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   LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2627
LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07 (https://dejure.org/2008,2627)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07 (https://dejure.org/2008,2627)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 7 TaBV 25/07 (https://dejure.org/2008,2627)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Verfügungstellung eines derzeit handelsüblichen Personalcomputer für die Betriebsratstätigkeit; Rechtsfolgen einer räumlich wie personell erheblichen Erweiterung des Aufgabengebietes eines Betriebsrates bei der Ausstattung mit ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrat - Anspruch auf PC mit Zubehör

  • Betriebs-Berater

    PC für Betriebsratsarbeit

  • Judicialis

    BetrVG § 2 Abs. 1; ; BetrVG § 40; ; BetrVG § 40 Abs. 2; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 99

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 2 Abs. 1 § 40 Abs. 2 § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3
    Erforderlichkeit einer Computer-Ausstattung für Betriebsratsarbeit zur Erstellung und Pflege einer Überstundenstatistik - zulässiges Beschlussverfahren trotz rechtskräftiger Abweisung eines früheren Antrags vor sechs Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Für die Betriebsratsarbeit braucht man einen PC!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    PC-Ausstattung für Betriebsrat zeitgemäß

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    PC für Betriebsratsarbeit wenn bei der Arbeit erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat Anspruch auf einen PC

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines PC

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1505
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07
    Der Antragsteller und Beschwerdegegner verteidigt den arbeitsgerichtlichen Beschluss und hebt hervor, dass sein Antrag insbesondere auch in Anbetracht der Grundsätze, die das BAG in seiner Entscheidung vom 16.05.2007, 7 ABR 45/06, aufgestellt habe, begründet sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung der BAG obliegt die Prüfung, ob ein vom Betriebsrat verlangtes Sachmittel zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben erforderlich und vom Arbeitsgeber zur Verfügung zu stellen ist, zuerst dem Betriebsrat selbst (BAG vom 16.05.2007, 7 ABR 45/06; LAG Köln vom 06.06.2002, 5 TaBV 22/02).

    Zu der in § 40 Abs. 2 BetrVG in der ab 28.07.2001 geltenden Fassung erstmals ausdrücklich erwähnten Informations- und Kommunikationstechnik gehören insbesondere Computer mit entsprechender Software (BAG vom 16.05.2007, 7 ABR 45/06).

    Damit steht im vorliegenden Fall der Wunsch des Betriebsrats nach einer Ausstattung mit PC nebst üblichem Zubehör in voller Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die das BAG in seiner Entscheidung vom 16.05.2007, 7 ABR 45/06, aufgestellt hat.

  • LAG München, 19.12.2007 - 11 TaBV 45/07

    Personalcomputer

    Auszug aus LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07
    In Anbetracht all dessen wirkt sich die Entscheidung der Antragsgegnerin, sich dem ermessensfehlerfrei begründeten Wunsch des Betriebsrats nach Ausstattung mit einem PC nebst Zubehör zu widersetzen, im Ergebnis - objektiv betrachtet - wie eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit aus (sehr instruktiv zum Ganzen auch LAG München vom 19.12.2007, 11 TaBV 45/07).
  • LAG Bremen, 04.06.2009 - 3 TaBV 4/09

    Unverzichtbare Arbeitsmittel des Betriebsrats

    Weder Wortlaut noch Zweck des Gesetzes rechtfertigten eine solche Einschränkung (LAG Düsseldorf, Beschluss v. 02.09.2008, 9 TaBV 8/08, LAGE Nr. 12 zu § 40 BetrVG 2001 zum Thema Internetnutzung; kritisch insoweit auch LAG Köln, Beschluss v. 09.01.2008, 7 TaBV 25/07, juris Rz. 41); eine solche Darlegung sei in der Praxis in der Regel auch nicht möglich (Hess. LAG v. 07.02.2008, a. a. O.).

    Ebenso wenig muss sich der Beteiligte zu 1) vor diesem Hintergrund auf die Nutzung einer elektrischen Schreibmaschine verweisen lassen; dieses Angebot erscheint im Jahres 2007 mindestens objektiv dazu geeignet, eine sachgerechte und effektive Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates zu behindern (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 09.01.2008, 7 TaBV 25/07, juris Rz. 60).

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

    Dabei konnte offengelassen werden, ob eine elektrische Schreibmaschine heutzutage nicht mehr dem Mindestniveau moderner Schreibtechnik entspricht (LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07 - BB 2008, 1505; LAG Hessen, 07.02.2008 - 9 TaBV 247/07 - dbr 2008, Nr. 7, 37).

    Anderenfalls gelangte man nämlich zu dem Ergebnis, dass selbst die Bereitstellung einer elektrischen Schreibmaschine nicht erforderlich ist, weil rein theoretisch jedwedes Schreibwerk auch von Hand verrichtet werden kann (LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07 -).

    Dabei unterliegt es auch für die Beschwerdekammer keinem Zweifel, dass die Erledigung dieses Schreibwerkes inklusive Vervielfältigung und Versandvorbereitung ohne Zuhilfenahme eines PC mit Zubehör um ein vielfaches mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn der Betriebsrat mit dem einem dem heute üblichen Bürostandard entsprechenden PC ausgestattet wäre (LAG Köln, 09.01.2008- 7 TaBV 25/07 - Rn. 46).

    Sie verfügt nicht nur über ein modernes Rechenzentrum und über ein onlinevernetztes Kassensystem, sondern vertreibt selbst sogar PC nebst Zubehör an Endverbraucher (LAG Köln, 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07 - Rn. 54).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.01.2010 - 3 TaBV 31/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

    Die Kammer hat keinen Zweifel, dass die Erledigung dieses Schreibwerkes inklusive Vervielfältigung und Versandvorbereitung ohne Zuhilfenahme eines PC mit Zubehör um ein vielfaches mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn der Betriebsrat mit einem dem heute üblichen Bürostandard entsprechenden PC ausgestattet wäre (so auch LAG Köln, 09.01.2008- 7 TaBV 25/07 - Rn. 46; LAG Hamm 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08 zitiert nach JURIS, Rz. 92).
  • LAG Nürnberg, 24.08.2009 - 5 TaBV 32/06

    Gerichtsbeschluss - Rechtskraft - erneutes Verfahren - Betriebsratsbeschluss -

    Hinzu kommt, dass im Bedarfsfall auch der Bezirksleitung die Technik der Verkaufsleitung zur Verfügung steht, worauf der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 09.01.2008, 7 TaBV 25/07) hinweisen lässt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2010 - 1 TaBV 40a/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

    Jedenfalls nach einem Zeitraum von sieben Jahren ist eine erneute Beschlussfassung zum selben Gegenstand zulässig (vgl. auch Beschluss des LAG Köln vom 09.01.2008 ­ 7 TaBV 25/07 ­ juris ­ zur Zulässigkeit eines erneuten Antrags nach einem Zeitraum von 5 ½ Jahren).
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