Weitere Entscheidung unten: BAG, 13.02.2007

Rechtsprechung
   BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06   

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BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06 (https://dejure.org/2007,600)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2007 - 6 AZR 746/06 (https://dejure.org/2007,600)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 (https://dejure.org/2007,600)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kündigung - Beschäftigungszeit - Benachteiligung geringfügig Beschäftigter

  • openjur.de

    Kündigung; Beschäftigungszeit; Benachteiligung geringfügig Beschäftigter

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Geringfügig Beschäftigte / Benachteiligungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kündbarkeit eines Angestellten im Falle einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren bei demselben Arbeitgeber und der Vollendung des vierzigsten Lebensjahres; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung bei Anwendbarkeit des Bundesangestelltentarifvertrags ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung - Beschäftigungszeit - Benachteiligung geringfügig Beschäftigter

  • Judicialis

    TzBfG § 4 Abs. 1; ; TzBfG § 2 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BAT § 19 Abs. 1; ; BAT § 53 Abs. 3; ; 77. Änderungs-TV § 4

  • anwalt-kiel.com

    Kündigung - Beschäftigungszeit - Benachteiligung geringfügig Beschäftigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitbeschäftigung; Öffentliches Dienstrecht - Kündigung; Beschäftigungszeit; Benachteiligung geringfügig Beschäftigter

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Benachteiligung geringfügig Beschäftigter bei fehlender Berücksichtigung ihrer Beschäftigungszeit ? Benachteiligungsverbot gilt auch zwischen verschiedenen Teilzeitbeschäftigungen ? Stichtagsregelungen bedürfen eines sachlichen Grunds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd. BAT

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung geringfügig Beschäftigter durch Tarifvertrag

  • streifler.de (Kurzinformation)

    BAT: Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zeiten geringfügig Beschäftigter

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd. BAT

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung (Minijob) auf die Beschäftigungszeit iSd. BAT - Zeiten der geringfügigen Beschäftigung sind zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 215
  • NZA 2007, 881
  • BB 2007, 1680
  • DB 2007, 1596
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Das Verbot gilt allerdings auch dann, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, sofern eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt und die andere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten von einzelnen Leistungen ausgeschlossen wird (vgl. BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - BAGE 66, 220, 224 f.; 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 337 zu der früheren Regelung des § 2 Abs. 1 BeschFG).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen Ende der achtziger Jahre ausgeführt (Senat 9. Februar 1989 - 6 AZR 174/87 - BAGE 61, 77, 85 f.; BAG 29. August 1989 - 3 AZR 370/88 - BAGE 62, 334, 337).

  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 389/03

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Diese Bestimmung steht gemäß § 22 TzBfG nicht zur Disposition der Tarifvertragsparteien (Senat 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10; BAG 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6).

    c) Das Verbot der schlechteren Behandlung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist ein gesetzlich geregelter Sonderfall des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG (Senat 24. Juni 2004 - 6 AZR 389/03 - AP BAT § 34 Nr. 10; ErfK/Preis 7. Aufl. § 4 TzBfG Rn. 8).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Aus dem Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 18; im Ergebnis auch BAG 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

    Dabei können - soweit feststellbar - auch typische Sachzwänge der kollektiven Vertragsform sowie koalitionsspezifische Interessen berücksichtigt werden (Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8, 20; BAG 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - BAGE 95, 277, 290).

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Die nach § 4 Abs. 1 TzBfG und Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichbehandlung darf nicht wegen möglicher Schwierigkeiten bei ihrer praktischen Umsetzung unterbleiben (Senat 15. Mai 1997 - 6 AZR 40/96 - BAGE 86, 1, 6).
  • BAG, 22.05.1986 - 2 AZR 392/85

    Kündigungsfrist bei Aushilfsverhältnis mit Höchstdauer

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Dabei muss der Inhalt des Arbeitsvertrags die nur vorübergehend beabsichtigte Beschäftigung deutlich ausweisen und darüber hinaus der Tatbestand des nur vorübergehenden Bedarfs auch objektiv vorliegen (BAG 22. Mai 1986 - 2 AZR 392/85 - AP BGB § 622 Nr. 23 = EzA BGB § 622 nF Nr. 24, zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.09.1974 - 2 AZR 535/73

    Auslegung - Tarifvertrag - Kündigung - Ordentliche Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Soweit der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einer älteren Entscheidung angenommen hat, die Umdeutung einer ordentlichen Kündigung, die wegen Verstoßes gegen tarifvertragliche Unkündbarkeitsregelungen unwirksam sei, in eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist sei nicht möglich, weil der Arbeitnehmer gegen eine außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist nicht nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG gemäß § 13 Abs. 3 KSchG geltend machen könne, die Kündigung sei aus anderen Gründen - dem Verstoß gegen die tariflichen Kündigungsbeschränkungen - unwirksam (BAG 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP TVAL II § 44 Nr. 1, zu III der Gründe), dürfte dem seit der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Änderung des § 4 Satz 1 KSchG der Boden entzogen sein.
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98

    Ausschluß von geringfügig Beschäftigten aus einem tarifvertraglichen

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    ff) Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, der tarifvertragliche Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sei auf Grund des von den Tarifvertragsparteien gewählten Gesamtversorgungssystems jedenfalls bis zur Neuregelung des Rechts der geringfügigen Beschäftigung mit Wirkung zum 1. April 1999 sachlich gerechtfertigt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18), ergibt sich hieraus kein Rechtfertigungsgrund für die vorliegende Stichtagsregelung.
  • BAG, 28.03.1996 - 6 AZR 501/95

    Der Ausschluß teilzeitbeschäftigter Studenten von tariflichen Leistungen ist

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Der Senat hat bereits im Jahre 1996 entschieden, dass der Ausschluss versicherungsfreier Studenten aus dem Geltungsbereich des BAT durch § 3 Buchst. n BAT aF im Verhältnis zu anderen von der Tarifregelung erfassten Teilzeitbeschäftigten mit gleichem Arbeitsumfang gleichheitswidrig und deshalb unwirksam ist (Senat 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 -BAGE 82, 344).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Eine Ungleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten kann auch nicht damit begründet werden, der Teilzeitbeschäftigte sei auf die Ausübung der Tätigkeit zur Sicherung der Existenzgrundlage nicht angewiesen, denn im Arbeitsverhältnis gilt nicht das Alimentationsprinzip (vgl. BAG 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - BAGE 81, 233, 244).
  • BAG, 08.04.2003 - 2 AZR 355/02

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06
    Besteht noch irgendeine Möglichkeit, die Fortsetzung eines völlig sinnentleerten Arbeitsverhältnisses zu vermeiden, ist es dem Arbeitgeber regelmäßig zumutbar, diese andere Möglichkeit zu wählen (BAG 8. April 2003 - 2 AZR 355/02 - AP BGB § 626 Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 2).
  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87

    Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - 2 Sa 543/05

    Kündigung, betriebsbedingt, Erzieherin, geringfügige Beschäftigung,

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

  • BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90

    Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen

  • BAG, 10.02.1999 - 2 AZR 422/98

    Änderungskündigung zur Durchsetzung einer tarifwidrigen Erhöhung der Arbeitszeit

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

  • BAG, 15.11.1990 - 8 AZR 283/89

    Teilzeitarbeit - Gleichbehandlung bei Urlaubsgeld

  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Eine unterschiedliche Behandlung bei den Arbeitsbedingungen lässt sich hieraus jedoch nicht rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - Rn. 36, BAGE 122, 215; 28. März 1996 - 6 AZR 501/95 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 82, 344; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B II 2 d gg der Gründe, BAGE 79, 236) .
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien nicht verpflichtet, die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung zu wählen (vgl. BAG ZTR 2005, 358, 359; 2007, 259, 262; NZA 2007, 881, 883).
  • BAG, 21.05.2008 - 5 AZR 187/07

    Nichtberücksichtigung von Zeiten des Erziehungsurlaubs

    Diese sind voll anzurechnen, da eine Quotierungsregelung fehlt (vgl. BAG 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 - AP TzBfG § 4 Nr. 14 = EzA TzBfG § 4 Nr. 12 mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06   

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https://dejure.org/2007,1923
BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
BAG, Entscheidung vom 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
BAG, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 (https://dejure.org/2007,1923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates eines Schauspielhauses bei der Einstellung eines Leiters der Kostümabteilung; Bestehen eines Einblicksrechts des Betriebsrats hinsichtlich der Gehaltslisten von Tendenzträgern; Voraussetzungen für das Bestehen einer ...

  • Judicialis

    BetrVG § 75; ; BetrVG § ... 79; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 2; ; BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 118 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Einstellung des Leiters der Kostümabteilung eines Theaters; Tendenzträger; Recht auf Einblick in die Liste der Künstlergagen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de PDF, S. 14 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 80, 99 Abs. 1, 118 Abs. 1 BetrVG; Art. 5 Abs. 3 GG
    Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Tendenzbetrieben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 139
  • NZA 2007, 1121
  • BB 2007, 1680
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 30.06.1981 - 1 ABR 26/79

    Einblicksrecht - Vergütungsbestandteil - AUßertarifliche Vergütung -

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Es setzt jedoch nicht voraus, dass ein besonderes Überwachungsbedürfnis konkret vorgetragen werden muss (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).

    Der Betriebsrat benötigt die Kenntnis der effektiv gezahlten Vergütungen, um sich ein Urteil darüber bilden zu können, ob insoweit ein Zustand innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit erreicht ist oder nur durch eine andere betriebliche Lohngestaltung erreicht werden kann (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B III 2 der Gründe).

    aa) Für den Anspruch auf Einsichtnahme in die Gehaltslisten von Zeitungsredakteuren sowie von Lehrern und Erziehern an einer Privatschule hat der Senat eine Einschränkung durch § 118 Abs. 1 BetrVG in st. Rspr. verneint (30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 21, zu II 2 c aa der Gründe).

    Durch die Einsicht in die Gehaltslisten von Tendenzträgern wird dem Betriebsrat auch kein verfassungsrechtlich unzulässiger Einfluss auf die geistig-ideelle Zielsetzung des Arbeitgebers eröffnet (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - aaO).

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Durch den Einblick des Betriebsrats in die Gagenlisten wird die künstlerische Freiheit der Theaterleitung, soweit sie sich in der Vereinbarung bestimmter Entgelte für die am Theater künstlerisch tätigen Personen ausdrückt, nicht eingeschränkt (vgl. BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - NZA-RR 1999, 274, zu II 2 c aa der Gründe).

    Durch die Einsicht in die Gehaltslisten von Tendenzträgern wird dem Betriebsrat auch kein verfassungsrechtlich unzulässiger Einfluss auf die geistig-ideelle Zielsetzung des Arbeitgebers eröffnet (BAG 30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; BVerwG 22. April 1998 - 6 P 4/97 - aaO).

  • BAG, 30.05.2006 - 1 ABR 17/05

    Mitbestimmung bei Berufsbildung in Tendenzunternehmen

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Bei personenbezogenen Maßnahmen in Tendenzbetrieben kommt eine Einschränkung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Betracht, wenn die betreffende Maßnahme sog. Tendenzträger betrifft (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe).

    (1) Beschäftigte sind Tendenzträger, wenn die Bestimmungen und Zwecke des jeweiligen in § 118 Abs. 1 genannten Unternehmens oder Betriebs für ihre Tätigkeit prägend sind (BAG 30. Mai 2006 - 1 ABR 17/05 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 80 = EzA BetrVG 2001 § 98 Nr. 2, zu B I 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats haben soweit zurückzutreten, wie durch ihre Ausübung die Freiheit des Unternehmers, seine künstlerischen Ziele in bestimmter Weise zu verwirklichen, ernsthaft beeinträchtigt werden kann (BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 -BAGE 53, 237, zu B II 1 a der Gründe).

    Eine solche Tätigkeit lässt nicht zwingend darauf schließen, dass er auch einen prägenden Einfluss auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 -BAGE 53, 237, zu B II 1 d der Gründe).

  • BAG, 22.05.1979 - 1 ABR 45/77

    Tendenzcharakter - Staatlich anerkannte private Ersatzschule - Internat -

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    aa) Für den Anspruch auf Einsichtnahme in die Gehaltslisten von Zeitungsredakteuren sowie von Lehrern und Erziehern an einer Privatschule hat der Senat eine Einschränkung durch § 118 Abs. 1 BetrVG in st. Rspr. verneint (30. Juni 1981 - 1 ABR 26/79 - BAGE 35, 342, zu B II 1 der Gründe; 22. Mai 1979 - 1 ABR 45/77 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 21, zu II 2 c aa der Gründe).
  • BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 46/84

    Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats nach § 79 BetrVG

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Lohn- und Gehaltslisten können deshalb als Teil der Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten ein Geschäftsgeheimnis darstellen (BAG 26. Februar 1987 - 6 ABR 46/84 - BAGE 55, 96, zu II 2 c der Gründe mwN).
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Ein willkürliches Einblicksverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 16, zu II 3 e der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 05.12.2005 - 11 TaBV 2/05
    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Dezember 2005 - 11 TaBV 2/05 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 07.01.1992 - 1 BvR 1468/89

    Künstlerisches Personal als Tendenzträger in einem Theaterunternehmen

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Für die Tendenzträgereigenschaft muss deshalb nicht ohne nähere Prüfung allein darauf abgestellt werden, ob der Mitarbeiter einen künstlerischen Beitrag leistet (BVerfG 7. Januar 1992 - 1 BvR 1468/89 -).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    Auszug aus BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06
    Dies setzt voraus, dass der Beschäftigte die Möglichkeit einer entsprechenden inhaltlichen Einflussnahme auf die Tendenzverwirklichung hat (BAG 12. November 2002 - 1 ABR 60/01 - BAGE 103, 329, zu B II 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94

    Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

  • BAG, 04.08.1981 - 1 ABR 106/79

    Betriebsrat - Mitbestimmung

  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 34/01

    Mitbestimmung bei Akkordentlohnung - Regelung durch Spruch der Einigungsstelle -

  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    (2) Das Verbot der unzulässigen Rechtsausübung gilt gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG auch im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 24; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 25, BAGE 121, 139; 14. Mai 1987 - 6 ABR 39/84 - zu II 3 der Gründe mwN; 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - zu II 3 e der Gründe; 18. September 1973 - 1 ABR 7/73 - zu III 3 der Gründe, BAGE 25, 292) .
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., BAGE 121, 139) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Weitere Voraussetzung ist, dass der "Betriebsinhaber" an deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat (vgl. etwa BAG 10. März 2009 - 1 ABR 87/07 - Rn. 25, BAGE 129, 364; 13. Februar 2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 32 mwN, BAGE 121, 139) , etwa weil die Aufdeckung der Tatsache dazu geeignet wäre, ihm Schaden zuzufügen (vgl. etwa BGH 4. September 2013 - 5 StR 152/13 - Rn. 21) .
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