Weitere Entscheidung unten: EuGH, 26.05.2005

Rechtsprechung
   BFH, 29.11.2004 - V B 78/04   

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https://dejure.org/2004,1974
BFH, 29.11.2004 - V B 78/04 (https://dejure.org/2004,1974)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2004 - V B 78/04 (https://dejure.org/2004,1974)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2004 - V B 78/04 (https://dejure.org/2004,1974)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 Buchst. d

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1999 § 14 Abs. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 1; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Art. 21 Abs. 1 Buchst. d

  • Judicialis

    UStG 1999 § 14 Abs. 3; ; UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 3; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 21 Abs. 1 Buchst. d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

  • datenbank.nwb.de

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in sog. "Karussellen"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Umsatzsteuerpflicht von sog. Karussell-Umsätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit des Abhängigmachens der Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung durch den Steuerpflichtigen; Verknüpfung mit einer Sicherheitsleistung zur Vermeidung von Steuerausfällen im öffentlichen Interesse; Möglichkeit des Vorsteuerabzuges von ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Umsatzsteuerbetrug - Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 93
  • NJW 2005, 1824 (Ls.)
  • BB 2005, 650
  • BB 2005, 702
  • DB 2005, 647
  • BStBl II 2005, 535
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.2001 - V R 77/99

    Berichtigung einer zu Unrecht ausgewiesenen Steuer

    Auszug aus BFH, 29.11.2004 - V B 78/04
    Kommt es nicht dazu, ist die Inanspruchnahme systemkonform (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 V R 77/99, BFHE 194, 552, BFH/NV 2001, 1168, jetzt auch BStBl II 2004, 370).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus BFH, 29.11.2004 - V B 78/04
    Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) liegen u.a. die Vorabentscheidungsersuchen Rs. C-354/03 und Rs. C-355/03 des High Court of Justice (England & Wales) vor, die im Wesentlichen darauf gerichtet sind, ob die Beurteilung des Rechts eines Händlers auf Vorsteuerabzug (im Karussell) nur unter Bezugnahme auf.
  • BFH, 10.06.1999 - IV B 126/98

    Erweiterter Verlustausgleich i.S.d. § 15 a EStG

    Auszug aus BFH, 29.11.2004 - V B 78/04
    b) Das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung muss im Streitfall nicht ausnahmsweise zurücktreten, denn es ist --entgegen der Auffassung des FG-- weder mit Gewissheit noch mit großer Wahrscheinlichkeit in der Hauptsache ein günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen zu erwarten (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1999 IV B 126/98, BFH/NV 1999, 1461; vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).
  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

    Auszug aus BFH, 29.11.2004 - V B 78/04
    Der Beschluss ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1405 abgedruckt.
  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Auszug aus BFH, 29.11.2004 - V B 78/04
    b) Das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung muss im Streitfall nicht ausnahmsweise zurücktreten, denn es ist --entgegen der Auffassung des FG-- weder mit Gewissheit noch mit großer Wahrscheinlichkeit in der Hauptsache ein günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen zu erwarten (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Juni 1999 IV B 126/98, BFH/NV 1999, 1461; vom 4. April 1996 V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Solche Ausfälle können im Rahmen der Aufhebung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535; in BFH/NV 2007, 2358).
  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Der Hinweis auf die Vornahme von so genannten Karussellgeschäften genügt dabei nicht; denn hierunter werden sehr unterschiedliche Verfahrensweisen zur Hinterziehung von Umsatzsteuer gefasst (vgl. dazu BFH, BB 2005, S. 702 ; Liebau, BB 2005, S. 415 ff.; Lohse, IStR 2005, S. 300 ff.; Hillmann-Stadtfeld, DStR 2002, S. 434 ff.).
  • BFH, 25.11.2005 - V B 75/05

    Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, unter 1. b aa; vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493; vom 29. November 2004 V B 78/04, BFH/NV 2005, 650).
  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Solche Ausfälle können vor allem dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535; vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358; vom 6. Februar 2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

    Solche Ausfälle können vor allem dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535; vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358; vom 6. Februar 2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 08.08.2011 - XI B 39/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV - AdV gegen

    Andererseits entfällt das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. Mai 1988 V B 26/86, BFH/NV 1989, 403, unter 1.b aa; vom 24. Oktober 2000 V B 144/00, BFH/NV 2001, 493; vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535, und vom 25. November 2005 V B 75/05, BFHE 212, 176, BStBl II 2006, 484, unter II.4.a).
  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Der Hinweis auf die Vornahme von sog. Karussellgeschäften genügt dabei nicht; denn hierunter werden sehr unterschiedliche Verfahrensweisen zur Hinterziehung von Umsatzsteuer gefasst (vgl. dazu BFH, BB 2005, S. 702 ; Liebau, BB 2005, S. 415 ff.; Lohse, IStR 2005, S. 300 ff.; Hillmann-Stadtfeld, DStR 2002, S. 434 ff.).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 4 K 133/10

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung

    Zwar hatte der erkennende Senat in seiner zum Aktenzeichen 4 V 40/05 ergangenen Entscheidung unter Berufung auf den BFH-Beschluss vom 29. November 2004 (V B 78/04, BStBl II 2005, 535) noch ernstliche Zweifel daran, ob ein sog. "In Out Buffer" eine "wirtschaftliche Tätigkeit" - und damit eine steuerbare Tätigkeit - im Sinne der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG - Richtlinie 77/388/EWG - ausübe.
  • FG München, 22.12.2011 - 14 K 4173/07

    Vorsteuerabzug im Betrugsfall

    Die vorgetäuschten Geschäfte der Beteiligten dienen nicht dazu, dem "Leistungsempfänger" an den umlaufenden Waren wirklich deren Wert, Substanz und Ertrag zuzuwenden, weil dieser vereinbarungsgemäß mit der Ware in der durch den Tatplan vorbestimmten Weise verfahren muss, so dass die Rücklieferung an ein früheres Mitglied der Kette gewährleistet ist (vgl. Beschluss des BFH vom 29. November 2004 V B 78/04, BFH/NV 2005, 650).
  • BFH, 20.10.2006 - V B 20/05

    Rechnungsberichtigung bei Erstellung eines Abrechnungspapiers über eine nicht

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe zu diesem Problem auch im Beschluss vom 29. November 2004 V B 78/04 (BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535) keine Stellung genommen.
  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Nürnberg, 25.11.2008 - II 19/06

    Anwendung des § 17 UStG auf Vorsteuerbeträge nach Rücktritt vom

  • FG Münster, 16.12.2013 - 15 V 3684/13

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Einbeziehung in einen USt-Betrug

  • FG Münster, 22.06.2022 - 13 V 731/22

    Rechtmäßigkeit der Bedingung einer Sicherheitsleistung und ihrer Höhe für die

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11

    Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader

  • FG Köln, 24.09.2008 - 2 V 2821/08

    Auskunftserteilung an lettische Steuerverwaltung

  • FG Hessen, 30.03.2006 - 6 V 1359/05

    Verrechnungsguthaben; Grobe Fahrlässigkeit; Sicherheitsleistung;

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Rechtsprechung
   EuGH, 26.05.2005 - C-20/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2440
EuGH, 26.05.2005 - C-20/03 (https://dejure.org/2005,2440)
EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-20/03 (https://dejure.org/2005,2440)
EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-20/03 (https://dejure.org/2005,2440)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • Europäischer Gerichtshof

    Burmanjer u.a.

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • EU-Kommission PDF

    Burmanjer u.a.

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • EU-Kommission

    Burmanjer u.a

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefragen im Rahmen eines Strafverfahrens wegen des Verkaufs von Zeitschriftenabonnements auf einer öffentlichen Straße ohne vorherige Genehmigung; Voraussetzungen für die Ausübung eines Wandergewerbes bei dem Verkauf von Zeitschriftenabonnements in Belgien; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Warenverkehrsfreiheit: Genehmigungserfordernis für den ambulanten Verkauf von Zeitschriftenabonnements ist Beschränkung einer Verkaufsmodalität, keine Maßnahme gleicher Wirkung

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 39; ; EG Art. 49

  • rechtsportal.de

    EG Art. 28; EG Art. 39; EG Art. 49
    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Burmanjer u.a.

    Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Ambulanter Verkauf - Abschluss von Zeitschriftenabonnements - Vorherige Genehmigung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Rechtbank van Eerste Aanleg Brügge vom 17. Januar 2003 in dem Strafverfahren gegen 1. M. Burmanjer, 2. R. A. van der Linden, 3. A. de Jong

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg Brügge - Auslegung der Artikel 30 bis 37 EG-Vertrag (in der am 6. 9. 2001 geltenden Fassung) und der Artikel 48 ff. und 59 ff. EG-Vertrag - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die den ambulanten Verkauf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2977
  • EuZW 2005, 497
  • BB 2005, 702
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 25.03.2004 - C-71/02

    Karner

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    29 bis 31, und vom 25. März 2004 in der Rechtssache C-71/02, Karner, Slg. 2004, I-3025, Randnr. 39).

    23 Zur Frage, ob die genannte Regelung unter das Verbot nach Artikel 28 EG fällt, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen und deshalb nach diesem Artikel verboten ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, vom 19. Juni 2003 in der Rechtssache C-420/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-6445, Randnr. 25, und Karner, Randnr. 36).

    35 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    13 bis 21, vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnrn.

    12 bis 14, sowie TK-Heimdienst, Randnr. 24).

  • EuGH, 30.04.1991 - C-239/90

    SCP Boscher u.a. / British Motors Wright u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    7 bis 9, vom 30. April 1991 in der Rechtssache C-239/90, Boscher, Slg. 1991, I-2023, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes unterliegt eine solche Regelung grundsätzlich den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil Boscher, Randnrn.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    16 Falls das vorlegende Gericht der Ansicht sein sollte, dass die nationale Regelung über den ambulanten Verkauf unter Artikel 28 EG falle, so hätte es festzustellen, ob mit dieser Regelung ein Ziel des Allgemeininteresses im Sinne der auf das Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649) zurückgehenden Rechtsprechung verfolgt werde und ob sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche.
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    Diese Regelung betreffe eine "Verkaufsmodalität" im Sinne des Urteils vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097) und falle unter den in diesem Urteil festgelegten Voraussetzungen möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 28 EG.
  • EuGH, 02.06.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske und Boermans

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    21 und 22, vom 2. Juni 1994 in den Rechtssachen C-401/92 und C-402/92, Tankstation 't Heukske und Boermans, Slg. 1994, I-2199, Randnrn.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    35 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    35 Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass der Gerichtshof eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch den freien Dienstleistungsverkehr betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass eine der beiden Freiheiten der anderen zugeordnet werden kann und ihr gegenüber völlig zweitrangig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, und Karner, Randnr. 46).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    19 Nach ständiger Rechtsprechung besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-20/03
    25 Im Anschluss daran hat der Gerichtshof Vorschriften über bestimmte Vertriebsmethoden als Bestimmungen über Verkaufsmodalitäten im Sinne des Urteils Keck und Mithouard eingestuft (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 16.05.1989 - 382/87

    Buet u.a. / Ministère public

  • EuGH, 19.06.2003 - C-420/01

    Kommission / Italien

  • EuGH, 31.05.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

  • EuGH, 30.01.2018 - C-360/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie

    Aus der Vorlageentscheidung geht hervor, dass die diesbezüglichen Zweifel des vorlegenden Gerichts hauptsächlich damit zusammenhängen, dass der Gerichtshof mit Urteil vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a. (C-20/03, EU:C:2005:307, Rn. 33 bis 35), festgestellt hat, dass eine nationale Regelung über den ambulanten Verkauf, die die Bedingungen betrifft, die beim Vertrieb einer bestimmten Art von Waren einzuhalten sind, den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Warenverkehr und nicht denjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegt.
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Der Gerichtshof prüft die in Rede stehende Maßnahme grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Freiheiten, wenn sich herausstellt, dass unter den Umständen des Einzelfalls eine der beiden Freiheiten der anderen gegenüber völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. entsprechend Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99, Canal Satélite Digital, Slg. 2002, I-607, Randnr. 31, Karner, Randnr. 46, Omega, Randnr. 26, und vom 26. Mai 2005 in der Rechtssache C-20/03, Burmanjer u. a., Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum einen, dass dieser eine nationale Maßnahme, die sowohl den freien Warenverkehr als auch eine weitere Grundfreiheit betrifft, grundsätzlich nur im Hinblick auf eine dieser beiden Grundfreiheiten prüft, wenn sich herausstellt, dass die eine der beiden Freiheiten gegenüber der anderen völlig zweitrangig ist und ihr zugeordnet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. März 1994, Schindler, C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 22, und vom 26. Mai 2005, Burmanjer u. a., C-20/03, Slg. 2005, I-4133, Randnr. 35).
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