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   BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03   

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https://dejure.org/2006,532
BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03 (https://dejure.org/2006,532)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2006 - II ZR 357/03 (https://dejure.org/2006,532)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - II ZR 357/03 (https://dejure.org/2006,532)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 32a, 32b; InsO § 153 Nr. 2
    Unwiderlegliche Vermutung für Eigenkapitalersatz bei Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor Insolvenzantragstellung; Anfechtung durch Insolvenzverwalter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung der von der Rechtsprechung zu § 32 Konkursordnung (KO) aufgestellten Grundsätze auch nach der Ablösung der KO durch die Insolvenzordnung (InsO); Erbringung von Leistungen durch die Gesellschaft auf ein früher als eigenkapitalersetzend einzustufendes ...

  • Judicialis

    GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 32 b; ; InsO § 135 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a § 32b; InsO § 135 Nr. 2
    Anforderungen an den Nachweis des Eigenkapitalersatzcharakters einer Leistung auf ein Gesellschafterdarlehen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum eigenkapitalersetzenden Ges.-Darlehen vor Insolvenzantrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festhalten des BGH an unwiderleglicher Vermutung für Eigenkapitalersatzcharakter von Darlehen, die binnen Jahresfrist ab Insolvenzantrag getilgt werden und vorher krisenbehaftet waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vermuteter Eigenkapitalersatz

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GmbHG §§ 32a, 32b; InsO § 153 Nr. 2
    Unwiderlegliche Vermutung für Eigenkapitalersatz bei Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor Insolvenzantragstellung; Anfechtung durch Insolvenzverwalter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermuteter Eigenkapitalersatz

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 32a, 32b; InsO § 135 Nr. 2
    Keine Berufung des Gesellschafters auf Wegfall der Durchsetzungssperre bei Leistung der Gesellschaft auf eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Insolvenzantrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwiderlegliche Vermutung des eigenkapitalersetzenden Charakters bei Rückzahlung dieser Leistung innerhalb des letzten Jahres vor Anbringung des Insolvenzantrages

  • gruner-siegel-partner.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1272
  • ZIP 2004, 1153
  • ZIP 2006, 466
  • MDR 2006, 936
  • NZI 2006, 311
  • NZI 2007, 40
  • WM 2006, 579
  • BB 2006, 627
  • DB 2006, 606
  • NZG 2006, 263
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 14/84

    Fortgeltung der Regeln zu Eigenkapitalersatz nach Einführung der §§ 32a, 32b

    Auszug aus BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03
    Ist im letzten Jahr vor Anbringung des Insolvenzantrags von der Gesellschaft eine Leistung auf ein Gesellschafterdarlehen erbracht worden, das zuvor eigenkapitalersetzenden Charakter gehabt hat, ist dem Gesellschafter der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt das Stammkapital der Gesellschaft nachhaltig wieder hergestellt und damit die Durchsetzungssperre entfallen war; vielmehr wird der Eigenkapitalersatzcharakter zum Stichtag unwiderleglich vermutet (Bestätigung von BGHZ 90, 370, 380 f.).

    Es hat angenommen, dass die von dem Senat zu § 32 a KO aufgestellten Grundsätze (BGHZ 90, 370, 380 f.) auch nach der Ersetzung der KO durch die InsO Geltung beanspruchen.

  • BGH, 27.11.1989 - II ZR 43/89

    Anspruch des Gesellschafters auf Rückzahlung eines "stehengelassenen"

    Auszug aus BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03
    Ist danach im letzten Jahr vor Anbringung des Insolvenzantrags - oder dem nach § 6 AnfG gleichstehenden Zeitpunkt - von der Gesellschaft eine Leistung auf ein Gesellschafterdarlehen erbracht worden, das zuvor eigenkapitalersetzenden Charakter gehabt hat, ist dem Gesellschafter - anders als im Geltungsbereich der sog. Rechtsprechungsregeln (Sen.Urt. v. 27. November 1989 - II ZR 43/89, ZIP 1990, 98, 100; BGHZ 90 aaO S. 381) - der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt eine Krise nicht mehr bestanden hat; im Interesse des von dem Gesetzgeber mit der Schaffung der §§ 32 a und b GmbHG und der zugehörigen Anfechtungsvorschriften beabsichtigten Gläubigerschutzes wird in diesem Fall der Eigenkapitalersatzcharakter der Gesellschafterhilfe für den Zeitpunkt der Leistung unwiderleglich vermutet.
  • BGH, 08.11.2004 - II ZR 300/02

    Voraussetzungen der Rückzahlung einer eigenkapitalersetzenden Gesellschafterhilfe

    Auszug aus BGH, 30.01.2006 - II ZR 357/03
    Das Ziel des Gesetzgebers würde nur unvollkommen erreicht werden, wenn dem Gesellschafter zwar der Einwand abgeschnitten wäre, dass die in dem entscheidenden Zeitraum erbrachte Leistung nur teilweise zu Lasten des gebundenen Kapitals der Gesellschaft gegangen ist, ihm aber die Möglichkeit eröffnet würde nachzuweisen, dass sich die spätestens zwölf Monate später fallierte Gesellschaft nicht nur nicht mehr in der Krise befunden hat, sondern dass ihr Stammkapital zwischenzeitlich nachhaltig wieder hergestellt war (Sen.Urt. v. 8. November 2004 - II ZR 300/02, ZIP 2005, 82, 84 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 239/05

    Kolpingwerk

    a) Ob die vom Senat für das GmbH-Recht entwickelten Grundsätze zur Durchgriffshaftung des Gesellschafters wegen Vermögensvermischung (vgl. Sen.Urt. v.14. November 2005 - II ZR 178/03, ZIP 2006, 466) auf die Mitglieder des rechtsfähigen Vereins übertragbar sind, kann dahinstehen.
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 184/14

    Insolvenzanfechtung: Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an die Gesellschaft

    Damit war dem Gesellschafter der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt eine Krise nicht mehr bestanden habe (BGH, Urteil vom 26. März 1984 - II ZR 14/84, BGHZ 90, 370, 381; vom 30. Januar 2006 - II ZR 357/03, ZIP 2006, 466 Rn. 6 ff, vgl. auch BT-Drucks. 16/6140, S. 42 linke Spalte).
  • KG, 16.06.2014 - 8 U 29/14

    Geschäftsraummiete: Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis nach gerichtlicher

    Das angefochtene Urteil weist zutreffend darauf hin, dass nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung der Vermieter nach Erteilung der Abrechnung bzw. vom Zeitpunkt der Abrechnungsreife an einen Anspruch auf Nebenkostenvorauszahlungen für den betreffenden Abrechnungszeitraum nicht mehr geltend machen kann, sondern nur noch die Beträge verlangen kann, die sich aus der Abrechnung ergeben (BGH, Urteil vom 16.6.2010 - VIII ZR 258/09 - NJW 2011, 145, Tz. 22 m w. N.; BGH, Urteil vom 26.9.2012 - XII ZR 112/10 - NJW 2013, 41, Tz. 29; OLG Hamburg, Urteil vom 2.11.1988 - 4 U 150/88 - NJW-RR 1989, 82; OLG Frankfurt, Urteil vom 23.4.1999 - 24 U 110/97 - ZMR 1999, 628; OLG Düsseldorf; Urteil vom 9.3.2000 - 10 U 194/98 - ZMR 2000, 287; OLG Hamburg, Urteil vom 21.1.2004 - 4 U 100/03 - ZMR 2004, 509; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.1.2005 - 10 U 105/04 - GuT 2005, 53; OLG Brandenburg, Beschluss vom 8.5.2006 - 3 W 18/06 - WM 2006, 579).
  • LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08

    Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma

    In diesem Falle wäre dem Gesellschafter der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt das Stammkapital der Gesellschaft nachhaltig wieder hergestellt und damit die Durchsetzungssperre entfallen war; vielmehr wird der Eigenkapitalersatzcharakter zum Stichtag unwiderleglich vermutet (BGH ZIP 2006, 466 f).
  • BGH, 09.10.2008 - IX ZR 134/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung einer

    Dies ergibt sich aus einer Reihe von Umständen, insbesondere dem zeitlichen Abstand der Veräußerung zur Finanzierungskrise der Gesellschaft, die durch die Refinanzierungsvereinbarung überwunden werden sollte (vgl. BGH, Urt. v. 4. Dezember 1995 - II ZR 281/94, ZIP 1996, 275, 276; v. 30. Januar 2006 - II ZR 357/03, ZIP 2006, 466 f), aus der zum Bilanzstichtag 30. September 1997 unstreitig vorhandenen Eigenkapitalausstattung, dem damals zu Sicherungszwecken zur Verfügung stehenden freien Umlaufvermögen (Forderungsbestand, Warenbestand) über insgesamt rund 450 Mio. DM und dem am Ende des ersten Geschäftsjahres nach dem Unternehmensverkauf nicht annähernd ausgeschöpften Betriebsmittelkredit.
  • OLG München, 22.03.2006 - 7 U 5152/05

    Besicherung eines Kredits der GmbH mittels Schuldbeitritts des Gesellschafters -

    Davon abgesehen wäre nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Leistungen der Gesellschaft auf ein Gesellschafterdarlehen, das zuvor eigenkapitalersetzenden Charakter hatte, während des letzten Jahres vor Stellung des Insolvenzantrags der Nachweis abgeschnitten, dass im Zahlungszeitpunkt eine Krise nicht mehr bestanden hat (Urteil vom 30.01.2006 BB 2006, 627, 628).
  • OLG Hamm, 27.04.2007 - 7 U 52/05

    Eigenkapitalersetzender Charakter der Gebrauchsüberlassung eines

    Da die Gebrauchsüberlassung des Betriebsgrundstücks ab März 2000 als eigenkapitalersetzende Leistung zu qualifizieren ist, ist die Klägerin zur mit der Widerklage verfolgten Rückzahlung der vereinnahmten Mieten im Zeitraum von Febr. - Sept. 2002 iHv insgesamt 108.655,60 EUR verpflichtet, und zwar ohne dass sie insoweit geltend machen könnte, im Zeitraum bis Febr. 2002 sei das Stammkapital nachhaltig wiederhergestellt gewesen (vgl. BGH, NZI 2006, 311).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 3 U 77/10

    BGB-Außengesellschaft: Vermieterstellung bei Wechsel im Gesellschafterbestand

    Dies genügte - nicht nur nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats - für eine zulässige Klage im Sinne des § 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO; denn die Klägerin hat - wie in der Entscheidung des Senats vom 08.05.2006, WM 2006, 579 f gefordert - die Mindestangaben, nämlich die Einteilung und Benennung des monatlichen Mietzinses, der nicht gezahlt worden ist, aufgeteilt in Grundmiete und Betriebskostenvorschuss, vorgenommen.
  • KG, 05.05.2006 - 7 U 145/05

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit einer im Rahmen der Unternehmenssanierung

    Dem Gesellschafter ist dabei der Nachweis abgeschnitten, dass im Zeitpunkt der Rückzahlung eine Krise nicht mehr bestanden hat (BGH, Urt. v. 30.1. 2006 - II ZR 357/03 -).
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