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   LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05   

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LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 (https://dejure.org/2005,1103)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 (https://dejure.org/2005,1103)
LAG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 (https://dejure.org/2005,1103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement keine Wirksamkeitsvoraussetzung für krankheitsbedingte Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Nichtvornahme eines "betrieblichen Eingliederungsmanagements" i.S.d. § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) auf die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen der Prüfung ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; SGB IX § 84 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2; SGB IX § 84 Abs. 2
    Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Konkretisierung des ultima-ratio-Grundsatzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen: Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kein Wirksamkeitserfordernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement und krankheitsbedingte Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • schwbv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    § 84 SGB IX
    Eingliederungsmanagement - Krankheitsbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 761
  • NZA 2006, 184
  • BB 2006, 560
  • DB 2006, 846
  • NZA-RR 2006, 184
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02

    Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05
    So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass - bei Unkündbarkeit eines Arbeitnehmers - von einer erheblichen betrieblichen Beeinträchtigung auszugehen ist, wenn auf Dauer ein Austausch von Leistung und Gegenleistung ausscheidet und eine weitere Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers auf einem anderen (leidensgerechten) Arbeitsplatz auch nicht mehr möglich ist; in diesem Fall könne sich die Unwirksamkeit der Kündigung nur noch aus einer Abwägung der wechselseitigen Interessen im Einzelfall ergeben (BAG vom 27.11.2003 - 2 AZR 601/02 - NZA 2004, 1118).
  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 148/01

    Krankheitskündigung - negative Prognose

    Auszug aus LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05
    Die Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit steht einer krankheitsbedingten dauernden Leistungsunfähigkeit dann gleich, wenn in den nächsten 24 Monaten mit einer anderen Prognose nicht gerechnet werden kann (vgl. etwa BAG vom 12.04.2002 - 2 AZR 148/01 - NZA 2002, 1081 m.w.N.).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    (2) Das Erfordernis eines solchen betrieblichen BEM besteht für alle Arbeitnehmer und nicht nur für die behinderten Menschen (v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 341; Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen Rn. 1457; Braun ZTR 2005, 630; Löw MDR 2005, 608, 609; Düwell FA 2004, 200, 201; Schlewing ZfA 2005, 484, 490; Welti NZS 2006, 623, 624; LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37; LAG Niedersachsen 25. Oktober 2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719; aA Balders/Lepping NZA 2005, 854; Brose DB 2005, 390, 391; Namendorf/Natzel DB 2005, 1794; ErfK/Rolfs 7. Aufl. § 84 SGB IX Rn. 1).

    Ein fehlendes BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX führt nicht per se zur Unwirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung (vgl. LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37; v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn 343; KR-Etzel 8. Aufl. Vor §§ 85-92 SGB IX Rn. 36; BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 750/06 - NZA 2007, 1049; so auch Senat 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182/06 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 56 = EzA SGB IX § 84 Nr. 1 zum Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX).

    Ein solches milderes Mittel ist zwar das BEM an sich nicht (siehe auch v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 344; Düwell JbArbR Bd. 43 S. 91, 103; Schlewing ZfA 2005, 485, 495; LAG Berlin 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE KSchG § 1 Krankheit Nr. 37).

  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].
  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 18 Sa 2104/05

    krankheitsbedingte Kündigung, langandauernde Erkrankung, völlige Ungewissheit der

    bb) Es ist schon äußerst umstritten (vgl. bejahend z.B. : LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005- 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, Urteil vom 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Rehwald/Kossak, AiB 2004 604 f.; Gaul/Süßbrich/Kulejewski, ArbRB 2004, 308; Britschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; Schlewing, ZfA 2005, 85; vgl. verneinend z.B.: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794; Baldes/Lepping, NZA 2005, 854 f.), ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder auch für alle Arbeitnehmer eines Betriebes gilt.

    Auch wenn man davon ausgeht, dass die Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX auf alle Arbeitnehmer des Betriebes zur Anwendung kommt, so führt dies im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung dazu, dass das dem Kündigungsrecht innewohnende ultima-ratio-Prinzip konkretisiert wird (vgl. z.B. LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005, a.a.O.; APS/Vossen, 2. Aufl., § 85 SGB IX Rz. 2 a; ErfK-Rolfs, 6. Aufl., § 84 SGB IX Rz. 1; Düwell, BB 2000, 2570; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 84 Rdn. 16).

  • ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16

    Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM

    hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    184) S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

  • ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung

    (2.) Zu genau dieser Rechtsentwicklung schlägt mittlerweile jene jüngere Judikatur des BAG konsequent den Bogen, die im Zeichen sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX 116 S. Text oben, S. 4 Fn. 25. S. Text oben, S. 4 Fn. 25. ) Konsequenzen aus der Organisationsverantwortung des Unternehmens für die Herstellung gesundheitlich gedeihlicher Arbeitsbedingungen zu ziehen und zu konkretisieren 117 S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende ]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende ]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    117) S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf 25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm 24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende ]; LAG Köln 11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

  • LAG Niedersachsen, 25.10.2006 - 6 Sa 974/05

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten oder

    Es ist äußerst umstritten, ob die Regelung in § 84 Abs. 2 SGB IX nur für schwerbehinderte Menschen oder für alle Arbeitnehmer des Betriebes gilt (vgl.bejahend z. B.: LAG Berlin, 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - BB 2006, 560; LAG Niedersachsen, 29.03.2005 - 1 Sa 1429/04 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 36; Bitschgi, AiB 2005, 284; Löw, MDR 2005, 609; vgl. verneinend: Gagel, NZA 2004, 1359; Brose, DB 2005, 390; Namendorf/Natzel, DB 2005, 1794).
  • LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Da bereits die Einhaltung eines Präventionsverfahrens i.S. von § 84 Abs. 1 SGB IX keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern ist, wie das Bundesarbeitsgericht unlängst ausdrücklich entschieden hat (BAG, Urteil vom 07.12.2006 - 2 AZR 182/06, Pressemitteilung Nr. 78/06), gilt dies erst recht für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX vor dem Ausspruch von arbeitgeberseitigen Kündigungen gegenüber nicht schwerbehinderten Arbeitnehmern (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05, NZA 2006, 184; Schleswing, Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX - Keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung wegen Krankheit, ZfA 2005, 485, 502 f.; Namendorf/Natzel, Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX und seine arbeitsrechtlichen Implikationen, DB 2005, 1794, 1798; a.A. Gaul/Süßbrich/Kulejewski, Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement, ArbRB 2004, 308, 311).
  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches

    hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

    75) S. hierzu zutreffend auch bereits LAG Berlin27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37 = NZA-RR 2006, 184 = MDR 2006, 761 [2.2.]: "Nach Auffassung des Berufungsgerichts wird mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2 SGB IX für den Fall der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht (ohnehin) innewohnende ultima-ratio-Prinzp verstärkend konkretisiert"; im Anschluss LAG Düsseldorf25.10.2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719 [II.B.1 b, cc, ccc.]; LAG Hamm24.1.2007 - 2 Sa 991/06 - n.v. ("Juris") [I.3 a. - am Ende]; LAG Köln11.6.2007 - 14 Sa 1391/06 - ("Juris") [II.5.].

  • LAG Nürnberg, 21.06.2006 - 4 (9) Sa 933/05

    Kündigung - lang anhaltende Krankheit - Prognose - betriebliche Auswirkungen -

    Diesem Zweck dient auch das vorgeschriebene Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt, §§ 85, 87 Abs. 2 SGB IX. Spätestens in diesem Verfahren wird unter Hinzuziehung des Betriebsrates und der Schwerbehindertenvertretung geprüft, ob geeignete Rehabilitationsmaßnahmen eine Entlassung des betroffenen schwerbehinderten Menschen vermeiden lassen (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein vom 17.11.2005 - 4 Sa 328/05 - n.v.; LAG Berlin vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05 - LAGE Nr. 37 zu § 1 KSchG Krankheit).
  • ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06

    Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim

    Vereinzelt wird angenommen, eine krankheitsbedingte Kündigung ohne Durchführung einer solchen Maßnahme sei in der Regel unverhältnismäßig und damit sozialwidrig und unwirksam (Gaul/Süßbrich/Kulejewski in Arbeitsrechtsberater 2004, 308),in weiten Teilen von Rechtsprechung und Rechtslehre wird § 84 Abs. 2 SGB IX hingegen als Konkretisierung des dem Kündigungsrecht innewohnenden ultima-ratio-Prinzips verstanden (so: MG Berlin vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - NZA-RR 2006, 184 = LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 37= BB 2006, 560; LAG Hamm vom 29. März 2006 - 18 Sa 2104/05 - LAGE § 1 KSchG Krankheit Nr. 39; LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2006 - 6 Sa 974/05 - BB 2007, 719= EzA-SD 2006, Nr. 25, S. 3 [LS]; APS-Vossen, 2. Aufl., § 85 SGB IX, Rz. 2a; Brose in RdA 2006, 149, 154 f.; Düwell in BB 2000, 2570, 2573; KR-Griebeling, 8. Aufl. § 1 KSchG, Rz. 215a u. 234a - e; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 11. Aufl., § 84 SGB IX Rz.77).

    Dabei wird es aber als ausreichend angesehen, wenn der Arbeitgeber die in § 84 Abs. 2 SGB IX inhaltlich vorgesehenen Schritte und Maßnahmen prüft und durchführt; dass er dies unter dem ausdrücklichen Etikett der "betrieblichen Eingliederungsmaßnahme" tun müsste, sei nicht erforderlich (vgl. LAG Berlin vom 27. Oktober 2005 - 10 Sa 783/05 - NZA-RR 2006, 184 = BB 2006, 560).

  • LAG Hamm, 24.01.2007 - 2 Sa 991/06

    Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG Köln, 11.06.2007 - 14 Sa 1391/06

    Negative Prognose bei krankheitsbedingter Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 665/07

    Kein Annahmeverzugslohn und betriebliches Eingliederungsmanagement bei

  • ArbG Dortmund, 30.05.2006 - 5 Ca 625/06

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung während einer vereinbarten Probezeit.

  • VG Gelsenkirchen, 22.09.2006 - 11 K 3597/05

    Betriebliclhes Eingliederungsmanagement, Zustimmung zur Kündigung

  • ArbG Berlin, 15.08.2006 - 93 Ca 27902/05

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung wegen

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4243
LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 (https://dejure.org/2005,4243)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 (https://dejure.org/2005,4243)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 3 Sa 84/05 (https://dejure.org/2005,4243)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Pharmareferentin, Fortbildungskosten, Rückzahlung, Pauschalbeteiligung, Darlehensvertrag, Kündigung, betriebsbedingt, Formularvertrag , Kontrolle, unangemessen, Benachteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur anteiligen Rückzahlung von Fortbildungskosten; Vorliegen einer unangemessenen Benachteilung bei allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 305; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 488

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 305 § 307 Abs. 1 § 307 Abs. 2 § 488
    Unwirksame arbeitsvertragliche Formularklausel über uneingeschränkte Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Rückzahlungsvereinbarungen rechtssicher formulieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Aus- und Fortbildung - Rückzahlungsvereinbarungen rechtssicher formulieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstattung von Fortbildungskosten bei Arbeitgeberkündigung?

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Angestellter muss Fortbildung nicht bezahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Eine einzelvertragliche Abrede über die Erstattung von Ausbildungskosten, die den Arbeitnehmer auch bei einer vorzeitigen Kündigung des Arbeitgebers zur Rückzahlung verpflichtet, kann nur dann den Anforderungen einer gerichtlichen Inhaltskontrolle genügen, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsentscheidung und damit das Fehlschlagen der Bildungsinvestition des Arbeitgebers durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst hat (BAG v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - zit. nach Juris).

    Ist er trotz der aufgewendeten Kosten nicht bereit oder in der Lage, dem Betrieb die Qualifikation des Arbeitnehmers zu erhalten, entfällt die sachliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers (BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 - zit. nach Juris; BAG v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - zit. nach Juris).

    Eine solche Rückzahlungsklausel berücksichtigt nicht wechselseitig die anzuerkennenden Interessen beider Vertragspartner, sondern einseitig nur die des Arbeitgebers und benachteiligt den Arbeitnehmer damit unangemessen (BAG v. 24.06.2004 - a.a.O.; vgl. auch Besprechung dieses Urteils von Waab, Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung, RdA 2005, 120 ff).

    Denn eine Rückzahlungsklausel stellt nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung dar, wenn es der Arbeitnehmer in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungspflicht zu entgehen (BAG vom 24.6.2004 - 6 AZR 383/03 unter II. 2.a) - zitiert nach Juris).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Ist er trotz der aufgewendeten Kosten nicht bereit oder in der Lage, dem Betrieb die Qualifikation des Arbeitnehmers zu erhalten, entfällt die sachliche Grundlage für eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers (BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 - zit. nach Juris; BAG v. 24.06.2004 - 6 AZR 383/03 - zit. nach Juris).

    Ebenso wenig kommt es aus den oben genannten Gründen vorliegend noch auf die den Arbeitgeber treffende Darlegungslast bzgl. eines durch die Fortbildung erlangten geldwerten Vorteils und insbesondere dessen tatsächlicher konkreter Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt an (vgl. insoweit BAG v. 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 sowie BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 jeweils zit. nach Juris).

  • BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89

    Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Die Rückzahlungsverpflichtung der Beklagten scheitert daher nicht bereits daran, dass sich die Klägerin auf eine Darlehensvereinbarung stützt (vgl. zu dieser Thematik auch BAG v. 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 - AP Nr. 14 § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Schmidt, Die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Kosten der beruflichen Bildung, NZA 2004, 1002 ff. (1006) m.w.N); Lakies, AGB - Kontrolle von Rückzahlungsvereinbarungen über Weiterbildungskosten, Betriebsberater 2004, 1903 ff. (1907) - allerdings zu Darlehensverträgen mit zeitanteiliger Schuldminderung).

    Ebenso wenig kommt es aus den oben genannten Gründen vorliegend noch auf die den Arbeitgeber treffende Darlegungslast bzgl. eines durch die Fortbildung erlangten geldwerten Vorteils und insbesondere dessen tatsächlicher konkreter Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt an (vgl. insoweit BAG v. 11.04.1990 - 5 AZR 308/89 sowie BAG v. 06.05.1998 - 5 AZR 535/97 jeweils zit. nach Juris).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 3 Sa 84/05
    Nach § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG v. 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 - zit. nach Juris).
  • LAG Hamm, 23.08.2005 - 19 Sa 286/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Unzulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarung

    Eine formularmäßige Regelung, nach der die Grundsätze zur eingeschränkten Zulässigkeit der Rückzahlungsvereinbarungen über die Vertragskonstruktion eines Darlehens nach § 488 BGB umgangen werden, ist ebenfalls nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05).

    Dieses sogenannte Vereinbarungsdarlehen, das in § 607 Abs. 2 BGB a.F. ausdrücklich geregelt war, ist auch nach der Neufassung des Darlehens in § 488 BGB trotz Fehlens einer ausdrücklichen Regelung aufgrund der privaten Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien nach § 311 Abs. 1 BGB zulässig (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 -, JURIS; Erman, Kommentar zum BGB, Band 1, 11. Aflage= Erman/Saenger § 488 BGB Rdnr. 20;Münchener Kommentar zum BGB, Schuldrecht, Besonderer Teil, Bd. 3, 4. Aufl. = MünchKomm/Berger, § 488 Rdnr. 16 m.w.N.).

    Vielmehr ist im Zweifel, insbesondere im Interesse des Schuldners an der Fortgeltung der Einwendungen gegen die alte Schuld, davon auszugehen, dass die Parteien einen einfachen Schuldabänderungsvertrag abschließen wollten (BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 5 AZR 390/92 -, NZA 1995, 474; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005, - 3 Sa 84/05 -, JURIS; Erman/Saenger § 488 BGB Rdnr. 20 ff.; MünchKomm/Berger, § 488 BGB Rdnr. 20 ff.; jeweils m.w.N.).

    Nach § 307 Abs. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur der Sache ergeben, so eingeschränkt sind, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04 -, NZA 2005, 466; Urteil vom 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 -, NZA 2004, 727; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05, Juris).

    Jedes andere Ergebnis würde dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, durch Vereinbarung einer nicht an eine vertragliche Bindungsdauer und den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfenden Regelung die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Umfang und zu den Grenzen der Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit den Aus- und Fortbildungskosten zu unterlaufen (so im Ergebnis auch LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.05.2005 - 3 Sa 84/05 zu einer unbedingten Beteiligung an einem Teil der Ausbildungskosten).

  • LAG Hamm, 07.03.2006 - 19 Sa 1958/05

    Rückzahlungsklausel über Ausbildungsbeihilfe

    Rückzahlungsvereinbarungen, die in Formularverträgen geschlossen werden, unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 307 bis 309 BGB n.F. (BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04; LAG Schleswig-Holstein, 25. Mai 2005- 3 Sa 84/05).

    Diese Maßstäbe gelten auch dann, wenn vereinbart wird, dass der Rückzahlungsbetrag als Darlehen geschuldet wird (BAG 26. Oktober 1994 EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 11; LAG Schleswig Holstein 25. Mai 2005 - 3 Sa 84/05).

  • LAG Niedersachsen, 11.08.2006 - 10 Sa 1278/05
    Eine geltungserhaltende Reduktion scheidet, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 11.04.2006 ( 9 AZR 610/05 , Pressemitteilung Nr. 25/06) entschieden hat, aus (ebenso LAG Schleswig-Holstein, 25.05.2005, 3 Sa 84/05 ; Schmidt, a.a.O. ).
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Rechtsprechung
   LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2694
LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 (https://dejure.org/2005,2694)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 (https://dejure.org/2005,2694)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 (https://dejure.org/2005,2694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weihnachtsgeldzahlung; Zulässigkeit einer Klausel in einem Formulararbeitsvertrag über die Gewährung von Sonderzuwendungen als freiwillige, unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs stehende Leistungen; Vorliegen eines "echten" Freiwilligkeitsvorbehalts ...

  • Judicialis

    BGB § 305 c Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 305c Abs. 2
    Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung

  • Der Betrieb

    Inhaltskontrolle standardisierter Formulararbeitsverträge nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB ? Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen, die einer Kontrolle nicht standhalten (hier ?Freiwilligkeitsvorbehalt? bzgl. Sonderzuwendungen)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
  • DB 2006, 160
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Dies folgt zum Einen bereits aus dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so dass prima facie anzunehmen ist, dass es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen handelt (hierzu: BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 215/04 - juris-Recherche).

    Ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsarbeitnehmers sind sie einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer verstanden werden (BAG 26. Januar 2005, a.a.O.).

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Die Zinsen sind auf den Bruttobetrag zu zahlen (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150).
  • LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05

    Unbegründeter Anspruch auf Gratifikation und Urlaubsgeld bei unmissverständlichem

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Teilweise kann den eingereichten Urteilen die arbeitsvertragliche Sonderzuwendungsregelung nicht entnommen werden (LAG Berlin 31. Mai 2005 - 11 Sa 263/05) oder beschränkt sich der Klauselwortlaut auf die Begrifflichkeit "widerruflich" (LAG Düsseldorf 30. August 2005 - 8 (12) Sa 101/05 ("Die Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder ähnlichen Zuwendungen liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers, ist jederzeit widerruflich und begründet auch nach mehrmaliger Zahlung keinen Rechtsanspruch."().
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 255/99

    Urlaubsgeld als freiwillige Leistung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Er hindert das Entstehen eines vertraglichen Anspruchs und belässt so dem Arbeitgeber die Freiheit, jedes Jahr über das Ob und Wie der Leistung (neu) zu entscheiden (BAG 11. April 2000 - 9 AZR 255/99 - BAGE 94, 204 m.w.N.).
  • BAG, 10.05.1995 - 10 AZR 648/94

    Kürzung eines Weihnachtsgeldes für Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Insofern hat auch das Bundesarbeitsgericht teilweise geprüft, ob der Arbeitgeber die versprochene, lediglich widerrufbare (und in diesem Sinne "freiwillige" Leistung), widerrufen hat und widerrufen konnte (vgl. BAG 10. Mai 1995 - 10 AZR 648/94 - AP BGB § 611 Gratifikationen Nr. 174 in Bezug auf eine Weihnachtsgratifikationsklausel mit dem Wortlaut: "Ein Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsgratifikation besteht nicht. Wird eine solche gewährt, stellt sie eine freiwillige, stets widerrufbare Leistung des Arbeitgebers dar.").
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Ein solcher Widerrufsvorbehalt wäre jedoch nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sich aus der vertraglichen Regelung selbst der Widerrufsgrund (z.B. wirtschaftlicher Anlass) nicht ergibt (so jedenfalls (für die Vereinbarung eines Widerrufsrecht im Hinblick auf übertarifliche Lohnbestandteile(: BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - NZA 2005, 465).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bedeutungsgehalt der "Widerruflichkeit" einer Leistung im Zusammenhang mit einem Ausschluss des Anspruchsentstehung z.T. im Sinne einer "reinen" Freiwilligkeit der Leistung verstanden worden ist (vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 in Bezug auf eine Weihnachtsgratifikationsklausel mit dem Wortlaut: "Angestellte erhalten als freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht, zusätzlich die Differenz auf ein Monatsgehalt."; vgl. aber auch - für eine Arbeitsmarktzulage - BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 147/81 - juris-Recherche (Wortlaut der Klausel: "Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die übertarifliche Zulage eine Leistung des Unternehmens ist, die - unbeschadet der tariflichen Bestimmungen - freiwillig und jederzeit widerruflich ist und keinerlei Rechtsanspruch für zukünftige Regelungen, weder im Hinblick auf die Gewährleistung überhaupt noch im Hinblick auf die Höhe begründet."(; der 2. Senat ist in diesem Zusammenhang von einem Widerrufsvorbehalt ausgegangen und hat die Rechtswirksamkeit des vom Arbeitgeber ausgeübten Widerrufs geprüft).
  • BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 147/81

    Widerruf einer Arbeitsmarktzulage

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Der Beklagten ist zuzugestehen, dass in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bedeutungsgehalt der "Widerruflichkeit" einer Leistung im Zusammenhang mit einem Ausschluss des Anspruchsentstehung z.T. im Sinne einer "reinen" Freiwilligkeit der Leistung verstanden worden ist (vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 in Bezug auf eine Weihnachtsgratifikationsklausel mit dem Wortlaut: "Angestellte erhalten als freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht, zusätzlich die Differenz auf ein Monatsgehalt."; vgl. aber auch - für eine Arbeitsmarktzulage - BAG 16. Dezember 1982 - 2 AZR 147/81 - juris-Recherche (Wortlaut der Klausel: "Wir sind aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass die übertarifliche Zulage eine Leistung des Unternehmens ist, die - unbeschadet der tariflichen Bestimmungen - freiwillig und jederzeit widerruflich ist und keinerlei Rechtsanspruch für zukünftige Regelungen, weder im Hinblick auf die Gewährleistung überhaupt noch im Hinblick auf die Höhe begründet."(; der 2. Senat ist in diesem Zusammenhang von einem Widerrufsvorbehalt ausgegangen und hat die Rechtswirksamkeit des vom Arbeitgeber ausgeübten Widerrufs geprüft).
  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Die zur Klauselunwirksamkeit führende Auslegung ist insoweit die dem Verwendungsgegner günstigere Verständnisvariante (zsf. zu dieser sog. "umgekehrten Anwendung der Unklarheitenregelung" vgl. (für den Verbandsprozess(: BGH 23. Januar 2003 - III ZR 54/02 - NJW 2003, 1237; dies gilt auch für den Individualprozess: Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 305c BGB Rn. 20 m.w.N.; Däubler/Dorndorf, a.a.O., § 305c BGB Rn. 35).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 109/93

    Weihnachtsgratifikation - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor der Zusage

    Auszug aus LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
    Die Rechtsprechung hält in Bezug auf Jahressonderleistungen einen Freiwilligkeitsvorbehalt ganz überwiegend für zulässig (BAG 26. Oktober 1994 - 10 AZR 109/93 - AP § 611 BGB Gratifikation Nr. 167).
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Ob in einer solchen Kombination von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt regelmäßig ein zur Unwirksamkeit der gesamten Klausel führender Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt (so LAG Hamm 27. Juli 2005 - 6 Sa 29/05 - zu II 1.2.4 der Gründe, NZA-RR 2006, 125; LAG Brandenburg 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - zu A II 2 b der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 5; LAG Berlin 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68; LAG Hamm 5. November 2009 - 15 Sa 794/09 - Rn. 47, juris; Hessisches LAG 26. Juli 2010 - 7 Sa 1881/09 - Rn. 26, juris; ArbG Freiburg 9. September 2008 - 10 Ca 3/08 - LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 12; aA LAG Düsseldorf 31. Januar 2006 - 6 Sa 1441/05 - zu II 2 c der Gründe, LAGE BGB 2002 § 611 Gratifikation Nr. 7) , kann dahingestellt bleiben.
  • LAG Hessen, 26.07.2010 - 7 Sa 1881/09

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und

    1) Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "freiwillig und jederzeit widerruflich" sind, hindert nicht das Entstehens eines Anspruchs aus betrieblicher Übung, weil sie in sich widersprüchlich ist (im Anschluss an LAG Köln Urteil vom 02.11.2007 - 11 Sa 550/07, LAG Berlin, Urteil vom 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05 und LAG Brandenburg, Urteil vom 13.10.2005 - 9 Sa 141/05).

    26 Wie das Arbeitsgericht schließt sich auch die Berufungskammer der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Berlin ( Urteil vom 19. August 2005 - 6 Sa 1106/05 - NZA-RR 2006, 68-69 ), Brandenburg ( Urteil vom 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - LAGE § 611 BGB 2002 Gratifikation Nr. 4 ) und Köln ( Urteil vom 02. November 2007 - 11 Sa 550/07 - juris ) an, nach der das Zusammentreffen von Freiwilligkeits- und Widerrufsklauseln die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen unklar erscheinen lässt mit der Folge, dass sich der Arbeitgeber auf den Freiwilligkeitsvorbehalt nicht berufen kann.

  • LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05

    Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung,

    Soweit in der zwischenzeitlich veröffentlichten Entscheidung des LAG Brandenburg (Urt. v. 13.10.2005 - 9 Sa 141/05 - DB 2006, 160) - abweichend von der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts - ausgeführt wird, eine derartige Klausel sei trotz des Hinweises auf den Ausschluss von Rechtsansprüchen als widersprüchlich anzusehen, überzeugt dies nicht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.08.2006 - 6 Sa 362/05

    Arbeitsvertrag, Weihnachtsgeld, freiwillige Leistung, Leistungsvorbehalt,

    Der Kläger kann sich auch nicht auf das von ihm herangezogene Urteil des LAG Brandenburg (9 Sa 141/05) berufen, denn der dort entschiedene Fall betraf eine andere vertragliche Formulierung.
  • LAG Hamm, 05.11.2009 - 15 Sa 794/09

    Anspruch auf Weihnachtsgeld kraft betrieblicher Übung bei unwirksamem

    c) Lediglich klarstellend weist die erkennende Kammer darauf hin, dass die Kombination eines Freiwilligkeitsvorbehaltes mit einem Widerrufsvorbehalt als Verstoß gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB anzusehen ist, so dass beide Vorbehalte unwirksam sind (vgl. LAG Hamm, Urt. v. 27.07.2005 - 6 Sa 29/05; LAG Brandenburg, Urt. v. 13.01.2005 - 9 Sa 141/05, DB 06, 160; LAG Berlin, Urt. v. 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05).
  • ArbG Marburg, 28.09.2007 - 2 Ca 319/07

    Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt: Chef muss sich bei Gratifikation

    Die Unklarheit, ob ein Freiwilligkeitsvorbehalt oder ein bloßer Widerrufsvorbehalt gemeint ist, geht zu Lasten des Arbeitgebers (so auch LAG Brandenburg v. 13. Oktober 2005 - 9 Sa 141/05 - BB 2006, S. 560).
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Rechtsprechung
   ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05 O   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12592
ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05 O (https://dejure.org/2005,12592)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 09.06.2005 - 1 Ca 843/05 O (https://dejure.org/2005,12592)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 1 Ca 843/05 O (https://dejure.org/2005,12592)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1a KSchG; §§ 613, 280 Abs. 1 BGB
    Abfindungsanspruch, Entstehung, Vererblichkeit, Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Eltern eines verstorbenen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung; Zeitpunkt des Entstehens eines Abfindungsanspruchs des Arbeitnehmers; Entstehen des Abfindungsanspruchs bei Tod des Arbeitnehmers vor Ablauf der Kündigungsfrist; ...

  • rewis.io
  • Der Betrieb

    Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG: Entstehen erst mit Ablauf der Kündigungsfrist ? Keine Vererblichkeit bei Tod vor diesem Zeitpunkt ? Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abfindungsanspruch geht nicht immer auf Erben über

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 935
  • BB 2006, 560
  • DB 2005, 1975
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 277/99

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
    Anders als bei der Begründung eines Abfindungsanspruchs durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich, wo nach der Rechtsprechung des BAG zu unterscheiden ist, ob die Abfindung die Gegenleistung für die Einwilligung des Mitarbeiters in die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt oder ob sie bezweckt, den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zwischen dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt und dem Bezug von gesetzlichen Rentenleistungen zu kompensieren (BAG, Urteil vom 26.8.1997 - 9 AZR 227/96 = NZA 1998, 643 f.; BAG, Urteil vom 16.5.2000 - 9 AZR 277/99 = NZA 2000, 1236; BAG, Urteil vom 22.5.2003 - 2 AZR 250/02 = BB 2004, 894 ff.), fehlt es bei dem Anspruch aus § 1a KSchG regelmäßig an einem zu Tage getretenen Parteiwillen, der Grundlage für eine Vertragsauslegung sein könnte.
  • BAG, 26.08.1997 - 9 AZR 227/96

    Abfindung bei Tod des Arbeitnehmers vor vereinbartem Beendigungstermin des

    Auszug aus ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
    Anders als bei der Begründung eines Abfindungsanspruchs durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich, wo nach der Rechtsprechung des BAG zu unterscheiden ist, ob die Abfindung die Gegenleistung für die Einwilligung des Mitarbeiters in die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt oder ob sie bezweckt, den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zwischen dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt und dem Bezug von gesetzlichen Rentenleistungen zu kompensieren (BAG, Urteil vom 26.8.1997 - 9 AZR 227/96 = NZA 1998, 643 f.; BAG, Urteil vom 16.5.2000 - 9 AZR 277/99 = NZA 2000, 1236; BAG, Urteil vom 22.5.2003 - 2 AZR 250/02 = BB 2004, 894 ff.), fehlt es bei dem Anspruch aus § 1a KSchG regelmäßig an einem zu Tage getretenen Parteiwillen, der Grundlage für eine Vertragsauslegung sein könnte.
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
    Nicht anders als beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages (dazu BAG, Urteil vom 3.7.1990 - 3 AZR 382/89 = NZA 1990, 971 ff.) muss sich auch der gekündigte Arbeitnehmer bei Zugang einer Kündigung, verbunden mit einem Abfindungsangebot nach § 1a KSchG, selbst über die rechtlichen Folgen Klarheit verschaffen, die daraus resultieren, dass er davon absieht, Kündigungsschutzklage zu erheben.
  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 250/02

    Prozeßvergleich; Auslegung

    Auszug aus ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
    Anders als bei der Begründung eines Abfindungsanspruchs durch Aufhebungsvertrag oder gerichtlichen Vergleich, wo nach der Rechtsprechung des BAG zu unterscheiden ist, ob die Abfindung die Gegenleistung für die Einwilligung des Mitarbeiters in die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt oder ob sie bezweckt, den Verdienstausfall des Arbeitnehmers zwischen dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt und dem Bezug von gesetzlichen Rentenleistungen zu kompensieren (BAG, Urteil vom 26.8.1997 - 9 AZR 227/96 = NZA 1998, 643 f.; BAG, Urteil vom 16.5.2000 - 9 AZR 277/99 = NZA 2000, 1236; BAG, Urteil vom 22.5.2003 - 2 AZR 250/02 = BB 2004, 894 ff.), fehlt es bei dem Anspruch aus § 1a KSchG regelmäßig an einem zu Tage getretenen Parteiwillen, der Grundlage für eine Vertragsauslegung sein könnte.
  • BAG, 21.02.2002 - 2 AZR 749/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
    Den Arbeitgeber treffen erst dann Aufklärungspflichten, wenn er den Eindruck erweckt hat, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen Risiken für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses aussetzen (BAG, Urteil vom 21.2.2002 - 2 AZR 749/00 = BB 2002, 2335 ff.).
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus ArbG Siegen, 09.06.2005 - 1 Ca 843/05
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG und dem erklärten Willen des Gesetzgebers (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 2.9.2003, BT-Drucks. 15/1509, Anlage 1; Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.6.2003, BT-Drucks. 15/1204, S. 12) entsteht dieser Anspruch allerdings erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • LAG Hamm, 08.11.2005 - 19 Sa 1491/05

    Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs nach § 1 a KSchG, Beendigung des

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.06.2005 - 1 Ca 843/05 O - wird zurückgewiesen.

    die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Siegen vom 09.06.2005 - 1 Ca 843/05 O - zu verurteilen, an sie 30.000,-- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2005 zu zahlen.

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5163
LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04 (https://dejure.org/2005,5163)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13.09.2005 - 6 Sa 902/04 (https://dejure.org/2005,5163)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 13. September 2005 - 6 Sa 902/04 (https://dejure.org/2005,5163)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung mit Auslauffrist; Wirksamkeit eines Änderungsangebots im Rahmen einer Änderungskündigung; Notwendigkeit einer genauen Tätigkeitsbeschreibung einschließlich der Über- und Unterstellung; Verstoß ...

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 626 Abs. 1 BGB; § 2 KSchG; § 102 Abs. 5 BetrVG
    Änderungskündigung - Bestimmtheit - Verhältnismäßigkeit - vorheriges Arbeitgeberangebot

  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 2; ; BetrVG § 102 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 2; BetrVG § 102 Abs. 5
    Unverhältnismäßige Änderungskündigung bei weniger einschneidenden Änderungen - Bindung des Arbeitgebers an früheres Änderungsangebot - Bindung des Gerichts an Weiterbeschäftigungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Kündigung, außerordentliche -, betriebsbedingte -, Konkretisierung des Änderungsangebots, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Weiterbeschäftigungsanspruch

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 626 BGB; § 2 KSchG
    Wirksamkeit der Änderungskündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
  • NZA-RR 2006, 133
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04
    Es liegt ein sachgerechter Differenzierungsgrund vor (vgl. zuletzt etwa BAG vom 18.11.2003, 1 AZR 604/02, EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 9).
  • LAG Köln, 21.01.2002 - 2 Sa 1023/01

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung; Ersetzen des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04
    Wenn dies aber so ist, hätte sie ihm diese - ihr möglichen - Bedingungen auch im Wege der Änderungskündigung anbieten müssen (so zuletzt auch LAG Köln vom 21.01.2002, 2 Sa 1023/01; LAG Köln vom 04.11.2004, 5 Sa 1301/03, LAGE § 2 KSchG Nr. 40a und Nr. 48; Künzl in Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, § 2 KSchG Rn. 123 f.).
  • LAG Köln, 04.11.2004 - 5 Sa 1301/03

    Weiterbeschäftigung, Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04
    Wenn dies aber so ist, hätte sie ihm diese - ihr möglichen - Bedingungen auch im Wege der Änderungskündigung anbieten müssen (so zuletzt auch LAG Köln vom 21.01.2002, 2 Sa 1023/01; LAG Köln vom 04.11.2004, 5 Sa 1301/03, LAGE § 2 KSchG Nr. 40a und Nr. 48; Künzl in Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar zum Kündigungsrecht, § 2 KSchG Rn. 123 f.).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 Sa 902/04
    Die Weiterbeschäftigungspflicht ergab sich vielmehr aufgrund der überwiegenden Interessen des Klägers angesichts dessen, dass das Arbeitsgericht von der Wirksamkeit der Kündigung ausgeht, gemäß den Grundsätzen des Großen Senats im Urteil vom 27.02.1985 (GS 1/84, EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9).
  • ArbG Düsseldorf, 02.06.2009 - 7 Ca 1010/09

    Änderungskündigung; Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Der Arbeitgeber muss dabei nicht sämtliche tatsächlichen Einsatzbedingungen angeben, andernfalls würde das Direktionsrecht des Arbeitgebers stark eingeschränkt bzw. entfallen (vgl. dazu LAG Nürnberg, 13.09.2005 - 6 SA 902/04).
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Rechtsprechung
   LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6739
LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 (https://dejure.org/2005,6739)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2005 - 1 Sa 276/05 (https://dejure.org/2005,6739)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2005 - 1 Sa 276/05 (https://dejure.org/2005,6739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Nachteilsausgleich auf Grund des Unterlassens eines Interessenausgleichs nach Durchführung einer Betriebsänderung; Folgen der Umsetzung eines Stilllegungsbeschlusses vor Scheitern des Versuchs eines Interessenausgleichs; Möglichkeit der Heilung eines Verstoßes gegen das ...

  • Judicialis

    BetrVG § 113

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 113
    Keine Unterlassungsverfügung des Betriebsrates nach Abschluss der Planungsphase bei Betriebsänderung - Ende der Planungsphase mit Anhörung zu Kündigungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2006, 560
  • DB 2006, 568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Können die Betriebspartner nicht selbst eine Einigung herbeiführen, endet dieses Verfahren nach § 112 Abs. 2 Satz 2 BetrVG erst nach Anrufen der Einigungsstelle mit der Einigung oder der von der Einigungsstelle getroffenen Feststellung ihres Scheiterns (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).

    Nicht erst mit dem Ausspruch der Änderungskündigungen, sondern schon mit der Einleitung dieses Verfahrens wirkte der Stillegungsbeschluss nach außen und die Umsetzung der geplanten Betriebsänderung begann ( Vgl. BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).

    Der Nachteilsausgleichsanspruch hängt nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der Leistungsbereitschaft des Arbeitgebers ab (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 97/01).

  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Die Beklagte musste den Betriebsrat einschalten, bevor sie darüber entschied, ob und inwieweit die Betriebsänderung erfolgt (Vgl. BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).

    Der Versuch des Interessenausgleichs muss daher abgeschlossen sein, bevor die Betriebsänderung auch nur teilweise verwirklicht ist (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).

    Denn das in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Einigungsverfahren kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn der Arbeitgeber die Betriebsänderung und die Kündigung der Arbeitnehmer endgültig beschlossen hat (BAG 14. September 1976 - 1 AZR 784/75).

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Der Nachteilsausgleichsanspruch sichert das Beratungsrecht des Betriebsrats und sanktioniert zugleich betriebsverfassungsrechtliches Fehlverhalten des Arbeitgebers bei der Durchführung einer Betriebsänderung (BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Die Beklagte hätte daher schon in diesem Stadium die Einigungsstelle anrufen müssen, um den Interessenausgleich zu versuchen ( Vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 493/03).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 AZR 576/02

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Nachteilsausgleich

    Auszug aus LAG Brandenburg, 08.11.2005 - 1 Sa 276/05
    Selbst wenn die Beklagte von der weiteren Durchführung der geplanten Betriebsänderung abgesehenen hätte, wären die Nachteilsausgleichsansprüche jedenfalls nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts daher nicht erloschen (BAG 23. September 2003 -1 AZR 576/02).
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