Rechtsprechung
   BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7846
BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09 (https://dejure.org/2010,7846)
BAG, Entscheidung vom 06.10.2010 - 7 ABR 18/09 (https://dejure.org/2010,7846)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 (https://dejure.org/2010,7846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG
    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG - Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 93 BetrVG, § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG
    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG - Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

  • Betriebs-Berater

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG

  • bag-urteil.com

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG - Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • rewis.io

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG - Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs 2 Nr 5 BetrVG - Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 93; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5
    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG; Zu kurze Dauer der Ausschreibung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angemessene Dauer einer internen Stellenausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 360
  • BB 2011, 372
  • DB 2011, 658
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
    Dazu muss der Arbeitgeber die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sowie bei Einstellungen und Versetzungen auch diejenigen des § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erfüllt haben (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 127, 51) .

    Regelmäßig erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Ausschreibung in der Weise bekannt gemacht wird, in der Informationen üblicherweise an die Arbeitnehmer erfolgen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 32, BAGE 127, 51; vgl. ferner 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 46, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .

    In Betracht kommt etwa die Bekanntmachung durch Aushang am Schwarzen Brett (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, aaO) , durch Aufnahme in eine Betriebszeitung, durch Veröffentlichung im Intranet oder durch Rundschreiben per E-Mail oder im Postwege (GK-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 93 Rn. 24) .

    Deshalb obliegt es den Arbeitnehmern in diesen Fällen, ihr generelles Interesse an Ausschreibungen während der Urlaubs- und sonstigen Abwesenheitszeiten bei der Geschäfts- bzw. Personalführung oder beim Betriebsrat zu bekunden oder selbst oder durch Kollegen für eine zeitnahe Information Sorge zu tragen (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, BAGE 127, 51 für den Fall der Freistellung) .

  • BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07

    Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
    Regelmäßig erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Ausschreibung in der Weise bekannt gemacht wird, in der Informationen üblicherweise an die Arbeitnehmer erfolgen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 32, BAGE 127, 51; vgl. ferner 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 46, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .
  • BAG, 18.11.1980 - 1 ABR 63/78

    Betriebsvereinbarung - Aushang innerbetrieblicher Stellenausschreibungen -

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
    Außerdem ist der Arbeitgeber nicht gehindert, auch nach Fristablauf eingehende Bewerbungen zu berücksichtigen (BAG 18. November 1980 - 1 ABR 63/78 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 93 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 93 Nr. 1) .
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
    Regelmäßig erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn die Ausschreibung in der Weise bekannt gemacht wird, in der Informationen üblicherweise an die Arbeitnehmer erfolgen (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 32, BAGE 127, 51; vgl. ferner 10. März 2009 - 1 ABR 93/07 - Rn. 46, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 127 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 12) .
  • LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren, Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Dezember 2008 - 4 TaBV 70/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09
    Vor jeder Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber den Betriebsrat deshalb zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft sowohl über die Person der Beteiligten als auch - unter Vorlage der dazu erforderlichen Unterlagen - über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - zu B II 2 a der Gründe mwN, BAGE 113, 109) .
  • BAG, 01.02.2011 - 1 ABR 79/09

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Außerdem muss die Bekanntmachung so erfolgen, dass alle als Bewerber in Betracht kommenden Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, von der Ausschreibung Kenntnis zu nehmen (BAG 16. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17, NZA 2011, 360) .
  • BAG, 11.10.2022 - 1 ABR 16/21

    Zustimmungsersetzung - innerbetriebliche Stellenausschreibung

    Eine solche Möglichkeit kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Notwendigkeit der Stellenbesetzung so plötzlich und unerwartet eintritt, dass es dem Arbeitgeber nicht zumutbar ist, zuvor ein dem Sinn und Zweck der Norm entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchzuführen (vgl. dazu ausf. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17 f.) .
  • BAG, 30.04.2014 - 7 ABR 51/12

    Ausschreibung - Verzögerung der Stellenbesetzung

    Dieser geht dahin, die zu besetzende Stelle den in Betracht kommenden Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an der Stelle kundzutun und sich darum zu bewerben (vgl. BAG 1. Februar 2011 - 1 ABR 79/09 - Rn. 13, BAGE 137, 106; 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17) .

    Dafür erscheint ein Zeitraum von zwei Wochen im Regelfall als ausreichend (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 18 ff.; 17. Juni 2008 - 1 ABR 20/07 - Rn. 33, BAGE 127, 51) .

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Es kann sich auf zu besetzende Arbeitsplätze allgemein oder auf bestimmte Arten von Tätigkeiten innerhalb des Betriebs richten (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 16, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 132) .
  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 33/14

    Inhaltliche Gestaltung innerbetrieblicher Ausschreibungen von Arbeitsplätzen bei

    Aus der Ausschreibung muss daher hervorgehen, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt und welche Anforderungen ein Bewerber erfüllen muss (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Vor jeder Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber die Personalvertretung deshalb zu unterrichten, ihr die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft sowohl über die Person der Beteiligten als auch - unter Vorlage der dazu erforderlichen Unterlagen - über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 13 mwN) .
  • LAG Hamburg, 19.09.2012 - H 6 TaBV 2/12

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei abgelehnter Bewerbung eines

    Vor jeder Einstellung und Versetzung hat der Arbeitgeber den Betriebsrat deshalb zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft sowohl über die Person der Beteiligten als auch - unter Vorlage der dazu erforderlichen Unterlagen - über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 - Rn. 13 mwN).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 TaBV 37/11

    Beschlussverfahren, Zustimmungsersetzung, Stellenausschreibung, Einstellung,

    Die Verweigerung kann auch darauf gestützt werden, dass eine Ausschreibung unzureichend ist (BAG Beschluss vom 06.10.2010 - 7 ABR 18/09 - EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 18).
  • LAG Niedersachsen, 22.03.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede zur Eingruppierung und Vergütung der gewerblichen Beschäftigten;

    Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nach § 87 BetrVG durch formlose Regelungsabrede erteilen, diese kann auch konkludent zwischen den Betriebsparteien zustande kommen (vgl. BAG 06. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09, Rn 24 -); insoweit gelten für Regelungsabreden die gleichen Grundsätze wie für das Zustandekommen anderer schuldrechtlicher Vereinbarungen.
  • LAG Niedersachsen, 30.05.2017 - 1 TaBV 76/16

    Regelungsabrede bei einvernehmlicher Anwendung einer anderen Vergütungsstruktur

    Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme nach § 87 BetrVG durch formlose Regelungsabrede erteilen, diese kann auch konkludent zwischen den Betriebsparteien zustande kommen (vgl. BAG 06. Oktober 2010 - 7 ABR 18/09 , Rn 24 -); insoweit gelten für Regelungsabreden die gleichen Grundsätze wie für das Zustandekommen anderer schuldrechtlicher Vereinbarungen.
  • LAG München, 30.11.2011 - 11 TaBV 62/11

    Versetzung

  • LAG Nürnberg, 14.03.2012 - 4 TaBV 40/11

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Versetzung - keine erneute innerbetriebliche

  • LAG München, 06.12.2011 - 6 TaBV 67/11

    Zustimmungsersetzung, Versetzung, Nachteile, Gefährdungsbeurteilung

  • VG Ansbach, 11.01.2022 - AN 1 E 21.01970

    Stellenbesetzung, Berücksichtigung einer Bewerbung, die nach Ende der

  • VG Potsdam, 16.01.2019 - 2 K 2374/17

    Recht der Landesbeamten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2868
BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09 (https://dejure.org/2010,2868)
BAG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 10 AZR 649/09 (https://dejure.org/2010,2868)
BAG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 10 AZR 649/09 (https://dejure.org/2010,2868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Urlaubsabgeltung

  • openjur.de

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung; keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • Bundesarbeitsgericht

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung - keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 143 Abs 2 S 1 SGB 3, § 143 Abs 3 S 1 SGB 3, § 143 Abs 2 S 2 SGB 3, § 115 Abs 1 SGB 10
    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung - keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 143 Abs 2 S 1 SGB 3, § 143 Abs 3 S 1 SGB 3, § 143 Abs 2 S 2 SGB 3, § 115 Abs 1 SGB 10
    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung - keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei bestehendem Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Urlaubsabgeltung - keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • rewis.io

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung - keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • ra.de
  • rewis.io

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Zeit der Urlaubsabgeltung - keine Verschiebung des Ruhenszeitraums bei Zahlung von Krankengeld

  • rechtsportal.de

    BGB § 812; SGB III § 143; SGB X § 115; ZPO § 322
    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei bestehendem Anspruch auf Urlaubsabgeltung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Anspruchsübergang bei Urlaubsabgeltung wegen Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsabgeltung und das Ruhen des Arbeitslosengelds

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Urlaubsabgeltung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankengeldbezug nach Beendigung der Beschäftigung - Forderungsübergang beim Urlaubsabgeltungsanspruch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Urlaubsabgeltung und Arbeitslosengeldanspruch

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 136, 196
  • NJW 2011, 1020
  • MDR 2011, 609
  • NZA 2011, 288
  • BB 2011, 372
  • BB 2011, 894
  • DB 2011, 2212
  • JR 2012, 135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    a) Die materielle Rechtskraft eines Urteils führt in einem späteren Prozess dann zur Unzulässigkeit einer neuen Klage, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 32, NZA 2010, 1443; BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - Rn. 22, NJW 2008, 1227) .
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 25/00 R

    Leistungsfortzahlung nach § 105b AFG beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs,

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab (BSG 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R - zu 2 der Gründe; 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - zu 1.1 der Gründe, BuW 2001, 351; vgl. Winkler in Gagel § 143 SGB III Rn. 49) .
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - kein Ruhen des Krankengeldanspruchs durch Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    Im Verhältnis zur Krankenkasse bewirkt eine für die Zeit nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gewährte Urlaubsabgeltung nicht das Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld nach § 44 SGB V (BSG 30. Mai 2006 - B 1 KR 26/05 R - SozR 4-2500 § 49 Nr. 4) .
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 28/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    Der Ruhenszeitraum läuft kalendermäßig ab (BSG 7. Februar 2002 - B 7 AL 28/01 R - zu 2 der Gründe; 2. November 2000 - B 11 AL 25/00 R - zu 1.1 der Gründe, BuW 2001, 351; vgl. Winkler in Gagel § 143 SGB III Rn. 49) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    Gegen eine Verschiebung des Ruhenszeitraums spricht schließlich, dass der Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach neuerer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts regelmäßig mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht und nicht mehr von einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit abhängig ist (24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - BAGE 130, 119) .
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 315/09

    Schadensersatz - Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    a) Die materielle Rechtskraft eines Urteils führt in einem späteren Prozess dann zur Unzulässigkeit einer neuen Klage, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 32, NZA 2010, 1443; BGH 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05 - Rn. 22, NJW 2008, 1227) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2009 - 9 Sa 461/08
    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12. Juni 2009 - 9 Sa 461/08 - aufgehoben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 18 AL 212/09

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    c) Eine Verschiebung des Ruhenszeitraums auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung erfolgt im Rahmen von § 143 Abs. 2 SGB III nicht (LSG Berlin-Brandenburg 30. März 2010 - L 18 AL 212/09 NZB - zu II der Gründe; Winkler in Gagel § 143 SGB III Rn. 49; vgl. Henke in Eicher/Schlegel SGB III Stand September 2010 § 143 Rn. 96) .
  • BAG, 28.04.1983 - 2 AZR 446/81

    Prozeßvergleich - Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.11.2010 - 10 AZR 649/09
    Der Forderungsübergang wird zeitlich durch den Ruhenszeitraum und der Höhe nach durch das in diesem Zeitraum gezahlte Arbeitslosengeld begrenzt (vgl. BAG 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - zu II 4 a der Gründe, AP AFG § 117 Nr. 3 = EzA AFG § 117 Nr. 3; Winkler in Gagel SGB II/SGB III Stand Juli 2010 § 143 SGB III Rn. 61) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 - 21 Ta 1158/21

    Annahmeverzug - Zuweisung einer leidensgerechten Beschäftigung - Zumutbarkeit -

    Daher geht beim Bezug von ALG I der Anspruch auf Arbeitsentgelt für den Monat auf die Bundesagentur für Arbeit über, für den das ALG I gezahlt wird (vergleiche BAG 17. November 2010 - 10 AZR 649/09 - Rn. 14 und 16).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 10 Sa 2241/12

    Arbeitsleistungsbezogene Sonderzuwendung - Insolvenzforderung

    Der Ruhenszeitraum wird nicht auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung verschoben (BAG, Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 649/09).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.02.2011 - 7 Sa 324/10

    Die Klage auf Zahlung "verfristeter" Ansprüche auf Urlaubsabgeltung bietet

    Der Ruhenszeitraum verschiebt sich nicht auf die Zeit nach Beendigung der Erkrankung (BAG 17. November 2010 - 10 AZR 649/09, Juris), zumal der Anspruch auf Krankengeld seinerseits nicht wegen einer Urlaubsabgeltung ruht (vgl. DFL/Lauterbach, Fachanwaltskommentar Arbeitsrecht, 3. Aufl. § 143 Rn. 12).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2012 - 10 Sa 1094/12

    Präklusion - außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung -

    Die materielle Rechtskraft eines Urteils führt in einem späteren Prozess dann zur Unzulässigkeit einer neuen Klage, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BAG, Urteil vom 17. November 2010 - 10 AZR 649/09; BAG, Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 315/09; BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3113
BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09 (https://dejure.org/2010,3113)
BAG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09 (https://dejure.org/2010,3113)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 (https://dejure.org/2010,3113)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3113) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB
    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB
    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer nach Überführung wegen einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung; Erforderlichkeit der Überwachung zur Beseitigung der Vertragsstörung oder zur Schadensverhütung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers - Erstattung von Detektivkosten des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Erstattung von Detektivkosten

  • hensche.de

    Detektivkosten, Haftung des Arbeitnehmers, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot

  • bag-urteil.com

    Detektivkosten

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • rewis.io

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • rechtsportal.de

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280
    Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer nach Überführung wegen einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung; Erforderlichkeit der Überwachung zur Beseitigung der Vertragsstörung oder zur Schadensverhütung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Keine Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei feststehender Vertragsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstattung von Detektivkosten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis: Unnötige Detektivkosten trägt der Arbeitgeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer?

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Detektivkosten bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 372
  • BB 2011, 958
  • DB 2011, 305
  • JR 2012, 135
  • NZA-RR 2011, 231
  • NZG 2011, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO) .

    Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) .

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO) .

    Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) .

  • LAG München, 03.12.2008 - 10 Sa 645/07

    Auskunftsanspruch bei Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Dezember 2008 - 10 Sa 645/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    In einem weiteren Verfahren ging es um den Nachweis von Unterschlagungen und die Wirksamkeit eines in diesem Zusammenhang geschlossenen Aufhebungsvertrages (BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Nach den bisherigen Feststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass die Beklagte - sofern ihr Sachvortrag bzw. ihre Beweisangebote dazu verwertbar sind - aus § 280 Abs. 1 BGB gegen den Kläger einen Erstattungsanspruch für den Detektiveinsatz im Juni 2015 hat (zu den Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24) .
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    cc) Werden aus Gründen der Beweisführung Detektive zur Observation eingesetzt, so kann das Beweisführungsinteresse die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Observierten etwa dann zulässig machen, wenn ein konkreter Verdacht gegen diesen besteht, die detektivische Tätigkeit zur Klärung der Beweisfrage erforderlich ist und nicht andere, mildere Maßnahmen als genügend erscheinen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. August 2012 - I-20 U 98/12, 20 U 98/12; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06 mwN; zu den Maßstäben der Pflicht des Observierten zur Übernahme der Detektivkosten vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2009 - 6 U 52/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - II-10 WF 34/08; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 13 WF 93/08; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 (Sb. Herget) sowie § 788 Rn. 13 (Sb. Stöber) zum Stichwort Detektivkosten jew. mwN).
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20

    Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines

    Dazu gehört auch die Abwendung drohender Nachteile, wenn sich insofern konkrete Verdachtsmomente ergeben (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1; vgl. auch BGH 24. April 1990 - VI ZR 110/89 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 111, 168) .

    Es muss demnach um die Beseitigung einer Störung bzw. eines Schadens (vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - aaO) oder um die Verhinderung eines konkret drohenden (weiteren) Schadens (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 29; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1) gehen, etwa darum, eine - drohende - Vertragsverletzung des Arbeitnehmers durch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beseitigen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 31) .

    Weitere Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit von Ermittlungskosten ist ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung - strafbaren Handlung oder schwerwiegenden Vertragsverletzung - des Arbeitnehmers (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 26; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 2 c cc der Gründe, BAGE 90, 1) .

    Da die Ersatzpflicht nach § 249 Abs. 1 BGB nur Aufwendungen umfasst, die der Abwehr drohender Nachteile dienen, muss der Arbeitnehmer letztlich aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung bzw. unerlaubten Handlung überführt werden (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15

    Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2010 (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09) die Erstattungspflicht von Detektivkosten zur Aufdeckung von Konkurrenztätigkeit grundsätzlich bejaht hat ohne die Frage der Verwertbarkeit der so gewonnen Erkenntnis überhaupt zu problematisieren, so lag dies ersichtlich daran, dass der Fall einen Sachverhalt betraf, der vor Inkrafttreten des § 32 BDSG in der heutigen Fassung spielte.

    Ein Arbeitnehmer hat wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12; BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Ermittlungskosten

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 135 = EzA BGB 2002 § 280 Nr. 5; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 208/19

    Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Wegen des Erfordernisses einer einheitlichen Kostenentscheidung ist diese dem Schlussurteil vorbehalten (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 33) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

    105 Die Überwachung durch einen Detektiv ist im Arbeitsverhältnis dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (BAG v. 28.10.2010 - 8 AZR 547/09, BB 2011, 958, Rn. 24.; v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, NZA 1998, 1334).
  • ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21

    Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12 - EzA § 280 BGB 2002 Nr. 6; Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09 - EzA § 280 BGB 2002 Nr. 5; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 226/08 - EzA § 91 ZPO 2002 Nr. 4) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • LAG Hessen, 02.10.2012 - 18 Sa 492/11

    Vortäuschen Arbeitsunfähigkeit - Detektivkosten

    Die Grenze der Ersatzpflicht richtet sich nach dem, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung oder zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich getan haben würde ( BAG Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - DB 2011, 305; BAG Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - NZA 2009, 1300 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16

    Annahmeverzug und fehlender Leistungswille

  • LAG Nürnberg, 04.10.2013 - 1 Sa 663/12

    Schadenersatz - Wettbewerbsverstoß - Kausalität

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2484
LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 (https://dejure.org/2010,2484)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 (https://dejure.org/2010,2484)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 4 Sa 209/10 (https://dejure.org/2010,2484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    §§ 7 Abs. 4, 13 Abs. 1 BUrlG; §§ 26 Abs. 2c, 33 Abs. 2 Satz 2 TVoeD-AT
    Befristete Erwerbsminderungsrente; ruhendes Arbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch; Abgeltung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes, Mindesturlaub, Urlaubsanspruch, Abgeltung, Verfallfrist

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgeltung des gesetzlichen Jahresurlaubes und des Zusatzurlaubes bei gleichzeitigem Erhalt einer vollen Erwerbsminderungsrente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgeltung des Urlaubsanspruchs im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug befristeter Erwerbsminderungsrente

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Urlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • hensche.de

    Urlaubsanspruch, Abgeltung

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Urlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • rechtsportal.de

    Abgeltung des Urlaubsanspruchs im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug befristeter Erwerbsminderungsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Urlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaub trotz voller Erwerbsminderung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch auch bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit?

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Der erwerbsunfähige Arbeitnehmer und sein Urlaubsanspruch

  • wkblog.de (Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch trotz Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Urlaub verfällt nicht bei zeitweiser Erwerbsunfähigkeitsrente

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer haben einen Urlaubsanspruch auch bei längerer Erkrankung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaub auch bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Urlaub besteht trotz bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaub kann zudem nicht mit Ablauf des Übertragungszeitraums gemäß § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz verfallen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    Nach Auffassung der Berufungskammer - die sich insoweit in Übereinstimmung mit der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -) sieht, besteht jedoch insoweit kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, NZA-RR 1010/568) und der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49) an, wonach Beginn der Verfallfrist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, weil zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungs- und Vergütungsanspruch des Klägers entstanden ist und zugleich fällig wurde.

  • LAG Düsseldorf, 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09

    Tariflicher Ausschluss von Urlaubsabgeltungsansprüchen; Ausschluss des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    Zutreffend weist deshalb auch Fabian in seiner Anmerkung zum Urteil des LAG Düsseldorf vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 - im Jurispraxisreport vom 10.11.2010 (zitiert nach juris) darauf hin, dass es sehr zweifelhaft sei, ob angenommen werden dürfe, die Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses wegen befristeter Erwerbsminderungsrente beruhe anders als die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auf einem willensgesteuerten Verhalten des Arbeitnehmers.

    Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, NZA-RR 1010/568) und der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49) an, wonach Beginn der Verfallfrist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, weil zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungs- und Vergütungsanspruch des Klägers entstanden ist und zugleich fällig wurde.

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    Im Übrigen überzeugt es auch nicht, danach zu differenzieren, ob das Arbeitsverhältnis bereits zu Beginn und während des gesamten Kalenderjahres oder erst später ruhte (so aber LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49).

    Entgegen der Auffassung der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09 -, zitiert nach juris, Rn. 89) ist auch nicht davon auszugehen, dass die Urlaubsansprüche des Klägers während des Ruhenszeitraumes nicht werthaltig sind.

  • BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84

    Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits mit Urteil vom 30.07.1986 (8 AZR 475/84 - zitiert nach juris, Rn. 25, 26) entschieden, es sei nicht der Auffassung zu folgen, wonach ein Urlaubsanspruch nicht entstehen könne für den Zeitraum, für den die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat schon in der Entscheidung vom 30.07.1986 ( - 8 AZR 475/84 - zitiert nach juris, Rn. 35) darauf hingewiesen, dass die Anwendung des § 5 BUrlG als Grundlage einer Kürzungsbefugnis für den Arbeitgeber bereits daran scheiterte, dass im Falle des Ruhens des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer nicht aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, sondern nur die Hauptleistungspflichten suspendiert werden.

  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    In einer weiteren Entscheidung des 8. Senats vom 26.05.1988 (8 AZR 774/85, zitiert nach juris, Rn. 20, 21) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass weder Erwerbsunfähigkeit noch Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers für das Entstehen und das Bestehen urlaubsrechtlicher Ansprüche von Bedeutung seien.
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 -, DB 2009, S. 1018) hat diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs übernommen und geurteilt, der Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Volloder Teilurlaubs erlösche nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig sei.
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 795/08

    Freizeitanspruch im Heuerverhältnis - Freizeitkonto

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10
    Jüngst hat der 9. Senat mit Urteil vom 15.12.2009 (9 AZR 795/08, zitiert nach juris, Rn. 24 - 29) entschieden, dass das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Teilnahme an Wehrübungen - der Zeitraum der Wehrübungen erreichte nicht einen vollen Kalendermonat - nicht aufgrund allgemeiner Bestimmungen dazu führe, dass der Jahresurlaub zeitanteilig entfalle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - 3 Sa 230/12

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis bei unbezahltem Sonderurlaub -

    § 17 Abs. 1 BEEG und § 4 ArbSchlG zeigen vielmehr, dass der Gesetzgeber davon ausging, dass ein Ruhen das Entstehen des Urlaubsanspruchs nicht verhindert (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 16. Dezember 2012 - 4 Sa 209/10 - Juris-Rn. 34, EzTöD 100 § 26 TVöD-AT Nr. 6).

    Es bedarf vielmehr einer gesetzlichen Regelung, die hier fehlt (LAG Schleswig-Holstein 16. Dezember 2012 - 4 Sa 209/10 - Juris-Rn. 37, EzTöD 100 § 26 TVöD-AT Nr. 6).

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Etwas anderes ergebe sich nicht daraus, dass beim ruhenden Arbeitsverhältnis die wechselseitigen Hauptleistungspflichten entfielen, denn es handele sich bei der Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung nicht um eine synallagmatische Hauptpflicht (LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - juris, LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 28).

    Insoweit besteht kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsminderungsrente (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - a.a.O. und LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - a.a.O., jeweils zum Fall der Bewilligung einer befristeten Erwerbsminderungsrente).

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Nach anderer Ansicht entsteht auch im ruhenden Arbeitsverhältnis der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (LAG Baden-Württemberg vom 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4833
BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09 (https://dejure.org/2010,4833)
BAG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 9 AZR 522/09 (https://dejure.org/2010,4833)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 (https://dejure.org/2010,4833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • openjur.de

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung; Stundungsvereinbarung; MTV Pro Seniore

  • Bundesarbeitsgericht

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG
    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1 TVG
    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Partei des Rechtsstreits durch Auslegung; Abgrenzung zwischen "Urlaubsgeld" und saisonaler Sonderleistung; Stundungsvereinbarung bei abweichender Auszahlung im Einvernehmen der Parteien

  • Betriebs-Berater

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung

  • bag-urteil.com

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • rewis.io

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • ra.de
  • rewis.io

    "Urlaubsgeld" als saisonale Sonderleistung - Stundungsvereinbarung - MTV Pro Seniore

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Partei des Rechtsstreits durch Auslegung; Abgrenzung zwischen "Urlaubsgeld" und saisonaler Sonderleistung; Stundungsvereinbarung bei abweichender Auszahlung im Einvernehmen der Parteien

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Partei des Rechtsstreits durch Auslegung; Abgrenzung zwischen "Urlaubsgeld" und saisonaler Sonderleistung; Stundungsvereinbarung bei abweichender Auszahlung im Einvernehmen der Parteien

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 695
  • BB 2011, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 137/02

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Denn den Vertragsparteien steht es frei, die Bezeichnung auch für nichturlaubsakzessorische Sonderzahlungen zu verwenden (vgl. Senat 15. April 2003 - 9 AZR 137/02 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 22) .

    Die in § 23 Anh ArbV vorausgesetzte 6-monatige Wartefrist lässt nicht auf eine Verbindung zur tatsächlichen Urlaubsnahme schließen (vgl. Senat 15. April 2003 - 9 AZR 137/02 - zu I 1 b aa der Gründe, BAGE 106, 22) .

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    der Anforderungen und Ausschlussgründe, zu ermessen, ob das Urlaubsgeld von den Regelungen zum Urlaub abhängig ist oder bloß eine saisonale Sonderleistung darstellt (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15, DB 2009, 2051) .

    Der Umstand, dass die Bemessungshöhe feststeht und keinerlei Verbindung zum erzielten Urlaubsentgelt aufweist, spricht gegen eine sachliche Verbindung mit dem Urlaubsanspruch (vgl. Senat 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 279/07

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift - unrichtige

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Eine ungenaue oder ersichtlich falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit - von Amts wegen - richtiggestellt werden (BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14 ff., AP KSchG 1969 § 4 Nr. 67 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 86) .
  • BAG, 21.10.1997 - 9 AZR 255/96

    Tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Die für eine Akzessorietät sprechende Anbindung des Urlaubsgelds an die tatsächliche Urlaubsnahme und den erzielten Urlaubserfolg (Senat 21. Oktober 1997 - 9 AZR 255/96 - zu I 2 b der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 5 = EzA TVG § 4 Schuhindustrie Nr. 2) , hat in § 23 Anh ArbV keinen Ausdruck gefunden.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Bei der Auslegung prozessualer Willenserklärungen ist entsprechend der für die Auslegung von rechtsgeschäftlichen Willenserklärungen geltenden Regelung des § 133 BGB nicht am buchstäblichen Sinn einzelner Bezeichnungen zu haften, sondern unter Berücksichtigung der gleichzeitig erteilten Begründung sowie sonstiger Verfahrenserklärungen der eigentliche Wille zu ermitteln (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu A II der Gründe, BAGE 108, 103) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Zu vergleichen sind nur Regelungen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (sog. Sachgruppenvergleich; vgl. BAG 21. April 2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 39, EzA BGB 2002 § 613a Nr. 118) .
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Das Revisionsgericht hat im Rahmen des § 557 Abs. 3 ZPO von Amts wegen nachzuvollziehen, ob die angegriffene Entscheidung gegen die Person ergangen ist, die Partei des Rechtsstreits ist (vgl. BGH 13. Juli 1993 - VI ZR 278/92 - zu II 1 der Gründe, NJW 1993, 3067) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - 22 Sa 725/08

    Ausschlussfrist/Verfallklausel in Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Januar 2009 - 22 Sa 725/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 515/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts bei Überstunden

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Zahlt der Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Arbeitnehmer das Urlaubsgeld abweichend von vertraglichen Bestimmungen, liegt hierin eine Stundungsvereinbarung, durch die die Fälligkeit des Anspruchs hinausgeschoben wird (vgl. Senat 18. Mai 1999 - 9 AZR 515/98 - zu I 2 d der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 223 = EzA BUrlG § 11 Nr. 43; siehe ferner Senat 9. Dezember 2003 - 9 AZR 648/02 - zu I 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 171) .
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 44/02

    Vertragsauslegung - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 522/09
    Eine Ausschlussfrist beginnt erst an dem Termin zu laufen, zu dem der Arbeitgeber die Zahlungen betriebsüblich erbringt (vgl. Senat 18. März 2003 - 9 AZR 44/02 - zu I 2 d der Gründe, AP BGB § 157 Nr. 28) .
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 610/99

    Rückzahlung von Urlaubsgeld

  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 648/02

    Zusätzliches Urlaubsgeld - Ausschlussfrist

  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 391/00

    13. Monatsgehalt

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08

    Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 225/99

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15

    Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen

    Deshalb ist anhand der Leistungsvoraussetzungen zu ermessen, ob das Urlaubsgeld von den Regelungen zum Urlaub abhängig ist oder bloß eine saisonale Sonderleistung darstellt (vgl. BAG Urt. v. 12.10.2010 - 9 AZR 522/09- Rn . 24, zit. nach juris).
  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

    Das Urlaubsgeld nach § 15 MTV 2003 ist eine urlaubsakzessorische Sonderzahlung (vgl. zur Abgrenzung: BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 23 f., AP BUrlG § 11 Nr. 69; 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15 ff. mwN, DB 2009, 2051) .
  • LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14

    Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - Fehlzeit - Elternzeit -

    Sie hat damit vielmehr verdeutlicht, dass eine saisonale Sonderleistung vorliegt (vgl. zur saisonalen Sonderleistung BAG Urteil vom 12.10.2010 - 9 AZR 522/09 - in NZA 2011, S. 695-698 - Rn. 23, 24 bei juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 7 Sa 438/16

    Urlaubsgeld - Arbeitsunfähigkeit - betriebliche Übung

    Es ist anhand der Leistungsvoraussetzungen, das heißt der Anforderungen und Ausschlussgründe, zu ermessen, ob das Urlaubsgeld von den Regelungen zum Urlaub abhängig ist oder bloß eine saisonale Sonderleistung darstellt (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - AP BUrlG § 11 Nr. 69 Rz. 23 f.).

    Die abweichend geregelte Fälligkeit von Urlaubsentgelt und "Urlaubsgeld" gibt einen deutlichen Hinweis auf die sachliche Trennung beider Regelungskomplexe (vgl. BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - AP BUrlG § 11 Nr. 69 Rz. 24).

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Sie sind von der Erbringung der Arbeitsleistung abhängig, für die ein Stundenentgelt von 4, 74 Euro zu leisten ist (zum Kriterium der Akzessorietät BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 23 f. mwN; vgl. auch 5. August 2008 - 10 AZR 634/08 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 668/11

    Konkurrentenklage - Passivlegitimation einer Kunsthochschule

    Eine ungenaue oder ersichtlich falsche Parteibezeichnung ist unschädlich und kann jederzeit - von Amts wegen - richtiggestellt werden (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 328/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

    Es hat ein "Sachgruppenvergleich" zu erfolgen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 180/10 - Rn. 55; 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 19 mwN, AP BUrlG § 11 Nr. 69; 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 60 mwN, BAGE 131, 176) .
  • LAG Hamburg, 31.08.2016 - 5 Sa 6/16

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifbindung - Günstigkeitsprinzip -

    Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).

    Das BAG wendet in diesen Fällen das Sachgruppenprinzip an (BAG 24.09.2008 - 6 AZR 76/07 - 12.12.2014 - 4 AZR 328/11 - juris).Bei einem Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG sind danach alle Regelungen miteinander zu vergleichen, die in einem sachlichen Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. nur BAG 14.12.2011 - 4 AZR 180/10 - 12.10.2010 - 9 AZR 522/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 Sa 32/23

    Tariflicher Zuschuss zum Krankengeld im Speditionsgewerbe Baden-Württemberg und

    Allein die Tatsache, dass alle diese Zahlungen neben dem Grundentgelt sowie darauf entfallender Zuschläge gezahlt werden, stellt keine ausreichende Verknüpfung dar, um aus ihnen eine für den Günstigkeitsvergleich nach § 4 Abs. 3 TVG taugliche Sachgruppe zu machen (ebenso BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 22 ff. für Urlaubsgeld einerseits und Urlaub und Sonderzahlungen andererseits).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10

    Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 522/09 - Rn. 21, NZA 2011, 695 ; 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 32, AP ATG § 3 Nr. 21 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 2; 23. Februar 2010 - 9 AZR 3/09 - Rn. 21, AP GewO § 106 Nr. 9 = EzA GewO § 106 Nr. 6) .
  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 488/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

  • BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 329/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Gutschrift auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2012 - 6 Sa 577/11

    Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - fünfzehnmonatiger Übertragungszeitraum

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 505/16

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - Anrechnung auf ERA-Tarifentgelt

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - 18 Sa 1844/15

    Anrechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf Mindestlohn

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht