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   ArbG Köln, 03.03.2008 - 1 Ga 28/08   

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https://dejure.org/2008,31041
ArbG Köln, 03.03.2008 - 1 Ga 28/08 (https://dejure.org/2008,31041)
ArbG Köln, Entscheidung vom 03.03.2008 - 1 Ga 28/08 (https://dejure.org/2008,31041)
ArbG Köln, Entscheidung vom 03. März 2008 - 1 Ga 28/08 (https://dejure.org/2008,31041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Betriebs-Berater

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Betriebs-Berater

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2008, 665
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • ArbG Berlin, 25.01.2013 - 28 Ga 178/13

    Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs im ungekündigten Arbeitsverhältnis per

    Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.

    Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.

    Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Leitsatz) (Volltext: "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.

  • ArbG Berlin, 18.09.2009 - 28 Ga 15428/09
    Sonst würde in solchen Fällen auf das Erfordernis eines wesentlichen Nachteils im Sinne von § 940 ZPO verzichtet"; der Sache nach ebenso ArbG Köln 3.3.2008 - 1 Ga 28/08 - BB 2008, 665 (Ls.) (Volltext in "Juris") [II.2 b.], wonach auch zu beachten sei, "dass das rechtsstaatliche Gebot des umfassenden und effektiven Rechtsschutzes nicht nur für den Gläubiger, sondern auch für den Schuldner des Verfügungsanspruchs" gelte; wo die Vollziehung der Befriedigungsverfügung ebenso irreversible Verhältnisse schaffe wie ihre Verweigerung, müsse im Ergebnis "eine Interessenabwägung auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips" stattfinden.
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