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Rechtsprechung
   BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05   

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BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 (https://dejure.org/2006,1490)
BAG, Entscheidung vom 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 (https://dejure.org/2006,1490)
BAG, Entscheidung vom 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 (https://dejure.org/2006,1490)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

  • openjur.de

    Urlaubsabgeltung; bestehendes Arbeitsverhältnis; Anwendung von § 2.3 Urlaubsabkommen Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden; TV betriebliche Sonderzahlungen Metallindustrie Südwest

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis - Anwendung von § 2.3 Urlaubsabkommen Metall- und Elektroindustrie Tarifgebiete Südwürttemberg-Hohenzollern und Südbaden - TV betriebliche Sonderzahlungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Abgeltung des bei längerer Krankheit nicht erfüllbaren Urlaubsanspruchs in der Metallindustrie; Anspruch auf Jahressonderzahlung; Forderungsübergang auf die Bundesagentur für Arbeit im Fall der Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld; Verringerung des ...

  • Judicialis

    BUrlG § 3; ; BUrlG § ... 7 Abs. 4; ; BUrlG § 13 Abs. 1; ; SGB III § 143; ; SGB III § 119; ; SGB III § 125; ; SGB III § 312; ; SGB X § 115; ; SGB IX § 125; ; SGB IV § 14; ; Urlaubsabkommen vom 1. April 1989 § 2; ; Urlaubsabkommen vom 1. April 1989 § 3; ; Urlaubsabkommen vom 1. April 1989 § 4; ; TV-Sonderzahlung vom 11. März 1988 § 2; ; TV-Sonderzahlung vom 11. März 1988 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Regelung zur Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis - Anspruchsübergang bei Gewährung von Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsabgeltung in bestehendem Arbeitsverhältnis aufgrund tariflicher Regelung ? Anspruchsübergang auf Agentur für Arbeit bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld im bestehenden Arbeitsverhältnis (Gleichwohlgewährung nach § 115 SGB X)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung und bestehendes Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 231
  • NZA 2006, 1232
  • BB 2006, 2088
  • BB 2007, 2294
  • DB 2007, 465
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    (1) Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten, nämlich die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308).

    Verwenden die Tarifvertragsparteien ohne Erläuterung einen solchen in der Rechtssprache gebräuchlichen Begriff, so kann davon ausgegangen werden, dass sie ihn im allgemein anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - BAGE 62, 35; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 -BAGE 80, 308).

    Eine durch Krankheit herbeigeführte dauerhafte Verhinderung zur Arbeitsleistung bewirkt nicht die Suspendierung der Hauptpflichten (BAG 23. August 1990 - 6 AZR 124/89 - BAGE 66, 34; 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 -BAGE 80, 308).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - aaO; 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

  • BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 72/94

    Ruhen des Arbeitslosengeld-Anspruchs bei Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Dazu gehören Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530; Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275).

    Erbringt der Arbeitgeber die Urlaubsabgeltung in Kenntnis des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses, hat sich die erweiternde Auslegung des § 143 Abs. 1 SGB III auf die Regelung des § 143 Abs. 2 SGB III zu beziehen, soweit dort Beginn und Dauer des durch die Urlaubsabgeltung bewirkten Ruhenszeitraums bestimmt sind (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530).

    Was für eine nach beendetem Arbeitsverhältnis gezahlte Urlaubsabgeltung gilt, muss auch für eine solche vor dessen Beendigung gelten, weil ansonsten der Zweck der Gesamtregelung des § 143 SGB III, Doppelleistungen umfassend zu vermeiden, verfehlt würde (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530).

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch des Klägers war wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses und der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht erfüllbar (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27) und ging drei Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unter, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG.

    Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

  • BAG, 27.01.1999 - 10 AZR 3/98

    Tarifliche Jahressonderzahlung ohne Arbeitsleistung - Ruhen des

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. BAG 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 485/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf anteilige Sondervergütung bei Ruhen des

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Inhalt und Bedeutung der Erklärungen für das Arbeitsverhältnis der Parteien erschließen sich aber nur aus den näheren nur die Parteien berührenden nichttypischen Umständen, unter denen es hierzu gekommen ist (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - aaO; 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

    Die Erklärungen sind nicht nur zum Schein für das Arbeitsamt abgegeben worden, sondern sollten vorbehaltlos auch für das Arbeitsverhältnis der Parteien gelten (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 485/94 -).

  • BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 782/93

    Tarifliche Sonderzahlung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Danach werden diese Personengruppen nicht von der Kürzungsregelung des § 2.6 TV-Sonderzahlung erfasst (vgl. BAG 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 123 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 118 zu den entsprechenden gleich lautenden Regelungen des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 1976, Stand vom 29. Februar 1988/20. Mai 1992).

    Ihr Inhalt hätte auch in den Text des Tarifvertrags ausdrücklich aufgenommen werden können (BAG 29. August 1979 - 5 AZR 293/79 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 103 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 63; 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - aaO).

  • BAG, 07.04.1987 - 8 AZR 261/84

    Kürzung des Urlaubsanspruches bei Mutterschaftsurlaub

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Damit erlischt, beginnend mit dem Ablauf des vierten Monats nach Beginn der Ruhenszeit, der Anspruch jeweils um diesen Bruchteil (vgl. BAG 7. April 1987 - 8 AZR 261/84 - zu dem Urlaubsabkommen für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Südwürttemberg/Hohenzollern, gültig ab 1. Januar 1979).

    Die Aufrundungsbestimmung ist auch anzuwenden, wenn die Kürzung des Urlaubsanspruchs einen Bruchteil ergibt (vgl. BAG 7. April 1987 - 8 AZR 261/84 - zu dem Urlaubsabkommen für die Arbeiter und Angestellten in der Metallindustrie in Südwürttemberg/Hohenzollern, gültig ab 1. Januar 1979).

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91

    Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Dazu gehören Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung (vgl. BSG 23. Januar 1997 - 7 RAr 72/94 - NZS 1997, 530; Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275).

    Denn diese führen zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs nach § 143 Abs. 1 SGB III (vgl. zu § 117 AFG: Senat 26. Mai 1992 - 9 AZR 41/91 - BAGE 70, 275; aA Winkler in Gagel SGB III Stand Dezember 2005 § 143 Rn. 14; Valgolio in Hauck/Noftz SGB III Stand Februar 2006 § 143 Rn. 11; Voelzke in Spellbrink/Eicher Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts § 12 Rn. 147; ErfK/Rolfs 6. Aufl. § 143 SGB III Rn. 6).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs setzt keine erbrachte Arbeitsleistung voraus (vgl. BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

    Sie schafft eine nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehene zusätzliche Leistung des Arbeitgebers als Ersatz für einen Urlaubsanspruch, der bereits wegen Zeitablaufs erloschen wäre (BAG 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 12 = EzA BUrlG § 7 Nr. 27; 13. November 1986 - 8 AZR 68/83 - BAGE 53, 322; 22. Oktober 1987 - 8 AZR 172/86 - BAGE 56, 265; 20. April 1989 - 8 AZR 475/87 - BAGE 61, 355).

  • BAG, 25.02.1998 - 10 AZR 298/97

    Tarifliche Jahressonderzahlung - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05
    (3.2) Diese vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

    (3.3) Bezieht ein Arbeitnehmer wie der Kläger bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (vgl. BAG 9. August 1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308; 25. Februar 1998 - 10 AZR 298/97 - 27. Januar 1999 - 10 AZR 3/98 -).

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 68/83

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - Fortbestehende Arbeitsverhältnisse -

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 2 Ca 3809/04

    Fortzahlung des vertragsgemäßen Entgelts auf Grund des Annahmeverzugs des

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86

    Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit -

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 522/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung

  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

  • BSG, 26.10.1988 - 12 RK 18/87

    Autohersteller - Verlosung - Arbeitnehmer - Arbeitsentgelt - Beitragspflicht

  • BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92

    Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 39/03 R

    Arbeitslosengeld - Minderung der Anspruchsdauer bei Anrechnung von Nebeneinkommen

  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 891/94

    Zuschlag zum Urlaubsentgelt beim gesetzlichen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

  • BSG, 26.06.1991 - 10 RAr 9/90

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • LAG Nürnberg, 24.06.2003 - 6 Sa 424/02

    Arbeitslosengeld und Annahmeverzug; Höhe des abzuziehenden Arbeitslosengeldes als

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 11 Sa 131/04

    Anspruch eines langzeiterkrankten und Arbeitslosengeld beziehenden Arbeitnehmers

  • BAG, 28.09.1994 - 10 AZR 805/93

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    c) Soweit sich frühere Entscheidungen bei ihrer Einordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs als Arbeitsentgelt iS von § 14 SGB IV (vgl ua BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 38/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 16, S 75f, Juris RdNr 14 f; BSG Urteil vom 29.7.1993 - 11 RAr 17/92 - Juris RdNr 15; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231-247, Juris RdNr 51) auf die sog Surrogatstheorie des BAG bezogen haben, ändert sich durch deren Aufgabe (ua Urteile des BAG vom 13.12.2011 - 9 AZR 399/10 - RdNr 15; vom 19.6.2012 - 9 AZR 652/10 - BAGE 142, 64 in Folge der Rechtsprechung des EuGH Urteil vom 20.1.2009 - C-350/06 und C-520/06 - Slg 2009, I-179 ) an dem hier gefundenen Ergebnis nichts.

    Denkbar wäre insoweit auch eine (konkludente) Vereinbarung etwa im Zusammenhang mit einer Kündigung oder mit dem Bezug von Arbeitslosengeld bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsvertragsparteien mit ihren Handlungen und Erklärungen nach außen zu erkennen gegeben haben, dass sie ihre Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis als beendet ansehen; dies geschieht in letzterem Fall etwa durch den Arbeitslosengeldantrag und die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitsamt, auf die Verfügungsmacht über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu verzichten (BAG Urteil vom 9.8.1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308, 315 - Juris RdNr 23; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231, 238 - Juris RdNr 28).

    Allein die - ggf auch länger andauernde - Arbeitsunfähigkeit führt ohne weitere Anhaltspunkte noch nicht zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses bzw zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl BAG Urteil vom 23.8.1990 - 6 AZR 124/89 - BAGE 66, 34 - Juris RdNr 17 ; BAG Urteil vom 9.8.1995 - 10 AZR 539/94 - BAGE 80, 308 - Juris RdNr 19 ff; BAG Urteil vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - BAGE 117, 231, 239 - Juris RdNr 33 f ) .

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    aa) Leistungen zur Urlaubsabgeltung sind Arbeitsentgelt iSv. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Auch wenn diese grundsätzlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraussetzen, stehen sie nach ihrer Zweckbestimmung noch im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 51, BAGE 117, 231; BSG 6. September 2017 - B 13 R 21/15 R - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Die Überprüfung dieser Frage und die Auslegung einer Willenserklärung durch das Revisionsgericht sind darauf beschränkt, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen ( §§ 133, 157 BGB ) richtig angewandt sowie Denkgesetze und Erfahrungssätze eingehalten sind und ob das tatsächliche Vorbringen der Parteien vollständig verwertet oder die gebotene Auslegung etwa völlig unterlassen worden ist (vgl. Senat 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 26, BAGE 117, 231) .
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Denn auch im Arbeitsrecht ende die Beschäftigung bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten suspendiert seien (Hinweis auf Urteile des BAG vom 7.9.2004 - 9 AZR 587/03 - und vom 14.3.2006 - 9 AZR 312/05) .

    Auch die von der C-U Berlin nach Maßgabe des Tarifvertrags beim Ruhen eines Arbeitsverhältnisses (vgl § 26 Abs. 2 Buchst c TV-C.) zu zahlende Urlaubsabgeltung ist Arbeitsentgelt (vgl BSG vom 29.7.1993 - 11 RAr 17/92 - Juris RdNr 15; BSG vom 23.1.1997 - SozR 3-4100 § 117 Nr. 14 S 98; BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 243; Seewald in Kasseler Komm, § 14 SGB IV RdNr 94, Stand Einzelkommentierung April 2008) .

    Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich der Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und der Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, mit der Folge, dass der jeweilige Gläubiger die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 236, 238 mwN) .

    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-)bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6.2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7.2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 244).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Das Ruhen eines Arbeitsverhältnisses führt zur Suspendierung der wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsvertragsparteien, nämlich der Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und der Pflicht des Arbeitgebers zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, mit der Folge, dass der jeweilige Gläubiger die Erbringung der Leistungen nicht mehr verlangen und durchsetzen kann (BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 236, 238 mwN) .

    Denn eine Beschäftigung endet trotz eines rechtlich (fort-)bestehenden Arbeitsverhältnisses bereits dann, wenn - wie zB bei seinem Ruhen - die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer tatsächlich nicht (mehr) erbracht wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet hat (BSG vom 28.9.1993 - BSGE 73, 126, 129 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 S 15; BSG vom 5.2.1998 - B 11 AL 55/97 R - Juris RdNr 14 f; BSG vom 3.6.2004 - SozR 4-4300 § 123 Nr. 2 RdNr 15; BSG vom 8.7.2009 - SozR 4-4300 § 130 Nr. 6 RdNr 22; vgl auch BAG vom 14.3.2006 - BAGE 117, 231, 244).

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Selbst wenn der Senat zugunsten der Beklagten unterstellt, das Arbeitsverhältnis habe ab dem 7. Februar 2014 aufgrund konkludenter Vereinbarung der Parteien geruht, um dem Erblasser den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen (vgl. hierzu BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 27 mwN, BAGE 117, 231) , konnte der gesetzliche Mindesturlaub des Erblassers nicht nach § 33 Ziff. 4 Buchst. a TV AL II gekürzt werden.
  • ArbG Bonn, 18.01.2012 - 5 Ca 2499/11

    Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an einen langfristig erkrankten

    Bezieht ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III, so ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben (Anschluss an BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05).

    Inhalt und Bedeutung der Erklärungen für das Arbeitsverhältnis der Parteien erschließen sich aber aus den näheren nur die Parteien berührenden nichttypischen Umständen, unter denen es hierzu gekommen ist (vgl. hierzu BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 26).

    Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist, dass der Arbeitnehmer nicht in einem "Beschäftigungsverhältnis" steht, § 119 SGB III. Das setzt im rechtlich fortbestehenden Arbeitsverhältnis voraus, dass der Arbeitgeber auf seine Verfügungsgewalt über den Arbeitnehmer und dessen Arbeitskraft verzichtet - etwa nach einer unwirksamen Kündigung - oder der Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt des Arbeitgebers über seine Arbeitskraft nicht mehr anerkennt (vgl. BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 27) .

    Dadurch wurde die Dienstleistungspflicht des Klägers und gleichzeitig die Vergütungspflicht der Beklagten suspendiert und das Arbeitsverhältnis zum Ruhen gebracht (vgl. hierzu BAG v. 14.03.2006 - 9 AZR 312/05, juris, dort Rdnr. 28).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist zu vermuten, dass die Parteien zumindest stillschweigend das Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart haben, wenn ein Arbeitnehmer bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auf seinen Antrag hin nach Ablauf der Krankengeldzahlungen Arbeitslosengeld nach § 125 Abs. 1 SGB III bezieht (BAG 14.3.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1322).
  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 143/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Mitwirkungsobliegenheiten

    Unterlässt der Arbeitnehmer diese Mitteilung, kann er - obwohl der gesetzliche Zusatzurlaub nach § 13 BUrlG nicht disponibel und ein wirksamer Verzicht auf diesen nicht möglich ist (vgl. zu tariflichen Kürzungsbestimmungen BAG 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - Rn. 42, BAGE 117, 23; 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - zu III 2 der Gründe, BAGE 76, 74)  - seine Rechte aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX nF bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX aF nicht in Anspruch nehmen.
  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auch in weiteren Entscheidungen hat das BAG stets betont, dass Urlaub keine erbrachte Arbeitsleistung voraussetzt (BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232), wobei auch diese Entscheidungen Fälle der Arbeitsunfähigkeit betrafen.

    Auch die Entscheidungen des BAG vom 19.04.1994 (9 AZR 462/92 - NZA 1995, 123) und vom 14.03.2006 (9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232) betrafen Sachverhalte, bei denen das Arbeitsverhältnis zu Beginn des Jahres noch nicht ruhte und der Urlaubsanspruch entstanden war.

    Eine durch Krankheit herbeigeführte dauerhafte Verhinderung zur Arbeitsleistung bewirkt nicht die Suspendierung der Hauptpflichten (BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05 - NZA 2006, 1232).

  • LAG Köln, 17.09.2010 - 4 Sa 584/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; Schadensersatzanspruch bei

  • BFH, 17.12.2020 - VI R 21/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendung nach

  • LAG Hamm, 22.03.2012 - 16 Sa 1176/09

    Erlöschen von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen durch Zeitablauf

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 385/20

    Schuldnerverzug - entschuldbarer Rechtsirrtum - Geltendmachung von Verzugszinsen

  • BAG, 26.04.2023 - 10 AZR 163/22

    Tarifliche Sonderzahlung - Kürzung - Lohnersatzleistung

  • LAG Bremen, 15.12.2009 - 1 Sa 229/07

    Erlöschen bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüche bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17

    Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 115/14

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 5 Sa 80/12

    Urlaubsanspruch, Abgeltung, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Ruhensvereinbarung,

  • LAG Hessen, 01.06.2015 - 7 Sa 412/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

  • SG Duisburg, 10.03.2014 - S 38 AS 4626/13

    Anrechnung von gezahlter Urlaubsabgeltung als bedarfsminderndes Einkommen auf

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

  • LAG Hessen, 22.06.2015 - 7 Sa 381/14

    Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte -

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

  • BFH, 17.12.2020 - VI R 22/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste Tätigkeitsstätte

  • BFH, 17.12.2020 - VI R 23/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.12.2020 VI R 21/18: Erste

  • BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 272/14

    Ruhezeiten vor "Doppelvorstellungen" von Orchestern

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2011 - L 22 R 271/10

    Anrechnung von Arbeitsentgelt, Beschäftigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

  • LAG Düsseldorf, 25.01.2010 - 14 Sa 1185/09

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach

  • LAG Hamm, 02.12.2021 - 5 Sa 824/21

    Urlaubsanspruch bei Arbeitslosengeldbezug im Rahmen der Gleichwohlgewährung

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
  • LAG Hamm, 29.03.2012 - 16 Sa 322/10

    Übertragung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs; Frist für die

  • ArbG Herne, 01.02.2012 - 1 Ca 1751/10

    Urlaubsabgeltung bei langjähriger Erkrankung des Arbeitnehmers.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2016 - 3 Sa 359/15

    Urlaubsabgeltung - tarifvertraglicher Mehrurlaub - Verfall - Ruhen des

  • LAG Hessen, 12.04.2007 - 11 Sa 2130/05

    Tarifauslegung - Urlaubsabgeltung - Vertrauensschutz - Tarifvertragsänderung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 - 2 Sa 353/19

    Annahmeverzugslohn - Urlaubsabgeltung - Anspruchsübergang wegen Bezugs von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2013 - 10 Sa 26/13

    Übergang des Urlaubsabgeltungsanspruchs auf Jobcenter

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 6 Sa 490/05

    Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs als Voraussetzung für die Urlaubsabgeltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • LAG Sachsen, 09.11.2021 - 3 Sa 432/20

    Höhergruppierung - Frist - ruhendes Arbeitsverhältnis - ärztliches

  • LAG Köln, 05.11.2010 - 4 Sa 744/10

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit nach langandauernder

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

  • LG Köln, 15.04.2008 - 22 O 227/07

    Widerruf eines in einer Haustürsituation geschlossenen Beteiligungsvertrags

  • ArbG Köln, 12.11.2020 - 14 Ca 2672/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2015 - L 2 R 107/15
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2018 - L 10 U 877/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2013 - L 1 R 204/12
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Rechtsprechung
   BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,488
BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 (https://dejure.org/2006,488)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05 (https://dejure.org/2006,488)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 (https://dejure.org/2006,488)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Sittenwidrigkeit der Vergütung angestellter Lehrkräfte von anerkannten privaten Ersatzschulen; "Sittenwidrigkeit" einer Entgeltvereinbarung auf Grund der vereinbarten Entgelthöhe; Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltvereinbarung sittenwidrig - Voraussetzungen für Sittenwidrigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 7 Abs. 4; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; Schulgesetz Brandenburg vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) § 121 Abs. 3; ; Schulgesetz Brandenburg vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) § 124 Abs. 2; ; Verordnung über die Genehmigung von Ersatzschulen in Brandenburg (Ersatzschulgenehmigungsverordnung - ESGV) vom 30. Juni 1997 (GVBl. II S. 608) in der Fassung vom 15. August 2001 (GVBl. II S. 539) § 2 Abs. 4; ; Verordnung über die Bewilligung von Zuschüssen an die Träger von Ersatzschulen in Brandenburg (Ersatzschulzuschussverordnung - ESZV) vom 14. November 1997 (GVBl. II S. 878) in der Fassung vom 23. Dezember 2001 (GVBl. II 2002 S. 6) § 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Sittenwidrige Vergütung angestellter Lehrkräfte anerkannter privater Ersatzschulen - Anspruch auf übliche Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung (hier: Arbeitsvergütung von Lehrkräften an Privatschulen)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Schulleiter) - Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Vergütung von Lehrkräften privater Ersatzschulen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Knauserige Privatschulen: - Miese Bezahlung von Lehrern ist sittenwidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrige Vergütung von Lehrkräften privater Ersatzschulen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sittenwidrige Vergütung von Lehrkräften privater Ersatzschulen - 70% des normalen Gehalts ist sittenwidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.4.2006)

    Lehrergehalt von 70 Prozent ist sittenwidrig // Privatschulen dürfen Vergütungen nicht beliebig drücken

Besprechungen u.ä. (2)

  • privatschulverband-nrw.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur sittenwidrigen Arbeitsvergütung von Ersatzschullehrern

  • institut-ifbb.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung von Ersatzschullehrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 66
  • MDR 2006, 1295
  • NZA 2006, 1354
  • NJ 2006, 525
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 2467
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29, zu II 1 der Gründe; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 82 f., zu I 1 der Gründe).

    Maßgeblich ist die übliche Vergütung in dem vergleichbaren Wirtschaftskreis (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29, zu II 2 a der Gründe; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 -BAGE 110, 79, 83, zu I 1 a der Gründe).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Sowohl der spezielle Straftatbestand als auch der zivilrechtliche Lohnwucher nach § 138 Abs. 2 BGB und das wucherähnliche Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB setzen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung voraus (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29, zu II 1 der Gründe; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - BAGE 110, 79, 82 f., zu I 1 der Gründe).

    Maßgeblich ist die übliche Vergütung in dem vergleichbaren Wirtschaftskreis (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 527/99 - EzA BGB § 138 Nr. 29, zu II 2 a der Gründe; 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 -BAGE 110, 79, 83, zu I 1 a der Gründe).

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Ein Rechtsgeschäft verstößt gegen § 138 Abs. 1 BGB, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - BGHZ 107, 92, 97, zu II 1 a der Gründe; 6. Mai 1999 - VII ZR 132/97 - BGHZ 141, 357, 361, zu I 2 b (1) der Gründe).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Das Genehmigungserfordernis hat den Sinn, die Allgemeinheit vor unzureichenden Bildungseinrichtungen zu schützen (BVerfG 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195, 203, zu D I 2 b der Gründe).
  • BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senat 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 - AP BGB § 138 Nr. 47 = EzA BGB § 138 Nr. 24, zu III der Gründe; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02 - BGHZ 156, 302, 306, zu II 1 der Grünnde).
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senat 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 - AP BGB § 138 Nr. 47 = EzA BGB § 138 Nr. 24, zu III der Gründe; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02 - BGHZ 156, 302, 306, zu II 1 der Grünnde).
  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 257/81
    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Soweit der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts Bestimmungen in Schulgesetzen zur Vergütung angestellter Lehrkräfte an privaten Ersatzschulen in Hessen eine lediglich öffentlich-rechtliche Wirkung ohne Auswirkung auf den Begriff der guten Sitten beigemessen hat (19. Oktober 1983 - 4 AZR 257/81 -), wird hieran nicht festgehalten.
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Hierbei ist weder das Bewusstsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, dass der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt (BGH 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - BGHZ 146, 298, 301, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 06.05.1999 - VII ZR 132/97

    Zur Unwirksamkeit von Architektenverträgen nach Schmiergeldzahlungen

    Auszug aus BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05
    Ein Rechtsgeschäft verstößt gegen § 138 Abs. 1 BGB, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGH 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - BGHZ 107, 92, 97, zu II 1 a der Gründe; 6. Mai 1999 - VII ZR 132/97 - BGHZ 141, 357, 361, zu I 2 b (1) der Gründe).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    f) Rechtsfolge des Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB ist ein Anspruch auf die übliche Vergütung nach § 612 Abs. 2 BGB (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 26, BAGE 118, 66) unter Zugrundelegung des tariflichen Stundenlohns ohne Zuschläge, Zulagen und Sonderleistungen (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 18, BAGE 130, 338) .
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Ein wucherähnliches Geschäft liegt nach § 138 Abs. 1 BGB vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, zB eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 71 f.; BGH 13. Juni 2001 - XII ZR 49/99 - zu 4 b der Gründe, NJW 2002, 55, 56, jeweils mwN).

    Eine Entgeltvereinbarung kann bei Vertragsabschluss noch wirksam sein, jedoch im Laufe der Zeit, wenn sie nicht an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst wird, gegen § 138 BGB verstoßen (Senat 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 72).

    Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen (Senat 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 71 f.).

    So entsprach ein 75 % der Tarifvergütung unterschreitendes Gehalt einer Lehrkraft nicht mehr den guten Sitten gem. § 138 BGB, weil die öffentliche Hand dem Arbeitgeber 97 % der Personalkosten als Zuschuss gewährte und damit Vorgaben zur Vergütungshöhe verbinden durfte (Senat 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - BAGE 118, 66, 72 ff.).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    (1) Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (vgl. etwa BAG 25. April 2013 - 8 AZR 453/12 - Rn. 28 mwN; 22. Juli 2010 - 8 AZR 144/09 - Rn. 30 mwN; 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 16, BAGE 118, 66; BGH 12. April 2016 - XI ZR 305/14 - Rn. 37, 53; 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 146, 298) .
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Rechtsprechung
   BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04   

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https://dejure.org/2005,562
BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04 (https://dejure.org/2005,562)
BAG, Entscheidung vom 04.10.2005 - 9 AZR 598/04 (https://dejure.org/2005,562)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 (https://dejure.org/2005,562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft als Belegschaftsaktien durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen; Widerrufsrecht auf Grund Haustürgeschäfts bei Abschluss des Darlehensvertrages durch mit der elektronischen ...

  • online-und-recht.de
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    AktG § 57; ; AktG § 71; ; HausTWG § 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 241; ; BGB § 242; ; BGB § 249; ; BGB § 611; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; UmwG § 20

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch Gewährung zweckgebundener Arbeitgeberdarlehen - keine Rückzahlung des Darlehens bei schuldhaft verletzter Aufklärungspflicht - kein widerrufliches Rechtsgeschäft bei Aufforderung zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Ausgabe von Belegschaftsaktien unter Vergabe von Arbeitgeberdarlehen ? Schadensersatz wegen Verletzung der Aufklärungspflicht über Risiken im Zusammenhang mit dem Börsengang ? Kein Haustürgeschäft bei Anbahnung über E-Mail

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bei Belegschaftsaktien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 241, 249, 611; AktG §§ 57, 71; HWiG § 1
    Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Ausgabe von Darlehen an die Mitarbeiter zum Erwerb von noch nicht börsennotierten Belegschaftsaktien

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten, Ermessensentscheidung des Vorstands, Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 104
  • ZIP 2006, 866
  • MDR 2006, 877
  • NZA 2006, 545
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 1217
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Sein Anspruch richtet sich dann auf Befreiung von der eingegangenen Darlehensverpflichtung als solcher (vgl. BGH 21. Juli 2003 - II ZR 387/02 - BGHZ 156, 46; 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 - BGHZ 159, 280), den er im Wege der Einwendung dem erhobenen Rückzahlungsanspruch entgegenhalten kann.

    Ein sachlicher Grund, sie deshalb von eigenen Aufklärungspflichten zu befreien, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH 21. Juli 2003 - II ZR 387/02 - BGHZ 156, 46).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Handelt es sich bei dem eingegangenen Vertrag um einen Darlehensvertrag, ist dieser rückgängig zu machen (vgl. BGH 8. Juni 1978 - III ZR 136/76 - BGHZ 72, 92; 18. April 1988 - II ZR 251/87 - WM 1988, 895; 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99 - WM 2000, 1685).

    bb) Im Allgemeinen ist vor der Gewährung eines Darlehens der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über die Risiken der Verwendung der Darlehenssumme aufzuklären (vgl. zur Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank BGH 27. Juni 2000 - XI ZR 174/99 - WM 2000, 1685 mwN).

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

    Auszug aus BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04
    Wirtschaftlich führt die von ihr geschuldete Erfüllung des Schadensersatzanspruchs zu einer Rückgewähr der Einlage von 15.000,00 Euro und zu einem Erwerb eigener Aktien (sog. formaler Aktienerwerb, vgl. BGH 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 - WM 2005, 1358).

    bb) Das Gebot der Kapitalerhaltung (§ 57 AktG) und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien (§ 71 AktG) können der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs entgegenstehen, der sich auf die Befreiung von den Pflichten aus dem Aktienkaufvertrag richtet (vgl. BGH 9. Mai 2005 - II ZR 287/02 - WM 2005, 1358 mwN).

  • BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06

    Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht

    Das gilt auch für die Frage, ob eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung, hier als weitere Kündigung, zu verstehen ist (BAG 13. November 1958 - 2 AZR 573/57 - BAGE 7, 36; 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP BGB § 133 Nr. 36 = EzA BGB § 133 Nr. 7; 4. Dezember 1986 - 2 AZR 33/86 - 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 42 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers erfasst allerdings grundsätzlich nicht ausschließlich private Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (vgl. MHdB/Reichold 4. Aufl. Bd. 1 § 91 Rn. 12; Ulbrich/Britz DB 2015, 247, 249; zur allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen: vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 57, BAGE 116, 104; ErfK/Preis 18. Aufl. § 611a BGB Rn. 632) .
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 873/08

    Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel

    aa) Bei den Ansprüchen des Darlehensgebers aus einem Darlehensvertrag handelt es sich um solche aus einem selbstständig neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossenen bürgerlich-rechtlichen Vertrag (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 3 a der Gründe, BAGE 116, 104; 23. Februar 1999 - 9 AZR 737/97 - zu 2 d bb der Gründe, AP BGB § 611 Arbeitnehmerdarlehen Nr. 4 = EzA BGB § 611 Inhaltskontrolle Nr. 7) .

    a) Nach der Rechtsprechung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts können Ausschlussfristen Ansprüche aus einem Arbeitgeberdarlehen mit umfassen, wenn sie sich nicht nur auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältnis", sondern auch auf solche Ansprüche beziehen, die mit dem Arbeitsverhältnis "in Verbindung stehen" (vgl. zu § 16 BRTV: 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 3 a aa der Gründe, BAGE 116, 104; 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 97, 65) .

    War das Arbeitsverhältnis für den Inhalt oder den Bestand des Darlehensvertrags ohne Bedeutung, findet die Ausschlussfrist selbst bei einer derart weit gefassten Formulierung keine Anwendung (vgl. BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 3 a aa der Gründe, aaO; 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - zu I 2 a der Gründe, aaO) .

  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 69/18

    Klage auf Abgabe von Wissens- und Willenserklärungen - Rücksichtnahmepflicht

    Die Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers erfasst allerdings grundsätzlich nicht ausschließlich private Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN; zu der grundsätzlich fehlenden allgemeinen Pflicht des Arbeitgebers, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen, BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - Rn. 57, BAGE 116, 104; ErfK/Preis 19. Aufl. § 611a BGB Rn. 632) .
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    aa) Der Kläger, den die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trifft (vgl. Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104), hat nicht behauptet, er hätte bei Kenntnis der wahren Rechtslage nicht den Altersteilzeitarbeitsvertrag im Blockmodell, sondern im Teilzeitmodell abgeschlossen.

    (1) Es gilt der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (Senat 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - zu A IV 2 der Gründe, BAGE 109, 294; vgl. auch BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 49 mwN, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7).

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb von einer Regelung erfasst wird, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis betrifft, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (Senat 19. März 2009 - 6 AZR 557/07 - ZInsO 2009, 1312; vgl. auch BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Auch trug der Arbeitnehmer nicht, wie etwa bei einem mit einem Darlehen des Arbeitgebers finanzierten Kauf von Belegschaftsaktien, das volle Risiko etwaiger Kursschwankungen oder des Scheiterns der Börseneinführung (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    d) Auch der Hinweis des Klägers auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Februar 2001 (- 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65) und vom 4. Oktober 2005 (- 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104) geht fehl.

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 557/07

    Arbeitgeberdarlehen - Mitarbeiterbeteiligung - Ausgleichsklausel in

    Wie eng ein solches Darlehen mit dem Arbeitsverhältnis verknüpft ist und ob es deshalb aufgrund einer Ausgleichsklausel erlischt, die nicht auch Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis nur in Verbindung stehen, sondern lediglich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfasst, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Darlehensvertrags ab (vgl. BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 11/00 - BAGE 97, 65; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

    Auch trug der Arbeitnehmer nicht, wie etwa bei einem mit einem Darlehen des Arbeitgebers finanzierten Kauf von Belegschaftsaktien, das volle Risiko etwaiger Kursschwankungen oder des Scheiterns der Börseneinführung (vgl. zu einer derartigen Konstellation BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - BAGE 116, 104).

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Er gehört aber zu den von der Ausschlussfrist erfassten Ansprüchen, die "mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen" ( vgl. BAG, 4. Oktober 2005, 9 AZR 598/04, NZA 2006, 545, Rn. 35 ).

    Ein Darlehen wird nur dann nicht erfasst, wenn das Arbeitsverhältnis für den Inhalt oder den Bestand des Darlehensvertrags ohne Bedeutung ist ( vgl. BAG, 4. Oktober 2005, a. a. O., Rn. 36 ).

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Ausgenommen sind lediglich Ansprüche oder Verbindlichkeiten, deren Erlöschen ausdrücklich bestimmt ist oder die ihrer Natur nach nicht auf einen Gesamtrechtsnachfolger übergehen können (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 5 b aa der Gründe mwN, BAGE 116, 104; Schmitt/Hörtnagl/Stratz aaO § 20 UmwG Rn. 30) .
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden trifft den Kläger (vgl. BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 65, BAGE 134, 202; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - zu 6 a bb der Gründe, BAGE 116, 104) .

    Es gilt der Grundsatz, dass eine richtig informierte Partei sich interessengerecht verhält (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 598/04 - aaO; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - BAGE 101, 75; 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAGE 109, 294; Palandt/Grüneberg 78. Aufl. § 280 Rn. 39) .

  • BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06

    Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung -

  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07

    Aufrechnung in der Insolvenz

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 178/08

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 600/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 598/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 582/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 19.03.2009 - 6 AZR 599/07

    Arbeitgeberdarlehen; Mitarbeiterbeteiligung; Ausgleichsklausel in

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 250/07

    Ausgleichsklausel - Vorlage an den Großen Senat

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/11

    Bonus - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Vertrauensschaden

  • LAG München, 19.07.2006 - 7 Sa 290/05

    Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten zur Zusatzversorgung bei

  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 5 U 6/08

    Aktiengesellschaft: Schadensersatzanspruch des Aktionärs bei Werbung für den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2017 - 7 Sa 452/15

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens - Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 Sa 671/14

    Wegfall des Anspruchs auf Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich wegen Möglichkeit

  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 7 Sa 524/10

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens; Unanwendbarkeit tariflicher

  • LAG Düsseldorf, 06.08.2008 - 7 Sa 197/08

    Auslegung einer Ausgleichsklausel; Erfassung eines Darlehnsanspruchs

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2021 - 5 Sa 65/21

    Arbeitgeberhaftung wegen nicht geltend gemachter staatlicher Zuwendung -

  • BAG, 28.07.2009 - 3 AZR 663/07

    Ausgleichsklausel; Vorlage an den Großen Senat

  • LAG Düsseldorf, 15.08.2007 - 4 Sa 884/07

    Umfang einer Ausgleichsklausel

  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.2023 - 12 Sa 11/22

    Nebentätigkeit - Öffentlicher Dienst - Untersagung bzw. Verweigerung der

  • OLG Hamm, 30.03.2009 - 8 U 107/08

    Anspruch auf Rückzahlung des Einlagebetrages wegen behaupteter Täuschungen beim

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.02.2007 - 25 Sa 10343/06

    Auslegung - Ausgleichsklausel - Abwicklungsvertrag - Darlehen - stiller

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 3 Sa 475/11

    Vertragsklausel - Ausschlussfrist für Rückzahlungsansprüche

  • ArbG Solingen, 12.12.2007 - 3 Ca 894/07

    Bei der Auslegung von Ausgleichsklauseln zwischen Ansprüchen "aus dem

  • LAG München, 21.01.2015 - 5 Sa 558/14

    Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; Eigenkündigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2009 - 10 Sa 70/09

    Rückforderung eines zweckgebundenen Mitarbeiterdarlehens bei Insolvenz der

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Rechtsprechung
   BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05   

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BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 (https://dejure.org/2006,1009)
BAG, Entscheidung vom 27.04.2006 - 6 AZR 437/05 (https://dejure.org/2006,1009)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf den sog. Ehegattenanteil im Ortszuschlag bei Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT); Folgen des Stehens des Ehegatten ebenfalls im Angestelltenverhältnis des öffentlichen Dienstes; Prüfung der Auslegung ...

  • Judicialis

    BAT § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1; ; BBesG § 40 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag bei unterschiedlichen Tarifklassen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag ? Regelung bei Beschäftigung beider Ehegatten im öffentlichen Dienst ? Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz bei Begrenzung des Zuschlags angesichts seiner sozialen, familienbezogenen Ausgleichsfunktion

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 118, 123
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 2244
  • NZA-RR 2006, 608
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder eine dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -AP BAT § 34 Nr. 10).

    In den Fällen des Familien- und Ortszuschlags haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien ein solches Korrektiv nicht für notwendig erachtet, denn die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG und § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 und 2 BAT verwandten Begriffe "Familienzuschlag der Stufe 1" und "Ortszuschlag der Stufe 2" sind feststehende Gesetzes- bzw. Tarifbegriffe, deren Anspruchsvoraussetzungen sich aus § 40 Abs. 1 BBesG bzw. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT ergeben (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -aaO).

    Zwar sind sie als Vereinigungen des privaten Rechts keine Grundrechtsadressaten iSd. Art. 1 Abs. 3 GG und nicht unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).

    c) Der Ortszuschlag der Stufe 2 stellt wie der Familienzuschlag der Stufe 1 keine Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern einen sozialen Ausgleich dar, der sich aus den mit einer Ehe typischerweise verbundenen finanziellen Belastungen ungeachtet einer konkreten Bedarfssituation ergibt (vgl. BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    Sie ist darauf gerichtet, bei Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und einen Familien- oder Ortszuschlag oder eine dem Familien- oder Ortszuschlag entsprechende Leistung erhalten, den einheitlichen Sachverhalt der Eheschließung nicht mehrfach zu berücksichtigen (BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -AP BAT § 34 Nr. 10).

    Dieser Regelungszweck erklärt sich aus der Entstehungsgeschichte der Tarifvorschrift, auf die der Senat in der Entscheidung vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 -aaO, zu II 4 der Gründe) bereits hingewiesen hat.

    In den Fällen des Familien- und Ortszuschlags haben der Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien ein solches Korrektiv nicht für notwendig erachtet, denn die in § 40 Abs. 4 Satz 1 BBesG und § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 und 2 BAT verwandten Begriffe "Familienzuschlag der Stufe 1" und "Ortszuschlag der Stufe 2" sind feststehende Gesetzes- bzw. Tarifbegriffe, deren Anspruchsvoraussetzungen sich aus § 40 Abs. 1 BBesG bzw. § 29 Abschnitt B Abs. 2 BAT ergeben (vgl. BAG 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - aaO; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 -aaO).

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 712/00

    Ehegattenanteil im Ortszuschlag - Konkurrenzregelung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Hinweise des Senats: Fortführung und Ergänzung der Rspr. des Senats 6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14 und 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477.

    cc) Soweit die Ausführungen des Senats in den Entscheidungen vom 6. August 1998 (- 6 AZR 166/97 - aaO) und vom 13. Dezember 2001 (- 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477), die auf Kritik der Literatur und der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) gestoßen sind (Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Januar 2006 § 29 - Ortszuschlag Erl. 8 S. 33 f.; Stellungnahmen der TdL bei Böhm/Spiertz/Sponer/ Steinherr BAT Stand Januar 2006 § 29 BAT Rn. 65), dahin verstanden werden konnten, dass ein Ortszuschlag der Stufe 2 nur dann gekürzt werden könnte, wenn dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in mindestens gleicher Höhe zustünde, sieht sich der Senat deshalb zu folgender Klarstellung veranlasst: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT lässt für die Anwendung der Kürzungsregelung genügen, dass dem Ehegatten ein Ortszuschlag der Stufe 2 in der sich aus der Anlage zum jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag ergebenden Höhe zustünde.

    Die Rechtsprechung des Senats (6. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14; 13. Dezember 2001 - 6 AZR 712/00 - ZTR 2002, 477) zu den Fällen, in denen kein Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine entsprechende Leistung gezahlt wurde, lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98

    Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    c) Der Ortszuschlag der Stufe 2 stellt wie der Familienzuschlag der Stufe 1 keine Gegenleistung für erbrachte Leistungen, sondern einen sozialen Ausgleich dar, der sich aus den mit einer Ehe typischerweise verbundenen finanziellen Belastungen ungeachtet einer konkreten Bedarfssituation ergibt (vgl. BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvR 726/98 - NZA 1999, 878; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit sind insbesondere dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 2. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 - BVerfGE 88, 5, 12; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - aaO).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Hierzu ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, weil häufig nur aus ihm und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur bei Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck zutreffend ermittelt werden können (st. Rspr. des BAG, vgl. 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Die Auslegung eines Tarifvertrags durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachzuprüfen (BAG 22. Oktober 2002 - 3 AZR 664/01 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 185, zu II 1 a der Gründe).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; BAG 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Zwar sind sie als Vereinigungen des privaten Rechts keine Grundrechtsadressaten iSd. Art. 1 Abs. 3 GG und nicht unmittelbar an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10).
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 578/98

    Tarifliche Alterssicherung und zusätzliche Pausenvergütung

    Auszug aus BAG, 27.04.2006 - 6 AZR 437/05
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG 5. Oktober 1999 - 4 AZR 578/98 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 15 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 8, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1230/79
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07

    Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit

    Das folgt bereits aus dem Wortlaut dieser Tarifvorschrift, auf den es bei der Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zunächst ankommt (BAG 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123, 125 mwN).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 95/07

    Tarifauslegung - Bestimmung des Vergleichsentgelts

    Ihre Grundrechtsbindung folgt aber aus der Schutzfunktion der Grundrechte, die Gesetzgebung und Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien in einer Weise zu begrenzen, dass sachwidrige oder diskriminierende Differenzierungen nicht wirksam werden können (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 -BAGE 111, 8; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38).

    Sie brauchen nicht die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen; vielmehr genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund ergibt (BVerfG 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39, 53; Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38).

    aa) Dem Ortszuschlag der Stufe 2 kommt eine soziale, familienbezogene Ausgleichsfunktion zu (Senat 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - BAGE 118, 123; 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10 = EzBAT BAT § 29 Nr. 38).

  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Soweit es nach den dargestellten Maßstäben bei der Prüfung des Rechtfertigungsgrundes auf die Einschätzungsprärogative des Urhebers der Regelung ankommt, entspricht dem in Bezug auf die hier interessierende Gleichheitsproblematik der Einschätzungsspielraum der Tarifvertragsparteien (vgl. BAG, Urteil vom 27. April 2006 - 6 AZR 437/05 - AP BAT § 29 Nr. 19 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2919
BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04 (https://dejure.org/2006,2919)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 9 AZR 558/04 (https://dejure.org/2006,2919)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 (https://dejure.org/2006,2919)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Aufstockungsbetrag; Freibetrag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung des monatlichen Teilzeitnettoentgeltes auf Grund der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte eines vom Arbeitslohn abzuziehenden Freibetrages auf Antrag des Arbeitnehmers; Berücksichtigung des Freibetrages bei der Berechnung des monatlichen Aufstockungsbetrags nach § ...

  • Judicialis

    EStG § 39a Abs. 4; ; EStG § ... 39a Abs. 5; ; AltTZG in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung § 15; Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 30. Juni 2000 § 5; ; BAT § 70; ; BAT § 36 Abs. 1

  • RA Kotz

    Freibetrag auf Lohnsteuerkarte - Erhöhung des monatlichen Teilzeitnettoentgeltes

  • rechtsportal.de

    Altersteilzeitspezifisches Nettoentgelt zur Bemessung des monatlichen Aufstockungsbetrages bei eingetragenem Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Berechnung des Aufstockungsbetrags: Keine Berücksichtigung eines Lohnsteuerfreibetrags ? Geltung eines altersteilzeitspezifischen Nettoentgelts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 375
  • NZA 2006, 1001
  • BB 2006, 2088
  • DB 2006, 2695
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 450/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Kirchensteuer

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Das sind die Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung, die üblicherweise anfallen (Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129; BSG.

    Für die Krankenversicherung ist ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Beitragssatz ein dem Bundesdurchschnitt entsprechender Satz eingearbeitet (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - aaO).

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der jedes andere individuelle Steuermerkmal als das der Lohnsteuerklasse für die Ermittlung des Mindestnettobetrags außer Ansatz bleibt (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451), weil der Arbeitgeber vor solchen Mehraufwendungen geschützt werden soll, die sich aus einer Berücksichtigung individueller Steuermerkmale des Arbeitnehmers ergeben (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129).

  • BSG, 03.08.1995 - 7 RAr 28/95

    Festsetzung der Leistungssätze in der AFG -Leistungsverordnung 1995

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - BSGE 76, 207) und vom Arbeitgeber auf Grund einer gesetzlichen Anordnung vom Bruttolohn einzubehalten und abzuführen sind.

    Ihrer bedarf es, um die Leistungsberechnung zu erleichtern (BSG 3. August 1995 - 7 RAr 28/95 - aaO).

  • BAG, 29.02.1996 - 6 AZR 424/95

    Vergütung von kirchlichen Mitarbeitern aus dem Beitrittsgebiet bei Tätigkeit im

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Die Bestimmung ist daher so auszulegen, dass eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung vermieden wird (vgl. BAG 29. Februar 1996 - 6 AZR 424/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 7 = EzA GG Art. 3 Nr. 56).
  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Ein Arbeitnehmer kann der Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, wenn der Arbeitgeber ihn durch aktives Handeln von der Einhaltung der Aufschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; I. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der jedes andere individuelle Steuermerkmal als das der Lohnsteuerklasse für die Ermittlung des Mindestnettobetrags außer Ansatz bleibt (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451), weil der Arbeitgeber vor solchen Mehraufwendungen geschützt werden soll, die sich aus einer Berücksichtigung individueller Steuermerkmale des Arbeitnehmers ergeben (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Ein Arbeitnehmer kann der Anwendung einer tariflichen Ausschlussfrist den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten, wenn der Arbeitgeber ihn durch aktives Handeln von der Einhaltung der Aufschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; I. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144).
  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 671/02

    Altersteilzeit - Arbeitnehmerbeitrag zur VBL

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Er bezieht sich auf das Entgelt, dass der Arbeitnehmer ohne Verringerung der Arbeitszeit (§ 5 Abs. 2 Satz 2 TV ATZ) erhalten hätte (BAG 9. Dezember 2003 - 9 AZR 671/02 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 7).
  • LAG Niedersachsen, 14.06.2004 - 8 Sa 130/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

    Auszug aus BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Juni 2004 - 8 Sa 130/04 -teilweise aufgehoben.
  • BAG, 22.01.2008 - 9 AZR 416/07

    Betriebliches Vorschlagswesen - Tarifliche Ausschlussfristen

    Der Kläger kann der Anwendung der tariflichen Ausschlussfrist nicht den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten (dazu zB Senat 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 - Rn. 23, BAGE 116, 375; 15. November 2005 - 9 AZR 633/04 - Rn. 41, EzBAT BAT § 49 Nr. 16; BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG München, 24.06.2010 - 4 Sa 1029/09

    Urlaubsabgeltung

    In solchen Fällen würde sich der Arbeitgeber in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten setzen, wenn er den Arbeitnehmer zunächst zu Untätigkeit veranlasst und dann, indem er den Verfall geltend macht, aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ableiten will (vgl. etwa BAG, U. v. 22.01.2008, aaO, Rz. 39 der Gründe; BAG, U. v. 13.12.2007, aaO, Rz. 32 der Gründe; BAG, U. v. 17.01.2006, 9 AZR 558/04, Rz. 23; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, AP Nr. 38 zu § 70 BAT; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, ZTR 2005, S. 366 - II. 1. der Gründe - BAG, U. v. 10.10.2002, 8 AZR 8/02, AP Nr. 169 zu § 4 TVG Ausschlussfristen - II. 2. e) bb) (3) der Gründe - BAG, U. v. 05.08.1999, 6 AZR 752/97, ZTR 2000, S. 36 f - 2. a) der Gründe -).
  • LAG München, 19.08.2010 - 4 Sa 311/10

    Annahmeverzugsvergütung, Ausschlussfrist

    In solchen Fällen würde sich der Arbeitgeber in Widerspruch zu seinem eigenen früheren Verhalten setzen, wenn er den Arbeitnehmer zunächst zu Untätigkeit veranlasst und dann, indem er den Verfall geltend macht, aus dieser Untätigkeit einen Vorteil für sich ableiten will (vgl. etwa BAG, U. v. 22.01.2008, aaO, Rz. 39 der Gründe; BAG, U. v. 13.12.2007, aaO, Rz. 32 d. Gr.; BAG, U. v. 17.01.2006, 9 AZR 558/04, Rz. 23; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, AP Nr. 38 zu § 70 BAT; BAG, U. v. 10.03.2005, 6 AZR 217/04, ZTR 2005, S. 366 - II. 1. d. Gr. - BAG, U. v. 10.10.2002, 8 AZR 8/02, AP Nr. 169 zu § 4 TVG Ausschlussfristen - II. 2. e) bb) (3) d. Gr. - BAG, U. v. 05.08.1999, 6 AZR 752/97, ZTR 2000, S. 36 f - 2. a) der Gründe -).
  • VGH Bayern, 02.12.2014 - 14 ZB 12.122

    Berechnung des Altersteilzeitzuschlags; Teilzeitnettobesoldung; Ansatz von

    c) Nur der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass ebenso wie das Verwaltungsgericht auch der Senat der Auffassung ist, dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des monatlichen Aufstockungsbetrags für Arbeitnehmer in Altersteilzeit ein besonderes altersteilzeitspezifisches Teilzeitnettoentgelt ohne Ansatz von Freibeträgen zu Grunde zu legen ist (BAG, U.v. 17.1.2006 - 9 AZR 558/04 - BAGE 116, 375), nicht auf die Berechnung des Altersteilzeitzuschlags nach § 2 ATZV übertragen werden kann.
  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2010 - 2 K 1885/07

    Beamtenrecht; Altersteilzeit im Blockmodell; Berücksichtigung individueller

    Da in der ATZV für solche Fälle keine jährliche Korrektur der Berechnung des Aufstockungsbetrages vorgesehen ist, könnte die Einbeziehung des Freibetrages in die Berechnung des Teilzeitnettoentgelts dazu führen, dass der Beamte im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs gewährten Steuervorteile zurückerstatten muss, ohne dass gleichzeitig der Aufstockungsbetrag derart angepasst und nachgezahlt würde, dass er im Endeffekt nach wie vor 83 % des fiktiven Vollzeitnettos erhalten hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 -, zit. nach Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.04.2010 - 2 K 738/08

    Beamtenrecht; Altersteilzeit im Blockmodell; verfassungskonforme Auslegung der

    Da in der ATZV für solche Fälle keine jährliche Korrektur der Berechnung des Aufstockungsbetrages vorgesehen ist, könnte die Einbeziehung des Freibetrages in die Berechnung des Teilzeitnettoentgelts dazu führen, dass der Beamte im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs gewährten Steuervorteile zurückerstatten muss, ohne dass gleichzeitig der Aufstockungsbetrag derart angepasst und nachgezahlt würde, dass er im Endeffekt nach wie vor 83 % des fiktiven Vollzeitnettos erhalten hätte (vgl. BAG, Urteil vom 17. Januar 2006 - 9 AZR 558/04 -, zit. nach Juris).
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