Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8469
ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10 (https://dejure.org/2010,8469)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10 (https://dejure.org/2010,8469)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 Ca 1648/10 (https://dejure.org/2010,8469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 BUrlG, § 45 Abs 3 S 1 SGB 5, § 280 Abs 1 BGB, § 286 Abs 1 S 1 BGB, § 275 Abs 1 BGB
    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum - Erlöschen des Urlaubsanspruchs - kein Schadensersatzanspruch auf Ersatzurlaub

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Bewilligter Urlaub kann nach Freistellung durch den Arbeitgeber infolge Pflege des erkrankten Kindes nicht nachgeholt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung im Falle des Vorliegens eines ärztlichen Zeugnisses hinsichtlich der Notwendigkeit des Fernbleibens von der Arbeit wegen Pflege eines erkrankten Kindes; Vermeidung von Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines ...

  • Betriebs-Berater

    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • Betriebs-Berater

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege

  • Betriebs-Berater

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 9; SGB V § 48
    Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum; Erlöschen des Urlaubsanspruches

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Untergang des Urlaubsanspruchs bei gleichzeitiger Pflege eines erkrankten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kind erkrankt während Urlaub - Erneuter Urlaubsanspruch?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch verfällt nach Freistellung zur Pflege eines erkrankten Kindes!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflege eines kranken Kindes im Urlaub

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Urlaubsanspruch verfällt bei gleichzeitiger Freistellung nach § 45 SGB V

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum ändert nichts am Erlöschen des Urlaubsanspruchs

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird? Urlaub verwirkt oder gutgeschrieben? Arbeitsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Pflege eines erkrankten Kindes im Urlaubszeitraum

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Urlaubsanspruch bei Kinderkrankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein zusätzlicher Urlaub bei Pflege eines kranken Kindes während des Urlaubs

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bewilligter Urlaub kann nach Freistellung durch den Arbeitgeber infolge Pflege des erkrankten Kindes nicht nachgeholt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter pflegt erkranktes Kind - Urlaubsanspruch verfällt nach Freistellung beim Arbeitgeber - Zur Vermeidung von zusätzlichen Vergütungsnachteilen sollte auf Arbeitsfreistellung verzichtet werden

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird das Kind während des Urlaubs krank, kann neben dem Urlaub auch die Vergütung gefährdet sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
  • BB 2010, 1916
  • DB 2010, 1535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10
    § 9 BUrlG stellt insoweit eine Ausnahmevorschrift dar, die selbst dann nicht analog angewendet werden kann, wenn beim Arbeitnehmer tatsächliche Beeinträchtigungen wie bei einer Krankheit vorliegen (BAG v. 9.8.1994, 9 AZR 384/92, NZA 1995, 174).

    Das Risiko urlaubsstörender Ereignisse hat der Arbeitnehmer zu tragen (BAG v. 9.8.1994 a.a.O.).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

    Auszug aus ArbG Berlin, 17.06.2010 - 2 Ca 1648/10
    Ein solcher kommt nach den §§ 275 Abs. 1, 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 S. 1, 287 S. 2, 249 Abs. 1 BGB auch nach Ablauf des Urlaubszeitraumes bei rechtzeitiger Geltendmachung seitens des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber unabhängig vom bereits bewilligten Urlaub aus anderen Gründen rechtlich verpflichtet war, den Arbeitnehmer bei Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei zu stellen und der Arbeitnehmer durch den ersatzlosen Wegfall des Urlaubsanspruches dem Zweck der der Freistellungsverpflichtung zugrunde liegenden Norm zuwider benachteiligt würde (BAG a.a.O.; BAG v. 10.5.2005, 9 AZR 251/04, NZA 2006, 439).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage

    Mit einem am 17. Juni 2010 verkündeten Urteil, auf dessen Tatbestand Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht Berlin - 2 Ca 1648/10 - die auf die Feststellung eines Anspruchs der Klägerin auf Gewährung von sechs Urlaubstagen aus dem Urlaubsjahr 2009 gerichtete Klage abgewiesen und wegen der Bedeutung der Rechtssache die Berufung zugelassen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.06.2010 zum Geschäftszeichen - 2 Ca 1648/10 - festzustellen, dass die Klägerin Anspruch auf Gewährung von sechs Urlaubstagen aus dem Jahr 2009 hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1397
LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs 4 BUrlG - Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mindesturlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Urlaubsabgeltung, Krankheit: Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 3
    Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 befunden, dass der Klägerin Vergütung des nicht genommenen gesetzlichen Jahresurlaubs und des Zusatzurlaubs nach § 125 SGB IX zustehe.

    (3) An der vorgenannten Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass nach dem bisherigen Verständnis des § 7 Abs. 3 BUrlG ein Urlaubsanspruch spätestens am Ende des Übertragungszeitraums unterging, soweit nicht gesetzliche Sonderregelungen eingriffen, was seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06, NZA 2009, 135) nicht mehr angenommen werden kann.

    a) Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 in der Sache Schultz-Hoff, C-350/06, NZA 2009, 135, in der er wiederholend ausgeführt hat, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als "besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft" anzusehen ist, von dem die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht abweichen und ihn nur in den von der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogene Grenzen umsetzen dürfen, befunden, dass es nach den Richtlinien zwar nicht ausgeschlossen sei, dass nationale Regelungen einen Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums und eines Übertragungszeitraums vorsehen, dass Voraussetzung hierfür allerdings sei, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies setzt auch voraus, dass der mit der Rechtsänderung verbundene Eingriff in erworbene und definierte Rechtspositionen einschneidend ist und die Bestandsinteressen der Betroffenen die Gründe für die rechtsfortbildende "rückwirkende" Rechtsänderung überwiegen würde (LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07 - ArbRB 2010, 110).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Sie ist daher eine auf Gesetz beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 24.11.1987 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG - Abgeltung; Leinemann, Münchner Handbuch Arbeitsrecht § 87 Rz. 7).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortgebildet und dabei entschieden, dass der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- und Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Wenn der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.2001 BECTU C-173/99 ausführt, dass die Mitgliedstaaten die Entstehung des sich unmittelbar aus der Richtlinie 93/104 ergebenden Anspruchs auf Jahresurlaub nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen können, so wäre schon eine hier nicht bestehende gesetzliche Regelung unwirksam, die die Entstehung des Mindesturlaubsanspruchs von 20 Arbeitstagen jährlich davon abhängig machen würde, dass die Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis nicht zum Ruhen gebracht wurden.
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    In Folge der Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG ist dies inzwischen umstritten (weiterhin bejahend z.B. LAG Baden-Württemberg 29.4.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Düsseldorf 8.2.2011 - 6 Sa 1574/10 jeweils für Ruhen als Folge einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; a.A. z.B. LAG Baden Württemberg 9.6.2011 - 6 Sa 109/10; LAG Nürnberg 8.2.2011 - 6 Sa 500/10 - ZTR 2011, 550 jeweils bei Ruhen zum Zwecke des Arbeitslosengeldbezugs für den Bezug von Arbeitslosengeld, LAG Düsseldorf 5.5.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln 10.3.2011 - 3 Sa 1057/10 jeweils bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Nach Auffassung der Berufungskammer - die sich insoweit in Übereinstimmung mit der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -) sieht, besteht jedoch insoweit kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, NZA-RR 1010/568) und der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49) an, wonach Beginn der Verfallfrist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, weil zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungs- und Vergütungsanspruch des Klägers entstanden ist und zugleich fällig wurde.

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Nach Ansicht der Kammer entstehen in einem Arbeitsverhältnis, das zu Beginn und während des gesamten Kalenderjahres ruht, keine Urlaubsansprüche (a.A. LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; ErfK/Dörner § 7 BUrlG Rdnr. 39 o).

    Zwischen dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses und der krankeitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bestehen wesentliche Unterschiede, die es nicht erlauben, die Rechtsprechung des BAG auf beide Fälle gleichartig anzuwenden (a.A. LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Etwas anderes ergebe sich nicht daraus, dass beim ruhenden Arbeitsverhältnis die wechselseitigen Hauptleistungspflichten entfielen, denn es handele sich bei der Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung nicht um eine synallagmatische Hauptpflicht (LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - juris, LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 28).

    Insoweit besteht kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsminderungsrente (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - a.a.O. und LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - a.a.O., jeweils zum Fall der Bewilligung einer befristeten Erwerbsminderungsrente).

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Nach anderer Ansicht entsteht auch im ruhenden Arbeitsverhältnis der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (LAG Baden-Württemberg vom 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht ruhte, kann dahinstehen, wie sich ein Ruhen auf die Urlaubsansprüche auswirkt (dazu LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 unter 1 b einerseits, LAG Köln 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 andererseits).

    Diese auf eine finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der sog. Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 unter 3 a).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

    - 11 Sa 64/09 - ZTR 2010, 415; LAG Schleswig-Holstein 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - BB 2011, 372).
  • LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10

    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

    Zur Begründung beruft er sich dabei im Wesentlichen auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 (Az.: 11 Sa 64/09).

    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 500/10

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

  • LAG München, 26.05.2011 - 4 Sa 66/11

    Urlaubsabgeltungsansprüche

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10

    Ausschluss von Urlaubsansprüchen im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug einer

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2011 - 3 Sa 1867/10

    Urlaubsabgeltungsanspüche können tariflichen Ausschlussfristen unterliegen;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11

    Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte

  • LAG Köln, 16.11.2010 - 12 Sa 375/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

  • ArbG Herford, 09.08.2011 - 3 Ca 95/11

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tarifverträge Einzelhandel, Urlaubsabgeltung,

  • LAG München, 17.11.2011 - 3 Sa 594/11

    Urlaubsabgeltung nach ruhendem Arbeitsverhältnis

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

  • ArbG Ulm, 16.09.2010 - 5 Ca 563/09

    Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,546
BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 (https://dejure.org/2010,546)
BAG, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 (https://dejure.org/2010,546)
BAG, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 (https://dejure.org/2010,546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • openjur.de

    Befristung; Haushalt; Zweckbestimmung; vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • Bundesarbeitsgericht

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG, Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 14 Abs 1 S 1 TzBfG, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 Buchst a EGRL 70/99
    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Festellung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristungsabrede; Schutz vor grundlosem Verlust des Arbeitsplatzes durch das Erfordernis eines sachlichen Grundes für die Befristung von Arbeitsverträgen ...

  • hensche.de

    Befristung: Haushaltsmittel

  • bag-urteil.com

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • Betriebs-Berater

    Zweckbestimmung - Befristung eines Arbeitsvertrages

  • rewis.io

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • rewis.io

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Arbeitsagentur in der Kritik

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung für Arge-Mitarbeiter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Haushaltsbefristung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zweckbestimmung - Befristung eines Arbeitsvertrages

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Chance für befristet eingestellte ARGE Mitarbeiter

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Haushaltsbefristung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Befristete Verträge bei Bundesagentur sind unzulässig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag: Haushaltsbefristung/Bundesagentur für Arbeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Haushaltsrecht als Befristungsgrund des Arbeitsvertrages

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Befristete Arbeitsverträge mit Bundesagentur für Arbeit unwirksam - Auf Haushaltsplan gestützte Befristung nicht ausreichend konkretisiert

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Befristung von 5.000 Zeitvertragsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit unwirksam

  • 123recht.net (Kurzanmerkung)

    Befristete Verträge mit der Bundesagentur für Arbeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2536
  • BB 2010, 1724
  • DB 2010, 24
  • JR 2011, 413
  • NZA-RR 2010, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, EzA TzBfG § 14 Nr. 60).

    Es muss sich um Tätigkeiten handeln, die nicht dauerhaft, sondern nur zeitweilig anfallen (18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 14, aaO).

    Dabei müssen die Rechtsvorschriften, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht werden, selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverträge auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuführen sind, enthalten (18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 22, aaO; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, aaO).

    Diese Auslegung von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist (18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 17 - 22, aaO).

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08
    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, EzA TzBfG § 14 Nr. 60).

    Dabei müssen die Rechtsvorschriften, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht werden, selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverträge auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuführen sind, enthalten (18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 22, aaO; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, aaO).

  • BAG, 21.07.2004 - 7 AZR 589/03

    Altersgrenze für Flugzeugführer

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08
    a) Art. 12 Abs. 1 GG garantiert für Arbeitsverhältnisse einen staatlichen Mindestbestandsschutz (vgl. etwa BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - zu II 1 b der Gründe, EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5).

    Das Erfordernis eines sachlichen Grundes für die Befristung in § 14 Abs. 1 TzBfG soll den Arbeitnehmer vor einem grundlosen Verlust des Arbeitsplatzes bewahren (vgl. etwa BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - aaO).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08
    Derartige Umstände können sich zB aus der besonderen Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. einem legitimen sozialpolitischen Ziel eines Mitgliedstaats ergeben (vgl. etwa EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 96 mwN).

    Die Bestimmung darf nicht dazu dienen, einen ständig und dauerhaft bestehenden Bedarf zu decken (EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 107).

  • BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 86/05

    Befristung - Altersteilzeit - Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08
    Die Entscheidung des Senats hierüber ist mit der Verkündung rechtskräftig (BAG 16. November 2005 - 7 AZR 86/05 - Rn. 35, AP ATG § 8 Nr. 2 = EzA ATG § 8 Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.08.2008 - 21 Sa 961/08

    Haushaltsbefristung - bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2008 - 21 Sa 961/08 - aufgehoben.
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    In früheren Entscheidungen hat der Senat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 14 = EzA TzBfG § 14 Nr. 60; zuletzt 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Diesen hat der Gesetzgeber für die Befristung von Arbeitsverträgen durch das TzBfG näher ausgestaltet (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 f., AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    In jedem Fall muss die haushaltsrechtliche Zweckbestimmung jedoch objektive und nachprüfbare Vorgaben enthalten, die gewährleisten, dass die Mittel zur Deckung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs genutzt werden (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 22, BAGE 120, 42; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

    Bei Vertragsschluss muss die Prognose gerechtfertigt sein, dass der befristet Beschäftigte überwiegend entsprechend der Zwecksetzung der bereitstehenden Haushaltsmittel eingesetzt wird (vgl. BAG 16. Januar 2018 - 7 AZR 21/16 - Rn. 24; 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 38; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 22. April 2009 - 7 AZR 743/07 - Rn. 19 f., BAGE 130, 313; grundlegend BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 18 ff., BAGE 120, 42) .
  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 mwN, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

    Die Vergütung des Arbeitnehmers muss aus Haushaltsmitteln erfolgen, die mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine nur vorübergehende Beschäftigung versehen sind (vgl. etwa BAG 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42) .
  • BAG, 11.09.2013 - 7 AZR 107/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (vgl. zB BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 13.02.2013 - 7 AZR 225/11

    Befristung - Haushalt und Vertretung - aufeinanderfolgende befristete

    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 mwN, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .
  • LAG Düsseldorf, 12.10.2010 - 16 Sa 804/10

    Vorhandensein von Haushaltsmitteln als Wirksamkeitsvoraussetzung für die

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (im Anschluss an BAG vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536).

    Es kann auch dahinstehen, ob sich die Beklagte auf die in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG normierte Befristungsmöglichkeit berufen kann, obwohl der Haushaltsplan der Beklagten als rechtsfähiger bundesunmittelbarer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 367 Abs. 1 SGB III) nicht durch ein Haushaltsgesetz von einem Haushaltsgesetzgeber verabschiedet, sondern nach § 71a Abs. 1, Abs. 2 SGB IV vom Vorstand der Beklagten aufgestellt, vom Verwaltungsrat festgestellt und von der Bundesregierung genehmigt wird (offen gelassen von BAG vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08, NJW 2010, 2536).

    Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein (BAG vom 18.10.2006 - 7 AZR 419/05, AP Nr. 1 zu § 14 TzBfG Haushalt Rn.11; BAG vom 02.09.2009 - 7 AZR 162/08, NZA 2009, 1257, Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 10).

    Dabei müssen die Rechtsvorschriften, mit denen die Haushaltsmittel ausgebracht werden, selbst die inhaltlichen Anforderungen für die im Rahmen der befristeten Arbeitsverträge auszuübenden Tätigkeiten oder die Bedingungen, unter denen sie auszuführen sind, enthalten (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 22; BAG vom 02.09.2009 a.a.O. Rn. 13; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

    Diese Auslegung von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist geboten, da nur unter diesen Voraussetzungen eine den verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben genügende Befristungskontrolle gewährleistet ist (BAG vom 18.10.2006 a.a.O. Rn. 17 -22; BAG vom 17.03.2010 a.a.O.).

    Diese Auslegung der Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 17.03.2010 (a.a.O. Rn. 10 - 14) noch einmal bekräftigt und die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Gründe für diese Auslegung nochmals ausgeführt.

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 14).

    Erforderlich seien objektive und nachprüfbaren Vorgaben, die gewährleisten könnten, dass die bereit gestellten Mittel tatsächlich zur Deckung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs genutzt werden (BAG vom 17.03.2010 a.a.O. Rn. 15).

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 mwN, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Mit einer solchen Auslegung genügt § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nach der Rechtsprechung des Senats den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 11 mwN, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16 ; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 17 bis 19, BAGE 120, 42) und den unionsrechtlichen Vorgaben der Rahmenvereinbarung (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 12 bis 14, aaO; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 20 bis 22, aaO) .

    a) Der Senat ist bislang davon ausgegangen, dass die sog. haushaltsrechtliche Befristung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG in der von ihm vorgenommenen restriktiven Auslegung unter Beachtung der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit Unionsrecht vereinbar und kein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 Abs. 3 AEUV erforderlich ist (vgl. zuletzt BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 12 ff., AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16 ; grundlegend 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 20 ff., BAGE 120, 42) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel

    Die Haushaltsmittel müssen im Haushaltsplan mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine befristete Beschäftigung ausgebracht sein (vgl. etwa BAG 28. September 2016 - 7 AZR 549/14 - Rn. 38; 11. September 2013 - 7 AZR 107/12 - Rn. 31; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 13, BAGE 132, 45; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 11, BAGE 120, 42) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 47/10

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    In früheren Entscheidungen hat der Senat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 14 = EzA TzBfG § 14 Nr. 60; zuletzt 17. März 2010 -  7 AZR 843/08  - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Diesen hat der Gesetzgeber für die Befristung von Arbeitsverträgen durch das TzBfG näher ausgestaltet (vgl. BAG 17. März 2010 -  7 AZR 843/08  - Rn. 10 f., AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    In jedem Fall muss die haushaltsrechtliche Zweckbestimmung jedoch objektive und nachprüfbare Vorgaben enthalten, die gewährleisten, dass die Mittel zur Deckung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs genutzt werden (vgl. BAG 17. März 2010 -  7 AZR 843/08  - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 22, BAGE 120, 42; 17. März 2010 -  7 AZR 843/08  - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 26 Sa 1078/10

    Haushaltsbefristung bei der Bundesagentur für Arbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - 14 Sa 1741/09

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 425/10

    Haushaltsbefristung

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 260/10

    Haushaltsbefristung

  • LAG Hamm, 28.10.2010 - 17 Sa 1058/10

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • LAG Hamm, 14.10.2010 - 17 Sa 670/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • BAG, 22.01.2014 - 7 AZR 243/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - tarifliche Zulässigkeit -

  • LAG Hamm, 27.05.2010 - 17 Sa 777/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung einer Fachassistentin der Arbeitsgemeinschaft

  • LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1006/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit eines Fachassistenten in der

  • LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09

    Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2015 - 7 Sa 2009/14

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - wissenschaftliche Tätigkeit

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 718/12

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer sog. Optionskommune

  • ArbG Passau, 21.10.2015 - 5 Ca 939/14

    Sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags

  • LAG Köln, 02.12.2011 - 10 Sa 1229/10

    Befristung

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 22/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 13 Sa 436/10

    Unwirksame Haushaltsbefristung durch Bundesagentur für Arbeit bei fehlender

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2010 - 6 Sa 2345/09

    Haushaltsbefristung - Schriftform der Befristungsabrede

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2010 - 2 Sa 286/09

    Haushaltsbefristung - Sicherstellung eines adäquaten Betreuungsschlüssels

  • LAG München, 27.01.2011 - 4 Sa 806/10

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.05.2010 - 3 Sa 300/09

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Haushaltsmittel

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 3 Sa 304/09

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Haushaltsmittel

  • LAG Sachsen, 19.04.2011 - 7 Sa 499/10

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung von § 14 Abs. 2 TzBfG

  • ArbG Dessau-Roßlau, 02.02.2011 - 10 Ca 184/10

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung

  • LAG Sachsen, 14.10.2015 - 5 Sa 623/14

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages eines Sozialpädagogen an einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2020 - 2 Sa 16/19

    Befristungskontrolle - Bereich Hochschule - Projektbefristung -

  • LAG Sachsen, 14.10.2015 - 5 Sa 624/14

    Unwirksame Befristung des Arbeitsvertrages einer Sozialpädagogin an einem

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2014 - 4 Sa 240/12

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung" - Rückkehrprognose

  • ArbG Köln, 08.05.2014 - 8 Ca 3235/13

    Feststellung der Wirksamkeit eine Befristungsabrede

  • ArbG Mönchengladbach, 18.11.2010 - 4 Ca 2440/10

    Entfristungsklage

  • ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13

    Befristung wegen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.10.2013 - 4 Sa 188/13

    Befristeter Arbeitsvertrag, Befristung, Sachgrund, vorübergehender Bedarf,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3787
BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 (https://dejure.org/2010,3787)
BAG, Entscheidung vom 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 (https://dejure.org/2010,3787)
BAG, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 (https://dejure.org/2010,3787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 37 Abs 2 BetrVG, § 38 Abs 1 S 1 BetrVG, § 37 Abs 6 S 1 BetrVG
    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachaufwand des Betriebsrats; Anspruch auf Einrichtung eines Internetzugangs; Absehen bei kleinem Betriebs mit geringer wirtschaftlicher Leistungskraft

  • Betriebs-Berater

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • bag-urteil.com

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • online-und-recht.de

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • rewis.io

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs - mittelbare Kosten

  • rechtsportal.de

    Sachaufwand des Betriebsrats; Anspruch auf Einrichtung eines Internetzugangs; Absehen bei kleinem Betriebs mit geringer wirtschaftlicher Leistungskraft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Internetnutzung durch den Betriebsrat - Geänderte Rechtsprechung des BAG!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 796
  • BB 2010, 1724
  • DB 2010, 2676
  • JR 2012, 177
  • NZA-RR 2010, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 55/05

    Betriebsrat - Internetzugang

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Zur Informationstechnik iSv. § 40 Abs. 2 BetrVG gehört auch das Internet (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 10, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Soweit der Senatsentscheidung vom 23. August 2006 (- 7 ABR 55/05 - Rn. 16, 17, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88) etwas Anderes zu entnehmen ist, hält der Senat daran nicht fest.

    Der Senat hat in Fällen, in denen sich der Betriebsrat zur Begründung seiner Forderung nach einem bestimmten Sachmittel auf die Sachmittelausstattung des Arbeitgebers berief, wiederholt entschieden, dass sich der erforderliche Umfang eines Sachmittels nicht ausschließlich nach dem Ausstattungsniveau des Arbeitgebers bestimmt (23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - zu B II 2 e der Gründe, BAGE 72, 274).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und konkret das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

    Genauso wenig wie die Nutzung des Internets durch den Arbeitgeber einen Anspruch des Betriebsrats auf die Bereitstellung eines Internetanschlusses begründet (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 14, aaO), schließt allein die Nichtnutzung des Internets durch den Arbeitgeber einen solchen Anspruch aus.

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 45/06

    Betriebsrat - Überlassung eines PC

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231).

    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 22, BAGE 122, 293).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 23 mwN, BAGE 122, 293; 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 9, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88).

    Dies stellt der Senat in Abgrenzung zu früheren Entscheidungen (vgl. etwa 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 122, 293) ausdrücklich klar.

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 16. Mai 2007 - 7 ABR 45/06 - Rn. 21 mwN, BAGE 122, 293; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 107, 231).

    Diese Grundsätze gelten auch für das Verlangen des Betriebsrats auf Überlassung von Informations- und Kommunikationstechnik (vgl. BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B der Gründe, BAGE 107, 231).

    Der Betriebsrat kann sich mit Hilfe der im Internet zur Verfügung stehenden Suchmaschinen zu einzelnen betrieblichen Problemstellungen umfassend informieren, ohne auf Zufallsfunde in Zeitschriften oder Zeitungen, veralteten Kommentierungen oder Gerichtsentscheidungen angewiesen zu sein (BAG 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können schließlich auch das betriebsübliche und konkret das auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG 23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 3. September 2003 - 7 ABR 8/03 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 107, 231).

  • BAG, 17.02.1993 - 7 ABR 19/92

    Betriebsrat - Mailbox als erforderliches Sachmittel

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Der Senat hat in Fällen, in denen sich der Betriebsrat zur Begründung seiner Forderung nach einem bestimmten Sachmittel auf die Sachmittelausstattung des Arbeitgebers berief, wiederholt entschieden, dass sich der erforderliche Umfang eines Sachmittels nicht ausschließlich nach dem Ausstattungsniveau des Arbeitgebers bestimmt (23. August 2006 - 7 ABR 55/05 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 88; 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - zu B II 2 e der Gründe, BAGE 72, 274).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 2 TaBV 3/08
    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2009 - 2 TaBV 3/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01

    Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) .
  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    Es ist Sache des Verpflichteten zu entscheiden, auf welche Weise er das geschuldete Ergebnis herbeiführt (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B I der Gründe, BAGE 92, 26).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 97/88

    Betriebsrat: Initiativrecht bei einem Mitbestimmungstatbestand i.S. von § 87 Abs.

    Auszug aus BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
    In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283) .
  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 11 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 13 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    d) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, ob der Betriebsrat ein Sachmittel zur Erledigung der ihm obliegenden Aufgaben für erforderlich halten durfte und dieses deshalb vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen ist, kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 14 mwN, NZA-RR 2010, 413).

    Auch ist die vom Betriebsrat zu beurteilende Dienlichkeit eines Sachmittels zur Aufgabenwahrnehmung nicht erst dann gegeben, wenn der Betriebsrat ohne den Einsatz des Sachmittels seine gesetzlichen Pflichten vernachlässigen müsste (grds. BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 79/08 - Rn. 19, 20, NZA 2010, 709; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 17 - 20 mwN, NZA-RR 2010, 413) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Sie muss im Antrag nicht näher beschrieben werden (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100; 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - Rn. 13, BAGE 135, 154) .

    Allein die theoretische Möglichkeit der sachfremden Nutzung des Internetanschlusses durch einzelne Betriebsratsmitglieder genügt insoweit nicht (vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 27, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100) .

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG 14. Juli 2010 - 7 ABR 80/08 - BAGE 135, 154; 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - NZA-RR 2010, 413) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2015 - 5 TaBV 23/15

    Betriebsrat, Betriebsratsbüro, Sachmittel, Erforderlichkeit, Internet, E-Mail,

    Damit ließe sich nicht in Einklang bringen, gerade in dem kostenintensiven Bereich moderner Bürotechnik, anders als bei den übrigen Sachmitteln, auf die Prüfung der Erforderlichkeit zu verzichten (BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, Rn. 11, juris 18b).

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 -, Rn. 19, juris).

  • BAG, 17.11.2021 - 7 ABR 27/20

    Betriebsratsschulung - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - Seminarbeigaben

    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10

    Konfiguration des Betriebsrats-PC

    Ganz im Gegenteil hat die spätere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts den mutmaßlichen Erfolg des Begehrens des Betriebsrates bestätigt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 17. Februar 2010 - 7 ABR 105/09, 7 ABR 103/09, 7 ABR 92/09, 7 ABR 81/09, 7 ABR 54/09 und 7 ABR 58/08).
  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 28/10

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zur Durchführung einer

    Außerdem hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Gesamtbetriebsratsamts und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung der Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (für ein Sachmittelverlangen vgl. BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 100) .
  • LAG München, 07.12.2023 - 2 TaBV 31/23

    Betriebsratssitzung, Videokoferenz, Zurverfügungstellung der erforderlichen

    Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch seine eigene ersetzen (vgl. bspw. BAG vom 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 13, juris).
  • LAG Hessen, 06.11.2023 - 16 TaBVGa 179/23
    Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt (vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 17. Februar 2010 - 7 ABR 81/09 - Rn. 12).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 18 LP 7/14

    Augenhöhe; Computerarbeitsplatz; E Mail; Erforderlichkeit; Geschäftsbedarf;

    Gleiches gilt für die Nutzung des Internets zur Informationsbeschaffung durch die Personalvertretung (vgl. BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 81/09 -, juris, Rdnrn. 18 f., 29; Beschl v. 14.07.2010, a.a.O., Rdnrn. 16, 24, jew. zu § 40 Abs. 2 BetrVG).
  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 32/22

    Informations- und Kommunikationstechnik für Betriebsratsmitglieder; Anspruch des

  • LAG München, 01.07.2022 - 7 TaBV 70/21

    Sprechstunden des Betriebsrats

  • LAG Niedersachsen, 27.10.2010 - 2 TaBV 55/10

    Anspruch des Betriebsrats auf Internetzugang mit E-Mail-Adresse bei

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2012 - 3 BV 106/12

    Berechtigung des Gesamtbetriebsrats zum Hinweis auf die Möglichkeit der

  • VG Sigmaringen, 13.09.2010 - PL 11 K 4215/09

    Anspruch eines dienstlich reisenden Personalrats auf mobilen Computer (Laptop,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4016
BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 (https://dejure.org/2010,4016)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 (https://dejure.org/2010,4016)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 (https://dejure.org/2010,4016)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4016) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Eingruppierung - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche Vergütungsordnung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung - Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche Vergütungsordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 99 Abs 1 S 1 BetrVG, § 101 S 1 BetrVG, § 3 Abs 3 TVG
    Eingruppierung - Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche Vergütungsordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung einer betrieblichen Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers; Eingruppierung neu eingestellter Mitarbeiter nach dem bisherigen Entgeltschema bis zu einer betriebsverfassungsrechtlich konformen Neuregelung

  • Betriebs-Berater

    Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung - Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche Vergütungsordnung

  • rewis.io

    Eingruppierung - Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche Vergütungsordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung - Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats - Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers - betriebliche Vergütungsordnung

  • rechtsportal.de

    Fortgeltung einer betrieblichen Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung des Arbeitgebers; Eingruppierung neu eingestellter Mitarbeiter nach dem bisherigen Entgeltschema bis zu einer betriebsverfassungsrechtlich konformen Neuregelung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Änderung eines Entgeltschemas nach Wegfall der Tarifbindung mitbestimmungspflichtig

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
  • DB 2010, 1536
  • NZA-RR 2011, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28 mwN, BAGE 126, 237) bleiben die kraft Tarifbindung des Arbeitgebers im Betrieb geltenden Grundsätze einer tariflichen Vergütungsordnung auch nach dem Wegfall dieser Bindung das für den Betrieb maßgebliche kollektive Entgeltschema.

    Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - aaO).

    Andernfalls wären die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Wegfall der Bindung an ein tarifliches Entgeltschema geringer als bei der Änderung einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 29, BAGE 126, 237).

    Auch eine solche Änderung ist mitbestimmungspflichtig, weil es für das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Änderungen der Vergütungsordnung nicht darauf ankommt, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - aaO; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 c aa der Gründe mwN, aaO).

    Um eine Änderung der Entlohnungsgrundsätze iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG handelt es sich auch dann, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, die bisherigen Grundsätze nach dem Wegfall seiner Tarifbindung nicht mehr anzuwenden (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 29, aaO).

    Der Arbeitgeber muss in Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 BetrVG von sich aus das Mitbestimmungsverfahren einleiten (vgl. etwa BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 26 mwN, BAGE 126, 237).

  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    a) Eine Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist kein konstitutiver Akt, sondern die Kundgabe einer Rechtsansicht (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung verlangen, aber in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - aaO).

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    Der Mitbestimmung unterliegt auch die Änderung bestehender Entlohnungsgrundsätze durch den Arbeitgeber (vgl. etwa BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 a der Gründe mwN, BAGE 109, 369).

    Auch eine solche Änderung ist mitbestimmungspflichtig, weil es für das Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Änderungen der Vergütungsordnung nicht darauf ankommt, auf welcher rechtlichen Grundlage deren Anwendung erfolgte (BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - aaO; 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - zu IV 1 c aa der Gründe mwN, aaO).

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 66/08

    Eingruppierung - betriebliche Vergütungsordnung - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    b) Die Verpflichtung zur Eingruppierung setzt allerdings das Bestehen einer im Betrieb und für den Arbeitnehmer geltenden Vergütungsordnung voraus (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 20 mwN, NZA 2010, 404).

    Eine Vergütungsordnung ist ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 21 mwN, aaO).

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 29/97

    Eingruppierung bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    Zwar ist eine - erneute - Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG nicht erforderlich, wenn sich an ein befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar ein weiteres Arbeitsverhältnis anschließt und sich weder die Tätigkeit des Arbeitnehmers noch das maßgebliche Entgeltschema ändern (BAG 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 - zu B III 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 1).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 14 TaBV 4/08
    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 23. September 2008 - 14 TaBV 4/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus BAG, 14.04.2010 - 7 ABR 91/08
    Maßgeblich für die zutreffende Eingruppierung nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist allein das bestehende Entgeltschema (BAG 28. April 2009 - 1 ABR 97/07 - Rn. 20, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 40 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 4).
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat in Fällen, in denen der Arbeitgeber die gebotene Ein- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers unterlässt, in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Ein- oder Umgruppierungsentscheidung vorzunehmen, ihn um Zustimmung zu ersuchen und im Falle der beachtlichen Zustimmungsverweigerung das arbeitsgerichtliche Zustimmungsersetzungsverfahren einzuleiten (vgl. etwa BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 11 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 5) .

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat bisher regelmäßig formuliert, die Verpflichtung zur Eingruppierung setze eine "im Betrieb und für den Arbeitnehmer geltende Vergütungsordnung" voraus (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2006 - 1 ABR 38/05 - Rn 19, AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 13; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 66/08 - Rn. 20, AP BGB § 613a Nr. 380 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 12, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 5) .

  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 16 TaBV 71/10

    Eingruppierung einzelner Arbeitnehmer in ERA-Tarifverträge der hessischen Metall-

    Eine Eingruppierung i. S. v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist kein konstitutiver Akt, sondern die Kundgabe einer Rechtsansicht (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - AP Nr. 44 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung; BAG v. 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20).

    Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG zwar nicht die Aufhebung der Eingruppierung verlangen, aber in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitsgericht aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen und ihn um Zustimmung zu ersuchen (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - a.a.O.; BAG v. 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - a.a.O.).

    Die Verpflichtung zur Eingruppierung setzt das Bestehen einer im Betrieb und für den Arbeitnehmer geltenden Vergütungsordnung voraus (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - a.a.O.; BAG v. 08.12.2009 - 1 ABR 66/08 - AP Nr. 380 zu § 613a BGB).

    Eine Vergütungsordnung ist ein kollektives, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - a.a.O.; BAG v. 08.12.2009 - 1 ABR 66/08 - a.a.O.; BAG v. 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - BAGE 128, 265).

    Für die Maßgeblichkeit der Vergütungsordnung im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt es nicht darauf an, weshalb sie im Betrieb Anwendung findet, ob aufgrund bestehender Tarifbindung, einer Betriebsvereinbarung, allgemein eingegangener vertraglicher Verpflichtungen oder einseitiger Praxis des Arbeitgebers (BAG v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08 - a.a.O.; BAG v. 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - a.a.O.; BAG v. 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 - a.a.O.).

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Sie kann in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 5).
  • BAG, 21.03.2018 - 7 ABR 38/16

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - Zustimmungsersetzung- anwendbare

    Mitbestimmungspflichtig sind vielmehr die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollzugsformen (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

    Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (BAG 23. August 2016 - 1 ABR 15/14 - Rn. 22; 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28, BAGE 126, 237) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 15/14

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung - maßgebliche Vergütungsordnung in einem

    Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie grundsätzlich betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 14; 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28, BAGE 126, 237) .
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 127/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung - Ordnungsgemäße

    Die nach § 99 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Ein- oder Umgruppierung ist keine rechtsgestaltende Maßnahme, sondern Rechtsanwendung (BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 11 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 5) .
  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag -

    a) Der Hilfsantrag Ziff. 5 a) ist zulässig, insbesondere besteht ein Rechtsschutzbedürfnis.Unterlässt der Arbeitgeber die gebotene Eingruppierung, kann der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbeurteilungsrechts nach § 99 Abs. 1 BetrVG in entsprechender Anwendung von § 101 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Eingruppierungsentscheidung vorzunehmen, ihn um Zustimmung zu ersuchen und die ggfs. verweigerte Zustimmung arbeitsgerichtlich ersetzen zu lassen (vgl. BAG 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - NZA-RR 2011, 83).
  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20
    Andernfalls wären die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Wegfall der Bindung an ein tarifliches Entgeltschema geringer als bei der Änderung einer vom Arbeitgeber einseitig praktizierten Vergütungsordnung (vgl. BAG, Beschl. v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08; Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07).

    Deshalb stellt auch die völlige Abkehr von einer tariflichen Vergütungsordnung eine Änderung von Entlohnungsgrundsätzen iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dar (vgl. BAG, Beschl. v. 14.04.2010 - 7 ABR 91/08; Urt. v. 15.04.2008 - 1 AZR 65/07).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 118/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Bis zu einem wirksamen Änderungsakt sind sie betriebsverfassungsrechtlich weiter gültig (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 - Rn. 28 mwN, BAGE 126, 237; 14. April 2010 - 7 ABR 91/08 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 44 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 5).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 35/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 TaBV 27/17

    Eingruppierung des Arbeitnehmers im Nachwirkungszeitraum eines gekündigten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.06.2016 - 5 TaBV 7/15

    Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs 1 BetrVG - Tarifvorrang

  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 11/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2015 - 8 TaBV 36/15

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Eingruppierung nach den Entgeltordnungen

  • LAG Köln, 23.01.2012 - 5 Sa 371/11

    Bindung des Berufungsgericht an vom Erstgericht festgestellten Tatsachen;

  • LAG Düsseldorf, 01.12.2021 - 4 TaBV 19/21

    Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei fehlerhaften Ein- und Umgruppierungen

  • LAG Düsseldorf, 31.01.2018 - 4 TaBV 48/17

    Umfang des Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der betrieblichen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2015 - 6 TaBV 20/14

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung - mehrere Vergütungssysteme - Mitbestimmung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2014 - 61 PV 3.13

    Bürgerarbeit; Modellprojekt; Erwerbslose; Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst;

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

  • ArbG Würzburg, 14.12.2022 - 4 BV 22/21

    Umgruppierung - Beteiligung Betriebsrat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Ta BV 901/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8873
LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Ta BV 901/10 (https://dejure.org/2010,8873)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2010 - 6 Ta BV 901/10 (https://dejure.org/2010,8873)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - 6 Ta BV 901/10 (https://dejure.org/2010,8873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Bestellung eines Dritten zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bei fehlender Einigung über wechselseitige Vorschlage

  • Betriebs-Berater

    Kein Windhundprinzip bei Einigungsstelle

  • hensche.de

    Einigungsstelle

  • Betriebs-Berater

    Kein Windhundprinzip bei Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Bestellung eines Dritten zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bei fehlender Einigung über wechselseitige Vorschlage

  • Der Betrieb

    Gerichtliche Bestellung des Einigungsstellenvorsitzenden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Windhundprinzip in Berlin und Brandeburg - oder nicht?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
  • DB 2010, 1891
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09

    Streitiger Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10
    Vielmehr ist auch dann, wenn keine konkreten Einwendungen gegen den Kandidaten der jeweiligen Gegenseite vorgebracht werden, regelmäßig ein Dritter zu bestellen (gegen LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09).(Rn.13).

    Dies muss selbst dann gelten, wenn die Gegenseite keine konkreten Bedenken gegen die vorgeschlagene Person geltend gemacht hat ( LAG Berlin, Beschluss vom 22.10.2004 - 6 TaBV 1824/04 und 1951/04 - zu 2.1.2.1 der Gründe; a. A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - zu II 4 der Gründe ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09

    Einigungsstellenvorsitzender

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10
    Nur so lässt sich die erforderliche Akzeptanz eines notfalls stimmberechtigten Verhandlungsführers erreichen, dessen vornehmliche Aufgabe darin besteht, eine Einigung herbeizuführen ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 13 zu II.2.2.2. der Gründe ), und eine unnötige Belastung des nachfolgenden Verfahrens vor der Einigungsstelle vermeiden ( LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09 - juris zu II der Gründe ).
  • BAG, 13.06.1989 - 1 ABR 4/88

    Betriebsrat - Bewachungsunternehmen - Wachpersonal

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10
    2.1.1 Eine Bindung an den Vorschlag eines der Beteiligten entsprechend § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ( zu dessen Geltung im Beschlussverfahren BAG, Beschluss vom 13.06.1989 - 1 ABR 4/88 - BAGE 62, 100 = AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 36 zu B I 1 der Gründe ) besteht im Bestellungsverfahren nicht.
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02

    Beschlußverfahren, Einigungsstelle, Einsetzung eines Vorsitzenden, Ablehnung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10
    Nur so lässt sich die erforderliche Akzeptanz eines notfalls stimmberechtigten Verhandlungsführers erreichen, dessen vornehmliche Aufgabe darin besteht, eine Einigung herbeizuführen ( LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 13 zu II.2.2.2. der Gründe ), und eine unnötige Belastung des nachfolgenden Verfahrens vor der Einigungsstelle vermeiden ( LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09 - juris zu II der Gründe ).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10
    2.2 Einer Kostenentscheidung bedurfte es nicht, weil im Beschlussverfahren gemäß §§ 2 Abs. 2 GKG, § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG Kosten nicht erhoben werden ( vgl. BAG, Beschluss vom 30.10.1972 - 1 ABR 7/71 - BAGE 24, 459 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 7 zu C der Gründe ).
  • LAG Köln, 04.06.2018 - 9 TaBV 25/18

    Beachtlichkeit von Bedenken gegen die Besetzung des Vorsitzenden einer

    LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 -, Rn. 48, juris), ist nach richtiger Ansicht auch in einem solchen Fall ein Dritter zu bestellen (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2010 - 6 TaBV 901/10 -, Rn. 13, juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Mai 2009 - 9 TaBV 10/09 -, Rn. 20, juris; GK-ArbGG/Schleusener, § 100, Rn. 33).

    Dies stünde dem Willen des Gesetzgebers, das Bestellungsverfahren gemäß § 100 ArbGG zügig einer Entscheidung zuzuführen (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. April 2013 - 4 TaBV 14/13 -, Rn. 70, juris) entgegen und würde überdies zu Vergleichen zwischen den Personen und ggf. zu einer Diskreditierung der Kandidaten führen (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2010 - 6 TaBV 901/10 -, Rn. 13, juris).

  • LAG München, 13.12.2021 - 3 TaBV 59/21

    Einigungsstelle, Rechtsschutzbedürfnis, Person des Vorsitzenden

    Andererseits wird die Meinung vertreten, dass die Ablehnung der Person eines unparteiischen Vorsitzenden durch eine Betriebspartei ausreiche und keiner Begründung bedürfe (sogenanntes "schlichtes Nein", vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2020 - 3 TaBV 31/20 - Rn. 37; vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14 - Rn. 43 f.; LAG München, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19 - Rn. 44 ff.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10 - Rn. 13; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21 - Rn. 62; LAG Hamm, Beschluss vom 10.08.2015 - 7 TaBV 43/15 - Rn. 13 ff.; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02 - unter 2.2.

    Denn derjenige, der zuerst den Einsetzungsantrag stellt, erhielte einen entscheidenden strategischen Vorteil für die Besetzung der wichtigen Person des unparteiischen Vorsitzenden (vgl. LAG München, Beschluss vom 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19 - Rn. 44; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10 - Rn. 13; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09 unter II. der Gründe; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.06.2021 - 1 TaBV 11/21 - Rn. 62).

  • LAG Hamburg, 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle - schlichtes "Nein"

    (a) Gegen die erstgenannte Auffassung spricht bereits, dass sie einen Wettlauf um den ersten Vorschlag auslösen würde ("Windhundprinzip" - so aber: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 10 TaBV 2829/09 -, Rn. 47-48; a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Juni 2010 - 6 TaBV 901/10 -, Rn. 13; juris), der dem gesetzlichen Ziel widerspräche.
  • LAG Hamm, 10.08.2015 - 7 TaBV 43/15

    Bindung des Gerichts an die von den Parteien beantragte Besetzung der

    2) Eine Antragsbindung im Verfahren führt in der Praxis dazu, dass das Bestellungsverfahren des § 100 ArbGG dem Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" bzw. dem "Windhundprinzip" (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10) folgen würde, was ebenfalls einen offenen Widerspruch zum Einigungszwang des § 76 Abs. 2 S. 1 BetrVG darstellt (vgl. Fitting u.a. aaO; LAG Berlin-Brandenburg aaO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 21 TaBV 745/15

    Einigungsstelleneinsetzungsverfahren - Auswahl der Person der oder des

    Aus diesem Grund ist auch der teilweise vertretenen Ansicht nicht beizutreten, dass bei divergierenden Vorschlägen auch ohne nähere Darlegung der Vorbehalte gegen den Vorschlag der jeweils anderen Betriebspartei regelmäßig eine dritte Person zu bestellen sei (so aber LAG Düsseldorf vom 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14 - Rn. 44, NZA-RR 2014, 647; LAG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10 - Rn. 13 LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 59; LAG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2009 - 9 TaBV 10/09 - Rn. 22 zitiert nach juris; Hessisches LAG vom 20.05.2008 - 4 TaBV 97/08 - Rn. 26 zitiert nach juris; GK-ArbGG-Schleusener, § 98 Rn. 33; Grunsky u. a., § 98 Rn. 12).
  • LAG Köln, 03.12.2014 - 11 TaBV 64/14

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    Ansicht auch dann, wenn keine konkrete Einwendungen gegen den Kandidaten der jeweiligen Gegenseite vorgebracht werden, regelmäßig ein Dritter zu bestellen (LAG Düsseldorf, Beschl. v. 25.08.2014- 9 TaBV 39/14 - LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10 - Schwab/Weth/Walker, 4.Auflage, § 99 ArbGG Rdn. 51, Fitting, 26. Auflage, § 76 BetrVG Rdn. 25 jew. m. w. N.).
  • LAG Hamm, 04.10.2010 - 13 TaBV 74/10

    Gerichtliche Bestimmung des Vorsitzenden der Einigungsstelle ohne Bindung an

    Dieser Ansicht folgt die erkennende Kammer nicht ( ebenso: LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10; LAG Schleswig-Holstein, 04.09.2002 - 4 TaBV 8/02; LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 9 TaBV 3/02; LAG Berlin, 12.09.2001 - 4 TaBV 1436/01; LAG Hamm, 16.08.1976 - 3 TaBV 43/76; Schwab/Weth/Walker, 2. Aufl., § 98 Rn. 51; Hennige, Das Verfahrensrecht der Einigungsstelle, S. 86 ff.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - 15 TaBV 1308/14

    Person des Einigungsstellenvorsitzenden

    Demgegenüber wird auch vertreten, dass in einem solchen Fall vom Gericht eine dritte Person als Vorsitzende/Vorsitzender zu bestimmen sei (LAG Berlin-Brandenburg 04.06.2010 - 6 TaBV 901/10 - Rnr. 13 mit Anm. Bissels jurisPR-ArbR 38/210 Anm. 3 jeweils mit weiteren Angaben).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17895
LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10 (https://dejure.org/2010,17895)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2010 - 6 Sa 225/10 (https://dejure.org/2010,17895)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - 6 Sa 225/10 (https://dejure.org/2010,17895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 1 AltTZG 1996, § 2 Abs 1 Nr 2 AltTZG 1996
    Kein Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit im Berliner Einzelhandel bei fehlender Refinanzierung durch die Arbeitsagentur

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 1 AltTZG 1996, § 2 Abs 1 Nr 2 AltTZG 1996
    (Kein Anspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit im Berliner Einzelhandel bei fehlender Refinanzierung durch die Arbeitsagentur)

  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Altersteilzeit im Einzelhandel; Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei fehlender Erstattungsleistung durch Bundesagentur für Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Erstattungsleistungen für Altersteilzeit

  • Betriebs-Berater

    Erstattungsleistungen für Altersteilzeit

  • rechtsportal.de

    Tarifliche Altersteilzeit im Einzelhandel; unbegründete Klage auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages bei fehlender Erstattungsleistung durch Bundesagentur für Arbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10
    Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 Abs. 3 TV ATZ EinzH, wonach vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebsrats zu prüfen ist, ob einem Antrag unter Berücksichtigung von betrieblichen Belangen und sozialen Gesichtspunkten stattgegeben werden kann ( BAG, Urteil vom 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6 zu B I 2 b bb der Gründe ).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10
    Daraus ist zu entnehmen, dass allein Altersteilzeitansprüche begründet werden sollten, die sich mit Hilfe von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit teilweise refinanzieren lassen ( zu einer ähnlichen Tarifnorm BAG, Urteil vom 15.04.2008 - 9 AZR 111/07 - BAGE 126, 264 = AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 R 35 ).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10
    Nur so wird das mit § 2 Abs. 1 Nr. 2 ATG verfolgte Ziel erreicht, eine Nahtlosigkeit zwischen Altersteilzeit und Rentenbeginn zu gewährleisten ( BSG, Urteil vom 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R - SGb 2007, 290 zu 2 b der Gründe ).
  • BAG, 12.06.1990 - 3 AZR 166/89

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10
    Nach Bekanntgabe der Leistungsmerkmale durch den Arbeitgeber ist vom Arbeitnehmer darzulegen, dass er zum begünstigten Personenkreis gehört oder dass die Gruppenbildung vom Arbeitgeber nur vorgeschoben und tatsächlich nicht eingehalten worden ist ( BAG, Urteil vom 12.06.1990 - 3 AZR 166/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 25 zu I 2 c der Gründe ).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10
    Seit Inkrafttreten von § 311a BGB 2002 kommt auch eine Vertragsänderung mit Rückwirkung in Betracht ( BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 608/08 - AP BGB § 311a Nr. 3 R 15 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht