Rechtsprechung
ArbG Köln, 03.03.2008 - 1 Ga 28/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Betriebs-Berater
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch
- Betriebs-Berater
Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 2008, 665
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13
Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per …
Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.
Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.
- ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09 Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Ls.) (Volltext in "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.