Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08   

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https://dejure.org/2010,87
BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 (https://dejure.org/2010,87)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 (https://dejure.org/2010,87)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 (https://dejure.org/2010,87)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 83 Abs 1 S 2 ArbGG
    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachaufwand des Betriebsrats; Benutzung eines Internetzugangs durch den Betriebsrat

  • Betriebs-Berater

    Internetzugang durch den Betriebsrat

  • hensche.de

    Betriebsrat: Internetzugang, Betriebsratsbüro

  • bag-urteil.com

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • Betriebs-Berater

    Zugang des Betriebsrats zum Internet

  • online-und-recht.de

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • rewis.io

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • ra.de
  • rewis.io

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Darlegung der Erforderlichkeit eines Internetzugangs

  • RA Kotz

    Betriebsrat - Zugang zum Internet

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch des Betriebsrats auf Schaffung eines Internetzugangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Sachaufwand des Betriebsrats; Benutzung des Internetzugangs durch den Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrat online

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Internetanschluss für den Betriebsrat

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Internet für den Betriebsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetanschluss

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Betriebsrates auf Internetzugang

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Internet für Betriebsrat

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Internet für den Betriebsrat

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Internet für den Betriebsrat

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsrat hat Anspruch auf Bereitstellung eines Internetzugangs - Arbeitgeber muss für laufende Geschäftsführung Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung stellen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Internet für den Betriebsrat!

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Betriebsrat hat Recht auf Internetzugang

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Geänderte Rechtsprechung des BAG!

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Sachmittelausstattung gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG: Betriebsrat online?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 129
  • NJW 2010, 1901
  • MDR 2010, 1061
  • NZA 2010, 709
  • MMR 2010, 637
  • BB 2010, 1404
  • BB 2010, 2247
  • BB 2010, 307
  • DB 2010, 1243
  • JR 2012, 177
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    a) Der Betriebsrat kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231) einen Internetzugang allerdings - ebenso wie die anderen in § 40 Abs. 2 BetrVG genannten Mittel - nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - aaO; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - aaO).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 22, BAGE 122, 293).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dies stellt der Senat in Abgrenzung zu früheren Entscheidungen (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 122, 293) ausdrücklich klar.

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört auch das Internet (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - zu II 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Soweit der Senatsentscheidung vom 23. August 2006 (- 7 ABR 55/05 - Rn. 16, 17, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) etwas Anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    a) Der Betriebsrat kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231) einen Internetzugang allerdings - ebenso wie die anderen in § 40 Abs. 2 BetrVG genannten Mittel - nur verlangen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihm nach dem Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich ist.

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - aaO; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - aaO).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B der Gründe, BAGE 107, 231).

    Der Betriebsrat kann sich mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283) .
  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    Es ist Sache des Verpflichteten zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - 17 TaBV 607/08

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Juli 2008 - 17 TaBV 607/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.2016 - 7 ABR 50/14

    Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon- und Internetanschluss

    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört auch das Internet (vgl. etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 10 mwN, BAGE 133, 129) .

    Er muss dazu keine konkret anstehenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben darlegen, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 23; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 24, BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .

    Ebenso wenig wie die rein theoretische Möglichkeit der sachfremden Nutzung des Internetanschlusses durch Betriebsratsmitglieder dem Anspruch des Betriebsrats auf einen Internetzugang von vornherein entgegensteht (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 24, BAGE 133, 129) , kann dem Arbeitgeber ohne Weiteres unterstellt werden, dass er die Internetaktivitäten des Betriebsrats einschließlich des E-Mail-Verkehrs unzulässigerweise kontrolliert und damit den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit missachtet.

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 12 mwN, NZA 2010, 709).

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (grds. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, 20, NZA 2010, 709; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 17 - 20 mwN, NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Erst mit Beschluss vom 20. Januar 2010 hat der Senat diese Rechtsprechung weiterentwickelt und klargestellt, dass die Nutzung des Internets durch den Betriebsrat "in der Regel" der gesetzlichen Aufgabenerfüllung dient (- 7 ABR 79/08 - Rn. 19, BAGE 133, 129) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 ABR 103/08

    Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

    Diese kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz grundsätzlich nur darauf überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen hat (BAG 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 - zu B I 4 a der Gründe mwN, AP BetrVG 1972 § 24 Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 9; vgl. auch 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 14 mwN, NZA 2010, 709).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Dies führt jedoch nicht zur Unzulässigkeit, da die Maßnahmen der Beklagten überlassen bleiben müssen, weil es Sache des Verpflichteten ist, zu entscheiden, wie er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (BAG NJW 2010, 1901 Rn. 8).
  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - NZA 2010, 709) .
  • LAG Hamm, 14.05.2010 - 10 TaBV 97/09

    Ausstattung des Betriebsrats einer Drogeriemarktkette mit Personalcomputer nebst

    Dem Anspruch eines Betriebsrats auf Zugang zum Internet für den ihm zur Verfügung zu stellenden PC können berechtigte Belange des Arbeitgebers, etwa weitere zusätzliche Kosten, entgegenstehen (im Anschluss an BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243).

    Zur Begründung des Anspruchs bedarf es nicht der Darlegung konkreter, aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt werden (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243 m.w.N.).

    Der Betriebsrat muss insoweit auch nicht im Einzelnen darlegen, dass er ohne den Einsatz des Internets seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243).

    Neben der Begrenzung der Kostentragungspflicht darf er bei seiner Entscheidung nicht besondere Arbeitgeberinteressen außer Acht lassen (BAG 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - DB 2010, 1243 Rn. 23).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Fallgestaltung, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zugrunde lag.

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 TaBV 23/15

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Sachmittel, Erforderlichkeit, Internet, E-Mail,

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (BAG, Beschl. v. 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22

    Berufung von Vorständen der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Klimaschutzklage gegen

    Die Wahl einer geeigneten Maßnahme ist dann Sache des Schuldners (BAGE 133, 129 Rn. 8; MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. 2020, ZPO § 253 Rn. 140).
  • LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - 2 TaBV 55/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang mit E-Mail-Adresse bei

    Daher bedarf es zur Begründung des Anspruches nicht der Darlegung konkreter aktuell anstehender betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben, zu deren Erledigung Informationen aus dem Internet benötigt würden (vgl. BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zitiert nach juris.web, NZA 201, 1901).

    Im Internet stehen dem Betriebsrat Suchmaschinen zu einzelnen Problemstellungen zur Verfügung und ermöglichen ihm auf diese Weise eine systematische Bearbeitung anstehender Probleme, ohne auf Zufallsfunde angewiesen zu sein (BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - zitiert nach juris. web, Rn. 18, NZA 2010, 1901).

    Der Betriebsrat entscheidet in eigener Verantwortung, wie und in welchem Umfang und mit welchen Mitteln er sich die für seine Arbeit erforderlichen Sachinformationen verschafft (BAG, Beschluss vom 20.01.2010 - 7 ABR 79/08 - Rn.18 a.a.O.).

  • LAG Hamm, 18.06.2010 - 10 TaBV 11/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Bereitstellung eines eigenen Farbdruckers

  • LAG Hamm, 20.05.2011 - 10 TaBV 81/10

    Mobiltelefon mit Prepaid-Karte für Betriebsratsvorsitzende; unbegründeter Antrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.06.2010 - 4 TaBV 4/10

    Anspruch eines Betriebsrats auf einen PC mit Internet-Zugang und ein Mobiltelefon

  • LAG Köln, 09.07.2010 - 4 TaBV 25/10

    Verschlüsselungstechnik für den elektronischen Schriftverkehr des

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.07.2010 - 1 TaBV 40a/09

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Ausstattung, Büroarbeiten, Schriftverkehr,

  • LAG Baden-Württemberg, 18.02.2009 - 12 TaBV 17/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang

  • LAG Hamm, 05.02.2010 - 13 TaBV 40/09

    Ausstattung des Betriebsrats mit Büroraum am Ort der Verkaufsstelle sowie Rechner

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 13/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

  • LAG Hessen, 09.07.2009 - 9 TaBV 258/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Zugang zum Internet

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Rechtsprechung
   BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,774
BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 (https://dejure.org/2010,774)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 7 ABR 51/08 (https://dejure.org/2010,774)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 (https://dejure.org/2010,774)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 1 S 1 BetrVG, § 7 S 1 BetrVG, § 7 S 2 BetrVG, § 14 Abs 2 S 1 AÜG, § 133 BGB
    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglicher Ausschluss der Wählbarkeit eines überlassenen Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

  • bag-urteil.com

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • rewis.io

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • ra.de
  • rewis.io

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers - Aufhebung eines gesetzlich begründeten Arbeitsverhältnisses - gemeinsamer Betrieb

  • RA Kotz

    Leiharbeiter - Wählbarkeit in Betriebsrat

  • rechtsportal.de

    Ausschluss der Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Betriebsratswahl: Keine Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers im Entleiherbetrieb?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 202
  • MDR 2010, 1060
  • NZA 2010, 832
  • BB 2010, 1404
  • DB 2010, 1298
  • NZG 2010, 937
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Der Antrag ist daher hinsichtlich des Umfangs der mit ihm verbundenen materiellen Rechtskraft, anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 10. März 2004 (- 7 ABR 49/03 - Rn. 12, BAGE 110, 27) zugrunde liegenden Fall, nicht auf die letzte Betriebsratswahl beschränkt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt dies gleichermaßen für die gewerbsmäßige wie für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung (10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 110, 27; ebenso, jedenfalls im Ergebnis GK/BetrVG-Kreutz 9. Aufl. § 8 Rn. 16; HaKo-BetrVG/Brors 3. Aufl. § 8 Rn. 4; Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai/Rose-Nicolai BetrVG 7. Aufl. § 8 Rn. 6; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 8 Rn. 6; WPK/Wlotzke BetrVG 4. Aufl. § 8 Rn. 14; Gräfl JbArbR Bd. 42 S. 133, 136; aA DKK/Schneider 11. Aufl. § 8 Rn. 20; Fitting 25. Aufl. § 8 Rn. 27).

    Auch ist nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber trotz des Wegfalls der vormals in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF vorgesehenen Höchstüberlassungsdauer weiterhin typisierend davon ausgeht, dass Leiharbeitnehmer häufig nur vorübergehend und für relativ kurze Zeit im Entleiherbetrieb tätig sind (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 27).

    Diese sollen daher die Belegschaft des Entleiherbetriebs nicht aktiv repräsentieren (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 -, aaO).

    Der für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG geregelten Ausschluss der Wählbarkeit überlassener Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb maßgebliche Zweck gilt für die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in gleicher Weise wie für die gewerbsmäßige (BAG 10. März 2004 - 7 ABR 49/03 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 110, 27).

    Auch dieser gesetzesgeschichtliche Zusammenhang bestätigt, dass mit "Wahlberechtigten" in § 8 BetrVG nur die von § 7 Satz 1 BetrVG erfassten betriebsangehörigen Arbeitnehmer und nicht die von § 7 Satz 2 BetrVG erfassten Leiharbeitnehmer gemeint sind (vgl. BAG 10. März 2004 - 7 ABR 29/03 - zu B I 2 a aa der Gründe, BAGE 110, 27).

  • BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02

    Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats handelte es sich bei § 13 AÜG aF um eine § 10 Abs. 1 AÜG aF ergänzende Regelung, durch die bei einer als unerlaubte Arbeitsvermittlung anzusehenden Überlassung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG aF kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftigungsunternehmen begründet wurde (28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 165; 19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 105, 317; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - zu III 4 a der Gründe, EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 114).

    Daneben bestand nach dieser Rechtsprechung das mit dem Verleiher vertraglich begründete Arbeitsverhältnis fort (19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 1 der Gründe mwN, aaO).

    Für die Beendigung jedes der beiden Arbeitsverhältnisse galten danach die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (19. März 2003 - 7 AZR 267/02 - zu III 2 b der Gründe, aaO).

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    In diesem Fall richtet sich die betriebsverfassungsrechtliche Stellung der überlassenen Arbeitnehmer nach § 14 AÜG (BAG 13. August 2008 - 7 ABR 21/07 - Rn. 24 mwN).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06

    Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 21).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    a) Arbeitnehmer des Betriebs iSv. § 7 Satz 1 BetrVG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betriebsinhaber stehen und innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers abhängige Arbeitsleistungen erbringen (20. April 2005 - 7 ABR 20/04 - zu B II 1 der Gründe mwN, EzA AÜG § 14 Nr. 5).
  • LAG Hamburg, 26.05.2008 - 5 TaBV 12/07

    Keine passive Wählbarkeit zum Betriebsrat bei nichtgewerbsmäßiger Leiharbeit

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZR 592/05

    GmbH-Geschäftsführer - Ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97

    Widerspruch bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08
    (1) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte der Arbeitnehmer bereits vor der zum 1. April 2002 erfolgten gesetzlichen Normierung des Widerspruchsrechts in § 613a Abs. 6 BGB im Falle eines Betriebsübergangs den Übergang seines Arbeitsverhältnisses durch einen nicht an eine bestimmte Form oder bestimmte Gründe gebundenen Widerspruch verhindern (19. März 1998 - 8 AZR 139/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 196).
  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Zur Arbeitsleistung überlassene Arbeitnehmer sind dagegen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Entleiherbetrieb nicht wählbar; dies gilt auch in Fällen nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 14 ff., BAGE 133, 202) .

    Wahlberechtigt sind nach § 7 Satz 2 BetrVG auch Leiharbeitnehmer, sofern sie länger als drei Monate im entleihenden Betrieb eingesetzt werden (vgl. auch BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 25, BAGE 133, 202) .

    Den Beschluss vom 17. Februar 2010, dass Leiharbeitnehmer bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretung im Entleiherbetrieb nicht wählbar sind, hat der Senat nicht mit dem fehlenden vertraglichen Band begründet, sondern maßgeblich auf die Vorschrift des § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG gestützt, der keine unterschiedliche Behandlung von gewerbsmäßiger und nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung rechtfertigt (- 7 ABR 51/08 - Rn. 14, 28 ff., BAGE 133, 202) .

  • BAG, 05.12.2012 - 7 ABR 48/11

    Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

    Auch sind sie nach der ausdrücklichen Regelung in § 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl der betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmervertretungen im Entleiherbetrieb nicht wählbar (vgl. dazu BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) .

    Hiervon ist auch der beschließende Senat in seinen jüngeren Entscheidungen zur Wählbarkeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb (17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - BAGE 133, 202) , zum Teilnahmerecht von Auszubildenden im "aufgespaltenen Ausbildungsverhältnis" an Betriebsversammlungen (24. August 2011 - 7 ABR 8/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Ausbildung Nr. 13 = EzA BetrVG 2001 § 42 Nr. 1) , zur Versetzung der einem Kooperationsunternehmen der Bundeswehr zugewiesenen Bundesbediensteten (4. Mai 2011 - 7 ABR 3/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 138 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 9) , zu der Berücksichtigung der in § 5 Abs. 1 Satz 3 BetrVG genannten Beschäftigten bei den organisatorischen Schwellenwerten im Einsatzbetrieb (15. Dezember 2011 - 7 ABR 65/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 77 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 7; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) , der "Reaktivierung" eines Beamten in einem privatisierten Postunternehmen (15. August 2012 - 7 ABR 6/11 -) , der Wählbarkeit gestellter Arbeitnehmer zum Betriebsrat (15. August 2012 - 7 ABR 34/11 - NZA 2013, 107; 15. August 2012 - 7 ABR 24/11 -; 12. September 2012 - 7 ABR 37/11 -) sowie der Anrechnung von Vordienstzeiten als Leiharbeitnehmer im Betrieb (10. Oktober 2012 - 7 ABR 53/11 -) ausgegangen.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16

    Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung

    An der Wahrnehmung der maßgeblichen Arbeitgeberfunktionen in personellen und sozialen Angelegenheiten durch eine einheitliche Leitung fehlt es hingegen in Fällen einer unternehmerischen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, in denen sich die Beteiligung des einen Arbeitgebers auf das Zur-Verfügung-Stellen seiner Arbeitnehmer an den anderen Arbeitgeber beschränkt (BAG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 51/08 - Rn. 34, juris = NZA 2010, 832).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 20 Sa 87/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3645
LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 20 Sa 87/09 (https://dejure.org/2010,3645)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.03.2010 - 20 Sa 87/09 (https://dejure.org/2010,3645)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. März 2010 - 20 Sa 87/09 (https://dejure.org/2010,3645)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzlicher Anspruch auf einmalige Pflegezeit mit unmittelbar anschließender Verlängerungsmöglichkeit

  • Betriebs-Berater

    Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte

  • hensche.de

    Pflegezeit

  • Betriebs-Berater

    Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Zeitabschnitte

  • Betriebs-Berater

    Keine Aufteilung der Pflegezeit in mehrere getrennte Abschnitte

  • rechtsportal.de

    Gesetzlicher Anspruch auf einmalige Pflegezeit mit unmittelbar anschließender Verlängerungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de

    Gesetzlicher Anspruch auf einmalige Pflegezeit mit unmittelbar anschließender Verlängerungsmöglichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufteilung der Pflegezeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1404
  • BB 2010, 1541
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Stuttgart, 24.09.2009 - 12 Ca 1792/09

    Keine mehrmalige Inanspruchnahme von Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 31.03.2010 - 20 Sa 87/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 24.09.2009 - 12 Ca 1792/09 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24.09.2009, Az: 12 Ca 1792/09 abgeändert.

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. März 2010 - 20 Sa 87/09 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3034
BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08 (https://dejure.org/2010,3034)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 7 ABR 68/08 (https://dejure.org/2010,3034)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 (https://dejure.org/2010,3034)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebsratsmitglied - Rechtsanwaltskosten - Benachteiligungsverbot

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 78 S 2 BetrVG, § 134 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 12a Abs 1 S 1 ArbGG
    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlender Freistellungsanspruch bezüglich der Anwaltskosten nach Vergleichsabschluss zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber über individualrechtliche Ansprüche; Benachteiligungsverbot

  • bag-urteil.com

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen Betriebsratstätigkeit

  • hensche.de

    Betriebsratsmitglied, Benachteiligung, Rechtsanwaltskosten

  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Benachteiligungsverbot - Durchsetzung von Individualansprüchen - Prozessvergleich - Rechtsanwaltskosten

  • hensche.de
  • rechtsportal.de

    Fehlender Freistellungsanspruch bezüglich der Anwaltskosten nach Vergleichsabschluss zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber über individualrechtliche Ansprüche; Benachteiligungsverbot

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsgerichtliche Besonderheiten erschweren Betriebsratsmitgliedern den Ersatz von Anwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2077
  • NZA 2010, 777
  • BB 2010, 1404
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 79/74

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 78 Nr. 4; vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung in § 8 BPersVG: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3).

    Jedes Betriebsratsmitglied soll ohne Furcht vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers sein Amt ausüben können (BAG 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - aaO).

  • BAG, 16.02.2005 - 7 AZR 95/04

    Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 78 Nr. 4; vgl. zur inhaltsgleichen Bestimmung in § 8 BPersVG: BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe, AP BPersVG § 46 Nr. 26 = EzA BPersVG § 46 Nr. 3).

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - aaO).

  • LAG Hessen, 10.04.2008 - 9 TaBV 236/07

    Kostentragungspflicht durch Betriebsratsmitglied

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2008 - 9 TaBV 236/07 - aufgehoben.
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist dem Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG dadurch Rechnung zu tragen, dass auch dem Betriebsratsmitglied unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang ein Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber gewährt wird (BAG 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 28).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 68/08
    Aus § 78 Satz 2 BetrVG ergibt sich jedoch nicht, dass jedweder im Zusammenhang mit der Betriebsratstätigkeit entstehende "Nachteil" auszugleichen ist (BAG 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 13).
  • BGH, 10.01.2023 - 6 StR 133/22

    Freisprüche im Prozess um die Vergütung von Betriebsräten der Volkswagen AG

    Eine solche begünstigende Verfügung führt zu einem verbotenen Vermögensabfluss und ist nichtig (§ 134 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2009 - 5 StR 521/08, aaO, Rn. 34; BAG, Urteile vom 21. März 2018 - 7 AZR 590/16, Rn. 16; vom 8. November 2017 - 5 AZR 11/17, Rn. 31; Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08, Rn. 10; Fitting, BetrVG, 31. Aufl., § 37 Rn. 11).
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85) .
  • BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 590/16

    Aufhebungsvertrag - Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21 mwN; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe) .

    a) Eine nach § 78 Satz 2 BetrVG untersagte Begünstigung ist jede Besserstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (vgl. zur Benachteiligung etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11) .

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

    Durch eine Einschränkung der Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag zu schließen und die Vertragsbedingungen frei auszuhandeln, würde die Vertragsfreiheit in unzulässiger Weise beschränkt (vgl. zur Vereinbarung einer Kostentragungspflicht in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 12) .

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 205/15

    Anpassung der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern

    Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 401/14

    Betriebsratsmitglied - Nachtarbeitszuschläge - Verschiebung der Arbeitszeit

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12 - Rn. 28; 5. Dezember 2012 - 7 AZR 698/11 - Rn. 47, BAGE 144, 85; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 11. November 2008 - 1 AZR 646/07 - Rn. 21) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Die Regelung dient - ebenso wie das Ehrenamtsprinzip (§ 37 Abs. 1 BetrVG) - der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 15; 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21 mwN; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 12. Februar 1975 - 5 AZR 79/74 - zu III 1 der Gründe) .

    Eine nach § 78 Satz 2 BetrVG untersagte Begünstigung ist jede Besserstellung im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, die nicht auf sachlichen Gründen, sondern auf der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied beruht (vgl. BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 16; zur Benachteiligung etwa BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11) .

    Arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die gegen das Begünstigungs- oder Benachteiligungsverbot verstoßen, sind nach § 134 BGB nichtig (BAG 21. März 2018 - 7 AZR 590/16 - Rn. 16; 8. November 2017 - 5 AZR 11/17 - Rn. 31; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10; 16. Februar 2005 - 7 AZR 95/04 - zu I 1 der Gründe) .

  • BAG, 14.10.2020 - 7 AZR 286/18

    Betriebsratsmitglied - Personalgestellung - equal-pay

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 05.12.2012 - 7 AZR 698/11

    Sachgrundlose Befristung eines Betriebsratsmitglieds - Zulässigkeit der

    Die Bestimmung dient ua. der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder, die ohne Furcht vor Maßregelungen und Sanktionen des Arbeitgebers ihr Amt ausüben können sollen (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 10 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 98 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 18) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08 - Rn. 11 mwN, aaO) .

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

    Das Ehrenamtsprinzip wahrt die innere und äußere Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12  - Rn. 28 ; 20. Januar 2010 -  7 ABR 68/08  - Rn. 10 ; 11. November 2008 -  1 AZR 646/07  - Rn. 21 ) .

    Es genügt die objektive Schlechterstellung gegenüber Nichtbetriebsratsmitgliedern (vgl. BAG 18. Mai 2016 - 7 AZR 401/14 - Rn. 21; 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 29 mwN, BAGE 148, 299 ; 5. Dezember 2012 -  7 AZR 698/11  - Rn. 47 , BAGE 144, 85 ; 20. Januar 2010 - 7 ABR 68/08  - Rn. 11 mwN) .

  • LAG Saarland, 22.06.2016 - 1 Sa 63/15

    Begünstigung des Betriebsratsmitglieds durch Vereinbarungen in einem

  • LAG Hessen, 20.02.2017 - 7 Sa 513/16

    Betriebsverfassungsrechtliches Begünstigungs- und Benachteiligungsverbot

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - 19 Sa 15/19

    Betriebsratsfreistellung - Schichtzuschläge - Schichtpauschale - Alterssicherung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - 23 Sa 1445/15

    Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern bei der Amazon Logistik Potsdam GmbH?

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 690/16

    Auflösende Bedingung - Wiederaufleben eines Beamtenverhältnisses-

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2016 - 23 Sa 1446/15

    Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern bei der Amazon Logistik Potsdam GmbH?

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

  • ArbG Hamburg, 19.09.2012 - 27 Ca 351/10

    Vergütung für die Zeit der Betriebsratsarbeit

  • LAG München, 03.12.2013 - 9 Sa 590/13

    Befristung, Betriebsratsmitglied

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 458/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LAG München, 02.08.2013 - 5 Sa 1005/12

    Betriebsratsmitglied, Befristung, Benachteiligung, abgestufte Darlegungs- und

  • ArbG Hamburg, 10.05.2022 - 3 Ca 74/21

    Vereinbarung von Arbeitsentgelt bei Betriebsratstätigkeit -

  • LAG München, 23.10.2013 - 5 Sa 460/13

    Kontinuität der Betriebsratsarbeit als Sachgrund für eine Befristung

  • LG Berlin, 22.12.2014 - WiL 7/14
  • ArbG Essen, 03.12.2010 - 5 Ca 2260/10

    Altersteilzeit-Vereinbarung ist wegen einer Betriebsratsbegünstigung unwirksam;

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 963/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4172
LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 (https://dejure.org/2010,4172)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 (https://dejure.org/2010,4172)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Januar 2010 - 2 Sa 963/09 (https://dejure.org/2010,4172)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Dauer der Arbeitszeit, Bluepencil-Test, Arbeitszeitverlängerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 9 TzBfG, § 307 BGB
    Dauer der Arbeitszeit, Blue-pencil-Test, Arbeitszeitverlängerung

  • Wolters Kluwer

    Aufstockungsverlangen bei Einsatzsteuerung nach Fremdvorgaben auf Grund mitbestimmter Schichtpläne; Teilunwirksame Regelung der Arbeitszeit; Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unmöglichkeit der Schichtplananpassung

  • Betriebs-Berater

    Dauer der Arbeitszeit - Blue-pencil-Test

  • Betriebs-Berater

    Dauer der Arbeitszeit - blue-pencil-Test

  • rewis.io
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Dauer der Arbeitszeit - Blue-pencil-Test

  • rechtsportal.de

    Aufstockungsverlangen bei Einsatzsteuerung nach Fremdvorgaben auf Grund mitbestimmter Schichtpläne; teilunwirksame Regelung der Arbeitszeit; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Unmöglichkeit der Schichtplananpassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1404
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Köln, 24.06.2009 - 18 Ca 902/09

    Klausel in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag über die Verpflichtung zur Arbeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 963/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009 - 18 Ca 902/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 24.06.2009, Aktenzeichen 18 Ca 902/09 die Beklagte zu verurteilen, sie als Flugsicherheitskraft auf dem K /B Flughafen monatlich tatsächlich 180 Stunden zu beschäftigen und zu vergüten, sowie die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 155/08

    Auslegung eines Arbeitsvertrags hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit;

    Auszug aus LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 963/09
    Die verwendete Klausel ist dabei ebenso wie die tatsächlichen Umstände der Beschäftigung nicht identisch mit dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BAG vom 08.10.2008, 5 AZR 155/08 zugrunde lag.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auszug aus LAG Köln, 25.01.2010 - 2 Sa 963/09
    Streicht man nur die Worte "im monatlichen Durchschnitt" bleibt als sinnvolle Regelung der Text, " die Angestellte ist verpflichtet, im Monat 150 Stunden zu arbeiten (vergl. BAG vom 06.05.2009, 10 AZR 443/08).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 238/10

    Transparenz einer Arbeitszeitklausel in einem Formulararbeitsvertrag - Grundsatz

    Auf die Revisionen der Beklagten und der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Januar 2010 - 2 Sa 963/09 - aufgehoben und aus Gründen der Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1353/09

    Unwirksame Vereinbarung der Arbeitszeit; unangemessene Benachteiligung durch

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln, dass diese Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam ist, weil sie die davon betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt ( z. B. LAG Köln, Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln, Urteil vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 - LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 - LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09 - LAG Köln, Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln, Urteil vom 22.09.2009 - 12 Sa 635/09 - LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 -).
  • LAG Köln, 02.11.2010 - 5 Sa 1275/10

    Beschäftigungszeit einer Fluggastkontolleurin; unwirksame Vertragsklausel zur

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln, dass diese Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam ist, weil sie die davon betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt ( z. B. LAG Köln, Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln, Urteil vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 - LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 - LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09 - LAG Köln, Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln, Urteil vom 22.09.2009 - 12 Sa 635/09 - LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 -).
  • LAG Köln, 21.04.2011 - 7 Sa 1551/10

    Aufstockungsverlangen im Wach- und Sicherheitsgewerbe bei unsubstantiierten

    (z. B. 2 Sa 963/09; Urteil vom 09.07.2009 in Sachen 7 Sa 1386/08; ferner 2 Sa 963/09, 5 Sa 964/08, 5 Sa 1454/08, 7 Sa 111/09, 12 Sa 635/09).
  • LAG Thüringen, 25.01.2011 - 1 Sa 495/09

    Teilzeitvereinbarung im öffentlichen Dienst - Beschäftigung eines

    - Nicht entgegen steht die vom Kläger herangezogene Entscheidung des LAG Köln (25.01.2010 - 2 Sa 963/09).
  • LAG Köln, 30.09.2010 - 7 Sa 394/10

    Arbeitszeit; Vollzeitarbeitsverhältnis; Teilzeitarbeitsverhältnis;

    Es liegt auch keine Divergenz zur Entscheidung der 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25.01.2010 in Sachen 2 Sa 963/09 vor, sondern lediglich eine in Teilbereichen unterschiedliche Anwendung übereinstimmend für richtig gehaltener Rechtsgrundsätze auf den Einzelfall.
  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 1359/10

    Unangemessene Benachteiligung durch Vereinbarung einer durchschnittlichen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung aller damit befassten Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln, dass diese Vertragsbestimmung gemäß § 307 Abs. 1 S. 1 BGB rechtsunwirksam ist, weil sie die davon betroffenen Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt ( z. B. LAG Köln, Urteil vom 04.10.2007 - 5 Sa 945/07 - LAG Köln, Urteil vom 28.07.2008 - 5 Sa 1242/07 - LAG Köln, Urteil vom 25.01.2010 - 2 Sa 963/09 - LAG Köln, Urteil vom 11.11.2009 - 9 Sa 584/09 - LAG Köln, Urteil vom 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08 - LAG Köln, Urteil vom 22.09.2009 - 12 Sa 635/09 - LAG Köln, Urteil vom 08.02.2010 - 4 Sa 1165/09 -).
  • LAG Köln, 30.09.2010 - 7 Sa 545/10

    Arbeitszeit; Vollzeitarbeitsverhältnis; Teilzeitarbeitsverhältnis;

    Es liegt schließlich auch nicht etwa eine Divergenz zu der Entscheidung des LAG Köln vom 25.01.2010 in Sachen 2 Sa 963/09 vor.
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Rechtsprechung
   BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 145/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7116
BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 145/09 (https://dejure.org/2009,7116)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 4 AZR 145/09 (https://dejure.org/2009,7116)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 4 AZR 145/09 (https://dejure.org/2009,7116)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 728 (Ls.)
  • BB 2010, 1404
  • BB 2010, 2379
  • DB 2011, 2612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 435/08

    Auslegung einer tariflichen Besitzstandsklausel

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 145/09
    § 2 Ziffer 2 ÜbgTV-BUND-Ost gehört aber zu den "vergütungsrechtlichen Regelungen", die Grundlage für die Ermittlung des den Arbeitnehmern in § 5 TV 2005 gesicherten Vergütungsbesitzstand ist (ausführlich BAG 21. Oktober 2009 - 4 AZR 435/08 - Rn. 20 ff.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.01.2009 - 2 Sa 330/08
    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 145/09
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 13. Januar 2009 - 2 Sa 330/08 - aufgehoben.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6721
LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09 (https://dejure.org/2009,6721)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.08.2009 - 8 Sa 544/09 (https://dejure.org/2009,6721)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. August 2009 - 8 Sa 544/09 (https://dejure.org/2009,6721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1404
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2008 - 2 Ta 79/08

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten,

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Für einen Ausschluss der freien Willensbestimmung besteht auch dann keine Vermutung, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BGH, Urteil vom 06.05.1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895; BayObLG, Beschluss vom 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 - FamRZ 2002, 1066; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 - n. v. juris Rn. 14).

    So hat das LAG Schleswig-Holstein zu Recht bei einer Hirnleistungsschwäche, die zu einem Grad der Behinderung von 60 führte, die Geschäftsfähigkeit bejaht (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 - n. v. juris Rn. 14).

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss vom 28.05.2009 - 6 AZN 17/09 - n. v. juris Rn. 8).

    Es kommt vielmehr wie bei der Prozessfähigkeit darauf an, ob der Betroffene im Stande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer vorliegenden Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (BAG, Beschluss vom 28.05.2009 - 6 AZN 17/09 - n. v. juris Rn. 8).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 712/98

    Kündigung; Kirchendienst

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Zur Behauptung einer widerrechtlichen Drohung kommt eine Parteivernehmung der beweispflichtigen anfechtenden Partei nur in Betracht, wenn für die Behauptung eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit besteht (auch BAG, Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208).

    Eine Parteivernehmung des Klägers von Amts wegen gemäß § 448 ZPO ist nicht in Betracht gekommen, weil diese voraussetzt, dass für die zu beweisende Tatsache eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit besteht (BAG, Urteil vom 16.09.1999 - 2 AZR 712/98 - NZA 2000, 208).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02

    Verhaltensbedingte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Auflösungsantrag des

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Dieses Erfordernis wird durch § 92 S. 1 SGB IX nicht auf den Fall des Aufhebungsvertrags erstreckt (BVerwG, Urteil vom 11.05.2006 - 5 B 24/06 - Behindertenrecht 2007, 107; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.03.2003 - 4 Sa 45/02 - Behindertenrecht 2002, 154).
  • BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68

    Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers -

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Die Störung der Geistestätigkeit muss ebenso wie in § 104 Nr. 2 BGB die freie Willensbestimmung ausschließen (BGH, Urteil vom 02.10.1970 - V ZR 125/68 - FamRZ 1970, 641).
  • BGH, 06.05.1965 - III ZR 229/64

    Vermutung der Geschäftsunfähigkeit bei bestehender krankhafter Störung der

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Für einen Ausschluss der freien Willensbestimmung besteht auch dann keine Vermutung, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BGH, Urteil vom 06.05.1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895; BayObLG, Beschluss vom 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 - FamRZ 2002, 1066; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 - n. v. juris Rn. 14).
  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Die Bewusstlosigkeit setzt eine hochgradige Bewusstseinstrübung voraus, die die freie Willensbestimmung ausschließt (BGH, Urteil vom 05.06.1972 - II ZR 119/70 - WM 1972, 972).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Für einen Ausschluss der freien Willensbestimmung besteht auch dann keine Vermutung, wenn der Betroffene seit längerem an geistigen Störungen leidet (BGH, Urteil vom 06.05.1965 - III ZR 229/64 - WM 1965, 895; BayObLG, Beschluss vom 14.09.2001 - 1Z BR 124/00 - FamRZ 2002, 1066; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.04.2008 - 2 Ta 79/08 - n. v. juris Rn. 14).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Bei einer erwachsenen Person spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Prozessfähigkeit wie auch die Geschäftsfähigkeit vorliegt (BAG, Urteil vom 26.08.1988 - 7 AZR 746/87 - n. v., juris Rn. 28).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 19.08.2009 - 8 Sa 544/09
    Ihre Überprüfung ist nur dann angezeigt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass Prozessunfähigkeit vorliegen könnte (BGH, Urteil vom 04.05.2004 - XI ZR 40/03 - NJW 2004, 2523).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Das Vorliegen einer psychischen Erkrankung allein lässt keinen Rückschluss auf die Möglichkeit der freien Willensbestimmung zu (LAG Köln, Urteil vom 19. August 2009 - 8 Sa 544/09 - Rn. 40, juris = BB 2010, 1404).

    Einem Beweisantritt durch Einholung eines Sachverständigengutachtens ist in diesem Zusammenhang nur nachzugehen, wenn konkreter Tatsachenvortrag den Rückschluss auf eine fehlende freie Willensbestimmung möglich erscheinen lässt (LAG Köln, Urteil vom 19. August 2009 - 8 Sa 544/09 - Rn. 42, juris = BB 2010, 1404).

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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 15.12.2009 - 7 Sa 204/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21906
LAG Nürnberg, 15.12.2009 - 7 Sa 204/09 (https://dejure.org/2009,21906)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15.12.2009 - 7 Sa 204/09 (https://dejure.org/2009,21906)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 7 Sa 204/09 (https://dejure.org/2009,21906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Konkludente Arbeitsvertragsänderung - widerspruchslose Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf tarifliches Urlaubsgeld nach Betriebsübergang bei fehlender Annahme eines verschlechterndenÄnderungsangebotes

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 130, 145, 147, 151 BGB
    Vertragsänderung - konkludente - Urlaubsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1404
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 779/08

    Betriebliche Übung - Beseitigung - kein Erklärungswert des Schweigens

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.12.2009 - 7 Sa 204/09
    Nur die tatsächliche Praktizierung geänderter Vertragsbedingungen kann eine konkludente Erklärung sein, die einer Annahme innerhalb der Frist des § 147 BGB gleichkommt (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 25.11.2009 - 10 AZR 779/08 = EzA-SD 2010, Nr. 2, 11 mwN).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus LAG Nürnberg, 15.12.2009 - 7 Sa 204/09
    Enthält das Angebot ein ganzes Bündel an Vertragsänderungen, kann, wenn sich ein Änderungsangebot des Arbeitgebers nicht in allen Punkten unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt, die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer dessen konkludente Annahme des Änderungsangebots insgesamt sein (vgl. Bundesarbeitsgericht - Urteil vom 01.08.2001 - 4 AZR 129/00 = BAGE 98/293 und NZA 2003/924).
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