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Rechtsprechung
   EuGH, 03.09.2009 - C-489/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26
EuGH, 03.09.2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,26)
EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,26)
EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-489/07 (https://dejure.org/2009,26)
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Volltextveröffentlichungen (30)

  • lexetius.com

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf? - Eine nationalen Regelung, nach der der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer im Fernabsatz gekauften Ware bei fristgerechtem Widerruf des Verbrauchers generell Wertersatz verlangen kann, ist europarechtswidrig.

  • markenmagazin:recht

    Wertersatz für Nutzung nach Widerruf

  • damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)

    Art. 6, Art. 14 der Richtlinie 97/7/EG; 312 c, 312 d, 355, 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 BGB
    Wertersatz und Widerrufsrecht sind doch miteinander vereinbar

  • Telemedicus

    Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf - Messner ./. Krüger

  • Telemedicus

    Wertersatz bei fristgerechtem Widerruf - Messner ./. Krüger

  • verkehrslexikon.de

    Zum Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

  • webshoprecht.de

    Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften

  • Europäischer Gerichtshof

    Messner

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • EU-Kommission PDF

    Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger.

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • EU-Kommission

    Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Amtsgericht Lahr - Deutschland. Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung.

  • JurPC

    Zur Wertersatzpflicht im Falle des Widerrufs

  • aufrecht.de

    Kein genereller Wertersatz bei Widerruf durch Verbraucher

  • Deutsches Notarinstitut

    RL 97/7/EG Art. 6; BGB § 357 Abs. 3
    Keine generelle Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

  • stroemer.de

    Wertersatz nach Widerruf

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung [Deutschland] über die Zahlung von Wertersatz an den Fernabsatzverkäufer bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts; Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertragsabschluss im Fernabsatz: Die Ausübung des Widerrufsrechts darf nicht dadurch beeinträchtigt werden, dass der Verbraucher allein deshalb zum Wertersatz verpflichtet wird, weil er die gekaufte Ware geprüft und ausprobiert hat

  • kanzlei.biz

    Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

  • info-it-recht.de

    Wertersatzpflicht beim Widerrufsrecht

  • Betriebs-Berater

    Deutsche Regelung zum Wertersatz nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts verstößt gegen Europarecht

  • Betriebs-Berater

    Deutsche Regelung zum Wertersatz bei Fernabsatzgeschäften ist europarechtswidrig

  • sewoma.de

    Verbraucherschutz

  • kanzlei.biz

    Kein genereller Wertersatz für Nutzungen bei Widerruf

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Messner./Krüger. Nutzungsersatzpflicht des Verbrauchers nach Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung [Deutschland] über die Zahlung von Wertersatz an den Fernabsatzverkäufer bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts; Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsabschlüsse im Fernabsatz: Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wertersatz beim Widerrufsrecht im Fernabsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (30)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - EIN VERBRAUCHER, DER VON SEINEM RECHT GEBRAUCH MACHT, EINEN VERTAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ ZU WIDERRUFEN, DARF NICHT GENERELL DAZU VERPFLICHTET WERDEN, DEM VERKÄUFER WERTERSATZ FÜR DIE NUTZUNG DER WARE ZU LEISTEN

  • markenmagazin:recht (Pressemitteilung)

    Verbraucher müssen bei Widerruf eines Online-Kaufs nicht generell Wertersatz für die Nutzung zahlen

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Gesetzentwurf zur Neuregelung des Widerrufsrechts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Neue Widerrufsbelehrung 2011

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Messner

    Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz - Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher - Dem Verkäufer zu zahlender Wertersatz für die Nutzung

  • heise.de (Pressebericht, 30.11.2010)

    Widerrufsrecht im Versandhandel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf und Wertersatz im Fernabsatz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Deutsche Regelung zum Wertersatz nach Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts verstößt gegen Europarecht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen beim Widerruf eines Internet-Vertrages nicht generell eine Nutzungsgebühr leisten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein genereller Wertersatz bei Fernabsatzrecht

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kein genereller Wertersatz bei Widerrufsrecht

  • juracontent.de PDF, S. 8 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    4. August - Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Verbraucher müssen beim Widerruf eines Internet-Vertrages nicht generell eine Nutzungsgebühr leisten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Änderungen zum Widerrufsrecht treten am 4. August 2011 in Kraft

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Widerrufsrechtes

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    IT-Recht Kanzlei stellt neue Muster für Widerrufsbelehrungen zur Verfügung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Neue Widerrufsbelehrung tritt in Kraft

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Wertersatz für Nutzung der Ware bei Widerruf

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Shop: Die Wertersatzpflicht des Käufers bei Widerruf

  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Das ewige Leid mit der Widerrufsbelehrung - Wertersatzklausel in der Widerrufsbelehrung gekippt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Droht neue Abmahnwelle? - Neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Online-Handel: Neues zum Wertersatz bei Widerruf und zur Muster-Widerrufsbelehrung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Neue Widerrufsbelehrung seit 04.11.2011 verbindlich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das ewige Leid mit der Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Neues Widerrufs- bzw. Rückgaberecht ab 04.08.2011 - Abmahnungen drohen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Onlineshopping: Ausprobieren erlaubt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Generelle Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz bei Rücksendung von Waren nicht zulässig - Widerrufsrecht darf durch Zahlung von Wertersatz nicht beeinträchtigt werden

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung: Aktuelles Urteil des EuGH zum Wertersatz

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung für Online-Shops

Besprechungen u.ä. (10)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 312d, 355, 357, 366 BGB
    Europarechtswidrigkeit von Nutzungsersatz bei Verbraucherwiderruf im Fernabsatz

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Aktuelles zum Verbraucherrecht für Online-Shops in Kürze

  • nomos.de PDF, S. 40 (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz bei Widerruf

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, 357 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BGB, Art. 6 Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)
    Generelle Pflicht zum Wertersatz bei Widerruf im Fernabsatz unzulässig

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Keine generelle Wertersatzpflicht nach fristgerechtem Widerruf

  • ilex-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Widerrufsbelehrung (RA Markus Timm)

  • beck.de PDF, S. 13 (Entscheidungsbesprechung)

    § 357 BGB; § 346 BGB; § 818 BGB
    "Globales Leihhaus Internet" statt Onlinehandel? - Wertersatz für Nutzungen nach fernabsatzrechtlichem Widerruf (RA Carsten Föhlisch und RA Felix Buchmann; MMR 1/2010, 3)

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatzregelung des deutschen Rechts ist unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Regelung zum Wertersatz im Onlinehandel unzulässig

  • shopbetreiber-blog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wertersatz - Anpassung der Widerrufs-Belehrung erforderlich?

Sonstiges (14)

  • cmshs-bloggt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Überschießender Verbraucherschutz oder das Gegenteil von gut ist gut gemeint?

  • cmshs-bloggt.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Leihhaus Internet wird ausgebaut

  • lhr-law.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die neue Widerrufsbelehrung 2011: Morgen, am 04.08.2011 geht es los!

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgericht Lahr (Deutschland) eingereicht am 5. November 2007 - Pia Messner gegen Firma Stefan Krüger

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 30.11.2010)

    Onlineeinkäufer dürfen Waren künftig ausprobieren und zurückschicken // Kabinett beschließt mehr Rechte bei Widerruf

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verbraucherrechte beim Widerruf von Fernabsatzvertrag sollen gestärkt werden

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Referentenentwurf zur Neuregelung des Wertersatzes bei Widerruf im Fernabsatz

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Anpassung der Widerrufs- und Rückgabebelehrung an das EuGH-Urteil zum Wertersatz

  • antiquariatsrecht.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Achtung: Neue Widerrufsbelehrung im Onlinehandel bezüglich Wertersatz seit dem 04.08.2011

  • shopbetreiber-blog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neues Widerrufsrecht 2011: Übergangsfrist abgelaufen

  • shopbetreiber-blog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    FAQ: Neue Widerrufsbelehrung 2011

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Widerrufsbelehrung 2011 zum 04.08.2011 // .. .und wieder eine neue Musterwiderrufsbelehrung.. .

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Lahr (Deutschland) - Auslegung von Art. 6 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. L 144, S. 19) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3015
  • ZIP 2009, 1820
  • EuZW 2009, 694
  • MMR 2009, 744
  • MIR 2009, Dok. 174
  • BB 2009, 1985
  • BB 2009, 2164
  • K&R 2009, 703
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 55/15

    BGH bejaht Wertersatzanspruch des Verkäufers nach Verbraucherwiderruf eines

    Der Gerichtshof hat im Zusammenhang mit einem - hier nicht in Frage stehenden - Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der Kaufsache während der Widerrufsfrist ausgeführt, die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf würden beeinträchtigt, wenn dem Verbraucher auferlegt würde, allein deshalb (Nutzungs-)Wertersatz zu zahlen, weil er die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware geprüft und ausprobiert habe (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, NJW 2009, 3015 Rn. 24 - Messner/Krüger).

    Demzufolge stehe die Zielrichtung der Fernabsatzrichtlinie und insbesondere das in Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie festgelegte Verbot grundsätzlich Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaats nicht entgegen, wonach der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz zu zahlen habe, wenn er die durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekaufte Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt habe (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 25 f. - Messner/Krüger).

    Wie bereits ausgeführt, steht es der Zielsetzung der Fernabsatzrichtlinie nicht entgegen, wenn der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz für eine unangemessene Benutzung der im Fernabsatz gekauften Ware zu leisten hat (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 26 - Messner/Krüger).

    Es verkennt hierbei, dass eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers für eine übermäßige Nutzung oder Prüfung der Kaufsache im Falle des Widerrufs mit der Zielsetzung der Fernabsatzrichtlinie grundsätzlich vereinbar ist (vgl. EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 26 - Messner/Krüger).

    Ebenso wenig besteht die Gefahr, dass allein durch die Zugrundelegung des vertraglich vereinbarten Entgelts die Höhe des Wertersatzes außer Verhältnis zum Kaufpreis der fraglichen Sache stünde, so dass auch unter diesem Aspekt die Wirksamkeit und Effektivität des eingeräumten Widerrufs nicht in Frage gestellt ist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - C-489/07, aaO Rn. 27 - Messner/Krüger).

  • BGH, 03.11.2010 - VIII ZR 337/09

    Zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags

    Die zunächst vom Berufungsgericht vertretene Auffassung, aufgrund der mehrtägigen ausgiebigen Testung des Bettes könne nicht mehr von einer bloßen Prüfung, sondern müsse bereits von einer bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme mit der Folge des Wertersatzes bei Verschlechterung ausgegangen werden, lasse sich aufgrund der am 3. September 2009 ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rs. C-489/07) nicht mehr aufrecht erhalten.

    Zu einem Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung der gekauften Sache während der Widerrufsfrist (§ 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB) hat der Gerichtshof der Europäischen Union im Urteil vom 3. September 2009 (NJW 2009, 3015 - Messner/Krüger) ausgeführt, aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7/EG ergebe sich, dass das Verbot, dem Verbraucher andere Kosten als die der unmittelbaren Rücksendung der Waren aufzuerlegen, gewährleisten solle, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" sei und der Verbraucher nicht durch negative Kostenfolgen von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde (Rn. 19).

  • EuGH, 27.03.2019 - C-681/17

    Das Widerrufsrecht der Verbraucher im Fall eines Onlinekaufs gilt für eine

    Dessen ungeachtet haftet der Verbraucher nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2011/83 im Licht ihres 47. Erwägungsgrundes für jeden Wertverlust einer Ware, der auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist, ohne dass er deshalb sein Widerrufsrecht verlöre (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 29).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-568/15

    Die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer dürfen nicht höher

    Der Gerichtshof hat zum Widerrufsrecht - wie es in der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. 1997, L 144, S. 19), die der Richtlinie 2011/83 vorausging, vorgesehen war - bereits entschieden, dass der Verkäufer vom Verbraucher für die Nutzung einer durch Vertragsabschluss im Fernabsatz gekauften Ware in dem Fall, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgerecht ausübt, grundsätzlich keinen Wertersatz für die Nutzung der Ware verlangen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 29).
  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

    Hinsendekosten im Fernabsatz

    Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Richtlinie stehen jedoch nicht einer Verpflichtung des Verbrauchers entgegen, für die Benutzung der Ware Wertersatz zu leisten, wenn er sie auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt hat, sofern die Zielsetzung der Richtlinie und insbesondere die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf nicht beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 3. September 2009 - Rs. C-489/07, NJW 2009, 3015 - Messner/Krüger).

    b) Es kann hier offen bleiben, wie die Vorschrift des § 357 Abs. 3 Satz 1 und 2 BGB unter Berücksichtigung der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 3. September 2009 (aaO) auszulegen ist (vgl. Lapp, jurisPR-ITR 19/2009 Anm. 2, unter D).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-511/08

    Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen

    Zum anderen ergibt sich aus dem 14. Erwägungsgrund der Richtlinie 97/7 in Bezug auf die Zielsetzung von Art. 6, dass mit dem Verbot, dem Verbraucher im Fall seines Widerrufs die durch den Vertrag entstandenen Kosten aufzuerlegen, gewährleistet werden soll, dass das in dieser Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht "mehr als ein bloß formales Recht" ist (vgl. dazu Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 23.01.2019 - C-430/17

    Walbusch Walter Busch - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Das Widerrufsrecht soll also den Nachteil ausgleichen, der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren (vgl. entsprechend Urteil vom 3. September 2009, Messner, C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-681/17

    slewo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

    7 Im Urteil vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 20 und 25), in dem es um die durch die Richtlinie 2011/83 ersetzte Richtlinie 97/7 ging, heißt es, dass die Vorschriften über das Widerrufsrecht "den Nachteil ausgleichen [sollen], der sich für einen Verbraucher bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergibt, indem ihm eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wird, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren", ohne ihm jedoch "Rechte einzuräumen, die über das hinausgehen, was zur zweckdienlichen Ausübung [dieses Rechts] erforderlich ist".

    26 Zur Entschädigung des Unternehmers in einem solchen Zusammenhang vgl. u. a. Urteile vom 3. September 2009, Messner (C-489/07, EU:C:2009:502, Rn. 29), betreffend die Richtlinie 97/7, an deren Stelle die Richtlinie 2011/83 getreten ist, sowie vom 2. März 2017, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main (C-568/15, EU:C:2017:154, Rn. 24 und 26).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2021 - 9 U 107/19

    Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages; Wirksamkeit einer

    Für den Fall der Richtlinie 97/7/EG hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass diese nicht zum Ziel hatte, dem Verbraucher Rechte einzuräumen, die über das hinausgehen, was zur zweckdienlichen Ausübung seines Widerrufsrechts erforderlich ist, weshalb die in ihrem Art. 6 festgelegten Verbote grundsätzlich Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, wonach der Verbraucher einen angemessenen Wertersatz zu zahlen hat (EuGH, NJW 2009, 3015 Rnrn. 25, 26 - Messner).
  • OLG Köln, 27.04.2010 - 6 W 43/10

    Formularmäßiger Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Kauf von

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-511/08

    Heinrich Heine - Richtlinie 97/7/EG - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im

  • OLG Braunschweig, 21.12.2020 - 11 U 201/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 102/10

    Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 1 AGG durch Kündigung

  • OLG Koblenz, 08.03.2010 - 9 U 1283/09

    "40 Euro Klausel"

  • AG Berlin-Mitte, 05.01.2010 - 5 C 7/09

    Wirksamkeit der derzeitigen Muster-Widerrufsbelehrung zum Wertersatz bei

  • LG München II, 12.11.2020 - 5 O 172/20

    Widerruf eines Werkvertrages über Lieferung und Einbau einer Holztreppe

  • LG Ravensburg, 01.03.2023 - 2 O 107/22

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Berechnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-536/22

    VR Bank Ravensburg-Weingarten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-133/22

    LACD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 2011/83/EU

  • OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen; Verwendung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-32/12

    Duarte Hueros - Verbraucherschutz - Richtlinie 1999/44/EG - Art. 3 - Rechte des

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2012 - C-49/11

    Content Services - Verbraucherschutz - Vertragsabschlüsse im Fernabsatz -

  • LG Bautzen, 04.11.2011 - 1 S 88/09
  • LG Stuttgart, 23.09.2016 - 12 O 237/16

    Verbraucherdarlehensvertrag im Altfall: Vereinbarung über die Verlängerung der

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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,541
BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,541)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2009 - II ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,541)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - II ZR 36/08 (https://dejure.org/2009,541)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG a.F. §§ 30, 31
    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft, Freistellungspflicht des Gesellschafters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besicherung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens durch den Gesellschafter; Anwendbarkeit des Eigenkapitalersatzrechts in Gestalt der Novellenregeln in Altfällen

  • Betriebs-Berater

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines Gesellschafters für Bankdarlehen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft eines GmbH-Gesellschafters

  • Judicialis

    GmbHG § 30 Abs. 1; ; GmbHG § 31 Abs. 1; ; GmbHG § 32b

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GmbHG § 30 Abs. 1; GmbHG § 31 Abs. 1; GmbHG § 32b
    Ansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter wegen Rückführung einer durch eine Bürgschaft des Gesellschafters gesicherten Verbindlichkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Gesellschaftsrecht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft der Gesellschafter für Bankdarlehen der Gesellschaft ? Pflicht der Gesellschafter, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen ? Erstattungspflicht, wenn Gesellschafter auf Kosten der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die eigenkapitalersetzende Bürgschaft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG a. F. §§ 30, 31
    Erstattungsanspruch der GmbH bei Verwertung der Gesellschaftssicherheit wegen einer Forderung, für die der Gesellschafter sich eigenkapitalersetzend verbürgt hat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Eigenkapitalersatz des Gesellschafters vor MoMiG

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 30 GmbHG vom 22.03.2005, § 31 GmbHG vom 09.12.2004
    Bürgschaft, Empfänger der Leistung, Leistung an Dritte, Leistung an Dritten mit Ziel an Gesellschafter-indirekt, Leistungsart

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaft des Gesellschafters für Bankdarlehen der Gesellschaft

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2883
  • NJW-RR 2009, 1339
  • ZIP 2008, 1027
  • ZIP 2009, 1806
  • MDR 2009, 1229
  • NZI 2009, 659
  • WM 2009, 1798
  • BB 2009, 1985
  • DB 2009, 1975
  • NZG 2009, 1024
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Da es aus der Sicht der Gesellschaft und ihrer Gläubiger keinen Unterschied macht, ob der Gesellschafter ihr in der Krise dadurch hilft, dass er ihr Darlehensmittel zuführt, oder ob er lediglich die Sicherheit zur Verfügung stellt, ohne welche ein außenstehender Dritter der GmbH kein Darlehen gewähren würde, ist die ein solches Darlehen sichernde Bürgschaft wie eine Einlagenleistung zu behandeln (vgl. Senat, BGHZ 67, 171, 182) .

    Bei Insolvenzantragstellung überstieg die Unterbilanz der Schuldnerin, deren Höhe den Anspruch aus §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 GmbHG a.F. analog begrenzt (vgl. BGHZ 67, 171, 179 ; 76, 326, 332 ; 81, 311, 319), den Kaufpreis und damit die Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 541.472,30 EUR.

  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 43/91

    Freistellungsanspruch der GmbH bei kapitalersetzender Sicherheitsleistung eines

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Wegen der eigenkapitalersetzenden Funktion der Bürgschaft hätte der Beklagte zu 1 die Schuldnerin in der Krise vor der Inanspruchnahme durch die darlehensgewährende Volksbank bewahren und selbst die Mittel zur Rückführung des Kredits bereitstellen müssen (vgl. Sen. Urt. v. 9. Dezember 1991 - II ZR 43/91, ZIP 1992, 108, 109; v. 14. März 2005 - II ZR 129/03, ZIP 2005, 659, 660).

    Mit der Verwertung der Calling-Card-Plattform hat die Schuldnerin statt dessen, wirtschaftlich betrachtet, eine Zahlung aus ihrem Vermögen vorgenommen (vgl. Sen. Urt. v. 14. Oktober 1985 - II ZR 280/84, ZIP 1986, 30, 31; v. 9. Dezember 1991 aaO ZIP 1992, 108, 109).

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 129/03

    Verbotene Rückgewähr von Einlagen durch Tilgung einer durch eine

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Wegen der eigenkapitalersetzenden Funktion der Bürgschaft hätte der Beklagte zu 1 die Schuldnerin in der Krise vor der Inanspruchnahme durch die darlehensgewährende Volksbank bewahren und selbst die Mittel zur Rückführung des Kredits bereitstellen müssen (vgl. Sen. Urt. v. 9. Dezember 1991 - II ZR 43/91, ZIP 1992, 108, 109; v. 14. März 2005 - II ZR 129/03, ZIP 2005, 659, 660).

    Diese richtet sich allein danach, in welcher Höhe die durch die Bürgschaft besicherte Darlehensforderung zurückgeführt worden und damit erloschen ist (vgl. Sen. Urt. v. 14. März 2005 - II ZR 129/03, ZIP 2005, 659).

  • BGH, 18.06.2007 - II ZR 86/06

    Kapitalerhaltung bei Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH unter

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Die fünfjährige Verjährungsfrist beginnt frühestens mit der Verwertung der Sicherheit als dem Zeitpunkt der Auszahlung (Senat, BGHZ 173, 1 Tz. 27), die hier aufgrund der Teilzahlungsvereinbarung zeitlich gestreckt ist.
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Der Anspruch ist nicht auf eine künftige Leistung gerichtet (§ 259 ZPO), da der Auskunftsanspruch bereits mit der Veräußerung der Calling-Card-Plattform im November 2002 entstanden ist und die Zahlungen ihn nur im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung aktualisieren (vgl. BGHZ 159, 66, 73 ; BGHZ 117, 264, 278f) .
  • BGH, 21.09.1981 - II ZR 104/80

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistung; Stammkapital, Gesellschfterdarlehen;

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Bei Insolvenzantragstellung überstieg die Unterbilanz der Schuldnerin, deren Höhe den Anspruch aus §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 GmbHG a.F. analog begrenzt (vgl. BGHZ 67, 171, 179 ; 76, 326, 332 ; 81, 311, 319), den Kaufpreis und damit die Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 541.472,30 EUR.
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Der Anspruch ist nicht auf eine künftige Leistung gerichtet (§ 259 ZPO), da der Auskunftsanspruch bereits mit der Veräußerung der Calling-Card-Plattform im November 2002 entstanden ist und die Zahlungen ihn nur im Sinne einer Fälligkeitsvoraussetzung aktualisieren (vgl. BGHZ 159, 66, 73 ; BGHZ 117, 264, 278f) .
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Bei Insolvenzantragstellung überstieg die Unterbilanz der Schuldnerin, deren Höhe den Anspruch aus §§ 30 Abs. 1, 31 Abs. 1 GmbHG a.F. analog begrenzt (vgl. BGHZ 67, 171, 179 ; 76, 326, 332 ; 81, 311, 319), den Kaufpreis und damit die Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 541.472,30 EUR.
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 277/03

    Voraussetzungen des Sanierungsprivilegs

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Der Gesellschafter-Gesellschafter ist einem Gesellschafter gleichzustellen, wenn er einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschafterin, vornehmlich auf Grund einer qualifizierten Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte, ausüben kann (Sen. Urt. v. 21. November 2005 - II ZR 277/03, ZIP 2006, 279 Tz. 20 m.w.Nachw., insoweit in BGHZ 165, 106 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 36/08
    Neben dem Dritten, der mit dem Gesellschafter eine wirtschaftliche Einheit bildet, ist auch der nominelle Gesellschafter für die von dem Dritten erbrachten eigenkapitalersetzenden Leistungen verantwortlich (vgl. BGHZ 105, 168, 176) .
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

  • BGH, 07.05.1984 - II ZR 276/83

    Haftung der GmbH-Gesellschafter im Vorgründungsstadium; Aufgabe der

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 24/07

    Verbotswidrige Weggabe eines Vermögensgegenstandes durch GmbH-Gesellschafter -

  • BGH, 14.10.1985 - II ZR 280/84

    Rückgewähr von Sicherheiten für ein kapitalersetzendes Darlehen

  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12

    Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten

    Deshalb ist aufgrund der im Rahmen dieser Vorschrift anzustellenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 36/08, WM 2009, 1798 Rn. 16; vom 11. Januar 2011, aaO; vom 11. Oktober 2011 - II ZR 18/10, WM 2011, 2235 Rn. 18; vom 28. Februar 2012 - II ZR 115/11, WM 2012, 843 Rn. 16) die im Wege einer Abtretung ebenso wie die durch eine Anweisung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 - II ZR 118/98, WM 2000, 1445, 1449) bewirkte Drittzahlung als Leistung an den Gesellschafter zu behandeln.
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11

    Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch

    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 32a Abs. 2 GmbHG aF, der Vorgängervorschrift des § 44a InsO, unterlag es der freien Entscheidung des Drittgläubigers, die Gesellschafts- oder die Gesellschaftersicherheit in Anspruch zu nehmen (grundlegend BGH, Urteil vom 19. November 1984 - II ZR 84/84, ZIP 1985, 158; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Oktober 1985 - II ZR 280/84, ZIP 1986, 30, 31; vom 9. Dezember 1991 - II ZR 43/91, ZIP 1992, 108; vgl. auch den Fall BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 36/08, ZIP 2009, 1806 Rn. 15 f).
  • BGH, 13.07.2017 - IX ZR 173/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung:

    Auch wenn die Gesellschaft selbst dem Darlehensgeber eine anfechtungsfeste Sicherung stellt, bleibt es bei dem Grundsatz des § 44a InsO, wonach der Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft vorrangig zur Befriedigung des Darlehensgebers verpflichtet ist (in diesem Sinne bereits zum Altrecht: BGH, Urteil vom 28. September 1987 - II ZR 28/87, ZIP 1987, 1541, 1542 f; vom 9. Dezember 1991 - II ZR 43/91, ZIP 1992, 108, 109; vom 20. Juli 2009 - II ZR 36/08, WM 2009, 1798 Rn. 15 f; Urteil vom 26. Januar 2009 - II ZR 260/07, BGHZ 179, 249 Rn. 11).
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 164/13

    Insolvenzanfechtung: Freiwerden einer Gesellschaftersicherheit infolge der

    Vor Verfahrenseröffnung war die Beklagte verpflichtet, die Schuldnerin von einer Inanspruchnahme durch die S.        als Darlehensgeberin freizustellen (vgl. Kirchhof, AnfG, 2012, § 6a Rn. 12; BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 36/08, WM 2009, 1798 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 13/09

    GmbH: Passivierung eines Gesellschafterdarlehens im Rahmen einer gesplitteten

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils bereits mehrfach entschieden, dass die Rechtsprechungsregeln jedenfalls dann weiterhin gelten, wenn das Insolvenzverfahren vor dem 1. November 2008 eröffnet wurde (BGHZ 179, 249 Tz. 15 ff. "Gut Buschow"; BGHZ 179, 285 Tz. 8; Urt. v. 6. April 2009 - II ZR 277/07, ZIP 2009, 1273; v. 20. Juli 2009 - II ZR 36/08, ZIP 2009, 1806).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2010 - 6 U 176/09

    Verjährung von Erstattungsansprüchen wegen der Rückführung

    a) Nach diesen Vorschriften findet auf Erstattungsansprüche nach den Rechtssprechungsregeln, die am 15.12.2004, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, bestanden haben und noch nicht verjährt gewesen sind, die alte fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 GmbHG a.F. dann Anwendung, wenn der Ersatzpflichtige gut- und nicht bösgläubig gehandelt hat (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - II ZR 234/07, Rz. 14 bei juris; Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 22 bei juris).

    Den Gesellschafter trifft daher nur im Umfang seiner Befreiung von der eigenkapitalersetzenden Bürgschaft ein Erstattungsanspruch der Gesellschaft (BGH, Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 15 ff bei juris).

    Folglich trifft den Gesellschafter keine Erstattungspflicht, wenn die von ihm gestellte Bürgschaft unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rz. 11 bei juris).

  • OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12

    Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes

    Der Gesellschafter-Gesellschafter ist einem Gesellschafter gleichzustellen, wenn er einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschafter, vornehmlich auf Grund einer qualifizierten Mehrheit der Anteile oder Stimmrechte, ausüben kann (BGH, Urteil vom 20.07.2009 - II ZR 36/08, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 09.05.2018 - 8 W 736/18

    Notargebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Erstellung

    die mit der Eintragung -- nach aktueller Rechtsprechung identitätswahrend - in die damit entstehende GmbH übergeht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 36/08 - NJW-RR 2009, 1339 , juris Tz. 11; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG , 21. Aufl., § 11 Rn. 56 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 10.08.2016 - 13 U 163/16

    Insolvenzanfechtung: keine Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung bei

    Nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Literatur unterliegt die Leistung an den Gläubiger nur dann der Anfechtung auch gegenüber dem Sicherheit gebenden Gesellschafter, wenn hiermit die Gesellschaftersicherheit (zumindest teilweise) frei geworden ist (BGH, Urt. v. 20.07.2009 - II ZR 36/08, ZIP 2009, 1806 - 1808, juris Leitsatz 2 und Rn. 17; BGH, Urt. v. 04.07.2013 - IX ZR 229/12, ZIP 2013, 1629 - 1632, Rn. 20 ff.; BGH, Urt. v. 20.02.2014 - IX ZR 164/13, ZIP 2014, 584 - 587, Rn. 15; OLG Stuttgart, Urt. v. 14.03.2012 - 14 U 28/11, ZIP 2012, 834 - 838, juris LS 1 und Rn. 32, 38; Karsten Schmidt/Karsten Schmidt, InsO, 19. Aufl., § 135 Rn. 25;.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,949
OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08 (https://dejure.org/2009,949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.2009 - 23 U 69/08 (https://dejure.org/2009,949)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 2009 - 23 U 69/08 (https://dejure.org/2009,949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    § 327a AktG

  • Justiz Hessen

    § 304 AktG, § 305 AktG, § 327a AktG, § 320 Abs 2 S 2 HGB
    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag; Ausgleichsanspruch des ausscheidenden Minderheitsaktionärs neben Barabfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • Betriebs-Berater

    Squeeze-Out und BGV zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tocher bestätigt

  • Judicialis

    AktG § 327a

  • rechtsportal.de

    AktG § 327a
    Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

  • Der Betrieb

    Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages: Kein anteiliger Ausgleichsanspruch der außenstehenden Aktionäre gem. § 304 AktG für den Fall des Verlusts der Aktionärsstellung durch Squeeze-out vor Fälligkeit der Ausgleichszahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Squeeze-Out sowie Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Squeeze-Out und Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Eurohypo und Commerzbank-Tochter nicht verfassungswidrig - Beschlüsse weder rechtsmissbräuchlich noch sittenwidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1985
  • DB 2009, 2200
  • NZG 2010, 389
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Hinsichtlich der von der Rechtsprechung nicht angezweifelten Verfassungskonformität der Regelungen der §§ 327a AktG (vgl. nur BVerfG AG 2007, 544; BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207) wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verwiesen, die keiner Ergänzung bedürfen.

    Denn bereits der Gesetzgeber hat die erforderliche Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen, und zwar zugunsten des Hauptaktionärs für die Ausschlussmöglichkeit gegen Barabfindung, wie die Ausgestaltung des Verfahrens zeigt, so dass der Übertragungsbeschluss seine Rechtfertigung in sich trägt (vgl. BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207; Spindler/Stilz-Singhof a.a.O.; Hüffer a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Eine derartige Parallelprüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH (AG 2006, 887) und der überwiegenden Mehrzahl der Instanzgerichte (OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2005, 293; OLG Stuttgart AG 2004, 109; OLG Köln ZIP 2005, 1179; OLG Hamburg AG 2005, 253) kein Anfechtungsgrund.

    Der nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG notwendige Berichtsinhalt ist allerdings schlüssig und plausibel darzulegen (vgl. BGH AG 2006, 887; Spindler/Stilz-Singhof § 327c Rn 5).

    Dezidierte Beanstandungen gegen diese Unternehmensbewertung, deren sachliche Berechtigung die Angemessenheit der Barabfindung betrifft, sind auch nach der Rechtsprechung des BGH (AG 2006, 887) im Einzelnen nicht im vorliegenden Anfechtungsprozess, sondern im Spruchverfahren zu klären (§ 327f Satz 1, 2 AktG).

    Schließlich hat der BGH (AG 2006, 887) klargestellt, dass der Bericht den Aktionären eine Plausibilitätsprüfung, nicht aber eine eigene Unternehmensbewertung ermöglichen muss.

  • OLG Karlsruhe, 29.06.2006 - 7 W 22/06

    Anforderungen an die Bankgarantie im Rahmen eines Squeeze-out

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Eine etwaige Anspruchsentziehung stellte einen Sondervorteil in diesem Sinne dar und damit keinen tauglichen Anfechtungsgrund (vgl. OLG Karlsruhe, AG 2007, 92; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 5.11.2007, Az. 5 W 22/07, AG 2008, 167).

    Nach der Rechtsprechung von OLG Karlsruhe (AG 2007, 92) und OLG Frankfurt am Main (a.a.O.), der sich der Senat - ebenso wie das Landgericht - anschließt, ist die Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses, soweit es die Ordnungsmäßigkeit der Prüfung angeht, nur nach formalen Gesichtspunkten zu überprüfen.

    Gleichwohl ist auch das OLG Hamm aber zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anfechtungsklagen nicht auf diesen Gesichtspunkt der Parallelprüfung gestützt werden können, weil - wie dargelegt - inhaltliche Mängel und andere Unzuträglichkeiten bei der Abfassung des Prüfungsberichtes den Übertragungsbeschluss nicht unwirksam und anfechtbar machen können (s.o.; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.6.2006 (7 W 22/06)).

    Die Rüge des Klägers zu 5) von einer im Hinblick auf das den Minderheitsaktionär treffende Risiko der Insolvenz des Hauptaktionärs unzureichenden Gewährleistungserklärung entbehrt der Berechtigung, wie neben den Instanzgerichten (OLG Hamburg AG 2003, 696 und 698; OLG Düsseldorf AG 2005, 293 und 654; OLG Karlsruhe AG 2007, 92) nun auch das BVerfG (AG 2007, 544) entschieden hat.

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 137/04

    Durchführung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out-Verfahren)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Hinsichtlich der von der Rechtsprechung nicht angezweifelten Verfassungskonformität der Regelungen der §§ 327a AktG (vgl. nur BVerfG AG 2007, 544; BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207) wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verwiesen, die keiner Ergänzung bedürfen.

    Denn bereits der Gesetzgeber hat die erforderliche Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen, und zwar zugunsten des Hauptaktionärs für die Ausschlussmöglichkeit gegen Barabfindung, wie die Ausgestaltung des Verfahrens zeigt, so dass der Übertragungsbeschluss seine Rechtfertigung in sich trägt (vgl. BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207; Spindler/Stilz-Singhof a.a.O.; Hüffer a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Eine derartige Parallelprüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH (AG 2006, 887) und der überwiegenden Mehrzahl der Instanzgerichte (OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2005, 293; OLG Stuttgart AG 2004, 109; OLG Köln ZIP 2005, 1179; OLG Hamburg AG 2005, 253) kein Anfechtungsgrund.

    Die Parallelprüfung an sich spricht daher nicht gegen eine unabhängige (Über-)Prüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung (OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf, AG 2006, 202).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Hinsichtlich der von der Rechtsprechung nicht angezweifelten Verfassungskonformität der Regelungen der §§ 327a AktG (vgl. nur BVerfG AG 2007, 544; BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207) wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verwiesen, die keiner Ergänzung bedürfen.

    Denn bereits der Gesetzgeber hat die erforderliche Abwägung der widerstreitenden Interessen vorgenommen, und zwar zugunsten des Hauptaktionärs für die Ausschlussmöglichkeit gegen Barabfindung, wie die Ausgestaltung des Verfahrens zeigt, so dass der Übertragungsbeschluss seine Rechtfertigung in sich trägt (vgl. BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207; Spindler/Stilz-Singhof a.a.O.; Hüffer a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Solche besonderen Umstände sind indessen vorliegend nicht gegeben.Als Fallgruppen einer Rechtsmissbräuchlichkeit, Treuwidrigkeit und damit auch Unwirksamkeit des Übertragungsbeschlusses sollen in Betracht kommen (vgl. die Zusammenstellung von OLG Düsseldorf, AG 2004, 207 mit entsprechenden Nachweisen zum Streitstand in Rechtsprechung und Literatur), wenn - der Mehrheitsgesellschafter einen Formwechsel in die AG nur beschließt, um die andernfalls nicht bestehende Möglichkeit des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern zu ermöglichen, - die Mehrheitsbeteiligung von 95 % nur vorübergehend zum Zwecke der Durchsetzung des Ausschlussverfahrens erworben wird,- das Übertragungsbegehren sich als treuwidriges venire contra factum proprium darstellt, etwa weil der Hauptaktionär Minderheitsaktionäre erst kurz zuvor zum Erwerb der Aktien veranlasst hat (und sie dann ohne besonderen Grund wieder ausschließen will,- oder der Hauptaktionär mit dem Übertragungsverlangen und der nachfolgenden Beschlussfassung vertraglichen Absprachen mit dem Minderheitsaktionär zuwiderhandelt.Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob diese Gestaltungen als treuwidrig oder rechtsmissbräuchlich anzusehen sind, da die Kläger das Vorliegen einer dieser Fallgruppen nicht substantiiert dargelegt haben. So ist die von den Klägern zu 4), 5), 14), 15), 30) und 39) wiederholte Rüge eines (kursbeeinflussenden) Rechtsmissbrauchs durch widersprüchliches Verhalten angesichts der falschen Äußerungen des Bankchefs C, dass ein Squeeze-out nicht vorgesehen sei, unberechtigt.

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04

    Ausschluss von Minderheitsaktionären

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Eine derartige Parallelprüfung ist nach der Rechtsprechung des BGH (AG 2006, 887) und der überwiegenden Mehrzahl der Instanzgerichte (OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2005, 293; OLG Stuttgart AG 2004, 109; OLG Köln ZIP 2005, 1179; OLG Hamburg AG 2005, 253) kein Anfechtungsgrund.

    Die Rüge des Klägers zu 5) von einer im Hinblick auf das den Minderheitsaktionär treffende Risiko der Insolvenz des Hauptaktionärs unzureichenden Gewährleistungserklärung entbehrt der Berechtigung, wie neben den Instanzgerichten (OLG Hamburg AG 2003, 696 und 698; OLG Düsseldorf AG 2005, 293 und 654; OLG Karlsruhe AG 2007, 92) nun auch das BVerfG (AG 2007, 544) entschieden hat.

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Für den Hauptaktionär bestünde nicht einmal die Möglichkeit, den fehlerhaft arbeitenden gerichtlich bestellten Prüfer ohne weiteres auszuwechseln, er kann nur dessen Bericht vorlegen (OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Hamm, AG 2005, 773, 775).

    Zwar trifft es zu, dass das OLG Hamm (ZIP 2005, 1457 ff) das parallele Erstellen von Übertragungsbericht und Prüfbericht für nicht sinnvoll angesehen hat, weil der gesetzliche Zweck der Prüfung, nämlich die Wahrung der Schutzinteressen der Minderheitsaktionäre ein Maß an persönlicher, örtlicher und zeitlicher Distanz erfordert, das durch einen ständigen Erfahrungs- und Ergebnisaustausch mit den Geprüften in einer die gebotene Unvoreingenommenheit gefährdenden Weise gestört sein könnte.

  • OLG München, 11.10.2006 - 7 U 3515/06

    Anspruch eines ausscheidenden Minderheitenaktionärs auf einen vertraglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (OLG München, AG 2007, 334; OLG Hamburg, AG 2002, 409; LG Berlin, Urteile vom 29.5.2008, Az. 95 O 63/07 - Anl. B 58 und vom 3.5.2007, Az. 93 O 187/06 - Anl. B 25) und der herrschenden Meinung in der Literatur (vgl. Spindler/Stilz-Veil, a.a.O., § 304 Rn 34; Hüffer, a.a.O., § 304 Rn; MünchKommAktG-Bilda, § 304 Rn 104; Tebben, AG 2003, 600; jeweils m.w.N.) kann mangels gesetzlicher Regelung dem Willen der Vertragsparteien entsprechend auf den Tag der ordentlichen Hauptversammlung abgestellt werden, an dem an sich über die Verteilung des Bilanzgewinns entschieden und somit der Dividendenzahlungsanspruch fällig geworden wäre.

    Diese Vertragsbestimmung ist vergleichbar mit derjenigen im vom OLG München mit Urteil vom 11.10.2006 (Az. 7 U 3515/06, ZIP 2007, 582) entschiedenen Sachverhalt.

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Hinsichtlich der von der Rechtsprechung nicht angezweifelten Verfassungskonformität der Regelungen der §§ 327a AktG (vgl. nur BVerfG AG 2007, 544; BGH ZIP 2006, 2080; OLG Düsseldorf AG 2006, 202; AG 2004, 207) wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts verwiesen, die keiner Ergänzung bedürfen.

    Die Rüge des Klägers zu 5) von einer im Hinblick auf das den Minderheitsaktionär treffende Risiko der Insolvenz des Hauptaktionärs unzureichenden Gewährleistungserklärung entbehrt der Berechtigung, wie neben den Instanzgerichten (OLG Hamburg AG 2003, 696 und 698; OLG Düsseldorf AG 2005, 293 und 654; OLG Karlsruhe AG 2007, 92) nun auch das BVerfG (AG 2007, 544) entschieden hat.

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Eine harte Patronatserklärung, die zu einem Patronatsvertrag zwischen Patron und Gläubiger eines Dritten führt, liegt insbesondere vor, wenn sich eine Muttergesellschaft verpflichtet, die Tochtergesellschaft finanziell so auszustatten, dass diese ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger nachkommen kann (vgl. den Fall BGHZ 117, 127; ferner Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, vor § 765 Rn 21).
  • OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08
    Soweit Kläger rügen, diese Informationen seien teilweise unzureichend, sind sie mit diesen Einwendungen auf das Spruchverfahren zu verweisen, denn nach § 243 Abs. 4 S. 2 AktG kann eine Anfechtungsklage auf unrichtige, unvollständige oder unzureichende Informationen in der Hauptversammlung über die Übermittlung, Höhe oder Angemessenheit von Ausgleich, Abfindung, Zuzahlung oder über sonstige Kompensationen nicht gestützt werden, wenn das Gesetz für Bewertungsrügen ein Spruchverfahren vorsieht (ebenso OLG Frankfurt am Main a.a.O.; OLG Hamm, NZG 2005, 897).
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 199/06

    Anrechnung von Ausgleichszahlungen auf Abfindungszinsen

  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

    Ausschluß des Klagerechts bei Informations-, Auskunfts- und Berichtsmängeln im

  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines

  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

  • OLG Düsseldorf, 07.06.1990 - 19 W 13/86
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

  • OLG Köln, 26.08.2004 - 18 U 48/04

    Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären; Übertragung der Aktien der

  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98

    Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • OLG Stuttgart, 05.11.2003 - 20 W 5/03

    Gesellschaftsrechtliches Spruchverfahren: Geschäftswertfestsetzung bei

  • OLG Hamburg, 29.09.2004 - 11 W 78/04

    Beginn der Verzinsung der Barabfindung der außenstehenden Aktionäre; Bestimmung

  • BVerfG, 09.12.1997 - 1 BvR 2306/96

    Einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit dem Bayerischen

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • KG, 11.02.1972 - 1 W 1672/71
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach

  • LG Köln, 05.10.2007 - 82 O 114/06

    Meldepflichten nach WphG bei Umfirmierung bzw. Namensänderung des Aktionärs

  • BGH, 12.12.1960 - III ZR 191/59
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

  • BVerfG, 28.08.1980 - 1 BvR 218/80

    Verlust des rechtlichen Gehörs - Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten -

  • BGH, 23.11.1972 - IX ZR 29/71

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 21 W 7/11

    Spruchverfahren: Ermittlung des Unternehmenswertes durch Schätzung

    In der Hauptversammlung vom 29. August 2007, in der über den Unternehmensvertrag ebenso wie über den Squeeze out beschlossen wurde, kündigte man zu der Frage des Kaufpreises für das Retail Banking die Einholung einer ergänzenden Wertermittlung an (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. August 2008 - 23 U 69/08 -, Juris Rdn. 72).

    Zwar weist die Antragsgegnerin insoweit zu Recht unter Bezugnahme auf eine mittlerweile rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2009 (NZG 2010, 389) darauf hin, dass eine Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag niemals gezahlt worden und auch in Zukunft nicht geschuldet ist.

  • OLG Köln, 14.12.2017 - 18 AktG 1/17

    Verschmelzung der STRABAG AG freigegeben

    (2) Dass im Rahmen eines umwandlungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327f Satz 1 AktG eine Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses nicht darauf gestützt werden kann, dass der Hauptaktionär (hier: die J AG) mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre (hier: der Antragsgegner) einen Sondervorteil zu Gunsten eines Dritten (hier: der T T) und zu Lasten der Gesellschaft (hier: der Antragstellerin) oder der Minderheitsaktionäre zu erlangen gesucht habe, steht der Annahme von Rechtsmissbrauch nicht zwingend entgegen (anders wohl OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, AG 2010, 368-376, zitiert nach juris, Rn. 73).

    Zwar gibt es Stimmen in Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, AG 2010, 368-376, zitiert nach juris, Rn. 73 und Beschluss vom 05.11.2007 - 5 W 22/07, AG 2008, 167-172; LG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2004 - 31 O 144/03, ZIP 2004, 1755-1758, zitiert nach juris, Rn. 28 f.) und Schrifttum (Grunewald: in Münchener Kommentar zum AktG, 4. Auflage 2015, § 327a Rn. 29; Schnorbus: in K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. Auflage 2015, § 327f Rn. 21), die die Annahme von Rechtsmissbrauch schlechthin für ausgeschlossen halten, wenn der Squeeze-out dazu dienen soll, die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu verhindern.

  • OLG Frankfurt, 20.10.2010 - 23 U 121/08

    Überprüfung von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Aktiengesellschaft:

    Die Norm soll nach den Motiven des Gesetzgebers (BR-Drucks. 3/05 S. 53) zwar die einschlägige Rechtsprechung zur Relevanz aufgreifen und verdichten, will aber in ihrer Fassung mit der doppelten Einschränkung durch die Formulierung "nur" und das explizite, zudem aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs auszufüllende Wesentlichkeitsmerkmal ersichtlich nicht jede Informationspflichtverletzung zur Anfechtung genügen lassen, sondern verlangt eine wertende Betrachtung im Rahmen der genannten Einschränkungen (vgl. Senat, Urteil vom 26.8.2009, 23 U 69/08 - bei juris).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 107/08

    Aktiengesellschaft: Entstehung und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs des

    Wegen der Dividendenersatzfunktion des festen Ausgleichs ist die Vertragsregelung daher nicht zu beanstanden (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, für eine vergleichbare, für die Fälligkeit der Ausgleichszahlung den ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr bestimmende Regelung, Juris-Rz 101).

    Das ändert aber nichts daran, dass der Ausgleich an die Stelle der Dividende tritt und ihr funktional daher vergleichbar ist (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, Juris-Rz. 101).

    Der Anspruch konnte also in ihrer Person nicht mehr zum Zahlungsanspruch erstarken (vgl. OLG München AG 2007, 334, Juris Rz. 30 f, ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, Juris-Rz. 110).

    Eine solche ist nicht ersichtlich (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, Juris-Rz. 110).

  • OLG Frankfurt, 29.09.2009 - 5 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Entstehung und Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs des

    Wegen der Dividendenersatzfunktion des festen Ausgleichs ist die Vertragsregelung daher nicht zu beanstanden (so auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, für eine vergleichbare, für die Fälligkeit der Ausgleichszahlung den ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr bestimmende Regelung, noch nicht veröffentlicht, Urteilsumdruck S. 54).

    Das ändert aber nichts daran, dass der Ausgleich an die Stelle der Dividende tritt und ihr funktional daher vergleichbar ist (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, Urteilsumdruck S. 55).

    Der Anspruch konnte also in ihrer Person nicht mehr zum Zahlungsanspruch erstarken (vgl. OLG München AG 2007, 334, Juris Rz. 30 f, ihm folgend OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, Urteilsumdruck S. 59).

    Eine solche ist nicht ersichtlich (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08, Juris-Rz. 110).

  • LG Köln, 12.07.2019 - 82 O 135/07

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AXA Konzern AG: Barabfindung auf EUR

    Die Parallelprüfung ist dementsprechend in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2007 - II ZR 266/04 -, juris Rn. 29 mwN.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Mai 2006 - I-26 W 9/06 AktE, 26 W 9/06 AktE -, juris Rn. 19; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08 -, juris Rn. 80 mwN.).
  • OLG Hamburg, 14.06.2012 - 11 AktG 1/12

    Aktiengesellschaft: Verfassungsmäßigkeit des verschmelzungsrechtlichen Squeeze

    Eine konzerninterne Umschichtung, bei der es - ohne Schwellenberührung - lediglich zu einer Änderung der Zurechnungstatbestände kommt, löst aber keine Mitteilungspflichten nach §§ 21, 22 WpHG aus (OLG Ffm NZG 2010, 389 für einen Formwechsel; LG Ffm 3-5 O 275/07 - juris Tz. 66 - 68; OLG Ffm 23 W 14/08 - juris Tz. 15 jeweils für eine konzerninterne Übertragung von Anteilen auf die Hauptaktionärin; Assmann/Schneider WpHG, 4. Aufl. 2006 § 21 Rn. 44; OLG Köln 18 U 139/08 für eine Umfirmierung und einen Formwechsel; a.A. LG Köln 82 O 114/06 für eine Umfirmierung).

    Durch den Wegfall der Stimmrechte der ursprünglichen Obergesellschaft der ... wurde die Höhe der nach § 22 WpHG den weiteren Obergesellschaften zuzurechnenden Anteile nicht verändert (so auch OLG Frankfurt/ Main NZG 2010, 389).

  • LG Hannover, 12.10.2022 - 23 O 63/21

    Keine formelle Rechtswidrigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG bei

    Zudem weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass ein Übermaß an Detailreichtum für die Befriedigung des berechtigten Informationsbedürfnisses der Aktionäre kontraproduktiv sein kann (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26. August 2009 - 23 U 69/08 , juris Rn. 93).
  • LG Frankfurt/Main, 14.09.2009 - 5 O 203/07

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Eurohypo AG

    Mangels Erhöhung bleibt es insoweit bei dem gesetzlichen Mindestwert von EUR 200.000,-Für die Bemessung des Streitwertes des Ausgleichs kann dahingestellt bleiben, ob wegen der Eintragung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre am 25.7.2008 die Minderheitsaktionäre überhaupt einen Ausgleich verlangen können (bejahend Kammerurteile v. 18.3.2008 - 3-05 O 211/07 - v. 16.5.2008 - 3-05 O 357/07 - v. 25.7.2008 - 3-05 O 95/08, ebenso LG Köln Urteil v. 13.3.2009 - 82 O 93/08 - FG München EFG 2008, 1582 ; Dreier/Riedel BB 2009, 1822 ; a. A.: OLG Frankfurt am Main, Urteil v. 26.8.2009 - 23 U 69/08 -).
  • OLG Köln, 08.10.2009 - 18 U 57/09

    Squeeze out - Abgeltung ausstehender Ausgleichszahlungen mit der Barabfindung

    In Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (OLG München ZIP 2007, 334; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2009 - 23 U 69/08 - Stephan in K. Schmidt/Lutter, a. a. O., § 304 Rn. 43; Tebben, AG 2003, 600, 604 ff; aA Dreier/Riedel, BB 2009, 1822, 1827 f.) geht der Senat davon aus, dass die der Klägerin aufgrund des Squeeze out gemäß § 327a AktG zustehende Barabfindung nicht nur den Verlust des Stammrechts, sondern auch den damit verbundenen Verlust des Fruchtziehungsrechtes für das jeweils laufende Geschäftsjahr, in dem der Beschluss eingetragen wird, kompensieren muss, so dass auch insoweit ein vermögensmäßiger Nachteil des hinausgedrängten Aktionärs nicht besteht.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2008 - 23 W 14/08

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über ein Squeeze out:

  • OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 20 W 2/11

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außen stehenden Aktionärs für die

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08

    Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG

  • OLG Hamm, 19.07.2010 - 8 U 126/09

    Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - Kein Ausgleichsanspruch der

  • OLG Brandenburg, 15.08.2023 - 6 AktG 1/23
  • OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 6 AktG 1/23
  • OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 20 W 1/11

    Spruchverfahren: Rechtsschutzbedürfnis eines außen stehenden Aktionärs für die

  • OLG Köln, 24.06.2010 - 18 U 183/09

    Ansprüche der gegen Barabfindung ausscheidenden Aktionäre auf laufende

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