Weitere Entscheidungen unten: BAG, 06.04.2011 | BAG, 09.03.2011

Rechtsprechung
   BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,767
BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09 (https://dejure.org/2011,767)
BAG, Entscheidung vom 09.03.2011 - 7 AZR 728/09 (https://dejure.org/2011,767)
BAG, Entscheidung vom 09. März 2011 - 7 AZR 728/09 (https://dejure.org/2011,767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 367 Abs 1 SGB 3
    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 7 TzBfG, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 367 Abs 1 SGB 3
    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bundesagentur für Arbeit zur Rechtfertigung befristeter Arbeitsverträge durch den Sachgrund der sog. haushaltsrechtlichen Befristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG

  • hensche.de

    Befristung, Haushalt

  • Betriebs-Berater

    Unzulässige Befristung durch die Bundesagentur für Arbeit

  • rewis.io

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • datenbank.nwb.de

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachgrund haushaltsrechtlicher Befristung gilt nicht bei Identität des Haushaltsplangebers mit Arbeitgeber (hier: Bundesagentur für Arbeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit sind unwirksam

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bundesarbeitsgericht: Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit unwirksam

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristete Arbeitsverhältnisse bei der Bundesagentur für Arbeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Befristete Arbeitsverträge bei Bundesagentur unwirksam

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine befr. Arbeitsverträge bei BA aus Haushaltsgründen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzulässige Befristung durch die Bundesagentur für Arbeit

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber müssen aufpassen - Vorsicht bei Versetzung von Mitarbeitern

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Haushaltsbefristung bei Bundesagentur für Arbeit

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auswahlentscheidung bei einer Versetzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haushaltsbefristungen bei der Bundesagentur für Arbeit rechtfertigt keine Befristung von Arbeitsverhältnissen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Befristete Verträge mit der Bundesagentur für Arbeit - Befristungen unter Berufung auf den Haushaltsplan generell unwirksam

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 178
  • NJW 2011, 2686
  • MDR 2011, 15
  • MDR 2012, 104
  • NZA 2011, 911
  • BB 2011, 2099
  • DB 2011, 2037
  • JR 2012, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    In früheren Entscheidungen hat der Senat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 14 = EzA TzBfG § 14 Nr. 60; zuletzt 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Diesen hat der Gesetzgeber für die Befristung von Arbeitsverträgen durch das TzBfG näher ausgestaltet (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 10 f., AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    In jedem Fall muss die haushaltsrechtliche Zweckbestimmung jedoch objektive und nachprüfbare Vorgaben enthalten, die gewährleisten, dass die Mittel zur Deckung eines nur vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs genutzt werden (vgl. BAG 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 22, BAGE 120, 42; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 419/05

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    In § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG hat der Gesetzgeber nicht die vom Senat entwickelte allgemeine Rechtsprechung zur Haushaltsbefristung kodifiziert, sondern die spezielle Regelung in § 57b Abs. 2 Nr. 2 HRG aF in das TzBfG übernommen, die nach der vom Gesetzgeber in seinen Regelungswillen einbezogenen Rechtsprechung eine Anordnung durch den Haushaltsgesetzgeber erforderte (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 15 ff., BAGE 120, 42; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag Rn. 205) .

    Als Grundrechtsadressaten haben die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung dieser Ausnahmeregelung den Anforderungen zu genügen, die sich aus der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht der Berufsfreiheit ergeben (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 120, 42) .

    Eine Auslegung, die das verfassungsrechtlich gebotene Schutzminimum nicht beachtet, könnte im Bereich des öffentlichen Dienstes eine Erosion des unbefristeten Arbeitsverhältnisses als der vom Gesetzgeber sozialpolitisch erwünschten Beschäftigungsform herbeiführen (vgl. BT-Drucks. 14/4374 S. 12 zu II; BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 18, aaO; Dörner Der befristete Arbeitsvertrag Rn. 206) .

    Dabei muss die Zweckbestimmung eine Prüfung anhand objektiver Umstände ermöglichen, ob die Beschäftigung nicht in Wahrheit zur Deckung eines ständigen und dauerhaften Bedarfs erfolgt (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 419/05 - Rn. 22, BAGE 120, 42; 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    In diesen Fällen müssen für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C II 1 der Gründe, BVerfGE 98, 365) .

    Derartige Tarifbestimmungen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und nicht der Etablierung eines dem Beamtenstatus entsprechenden Lebenszeitprinzips (vgl. zur Untauglichkeit des Lebenszeitprinzips als Differenzierungsgrund bei der Behandlung von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst auch BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C II 3 b der Gründe, BVerfGE 98, 365) .

    (b) Die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im Verhältnis zu den Beschäftigten in der Privatwirtschaft lässt sich auch nicht mit dem legitimen Interesse an einer Entlastung der öffentlichen Haushalte begründen (vgl. BVerfG 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua. - zu C II 3 g der Gründe, BVerfGE 98, 365) .

  • BAG, 16.10.2008 - 7 AZR 360/07

    Befristung - Haushalt - vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    In früheren Entscheidungen hat der Senat die Frage ausdrücklich offen gelassen (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 14, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53; 2. September 2009 - 7 AZR 162/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 14 = EzA TzBfG § 14 Nr. 60; zuletzt 17. März 2010 - 7 AZR 843/08 - Rn. 9, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 16) .

    Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG finden die Grundsätze der haushaltsrechtlichen Befristung nach der früheren Rechtsprechung (zuletzt 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 217) auch nach Inkrafttreten des TzBfG zu dem Sachgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG Anwendung, der vorliegt, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend ist (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53) .

    An diesen Grundsätzen, von denen der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2001 (- 7 AZR 542/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 217) ausgegangen ist, hat der Senat auch nach Inkrafttreten des TzBfG zu dem Sachgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG festgehalten (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53) .

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    Die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (st. Rspr., vgl. etwa BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 121, 18; 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 12, AP TzBfG § 14 Nr. 45) .

    Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für die Befristung (BAG 20. Februar 2008 - 7 AZR 950/06 - Rn. 17, aaO; 3. November 1999 - 7 AZR 846/98 - zu 3 a der Gründe, AP BAT § 2 SR 2y Nr. 19 = EzA BGB § 620 Nr. 166) .

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    (3) Die danach erforderliche Zweckbestimmung beugt dem Risiko einer erhöhten Missbrauchsanfälligkeit jedoch jedenfalls dann nicht ausreichend vor, wenn der Haushaltsplan nicht unmittelbar demokratisch legitimiert ist und außerdem der Haushaltsgeber zugleich als Arbeitgeber bei der Befristung von Arbeitsverträgen eine Doppelrolle einnimmt (vgl. zur unzulässigen Privilegierung eines Landes in der Doppelrolle als Gesetzgeber und Arbeitgeber auch BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 95, EzA GG Art. 12 Nr. 48) .

    (d) Eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber durch eine haushaltsrechtliche Befristung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist allenfalls durch das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) zu rechtfertigen (vgl. allerdings zur "Doppelrolle" des demokratisch legitimierten Landesgesetzgebers bei einem Privatisierungsgesetz auch BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 95, EzA GG Art. 12 Nr. 48) .

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    Derartige Umstände können sich zB aus der besonderen Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung diese Verträge geschlossen worden sind, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. einem legitimen sozialpolitischen Ziel eines Mitgliedstaats ergeben (vgl. etwa EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 96 mwN, Slg. 2009, I-3071) .

    Die Bestimmung darf nicht dazu dienen, einen ständig und dauerhaft bestehenden Bedarf zu decken ( EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 107, aaO) .

  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    Das Bundesarbeitsgericht unterstellte dabei, der Haushaltsgesetzgeber habe sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und aus sachlichen Erwägungen festgelegt, diese werde anschließend nicht mehr bestehen (vgl. etwa BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .

    Weder genügen allgemeine Einsparungen noch der Umstand einer allgemein zu erwartenden Mittelkürzung (vgl. BAG 27. Januar 1988 - 7 AZR 292/87 - zu I 3 b aa der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 116 = EzA BGB § 620 Nr. 97; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .

  • BAG, 24.10.2001 - 7 AZR 542/00

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG finden die Grundsätze der haushaltsrechtlichen Befristung nach der früheren Rechtsprechung (zuletzt 24. Oktober 2001 - 7 AZR 542/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 217) auch nach Inkrafttreten des TzBfG zu dem Sachgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG Anwendung, der vorliegt, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend ist (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53) .

    An diesen Grundsätzen, von denen der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2001 (- 7 AZR 542/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 217) ausgegangen ist, hat der Senat auch nach Inkrafttreten des TzBfG zu dem Sachgrund aus § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG festgehalten (BAG 16. Oktober 2008 - 7 AZR 360/07 - Rn. 19, AP TzBfG § 14 Nr. 56 = EzA TzBfG § 14 Nr. 53) .

  • BAG, 07.07.1999 - 7 AZR 609/97

    Befristung aus Haushaltsgründen

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09
    Das Bundesarbeitsgericht unterstellte dabei, der Haushaltsgesetzgeber habe sich selbst mit den Verhältnissen gerade dieser Stelle befasst und aus sachlichen Erwägungen festgelegt, diese werde anschließend nicht mehr bestehen (vgl. etwa BAG 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - zu III 3 d der Gründe, BAGE 82, 101; 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 3. November 1999 - 7 AZR 579/98 - zu I 1 der Gründe mwN; 22. März 2000 - 7 AZR 758/98 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 94, 130; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - zu B II 3 b aa der Gründe, EzA BGB § 620 Nr. 173) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats soll die Regelung dem Umstand Rechnung tragen, dass der öffentliche Arbeitgeber gehalten ist, nicht durch den Abschluss von Arbeitsverträgen Verpflichtungen einzugehen, die haushaltsrechtlich nicht gedeckt sind (vgl. BAG 7. Juli 1999 - 7 AZR 609/97 - zu II 1 der Gründe, BAGE 92, 121; 14. Februar 2007 - 7 AZR 193/06 - Rn. 17 mwN, BAGE 121, 236) .

  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

  • BAG, 27.10.2010 - 7 AZR 485/09

    Befristung - Haushalt - Unionsrecht

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 292/87

    Befristung bei Lehrkraft aus haushaltsrechtlichen Gründen

  • BAG, 16.01.1987 - 7 AZR 487/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen einer "künftig wegfallenden" Stelle, Fehlen

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 846/98

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Aufgabe von begrenzter Dauer

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 972/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 758/98

    Befristung wegen Übertragung sozialstaatlicher Aufgaben

  • BAG, 14.02.2007 - 7 AZR 193/06

    Befristung - Haushalt

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 342/95

    Befristung nach dem HRG

  • LAG Hessen, 31.07.2009 - 3 Sa 1657/08

    Haushaltsmittelbefristung - nachvollziehbare Zwecksetzung für Aufgabe von nur

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 162/08

    Befristung - Haushalt - vorübergehender Bedarf

  • BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 579/98

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses aus Haushaltsgründen -

  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 915/12

    Versetzung - Auswahl beim sog. Entfristungsüberhang

    Im Anschluss an die Entscheidung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 - BAGE 137, 178) übermittelte die Beklagte ihrem Hauptpersonalrat (HPR) unter dem 30. März 2011 (Rechtskreis SGB III) und unter dem 15. April 2011 (Rechtskreis SGB II) jeweils eine nahezu gleichlautende E-Mail-Info Personal/Organisationsentwicklung (POE) "Unterbringung der entfristet Beschäftigten; Einstellungs- und Besetzungsstopp" mit der Bitte um Zustimmung ua. nach § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG.

    Die Beklagte beruft sich auf einen Personalüberhang, der im Zusammenhang mit der Entfristung mehrerer tausend Arbeitsverträge aufgrund der Entscheidung des Siebten Senats vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 - BAGE 137, 178) entstanden sei.

    Vor diesem Hintergrund bestehen Zweifel, ob die bloße Festlegung der Anzahl der Beschäftigten in einem Stellenplan bei der Beklagten, die ihren Haushaltsplan selbst - wenn auch unter Genehmigungsvorbehalt - aufstellt (vgl. dazu BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 18, BAGE 137, 178) , als dienstlicher Grund genügt.

  • BAG, 23.05.2018 - 7 AZR 16/17

    Befristung - Haushalt - Rechtsmissbrauch

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ergibt sich nichts anderes aus dem Urteil vom 9. März 2011 (- 7 AZR 728/09 - BAGE 137, 178) , das eine Befristung von Arbeitsverträgen aus Haushaltsmitteln, die nicht durch ein förmliches Haushaltsgesetz zur Verfügung gestellt werden, zum Gegenstand hat.

    Dazu hat der Senat lediglich ausgeführt, dass sich die mit der Befristungsmöglichkeit des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG verbundene Ungleichbehandlung der bei einem öffentlichen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer in dem durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten arbeitsvertraglichen Bestandsschutz gegenüber den in der Privatwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmern "allenfalls" durch das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) rechtfertigen ließe, wenn der Haushaltsplangeber demokratisch legitimiert ist (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 28 f., aaO) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Diesen hat der Gesetzgeber für die Befristung von Arbeitsverträgen durch das TzBfG näher ausgestaltet (vgl. zur Anschlusssperre des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG BAG 6. April 2011 - 7 AZR 716/09 - Rn. 35, AP TzBfG § 14 Nr. 82 = EzA TzBfG § 14 Nr. 77; zum Sachgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Haushalt Nr. 18 = EzA TzBfG § 14 Nr. 76) .

    (2) Der deutsche Gesetzgeber hat sich in § 14 Abs. 1 bis 3 TzBfG für eine Kombination der genannten Maßnahmen entschieden und ua. in § 14 Abs. 2 TzBfG die Zulässigkeit einer Befristung ohne sachliche Gründe in Abhängigkeit von der maximal zulässigen Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge und der Zahl von Verlängerungen solcher Verträge näher ausgestaltet (vgl. zur Sachgrundbefristung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 30 mwN, AP  TzBfG § 14 Haushalt Nr. 18 = EzA  TzBfG § 14 Nr. 76; zur Missbrauchsverhinderung bei sachgrundlosen Befristungen im Zusammenhang mit einem Gestaltungsmissbrauch iSv. § 242 BGB vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 81 = EzA TzBfG § 14 Nr. 75) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3765
BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09 (https://dejure.org/2011,3765)
BAG, Entscheidung vom 06.04.2011 - 7 AZR 704/09 (https://dejure.org/2011,3765)
BAG, Entscheidung vom 06. April 2011 - 7 AZR 704/09 (https://dejure.org/2011,3765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • openjur.de

    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • Bundesarbeitsgericht

    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 59 BAT
    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 59 BAT
    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einhaltung einer dreiwöchigen Frist für die Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Bedingungsabrede und für den Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung; Beginn der Klagefrist des § 17 S. 1 TzBfG bei einem Streit über den Eintritt der ...

  • Betriebs-Berater

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • rewis.io

    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • ra.de
  • rewis.io

    Klagefrist bei einem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 21; TzBfG § 17
    Sachliche Geltung der Klagefrist gem. §§ 21 , 17 S. 1 TzBfG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Arbeitsvertrag: Streit über Eintritt einer auflösenden Bedingung ? Geltung der dreiwöchigen Klagefrist ? Änderung der Rechtsprechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagefrist bei einem auflösend bedingtem Arbeitsverhältnis

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch für Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung gilt die dreiwöchige Klagefrist des TzBfG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Bedingungseintritt und Klagefrist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klagefrist: Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist auch bei Klage wegen Zweifeln am Eintritt einer auflösenden Bedingung einzuhalten

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unbefristete Rente wegen voller Erwerbsminderung: Fragen zur Klagefrist bei auflösenden Bedingungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 137, 292
  • NJW 2011, 2748
  • MDR 2011, 1429
  • BB 2011, 2099
  • DB 2011, 1756
  • AnwBl 2011, 255
  • NZA-RR 2013, 43
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09
    Die Frage der Wirksamkeit der Tarifnorm müsse demgegenüber in der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 12 und 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 111, 148) .

    Dagegen spricht der reine Wortlaut der Vorschriften zunächst nicht dafür, die Klagefrist und die Fiktion der §§ 21, 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 Halbs. 1 KSchG auch auf den Streit über den Eintritt der Bedingung zu erstrecken (vgl. BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 2 der Gründe mwN, BAGE 111, 148) .

    Sie dient der Wirksamkeit der Bedingungsabrede (vgl. näher und mwN BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, BAGE 111, 148) .

  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 843/07

    Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung -

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09
    Die Beklagte beruft sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Zustellung des Rentenbescheids vom 15. Februar 2006, mit dem der Klägerin unbefristet Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wurde (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 13, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7) .

    Die Frage der Wirksamkeit der Tarifnorm müsse demgegenüber in der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden (vgl. BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 843/07 - Rn. 12 und 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Waldarbeiter Nr. 7; 23. Juni 2004 - 7 AZR 440/03 - zu I 1 und 2 der Gründe, BAGE 111, 148) .

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 221/10

    Bedingungskontrolle - Schwerbehinderung - Klagefrist

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09
    aa) Das Erfordernis der fristgebundenen Klage schützt die Interessen des Arbeitgebers und des Rechtsverkehrs an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. nur BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 21 und 25) .

    Eine Analogie zu § 4 Satz 4 KSchG scheidet aus (vgl. dazu BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 17 ff.) .

  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 11 Sa 18/09

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs 1 S 1 BAT mit Zustellung des

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 30. Juli 2009 - 11 Sa 18/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 704/09
    Das folgt aus dem Wortlaut des Antrags und dem in der Klagebegründung ausgedrückten Willen der Klägerin (vgl. zB BAG 16. April 2003 - 7 AZR 119/02 - zu I 1 a der Gründe mwN, BAGE 106, 72) .
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1002/12

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19) .

    Die Norm ist deshalb bei Eintritt dauernder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 25, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 29, 33) .

    Nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG kann die Beendigung jedoch frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Bedingungseintritts wirksam werden (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09  - Rn. 22, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 67) .

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösendenBedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 -  7 AZR 704/09  - Rn. 18  ff., 23, BAGE 137, 292 ; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.) .

    Da aber nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG der auflösendbedingte Arbeitsvertrag frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 2117 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09  - Rn. 22 , BAGE 137, 292 ; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14) .

    Da aber nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG der auflösend bedingte Arbeitsvertrag frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 851/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Altersgrenze vor Vollendung des

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 23; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18, BAGE 148, 357; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357; 12. August 2015 - 7 AZR 592/13 - Rn. 20) .

    Die umfassende Fiktionswirkung entspricht dem Zweck des Erfordernisses der fristgebundenen Klage, die Interessen des Arbeitgebers und des Rechtsverkehrs an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schützen (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 21, BAGE 137, 292) .

    Das Arbeitsverhältnis wird bis dahin fortgesetzt, ohne dass ein Fall der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG gegeben wäre (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292) .

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 402/10

    Postbeschäftigungsunfähigkeit - Bedingungseintritt - Klagefrist - verlängerte

    Zwischen den Parteien besteht kein Streit über andere Beendigungstatbestände als die von der Beklagten geltend gemachte auflösende Bedingung nach § 37 Abs. 4 Unterabs. 1 MTV-DP AG (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 11, NZA 2011, 854; zu einem abweichend davon ausdrücklich verfolgten allgemeinen Feststellungsantrag iSv. § 256 Abs. 1 ZPO BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 13, EzA-SD 2011 Nr. 18, 5) .

    Auch der unterbliebene Eintritt einer Bedingung ist nach der neueren Senatsrechtsprechung mit einer Bedingungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG und nicht mit einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO geltend zu machen (vgl. ausführlich BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff. mwN zu der früheren Rspr., aaO ) .

    Die Auslegung der Bedingungsabrede ist maßgeblich dafür, ob die Bedingung eingetreten ist (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 21 mwN, aaO) .

    Die entgegenstehende frühere Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 6. April 2011 aufgrund einer anderen Auslegung des Klagefristerfordernisses anhand seines Wortlauts, seines Zusammenhangs und seines Zwecks aufgegeben (vgl. oben B I 1 und im Einzelnen BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 16 ff. mwN, EzA-SD 2011 Nr. 18, 5) .

    Bei einem Streit über den Bedingungseintritt beginnt die Klagefrist des § 17 Satz 1 TzBfG damit in entsprechender Anwendung nach § 21 TzBfG mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, EzA-SD 2011 Nr. 18, 5; ebenso Preis/Gotthardt DB 2001, 145, 151 f.) .

    Die Norm ist bei Eintritt dauernder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 25, EzA-SD 2011 Nr. 18, 5) .

    Das Erfordernis der fristgebundenen Klage schützt die Interessen des Arbeitgebers und des Rechtsverkehrs an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (vgl. nur BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09  - Rn. 21, EzA-SD 2011 Nr. 18, 5; 9. Februar 2011 - 7 AZR 221/10 - Rn. 21 und 25, NZA 2011, 854) .

    Das Arbeitsverhältnis wird nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt, ohne dass ein Fall der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG gegeben wäre (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, EzA-SD 2011 Nr. 18, 5) .

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., 21, BAGE 137, 292; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18) .

    Deshalb wird gemäß §§ 21, 17 Sätze 1 und 3, § 15 Abs. 2 TzBfG die Klagefrist erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt, wenn die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist (grundlegend BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 15. August 2012 - 7 AZN 956/12 - Rn. 3; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19) .

    Die Norm ist deshalb bei Eintritt dauernder voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI nicht anzuwenden (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 25, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 29, 33) .

    Das Arbeitsverhältnis wird bis dahin fortgesetzt, ohne dass ein Fall der §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG gegeben wäre (vgl. BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 67) .

  • BAG, 21.11.2018 - 7 AZR 394/17

    Fluguntauglichkeit - Auflösende Bedingung - Kündigung - Betriebliches

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Wirksamkeit und dem Eintritt der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand einer Bedingungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 82/15

    Auflösende Bedingung - unbefristete volle Erwerbsminderung - Eintritt der

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösendenBedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18  ff., BAGE 137, 292 ; vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 16; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 14, BAGE 155, 1; 14. Januar 2015 -  7 AZR 880/13  - Rn. 13 ; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18 , BAGE 148, 357 ; 10. Oktober 2012 -  7 AZR 602/11  - Rn. 12  f.) .

    Da der auflösendbedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird die Klagefrist in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09  - Rn. 22 , BAGE 137, 292 ; vgl. BAG 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 17; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 14. Januar 2015 -  7 AZR 880/13  - Rn. 14 ; 23. Juli 2014 -  7 AZR 771/12  - Rn. 19 , BAGE 148, 357 ; 10. Oktober 2012 -  7 AZR 602/11  - Rn. 14 ) .

    Für eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift ist kein Raum (BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 58; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 29 ff.; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 25, BAGE 137, 292) .

    Das Arbeitsverhältnis wird bis dahin fortgesetzt, ohne dass ein Fall von §§ 21, 15 Abs. 5 TzBfG gegeben wäre (vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 60; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 67) .

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 292/17

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Wirksamkeit und dem Eintritt der auflösenden Bedingung ist auch der Nichteintritt einer auflösenden Bedingung Gegenstand einer Bedingungskontrollklage nach §§ 21, 17 Satz 1 TzBfG (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. BAG 21. November 2018 - 7 AZR 394/17 - Rn. 16; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 13 mwN) .
  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 737/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

    Beides ist Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. BAG 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 13; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 16, BAGE 156, 8, jeweils mwN aus der Senatsrechtsprechung) .

    Da der auflösend bedingte Arbeitsvertrag nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 204/16 - Rn. 17, BAGE 160, 150; 15. Februar 2017 - 7 AZR 82/15 - Rn. 14; 27. Juli 2016 - 7 AZR 276/14 - Rn. 17, BAGE 156, 8; 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15, BAGE 155, 1; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292) .

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf nach § 92 Satz 1 SGB IX aF nur dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts, wenn sie im Fall des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung, der Erwerbsminderung auf Zeit, der Berufsunfähigkeit oder der Erwerbsunfähigkeit auf Zeit ohne Kündigung erfolgt (ausführlich BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 58; vgl. auch 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 61, BAGE 150, 165; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 29, 33; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 25, BAGE 137, 292) .

    Nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG kann das Arbeitsverhältnis allerdings frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Bedingungseintritts enden (vgl. BAG 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1002/12 - Rn. 63, BAGE 150, 165; 27. Juli 2011 - 7 AZR 402/10 - Rn. 67; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292) .

  • BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14

    Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen

    Wegen des fast untrennbaren Zusammenhangs der Wirksamkeit und des Eintritts der auflösenden Bedingung sind beide Fragen Gegenstand der Bedingungskontrollklage (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 18 ff., BAGE 137, 292; vgl. 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 14; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 13; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 18, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 12 f.) .

    Da nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG der auflösend bedingte Arbeitsvertrag frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der Bedingung endet, wird in den Fällen, in denen die Bedingung bereits vor Ablauf der Zweiwochenfrist eingetreten ist, die Klagefrist gemäß §§ 21, 17 Satz 1 und Satz 3, § 15 Abs. 2 TzBfG erst mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei aufgrund des Eintritts der Bedingung beendet, in Lauf gesetzt (st. Rspr. seit BAG 6. April 2011 - 7 AZR 704/09 - Rn. 22, BAGE 137, 292; vgl. 23. März 2016 - 7 AZR 827/13 - Rn. 15; 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 14; 23. Juli 2014 - 7 AZR 771/12 - Rn. 19, BAGE 148, 357; 10. Oktober 2012 - 7 AZR 602/11 - Rn. 14) .

    Vor einer solchen schriftlichen Unterrichtung ist für eine Bedingungskontrollklage kein Raum (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 35/11 - Rn. 15; 6. April 2011 - 7 AZR 704/09  - Rn. 18  ff., aaO) .

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 622/15

    Auflösende Bedingung - teilweise Erwerbsminderung

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 827/13

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 204/16

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente

  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 153/15

    Befristung - Feststellungsklage des Arbeitgebers

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 602/11

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung - Nichtigkeit eines Rentenbescheids

  • BAG, 20.06.2018 - 7 AZR 689/16

    Auflösende Bedingung - schriftliche Unterrichtung - verlängerte Anrufungsfrist

  • BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10

    Befristungskontrollklage - § 6 KSchG

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 4 Sa 1783/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund tariflicher Auflösungsbedingung

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 35/11

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Zweckerreichung - Prognose zum

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 882/16

    Auflösende Bedingung - Bedingungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist -

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZN 956/12

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen behaupteter Divergenz - Beginn der Klagefrist bei

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2013 - 2 Sa 206/13

    Wirksame Tarifregelung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Zustellung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.07.2013 - 4 Sa 1783/12 17 Ta(Kost) 6121/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Rentenbescheid - Rücknahme des

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 3 Sa 1544/13

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses einer Masseurin/Bademeisterin in einer

  • LAG Sachsen, 13.06.2023 - 2 Sa 459/21

    Auslegung von Prozesserklärungen; Auslegung eines allgemeinen

  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 98/17

    Auflösende Bedingung - beurlaubter Beamter

  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 286/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

  • LAG Hessen, 01.02.2019 - 11 Sa 134/18

    Auflösende Bedingung; Bedingungskontrollklage; Flugdienstuntauglichkeit

  • BAG, 01.08.2018 - 7 AZR 561/16

    Auflösende Bedingung - Beamter - Nichtverlängerung der Beurlaubung

  • LAG Hessen, 21.01.2021 - 11 Sa 924/20

    Anspruch eines flugdienstuntauglichen Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung im

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 325/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 353/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 352/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 351/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 345/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2016 - 26 Sa 1892/15

    Auflösende Bedingung - § 4 Abs 3 Anl 1 MTV TSI - außerordentliche Kündigung

  • LAG Hessen, 18.03.2021 - 17 Sa 456/20

    Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers für dienstunfähigen

  • LAG München, 21.09.2016 - 11 Sa 90/16

    Auflösende Bedingung; Erwerbsminderungsrente; Rückwirkung

  • BAG, 22.01.2013 - 6 AZR 392/11

    Ausgleichszahlung nach § 11 TV UmBw nach Bewilligung einer befristeten Rente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 336/11

    Vertragsauslegung - Keine automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2016 - 3 Sa 60/15

    Unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 257/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Baden-Württemberg, 16.07.2012 - 10 Sa 8/12

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Sachgrund -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.12.2014 - 6 Sa 424/13

    Klagefrist - auflösende Bedingung - Zweckbefristung - Altersgrenze -

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 342/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2012 - 2 Sa 409/11

    Sachgrundbefristung - vorübergehender Bedarf - Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB 2

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2014 - 24 Sa 525/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis für die Dauer einer Legislaturperiode

  • LAG Hessen, 12.08.2013 - 7 Sa 770/12

    Befristungskontrolle - Sonderurlaub für Schwerbehinderte

  • ArbG Brandenburg, 24.09.2014 - 5 Ca 131/14

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schuldhaftes Verzögern eines

  • LAG Hamm, 09.05.2014 - 10 Sa 595/13
  • LAG München, 09.11.2011 - 10 Sa 912/10

    Bedingung auflösende - Flugzeugführer - Feststellung der Fluguntauglichkeit

  • ArbG Köln, 10.08.2017 - 14 Ca 1863/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch tarifliche auflösende Bedingung

  • LAG Hamm, 13.08.2015 - 15 Sa 97/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen Zuerkennung einer Rente wegen voller

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2015 - 4 Sa 246/14

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses - auflösende Bedingung - Erwerbsminderung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2709
BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 (https://dejure.org/2011,2709)
BAG, Entscheidung vom 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 (https://dejure.org/2011,2709)
BAG, Entscheidung vom 09. März 2011 - 7 AZR 657/09 (https://dejure.org/2011,2709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

  • openjur.de

    Sachgrundlose Befristung; derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG; Rechtsmissbrauch

  • Bundesarbeitsgericht

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Rechtsmissbrauch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 242 BGB, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99
    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Rechtsmissbrauch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 242 BGB, Anh Rahmenvereinbarung § 5 Nr 1 EGRL 70/99
    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Rechtsmissbrauch

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch eine vom vorherigen Arbeitgeber gegründete GmbH stellt nicht ohne Weiteres eine rechtsmissbräuchliche Umgehung des Zuvorbeschäftigungsverbots dar; Umgehung des "Zuvorbeschäftigungsverbots" iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rechtlicher Bestand eines Arbeitsverhältnisses für Befristung allein maßgeblich, § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - sachgrundlose Befristung - Unzulässigkeit

  • Betriebs-Berater

    Befristung druch denselben Vertragsarbeitgeber

  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Rechtsmissbrauch

  • ra.de
  • rewis.io

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber i.S.v. § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Rechtsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2
    Umgehung des "Zuvorbeschäftigungsverbots" iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch Gestaltungsmissbrauch

  • rechtsportal.de

    TzBfG § 14 Abs. 2 S. 2
    Umgehung des "Zuvorbeschäftigungsverbots" iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch Gestaltungsmissbrauch

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Sachgrundlose Befristung: Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber i. S. von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ? Voraussetzungen für Gestaltungsmissbrauch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristung durch denselben Vertragsarbeitgeber

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Mehrmalige Befristung von Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber - Probleme bei Leiharbeit

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum Verbot der Zuvor-Beschäftigung bei sachgrundlosen Befristungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1147
  • BB 2011, 2099
  • DB 2011, 2494
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 34) .

    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nicht auf die vorherige Beschäftigung in einem Betrieb oder für einen Betriebsinhaber, sondern nur auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt (BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, aaO) .

  • EuGH, 23.04.2009 - C-378/07

    Angelidaki u.a. - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 5 und 8 der

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu einer dieser Maßnahmen oder zu mehreren, hat er das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen zu gewährleisten (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 94, 95 mwN, Slg. 2009, I-3071).

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Entscheidungen ausgeführt und geklärt hat, ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diesem Ziel bei der Auslegung der nationalen Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 106, aaO ; 7. September 2006 - C-53/04  - [Marrosu und Sardino] Rn. 56, Slg. 2006, I-7213; 7. September 2006 - C-180/04 - [Vassallo] Rn. 41, Slg. 2006, I-7251) .

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 492/03

    Berufungsfrist bei nicht zugestelltem Urteil

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Ist die erstinstanzliche Entscheidung nicht in vollständig abgefasster und unterschriebener Form innerhalb von fünf Monaten zugestellt worden, reichen für die Berufungsbegründung entweder die Auseinandersetzung mit den hypothetischen Entscheidungsgründen oder der Hinweis des Berufungsklägers aus, dass das arbeitsgerichtliche Urteil nicht mit Gründen versehen ist (vgl. BAG 28. Oktober 2004 - 8 AZR 492/03 - zu B IV 4 der Gründe mwN, BAGE 112, 286) .
  • BAG, 25.04.2001 - 7 AZR 376/00

    Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. zum Beschäftigungsförderungsgesetz: BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .
  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 278/07

    Sachgrundlose Befristung - Zitiergebot

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Das Zuvorbeschäftigungsverbot knüpft nicht an den Beschäftigungsbetrieb oder den Arbeitsplatz an (BAG 16. Juli 2008 - 7 AZR 278/07 - Rn. 13, BAGE 127, 140) .
  • EuGH, 07.09.2006 - C-180/04

    Vassallo - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Entscheidungen ausgeführt und geklärt hat, ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diesem Ziel bei der Auslegung der nationalen Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 106, aaO ; 7. September 2006 - C-53/04  - [Marrosu und Sardino] Rn. 56, Slg. 2006, I-7213; 7. September 2006 - C-180/04 - [Vassallo] Rn. 41, Slg. 2006, I-7251) .
  • LAG Hamm, 30.07.2009 - 8 Sa 523/09

    Arbeitsvertrag / Befristung / sachgrundlose Befristung / Anschlussverbot /

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. Juli 2009 - 8 Sa 523/09 - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

    Auszug aus BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Entscheidungen ausgeführt und geklärt hat, ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diesem Ziel bei der Auslegung der nationalen Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. EuGH 23. April 2009 - C-378/07 ua. - [Angelidaki] Rn. 106, aaO ; 7. September 2006 - C-53/04  - [Marrosu und Sardino] Rn. 56, Slg. 2006, I-7213; 7. September 2006 - C-180/04 - [Vassallo] Rn. 41, Slg. 2006, I-7251) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge nur abschließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. zum Beschäftigungsförderungsgesetz: BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317 ; zur sachgrundlosen Befristung bereits 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34 und zuletzt 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Nr. 81 = EzA TzBfG § 14 Nr. 75) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; zum Beschäftigungsförderungsgesetz vgl. BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00 - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317) .

    Soweit der Senat in der Vergangenheit unter Bezugnahme auf die gesetzgeberische Wertung in § 14 Abs. 2a TzBfG angenommen hat, dass jedenfalls bis zu der dort genannten zeitlichen Grenze von vier Jahren die Ausnutzung der durch § 14 Abs. 2 TzBfG und das AÜG eröffneten Gestaltungsmöglichkeit regelmäßig nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden könne (so BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34) , wird hieran nicht festgehalten (vgl. auch bereits die Entscheidung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, wo von einer Anlehnung an eine in § 14 Abs. 2a TzBfG zum Ausdruck kommende gesetzliche Wertung nicht die Rede ist) .

    Der unredliche Vertragspartner kann sich auf eine solche Befristung nicht berufen (vgl. BAG 18. Oktober 2006 - 7 AZR 749/05 - Rn. 20; offengelassen in BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 27; ebenso zB Gräfl FS Bauer S. 375, 384; aA im Sinn der Annahme eines Arbeitsverhältnisses mit dem Beschäftigungsarbeitgeber APS/Backhaus 4. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 400b; Boemke Anm. AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 4) .

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge nur abschließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (vgl. zum Beschäftigungsförderungsgesetz: BAG 25. April 2001 - 7 AZR 376/00  - zu IV 1 a der Gründe, BAGE 97, 317 ; zur sachgrundlosen Befristung bereits 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 26, BAGE 120, 34 und zuletzt 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21, AP TzBfG § 14 Nr. 81 = EzA TzBfG § 14 Nr. 75) .
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (st. Rspr. des Senats vgl. zuletzt BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 290/12 - Rn. 17 f.; 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 18 mwN; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 34) .

    Bei der Prüfung, ob die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten rechtsmissbräuchlich ist, sind die unionsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21) .

  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    (2) Der deutsche Gesetzgeber hat sich in § 14 Abs. 1 bis 3 TzBfG für eine Kombination der genannten Maßnahmen entschieden und ua. in § 14 Abs. 2 TzBfG die Zulässigkeit einer Befristung ohne sachliche Gründe in Abhängigkeit von der maximal zulässigen Dauer aufeinanderfolgender Arbeitsverträge und der Zahl von Verlängerungen solcher Verträge näher ausgestaltet (vgl. zur Sachgrundbefristung BAG 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Rn. 30 mwN, AP  TzBfG § 14 Haushalt Nr. 18 = EzA  TzBfG § 14 Nr. 76; zur Missbrauchsverhinderung bei sachgrundlosen Befristungen im Zusammenhang mit einem Gestaltungsmissbrauch iSv. § 242 BGB vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 81 = EzA TzBfG § 14 Nr. 75) .
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 290/12

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 18; 18. Oktober 2006 - 7 AZR 145/06 - Rn. 13 mwN, BAGE 120, 34) .

    Auch die Überlassung eines Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor sachgrundlos befristet beschäftigt war, führt für sich gesehen nicht zur Unwirksamkeit einer anschließend mit dem Verleiher iSd. § 1 AÜG nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG vereinbarten sachgrundlosen Befristung (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 18 mwN) .

    Bei der Prüfung, ob die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten rechtsmissbräuchlich ist, sind die unionsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2012 - 5 Sa 205/11

    Zuvorbeschäftigungsverbot - sachgrundlose Befristung - Krankenkassenfusion -

    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - AP Nr. 81 zu § 14 TzBfG = NZA 2011, 1147 = DB 2011, 2494).

    Das Zuvorbeschäftigungsverbot knüpft demnach nicht an den Beschäftigungsbetrieb oder gar an den Arbeitsplatz an (BAG 9. März 2011 aaO; BAG 16. Juli 2008 - 7 AZR 278/07 - BAGE 127, 140).

    Die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 9. März 2011 aaO).

    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - AP Nr. 81 zu § 14 TzBfG = NZA 2011, 1147 = DB 2011, 2494).

    Das Zuvorbeschäftigungsverbot knüpft demnach nicht an den Beschäftigungsbetrieb oder gar an den Arbeitsplatz an (BAG 9. März 2011 aaO; BAG 16. Juli 2008 - 7 AZR 278/07 - BAGE 127, 140).

    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 9. März 2011 aaO mit weiteren Nachweisen).

    Entschließt sich ein Mitgliedstaat zu einer dieser Maßnahmen oder zu mehreren, hat er das unionsrechtlich vorgegebene Ziel der Verhinderung des Missbrauchs von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverträgen zu gewährleisten (BAG 9. März 2011 aaO).

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 452/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Bei der Prüfung, ob die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten rechtsmissbräuchlich ist, sind die unionsrechtlichen Vorgaben zu beachten (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21) .
  • LAG Hessen, 09.06.2017 - 10 Sa 1554/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass sich die Neueinstellung bei der Beklagten als ein Rechtsmissbrauch erweisen könnte, um § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zu umgehen (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 22, NZA 2011, 1147 [BAG 09.03.2011 - 7 AZR 657/09] ) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2011 - 6 Sa 311/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Arbeitgeber, derselbe,

    Ein vorhergehender Arbeitsvertrag hat deshalb nur dann mit demselben Arbeitgeber bestanden, wenn Vertragspartner des Arbeitnehmers bei beiden Verträgen dieselbe natürliche oder juristische Person ist (BAG 09.03.2011 ­ 7 AZR 657/09 ­).

    Der Gesetzgeber hat für die Zulässigkeit der sachgrundlosten Befristung nicht auf die vorherige Beschäftigung in einem Betrieb oder für einen Betriebsinhaber, sondern nur auf den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit dem Vertragsarbeitgeber abgestellt (BAG 18.10.2006 ­ 7 AZR 145/06 ­; 09.03.2011 ­ 7 AZR 657/09 ­).

    Die sich aus einem Rechtsinstitut oder einer Rechtsnorm an sich ergebenden Rechtsfolgen müssen zurücktreten, wenn sie zu einem mit Treu und Glauben unvereinbaren Ergebnis führen (BAG 09.03.2011 ­ 7 AZR 657/09 ­ m. w. N.).

    Das gilt etwa dann, wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit einem Arbeitnehmer aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge ausschließlich deshalb schließen, um so über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG 09.03.2011 ­ 7 AZR 657/09 ­ m. w. N.).

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union in mehreren Entscheidungen ausgeführt und geklärt hat, ist es Aufgabe der nationalen Gerichte, im Rahmen ihrer Zuständigkeit diesem Ziel bei der Auslegung der nationalen Vorschriften Rechnung zu tragen (BAG 09.03.2011 ­ 7 AZR 657/09 ­ unter Hinweis auf EuGH 23.04.2009 ­ C-378/07 ­ (Angelidaki)).

    In den fallübergreifenden Fragen zur Vorbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht die Entscheidung im Einklang mit dem vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 09.03.2011 (7 AZR 657/09) entwickelten Rechtsgrundsätzen.

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 712/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung als Beamter

  • LAG Hamm, 26.01.2012 - 17 Sa 1069/11

    Befristung des Arbeitsverhältnisses; Vertragsarbeitgeber; Rechtsmissbrauch

  • ArbG Köln, 30.08.2013 - 19 Ca 634/13
  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 57/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

  • ArbG Berlin, 13.03.2015 - 28 Ca 741/15

    Befristungskontrolle - Reihe von sachgrundlos befristeten Zeitarbeitsverträgen -

  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 59/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2014 - 1 Sa 490/13

    Sachgrundlose Befristung - zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots

  • LAG Hessen, 20.03.2012 - 19 Sa 1460/11

    Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden bzw. eines Studierenden

  • LAG Hessen, 06.08.2019 - 15 Sa 424/19

    Kein Vorbeschäftigungs- bzw. Anschlussverbot bei zunächst unter aufschiebender

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 1025/12

    Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.05.2013 - 6 Sa 62/12

    Vorbeschäftigungsverbot - ehemaliger Beamter

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 474/13

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • LAG Köln, 09.03.2012 - 4 Sa 1184/11

    Teilzeitarbeit; Begriff des gemeinsamen Betriebs

  • LAG Hamm, 25.08.2011 - 8 Sa 373/11

    Kündigung/Wartezeit/Gemeinschaftsbetrieb

  • ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12

    Befristungskontrolle: Rechtsfolgen der Angabe eines Befristungsgrunds im

  • LAG Hessen, 05.06.2018 - 15 Sa 1566/16

    Das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist nicht verletzt, wenn der

  • ArbG Hamburg, 09.05.2012 - 3 Ca 45/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund: Wirksamkeit -

  • LAG Köln, 02.12.2011 - 10 Sa 1229/10

    Befristung

  • LAG Hamm, 30.01.2013 - 3 Sa 1514/12

    Der Wechsel eines Arbeitnehmers zu einem Tochterunternehmen innerhalb desselben

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2021 - 21 Sa 1293/20

    Sachgrundlose Befristung im Anschluss an Leiharbeit - Umgehung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2020 - 13 Sa 1593/19

    Vergütung - Umkleidezeit - Rüstzeit - Wegezeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Wirksamkeit, Entfristungsklage, Befristung,

  • ArbG Köln, 24.04.2020 - 19 Ha 6/18

    Solosänger - Vereinbarung Nichtanrechnung von Spielzeiten

  • ArbG Stuttgart, 18.09.2013 - 11 Ca 3647/13

    Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer

  • LAG Köln, 10.01.2014 - 10 Sa 599/13

    Indizien für Umgehungsabsicht

  • ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13

    Rechtsfolgen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs bei Dauerleihe im Konzern

  • ArbG Paderborn, 18.07.2014 - 3 Ca 693/14

    Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 II 2 TzBfG

  • ArbG Berlin, 22.09.2011 - 33 Ca 7120/11

    Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - mangelhafte Vorschlagsliste

  • ArbG Magdeburg, 07.12.2011 - 7 Ca 1011/11

    Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Vertragsarbeitgeber

  • LAG Sachsen, 30.05.2013 - 9 Sa 477/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Umgehung der Höchstbefristungsdauer

  • ArbG Duisburg, 16.06.2014 - 3 Ca 425/14

    Befristung, Rechtsmissbrauch, Jobcenter

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht