Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6395
FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11 (https://dejure.org/2011,6395)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2011 - 10 K 275/11 (https://dejure.org/2011,6395)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2011 - 10 K 275/11 (https://dejure.org/2011,6395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 356; AO § 357
    Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mails, Einsprüche und Fristen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail in Rechtsbehelfsbelehrung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Muss das Finanzamt im Steuerbescheid auf Einspruch per E-Mail hinweisen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Aktuelles zum Einspruch per E-Mail - Ein Schritt vorwärts und einer zurück

  • cpm-steuerberater.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einspruch per email?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 778
  • BB 2012, 432
  • EFG 2012, 292
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • SG Marburg, 15.06.2011 - S 12 KA 295/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsbehelfsbelehrung - Entbehrlichkeit eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Eine dahingehende Ansicht wird in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten (VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juli 2011 11 K 4808/10. F, [...]; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 12 L 253/10, [...]; FG Magdeburg, Urteil vom 15. Juni 2011 S 12 KA 295/10, [...]; Braun, PR-ITR 15/2011 Anm. 5).

    Die in Rechtsprechung und Literatur geäußerte Ansicht (VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juli 2011 11 K 4808/10. F, [...]; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 12 L 253/10, [...]; FG Magdeburg, Urteil vom 15. Juni 2011 S 12 KA 295/10, [...]; Braun, PR-ITR 15/2011 Anm. 5), wonach der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung bzw. Klageerhebung zur Unübersichtlichkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führt, bezieht sich jeweils auf Rechtslagen, nach der die Email mit einer elektronischen Signatur versehen sein muss.

  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2011 - 11 K 4808/10

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Eine dahingehende Ansicht wird in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten (VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juli 2011 11 K 4808/10. F, [...]; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 12 L 253/10, [...]; FG Magdeburg, Urteil vom 15. Juni 2011 S 12 KA 295/10, [...]; Braun, PR-ITR 15/2011 Anm. 5).

    Die in Rechtsprechung und Literatur geäußerte Ansicht (VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juli 2011 11 K 4808/10. F, [...]; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 12 L 253/10, [...]; FG Magdeburg, Urteil vom 15. Juni 2011 S 12 KA 295/10, [...]; Braun, PR-ITR 15/2011 Anm. 5), wonach der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung bzw. Klageerhebung zur Unübersichtlichkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führt, bezieht sich jeweils auf Rechtslagen, nach der die Email mit einer elektronischen Signatur versehen sein muss.

  • VG Berlin, 20.05.2010 - 12 L 253.10

    Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Klageerhebung in elektronischer Form

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Eine dahingehende Ansicht wird in der Rechtsprechung und Literatur teilweise vertreten (VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juli 2011 11 K 4808/10. F, [...]; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 12 L 253/10, [...]; FG Magdeburg, Urteil vom 15. Juni 2011 S 12 KA 295/10, [...]; Braun, PR-ITR 15/2011 Anm. 5).

    Die in Rechtsprechung und Literatur geäußerte Ansicht (VG Frankfurt, Urteil vom 8. Juli 2011 11 K 4808/10. F, [...]; VG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2010 12 L 253/10, [...]; FG Magdeburg, Urteil vom 15. Juni 2011 S 12 KA 295/10, [...]; Braun, PR-ITR 15/2011 Anm. 5), wonach der Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung bzw. Klageerhebung zur Unübersichtlichkeit der Rechtsbehelfsbelehrung führt, bezieht sich jeweils auf Rechtslagen, nach der die Email mit einer elektronischen Signatur versehen sein muss.

  • VG Trier, 22.09.2009 - 1 K 365/09

    Unterschrift Klageschrift; Klagen aus dem Beamtenverhältnis; Monatsfrist;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente per Email ist die Herstellung eines Papierausdrucks durch den Empfänger zwar möglich; ihr kommt jedoch keine entscheidende Bedeutung mehr zu (so auch VG Trier, Urteil vom 22. September 2009 1 K 365/09.TR, [...] ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob dem Kläger selbst oder seinem Prozessbevollmächtigten die Möglichkeit der elektronischen Einspruchseinlegung bekannt war und diese über die Möglichkeit verfügten, elektronische Dokumente an das FA zu übermitteln (vgl. VG Trier, Urteil vom 22. September 2009 1 K 365/09.TR , [...]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2011 OVG 2 N.10.10, [...]; a.A. Skrobotz, [...] PR-ITR 7/2011 Anm. 6; zweifelnd auch Braun, [...] PR-ITR 15/2011 Anm. 5).

  • VG Neustadt, 22.09.2011 - 4 K 540/11

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung bei elektronischer Möglichkeit der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Indem das beklagte FA in den Fußzeilen der angefochtenen Bescheide (und auch in seinem übrigen Schriftverkehr) seine Email-Adresse angegeben hat, hat es einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente im Sinne des § 87 a Abs. 1 AO eröffnet, da sie damit grundsätzlich ihre Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat (so auch Wünsch in Pahlke/König, Kommentar zur AO, § 87 a, Rn. 20; VG Neustadt, Urteil vom 22. September 2011 4 K 540/11 NW , [...], zur Parallelvorschrift des § 3 a Abs. 1 VwVfG ).

    Wenn aber mehrere Gesetzesnormen Bestimmungen über die Formbedürftigkeit des Einspruchs enthalten, so ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, die nur eine der Normen ihrem Wortlaut nach wiedergibt, nicht vollständig und damit unrichtig i.S.d. § 356 Abs. 2 Satz 1 AO (vgl. auch Seer in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 356 Tz. 7, wonach die abstrakt-schlichte Wiedergabe des Wortlauts des § 356 Abs. 1 nicht ausreicht und es widersprüchlich erscheint, in den Zeiten zunehmenden Email-Verkehrs einerseits den Einspruch durch Email zuzulassen andererseits aber auf diese Möglichkeit in der Einspruchsbelehrung nicht hinweisen zu müssen, a.A. VG Neustadt, Urteil vom 22. September 2011 4 K 540/11.NW , [...]; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. April 2011 20 ZB 11.349, [...], jeweils mit Hinweis auf den genannten BFH-Beschluss).

  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung noch andere als die notwendigen Angaben, so müssen auch diese Angaben richtig, vollständig und unmissverständlich sein ( BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06 , BFH/NV 2007, 2064).

    Unklarheiten und Mehrdeutigkeiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

  • BFH, 02.02.2010 - III B 20/09

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Wenn demgegenüber der III. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 2. Februar 2010 ( III B 20/09 , BFH/NV 2010, 830) es für ausreichend hält, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung den Wortlaut des § 357 Abs. 1 AO wiedergibt, wonach der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist, folgt der Senat dem nicht.
  • BFH, 26.07.2011 - VII R 30/10

    Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Schließlich scheint auch der VII. Senat des BFH davon auszugehen, dass es sich bei der Email nicht um einen Unterfall der Schriftform handelt, da er in seinem Beschluss vom 26. Juli 2011 ( VII R 30/10 , BFH/NV 2011, 1967) ausführt, dass "Klagen nur auf dreierlei Art und Weise erhoben werden können: schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder aber elektronisch.".
  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Denn im Interesse rechtsunkundiger Beteiligter ist eine inhaltliche Überfrachtung zu vermeiden, die statt Klarheit zu schaffen wegen ihres Umfangs und ihrer Kompliziertheit Verwirrung stiftet (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2006 X R 18/05, BStBl II 2006, 455 [BFH 07.03.2006 - X R 18/05] ).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11
    Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO , wenn sie die in § 356 Abs. 1 AO vorgeschriebenen Angaben nicht vollständig enthält oder diese unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich wiedergibt, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit der Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96 , BStBl II 1998, 742).
  • VGH Bayern, 18.04.2011 - 20 ZB 11.349

    Abfallrecht; Kostenbescheid; hier Schrifterfordernis der Widerspruchseinlegung

  • BFH, 13.05.2015 - III R 26/14

    Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische

    gg) Die hier vertretene Auslegung wird auch --worauf das FG zu Recht hinweist-- von der herrschenden Meinung in der Literatur (z.B. Bartone in Beermann/Gosch, AO § 357 Rz 23; Seer in Tipke/Kruse, § 357 AO Rz 7; Koenig/Cöster, a.a.O., § 357 Rz 13; Keß in Schwarz/Pahlke, AO, § 357 Rz 11; Klein/ Brockmeyer, AO, 12. Aufl., § 357 Rz 1; zu weiteren Nachweisen für diese Auffassung und zur Gegenauffassung s.a. Siegers in HHSp, § 357 AO Rz 19) und in der Rechtsprechung (FG Niedersachsen vom 24. November 2011  10 K 275/11, EFG 2012, 292; FG Köln vom 30. Mai 2012  10 K 3264/11, EFG 2012, 1813) geteilt.
  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hob mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 292 veröffentlichten Urteil die Einspruchsentscheidung auf.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 11258/11

    Rechtsmittelbelehrung muss über Widerspruch auch im Wege der elektronischen

    Finanzgericht, Urteil vom 24. November 2011 - 10 K 275/11 - in juris).

    Die entsprechenden Hinweise auf die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation hat der Gesetzgeber in anderen Vorschriften - bezüglich der Kommunikation mit den Gerichten in § 55a VwGO und bezüglich der Kommunikation mit der Verwaltung in § 3a VwVfG - gegeben, weshalb es nicht sachgerecht ist, lediglich § 70 Abs. 1 VwGO bzw. § 81 Abs. 1 VwGO in den Blick zu nehmen ohne zu berücksichtigen, dass an anderer Stelle im Gesetz eigenständige Regelungen bezüglich der elektronischen Kommunikation bestehen (vgl. Niedersächs. Finanzgericht, Urteil vom 24. November 2011 a.a.O.).

  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Sie vertrat unter Hinweis auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 24. November 2011  10 K 275/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 292) und das hierzu beim BFH anhängige Revisionsverfahren (Az. X R 2/12) die Auffassung, dass der Einspruch rechtzeitig erhoben worden sei.

    Eine Belehrung entsprechend dem Gesetzeswortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ist aber nicht geeignet, bei einem "objektiven" Empfänger die Fehlvorstellung hervorzurufen, die Einlegung eines Einspruchs in elektronischer Form werde den geltenden Formvorschriften   nicht  gerecht (so im Ergebnis auch BFH-Beschluss vom 2. Februar 2010 III B 20/09, BFH/NV 2010, 830; FG Köln, Urteil vom 30. Mai 2012  10 K 3264/11, EFG 2012, 1813; FG Düsseldorf, Urteil vom 20. November 2012  10 K 766/12 E, juris; ebenso Klein/Brockmeyer, AO, 11. Aufl., § 356 Rz 2; Schmieszek in Beermann/Gosch, AO, § 87a Rz 71; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 87a AO Rz 5; s. auch Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 22. September 2011  4 K 540/11.NW, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 18. April 2011  20 ZB 11.349, juris; Skrobotz, jurisPR-ITR 7/2011 Anm. 6; Braun, jurisPR-ITR 15/2011 Anm. 5; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2012, 292; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2011 OVG 2 N 10.10, juris; Böwing-Schmalenbrock, Deutsches Steuerrecht 2012, 444; Große/Bludau, DB 2012, 655, 657 f.; Geuer/ Jarasch, jurisPR-ITR 16/2012 Anm. 5; Pfützenreuter, EFG 2012, 1815 f.).

    Ebenfalls kommt es nicht darauf an, ob eine Finanzbehörde durch die Anweisung im sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung zu § 357 (dort Nr. 1 Satz 2) zur rechtswirksamen Einlegung eines Einspruchs rechtsverbindlich (zweifelnd z.B. Martin/Bergan, Betriebs-Berater 2012, 432) von dem gesetzlichen Erfordernis der qualifizierten Signatur bei einer elektronischen Übermittlung (§ 87a Abs. 3 Satz 2 AO) befreit haben sollte.

  • FG Münster, 06.07.2012 - 11 V 1706/12

    Rechtsbehelfsbelehrung: Kein Hinweis auf Einspruch per E-Mail erforderlich

    Sie vertrat unter Hinweis auf eine Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. November 2011 (10 K 275/11, EFG 2012, 292) und das hierzu anhängige Revisionsverfahren die Auffassung, dass die Einspruchsfrist im Streitfall noch nicht abgelaufen sei.

    Der Senat schließt sich mit seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (vgl. auch BFH Beschluss vom 2. Februar 2010 III B 20/09, BFH/NV 2010, 830) an und folgt nicht der abweichenden Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 24. November 2011 10 K 275/11, EFG 2012, 292) und den zustimmenden Meinungen in der Literatur (z.B. Böwing-Schmalenbrock, DStR 2012, 444, Große/Bludau DB 2012, 655 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Zwar bejaht die herrschende Auffassung (z.B. Seer in Tipke/Kruse § 357 AO Rdnr. 7, Bartone in Beermann/Gosch § 357 AO Rdnr. 23 m.w.N.) und auch die Finanzverwaltung (AEAO zu § 87a Nr. 1 und zu § 357 Nr. 1) selbst diese Frage, jedoch gibt es durchaus auch Gegenstimmen (vgl. Fett/Martin DStZ 2007, 176; Martin/Bergan BB 2012, 432).

  • FG Hessen, 02.07.2014 - 8 K 1658/13

    Einspruch gegen Kindergeldbescheid durch einfache E-Mail ist unwirksam

    Die von den Beteiligten und, soweit ersichtlich, der gesamten Kommentarliteratur (Pahlke/König, AO, 2. Aufl. 2009, § 357 Rn. 13; Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, Stand 226. Lfg. März 2014, § 357 Rn. 19-22; Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 357 Rn. 2; Schwarz, AO, Stand 158. Lfg. April 2014, § 357 Rn. 22a und § 87a Rn. 8c; Tipke/Kruse, AO, Stand 135. Lfg. März 2014, § 357 Rn. 7) wie auch Teilen der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.11.2011 10 K 275/11, EFG 2012, 292; FG Köln, Urteil vom 30.05.2012  10 K 3264/11, EFG 2012, 1813) befürwortete Zulassung der unqualifizierten e-mail als schriftlich verbietet sich jedoch jedenfalls vor dem Hintergrund der Systematik des § 87a AO.
  • FG Düsseldorf, 22.05.2012 - 13 K 2265/11

    Erforderlichkeit der Kontrolle des Sendeberichtes bei Übersendung fristwahrender

    Insoweit werde auf die Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 24.11.2011 10 K 275/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 292) verwiesen.

    Zwar hat das Niedersächsischen FG im Urteil vom 24.11.2011 10 K 275/11 (EFG 2012, 292) die Auffassung vertreten, dass in der Rechtsbehelfsbelehrung auf die Möglichkeit zur Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen werden müsse und dass bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzung die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 Satz 1 AO greife.

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO und erfolgt angesichts der Abweichung vom Urteil des Niedersächsischen FG vom 24.11.2011 10 K 275/11 (EFG 2012, 292) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.

  • FG Köln, 30.05.2012 - 10 K 3264/11

    Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne Hinweis auf email-Einspruch ordnungsgemäß

    Im Übrigen werde auf die Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen vom 14. November 2011 (10 K 275/11) hingewiesen.

    Das Finanzgericht Niedersachsen hat in einer Entscheidung vom 24. November 2011 (10 K 275/11, EFG 2012, 292 mit Zustimmung Geuer/Jarasch, juris PR-ITR 9/2012 Anm. 6) entschieden, dass in die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides der Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail aufgenommen werden müsse, wenn die Behörde durch die Angabe ihrer E-Mail-Adresse in der Fußzeile des Verwaltungsaktes und dem sonstigen Schriftverkehr die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat.

    Die Revision wird zugelassen zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen der abweichenden Auffassung des FG Niedersachsen (Urteil vom 24. November 2011 10 K 275/11, EFG 2012, 292), § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • FG Düsseldorf, 20.11.2012 - 10 K 766/12

    Ordnungsmäßigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung - Hinweis auf die Möglichkeit der

    Zur näheren Begründung beziehen sich die Kläger auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. November 2011 (10 K 275/11, abrufbar bei juris).

    Insoweit folgt das Gericht nicht den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in der Entscheidung vom 24. November 2011 (10 K 275/11, a.a.O.).

  • BFH, 12.10.2012 - III B 66/12

    Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch

    Sie legt zwar dar, dass das FG in der angefochtenen Entscheidung einen von der Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 24. November 2011  10 K 275/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 292) abweichenden Rechtssatz formuliert habe.
  • OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 A 63/15

    Elektronische Widerspruchseinlegung; ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung;

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 4 K 1753/14

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung - Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der

  • FG Hessen, 16.04.2013 - 8 K 2388/12

    Keine Verlängerung der Einspruchsfrist wegen fehlender Belehrung über die

  • FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12

    Keine Berichtigung nach § 129 AO - Zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht