1 BvL 46, 47/80 - BVerfGE 64, 72 ; vgl. auch den Kammerbeschluss vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - BVerfGK 4, 219 zur tarifvertraglich festgesetzten Altersgrenze von Piloten).

    Er genießt vielmehr einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten den Zeitpunkt festlegen, bis zu dem er die psychische und physische Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe und damit deren Dienstfähigkeit generell als noch gegeben ansieht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - BVerfGK 4, 219 ).

    Diese sind, vergleichbar den Piloten anderer Luftfahrzeuge (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2004 a.a.O. S. 221 f.), besonderen Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ausgesetzt.

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Diese Auffassung wird vom Bundesverfassungsgericht bis in die jüngste Zeit geteilt (vgl. etwa 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - zu B II 3 c aa der Gründe, AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25; 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 - Rn. 14, EuGRZ 2007, 231 zur Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für die Erteilung einer Fluglizenz nach § 20 Abs. 2 LuftVZO iVm. JAR-FCL 1.060).

    Dies hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung verneint (vgl. zuletzt 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; siehe dazu den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - zur Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung).

  • LAG Hessen, 15.10.2007 - 17 Sa 809/07

    Zur Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvL 47/80 - aaO) .

  • LAG Köln, 28.02.2008 - 10 Sa 663/07

    Wirksame tarifliche Altersgrenze für Flugzeugführer

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO).

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 -aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr 113), wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvL 47/80 - aaO).

  • LAG Hessen, 13.10.2008 - 17 Sa 532/08

    Altersgrenze - Flugingenieur

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr. 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvF 46/80, 1 BvF 47/80 - aaO) .

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 112/08

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

    Sie ist nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam (vgl. zu der abweichenden früheren Rspr., die Altersgrenzen von 60 Jahren für Piloten vor Inkrafttreten des AGG für sachlich gerechtfertigt iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG hielt, zuletzt BAG 21. Juli 2004 -   7 AZR 589/03  - zu II der Gründe mwN, EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5; verfassungsrechtlich gebilligt von BVerfG 25. November 2004 -  1 BvR 2459/04  - zu B II 3 c aa der Gründe, BVerfGK 4, 219) .

    Die körperlichen Fähigkeiten nehmen aus Sicht des Gerichtshofs ab einem bestimmten Lebensalter ab (vgl. EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 67, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 22 mit Bezug auf 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 41, Slg. 2010, I-1; vgl. auch BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - zu B II 3 c aa der Gründe mwN, BVerfGK 4, 219) .

  • LAG Hessen, 25.06.2007 - 17 Sa 2121/06

    Altersgrenze, Pilot, Altersdiskriminierung

    Hiernach (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25 m.w.N.) stellen Altersgrenzen unabhängig von der Frage der Altersdiskriminierung jedenfalls auch subjektive Zugangsbeschränkungen dar und sind sie unter diesem Gesichtspunkt zulässig, wenn sie als Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Berufs oder zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erforderlich sind, wobei sie zu dem angestrebten Zweck nicht außer Verhältnis stehen und keine übermäßigen, unzumutbaren Belastungen enthalten dürfen.

    Damit sind auf der Grundlage von Erfahrungswerten beruhende generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen der nach demselben Kriterium erfolgten Prüfung der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Altersgrenze als subjektive Zulassungsbeschränkung (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Aufgrund von Erfahrungswerten können generalisierende Regelungen erlassen werden (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - BVerfGE 64, 72; BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Auch der nationale Gesetzgeber wäre zu einer generalisierenden Regelung befugt (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO) .

    Dementsprechend ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch nicht dadurch verletzt, dass sich die tarifvertragliche Regelung nicht darauf beschränkt, jeweils im Einzelfall ab Vollendung des 60. Lebensjahres eine individuelle Prüfung der Leistungsfähigkeit zur Sicherstellung des Ziels vorzusehen (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - aaO; a.A. Boecken/Joussen, aaO, § 14 Rdnr 113) , wobei ohnehin fraglich ist, ob eine solche Regelung in gleicher Weise geeignet wäre, den Gefahren eines altersbedingten Versagens zu begegnen und damit den Schutz überragender Gemeinschaftsgüter zu gewährleisten (BVerfG 04. Mai 1983 - 1 BvL 46/80, 1 BvL 47/80 - aaO) .

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.03.2007 - 6 Ca 7405/06

    Zulässige tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Lufthansa-Piloten

    Nach diesen Maßstäben lässt sich eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG nicht feststellen (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

    59 Diesen Anforderungen wird eine (tarifliche) Altersgrenze für Piloten, die mit Vollendung des 60. Lebensjahres die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat, gerecht (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

    Der Schutz von Leben und Gesundheit stellt ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar, das selbst erhebliche Einschränkungen der Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG Beschl. v. 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

    Die Tarifvertragsparteien können - ebenso wie dies der Gesetzgeber dürfte - auf der Grundlage von Erfahrungswerten eine generalisierende Regelung erlassen (vgl. zu allem u. a. BVerfG Beschl. v. 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - m.w.N.).

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 253/07

    Altersgrenze für Flugbegleiter - MTV Kabinenpersonal Lufthansa -

    An diesen Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet hat (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25, zu B II 3 c der Gründe; vgl. auch zur Zulässigkeit eines Höchstalters für Verkehrspiloten: BVerfG 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 - EuGRZ 2007, 231, zu III 2 b, c der Gründe), hat der Senat unter Geltung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes festgehalten.
  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Der Gesetzgeber hat hier einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (vgl. BVerfGK 4, 219 [222]).
  • BAG, 28.02.2023 - 2 AZR 227/22

    Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Organisationsentscheidung

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06

    Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 211/09

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 946/07

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • LAG München, 29.08.2006 - 8 Sa 362/06

    Befristung

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 904/08

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für Flugingenieure

  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 1941/07

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für die Teilnahme von Ärzten an der

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 480/08

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 904/08

    Altersgrenze für Flugingenieure - Aussetzung der Verhandlung

  • ArbG Düsseldorf, 29.04.2008 - 7 Ca 7849/07

    Tarifliche Altersgrenze; 60. Lebensjahr; Flugbegleiter

  • BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung starrer Altersgrenzen für die Ausübung des

  • BVerwG, 23.02.2017 - 2 B 14.15

    Reichweite des Vorbehalts des Parlamentsgesetzes beim Beamtenrecht

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2006 - 12 ME 326/06

    Rechtmäßigkeit der Altersgrenze für Verkehrsflugzeugführer; Formelle

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2023 - 12 Sa 90/20

    Nachtzuschläge - Aussetzung - Verfassungsbeschwerde - Gesamtabwägung -

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2019 - 3 LB 7/16

    Ablauf der Bestallung zum Seelotsen mit Erreichen der Altersgrenze

  • LAG Hamm, 15.03.2006 - 2 Sa 1812/04

    Unwirksame Tarifregelung bei Verstoß gegen zwingende Kündigungsschutzbestimmungen

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2008 - 12 Sa 860/08

    Tarifliche Altersgrenze für Stewardessen

  • LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12

    Unbegründete Klage auf Schadensersatz nach rechtskräftiger Abweisung der

  • VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01242

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62

  • ArbG Karlsruhe, 12.06.2008 - 8 Ca 492/07

    Kein Verstoß des § 33 TVöD gegen höherrangiges Recht

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 4398/06

    Verringerung der gesetzlichen Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 4394/06

    Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2008 - 1 K 3684/06

    Ruhestand, Altersgrenze, Lehrer

  • VG Hannover, 17.01.2008 - 2 A 6654/06

    Voraussetzungen zur Verringerung der Altersgrenze nach den niedersächsischen

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