Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2917
OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11 (https://dejure.org/2011,2917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2011 - 6 W 55/11 (https://dejure.org/2011,2917)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 6 W 55/11 (https://dejure.org/2011,2917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Lieferung in der Regel... - Die Angabe einer Lieferfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Formulierung "Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang" ist unwirksam.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine AGB-Klausel, wonach die Lieferfrist mit "in der Regel” umschrieben wird, ist unwirksam / Fehlende Auslandsversandkosten sind kein Wettbewerbsverstoß

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 308 Nr 1 BGB
    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • webshoprecht.de

    Eine AGB-Klausel, mit der eine Lieferzeit mit dem Zusatz "in der Regel" versprochen wird, ist unwirksam.

  • aufrecht.de

    AGB-Kontrolle: Lieferfrist "in der Regel" unzulässig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unwirksame Lieferfristklausel: "In der Regel"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung einer nicht genau bestimmten Lieferzeit ("in der Regel")

  • kanzlei.biz

    "In der Regel" ist in der Regel unzulässig

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • info-it-recht.de

    Klausel "Lieferung in der Regel" ist unwirksam

  • lhr-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Selbstbelieferungsklausel, Lieferfrist "in der Regel” und erweiterte salvatorische Klausel im Souvenirshop des Landes Baden-Württemberg wettbewerbswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 308 Nr. 1
    Formularmäßige Vereinbarung einer "Regel"-Lieferzeit

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abmahnklassiker - Wettbewerbsverstöße in AGB - "Lieferung in der Regel innerhalb", salvatorische Klausel und Verfügbarkeitsvorbehalt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unbestimmte Lieferzeitangabe in AGB wettbewerbswidrig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • heise.de (Pressebericht, 19.01.2012)

    AGB-Klausel: "In der Regel" ist unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unbestimmte Lieferzeitangabe in AGB wettbewerbswidrig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "In der Regel" keine wirksame AGB-Klausel zu Lieferfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unwirksame AGB-Klausel über Lieferfrist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine wirksame AGB-Klausel zu Lieferfristen mit Zusatz in der Regel

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Lieferfrist in der Regel ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    In der Regel - falsch

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Floskeln in AGB zu Lieferfristen bessser vermeiden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur fehlenden Angabe von Auslandsversandkosten

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Bei Lieferung ins Ausland werden die Versandkosten individuell vereinbart": Nicht abmahnbarer Bagatellverstoß

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Versandkosten ins Ausland auf Anfrage" - Sind Auslandsversandkosten zwingend im Voraus anzugeben?

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Auslandsversandkosten auf Anfrage: teurer Wettbewerbsverstoß oder bloße Bagatelle?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Lieferfrist in der Regel ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Händler: Lieferfrist in der Regel ist als AGB-Klausel im Shop unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klausel Lieferung erfolgt in der Regel ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung der Formulierung in der Regel in AGB-Klausel unzulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zur fehlenden Angabe von Auslandsversandkosten

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Lieferung in der Regel innerhalb von 2 Werktagen": Abmahnbarer Verstoß gegen Informationspflichten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 800
  • MIR 2011, Dok. 083
  • BB 2011, 2626
  • K&R 2011, 740
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.04.2007 - 5 W 73/07

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Bestimmtheit einer Klausel zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11
    Die gebotene kundenfeindlichste Auslegung muss zu dem Verständnis führen, dass es sich der Verwender vorbehalten will, selbst zu entscheiden, wann ein Regelfall vorliegt und wann ein Ausnahmefall (ebenso KG, NJW 2007, 2266).
  • LG Hamburg, 12.11.2008 - 312 O 733/08

    Unlauterer Wettbewerb: Lieferfristklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 6 W 55/11
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Landgerichts Hamburg (Entscheidung vom 12.11.2008, Az. 312 O 733/08) bedeutet die mit dieser Formulierung einhergehende Relativierung nicht nur, dass der Verwender nicht immer hundertprozentig gewährleisten kann, dass die Versendung binnen dieser Frist stattfinden kann.
  • OLG München, 08.10.2014 - 29 W 1935/14

    Wirksamkeit einer die Lieferfrist betreffenden Klausel in den AGB eines

    Die Angabe der Lieferzeit mit "ca. 2 - 4 Werktage" ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB (so auch Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage 2014, § 308 Rn. 8 a.E.; Wurmnest in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 308 Rn. 23; OLG Bremen MMR 2010, 26; OLG Frankfurt MMR 2011, 800; ausdrücklich offengelassen von OLG Hamm MMR 2013, 100).
  • OLG Hamm, 18.09.2012 - 4 U 105/12

    Verbraucherschutz: Vertragsklauseln mit einer nicht hinreichend bestimmten

    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur hält die Angabe von Zirka-Lieferfristen noch für wirksam (Palandt-Grüneberg, BGB, 71. Aufl., § 308 Rn 8; Beck-OK-Becker, 2012 § 308 Rn 28, Ulmer/ Brandner/Hensen-Fuchs § 208 Rn 24; MüKo-Wurmnest, BGB, 6. Aufl., 2012, § 308 Rn 23; OLG Bremen MMR 2010, 26 mit Verweis auf OLG Bremen 2 U 42/09; OLG Frankfurt, Beschl. vom 27.07.2011 - 6 W 55/11).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

    Gerade dies will § 308 Nr. 1 BGB verhindern (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011 - 6 W 55/11- [juris Rn. 4]; KG, NJW 2007, 2266 [juris Rn. 5]).
  • LG Cottbus, 24.06.2014 - 11 O 153/13

    Wettbewerbsverstoß: Ausräumung der Wiederholungsgefahr durch Drittunterwerfung;

    Streitwert: 20.000,00 Euro (entsprechend OLG Brandenburg 6 U 106/10; 6 U 97/13; 6 W 55/11; 6 W 158/13).
  • LG Cottbus, 23.08.2011 - 11 O 73/11

    Wettbewerbsverstöße im Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer rechtlich überholten

    (Für ein durchschnittlich schwieriges Wettbewerbsverfahren ist ein Streitwert von 20.000,00 Euro angemessen. Für das einstweilige Verfügungsverfahren ist ein Abzug von 1/4 gerechtfertigt; vgl. OLG Brandenburg 6 W 155/03; 6 W 55/11; 6 U 106/10).
  • LG Düsseldorf, 10.04.2014 - 14c O 11/14
    Allerdings können nach Auffassung der Kammer die besonderen Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung gebieten (so auch KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, 5 W 62/10, Rdnr. 5; KG Berlin, Beschluss vom 13.02.2007, 5 W 37/07, Rdnr. 10 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, 6 W 55/11, Rdnr. 11; a.A. OLG Hamm Urteil vom 01.02.2011, I-4 U 196/10, Rdnr. 85 - alle zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,734
BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08 (https://dejure.org/2011,734)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2011 - X ZR 142/08 (https://dejure.org/2011,734)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2011 - X ZR 142/08 (https://dejure.org/2011,734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 ZPO, § 406 Abs 1 ZPO
    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten - Sachverständigenablehnung IV

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund von Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenablehnung - Lücken in Gutachten

  • Betriebs-Berater

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - Sachverständigenablehnung IV

  • rewis.io

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten - Sachverständigenablehnung IV

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen bei Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten - Sachverständigenablehnung IV

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42; ZPO § 406 Abs. 1
    Rechtfertigung einer Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit aufgrund von Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenablehnung IV

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schlechtes Gutachten = Befangen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit - Sachverständigenablehnung IV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1555
  • MDR 2011, 1373
  • GRUR 2011, 12
  • GRUR 2012, 92
  • BB 2011, 2626
  • BauR 2012, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08
    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Mangelnde Sachkunde, inhaltliche Unzulänglichkeiten, handwerkliche formale Fehler oder Lückenhaftigkeit rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, weil diese Umstände nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen betreffen und die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit kein Mittel zur Fehlerkontrolle ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555; StV 2011, 709, 710; OLG Stuttgart BeckRS 2015, 08496; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat] BeckRS 2016, 06352).
  • OLG Stuttgart, 11.06.2012 - 7 W 48/12

    Sachverständigenablehnung: Frist für einen Befangenheitsantrag

    "Unverzüglich" ist bei einem behaupteten Befangenheitsgrund, der sich aus einem schriftlichen Gutachten selbst ergibt, ausnahmsweise die vom Gericht etwaig gesetzte Frist für Einwendungen gegen ein schriftliches Gutachten gem. § 411 Abs. 4 ZPO (Anschluss an BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

    Ist durch das Gericht für etwaige Einwendungen gegen ein schriftliches Gutachten keine Frist gem. § 411 Abs. 4 ZPO gesetzt worden, sind Befangenheitsgründe "unverzüglich" entsprechend § 121 BGB geltend zu machen (Anschluss an BGH MDR 2005, 1007 f.; BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

    Ergibt sich demnach der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags erst mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH NJW-RR 2011, 1555 f.; BGH MDR 2005, 1007 f. [Rn. 7]).

    Lücken oder Unzulänglichkeiten in einem schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

    Selbst kleinere Unzulänglichkeiten oder Lücken im Gutachten würden jedoch die Ablehnung des Sachverständigen nicht rechtfertigen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1555 f.).

  • OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen

    Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses gegebenenfalls, rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202), denn derartige Mängel betreffen grundsätzlich nicht seine Unabhängigkeit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555, beck-online).

    Wie bereits oben dargelegt, betreffen Mängel des Gutachtens oder mangelnde Sachkunde des Sachverständigen grundsätzlich nicht dessen Unvoreingenommenheit (vgl. BGH, Beschluss v. 27.9. 2011, X ZR 142/08 = NJW-RR 2011, 1555; BGH, Beschluss vom 5.11.2002, X ZR 178/01, BeckRS 2003, 94, jeweils zitiert nach beck-online; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020, Az. 20 W 1121/20, juris; OLG München, Beschluss vom 27.10.2020, Az. 20 W 1420/20 = IBRRS 2020, 3202, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1231
OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11 (https://dejure.org/2011,1231)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.10.2011 - 3 U 99/11 (https://dejure.org/2011,1231)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Oktober 2011 - 3 U 99/11 (https://dejure.org/2011,1231)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1231) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Hemmung der Verjährung erstreckt sich auch auf die nach Einleitung des Mahnverfahrens erneut erhobene Klage bei doppelter Rechtshängigkeit; Rechtsfolgen der Einleitung eines Mahnverfahrens hinsichtlich der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs bei erneuter Klage; ...

  • Wolters Kluwer

    Hemmung der Verjährung erstreckt sich auch auf die nach Einleitung des Mahnverfahrens erneut erhobene Klage bei doppelter Rechtshängigkeit; Rechtsfolgen der Einleitung eines Mahnverfahrens hinsichtlich der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs bei erneuter Klage; ...

  • Betriebs-Berater

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

  • rechtsportal.de

    BGB § 204 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Einleitung eines Mahnverfahrens hinsichtlich der Verjährung des geltend gemachten Anspruchs bei erneuter - unzulässiger - Klageerhebung

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung! (IBR 2011, 1451)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.09.2004 - IX ZR 155/03

    Hemmung der Verjährung des Anfechtungsanspruchs durch Antrag des

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Die Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller stellt nunmehr einen normalen, die 6-Monats-Frist auslösenden Tatbestand dar (vgl. auch Grothe, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 204 Rn. 87; Palandt/Ellenberger, a. a. O., § 204 Rn. 33; BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff., juris Rn. 11).

    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff; Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 = BGHZ 175, 1 ff.; BGHZ 78, 1, 5; BT-Drs.

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff; Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 = BGHZ 175, 1 ff.; BGHZ 78, 1, 5; BT-Drs.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Auch eine unzulässige Klage hemmt die Verjährung (BGH, Urteil vom 28. September 2004 - IX ZR 155/03 = BGHZ 160, 259 ff; Urteil vom 6. Dezember 2007 - IX ZR 143/06 = BGHZ 175, 1 ff.; BGHZ 78, 1, 5; BT-Drs.
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Zwar liegt darin kein Weiterbetreiben des vorliegenden Verfahrens i. S. v. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, denn auch wenn der Begriff des "Weiterbetreibens" weit zu verstehen ist (BGHZ 73, 8, 11), muss es um eine Prozesshandlung gehen, die unmittelbar auf den Prozess einwirkt und dazu bestimmt und geeignet ist, ihn wieder in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218 ff., zitiert nach juris Rn. 16).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Ebenso wenig ist anzunehmen, dass im Hinblick auf das parallel eingeleitete Verfahren zu Aktenzeichen 3 O 122/10 die Sechs-Monats-Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB ausnahmsweise nicht gilt (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - VI ZR 19/99, NJW 2000, 132 f., juris Rn. 11), was etwa dann in Betracht kommt, wenn nach außen erkennbare triftige Gründe für den Prozessstillstand maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101 ff., zitiert nach juris Rn. 16 m. w. N.), was regelmäßig aber nur dann der Fall sein wird, wenn die Ursache für den Verfahrensstillstand nicht im Verantwortungsbereich der Parteien, sondern des Gerichts liegt und deshalb eine Anwendung von § 204 Abs. 2 BGB (früher § 211 Abs. 2 BGB a. F.) nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 17).
  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Ebenso wenig ist anzunehmen, dass im Hinblick auf das parallel eingeleitete Verfahren zu Aktenzeichen 3 O 122/10 die Sechs-Monats-Frist des § 204 Abs. 2 Satz 1 und 2 BGB ausnahmsweise nicht gilt (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 12; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - VI ZR 19/99, NJW 2000, 132 f., juris Rn. 11), was etwa dann in Betracht kommt, wenn nach außen erkennbare triftige Gründe für den Prozessstillstand maßgeblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1999 - XII ZR 113/97, NJW 1999, 1101 ff., zitiert nach juris Rn. 16 m. w. N.), was regelmäßig aber nur dann der Fall sein wird, wenn die Ursache für den Verfahrensstillstand nicht im Verantwortungsbereich der Parteien, sondern des Gerichts liegt und deshalb eine Anwendung von § 204 Abs. 2 BGB (früher § 211 Abs. 2 BGB a. F.) nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 17).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Zwar liegt darin kein Weiterbetreiben des vorliegenden Verfahrens i. S. v. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, denn auch wenn der Begriff des "Weiterbetreibens" weit zu verstehen ist (BGHZ 73, 8, 11), muss es um eine Prozesshandlung gehen, die unmittelbar auf den Prozess einwirkt und dazu bestimmt und geeignet ist, ihn wieder in Gang zu setzen (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 85/98, NJW 2001, 218 ff., zitiert nach juris Rn. 16).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfte indes ein Vertrag, der allein die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen zum Gegenstand hat, eher als Werkvertrag oder zumindest typengemischten Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Elemente im Vordergrund stehen, anzusehen sein, wenngleich er - in dem entschiedenen Fall ging es nicht um eine Steuerberaterleistung, sondern um diejenige eines gewerblichen Unternehmens - letztlich offen gelassen hat, ob dies auch für ein Steuerberatermandat gilt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571 ff.).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05

    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater;

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Der für die Steuerberaterhaftung zuständige IX. Zivilsenat hat vielmehr ausdrücklich klar gestellt, dass ein Vertrag, bei dem - wie hier - dem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag anzusehen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - IX ZR 63/05, BB 2006, 1527 f.), denn der Vertrag ist in seiner Gesamtheit nach der vom Auftraggeber gewählten Zielrichtung zu beurteilen.
  • LG Essen, 21.04.2008 - 3 O 346/07

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfond; Rücktritt

    Auszug aus OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
    Die Aufrechnung mit einem solchen Schadensersatzanspruch hat die Beklagte in diesem Zusammenhang ohnehin nicht erklärt, was in Anbetracht der von ihr im Verfahren 3 O 346/07 separat verfolgten Schadensersatzansprüche auch überflüssig wäre.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - I-26 W 7/10 (AktE)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7112
OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - I-26 W 7/10 (AktE) (https://dejure.org/2011,7112)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.2011 - I-26 W 7/10 (AktE) (https://dejure.org/2011,7112)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - I-26 W 7/10 (AktE) (https://dejure.org/2011,7112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmungsrecht in Alt-AG mit weniger als 500 Mitarbeitern bei Eintragung vor dem 10.8.1994 verfassungsgemäß

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in vor dem 10.08.1994 eingetragenen Aktiengesellschaften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufsichtsrat, Drittelbeteiligung, Gesellschaftsrecht, verfassungsgemäß

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Drittelparitätische Mitbestimmung in Alt-AG mit weniger als 500 Mitarbeitern ist verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht in Alt-AG mit weniger als 500 Mitarbeitern bei Eintragung vor dem 10.8.1994 verfassungsgemäß

  • drik.de (Kurzinformation)

    Beschwerde im aktienrechtlichen Statusverfahren zurückgewiesen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1564
  • BB 2011, 2626
  • NZG 2011, 1152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 26 W 7/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Montanmitbestimmungsentscheidung vom 02.03.1999 (BVerfGE 99, 367, "Mannesmann") festgestellt, dass unterschiedliche Regelungen für Neu- und Alt-Fälle auch vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein können.

    Danach ist der Zweck, schon früher montan-mitbestimmte Unternehmen in der bewährten Mitbestimmungsform zu halten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 99, 367, "Mannesmann", Rdnr. 25, 38, 94, 119, 121, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.1971 - 19 W 3/71
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.07.2011 - 26 W 7/10
    Auch eine Bekanntmachung nach § 99 Abs. 2 Satz 1 AktG genügt jedenfalls dann, wenn zur Stellungnahme binnen angemessener Frist aufgefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.1971, NJW 1971, 1567).
  • BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11

    Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer

    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers blieb beim Oberlandesgericht ohne Erfolg; dieses änderte lediglich die Kostenentscheidung ab (veröffentlicht in NZG 2011, S. 1152 ff.; zustimmend besprochen von Lutter, EWiR 2011, S. 637; Imhof, GWR 2011, S. 494).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10 - 92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1742
OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10 - 92 (https://dejure.org/2011,1742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.09.2011 - 8 U 342/10 - 92 (https://dejure.org/2011,1742)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. September 2011 - 8 U 342/10 - 92 (https://dejure.org/2011,1742)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1742) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Vertriebsprovisionen und weitere Rückvergütungen; Formularmäßige Beschränkung der Haftung für Beratungsfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

  • Betriebs-Berater

    Zur Aufklärungspflicht einer Bank bei der Beratung über Kapitalanlagen und Fondsanteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Vertriebsprovisionen und weitere Rückvergütungen; Formularmäßige Beschränkung der Haftung für Beratungsfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Aufklärungspflicht einer Bank bei der Beratung über Kapitalanlagen und Fondsanteile

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts beruht - wie sich aus der Klarstellung des Bundesgerichtshofs in seinem nach dem angefochtenen Urteil ergangenen Beschluss vom 9.3.2011 (XI ZR 191/10, WM 2011, 925 ff., zit. nach juris), an dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.7.2011 (WM 2011, 1506 ff., zit,. nach juris) festgehalten hat, ergibt - auf einem unzutreffenden Verständnis der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.10.2009 (XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 f. Tz. 31, zit. nach juris) vorgenommenen rechtlichen Unterscheidung zwischen Innenprovisionen und Rückvergütungen.

    a) Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 3; WM 2011, 1506 ff. Tz. 11; jeweils zit. nach juris).

    Er handelt schuldhaft, wenn er mit der Möglichkeit rechnen musste, dass das zuständige Gericht einen anderen Rechtsstandpunkt einnimmt (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 3; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass sich eine anlageberatende Bank jedenfalls für die Zeit nach 1990 hinsichtlich ihrer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen kann, weil bereits der seit dieser Zeit veröffentlichten Rechtsprechung entnommen werden konnte, dass verheimlichte Rückflüsse aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen aufklärungspflichtig sind (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 4 ff.; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (NJW 2007, 1876 ff.) zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen stellt daher keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine Rechtsfortbildung dar, so dass auch keine rückwirkende Rechtsprechungsänderung vorliegt (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 11; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

    All dies gilt unabhängig von der Art des empfohlenen Fonds und daher auch für einen Medienfonds (vgl. BGH WM 2011, 1506 ff. Tz. 10 ff., zit. nach juris).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    Die Fehlvorstellung über die Neutralität der Beratungsleistung der Bank, der mit der Aufklärungspflicht über Rückvergütungen begegnet werden soll, beruht allein darauf, dass die beratende Bank als Empfängerin der Rückvergütung ungenannt bleibt (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 24, zit. nach juris).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind danach - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, so dass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, so dass der Anleger das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 25, zit. nach juris).

    Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts beruht - wie sich aus der Klarstellung des Bundesgerichtshofs in seinem nach dem angefochtenen Urteil ergangenen Beschluss vom 9.3.2011 (XI ZR 191/10, WM 2011, 925 ff., zit. nach juris), an dem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19.7.2011 (WM 2011, 1506 ff., zit,. nach juris) festgehalten hat, ergibt - auf einem unzutreffenden Verständnis der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.10.2009 (XI ZR 338/08, WM 2009, 2306 f. Tz. 31, zit. nach juris) vorgenommenen rechtlichen Unterscheidung zwischen Innenprovisionen und Rückvergütungen.

    Das ergibt sich entgegen der Auffassung des Landgerichts auch nicht allein aus dem Umstand, dass die G. zur Vermittlung des Eigenkapitals Dritte einschalten durfte (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 27, zit. nach juris).

    Der Aufklärungspflichtige muss beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, weil er den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (vgl. BGH NJW 2009, 2298 ff. Tz. 22; WM 2011, 925 ff.Tz. 33, jeweils zit. nach juris).

    Die Darlegungs- und Beweislast sowohl für das Nichteingreifen der Vermutung als auch für deren Widerlegung trifft die Bank, deren Aufklärungspflichtverletzung feststeht (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 35, zit. nach juris).

  • BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03

    Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    Eine in einer Beitrittserklärung zu einem Medienfonds enthaltene Klausel, wonach die Haftung auch des Anlageberaters (vier: der beratenden Bank) für Beratungsfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist und Ansprüche gegen den Anlageberater kenntnisunabhängig spätestens innerhalb von drei Jahren ab dem Beitritt zu der Fondsgesellschaft verjähren, ist gemäß § 305c Abs. 1 BGB als überraschende Klausel unwirksam (im Anschluss an BGH, Urt. v. 11.12.2003 - III ZR 118/03).

    Das hat der Bundesgerichtshof für eine nahezu gleich lautende Klausel, die in dem Emissionsprospekt zu einem geschlossenen Immobilienfonds enthalten war, entschieden (vgl. BGH NJW-RR 2004, 780 f., zit. nach juris).

    Der durchschnittliche Anleger brauchte nicht damit zu rechnen, dass die Beteiligungsgesellschaft, der er als Kommanditist beitreten sollte, die Beitrittserklärung mit dem darin enthaltenen "Kleingedruckten" benutzen würde, um zugleich auch auf den Inhalt weiterer selbstständiger Vertragsverhältnisse des Anlegers zu Dritten, die bei der Anbahnung der Vertragsbeziehung oder im Rahmen des Anlagemodells mit dem Anleger in Berührung kommen konnten, Einfluss zu nehmen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 780 f. Tz. 22, zit. nach juris).

    Insbesondere brauchte der Kläger nicht damit zu rechnen, dass mit seinem Beitritt zu dem Medienfonds auch das bereits bestehende Vertragsverhältnis zu der für ihn als Anlageberaterin tätigen Beklagten geändert, nämlich die Haftung der Beklagten für Aufklärungspflichtverletzungen beschränkt würde (vgl. BGH NJW-RR 2004, 780 f. Tz. 23 f., zit. nach juris).

    Der Überraschungscharakter einer derart ungewöhnlichen - nicht vertragstypkonformen - Klausel ist im allgemeinen nur dann beseitigt, wenn sie wenigstens drucktechnisch so hervorgehoben ist, dass erwartet werden kann, der Vertragspartner des Verwenders werde von ihr Kenntnis nehmen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 780 f. Tz. 26, zit. nach juris).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    a) Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 3; WM 2011, 1506 ff. Tz. 11; jeweils zit. nach juris).

    Er handelt schuldhaft, wenn er mit der Möglichkeit rechnen musste, dass das zuständige Gericht einen anderen Rechtsstandpunkt einnimmt (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 3; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

    Der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass sich eine anlageberatende Bank jedenfalls für die Zeit nach 1990 hinsichtlich ihrer Aufklärungspflicht über Rückvergütungen nicht auf einen unverschuldeten Rechtsirrtum berufen kann, weil bereits der seit dieser Zeit veröffentlichten Rechtsprechung entnommen werden konnte, dass verheimlichte Rückflüsse aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen aufklärungspflichtig sind (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 4 ff.; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (NJW 2007, 1876 ff.) zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen stellt daher keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine Rechtsfortbildung dar, so dass auch keine rückwirkende Rechtsprechungsänderung vorliegt (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 11; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    a) Die Verpflichtung zur objektgerechten Beratung bedeutet, dass der Anlageberater den Kunden über alle für dessen Anlageentschluss wesentlichen tatsächlichen Umstände rechtzeitig, richtig und vollständig informieren muss (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.2008 - III ZR 159/07 Tz. 7; BKR 2010, 118 ff. Tz. 19; jeweils zit. nach juris).

    Als Mittel der Aufklärung kann es genügen, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Anlageprospekt überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.2008 - III ZR 159/07 Tz. 7; BKR 2010, 118 ff. Tz. 24; Urt. v. 22.7.2010 - III ZR 99/09 Tz. 18; WM 2010, 1690 ff. Tz. 15; Urt. v. 14.4.2011 - III ZR 27/10 Tz. 7; jeweils zit. nach juris).

    Vermittelt der Prospekt hinreichende Aufklärung, ist dies allerdings selbstverständlich kein Freibrief für den Berater oder Vermittler, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidung des Anlegers mindert (vgl. BGH BKR 2010, 118 ff. Tz. 24; Urt. v. 14.4.2011 - III ZR 27/10 Tz. 7; jeweils zit. nach juris).

    Das gilt auch, soweit es auf die Frage ankommt, ob der Berater dem Anleger rechtzeitig vor der Anlageentscheidung einen Anlageprospekt übergeben hat (vgl. BGH WM 2006, 1288 f. Tz. 6 ff.; BKR 2010, 118 ff. Tz. 25; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    aaa) Nach der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die im Rahmen eines mit ihrem Kunden geschlossenen Beratungsvertrags Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (vgl. BGH NJW 2007, 1876, 1878 Tz. 22; WM 2009, 2306 f. Tz. 31).

    Erst durch die Aufklärung wird der Kunde in die Lage versetzt, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen, ob die Bank einen bestimmten Titel nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient (vgl. BGH NJW 2007, 1876, 1878, Tz. 23).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 (NJW 2007, 1876 ff.) zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen stellt daher keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine Rechtsfortbildung dar, so dass auch keine rückwirkende Rechtsprechungsänderung vorliegt (vgl. BGH NJW 2010, 2339 ff. Tz. 11; WM 2011, 1506 ff. Tz. 12; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    a) Die Verpflichtung zur anlegergerechten Beratung bedeutet, dass die Beratung unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft und des beabsichtigten Anlageziels (sichere Geldanlage oder spekulativer Charakter) auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnitten sein muss (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.2008 - III ZR 159/07, Tz. 6, zit. nach juris).

    a) Die Verpflichtung zur objektgerechten Beratung bedeutet, dass der Anlageberater den Kunden über alle für dessen Anlageentschluss wesentlichen tatsächlichen Umstände rechtzeitig, richtig und vollständig informieren muss (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.2008 - III ZR 159/07 Tz. 7; BKR 2010, 118 ff. Tz. 19; jeweils zit. nach juris).

    Als Mittel der Aufklärung kann es genügen, wenn dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgesprächs ein Anlageprospekt überreicht wird, sofern dieser nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zu vermitteln, und dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 19.6.2008 - III ZR 159/07 Tz. 7; BKR 2010, 118 ff. Tz. 24; Urt. v. 22.7.2010 - III ZR 99/09 Tz. 18; WM 2010, 1690 ff. Tz. 15; Urt. v. 14.4.2011 - III ZR 27/10 Tz. 7; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    Der Aufklärungspflichtige muss beweisen, dass der Anleger die Kapitalanlage auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätte, weil er den richtigen Rat oder Hinweis nicht befolgt hätte (vgl. BGH NJW 2009, 2298 ff. Tz. 22; WM 2011, 925 ff.Tz. 33, jeweils zit. nach juris).

    Diese Vermutung aufklärungspflichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (vgl. BGH NJW 2009, 2298 ff. Tz. 22, zit. nach juris).

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    Das gilt auch, soweit es auf die Frage ankommt, ob der Berater dem Anleger rechtzeitig vor der Anlageentscheidung einen Anlageprospekt übergeben hat (vgl. BGH WM 2006, 1288 f. Tz. 6 ff.; BKR 2010, 118 ff. Tz. 25; jeweils zit. nach juris).

    Allerdings hat der Berater aufgrund der ihm obliegenden sekundären Darlegungslast im Einzelnen darzulegen, wie er seiner Aufklärungsverpflichtung genügt hat (vgl. BGH WM 2006, 1288 f. Tz. 7, zit. nach juris).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.2011 - 8 U 342/10
    Das gilt auch im Falle des Vertriebs eines Medienfonds (vgl. BGH NJW 2009, 1416 f. Tz. 12, zit. nach juris).

    Diese Aufklärungspflicht gilt unabhängig von der Höhe der Rückvergütung (vgl. BGH NJW 2009, 1416 f. Tz. 12, zit. nach juris).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 27/10

    Beratungspflichtverletzung des Anlageberaters trotz richtigen Prospekts;

  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 225/06

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers wegen Aufklärungspflichtverletzung:

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 63/10
  • OLG Saarbrücken, 07.12.2006 - 8 U 563/05

    Zu den Aufklärungspflichten einer Bank bei telefonischer Order von Aktien

  • BGH, 09.02.2010 - XI ZR 140/09

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung

  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 11.11.2003 - XI ZR 21/03

    Erfüllung der Aufklärungspflichten von Discount-Brokern; Schutzpflichten von

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • LG Heidelberg, 05.02.2015 - 2 O 75/14

    Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf: Untersuchung des behaupteten Mangels

    Der Vorteil folgt aus §§ 756; 765 Nr. 1 ZPO (BGH, NJW 2000, S. 2663 (S. 2664); OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.09.2011 - 8 U 342/10; KG, Urteil vom 2.9.2008 - 27 U 153/07).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2014 - 23 U 23/13

    Anlageberatung: Wissenszurechnung eines Treuhänders; Fehlerhaftigkeit eines

    Selbst wenn der Anlageberater möglicherweise einmal als mit dem Vertragspartner "in einem Lager stehend" erscheinen mag, rückt ihn dies nicht allgemein in eine solche Nähe zu dem Beitrittsvertrag, dass für den Anleger ohne weiteres nahe läge, dieser Vertrag könne auch Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Beraters enthalten (BGH WM 2004, 278; OLG Saarbrücken, Urt.v. 15.09.2011 - 8 U 342/10, BB 2011, 2626 [Ls.]).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 132/12

    Keine Deliktzinsen wegen falscher Anlageberatung

    Selbst wenn der Anlageberater möglicherweise einmal als mit dem Vertragspartner "in einem Lager stehend" erscheinen mag, rückt ihn dies nicht allgemein in eine solche Nähe zu dem Beitrittsvertrag, dass für den Anleger ohne weiteres nahe läge, dieser Vertrag könne auch Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Beraters enthalten (BGH, Urt. v. 11.12.2003 - III ZR 118/03 -, WM 2004, 278, juris; OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.09.2011 - 8 U 342/10, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 3 U 46/11

    Fehlerhafte Anlageberatung: Feststellungswiderklage der beklagten Bank wegen

    Selbst wenn der Anlageberater möglicherweise einmal als mit dem Vertragspartner "in einem Lager stehend" erscheinen mag, rückt ihn dies nicht allgemein in eine solche Nähe zu dem Beitrittsvertrag, dass für den Anleger ohne weiteres nahe läge, dieser Vertrag könne auch Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Beraters enthalten (BGH WM 2004, 278; OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.9.2011, 8 U 342/10, BB 2011, 2626).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 23 U 166/11

    Anlageberatung: Haftung für Verschweigen von Rückvergütungen bei Beitritt zu

    Selbst wenn der Anlageberater möglicherweise einmal als mit dem Vertragspartner "in einem Lager stehend" erscheinen mag, rückt ihn dies nicht allgemein in eine solche Nähe zu dem Beitrittsvertrag, dass für den Anleger ohne weiteres nahe läge, dieser Vertrag könne auch Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Beraters enthalten (BGH WM 2004, 278; OLG Saarbrücken, Urt.v. 15.09.2011 - 8 U 342/10, BB 2011, 2626 [Ls.]).
  • OLG Frankfurt, 23.01.2012 - 23 U 114/10

    Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds

    Selbst wenn der Anlageberater möglicherweise einmal als mit dem Vertragspartner "in einem Lager stehend" erscheinen mag, rückt ihn dies nicht allgemein in eine solche Nähe zu dem Beitrittsvertrag, dass für den Anleger ohne weiteres nahe läge, dieser Vertrag könne auch Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Beraters enthalten (BGH WM 2004, 278; OLG Saarbrücken, Urt.v. 15.09.2011 - 8 U 342/10, BB 2011, 2626 [Ls.]).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von

    Selbst wenn der Anlageberater möglicherweise einmal als mit dem Vertragspartner "in einem Lager stehend" erscheinen mag, rückt ihn dies nicht allgemein in eine solche Nähe zu dem Beitrittsvertrag, dass für den Anleger ohne weiteres nahe läge, dieser Vertrag könne auch Regelungen zur Begrenzung der Haftung des Beraters enthalten (BGH WM 2004, 278; OLG Saarbrücken, Urt.v. 15.09.2011 - 8 U 342/10, BB 2011, 2626 [Ls.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2398
LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11 (https://dejure.org/2011,2398)
LG Offenburg, Entscheidung vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 (https://dejure.org/2011,2398)
LG Offenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 1 S 4/11 (https://dejure.org/2011,2398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadenersatz bei Kfz-Unfall: Bemessung der Mietwagenkosten nach arithmetischem Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

  • Wolters Kluwer

    Für Schätzung der nach § 249 Abs. 1 S. 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten wird künftig auf arithmetisches Mittel der nach der Schwacke- und Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abgestellt; Abstellen auf das auf arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und ...

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gericht ändert seine Rechtsprechung und hebt das Urteil des AG auf, das seine Schätzung nach Schwacke... | EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Rechtsanwaltskosten; ...

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz bei KfZ-Unfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1 S. 2; ZPO § 287 Abs. 1
    Für Schätzung der nach § 249 Abs. 1 S. 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten wird künftig auf arithmetisches Mittel der nach der Schwacke- und Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abgestellt; Abstellen auf das auf arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2626
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • AG Kehl, 09.09.2011 - 4 C 59/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel 2010 als

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    So weist das Amtsgericht Offenburg im Urteil vom 27.07.2011 - 4 C 59/11 - darauf hin, dass im Postleitzahlengebiet 776 der Modus-Wert der Tagespauschale in der Klasse 1 um über 60 % und in der Klasse 2 um über 70 % angestiegen ist, während die Preise in den Postleitzahlengebieten 766 oder 795 identisch geblieben sind.

    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).

    Während die Schwacke-Liste durch die Aufgliederung in dreistellige Postleitzahlenbereiche zu einer schmalen Erhebungsgrundlage und starken regionalen Unterschieden führt (AG Kehl, Urt. v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris), werden diese Unterschiede durch die Konzentration der Fraunhofer-Liste auf zweistellige Postleitzahlenbereiche tendenziell zu stark ausgeblendet.

  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Aus dem Parallelfall 1 S 97/10 ist gerichtsbekannt, dass beispielsweise die Preise, die für die Vollkaskoversicherung eines Mietwagens gezahlt werden, bei weitem unter dem liegen, was vom Mietwagenunternehmer bei einer Berechnung von Tages- und Wochenpauschalen nach Schwacke von 26, 00 EUR bzw. 182, 00 EUR an Preisen an seine Endkunden berechnet wird.

    So wurde im Verfahren 1 S 97/10 ein Kfz-Versicherungsschein für das dortige Mietfahrzeug vorgelegt, nach dem die Vollkaskoversicherung bei einer Selbstbeteiligung von 500 EUR in der Schadensfreiheitsklasse 3 und der Tarifgruppe N lediglich 246, 77 EUR für ein Jahr kostet.

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer ist unter Anlegung des Maßstabs des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB für die Abwicklung durchschnittlicher Verkehrsunfälle lediglich eine 1, 3 Geschäftsgebühr gerechtfertigt (BGH U. v. 31.10.2006 - VI ZR 261/05; Kammer, U. v. 25.10.2010 - 1 S 69/09).
  • AG Kehl, 23.09.2011 - 5 C 199/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzgrundlage für ersatzfähige

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Aus Sicht der Kammer wird gerade aus der Vornahme dieses Aufschlags deutlich, dass auch diese Gerichte eine Vielzahl von Bedenken gegen diese Erhebung haben, denen sie mit einem Aufschlag in nicht genauer begründeter Höhe Rechnung tragen wollen (AG Offenburg, a.a.O.; U.v. 23.08.2011 - 1 C 48/11; U.v. 29.08.2011 - 1 C 47/11; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; AG Kehl, U.v. 09.09.2011 - 4 C 59/11 - Juris; U.v. 23.09.2011 - 5 C 199/10; LG Ansbach, U. v. 11.11.2010 - 1 S 1324/09, NZV 2011, 132).
  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 353/09

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten anhand von Listen

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    a) Ausgangspunkt ist dabei zunächst die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in zwei Urteilen vom 22.02.2011 - VI ZR 353/09, NJW-RR 2011, 823 Tn. 8 und vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 1109 Tn. 9 beanstandet hat, dass sich die Instanzgerichte jeweils nicht hinreichend mit Einwendungen beschäftigt hatten, die die beklagten Versicherungen gegen die Tauglichkeit des Modus der Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten erhoben hatten.
  • OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Dieser Weg findet in der Rechtsprechung auch zunehmend Zuspruch (OLG Karlsruhe, U.v. vom 11.08.2011 - 1 U 27/11; OLG Saarbrücken, U.v.22.12.2009 - 4 U 294/09, NZV 2010, 242, OLG Köln U. v. 11.8.2010 - 11 U 106/09, SchPrax 2010, 396; OLG Hamm, U.v. 20.07.2011 - I-13 U 108/10; LG Karlsruhe, U.v. 23.11.2010 - 1 S 105/10; LG Detmold U.v. 29.06.2011 - 10 S 16/11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2009 - 1 S 143.09

    Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot des "Gelöbnix-Umzuges"

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Das war hier unstreitig der Unfallort im Postleitzahlenbereich 777. Auf den Sitz des Autovermieters kommt es nicht an (Kammer, U.v. 26.01.2010 - 1 S 143/09).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird (BGH, U.v. 02.02.2010 - VI ZR 7/09, VersR 2010, 683).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss Einwänden gegen eine Schätzgrundlage nicht durch Beweiserhebung nachgegangen werden, wenn eine andere geeignete Schätzgrundlage zur Verfügung steht (U.v. 14.10.2008 - VI ZR 308/07, NJW 2009, 58).
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Offenburg, 04.10.2011 - 1 S 4/11
    Es dürfte den Vorgaben des Bundesgerichtshofs einerseits entsprechen, wenn man diese Einwendungen argumentativ entkräftet, wie dies z.B. das Oberlandesgericht Köln in der Entscheidung vom 18.08.2010 - 5 U 44/10, NZV 2010, 614, 615 getan hat.
  • LG Detmold, 29.06.2011 - 10 S 16/11

    Normaltarif eines Mietwagens ist nach dem arithmetischen Mittel des

  • LG Ansbach, 11.11.2010 - 1 S 1324/09

    Ersatzfähige Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Frauenhofer-Liste als

  • BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der

  • OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • OLG Köln, 11.08.2010 - 11 U 106/09

    Umfang unfallbedingt zu erstattender Mietwagenkosten

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

  • LG Karlsruhe, 23.12.2010 - 1 S 105/10
  • LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten

    Für die Schätzung der nach § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB erstattungsfähigen Mietwagenkosten ist es in Anwendung des § 287 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des "Normaltarifs für Selbstzahler" sachgerecht, auf das arithmetische Mittel der nach der Schwacke- und der Fraunhofer-Liste ermittelten Werte abzustellen (Anschluss OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.August 2011 -1 U 27/11-; LG Offenburg, Urteil vom 04.Oktober 2011 -1 S 4/11-; OLG Celle, Urteil vom 29.Februar 2012 -14 U 49/11-).

    Für den benachbarten Landgerichtsbezirk hat das Landgericht Offenburg diese neuere Rechtsprechung weitgehend übernommen (Urteil vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 -).

  • OLG Brandenburg, 25.11.2013 - 1 U 5/13

    Unterlassungsanspruch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch rufschädigende

    Über die Rückzahlung dieses Betrages wurde zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Kläger ein Rechtsstreit, Aktenzeichen: 12 C 70/09 AG Bad Liebenwerda und 1 S 4/11 LG Cottbus, geführt.

    Die im erstinstanzlichen Vortrag und in der Berufungserwiderung enthaltenen allgemeinen Bezugnahmen auf den Streitstoff des zum Aktenzeichen: 1 S 4/11 LG Cottbus geführten Rechtsstreits vermögen einen substantiierten Sachvortrag nicht zu ersetzen (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., § 253, Rdnr. 12 a), worauf die Beklagten in der Verfügung vom 31.07.2012 durch den Senat auch hingewiesen worden sind.

  • BayObLG, 12.05.2000 - 2 ObOWi 598/99

    Anforderungen an den Nachweis der Trunkenheit im Straßenverkehr durch Messung der

    grundsätzlich auch die AAK einen Hinweis auf die Alkoholbeeinflussung gibt (Forster Rechtsmedizin 1986, 436; Gilg/Eisenmenger DAR 1997, 1; Schoknecht BA 1999 suppl. 1 S 4/11).
  • LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 162/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Wirksamkeit einer Sicherungsabtretung

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (U. v. 4.10.2011 - 1 S 4/11 - Juris) sind Mietwagenkosten in folgender Höhe ersatzfähig:.
  • LG Offenburg, 23.01.2012 - 1 S 152/11
    Nach der Rechtsprechung der Kammer (U. v. 4.10.2011 -1 S 4/11 - Juris) sind Mietwagenkosten in folgender Höhe ersatzfähig:.
  • AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
    hat das Landgericht Offenburg diese neuere Rechtsprechung weitgehend übernommen (Urteil vom 04.10.2011 - 1 S 4/11 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht