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   OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - VI-U (Kart) 36/05   

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https://dejure.org/2006,5318
OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - VI-U (Kart) 36/05 (https://dejure.org/2006,5318)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2006 - VI-U (Kart) 36/05 (https://dejure.org/2006,5318)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - VI-U (Kart) 36/05 (https://dejure.org/2006,5318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Franchise-Nehmers auf Auszahlung sämtlicher Einkaufsvorteile aus einer im Franchisevertrag enthaltenen Klausel; Pflicht zur Auskunftserteilung über alle Einkaufsvorteile nach den Grundsätzen von Treu und Glauben; Weitergabe von Einkaufsvorteilen als ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Grundsätzlich keine Verpflichtung des Franchisegebers zur Weiterleitung von Einkaufsvorteilen an den Franchisenehmer ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § ... 261; ; BGB § 315; ; BGB § 666; ; BGB § 667; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 677; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; AGBGB § 5; ; GWB § 33 Satz 1; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 20 Abs. 4 Satz 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 9 S. 1; ; StGB § 266; ; ZPO § 253 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 263; ; ZPO § 315 Abs. 3; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf Auskehrung von erzielten Einkaufsvergünstigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2007, 738
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Bei dieser Vertragsklausel handelt es sich nach dem unstreitigen Vortrag der Parteien um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die somit ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn nach einheitlich so auszulegen sind, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständigungsmöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zu Grund zu legen sind (st. Rspr. vgl. BGH NJW-RR 2006, 776, 777).

    Hingegen hat er einen Leistungsanspruch des Franchise-Nehmers auf Auszahlung von Werbekostenzuschüssen bei einer Vertragsklausel verneint, die den Franchise-Geber verpflichtet, den Franchise-Nehmer hinsichtlich des Erwerbs von Material und Ausrüstung "bei der Erarbeitung von Verfahrensweisen zu unterstützen", weil darin ein mit der Vertragsklausel in der A.-Entscheidung vergleichbare konkrete Verpflichtung zur "Weitergabe" von Einkaufsvorteilen nicht enthalten sei (BGH NJW-RR 2002, 1554; BGH NJW-RR 2006, 776, 777).

  • LG Köln, 28.10.2005 - 81 O (Kart) 200/04
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O (Kart) 200/04 - wird zurückgewiesen.

    Das am 28. Oktober 2005 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - Kartellkammer - Az. 81 O (Kart) 200/04 wird aufgehoben.

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.Nachw.; Heinrichs in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 261 Rn. 8).

    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass die Weitergabe von Einkaufsvorteilen eine freiwillige Leistung des Franchise-Gebers ist (BGH NJW 1999, 2671, 2676).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - Kart 11/06

    Alleinbezugspflicht und Nichtweitergabe sämtlicher Einkaufsvorteile an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Dementsprechend ist auch für den von dem Kläger mit Schriftsatz vom 27. November im Hinblick auf das Kartellverwaltungsverfahren (Az. VI - Kart 11/06 (V)) beantragte Aussetzung des Rechtsstreits kein Raum.
  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Sachdienlichkeit ist abzulehnen, soweit durch die Klageänderung ein völlig neuer Streitstoff zur Entscheidung gestellt werden soll, ohne dass die Möglichkeit bestünde, das bisherige Prozessergebnis nennenswert dabei mitzuverwerten (BGH NJW 2000, 803; Gummer/Heßler in Zöller, ZPO, 25. Aufl., § 533 Rn. 6).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Die Norm scheidet deshalb aus, wenn eine verbindliche Abrede über die Leistung oder Gegenleistung getroffen ist (BGHZ 128, 54, 57 f.; Grünberg in Palandt, aaO., § 315 Rn. 6).
  • BGH, 12.11.1991 - KZR 2/90

    Förderung von Leasingsgeschäften durch marktbeherrschenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Leistungen dieser Art können nicht deshalb beanstandet werden, weil dadurch die Tochtergesellschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird (BGH WuW/E BGH 1947, 1949 - Stuttgarter Wochenblatt; BGH WuW/E BGH 2755, 2758 - Aktionsbeträge; Schultz in Langen/Bunte, aaO., § 20 Rn. 153).
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Besteht zwischen den Parteien ein Vertrag, reicht aus, dass für den Leistungsanspruch, der mit Hilfe der begehrten Auskunft geltend gemacht werden soll, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht (BGH NJW 2002, 3771).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2003 - U (Kart) 20/02

    Anforderungen an Nutzungsentgelte für die Benutzung öffentlicher Eisenbahnen und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung besteht, verbundene und fremde Unternehmen gleich zu behandeln (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 19.03.2003, Az. U (Kart) 20/02 - InfraCard-Tarif).
  • BGH, 20.05.2003 - KZR 19/02

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 36/05
    Ausgehend von diesem Maßstab hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2003 (NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik) bei der nach § 5 AGBGB (jetzt: § 305 c Abs. 2 BGB) kundenfreundlichsten Auslegung einen Anspruch des Franchise-Nehmers auf Auszahlung sämtlicher Einkaufsvorteile aus der im Franchisevertrag enthaltenen Klausel hergeleitet, die den Franchise-Geber verpflichtete, "Vorteile ... zur Erreichung optimaler Geschäftserfolge an den Partner weiter(zugeben)".
  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 59/01

    Entsprechende Anwendung des Handelsvertreterrechts auf Franchise-Verträge

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 6/86

    Umstellung des Vertriebssystems durch einen marktstarken Hersteller;

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2007 - U (Kart) 37/06

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot des Subunternehmers - Zurückbehaltungsrecht

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2014 - U (Kart) 4/14
    Erforderlich ist eine tatsächliche Beeinträchtigung, die bloße Eignung hierfür reicht nicht aus (vgl. Senat, Urteil v. 13. Dezember 2006 -VI-U [Kart] 36/05, BB 2007, 738 ff., bei juris zu Rdnr. 28; Bechtold , a.a.O.; Markert , a.a.O., § 20 Rdnr. 118).

    In die Abwägung einzustellen ist zum Anderen das Interesse des behinderten Unternehmens an einer von machtbedingten Beeinträchtigungen möglichst freien wettbewerblichen Betätigung (vgl. nur BGH, Urteil v. 24. Oktober 2011 -KZR 7/10, WuW/E DE-R 3446 ff. = NJW 2012, 773 ff., Rdnr. 37 - Grossistenkündigung ; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 -KVR 17/08, WuW/E DE-R 2514 ff., bei juris zu Rdnr. 14 - Bau und Hobby ; Senat, Urteil v. 13. Dezember 2006 -VI-U [Kart] 36/05, BB 2007, 738 ff., bei juris zu Rdnr. 28; Senat, Beschluss v. 21. Dezember 2011 -VI-Kart 5/11 [V], Umdruck S. 13).

    Die Bevorzugung von Konzernunternehmen und anderen interessenmäßig verbundenen Unternehmen ist in der Regel nicht unbillig, weil grundsätzlich niemand verpflichtet ist, fremden Wettbewerb zu fördern (vgl. BGH, Urteil v. 12. November 1991 -KZR 2/90, WuW/E BGH 2755 ff., bei juris zu Rdnr. 27 - Aktionsbeträge ; BGH, Beschluss v. 11. November 2008 -KVR 17/08, WuW/E DE-R 2514 ff., bei juris zu Rdnr. 24 - Bau und Hobby ; Senat, Urteil v. 13. Dezember 2006 -VI-U [Kart] 36/05, BB 2007, 738 ff., bei juris zu Rdnr. 28).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 22/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 20/10

    Rechte und Pflichten aus einem Franchisevertrag; Rechnatur von Beiträgen des

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 23/10

    Ansprüche des Franchisenehmers gegen den -geber auf Auskunft über

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 24/10

    Ansprüche des Franchisenehmers gegen den -geber auf Auskunft über

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchise-vertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 26/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 27/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 28/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 21/10

    Rechte und Pflichten aus einem Franchisevertrag; Rechnatur von Beiträgen des

    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - U (Kart) 25/10
    § 242 BGB begründet eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. BGH NJW 1999, 2671, 2675 m.w.N.; Senat BB 2007, 738; Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl., § 260 Rdnr. 4).

    In einem Franchisesystem gibt es keine gesetzliche Pflicht des Franchisegebers, die von ihm ausgehandelten Einkaufsvorteile in vollem Umfang an den Franchisenehmer herauszugeben bzw. seinen Franchisenehmern alle Vorteile aus dem Bezug bei von ihm erschlossenen Einkaufsquellen zu überlassen (BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

    Bei dieser gesetzlichen Ausgangslage kann sich nur im Einzelfall aus dem Franchisevertrag selbst eine Pflicht zur Herausgabe der Einkaufsvorteile ergeben (vgl. BGH, WuW/E DE-R 2514 Tz 20 - Bau und Hobby ; BGH, WRP 1999, 534 Tz. 50, 53 - Preisbindung durch Franchisegeber; Senat, BB 2007, 738 Tz.21 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2006 - U (Kart) 37/05

    Kein gesetzlicher Anspruch des Franchisenehmers gegen den Franchisegeber auf

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