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   BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05   

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BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05 (https://dejure.org/2006,262)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2006 - 2 AZR 840/05 (https://dejure.org/2006,262)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 (https://dejure.org/2006,262)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 23 Abs. 1 S. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf einen Betrieb durch Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer"; Anforderungen an einen Betrieb zur Anwendung des KSchG; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Geltung des Ersten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kleinbetriebskausel im KSchG - Alt-Arbeitnehmern sind nicht geschützt

  • bag-urteil.com

    Anwendbarkeit von § 23 Abs. 1 S. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf einen Betrieb durch Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer"

  • hensche.de

    Kündigungsschutzgesetz: Anwendbarkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des abgesenkten Schwellenwertes zur Bestimmung der Beschäftigtenzahl - keine Berücksichtigung von Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit des KSchG: Bestimmung des Schwellenwerts der mindestens beschäftigten Arbeitnehmer ? Bestandsschutz nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur so lange, wie der am 31. 12. 2003 bestehende ?virtuelle Altbetrieb? nicht auf fünf oder weniger ?Alt-Arbeitnehmer? absinkt ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht - Kleinbetriebsklausel: BAG lässt Kündigungsschutz für "Altfälle" entfallen

  • IWW (Kurzinformation)

    Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderung der Kleinbetriebsklausel im KSchG ab dem 1. Januar 2004

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzgesetz

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haben Alt-Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Kündigungsschutz für Alt-Arbeitnehmer im Kleinbetrieb

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Update! Kein allgemeiner Kündigungsschutz für Alt-Arbeitnehmer!

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Änderung der "Kleinbetriebsklausel" im KSchG ab dem 1. Januar 2004

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Änderung der „Kleinbetriebsklausel“ im Kündigungsschutzgesetz - Zum Kündigungsschutz für Alt-Arbeitnehmer

  • 123recht.net (Pressemeldung, 21.9.2006)

    Kündigungsschutz in kleineren Betrieben läuft aus // Ersatzeinstellungen retten alte Kleinbetriebsgrenze nicht

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsschutz für die Altbelegschaft: Keine Berücksichtigung von Ersatzeinstellungen!

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weniger Schutz für Alt-Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 343
  • ZIP 2007, 740
  • MDR 2007, 727
  • NZA 2007, 438
  • BB 2007, 831
  • DB 2007, 691
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Da dem Arbeitnehmer der Nachweis derart sachfremder Motive naturgemäß nur schwer gelingen kann, wird hierauf im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast Bedacht zu nehmen sein (vgl. hierzu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 3 b cc der Gründe; nachfolgend Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - BAGE 104, 308).

    Die Benachteiligung ist jedoch durch die besondere Interessenlage der Arbeitgeber von kleineren Betrieben gerechtfertigt (vgl. hierzu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).

    Die Einschätzung der maßgeblichen ökonomischen und sozialen Rahmenbedingungen liegt in der politischen Verantwortung des Gesetzgebers, ebenso die Vorausschau auf die künftige Entwicklung und die Wirkungen seiner Regelung (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Sachgesetzlichkeiten und die damit begründeten Randunschärfen normativer Regelungen in ständiger Rechtsprechung anerkannt (st. Rspr. vgl. 28. Juni 1960 - 2 BvL 19/59 - BVerfGE 11, 245, 254; 8. Juni 1993 - 1 BvL 20/85 - BVerfGE 89, 15, 24; 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97, 186).

    Dies gilt auch - noch - für die vorliegend vom Gesetzgeber gewählte Betriebsgröße (so auch im Ergebnis BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 22/93 - BVerfGE 97, 186).

  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 672/01

    Kleinbetrieb - Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Da dem Arbeitnehmer der Nachweis derart sachfremder Motive naturgemäß nur schwer gelingen kann, wird hierauf im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast Bedacht zu nehmen sein (vgl. hierzu BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I 3 b cc der Gründe; nachfolgend Senat 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - BAGE 104, 308).

    Durch eine vernünftige Anwendung der Grundsätze zur abgestuften Darlegungs- und Beweislast, wie sie der Senat insbesondere zu Kündigungen außerhalb des Anwendungsbereichs des Kündigungsschutzgesetzes formuliert hat, wird sicherzustellen sein, solche Umgehungssachverhalte sachgerecht zu erfassen (vgl. hierzu BAG 6. Februar 2003 - 2 AZR 672/01 - aaO; 25. April 2001 - 5 AZR 360/99 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 14 = EzA BGB § 242 Kündigung Nr. 4; 21. Februar 2001 - 2 AZR 15/00 - BAGE 97, 92).

  • BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 373/03

    Anwendung des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Für die Feststellung der Zahl der in der Regel Beschäftigten kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung, nicht hingegen auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an (vgl. zuletzt Senat 24. Februar 2005 - 2 AZR 373/03 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 34 = EzA KSchG § 23 Nr. 28).
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 58/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet es aber nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen auf die Dauerhaftigkeit einer bestehenden Rechtslage zu schützen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; vgl. zu Änderungen tarifvertraglicher Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit: Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gewerkschaften Nr. 7 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet es aber nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen auf die Dauerhaftigkeit einer bestehenden Rechtslage zu schützen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; vgl. zu Änderungen tarifvertraglicher Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit: Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gewerkschaften Nr. 7 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet es aber nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen auf die Dauerhaftigkeit einer bestehenden Rechtslage zu schützen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; vgl. zu Änderungen tarifvertraglicher Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit: Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gewerkschaften Nr. 7 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    In solchen Fällen ist das Vertrauen des Normadressaten in den Fortbestand der gesetzlichen Regelung gegen die Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen (BVerfG 5. Februar 2002 - 2 BvR 305, 348//93 - BVerfGE 105, 17, 40).
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 237/03

    Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    Hinzuzurechnen ist der Kläger, auch wenn mit der Beklagten davon ausgegangen wird, dass sein Arbeitsplatz dauerhaft entfällt (vgl. Senat 22. Januar 2004 - 2 AZR 237/03 - BAGE 109, 215) 'Damit werden zum Kündigungszeitpunkt insgesamt neun Arbeitnehmer beschäftigt.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05
    bb) Dabei ist unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine unechte Gesetzesrückwirkung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes grundsätzlich zulässig (BVerfG 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64, 86 ff.).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85

    Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume

  • BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59

    Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz

  • LAG Hamburg, 01.09.2005 - 8 Sa 58/05

    Kleinbetriebsklausel: Berücksichtigung von Neuverträgen bei Feststellung der Zahl

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Diese zählten bei der Berechnung der Arbeitnehmeranzahl mit Blick auf den abgesenkten Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht mit (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 24, BAGE 119, 343).

    Es ist nicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber mit der dort normierten Anhebung des Schwellenwerts seinen ihm vom Bundesverfassungsgericht zuerkannten Typisierungsspielraum bei der Frage, bis zu welcher Betriebsgröße vom Vorliegen der für den Kleinbetrieb charakterisierenden Merkmale regelmäßig auszugehen ist, bereits überschritten hätte (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 35, BAGE 119, 343).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 16 Sa 983/18

    Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern - Klage einer Reporterin des ZDF

    (a) Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach dem Wortlaut und Sinnzusammenhang ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf diesem Weg allein nicht ausgeräumt werden können (BAG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - zitiert nach juris, dort Rn. 24 m.w.N.).
  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 54/12

    Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung erst nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen haben, können sich dagegen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 KSchG auf die Bestimmungen des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nur und erst dann berufen, wenn im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (BAG 23. Oktober 2008 - 2 AZR 131/07 - Rn. 21 ff.; 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 14, 15, BAGE 119, 343) .

    Für sie soll der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz so lange erhalten bleiben, wie ihre Anzahl nicht auf fünf oder weniger absinkt (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 17 ff., BAGE 119, 343) .

    Dem steht nicht entgegen, dass Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" eine Weitergeltung des Kündigungsschutzgesetzes nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG nicht bewirken können (vgl. dazu BAG 5. November 2009 - 2 AZR 383/08 - Rn. 16 mwN; grundlegend: BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 343) .

    Da nur "Alt-Arbeitnehmer" einen am 31. Dezember 2003 bestehenden Kündigungsschutz behalten sollen, zählen für den Schwellenwert in § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur die Arbeitnehmer, die diesen ebenfalls genießen (BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 41, aaO) .

    Das ist etwa anzunehmen, wenn die Unterbrechung mit dem Ziel herbeigeführt wurde, den Bestandsschutz von "Alt-Arbeitnehmern" nach § 23 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 KSchG zu vereiteln (für die Ersatzeinstellung von Arbeitnehmern vgl. BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 22, BAGE 119, 343) .

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Diese "gespaltene" Anwendung des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb folgt aus dem Zusammenwirken der Regelungen von § 23 Abs. 1 Satz 2 und § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG (vgl. im Einzelnen Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343, 346 ff. mwN).

    Das Kündigungsschutzgesetz gilt für die am 31. Dezember 2003 beschäftigten Arbeitnehmer unverändert (Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343, 346).

    Maßgeblich für den abgesenkten Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG und den hiernach gewährleisteten Bestandsschutz ist der am Stichtag 31. Dezember 2003 bestehende "virtuelle" Altbetrieb mit seiner im Kündigungszeitpunkt noch vorhandenen Belegschaftsstärke (vgl. Senat 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343, 346 f.).

    Dies hat der Senat bereits in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 21. September 2006 (- 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343) entschieden und das gefundene Ergebnis sowohl aus dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz KSchG, als auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung hergeleitet.

    Die Rechtsprechung des Senats zur Behandlung von Neueinstellungen im Rahmen des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG hat im Übrigen in der Literatur weithin Zustimmung gefunden (KR/Weigand 8. Aufl. § 23 KSchG Rn. 33b; Hergenröder EWiR 2007, 345; Insam/Zöll DB 2007, 694; Niklas NZA 2006, 1395; Zundel NJW 2006, 3467, 3469).

  • ArbG Freiburg, 09.11.2011 - 3 Ca 121/11

    Geltungsbereich des KSchG - Kleinbetriebsklausel - Alt-Arbeitnehmer

    § 23 Abs. 1 S. 3 2. Halbs. KSchG schränkt diese Rechtsfolge allerdings ein: Nur wenn der Schwellenwert des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG wegen des Bestehens von "Alt-Arbeitsverhältnissen" überschritten ist, wird der Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes eröffnet (BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - Rdnr. 14).

    Der im Ansatz unbefristete Bestandsschutz gilt nur so lange, wie der am 31.12.2003 bestehende "virtuelle Altbetrieb" nicht auf fünf oder weniger "Alt-Arbeitnehmer" absinkt (BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - Rdnr. 17) .

    Frau W. schied jedenfalls aus dem Betrieb aus und zählt damit nicht mehr als Alt-Arbeitnehmerin (vgl. BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - Rdnr. 17).

    Diese Ersatzeinstellung führt nicht zu einer Perpetuierung des Kündigungsschutzes des Klägers (BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - u.a. Rdnr. 21).

    Der für diese Alt-Arbeitnehmer im Ansatz unbefristete Bestandsschutz gilt aber nur so lange, wie der am 31.12.2003 bestehende "virtuelle Altbetrieb" nicht auf fünf oder weniger Alt-Arbeitnehmer absinkt (BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - Rdnr. 17).

    Alt-Arbeitnehmer können damit weder Arbeitnehmer sein, die nach dem 31.12.2003 als Ersatz für einen ausscheidenden Alt-Arbeitnehmer eingestellt werden (vgl. hierzu BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - ), noch Arbeitnehmer, die aus einem anderen Betrieb, in dem sie bereits am 31.12.2003 beschäftigt waren, nach dem 31.12.2003 zum virtuellen Altbetrieb dazu stoßen, selbst wenn auf Grund gesetzlicher Anordnung oder vertraglicher Vereinbarung die Betriebszugehörigkeit anzurechnen ist.

    Beschäftigungsförderung und Besitzstandswahrung gerieten in ein Konfliktfeld, das so vom Gesetzgeber angesichts des klaren Wortlauts nicht angelegt werden sollte (BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - Rdnr. 19).

    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb für die Frage, ob Ersatzeinstellungen für Alt-Arbeitnehmer beim Schwellenwert des § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG zu berücksichtigen sind, entschieden, dass dies die Handhabung der Übergangsregelung angesichts des ohnehin schon nicht auf den ersten Blick eingängigen Wortlauts erheblich erschweren würde (BAG 21.9.2006 - 2 AZR 840/05 - Rdnr. 20).

  • BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 228/22

    Organstellung und Betriebsübergang - § 14 KSchG

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob die Feststellung des Landesarbeitsgerichts, die Schuldnerin habe neben dem Kläger zuletzt noch elf Arbeitnehmer beschäftigt, den Senat hinsichtlich der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes für den Kläger als "Altarbeitnehmer" (dazu BAG 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343) bindet, obwohl es sich mit den Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 KSchG nicht auseinandergesetzt hat.
  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 512/06

    Kündigungsschutz - Schwellenwert

    Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, dass Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene (Alt-)Arbeitnehmer bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden, trifft zu, wie der Senat bereits am 21. September 2006 (- 2 AZR 840/05 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 37 = EzA KSchG § 23 Nr. 29) mit erschöpfender Begründung entschieden hat.

    Dem ist nichts hinzuzufügen (vgl. Insamm/Zöll DB 2007, 694; Hergenröder EWiR 2007, 345; Röbke FA 2007, 369; Brors jurisPR-ArbR 19/2007 Anm. 1).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 25 Sa 1435/10

    Treuwidrige Kündigung - Diskriminierung wegen Krankheit - Zuckerschock bei

    Ersatzeinstellungen für bereits ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" werden nicht berücksichtigt (BAG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343 = AP Nr. 37 zu § 23 KSchG 1969 = NZA 2007, 438).

    Das folgt sowohl aus dem Wortlaut des § 23 Abs. 1 Satz 3, 2. Halbsatz KSchG, als auch aus der Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Neuregelung (BAG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - a. a. O.).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 790/07

    Kleinbetriebsklausel (§ 23 Abs. 1 KSchG) - Übergangsregelung

    Es hat sich der Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. KSchG durch den Senat (21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343) angeschlossen, nach der der Erste Abschnitt des KSchG nur Anwendung findet, wenn im Betrieb zum Kündigungszeitpunkt entweder mehr als zehn Arbeitnehmer oder mehr als fünf (Alt-) Arbeitnehmer beschäftigt sind, die bereits am 31. Dezember 2003 dem Betrieb angehörten.

    Der Senat hat sich, wie auch das Landesarbeitsgericht gesehen hat, in seinem den Parteien bekannten Urteil vom 21. September 2006 (- 2 AZR 840/05 - BAGE 119, 343) mit der Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. KSchG ausführlich und erschöpfend befasst und auch die denkbaren verfassungsrechtlichen Erwägungen hierzu geprüft und ist zu dem vom Landesarbeitsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Ergebnis gelangt.

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, die im Übrigen auch weithin Zustimmung gefunden hat (KR/Weigand 8. Aufl. § 23 KSchG Rn. 33b; Brors jurisPR-ArbR 19/2007 Anm. 1; Insam/Zöll DB 2007, 694; Hergenröder EWiR 2007, 345; Röbke FA 2007, 369; Niklas NZA 2006, 1395).

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 383/08

    Kleinbetriebsklausel - "Verwaltung

    Ersatzeinstellungen für ausgeschiedene "Alt-Arbeitnehmer" reichen jedoch nicht aus, um zu einer Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu gelangen (Senat 27. November 2008 - 2 AZR 790/07 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 23 Nr. 44 = EzA KSchG § 23 Nr. 34; 21. September 2006 - 2 AZR 840/05 - Rn. 18 ff., BAGE 119, 343).
  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 601/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Hamm, 04.05.2007 - 13 Sa 38/07

    Übernahme; Auszubildender; Auszubildendervertreter; Telekom

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 404/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 598/21

    Wirksamer Widerruf einer TRI-Zulage für Ausbildungspiloten; Wirksamer Widerruf

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 350/21

    Anwendung deutschen Rechts bei Kündigung mit Auslandsbezug; Wirksamkeit einer

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2021 - 4 Sa 303/21

    Luftverkehrsunternehmen; räumlicher Geltungsbereich des KSchG ; Betriebsübergang

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 349/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.09.2008 - 6 Sa 58/08

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

  • LAG Düsseldorf, 10.03.2022 - 11 Sa 346/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung bezüglich des Endtermins;

  • LAG Düsseldorf, 13.04.2022 - 4 Sa 540/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Fluggesellschaft; Betriebsübergang; Massenentlassung;

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 345/21

    Geltungsbereich des KSchG bei Unternehmen mit Sitz im Ausland; Übernahme

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 347/21

    Auslegung einer Kündigungserklärung; Räumlicher Geltungsbereich des § 23 KSchG ;

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 351/21

    Weitgehende

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 600/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Düsseldorf, 01.07.2022 - 10 Sa 429/21

    Überwiegende

  • LAG Düsseldorf, 09.03.2022 - 12 Sa 352/21

    Weitgehende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 11 Sa 692/08

    Kleinbetriebsklausel - Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses mit Beginn im

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2022 - 6 Sa 399/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; LTC-Zulage

  • LAG Düsseldorf, 15.12.2021 - 12 Sa 348/21

    Erklärungswille einer Kündigung mit längerer als der gesetzlichen

  • LAG Düsseldorf, 10.02.2022 - 11 Sa 431/21

    Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung hinsichtlich des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11

    Außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung - Verdacht der Manipulation von

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 773/05

    Anwendbarkeit des KSchG

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2017 - 5 Sa 208/16

    Kündigung, Kündigungsschutzgesetz, Anwendbarkeit, Kleinbetrieb,

  • LAG Niedersachsen, 28.09.2007 - 16 Sa 1900/06

    Mitberücksichtigung von in einem Unternehmen im Ausland arbeitenden Mitarbeitern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 191/15

    Kündigung - Kleinbetrieb - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2007 - 15 Sa 29/07

    Ausschluss des Auflösungsantrags des Arbeitgebers bei Unwirksamkeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20

    Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung

  • ArbG Trier, 16.05.2007 - 1 Ca 211/07
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