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   BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04   

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https://dejure.org/2006,580
BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04 (https://dejure.org/2006,580)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2006 - VIII ZR 304/04 (https://dejure.org/2006,580)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 (https://dejure.org/2006,580)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen auf die Geschäftsgrundlage durch Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit nach Verkauf eines Geschäftsanteils; Begriff der Geschäftsgrundlage; Zulässigkeit der Eventualanfechtung; Anfechtung eines Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • Judicialis

    BGB § 313

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei Konkurrenztätigkeit nach Veräußerung eines GmbH-Anteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313
    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit durch den Verkäufer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsgrundlage eines Anteilskaufvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkauf von GmbH-Geschäftsanteilen an Mitgesellschafter ? Trotz gegenteiliger Beteuerung nimmt Verkäufer eine leitende Tätigkeit bei Konkurrenzunternehmen auf ? Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ? Anfechtung des Kaufvertrags ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Konkurrenztätigkeit nach Geschäftsverkauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrenztätigkeit nach Geschäftsverkauf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Abredewidrige Konkurrenztätigkeit des ausscheidenden Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei Konkurrenztätigkeit nach Veräußerung eines GmbH-Anteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1037
  • ZIP 2006, 765
  • MDR 2006, 1002
  • WM 2006, 828
  • BB 2006, 911
  • DB 2006, 780
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.2000 - VIII ZR 324/99

    Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Kauf eines Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
    a) Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.; so BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, NJW 2001, 1204 = WM 2001, 523, unter II 1 a, jew. m.w.Nachw.).

    Diese Bindung entfällt jedoch, wenn gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze durch das Tatgericht verletzt worden sind oder wesentliche Umstände des Sachverhalts unberücksichtigt geblieben sind (Senatsurteil vom 15. November 2000, aaO, unter II 2 b).

  • BGH, 22.02.1991 - V ZR 299/89

    Haftung des Grundstückverkäufers wegen Verschweigen schikanösen Nachbarverhaltens

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
    Für den Fall, dass nach alledem ein Kaufpreisanspruch des Klägers verbleibt, wird das Berufungsgericht weitere Feststellungen zu der vom Beklagten hilfsweise erklärten Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zu treffen haben (§ 142 Abs. 1 BGB i.V. mit §§ 123 Abs. 1, 124 BGB; zur Zulässigkeit der Eventualanfechtung vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, unter II 2 a; Senatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099, unter B III).
  • BGH, 15.05.1968 - VIII ZR 29/66

    Zulässigkeit einer Eventualanfechtung - Wirkung der Anfechtung - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
    Für den Fall, dass nach alledem ein Kaufpreisanspruch des Klägers verbleibt, wird das Berufungsgericht weitere Feststellungen zu der vom Beklagten hilfsweise erklärten Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung zu treffen haben (§ 142 Abs. 1 BGB i.V. mit §§ 123 Abs. 1, 124 BGB; zur Zulässigkeit der Eventualanfechtung vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1991 - V ZR 299/89, NJW 1991, 1673, unter II 2 a; Senatsurteil vom 15. Mai 1968 - VIII ZR 29/66, NJW 1968, 2099, unter B III).
  • BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 36/95

    Anforderungen an die Substantiierung des arglistigen Verschweigens eines Mangels

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
    Nähere Begleitumstände brauchte der Beklagte nicht darzulegen, weil es sich bei einer etwaigen Einflussnahme des Klägers auf Entscheidungsträger der S. AG um einen rechtserheblichen Umstand handelt, der sich außerhalb der eigenen Sphäre des Beklagten zugetragen haben soll (vgl. Senatsurteil vom 13. März 1996 - VIII ZR 36/95, NJW 1996, 1826 = WM 1996, 1013, unter II 2 c bb), zumal das Berufungsgericht selbst annimmt, dass der Geschehensablauf eine Abwerbung nahe legt.
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04
    a) Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.; so BGHZ 120, 10, 23; Senatsurteil vom 15. November 2000 - VIII ZR 324/99, NJW 2001, 1204 = WM 2001, 523, unter II 1 a, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.09.2018 - VIII ZR 187/17

    Kauf von Mitgliedschaftsrechten an einer GmbH: Vorliegen eines Rechtskaufs;

    Ob und in welchem Umfang sich diese wesentlichen Vorstellungen der Parteien, die nach den Feststellungen des Berufungsgerichts zur (Geschäfts-)Grundlage des streitgegenständlichen Vertrags geworden sind, tatsächlich - wie von der Klägerin behauptet - als falsch herausstellten und ob ihr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (§ 313 Abs. 1, 2 BGB), hat es hingegen - von seinem Rechtsstandpunkt allerdings folgerichtig - bislang allerdings offen gelassen (vgl. hierzu auch BGH, Urteile vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, NJW-RR 2006, 1037 Rn. 7 ff.; vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, NJW 2012, 1718 Rn. 26 ff.; vom 26. April 2017 - IV ZR 126/16, VersR 2017, 741 Rn. 18, 21 ff.; vom 11. Januar 2018 - I ZR 85/17, NJW-RR 2018, 877 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

    Diese Bindung entfällt nur dann, wenn gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze durch das Tatgericht verletzt worden oder wesentliche Umstände des Sachverhalts unberücksichtigt geblieben sind (Senatsurteil vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, NJW-RR 2006, 1037 Rn. 8).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftspartner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.: BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - VII ZR 24/92, BGHZ 121, 379; Urteil vom 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04, NJW-RR 2006, 1037; Urteil vom 28. März 2006 - XI ZR 425/04, BGHZ 167, 25, jeweils m.w.N.).
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